1866 / 25 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gierungsbezirk ) mit 15 Sgr ; dreise Neustetti Abonnement beträgt: 2. . * 8 Alle post-Anstalten des In- und gierungsbezirk Koblenz) mit 15 Sgr. noch dem Kreise Neustettin und den Das K J preußischen Kreisen Allenstein, Goldap und Lyck gleichstehen; die unterste Stufe 1 Thlr. . * n 9 1 rVeu 1 CT r 3

mit 11 Sar. aber die Kreise Neidenburg, Ortelsburg und Johannisburg in fr das biertetzsht. Yreußischen Staats. Anzeigers: Aachen ; ; den Reer g e agb fiken Königsberg und Gumbinnen einnehmen. ) n . e , * Wilhelm s⸗Strase No. 81. Koblenz l ; Achnlich gestaltet sich die Reihenfolge nach Maßgabe der durchschnittlichen U preis - Erhöhung. 55 w * (naher der Ceipzigerstr) Reinerträge für den Morgen aller Kulturarten. Unter den Regierungsbezirken 66 . 2 nimmt Düsseldorf mit S4 Sgr. die erste Stelle ein, im Anschluß hieran folgen 9. Im Allgemeinen. Köln und Merseburg, beide mit 1 Sgr., darauf Aachen mit 60, Erfurt mit 56 und Magdeburg mit 55 Sgr. Dann treten der erste pommersche Bezirk Stral— Werden die sämmtlichen Regierungsbezirke aller Provinzen nach Maßgabe sund mit 31 Sgr., der erste westfälische Bezirk Minden und der erste schle— des durchschnittlichen Reinertrages für den Morgen Ackerland geordnet, so sische Bezirk Breslau, die letzteren beiden mit 47 Sgr. in die Reihenfolge ein, nehmen in der dies fälligen Reihenfolge die Regierungsbezirke Köln, Düsseldorf welche für Posen mit 21 Sgr., Königsberg mit 20 Sgr., Marienwerder mit und Aachen mit 101, S8 und beziehungsweise 98 Sgr. für den Morgen die 18 Sgr., Gumbinnen mit 7 Sgr., endlich für Köslin mit 15 Sgr. abschließt. ersten Stufen ein und nach diesen folgen erst die drei sächsischen Regierungs⸗ Bei den einzelnen Kreisen wird die nach den durchschnittlichen Reinerträ—⸗ bezirke mit 89 Sgr, für Merseburg, 75 Sgr. für Magdeburg und 67 Sgr. gen für den Morgen aller Kulturarten gebildete Reihenfolge von den Stadt⸗ für Erfurt. An diese schließen sich Arnsberg mit 66 Sgr., Stralsund mit freisen Köln, Magdeburg und Münster mit 503, 191, 179 Sgr. eröffnet, dar⸗ 62 Sgr. und Minden mit 61 Sgr. an, während von da ab die schlesischen auf folgen abwchselnd mit den Stadtkreisen Berlin (151 Sgr), Aachen (144 Bezirke mit Koblenz. Trier und Münster im Durchschnittssatze von 2“ bis Sgr.), Breslau (142 Sgr.), Halle (138 Sgr.) die Kreise Grevenbroich (170 41 Sgr. für den Morgen abwechseln. Von den übrigen Bezirken nehmen Sgr.), Jülich (159 Sgr.) und der Landkreis Köln mit 146 Sgr. aus der ; J Gumbinnen und Köslin, beide mit 21 Sgr. die unterste Stufe ein, und gehen Rheinprovinz, sowie der Kreis Wanzleben mit 143 Sgr. aus der Provinz 5 B erlin Dienstag den 30 Januar d itte can bie Reaiernnäsbezirke Königshber Nari Sachs i zum San sriGar, reichen überhaupt 34 Kreis n = ö denselben unmittelbar voran die Regierungsbezirke Königsberg und Marien Sachsen. Bis zum Satze von 8! Sgr. reichen überhaupt 54 Kreise, welche werder, beide mit 25 Sgr. überwiegend den Provinzen Rhein, Sachsen und Westfalen angebören und, ab— Bei einer ähnlichen Ordnung sämmtlicher Kreise tritt der Stadtkreis gesehen von Stadtkreisen, unter denen Potsdam mit 92 und Königsberg mit Magdeburg mit dem höchsten Durchschnitt von 214 Sgr. für den Morgen 90 Sgr., nur von den vier schlesischen Kreisen Striegau (697 Sgr.), Nimptsch Ackerland an die 5 der Reihenfolge n gegen , . fällt der in (89 Sgr.), Jauer (S5 Sgr.), Liegnitz (83 Sgr.) unterbrochen werden. Bei kreis Aachen mit 182 Sgr. schon ab. Von‘ den Landkreisen nimmt aber dem Satze von 79 Sgr. tritt auf der 55. Stelle, der Kreis Marienburg aus . Dänm g dine ö Grevenbroich mit dem vorzüglichen Boden im Jülicher Lande bei dessen erheb⸗ der Provinz Preußen, zugleich mit dem Kreise Leobschütz aus der 6 Se. Majestaät der König haben Allergnadigst geruht: licher Ausdehnung in dem Satzt von 180 Sgr. die erste Stelle ein. Von Schlesien, mit dem Satze won 538 Sgr. auf der 85. Stelle der erste pommersche Den Obersten und Commandeur des Schlesischen Feld ˖ Artillerie- diesen bis zum Durchschnittsertrage bon 117 Sgr. für Düren wechseln die Kreis Rügen in die Reihenfolge ein. Der rheinische Gebirgskreis Montjoie Regiments Nr. 6, Otto Leopold Gustav Scherbening, und guten Kreise der Rheinprevinz und Sachsens ab, während bis zum Satze von steht in dem Satze von 14 Sgr, mit den preußischen Kreisen Memel und Fla— dessen Bruder, den Major im Magdeburgischen Feld⸗ Artillerie · Regi · 105 Sgr. die besten Kreise des westfälischen Hellweges, Soest, Bochum und tow, ferner mit dem posenschen Kreise Bomst, dem pommerschen Kreise Schivel. ment Nr. 4, Rudolph Carl Augu st Scherbening, in den Dortmund, hinzutreten. Erst mit . Satze 94 141 . die . bein und dem schlesischen Kreise Rosenberg gleich, während die rheinischen Adelstand zu erheben; 30. Dezember 1865, und unter Kreise Schlesiens, Striegau und Jauer, in die Reihenfolge ein, währen Kreise Adenau und Prüm und der westfälische Kreis Wittgenstein mit den j ; 16 6245. die Bestäti 8 de ] ö die Übrigen besseren schlefischen Kreise mit den mittleren Kreifen der westlichen Kreisen Osterode, Goldap, Löbau, U Meseritz und Lübben in dem Durch— Den Landgerichts Rath Vo ssen in Aachen zum ständigen trag 6. e, , n,,

rung des Gesellschafts: Statuts vom 6. August 1855. Vom 29. Dezember 1865 unter

Nr. 6244. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh⸗ migung des Zweiten Nachtrages⸗ zu dem Statut der Kaufmannschaft zu Berlin vom 2. März 1820. Vom

und sächfischen Bezirke demnächst in der Höhe der Erträge bis zum Satze von schnittssatze von 12 Sgr. und der sehr schlechte rheinische Kreis Malmedy mit Kammer⸗Präsidenten und den Landgerichts ⸗Assessor von Kloschinski ;

62 9 ö abwechseln und aus anderen Provinzen nur durch die . Kreisen Lötzen, Lyck, Oletzko, . Neustadt (in Preußen), Deutsch— in Trier zum Landgerichts⸗Rath bei dem Landgerichte in Aachen zu Berli n,, 8. Januar 1866.

Kreise Marienburg (Danzig) mit 86 Sgr. und Rügen Stralsund) mit Krone, Lauenburg und Neustettin in dem Burchschnittssatze don 11 Sgr. gleiche ernennen; erlin, den 560 Januar ;

3 gr. = abgesehen von den Stadtkreisen Berlin und Königsberg mit Reinerträge ergeben haben. Den Schluß der Reihenfolge bilden die preußischen . Eta. Mi 2 ; 6c. Debits⸗Comtoir der Gesetz Sammlung. . 3 ,, . K . . . . . Den Kreisgerichts-Direktor Geisberg in Polnisch⸗Wartenberg

105 Sgr. und 66 Sgr. in der Reihenfolge unterbrochen werden. Von da Kreise Allenstein und Berent, der pommersche Kreis Dramburg und der schlech k J Ei hhaft das Kreisgericht zu Oels zu versetzen; u 8

ab treten erst die übrigen sächsischen, westfälischen und rheinischen Kreise mit teste schlesische Kreis Lublinitz, sämmtlich mit 10 Sgr., ferner die preußischen in gleicher igenschaft an da . ! . z 56 ̃ setz ö

den Kreisen der östlichen Provinzen in die weitere Abstufung, so daß die Eifel. Kreise Neidenburg und Konitz mit 9 Sgr., Ortelsburg und Karthaus, sowie Dem Ober-⸗Prokurator Scriba in Elberfeld bei seiner Ver⸗

kreise Daun und Prüm . . . . . den ö die beiden pommerschen Kreise Bütow und Rummelsburg mit 8 Sgr., endlich setzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz · Rath

Deutsch⸗rone, Flatöw (Regierungsbe rk Marienwerder) und den posenschen die beiden preußischen Kreise Johannisburg und Schlochau mit 7 Sgr. ihen. 5 ; 2 -

. omst G iloberg. Chodziesen . Czarnikau; dagegen der Eifelkreis . ö . g zu verleihen Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Malmedy (Regierungsbezirk Aachen) und der westfälische Kreis Wittgenstein (Fortsetzung folgt.) Medizinal⸗Angelegenheiten.

(Regierungsbezerk Arnsberg) mit 18 Sgr. den Kreisen Schivelbein, Birnbaum, J

Konitz und Neustadt (in Preußen); ferner der schlechte Eifelkreis Adenau (Re⸗

Der praktische Arzt 2c. Dr. Rosenthal in Guhrau ist zum

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Fr er göftn⸗ des Kreises Guhrau ernannt worden.

Arbeiten.

Bekanntmachung. Akademie der Künste.

Zu Buckau, im Regierungsbezirke Magdeburg, wird am 1. Februar é. eine Telegraphen-Station mit beschränktem Tages⸗ Program m. dienste (cfr. S. 4 des Reglements für den Deutsch - Oesterreichishen Große Kunst⸗Ausstellung im Königlichen Akademie⸗ Telegraphen - Verein) eröffnet werden. Gebäude zu Berlin von Werten lebender Künstler

Berlin, den 27. Januar 1866. des In- und Auslandes. 1865. Königliche Telegraphen Direction. Krüger. 1) Die Kunst - Ausstellung wird am Sonntag, den 2. Sep- tember d. J., eröffnet und am 4. November geschlossen; wäh⸗ rend dieser Zeit wird dieselbe dem Besuche des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein. Das 2. Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute ausgegeben Rur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung wird, enthält unter angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was Rr 6239. das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der lautender Kreis⸗Obligationen des Gumbinner Kreises Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die im Betrage von 80000 Thalern. Vom 27. Novem Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein ber 1865; unter darf. 6240. das Privilegium wegen Emission auf den Inhaber Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke lautender Obligationen der Stadt Lennep im Betrage müssen vor dem 14. Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka⸗ von 150,000 Thalern. Vom 4. Dezember 1865 unter demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des 6241. den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Dezember 1865, be⸗ Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden treffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung eines Arbeiten nebst Bemerkung der dargestellten Gegenstände, sowie Chausseegeldes an die Landgemeinde Cappeln, im Re— die Angabe enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. gierungsbezirk Münster, für eine Meile der Chaussee Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind un— von der Stadt Cappeln über den Bahnhof Velpe zur zulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter Cappeln ⸗Ledder Grenze in der Richtung auf Tecklen⸗ einer Kummer begriffen werden, wenn dieselben in einem ge⸗ burg; unter meinschaftlichen Rahmen befindlich sind. den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Dezember 1865, be⸗ Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung tressend die Aufhebung der Handelskammer für die der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis Kreise Gleiwitz, Beuthen, Lublinitz und Pleß, und die zum Sonnabend den 11. August d. J. bei dem Inspektorat Errichtung einer Handelskammer für die Kreise Glei- der Akademie mit zwei gleichlautenden Änzeigen, wovon die eine witz, Pleß und Rybnick; unter als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab⸗ die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh⸗˖ geliefert werden. migung des von dem „Kreditverein für Handwerker in Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken ge⸗ Magdeburg beschlossenen Statut Nachtrages wegen denken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, Verlängerung der Dauer der Gesellschaft, und Abände⸗ daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstlerschaft