176
I) aus der ersten Anleihe 172 Obligationen, und zwar aus
Serie A. Nr. 37. 85. 116. 143.
Serie B. Nr. 186. 190. 225. 230. 248. 288. 310. 322. 398.
Serie C. Rr. 184. 510. 551. 553. 6209. 644. 700. 705. 706. 69. Jii. 7434. 797. 827. S839. 923. 978. 986. 1069. 10665. 1112. 1196. 1209. 1295. 1298. 1307. 1386 1397. 1399. 1439. 1464. 1542. 1560. 1629. 1636. 1640. 1667.
Serie D. Nr. 1755. 1781. 1817. 1835. 1838. 18144. 1847. 1872. 1898. 1922. 1966. 1976. 2046. 2139. 2146. 2252. 3355. 2369. 2328. 2340. 2481. 2521. 2526. 2589. 36160. 2615. 2619. 2630. 27093. 2772. 2773. 2726. 2811. 2812. 2879. 2902. 2908. 2919. 2971. 2979. I1I35 3141. 3254. 3397. 3402. 34390. 3453. 3457. 3472. 35658. 3626. 3628. 3714. 3761. 3772. 3807. 3814. 38235. 38360. 3856. 3859. 3894. 3924. 3969. 3998. 4026. 4049. 4055. 4062. 4099. 4108. 4117. 4122. 4175. 4188.
Serie E. Nr. 4234. 4255. 4326. 4328. 4348. 4368, 4374. 396. 4403. 1444. 4470. 4552. 4658. 4670. 4686. 4730. 4738. 1747. 4805. 4825. 4826. 4828. 4877. 4893. 4894. 1896. 4425 4927. 4942. 4965. 4977. 5008. 5021. 5048. 5053. 5107. 5125. 5165. 5242. 5277. 5281. 5296. 5315. 5359. 5372. 5383. 5386.
27) aus der zweiten Anleihe 59 Obligationen, und zwar aus:
Serie A. Nr. 75. J7J. 118. 121. 129. 160.
Serie B. Rr. 232. 2460. 265. 267. 218. 281. 290. 319. 319. 336. 367. 3714. 417. 468. 524. 527 539. 552. 559. 620. 627. 636. 662. 692. 743. 753. 754. 818. 822. 823. 908. 951. 1047. 1063. 1072. 1100. 1107. 1117. 1147.
Serie C. Nr. 1261. 1247. 1280. 1308. 1312. 1352. 1353. 1391. 1394. 1424. 1466. 1480. 1486. 1542. Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden daher hierdurch a uf gefordert, den Nennwerth derselben vom; 1. Juli d. J. an bei der hiesigen Staatskasse in Empfang zu nehmen, indem noch besonders darauf hingewiesen wird, daß die Verzinsung der genannten Obli— gationen mit dem 1. Juli d. J. aufhört. Hiernächst wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht: daß an dem oben bezeichneten Ausloosungstage die im Januar 1862 ausgeloosten und sämmtlich zur Einlösung gekommenen Schuldbriefe nebst den dazu gehörigen Talons und Coupons der ersten und zwei- ten geschlossenen landschaftlichen Anleihe, den diesfallsigen Gesetzes⸗ bestimmungen gemäß verbrannt worden sind, und zwar von der ersten Anleihe aus: Serie A. Nr. 15. 16 51. 112. Serie B. Nr. 158. 191. 242. 244. 290. 327. 387. 418. Serie C. Rr. 460. 462. 520. 575. 588. 622. 651. 661. 6756. 86. 691. 701. 731. 755. 763. 769. 854. 908. 939. 974. 1015. 1052. 1183. 1249. 1313. 1341. 1383. 1427. 1454. 1466. 1562. 1575. 1582.
Serie D. Nr. 1701. 1709. 1725. 1742. 1769. 1771. 1826. 1879. 1903. 1909. 1954. 1992. 2003. 2022. 2071. 2076. 2107. 2140. 2144. 2248. 2334. 2435. 2448. 2459. 24790. 2473. 24197. 2507. 2566. 2592. 2597. 2722. 2741. 2915. 2932. 2983. 3026. 3035. 3078. 3086. 3126. 3227. 3241. 3242. 3377. 3443. 3446. 3454. 3477. 3527. 3541. 3598. 3638. 3674. 3738. 3754. . 5804. 3824. 3878. 3891. 3952. 4006. 4105.
Serie E. Nr. 4237. 4238. 4242. 4261. 4285. 4289. 4334. 4370. 4515. 4428. 44365. 4449. 4575. 4771. 4781. 4794. 4809. 4865. 4925. 4950. 4991. 5015. 5032. 5036. hh, 5363.
und von der zweiten Anleihe aus:
Serie A. Nr. 27. 49. 83. 88. M.
Serie B. Nr. 195. 282. 286. 328. 336. 371. 377. 394. 496. 528. 567. 581. 599. 608. 619. 705. 78. 7J4tI. J 6 826. 867. 871. 9093. got. ö 932. 964. 1001. 1011. 1048. 1151. 1155.
57.
Serie C. Nr. 1173. 1192. 1296. 1388. 1398. 1409. 1420. 1421.
1439. 1451. 1476. 1511. Ferner werden
) die nachverzeichneten, bis jetzt nicht zur Zahlung präsentirten, am
1. Januar 1864 betagten und am 1. Januar 1866 verfallenen Zins abschnitte von den landschaftlichen Obligationen a) erster Anleihe Serie B. Nr. 304. Serie C. Nr. 648. Serie D. Nr. . 1925. 2797. 3485. 3514. 3531. 4143. Serie E. Nr. 4625. 5234. 5324. b) dritter Anleihe . Serie C. Nr. 1167. 1618. 2684. in Gemäßheit der Artikel 14 der höchsten Verordnungen vom 2. No— vember 1836 und vom 24. Oktober 1845 (Nr. 159 und 280 der Gesetz Sammlung) für erloschen erklärt. Endlich wird
5) noch darauf aufmerksam gemacht, daß von früheren Verloosungen von ae f n hen rr n mt . un a) der ersten Anleihe Serie E. Nr. 4458 aus der Verloosung im Januar 1864, b) der zweiten Anleihe Serie C. Nr. 1313 aus der Verloosung im Januar 1865,
bis jetzt nicht zur Einlösung präsentirt worden sind, weshalb die Inhaber dieser Obligationen hierdurch aufgefordert werden, dieselben vor Ab- auf der gesetzlichen vierjährigen Verjährungsfrist bei der hiesigen Staats. kasse zur Heimzahlung zu überreichen.
Gotha, am 6. Januar 1866.
Herzoglich sächsisches Staatsministerium. In Vertretung: L. Braun.
63727
Rhein ⸗Rahe-Eisenbahn. Zinsen Zahlung.
Die am 2. Januar 666 fälligen halbjährigen Zinsen der Priori - täts - Obligationen der Rhein Nahe Eisenbahn J. und II. Emission können von dem gedachten Tage ab bis zum 31. Januar 1866 Vormittags in den Geschäftsst unden:
1) bei der Direction der Diskonto ⸗˖Gesellschaft in Berlin, 2 bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie zu Frank furt a. M., 3) bei dem A. Schaaffhausen schen Bankverein in Cöln, und fortlaufend ) bei sämmtlichen Stationskassen der Rhein Nahe Eisenbahn, so weit deren Bestände ausreichen, ingleichen 5) bei uͤnserer Hauptkasse hierselbst erhoben werden,
Die Coupons müssen den Zahlstellen mit numerisch geordneten, nach den Emissionen getrennten und von den Eigenthümern unterschriebenen Ver zeichnissen übergeben werden.
Saarbrücken, den 13. Dezember 18655. Königliche Eisenbahn Direction.
124 Massener Gesellschaft für Kohlenbergbau.
Die Herren Actionaire der Massener Gesellschaft für Kohlenbergbau werden unter Hinweisung auf die Bestimmungen im §. 9 des Gesellschafts. Statuts und des zugehörigen Nachtrages sub b hierdurch ersucht:
die vierte Einzahlung auf die gezeichneten Prioritäts - Actien mit zehn Prozent oder zehn Thalern für jede Actie bis zum 15. Fe⸗ bruar e.
die fünfte gleiche Einzahlung bis zum 15. April e,, und
die fechste gleiche Einzahlung bis zum 15. Juni d. I,
zu leisten, und zwar nach ihrer Wahl:
bei Herrn N. S. Nathalion Nachfolger in Braunschweig,
oder bei Herrn Julius Ebbinghaus in Berlin,
oder bei dem AJ Schaaffhausenschen Bankvereine in Cöln.
oder bei der Gesellschaftskasse in Massen bei Unna.
Ueber die Theilzahlungen werden statutgemäß auf den Namen lautende Interims ⸗ Quittungen ertheilt und solche, nach Einzahlung des vollen Be— frages, gegen die Actien⸗ Dokumente ausgewechselt.
Den Herren Actionairen wird zugleich freigestellt, bei diesen Einzahlun gen, oder bei einer der späteren, Vorauszahlungen bis zu dem vollen Be— trage der von ihnen gezeichneten Prioritäts . Actien bei den genannten Zahl— stelken zu leisten, für welche Vorauszahlungen fünf Prozent jährliche Zin . sen vom Tage der Zahlung bis zu den betreffenden Fälligkeits · Terminen vergütet und am Jahresschlusse an der Gesellschafskasse ausgezahlt werden.
Dortmund, den 6. Januar 1866.
Der Verwaltungsrath.
Berschiedene Bekanntmachungen.
1629 . ö. Saecularfeier des Königl. Pädagogiums bei Züllichau.
Mit Genehmigung der hohen Behörden soll die Feier des hundert jährigen Bestehens des Pädagogiums am 12. und 13. Juli 4866 be— gangen werden. An die ehemaligen Zöglinge und Schüler der Anstalt er— laube ich mir hierdurch die Bitte um geneigte Betheiligung zu richten mit dem Bemerken, daß die Zeitungen vom 13. und 27. Mai 1866 das Fest—
Programm und alle weiteren Mittheilungen enthalten sollen. Hr. Hanow, Direktor.
88 Bekanntmachung.
Zu Ostenn dieses Jahres soll bei dem hiesigen städtischen Gymnasium ein Lehrer angestellt werden, welcher die facultas docendi in der Geschichte und im Deutschen für alle Klassen eines Gymnasiums besitzt.
Die Stelle ist mit 600 Thlrn dotirt, doch wird eine persönliche Zu— lage von 100 Thlr. noch zugesichert, wenn sich ein Lehrer meldet, der die facultas in der Geschichte und im Deutschen für alle Klassen eines Gym— nasii wirklich nachweiset
Qualifizirte Bewerber werden ersucht, sich bei dem Vorsitzenden des Kuratoriums der Anstalt, Herrn Landrath Funck hier, unter Einreichung ihrer Zeugnisse bis zum 10. März e. zu melden. — Die Kenntniß der polnischen Sprache wird gewünscht,
Schrimm, den 5. Januar 1866.
Der Magistrat.
Lehmann.
ttheilen geruht, ihrem Namen zu eröffnen. In der letzten Sitzungsperiode ist wie in den Vorjahren in Ermangelung der nothwendigen Uebereinstimmung der
3 8 des
Das Abonnement beträgt: A Thlr. für das dierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Königlich Preußischer
Alle Post⸗Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestellung an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelm s⸗Straße No. 31. (nahe der Leipzigerstr.)
Berlin, Dienstag den 16. Januar
Se. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs ⸗Assessor Siehr zum Landrathe des Kreises
. Goldapp im Regierungs⸗Bezirke Gumbinnen zu ernennen.
Berlin, 15. Januar.
Nach vorhergegangenem Gottesdienst in der Domkirche und der St. Hedwigs ⸗ Kirche versammelten sich heute Mittags 1 Uhr die durch die Allerhöchste Verordnung vom 28. Dezember v. J. einbe⸗
rufenen Mitglieder beider Häuser des Landtages der Monarchie im Weißen Saale des Königlichen Schlosses.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung eröffnete der Präsident
des Staats- Ministeriums, Graf von Bismarck-Schönhausen, den Landtag unter Verlesung folgender Rede:
Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!
Se. Majestät der König haben mir den Auftrag zu er— den Landtag der Monarchie in Allerhöchst—
—
Häuser des Landtages unter einander und mit der Krone
kas in Artikel 99 der Verfassungs- Urkunde vorgesehene
Etatsgesetz nicht zu Stande gekommen. Es hat daher auch
im abgelaufenen Jahre die Staatsvomrwaltung ohne ein sol⸗
ches Gesetz geführt werden müssen.
der Finanzverwaltung des verflossenen Jahres a
worden.
Der Staatshaushalts-Etat für das laufende Jahr wird dDem Landtage unverweilt vorgelegt werden, vwerden Sie bie Ueberzeugung gewinnen, daß unsere Finanzen sich fortdauernd in günstiger
zage befinden. Bei den meisten Verwaltungszweigen ist nach den bis⸗
herigen Erfahrungen eine Erhöhung der Einnahme ⸗Ansãätze zulässig gewesen, welche die Mittel geboten hat, im Etat die Vertheilung der Kriegsdienstpflicht überhaupt bezweckten, kann Befriedigung zahlreicher Mehrbedürfnisse vorzusehen und zur weiteren? Verbefferung des Diensteinkommens der geringer
besoldeten Beamtenklassen eine angemessene Summe zu be- ss
stimmen, ohne das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe zu stören.
Den . rundsteuer⸗Gesetzes vom 21. Mai 1861 gemäß,
er Entwurf eines das Werk der Veranlagun abschließenden
Grundsteuer in den sechs östlichen Provinzen zur verfassungs⸗ mäßigen Beschlußnahme vorgelegt werden. : Ausführung. des Grundsteuer⸗Entschädigungs Gesetzes sind im eifrigsten Betriebe und steht zu erwarten, daß die Auszahlun der Entschädigungs⸗-Kapitalien noch im Laufe dieses Jahre wird erfolgen können.
Die Lage der Finanzen gestattet es, den Gerichtskosten. Zuschlag allmälig zu . weniger Jahre ganz wegfallen zu lassen.
Gesetzes wegen definitiver Untervertheilung un Erhebung der
Ein die Durch⸗
meinen als befriedigend zu bezeichnen. letzte Ernte theilweis ungenügend ausgefallen; wenn aber einzelne Lebensbedürfnisse im Preise gestiegen sind, so genügt
Die Nachweisung der Einnahmen und . welche
s Richtschnur gedient hat, ist amtlich zur öffentlichen Kenntniß gebracht ) Ersten Kammer zu erfolgen hatte, zum Abschluß gebracht,
Aus demselben
äusern des Landtages wird, dem, Vorbehalt im
Die Arbeiten zur
blissements, um ihn nach Verlauf
führung dieser Maßregel bezweckender Gesetz⸗Entwurf wird
Ihnen zugehen.
Die wirthschaftlichen Zustände des Landes sind im Allge⸗ Allerdings ist die
doch die freie Thätigkeit des Handels, mit Hülfe der erwei⸗ terten Communications⸗Mittel den in einigen Gegenden feh⸗ lenden Getreidebedarf zu ergänzen. Auch zeugt die Frequenz der Eisenbahnen, die Thätigkeit des Bergbaues, die Regsam⸗ keit in den Gewerben und die durchweg den arbeitenden Klassen sich bietende Gelegenheit zur Beschäftigung für eine rüstig fortschreitende Entwickelung. Im Interesse derselben wird Ihre Mitwirkung in Anspruch genommen werden. Es werden Ihnen Vorlagen zugehen, welche den Zweck haben, die Leistungsfähigkeit einiger Staatsbahnen durch außer⸗ ordentliche Verwendungen sicher zu stellen, den Wirkungskreis der preußischen Bank zu erweitern, und Beschränkungen auf⸗ zuheben, welche der freien Verwerthung der Arbeitskraft noch im Wege stehen.
Die Handels- und Zoll-Verträge, welche in der ver⸗ flossenen Sitzung einen Gegenstand Ihrer Berathungen bil deten, sind seitdem durch Erneuerung der Verträge mit Luzemburg, Anhalt und Bremen ergänzt worden.
Mit Großbritannien ist ein Schifffahrts-Vertrag, mit Italien ein Handels-Vertrag abgeschlossen, auf dessen Rati⸗ sizirung von Seiten aller Zollvereins Staaten die Regierung mit Zuversicht hofft. Die genannten Verträge werden Ihnen vorgelegt werden.
Durch die Verordnung vom 10. November v. J. ist die Königliche Anordnung, durch welche die Bildung der
und sind dem Herrenhause die seiner Stellung im Staats⸗ organismus entsprechenden festen und nicht anders als durch Gesetz abzuändernden Grundlagen gegeben worden.
Nach mehrjährigen fruchtlos gebliebenen Verhandlungen
über Gesetzes⸗-Vorschläge, welche eine Erleichterung und Ab⸗
kürzung der Dienstzeit in der Landwehr, sowie eine gerechtere
die Regierung Seiner Majestät des Königs von der Wie⸗ derholung solcher Vorschläge für jetzt ein ersprießliches Re⸗ ultat nicht erwarten. Sie wird es daher bei den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Verpflichtung zum Kriegs⸗ senst einstweilen belassen müssen. Indem die Regierung diese ihr abgedrungene Entschließung bedauert, bleibt sie von der Nothwendigkeit durchdrungen, die ic unter Mitwirkung der früheren Landesvertretung ins Leben gerufene, seitdem praktisch bewährte und nach den bestehenden Gesetzen zuläs⸗ sige Einrichtung des Heerwesens aufrecht zu erhalten und die dazu nöthigen Geldmittel auch ferner zu .
Wie im Vorjahre, so hält auch jetzt die Regierung
Seiner Majestät des Königs an dem Bestreben fest, die schnelle und kraftige Entwickelung der Preußischen Seemacht
zu fördern. ir die Gründung angemessener Hafen -Eta⸗
für die Beschaffung von Schiffen und deren Bewaffnung bleibt die Verwendung außerordentlicher Mittel unerläßlich. Ein desfallsiger Gesetz Entwurf wird daher dem