1866 / 15 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nicht anwendbar ist, daß blos einem Triebwerke das zum Betriebe in dem bisherigen Umfange nothwendige Wasser entzogen wird. Allerdings steht einem Triebwerksbesitzer, der eine solche Wasserentzie hung durch eine Bewässerungs ⸗Anlage zu erleiden glaubt, ein Wider spruchsrecht gegen letztere nach §5. 16 dieses Gesetzes zu. Dasselbe ist aber im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen und gehört nur ausnahmsweise nach 58. 19 und 23 resp. §. 37 a. a. O. dann zur Kompetenz der Verwaltungsbehörde, wenn der Unternehmer der Be⸗ wässerungs ⸗Anlage auf deren Vermittelung angetragen hat, was im vorliegenden Falle nicht geschehen ist.

Berlin, den 2. Januar 1866.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

von Selchow.

An den Gutsbesitzer Herrn N. zu N.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung, die 11. Verloosung der Staats Prämien ⸗Anleihe vom Jahre 1855 betreffend.

In der gestern und heute öffentlich bewirkten 11. Verloosung der Staats -Prämien Anleihe vom Jahre 1855 sind auf diejenigen 2200 Schuldverschreibungen, welche zu den am 15. September v. J. gezogenen 22 Serien gehören, die in der beiliegenden Liste (a. auf, geführten Prämien gefallen.

Die Besitzer dieser Schuldverschreibungen werden aufgefordert, den Betrag der Prämien

vom 1. April d. J. ab

täglich, mit Ausschluß der Sonn und Festtage und der zu den Kassen Revisionen nöthigen Zeit, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr bei der Staatsschulden . Tilgungskasse hierselbst, Oranien⸗ straße Nr. 94, gegen Quittung, wozu Formulare daselbst unentgelt lich verabsolgt werden, und gegen Rückgabe der Schuldverschreibun⸗ gen nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. II. Nr. 3 bis 8 über die Zinsen vom 1. April 1865 ab nebst Talons, welche nach dem e, . der Schuldverschreibungen unentgeltlich abzuliefern sind, zu erheben.

Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Prämien⸗ betrage zurückbehalten.

Auswärtige, welche die Prämien bei einer Regierungs ⸗Haupt⸗ Kasse in Empfang zu nehmen wünschen, haben dieser die Schuld verschreibungen vom 1. März d. J. ab einzureichen, und können bei derselben sodann den Betrag der Prämien vom 1. April d. J. ab gegen eine den Empfang aus der Staatsschulden⸗Tilgungskasse bescheinigende Quittung erheben.

In einen Schriftwechsel wegen der Prämien⸗Auszahlung können wir uns nicht einlassen.

Zugleich werden die Besitzer von Schuldverschreibungen aus be⸗ reits früher verloosten und gekündigten, auf der letzten Seite der beiliegenden Liste bezeichneten Serien, zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

Berlin, den 16. Januar 1866.

Haupt Verwaltung der Staatsschulden. pon Wedell. Gamet. Löwe.

A.

Liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

Tages Ordnung.

3. Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Freitag, den 19. Januar 18665, Mittags 12 Uhr. 1) Bekanntmachung des Resultats der Wahl und Constituirung der Kommissionen. 2) Entgegennahme von etwaigen Vorlagen der Königlichen Staats Regierung. 3) Wablprüfung. Abgeresst:! Se. Excellenz der Staats ˖ und Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Dr. von Mühler, nach Gr. Glogau. Der General⸗Major und Commandeur der 4. Garde⸗Infanterie ˖ Brigade, Freiherr von Lon, nach dem Harz.

Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem. Oberst- Lieutenant Freiherrn von Medem vom 1. Garde Regiment zu Fuß die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen-Meiningen Hoheit ihm verliehenen Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen, Ernestinischen Hausordens, und dem Premier Lieutenant Prinzen Heinrich XXII. Fteuß vom 2. Garde. Dragoner Regiment die Erlaubniß zur,. An. legung des von der Königin von Spanien Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Ordens Isabella's der Katholischen zu ertheilen.

Berlin, 18. Januar. Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht: Dem Ober Berghauptmann a. D., Wirklichen Ge⸗ heimen Rath Dr. von Dechen zu Bonn die Erlaubniß zur An— legung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Ordens der eisernen Krone zweiter Klasse zu ertheilen.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der diesjährige Termin der Aufnahme Prüfung für das hiefige Seminar für Stadtschulen Mittwoch, den 4. März d. J.,

von uns anberaumt worden ist

Diejenigen, welche die Aufnahme wünschen, haben:

einen selbst verfaßten und geschriebenen Lebenslauf, welcher außer den

persönlichen Verhältnissen des Aufzunehmenden besonders den Gang

seiner Bildung darstellt,

den Tauf. und Confirmationsschein,

das Zeugniß über die genossene Schulbildung,

ein Jeugniß des Seelsorgers oder der Ortsobrigkeit über den sittlichen

Lebenswandel,

ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand überhaupt,

eine Bescheinigung über die innerhalb der letzten zwei Jahre mit Er—

folg vollzogene oder wiederholte Impfung der Schutzblattern und

ein? von dem Vater oder dem Vormunde des Aufzunehmenden voll-

zogene Erklärung, daß für den Unterhalt desselben während der Bil—

dungszeit im Seminar gesorgt sei, mittels schriftlichen Gesuches, unter Angabe ihrer Wohnung, vor dem Prü- fungs -Termine bei uns einzureichen und weitere Verfügung zu gewärtigen.

Berlin, den 9. Januar 1866.

Königliches Provinzial · Schul · Kollegium. Reichenau.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 9g. Mai 1862 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1862 Stück 21 S. 152) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zur Prüfung derjenigen Elementarlehrer, welche in hiesigen mittleren und höheren Knaben schulen im Lateinischen, im Französischen oder im Englischen zu unterrichten wünschen, ein Termin auf den 21. und 22. Februar d. J. von uns anberaumt worden ist.

Wir fordern deshalb diejenigen Lehrer, welche sich dieser Pfrüfung zu unterziehen beabsichtigen, auf, unter Einreichung eines Lebenslaufs, in wel- chem insonderheit die Angabe über die Vorberestung zu dem fremdsprach— lichen Unterricht enthalten sein muß, und des Zeugnisses über die Lehr⸗ befähigung, sich bis zu m 7. Februar d. J. bei uns zu melden.

Berlin, den 9. Januar 1866.

Königliches Provinzial · Schul · Kollegium. Reichen au.

Bekanntmachung.

Die nicht in einem Seminar gebildeten Elemenkarlehrer, welche für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß der nächste Prüfungs Termin auf den Mittwoch und Donnerstag, den 21. und 22. Februar d. J. festgesetzt ist und daß sie sich mit den in der Bekanntmachung vom J. März 1842 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam de 1842 S. A6) aufgeführten Zeugnissen bei dem Herrn Seminar- Direktor Thilo hierselbst (Oranienburger · Straße Nr. 29) 4 Tage zuvor zu melden haben,

Berlin, den 10. Januar 1866.

Königliches Provinzial ˖ Schul ˖ Kollegium. Reichen au.

d i cht amtliches.

Preußen. Berlin 18. Januar. Se. Majestät de König nahmen heute den Militairvortrag entgegen, sahen das aus Schleswig zurückkehrende 6. Ostpreußische Infanterie · Regiment Nr. 45 en parade und empfingen den Präsidenten des Herrenhauses. Spä—⸗ ter hielten Allerhöchstdieselben im Königlichen Schlosse ein Kapitel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler ab.

Gestern Abend wohnten Se. Majestät der König der Trauer feier des verstorbenen Staats Ministers a. D. von Auerswald im Sterbehause bei.

Ihre Majestät die Königin war gestern bei der Trauer⸗ feierlichkeit am Sarge des verstorbenen Staats⸗Ministers a. D. von Auerswald anwesend.

Im Kronprinzlichen Palais stattete gestern Ihre Majzestät die Königin um 33 Uhr und Abends 8 Uhr Besuche ab. Um 7 Uhr wohnte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz der Leichenfeierlichkeit für den verstorbenen Staatsminister a. D. von Auerswald bei. Im Befinden des Prinzen Heinrich Königliche Hoheit ist keine Aenderung eingetreten.

Der in der »Norddeutschen Allgem. Ztg.“ Nr. 13 enthaltene Politische Jahresbericht bietet von neuem Anlaß, daran zu erinnern, daß an diefer Stelle bereits wiederholt jede Solidarität der Regie⸗ rung mit dem Gesammt „Inhalt des erwähnten Blattes abgelehnt ist. Die Regierung wählt zwar in Fällen, wo sie den Wunsch hat, Mittheilungen in die Presse gelangen zu lassen, dafür vorzugsweise solche Blätter, die in ihrer Gesammt Tendenz den Grundsätzen der

Regierung näher stehen; sie übernimmt indessen damit in keiner Weise

eine Verantwortung für den sonstigen Inhalt derselben.

&.

der Regierung vorgenommenen

den besten Fortgang haben und sich zur Dämpf

Üliffartigen Ufer der Geest an

weis genug, wüstung bedroht.

des Ausschusses der Landesverf

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chleswig⸗ Holstein. Flensburg, 17. Januar. (Nord Ztg. Der Herr Gouverneur, General ⸗Lieutenant von Manteuffel, begasich heute Morgen, begleitet von der Generalität, auf den Exer platz, wo das abrückende 61. Regiment zur Inspection auf⸗= geste war. Nach vollendeter Inspection versammelte Se. Excellenz bie Kziere um sich, stieg sodann zu Pferde und hielt eine Ansprache an ) Truppen, welche mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kön schloß. Der Gouverneur begab sich dann ins Hotel Rasch zur wo derselbe heute Mittag die Spin der Behörden zum Diner um sich versammelte. Pla hatten sich auch beide Bürgermeister der Stadt und eine De—

pution des Magistrats eingefunden, und nachdem der Gouverneur

sichoon dem Regiment verabschiedet hatte, richtete Herr Bürger⸗ imnetr Bong-Schmidt an den versammelten Regimentsstab und das Ofier⸗Corps des Füsilier⸗Bataillons folgende Ansprache: »Hochgeehrter Herr Oberst, sehr verehrte Herren!

*

Mit schmerzlichem Bedauern sehen wir Sie aus unserer Mitte schei⸗

. Gestatten Sie mir und dem Magistrate Namens der Stadt Flens⸗ irg Ihnen den tiefgefühltesten Dank für die musterhafte Haltung des

hnen untergebenen Truppentheils, für die schöne Eintracht zwischen Mili= ir und Civil während Ihres hiesigen Aufenthalts auszusprechen. Die schtung, welche wir vor dem Kriegsheere Sr. Majestät des Königs von reußen empfinden, ist durch Ihr Hiersein womöglich noch gesteigert horden. Bei Ihrem Abschied rufen wir Ihnen, hochgeehrter Herr Oberst, zhnen, sehr verehrte Herren, und insonderheit dem Füsilier⸗Bataillon des ö Pommerschen Infanterie ⸗Regiments das herzlichste Lebewohl zu.« Der Herr Oberst von Michaelis erwiderte, daß auch er, so wie d ihm untergebenen Truppen mit Bedauern eine Stadt verließen, i der sie so viel Freundlichkeit erfahren, daß er für das Wohlergehen R Stadt Flensburg die wärmsten Wünsche hege und daß er die Jensburger bitte, auch dem Regimente ein freundliches Andenken z bewahren. Von den friesischen Iz seln wird der »Nord. Ztg.“, den h. Januar, geschrieben; Der defonders am 8. und 9. d. M. rasende Feststurm trieb so bedeutende Wassermassen an die Küsten unserer snseln und in das innere Wattenmeer, daß von regelmäßiger Fluth ind Ebbe wenig zu merken war. Alle unbedeichten Niederungen standen mter Wasser. Die Wogen der aufgeregten See haben von den steilen dünenrändern wieder ganze Strecken Sandes abgerissen und entführt oder uf dem flachen Vorstrande abgelagert. n diesem Sturm am meisten gelitten.

hrei Stellen von der Nordsee schwer bedroht, indem sich große

Schluchten gebildet haben, wodurch Dünenbrüche vorbereitet werden.

Eine Verwahrlosung dieser gesährdeten Stellen würde eine Zertheilung

der Insel und eine Aeberschwemmung der Ländereien mit Flugsand

Wir vernehmen jedoch, daß die auf Anordnung und durch einen auf Sylt an— wesenden preußischen Dünen ⸗Aufseher geleiteten Dünen⸗Arbeiten

fung des Flugsandes schon längst früher

zur Folge haben.

zweckmäßig erweisen. Schade nur, daß nicht

Anstalten getroffen worden sind, den Flugsand zum Stehen zu brin— gen und die Sandströmungen fo zu leiten, daß die gefahrdrohenden wären und sich neue gebildet bätten. —Ob⸗ gleich Föhr zu den am meisten geschützten Inseln gehört, leiden die der Südseite doch beständig durch die öhr, der vor einigen Jahren noch eine Strecke vom Abhange des Ufers entfernt lag, ist gegenwärtig schon zur Hälfte auf den Vorstrand hinabgestürzt, Be hohen Geeststrecken mit Ver

Spalten und Schluchten ausgefüllt worden Dünen an der Stelle der verschwundenen

.

Sturmfluthen. Ein Grabhügel auf Westerlandf

daß die See auch die

Braunschweig, 15. Januar, (D. R. 33)

Proposition des Herzoglichen Staatsministeriums,

Vertrage zwischen

der Schlußklausel, daß die Annahme des Vertrages die Anerkennung

des Königreichs Italien in sich schließe, beizutreten, einstimmig an⸗ genommen.

Bayern. München, 16. Januar, (RN. C.) Se. Majestät der König hat heute den Gesandten Italiens, Marchese Oldoini, empfangen und dessen Beglaubigungsschreiben entgegengenommen. Der neu ernannte Gesandte Englands, Herr Howard, wird morgen noch einmal noch Hannover zurückkehren und erst in einigen Wochen wieder hier eintreffen, um dann die Gesandtschaft zu übernehmen. Nach dem Bülletin von heute Morgen befindet sich die Frau Her⸗ zogin Sophie nach einer ruhig hingebrachten Nacht so gut, als es die Umstände nur immer wünschen lassen. .

Oesterreich. Wien, 17. Janugt, Durch das Gesetz vom 10. Juli 1865 war die Regierung ermächtigt, den gesetzmäßig errich⸗ teten und der Aufsicht der Reichs oder Landesbehorden unterstehen den Anstalten, welche Kreditgeschäfte betreiben, gewisse Begünstigun⸗ gen hinsichtlich der Gebührenbehandlung zu gewähren. Diese Be⸗ günstigungen sind nach Artikel II. des Gesetzes die Stempelfreiheit der bloßen Manipulations Urkunden, nach Artikel 1II. die Stempel⸗ freiheit der von Bodenkredit und verwandten Anstalten ausgestellten Pfand. und sonstigen Schuldbriefe; endlich nach Artikel IV. Ge—

höheren Offiziere und die Auf dem

Sylt und Amrum haben auch Auf Sylt sind besonders

In der Sitzung ammlung vom 12. d. M. wurde die

dem Handels⸗ dem Zollverein und dem Königreich Italien mit

bühren Ermäßigungen für Actien und Coupons. Es ist nun als eine Anomalie betrachtet, daß diese Begünstigungen auf die Kredit⸗ gesellschaften beschränkt waren. Eine unter dem gestrigen Tage er schienene Verordnung des Finanzministers ordnet daher an:

Art. J. Allen in Gemäßheit der bestehenden Gesetze errichteten und der Aussicht der Reichs. oder Landesbehörde unterstehenden Anstalten, welche Kreditgeschäfte betreiben, werden hiemit die im Art II., und sofern sie Actiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Actien sind, auch die im Art. IV. des Gesetzes vom 10. Juli 1665 bezeichneten Begünsti⸗ gungen ertheilt, ohne daß es hiezu, außer der im Art. II. des erwähnten Gesetzes angeordneten Vorlage der Manipulations ⸗Urkunden, eines wei— teren Einschreitens der einzelnen Anstalten bedarf.

Art. II. Die in den Art. II. und IV. des oberwähnten Gesetzes bezeichneten Begünstigungen werden zugleich in derselben Weise auf alle Actien. Gesellschaften und Kommandit⸗ Gesellschaften auf Actien ohne Un- terschied ihres Zweckes ausgedehnt.

Art. III. Die Anordnungen des Art. LV. lit, b des Gesetzes vom 10. Juli 1865 sind auf jene bestehenden Gesellschaften, welche die von den Actien nach den bisherigen Bestimmungen zu entrichtende Gebühr wegen noch nicht erfolgter Hinausgabe der AÄctien bisher nicht eingezahlt haben, mit der Beschränkung anzuwenden, daß die Gesammtsumme der von diesen Gesellschaften zu entrichtenden Gebühren nicht unter jenem Betrage bemessen werden darf, welcher nach der gegenwärtigen Verord- nung auf alle von den betreffenden Gesellschaften eingehobenen Actien · theilzahlungen entfallen wäre.

Das Handels. Ministerium hat sich der »Ostd. Z3.« zufolge an den Gemeinderath mit der Anfrage gewendet, ob derselbe das Jahr 1870 als den günstigen Zeitpunkt für eine internationale Welt

ausstellung in Wien erachte und ob für den Fall, als diese

Ausstellung auch zu Stande kommt, auf eine Unter⸗ stüͤtzung von Seiten der Gemeinde gerechnet werden könne. . Demselben Blatte wird versichert, es sei eine beschlossene Sache, daß demnächst eine österreichische Schiffsexpedition nach China und Japan sich begiebt, um dort Handelsverträge abzuschließen und Handelsverbindungen anzuknüpfen. Das hierzu beorderte Geschwa⸗ der soll aus den Fregatten ⸗Schwarzenberg« und Dongu« unter dem Kommando des Contre⸗Admirals Tegettho ff bestehen. Die Ezpedition soll auf zwei Jahre berechnet sein. Von den Landtagen liegen nachfolgende Mittheilungen »Wien. Bl. vor: Prag, 15. Zanuar. Der in der letzten Sitzung von Rieg er und 72 Genossen eingebrachte Antrag wurde im Druck vertheilt. Er lautet: »Der hohe Landtag wolle beschließen: Es werde an die hohe Regierung das Ersuchen gestellt, den Grundsatz der Gleichberechtigung beider Rationalitäten des Landes an der Landes-“ Universität in nachfolgender Weise durchzuführen: Für jeden Gegenstand, aus wel chem die vorgeschriebenen Prüfungen Rigorosen, Staats Prüfungen oder Prüfungen der Gymnasial Lehramtskandidaten u. s. w.) ab⸗ gelegt werden müssen, ist wenigstens Ein Professor, welcher die festgesetzte Anzahl der Stunden in böhmischer Sprache vorzutragen hätte, und wenigstens Einer, welcher über denselben Gegenstand durch dieselbe Anzahl von Stunden in deutscher Sprache vorzutragen hätte, zu bestellen. Ausgenommen sind diejenigen Gegenstände, welche nur in la⸗ teinischer Sprache vorgetragen werden. Alle vorgeschriebenen Prüfungen können entweder in der böhmischen oder in der deutschen Sprache abge⸗ legt werden, insofern deren Ablegung nicht in lateinischer Sprache vorge- schrieben ist. Sollte für irgend einen Gegenstand mit böhmischer oder aber deutscher Unterrichtssprache ein ordentlicher Professor nicht bestellt sein, so ist die Prüfung in dieser Sprache von dem für die Vorlesungen über denselben Gegenstand in derselben Sprache bestellten außerordentlichen Professor vorzunehmen.«

Brünn, 16. Januar. Die Proßnitzer Wahlangelegenheit rief eine sehr lebhafte und inkeressante Debatte über das Wahlrecht der Frauen hervor. Dr. Adamczik, Giskra und Ryger traten für das Recht der Frauen ein und verlangten AÄnnullirung der ganzen Wahl. Berichterstatter Dr. Prazak erklärte es für ein trauriges Zeichen der Zeit, daß das Wahlrecht der Frauen überhaupt ein Gegenstand der Debatte im Landtage werden konnte, was großen Lärm auf der Linken hervorrief. Statthalter Baron Poche erklärte über eine Interpellation Adamczik's, daß er die dies- fällige Ansicht der Regierung in einer der nächsten Sitzungen mittheilen werde; er für seine Person müsse sich gegen das Wahlrecht der Frauen zum Landtage erklären. Schließlich wurde der Antrag des Landesaus- schusses in namentlicher Abstimmung mit 47 gegen 39 Stimmen zum Beschluß erhoben und der slavische Kandidat Ehmelarz ohne Rücksicht nahme auf die Frauenstimmen als Landtagsabgeordneter zugelassen.

Troppau, 16. Januar. Das Präsidium theilt mit, daß Se. Ma— jestät die Adresse des Landtages allergnädigst entgegengenommen habe.

Auf besonderen Auftrag Sr. Majestät hat der Königlich ungarische Hofkanzler an die Frau Gräfin Pauline Dessewffy, Wittwe des jüngst verstorbenen Grafen Emil Dessewffy, Präsidenten der ungarischen Akademie, ein Kondolenzschreiben gerichtet.

Belgien. Brüssel, 15. Januar. (Köln. Ztg. Das Ab⸗= geordnetenhaus hat heute nach beendigten Neujahrsferien seine Arbei⸗ ten wieder aufgenommen. Gleich im Beginne der Sitzung richtete Herr Dumortier an das Kabinet die Anfrage, ob Angesichts des Art. 65 der Verfassung (eder König ernennt die Minister und setzt sie ab«) die von Leopold II. nothwendig neu ernannten Minister sich nicht einer Neuwahl als Abgeordneten zu unterwerfen haben. Herr Frere verneinte die Frage, indem die Ernennung der Minister nicht der Person des Königs, sondern der Krone