2
Hiernach haben in der Provinz Posen mit 94,0 pet. der Gesammtflãche verhältnißmäßig am meisten vorhandene Karten benutzt werden können, während in der Provinz Pommern mit 78,90 pCt. und Schlesien mit 68,s pCt. das Entgegengesetzte hervorgetreten ist, und zwar vorzugsweise dadurch veranlaßt, daß in Pommern, insbesondere im Regierungshezirk Köslin 72, pCt.), viele Rittergüter noch nicht vermessen, in Schlesien aber, namentlich in den gebirgi⸗ gen Kreisen, Gemeinheitstheilungen z. in umfangreichem Maße nicht zur Aus⸗ führung gekommen waren. Wenngleich die Provinz Sachsen nach ihrem Ge— sammtdurchschnitt in der fraglichen Beziehung günstig zu stehen kommt und sich mit 89,2 pEt. zunächst der Provinz Posen anschließt, so ist der jener Provinz angehörige Regierungsbezirk Erfurt doch derjenige, in welchem mit l/ pCt. weniger brauchbare Karten vorgefunden worden sind, als in irgend einem aller übrigen Bezirke. . ; . .
Unter den in den sechs östlichen Provinzen überhaupt vorhandenen 243 Kreisen befinden sich 44, in denen die vorgefundenen und benutzten Karten mehr als g5 pCt. der Fläche der betreffenden Kreise umfaßten, und in dieser Be⸗ ziehung stehen obenan die 4 Stadtkreise Berlin, Potsdam, Breslau, Stettin, welche ganz vermessen waren, sodann Flatow und Aschersleben mit 99,s pCt., Won⸗
rowiec und Wanzleben mit 99, pCt., Mogilno mit 99,2 pCt, Oschers leben mit 99,1 pCt., Schroda mit gs, pCt., Halberstadt mit 98,6 pCt. Neuhal⸗ densleben und Osterburg mit 98,3 pCt., Spremberg mit 98,1 pCt., Pr. Star⸗ gardt mit 98,0 pCt. Bagegen betrug die vermessene Fläche in 20 Kreisen we⸗ niger als 50 pCt., und diese sind: Bunzlau mit 49,9 pEt, Goldberg ⸗Haindu mit 49,5 pCt., Schleusingen mit 49,4 pCt., Hirschberg mit 47,2 pt., Wal ⸗ denburg, Sagan und Leobschütz mit 46,0 pCt., Frankenstein mit 440 pCt., Heiligenstadt mit 40,0 pCt., Bolkenhain mit 39,9 pCt., Mühlhausen mit IS, o pCt., Landeshut und Ziegenrück mit 33,K,7 pCt., Glatz mit 33,0 pCt, Lauban und Schönau mit 32K,s pCt., Erfurt mit 31,0 pCt,, Neurode mit 29,0 pCt., Habelschwerdt mit 28,0 pCt., endlich Löwenberg mit 21,6 pCt. Die Behufs der Grundstenerveranlagung in den sechs östlichen Provinzen, sei es mit Benutzung vorhandener Karten, sei es auf Grund von Neumessun—
gen, hergestellten Spezialkarten, „Gemarkungskarten“ genannt. sind auf 61,591 Blättern von 38 Zoll Länge und 26 Zoll Breite und 20,073 Blättern von 26 Zoll Länge und 19 Zoll Breite gezeichnet, welche zusammengenommen einen
Flächenraum von 491,444 ] Fuß — 18960 Morgen einnehmen und zu 6 weißen
Einfaffsung 359,542 Ellen S 63, 668,9 Ruthen — 3,1834 Meilen Leinenbandes erfordert haben. . Anlangend den Maßstab, in welchem die Gemarkungskarten gezeichnet sind, so pflegen diejenigen vorhanden gewesenen, für die Zwecke der Grundsteuerver⸗ anlagung verwendeten Karten, welche aus älterer Zeit stammen, in einem klei · neren, diejenigen aus neuerer Zeit dagegen in einem größeren Maßstabe ent⸗ worfen zu sein. Die bei solchen Karten am häufigsten vorkommenden und für die betreffenden Gemarkungskarten in der Regel beibehaltenen Maßstäbe sind: 1: 5000, 1: 4000, 1; 3000, 1: 2500, 1: 2000. Einige umfangreiche Staatsforsten, sowie einige größere Landseen sind im Maßstabe 1: 10,000, aus— nahmsweise auch im Maßstabe 1: 12000, oder 1: 20 00, oder 1. 25,000 gezeichnet. Bei den durch Neumessung hergestellten Gemarkungskarten ist in der Regel einer der Maßstäbe 1: 2500, 1: 3600, 1 4000, 1: 5000 zur Anwen⸗ dung gekommen, bei dessen Auswahl in erster Linie die Beschaffenheit des dar— zustellenden Terrains, insbesondere die Größe der aufzunehmenden Flächen— abschnitte, in zweiter Linie der Maßstab, in welchem die Karten der angrenzen— den Gemarkungen entworfen waren und welcher nach Möglichkeit ebenfalls an⸗ gewendet wurde, bestimmend gewesen ist. Der Maßstab 1: 5000 ist in der Regel nur bei der Darstellung großer Waldkomplexze oder unter ähnlichen Ver⸗ hältnissen angewendet worden. . . ; Von der Gesammtfläche der sechs östlichen Provinzen sind kartirt im Maß⸗ stabe 1: 2000 1,ö7 pEt,, 1: 2500 18,8 pCt., 1: 3000 8 pt., 1: 4000 18,6 pCt., 1: 5000 50,0 pCt., in verschiedenen anderen Maßstäben 2,0 pCt. Die größeren Maßstäbe (1: 2000 bis 1: 3000) sind, dem Maße der Zerstücke⸗ lung des Grundeigenthums und der durchschnittlichen Größe eines Besitzstũcks entfprechend, am häufigsten in den Provinzen Sachsen, Schlesien und Branden⸗ burg, die kleineren am häufigsten in den Provinzen Pommern, Preußen und Posen zur Anwendung gekommen.
Die Anzahl der in den sechs östlichen Provinzen vorhandenen Gemeinde und selbstständigen Gutsbezirke, für deren jeden, sofern nicht die vermengte Lage der zugehörigen Grundstücke eine Abweichung von dieser Regel bedingte, eine besondere Gemarkungskarte hergestellt wurde, ist nachstehend zusammengestellt:
Anzahl Anzahl der Anzahl Durchschnittliche
der selbstständigen aller Größe eines Gemeinde⸗ Guts⸗ Bezirke. Bezirke. bezirke. bezirke. Morgen. 8,217 4,263 12,480 1960 3, 687 2, 118 5, 805 1950 2, 300 2,468 4768 2470 5,771 3,944 9,715 1620 3,387 2, 025 5,412 2890 Sachsen ...... 3,235 1256 4,491 2200 Zusammen... 26/5697] 16,074 42,671 2080
Die durchschnittliche Größe eines Gemeinde und selbstständigen Gutsbezirks ist hiernach am kleinsten in der Provinz Schlesien mit 1620 Morgen, am umfang reichsten in der Provinz Brandenburg mit 2890 Morgen. Werden aber die einzelnen Regierungsbezirke in Betracht gezogen, so ergiebt sich, daß in dieser Beziehung die unterste Stufe eingenommen wird vom Regierungsbezirk Bres— lau mit 1324 Morgen, die oberste vom Regierungsbezirks Magdeburg mit 3063 Morgen, dem ersteren sich aber unmittelbar anschließt der Regierungsbezirk Gumbinnen mit 1511 Morgen, dem letzteren der Regierungsbezirk Potsdam mit 3038 Morgen.
In der Probinz Pommern überwiegt die Anzahl der selbstständigen Guts— bezirkẽ (2468) diejenigen der Gemeindebezirke (2360, in allen übrigen Provin⸗ zen bleibt sie hinter derselben zurück, und zwar in der Provinz Sachsen ver⸗ hältuißmäßig am weitesten (1256 gegen 3235).
. III. Die vorläufige Feststellung der Klassifikationstarife.
Behufs der Ertragsschätzung war:
Provinz.
Preußen ...... Posen ...
Pommern. ... Schlesien Brandenburg ......
1. für jeden Kreis oder für jede innerhalb eines solchen zu bildende besondert Abtheilung Klassifikations distrikt) zunächst ein vorläufiger Klassifika⸗ tionstarif aufzustellen, d. h. unter Berücksichtigung der wesentlichen Verschie⸗ denheiten in der Beschaffenheit der Grundstücke und der den Reinertrag der— selben bedingenden sonstigen Verhältnisse für jede Kulturart eine aus— reichende Anzahl von Bonitätsklassen zu bilden und für den Morgen jeder Klasse der seinem Reinertrage entsprechende Ertragssatz in Geld fest—⸗ zustellen; eine Einschätzung der einzelnen Liegenschaften in die aufgestellten Boni⸗ tätsklassen zu bewirken und unter Anwendung der Ertragssätze des vor— lãufigen Klassifikationstarifs auf den Flächeninhalt der einzelnen Liegen⸗ schaften der Reinertrag sämmtlicher Liegenschaften des Kreises zu er— mitteln;
nach Vollendung der Einschätz ungen in sämmtlichen Kreisen, und mit Berücksichtigung der Wirkungen, welche die vorläufigen Klassifikationstarife überall zur Folge gehabt, eine sorgfältige Prüfung der erzielten Resultate in dem vorgeschriebenen Instanzenzuge zu veranlassen; die Beseitigung der entdeckten Fehler und Mängel herbeizuführen und demnächst die de— finitive Feststellung der Klaͤssifikationstarise und der Einschätzungs⸗ resultate überhaupt durch die Centralkommission zu bewirken. Hinsichtlich der materiellen Bedeutung und der allgemeinen Grundsätze bei
Ausführung der Abschätzungsarbeiten ist Folgendes zu bemerken:
a) Hinsichtlich der Kulturarten waren zu unterscheiden: Ackerland, Gärten, Wiesen, Weiden, Holzungen, Wasserstücke, Oedland. .
b) Die Zahl der für jede Kulturart (zu a.) innerhalb desselben Kreises be⸗ ziehungsweise Klasfifikationsdistrikts zu bildenden Bonitätsklassen war von den wesentlichen Verschiedenheiten in den Boden- und Ertrags—⸗ verhältnissen des ersteren abhängig, durfte jedoch niemals mehr als acht betragen. Als Reinertrag war anzusehen der nach Abzug der Bewirthschaftungs⸗ kosten vom Rohertrage verblelbende Ueberschuß, welcher von den nutzbaren Liegenschaften nachhaltig erzielt werden kann. . Der Kulturzustand der Grundstücke war bei der zum Zweck der Er— mittelung des Reinertrags stattfindenden Abschätzung durchweg als ein mittlerer (gemeingewöhnlicher) anzunehmen. Auf den wirthschaftlichen Zusammenhang der Grundstücke mit anderen Grundstücken oder gewerblichen Anlagen war dabei keine Rücksicht zu nehmen.
Bei Veranschlagung der Naturalerträge in Geld waren überall die Mar— tinimarktpreise des zuständigen Marktorts während des Zeitraums von 1837 bis 1860 unter Weglassung der zwei theuersten und der zwei wohl— feilsten Jahre zu berücksichtigen.
g) Spezieller Reinertragsberechnungen bedurfte es behufs Aufstellung der Klaffifikationstarife nicht; jedoch waren dabei alle Momente, welche auf den Reinertrag der Grundstücke in den verschiedenen Theilen des Kreises von Einfluß, zu berücksichtigen, um die wesentlichen im Kreise vorkom—
menden Ertragsverschiedenheiten u. s. w. möglichst zutreffend zu er— fassen.
Der in Geld festgestellte Reinertrag für den Klassen und Kulturarten bildete den Tarifsatz der klasse.
Die Tarifsätze für die arten waren angemessen
Morgen der einzelnen betreffenden Bonitäts
einzelnen Bonitätsklassen der verschiedenen Kultur— abzustufen und dergestalt festzustellen, daß mit
Anwendung derselben auf die einzelnen Grundstücke der mittlere Rein⸗
ertrag der letzteren, d. h. derjenige erfaßt wurde, welchen dieselben jedem
Besitzer bei einer gemeingewöhnlichen Bewirthschaftungsweise, nach Abzug
der nothwendigen Gewinnungs und Bewirthschaftungskosten, im Durch—
schnitt einer die gewöhnlichen Wechselfälle im Ertrage umfassenden Reihe von Jahren sicher gewähren können.
Die erste Aufstellung der Klassifikationstarife ist von den Veranlagungs⸗ kommissionen auf Grund der ihnen seitens ihres Vorsitzenden vorgelegten Be— schreibung aller hierbei in Betracht zu ziehenden Verhältnisse des Kreises und nach umfassender örtlicher Prüfung der maßgebenden Bodenverhältnisse unter Theilnahme von Mitgliedern der Bezirkskommission in der Zeit von Mitte August bis zur Mitte des Monats September 1861 bewirkt worden. Dem— nächst gelangten die Tarife zur Prüfung der Bezirks kommission, um zwischen den Tarifsätzen für die einzelnen Kreise innerhalb des Regierungsbezirks die er— forderliche Ausgleichung und Gleichmäßigkeit herbeizuführen. Darauf wurde mit der Publikation der so beschlossenen Tarife vorgegangen und dadurch den kreisständischen Versammlungen, sowie den Gemeindevorständen und den In⸗ habern der selbstständigen Gutsbezirke Gelegenheit gegeben, sich auch ihrerseits über die Angemessenheit der Tarife zu äußern, beziehungsweise Einwendungen dagegen geltend zu machen. Ueber die letzteren hatten sich die Veranlagungs— kommissidnen der Bezirkskommission gegenüber gutachtlich zu äußern, welche die Einwendungen sorgfältig zu prüfen und soweit sie dieselben für begründet anerkennen zu müssen glaubte, für deren
Berücksichtigung und die Berichtigung der betreffenden Tarifsätze Sorge zu tragen hatte. Endlich gelangten die Klassifika⸗ tionstarife des ganzen Staats zur vorläufigen Festsetzung durch die Central⸗ kommission, welche die verhältnißmäßige Gleichheit derfelben für alle Kreise des ganzen Staats herzustellen, übrigens sich durch die Theilnahme ihrer Mitglieder an den bis dahin in den Regierungsbezirken und Kreisen ausgeführten Arbeiten die erforderliche Information in Betreff der überall obwaltenden Verhältnisse soweit erworben hatte, um auf der Grundlage des in den Vorverhandlungen und den zu diesem Behufe von den Generalkommissarien ausgearbeiteten Denk schriften enthaltenen, umfangreichen Materials an die Lösung ihrer Aufgabe mit Erfolg herantreten zu können. Der vorläufige Klassifikationstarif für den ganzen Staat ist unterm 27. Mai 1862 von der Centralkommission vollzogen
worden. .
Die Einschätzung der Liegenschaften.
Behufs Einschätzung der Liegenschafteu in die durch den vorläufigen Klas⸗ sifikationstarif festgestellten Bonitätsklassen war jeder Kreis oder Klassifikations⸗ distrikt in verschiedene Einschätzungsbezirke zu zerlegen, innerhalb deren je zwei Mitglieder der Veranlagungskommission, als Einschätzungsdeputirte, das Ein⸗
schätzungsgeschäft für die dazu gehörigen Gemeinde und Gutsbezirks feldmarken
unter Kontrole des Veranlagungskommissars und in Beglei — ᷓ erforderlichen Kartenmaterial . n, n. mie Cie n nl 2 * ermessungsgehülfen gemeinschaftli fübr Hinsichtlich der Einschätzung der nn. 3 6e 232 lagungs kommissionen beigeordneten Forstsachverständigen — vor Beginn d bezüglichen Einschãtzung durch die Einschätzungsdeputationen — . oer Forstkörper des Kreises für sich einzuschätzen und die Resultate dieser i ö. schätzung demnächst den betreffenden Einschätzungsdeputirten als ein tec n Gutachten mitzutheilen, von dem die letzteren bei der von ihnen zu e, .
sehenen Feldmessers oder
hatten.
; i — 3 H ĩ 3Te Srmesse M Einschätzung der Holzungen nach ihrem Ermessen Gebrauch machen konnten.
Die Einschätzun haben in den sechs östli . ö schätzungen haben in den sechs östlichen Provinzen eine Fläche von
228 ö. 7 Mor z 6 I; 1 J
8. 85 4,538. Morgen, in den beiden westlichen Provinzen von 18,401,461 Morgen, im Ganzen von 107 255,848 Morgen umfaßt und haben hiervon in den ö ö . 2 ö 3 ö 28 5. 7
sechs östlichen Provinzen 138401,535 Morgen oder 20,7 pCt., in den beid westlichen Probinzen 3,148,634 Morgen ob 7 ö enn n gde e
inzen 31 48,634 Morgen oder I7, 1 pCt., im Ganzen 21,550,169 Morgen oder 20,1 pCt. an Holzungen der Voreinschä ] 4 Morgen od. Holzungen der Voreinschätzung durch die Forst— sachvverständigen unterlegen. . ö
Die Einschätzungen JJ J . . ö. vf Voreinschätzungen der Holzungen wurden
. t 862 in Angriff genommen und ohne Ausna ie mi Ablauf des Jahres 1363 beendigt. Am 1. Januar 18633 . u rn
M o oveit s * ö 4 121. 8 ; ; ) ö schätzu ngen bereits in den sechs östlichen Provinzen auf eine Fläche von 44,719,557 Morgen oder 50,4 pCt., in den beide stli k
. org 0. t., in den beiden westlichen Provinzen von 8,546,751 Morgen oder 46,5 pCt., im Ganze 53. 266, 308 ;
k g ,s pCt., im Ganzen von 53,266,308 Morgen oder 49,s pCt. erstreckt, und bis zu demselben Zei t i m , zu demselben Zeitpunkt waren von den der Vor— . g durch die Forstsachverständigen unterliegenden Holzungen bereits in den sechs östlichen Provinzen 12,236,534 Morgen oder 66,s pCt., in d beiden westlichen Provinzen 1,988,813 Morgen oder 63, pẽt im] ö. ö 5 241 . 9 . ö aa ; 9 / i 1 1 Morgen oder 66,1 pCt. bearbeitet worden .
2 7 Der Fin schäk ir * 7 . 2 *
. Anzahl der von den Einschätzungsdeputationen auf die Einschätzungen verwendeten Tage und der Umfang der durchschnittlich täglich eingeschätzten Fläche ergiebt sich aus nachstehender Zufammenstellung: .
Anzahl Täglich eingeschätzte Fläche Morgen 590 720 994 588 670 623 658 356 335
. Provinz:
Preußen
Posen
Pommern
Schlesien
Brandenburg
Sachsen
Oestliche Provinzen ..
Westfalen
Rhein Westliche Provinzen Ueberhaupt
41, ; 765. 165 4665 11,865 26,822 23,323 15, 845 135.9077 2 24
m 78 — —— * In Betreff der von den Forsts . ö ö - der FHolzungen haben fich . w. Voreinschätzungen
ö kö fälligen Verhältnisse folgendermaßen ge—
staltet.
Anzahl Täglich voreingeschätzte Fläche
Morgen
1,960
2779
1,980
1,ů790
1960
1910
810
720
7460
Provinz:
ibn ßen Posen
Pommern
Schlesien
Brandenburg ..
Oestliche Provinzen Westfalen Rhein Westliche Provinzen. Ueberhaupt 13,892 1550 C Ro . f 9 ** 6 541 . . ) . . 3 8 .
„In dem Umfange der durchschnittlich täglich von einer Einschätzungsdep tation bearbeiteten Fläche trete ; 6ßere sch a, . 3 ö ö : J en . größere Unterschiede, als vorstehend nach— — er t, venn 41 . der Provinzen die einzel ö RM. err 65 z 5 . ,,. ö „Provinzen die einzelnen Regierungsbezirke ins gefaßt werden. Den größten Umfang hat diese Fläch icht
1 Umfang hat diese Fläche erreicht:
a) . ostlichen Provinzen in den Regierungsbezirken Köslin
,. Mor 9 ( 51 j 948 Fra f j g . . rgen, Stettin mit 948 Morgen, Magdeburg mit 943 ,, . . K . b) ö ö beiden westlichen Provinzen in den Regierungsbezirken Aachen mit 17 Morgen, Arnsberg mit 370 Morgen; den geringsten Umfang: a) ö , Provinzen in den Regierungsbezirken Gum⸗ en mit 527 Morgen, Liegnitz mit 468 Mor erfurt mit 357 Lie 8 Morgen, Erfur 3 ö gnitz gen, Erfurt mit 357 ) innerhalb der beiden westlichen Provinzen in den Regierungsbezirken Minden . 324 Morgen und Köln mit 245 Morgen. . ; Die e N s. ständi s sttli zali lch ie ö einem Forstsachverständigen durchschnittlich täglich eingeschätzte 1 . ö den Regierungsbezirken Bromberg mit 5337 Morgen, Oppeln . ö am meisten; in den Regierungsbezerken Düsseldorf mit 589
4 . ö. 434 Morgen am wenigsten betragen.
ö ö Unterschied in den Tagesleistungen der Einschätzungsdeputa⸗ . . sechs östlichen und den beiden westlichen Provinzen findet ö ö irung. daß in den letzteren mit der allgemeinen Einschätzung 6 ö ö. und Bonitätsklassen . zugleich eine Parzellareinschätzung n ö en mußte und letztere einen um so größeren Zeitaufwand er— p ö . . Grundeigenthum in den gedachten Provinzen sehr zersplittert . zel selten in ganz kleinen, einige Quadratruthen umfassenden Par— ae h, . Auch im Regierungsbezirk Erfurt, welcher hinsichtlich des pere e sogar noch hinter einzelnen Regierungsbezirken in den beiden ae, ö. . ist der Grund für die äußerst geringen Tages—
rtigen Deputationen nur in der außerordentlichen Zersplitterung
3 ö
den Bonitirungen zu suchen. Abgesehen hiervon beruhen die i tirn hen. Unte ĩ . 2 . ö den — . erungsbezirken theils in den größeren oder geringeren Schwierig- keiten, welche die Beschaffenheit des Grund und cher g , Be den E . theils in der Verschiedenheit der anderweiten ile gn ter gn; . . zu Gebote standen (Einschätzungen für stattgefundene Aus— 1 andschaftliche und sonstige Taxen u. a. m.), theils endlich in . nr, ,. und sonstigen Verhältnissen, welche das Bonitirungsver— 2 r, ,. n . 34 erschwerten. . e er östlichen Provinzen thätig gewesenen 106 , auf die eigentlichen . 1. 6. . ö. , ,,,, welche in den beiden westlichen Gan is . eite haben, durchschnittlich 181 Tage verwendet worden. . . einen Kreis die Einschätzungen beendet und die Berechwungen an n n., I , , sestgestellten Reinerträge nach den Flächen der ein⸗ ,, 5 abgeschlossen endlich die Berechnungen der gesammten , 6. , Prüfung und Aeußerung darüber, ob nach der ihr k ö ö er in den verschiedenen Theilen des Kreises obwalten—⸗ 1 . erths verhältnisse des Grund und Bodens die Gleichförmig— . . tz 3 zwischen den einzelnen Guts⸗ und Gemeinde⸗Feldmarken n , , n,, n, n, , ,,, , veit sie nicht in einem unrichtigen Ver— k . . J. , durch die . 9. letz⸗ en ; konnten, event. durch eine an Ort und Stelle be⸗ wirkende Abänderung der Einschätzung beseitigt war c ᷣ S . des Reklamationsverfahrens gegen die aug en,. . . Reklamationen, welche nicht von den nn, 4 ĩ welch zelne esitzern, sondern nur eee, a nei, e . ge blen kö 3 ö J gerichtet werden konnten, sind im a. wegen unrichtigen Ansatzes einzelner Grundstücke b. wegen unrichtiger Ermittelung des Flächeninhalts C. wegen unrichtiger Einschätzung . d. wegen Fehler bei den aufgestellten Berechnungen 122 ; ö. Zusammen 5751 oder 16 pC . , sämmtlichen Reklamationen sind seitens der . ö dem etztere sich selbst von der Richtigkeit der geschehenen Ermittelungen überzeugt hatten, zurückgenommen ...... .. — 2052 9. 35 ie. Die übrigen gelangten zur förmlichen Beschluß— ö ö nahme seitens der Veranlagungskommissionen und Ent— scheidung der Bezirkskommissionen, und wurden davon durch beide Instanzen als unbegründet zurückgewiesen
1986 oder 620 2 ö
1518 33009 oder
, 57,4 pCt.
Dagegen wurden als begründet anerkannt: von den Veranlagungs und Bezirkskommissionen allein von den Bezirkskommissionen
2163 oder 288 Y 5,0 an 2451 oder 42,5 pCt. = . ö. Ueberhaupt 5751 oder 106,0 p . . ö ö . sich mithin als unbegründet und ö 42,5 pCt. als begründet erwiesen. Das Reklamationsverfahren ist in 3 Krei sen schon im Monat September 1863 in der M . ,,
̃ . 1862 der Mehrzahl der Kreise in Monaten März, April und Mai 1864, und in den . (17) einn . Juli 1864 eingeleitet worden. ; .
37,6 pCt.
. 3 ö. definitive Feststellung der Klassifikationstaxrife. ö n n n,, 2 der Klassifikationstarife z zu bewirken. Schon in den bisheri Geschäf stadien hatte sich herausgestellt, daß in ei ien Krei ,,,, s 3g daß in einzelnen Kreisen und Bezir iss. n, ,,, nen? 1 ezirken gewisse . , 3 . . Tariffeststellung unterschätzt .
] Bezirken gegenüber zu gering tarifir n d
r n x i gering tarifirt waren und umgekehrt. Auch . anderen Richtungen hin waren bei der Tariffestellung . . gangen. Nicht minder waren zwischen einzelnen Kreisen desselben Bezir ; den Nachbarkrei ier Bezi i y . eisen zweier Bezirke ungerechtfertigte Unterschiede in den Ein⸗ y, . dadurch herbeigeführt worden, daß die Einschätzungen sich ö. . . der erforderlichen Gleichmäßigkeit bewegt hatten, sondern theils 39. . zu mäßig ausgefallen waren. Endlich hatte in einzelnen Krei⸗ s e Einschätzung mit einem offenbaren Druck nach unten stattgefunden, der⸗
gestalt, daß erstere dadurch den anderen gegenüber viel zu niedri
. in ganz ungerechtfertigter Weise begünstigt . 6 ö zerhältniß durch entsprechende Abänderung der Tarifsätze eine Abhülfe nicht meh 2 geschafft werden können. Die Aufgabe, die nach dieser Richtung hin 3. ö Ungleichmäßig eiten und Mißverhältnisse festzustellen und die zur Abhülfe erforderlichen Vorschläge für die Centralkommission vorzubereiten, fiel zunächst den Bezirkskommissionen zu. . 2 letzteren beschlossenen Tarifabänderungen war folgendes:
Das Resultat der demgemäß seitens der
Anzahl der Kreise, in welchen von den Bezirkskommissionen eine Erhö .
. ö Ermäßigung des vorläufigen Klassifikations— tarifs in Antrag gebracht wurde.
Durch die beantragten Veränderungen des Tarifs wurde der Ge⸗ sammtreinertrag er⸗ höht von 100 auf
Provinz.
Preußen . 35 19 Posen k 14 4 . 16 3 Schlesien .. 37 11 Brandenburg 25 8
104,65 100,9 100,5 101,2 103,9 101,4 102,1 100,5 100,9
100,8
24 19 168 757 37 717 4. 31 74 a
Oestliche Provinzen Westfalen. a
Westliche Provinzen
d ; F es Grundeigenthums und den dadurch bedingten größeren Schwierigkeiten bei
Ueberhaupt ......
212 m im