1866 / 32 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Tages Ordnung.

hte Sitzung des Hauses der Abgeordneten

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am Donnersiag, den 8. Februar 1866, Mittags 1 Uhr.

Vereidigung derjenigen Mitglieder des Hauses, die den ver— fassungsmäßigen Eid noch nicht geleistet haben. Interpellation des Abgeordneten Wachsmuth, betreffend die in dem ersten Blatte der Gesetz Sammlung dieses Jahres ent— haltenen drei Königlichen Verordnungen.

Interpellation des Abgeordneten von Bonin wegen Vor⸗ legung eines Gesetz Entwurfs, betreffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht während des Friedensstandes und deren Vergütung.

Mündlicher Bericht der Kommission für Handel und Ge— werbe über die Petition des Vorsitzenden des Berliner Arbeiter vereins Bandow, um Erlaß eines neuen den Anforderungen

der Gegenwart entsprechenden und allen Staatsbürgern gleiche

Referent: Abgeordneter

Rechte gewährenden Paßgesetzes. Dr. Becker (Dortmund).

Berlin, 6. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Konsul in Bangkok, Kaufmann Leßler, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Ersten Königs von Siam Majestät ihm verliehenen Königlich Siamesischen Haus ˖ Medaille in Gold zu ertheilen.

Preußen. Berlin, 6. Februar. Se. Majestät der König nahmen hexte die Vorträge des Kriegsministers und Mi⸗ litair⸗Keabinets und des Polizei-⸗Präsidenten, so wie im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg, des Gouverneurs und Kommandanten militairische Meldungen entgegen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern die Meldungen des Oberst von Borcke, Commandeur des 5. Pom⸗ merschen Infanterie⸗Regiments Nr. A2, des Premier -Lieutenants von Bülolb und der Seconde ⸗Lieutenants von Schlieffen J. und II., vom Kürassier⸗ Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2 entgegen, empfing den auf der Durchreife nach Kiel hier anwesenden Oberst von Mertens, vom Ingenieur- Corps, den Domherrn Dr. Richter aus Posen, den Ober-Schloßhauptmann Grafen Keller und begab Sich Abends zum Ball zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht.

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin ertheilte Vormittags dem Kammerherrn Hans Edlen Herrn zu Putlitz eine Audienz.

Lauenburg. Ein Extrablatt der »Lauenburgischen Zeitung« vom 5. Februar berichtet: Der Landtag wurde am 3. d. Mts., 113 Uhr, mit einer Einleitungsrede des Präsidii eröffnet, in welcher auf die jetzige glückliche Lage des Landes seit der Vereinigung des Herzogthums mit Preußen hingewiesen wurde und die mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den König schloß.

Propos. I. treffend Vorlage eines Entwurfes zu einem für das Herzogthum Lauenburg zu erlassenden Postgesetze. Beschlossen: eine Kommission zur Begutach⸗ tung niederzusetzen.

Propos. II. Schreiben der Regierung, betreffend die Bewilligung der Militairzuschußgelder pro 1. April 18656. Einstimmig bewilliget.

Propos. III. fend Bewilligung von Diäten an die Landtagsabgeordneten.

Abstimmung gelangen.

schaft bei Anwesenheit Sr. Majestät keiten. Die Rechnungen sind vorgelegt und nichts dabei zu erinnern,

Propos. VI. Mittheilungen mehrerer von der Regierung eingegan— genen Schreiben, so wie wegen einer vom Landraths - Kollegium an Se.

des Königs veranstalteten Festlich- hat die Versammlung

Nichtübernahme eines Theiles der dänischen Staatsschulden.

Durch Vorlesen sind zur Kunde der Versammlung gebracht: 1) Schrei⸗ ben der Regierung vom 9.11. Oktober 1865 mit der über die Besitz⸗ der Erbhuldigung erwachsenen Protokolle 2) Schreiben des Staats. Bestätigung der Lauenburgischen Landesverfassung. Vorstellung des Landraths⸗Kollegit vom 16. Oktober 1865 wegen Nicht übernahme eines Theiles der dänischen Staatsschulden.

Schleswig-Holstein. Schleswig, 3. Februar. Das

heute ausgegebene 8. Stück des Verordnungsbl. f. d. Herzogthum

Schleswig bringt die folgende Bekanntmachung des Civilcommissairs vom 1. d., betreffend die Einsendung von Toncessionen, Privilegien, Donationen und sonstigen Begnadigungen zur Confirmation:

einen kurzen Bericht über den Fortgang Marsfelde. tragungen 1166000 Kubikmeter. Kubikmeter vollendet und man hofft, daß Ende März sämmtliche Fundamente gelegt sind. letzten Zeit ist den Arbeiten s

war es damals, Seekadetten ein Schiff ausrüstete machte, ihn durch das englische Geschwader hindurch nach den Ver⸗

Schreiben der Regierung vom *. . wieder fort.

J

seiner Rückkehr nach Cochinchina Glück zu wünschen. ließ gleichzeitig anzeigen, 1867 in Paris mit betheilgen werde, mitischer Industrie in Hue gesammelt werden sollten, um

Majestät den König gegangenen Allerunterthänigsten Vorstellung wegen Saigun nach Frankreich gesandt zu werden.

4 . ö . . Aeußern, Graf v. Manderström ergreifung des Herzogthums und der Beeidigung der Beamten, so wie ö. ; ; ,, ,, greifung des Herzogtb hn, e wäie gestern die von diesem begehrten diplomatischen Aktenstücke in Be—

Ministers Grafen von Bismarck vom 30. September 1865, betreffend treff der deutsch-dänischen Streitfrage überliefert.

3) Allerunterthänigste . . ; 3 Oekonomie Ausschusset angenommen, nach welcher Schweden, Nor, weger und Dänen hinsichtlich der Niederlassung, der Gewerbefreiheit

»Nachdem bereits in Gemäßheit einer desfalligen Alerhoͤchsten R solution durch eine Bekanntmachung des früheren Ministeriums für . Herzogthum Schleswig unter dem 4. Dezember 1863 in Veranlassun. des eingetretenen Thronwechsels die Einsendung aller von den frühere Landesherren ertheilten oder resp. bestätigten Konzessionen, Privilegien ö. sonstigen Begnadigungen unter Einreichung von Gesuchen um die Consi mationen derselben verfügt worden, auch eine große Anzahl von Gesuche dieser Art, welche wegen der inzwischen eingetretenen kriegerischen Ver n nisse nicht zur Erledigung gelangt waren, hierher abgeliefert worden sind haben nunmehr Ser Masestät der König Allergnädigst zu verfügn geruht, daß die von den früheren Landesherren des Herzogthums Schset. wig ertheilten, der Bestätigung bedürfenden Konzessionen ꝛc. Allerhöchf. demselben unterbreitet werden sollen. 3

Mit Räcksicht hierauf wird ein Jeder, welchem von den frühernn

Landesherren des Herzogthums Schleswig eine Konzession, ein Privile, gium oder eine sonstige Begnadigung verliehen worden, wodurch Geretzt same ertheilt sind, die ihrer Natur nach fortwährend und wiederholt aut, geübt werden, so wie Jeder, dem von den früheren Landesherren ein Illlerhöͤchste Bestätigung solcher Konzessionen und Privilegien ꝛc. bewilligt worden ist, hierdurch aufgefordert, sich, wenn er im Genusse seiner bisherigen Gerechtsame zu verbleiben wünscht, ohne Rücksicht darauf, ob er bereit um die Bestaͤtigung derselben nachgesucht hat oder nicht, und ob ihm auf sein Gesuch ein Bescheid ertheilt ist oder nicht, mit einem desfälligen event. erneuerten Gesuche an die schleswigsche Regierung zu wenden. Dem Ge. such ist die Original ⸗Urkunde, insofern dieselbe nicht schon früher eingesandt worden, nebst einer Abschrift derselben beizulegen und wenn das Original bereits eingesandt oder aber etwa verloren gegangen sein sollte, so it dieses unter genauer Angabe des Inhalts und Datums der Urkunde in dem Gesuche ausdrücklich zu bemerken.

Die Einsendung muß vor dem 1. Mai d. J. beschafft sein und kann Niemand gewärtigen, daß auf die nach diesem Termin einkom— menden Gesuche weitere Rücksccht genommen und diejenigen Konzessionen, Privilegien und sonstigen Begnadigungen der angegebenen Art, um deren Bestätigung nicht innerhalb der gedachten Frist nachgesucht ist, noch fernet werden anerkannt werden.

Vorstehendes wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung für All die es angeht, mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß wegen der Confirmasion aller derjenigen Konzessionen und Bewilligungen, welche zufolge Allerhöchster Autorisation von der vormaligen schleswig« holsteinischen Regierung und den vormaligen Ministerien, im Namen des Landesherrn und unter Beidrückung des Tandesherrlichen Siegels ausgefertigt worden sind, eine weitere Verfügung vorläufig vorbehalten bleibt.« .

Der »Moniteur« bringt der Arbeiten auf dem Die Erdaufschüttungen betragen bereits SS, 000, die Ab- Von dem Mauerwerk sind 18600

Frankreich. Paris, 4. Februar.

Das ausnahmsweise günstige Wetter der

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; Er gehörte früher der Marine an. 1815 befand er sich als Schiffsfähnrich auf der Insel Aix, und er der im Verein mit andern Marineoffizieren und und dem Kaiser den Vorschlag

einigten Staaten zu bringen. Unter der Restauration ward er ab—

gesetzt und setzte erst unter der Juli „Monarchie seine See -Carrière wurde

1853 wurde er zum Senator ernannt. Doret

j

Es wird jetzt, wie der ⸗Moniteur« mittheilt, der Kaiserin Jö.

sephine auf der ihren Namen führenden Avenue ein Denkmal er⸗ ö . 3 . richtet werden Antrag des Abgeordneten Bauervogtes Thölke, betref.; 4 wa,, . 2 a

h J! J b 3st 29 Dubray,‚ übertragen der bereits für die Insel Martinique, wie fur 9 gegen 8 Stimmen angenommen; muß jedoch nach der beftehenden Verfassung auf dem nächsten ordentlichen Landtage zum 2. Male zur ; J zu, welche meldet, daß Kaiser Tu-Duc Propos. V. Mittheilung über die Kosten der von Ritter und Land⸗

Die Ausführung ist demselben Bildhauer Vital⸗

das Museum von Versailles die Statue Josephinens angefertigt hat.

Der »Patrie« geht eine Depesche aus Saigun vom 5. Januar einen Großoffizier seines Hauses abgesandt hatte, um dem Vice⸗Admiral de la Grandisère zu Der Kaiser daß er sich an der großen Ausstellung von und daß die Produkte ana—

r.

über

Schweden. Stockholm, 31. Januar. Der Minister des

hat dem Constitutions, Ausschusse

Der Bauernstand des Reichstages hat die Proposition des

und des Handelsrechts gleichberechtigt sein sollen. Der Priesterstand hat sich aber gegen die Gleichberechtigung der Dänen erklärt.

Die Gerüchte von dem bevorstehenden Rücktritte des Grafen von Manderström, des Freiherrn von Gripenstedt und des Staalsraths La gerstrale werden durch die Göteborg Handels-

den früheren Immediatkollegien, ö

o zu Statten gekommen, daß sie be⸗ reits weiter gediehen sind, als dies in den Uebernahmsverträgen vor gesehen war. Der Moniteur« enthält den Nekrolog des vor wenigen Tagen verstorbenen Senators Doxet,

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och Sjõfarts - Tidning bestätigt. Ein bestimmter Termin für die

Neubildung des Ministeriums ist jedoch bis jetzt nicht bekannt ge⸗

so wie alle mit dem Geschäfts betriebe des Instituts verbundenen Unkosten Die werden aus den eigenen Mitteln desselben bestritten. der Jurisdictionsvorhältnisse erhielt gestern nicht den vielmehr genehmigte das letztere fast einstimmig einen Vorschlag des Ausschusses, welcher sich übrigens im im Landsthing geäußerten Ansichten einver⸗

worden.

Dänemarẽ. vom Landsthing beschlossene Ordnung in den vormals schleswigschen Distrikten

Beifall des Folkethings,

Februar. (H. N.)

ö. 166

Kopenhagen, 3.

Allgemeinen mit den

standen erklärte, namentlich: daß am Besten eine Verschmelzung mit

jütischen Landdistrikten stattfinde. Der 8. 2 lautet nun: „„Die Kirchspiele Dall, Wonsild, VBjert, Stenderup, Weistrup, Heils

und Oedis, so wie die nicht abgetretenen Theile der Kirchspiele Taps und

Frörup werden vereinigt mit den Kirchspielen Skanderup, Hjarup, Wam⸗

brup, Seest, Eltang, Harthe *) Wiuf, und bilden eine Jurisdietion unter dem Namen der »Koldinger

Harde «. e . . , . Stift Ripen gelegt. Das Koldinger Landkirchspiel wird mit der Juris diction der Stadt Kolding vereinigt ꝛc.«

Diese Ordnung ist nun als definitiv zu betrachten, da das

Landsthing schon wegen Zeitmangels, d. h. um überhaupt das wich⸗ diefer Session zu Ende zu bringen, sich damit

tige Gesetz noch in einverstanden erklären wird.

New-⸗ York, 20. Januar.

Amerika.

Instruction eingeholt zu haben, da erst neuerdings ein von

einer Actien ˖Gesellschaft getreten, um in Detroit ein großes radikales Blatt zu gründen, dessen Leitung, wie die »New-⸗Horker Abendztg.“ schreibt, Karl Schurz anvertraut werden soll. .

In Buenos - Apres, 2. Dezember, war man der Meinung, daß die brasilische Eskadre hinaufgeben könnte, um den Versuch zu machen, Humaita zu forciren, wo der Präsident Lopez ganzen Macht verschanzt hat.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff schen Telegraphen Bürean.

Kopenhagen, Sitzung des Reichsraths erklärte der Finanzminister, die von den deutschen Großmächten und Dänemark eingesetzte inter nationale Finanz-⸗Kommission habe die Verpflichtung der Herzog⸗ thümer anerkannt, die gebührende Quote von den durch den Thron— wechsel 1863 veranlaßten Pensionen und Unterstützungen zu zahlen. Die von den Herzogtbümern an Dänemark nach dem Friedens— Traktat zu leistende Refusion beträgt pro 1866 1748, 748, pro 1867 1,738,238 Reichsbankthaler.

Zum Staatshaushalts⸗-Etat für 1866. XI.

Die Preußische Bank.

Ebenso wie die Seehandlung, ist auch die Preußische Bank unter der Regierung Friedrichs des Großen neu geschaffen. Sie erhielt ihre ursprüng. liche Einxichtung durch das Reglement vom 29. Oktober 17665, ihre jetzige durch die Bankordnung vom 5. Oktoher 1846. .,

Nach der letzteren bildet die Bank mit ihren Comtoiren, Kommanditen und Agenturen ein gemeinschaftliches, von der Finanz ⸗-Verwaltung des Staats unabhängiges Institut, das unter der allgemeinen Oberaussicht des Staats steht. Diese letztere wird von einem Bank-⸗Kuratorium ausgeübt,

Dem gesammten Institute ist ein Chef und Königlicher Kommissarius und unter diesem ein Zauptbank ˖ Direltorium vorgesetzt, während die Bank— antheilseigner die ihnen beigelegten Rechte durch eine Versamlung der Meistbetheiligten und durch die aus ihrer Mitte gewählten Ausschüsse und Veigeordneten nach Maßgabe der Bankordnung ausüben. .

Die Bank ist bestimmt, den Geldumlauf des Landes zu befördern, Kapitalien nutzbar zu machen, Handel und Gewerbe zu unter stützen und einer übermäßigen Steigerung des Zinsfußes vorzubeugen. Wie dieselbe zur Erreichung dieser Zwecke bisher gewirkt und sich dadurch der Landes wohlfahrt nüßlich gemacht hat, ist genügend bekannt. Sie treibt die man⸗

nigfachsten Geld, Wechsel⸗ und Effekten ⸗Geschäfte, kauft und verkauft edle

Metalle 2c., nimmt Werthsachen und verschlossene Pakete gegen Ausstellung von Depositalscheinen und eine dafür zu entrichtende Gebühr in Verwah⸗ rung. Andere kaufmännische Geschäfte, namentlich Waarenhändel, sind ihr untersagt.

Das Betriebskapital der Bank besteht aus dem vom Staate und von

Harthe, Bramdrup, Alminde, Starup, Nebel und

Diese Kirchspiele werden insgesammt unter das Amt Weile und . ; ; jahres hat der gedachte Gewinn- Antheil nach dem Durchschnitt der wirk

Der Finanz⸗Minister hat die Zollämter angewiesen, die Einführung von keinerlei fremden Häuten zu gestatten, ohne zuvor in jedem einzelnen Falle von ihm j Bristol jn Fayal angekommenes Schiff Häute geladen gehabt habe, die von an der Rinderpest in England gefallenem Vieh herrührten. Der radikale Bundes⸗Senator Chanter von Michigan ist an die Spitze

nicht vor einem Monate den Parana die Passage von sich mit seiner

Herrenhauses

H. Februar, Vormittags. In der ,

dischen Häuser 16, e) nach §. 2 ad 3

ats Grafenort M) des Fürstenthums

nowitz · Neudeck

Litthauen hat vereinigt werden müssen, Litthauen,

Privatpersonen eingeschossenen Kapitalien, aus einem Reservefonds und aus den von Behörden ꝛc. unter Garantie des Staats eingelegten Depositen. Die Besoldung 2c. der Beamten der Bank, mit Ausschluß der des Ehefs,

Von dem Gewmne der Bank beziehen die Bankantheils Eigner für ihren Einschuß 45 pCt., und der Staat für seinen Einschuß 35 pCt;; außer · dem hat die Bank in Folge des mit dem Königlichen FJinanzministerium geschlossenen Vertrages vom 28. Januar 1855 und des Gesetzes vom J. Mai desselben Jahres, zur Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihe de 1856 einen Zuschuß von jährlich 521,910 Thlr. zu leisten. Von dem Mehrbetrage des Gewinns fließt 8 zum Reservefonds und der dann noch verbleibende Theil desselben wird zur Hälfte unter die Bankantheils Eigner als Extra— Dividende vertheilt und zur andern Hälfte an die Staatskasse gezahlt.

Die Zinsen von dem Einlage - Kapital des Staats sind für 1866 auf Höhe von Hz, 423 Thlr. und der Gewinn Antheil desselben auf Höhe von 570667 Thlr. veranschlagt. Beide Beträge, so wie der vorerwähnte Zu⸗ schuß von 621,910 Thlr. befinden sich sub Kap. 10 des Staatshaushalts⸗ Etats pr. 1866 in Einnahme nachgewiesen. Gegen den Anschlag des Vor⸗

lichen Einnahmen der letzteren Jahre um 312,000 Thlr. höher angenommen werden können.

Die Verfassungs - Urkunde für den preußischen Staat, vom 31. Januar 1850, ist in neuer Ausgabe, unter Berücksichtigung der Gesetze vom 30. April 1851, 24, Mai 1852, 5. Juni 1852. 7. und 24. Mai 1853, 30. Mai 1855, 14. und 30. April 1856, 18. Mai 1857, 27. Juni 1860 und der Verordnung vom 10. November 1865 bearbeitet so eben im Verlage der Königl. Geh. Ober ˖ Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) erschienen.

Das Amtsblatt des Königlichen Post Departements r. 5. ausgegeben den 3. Februar) enthält eine General -Verfügung vom 25. Ja⸗ nuar e,, die Eröffnung der Eisenb ahn zwischen Viersen und Kaldenkirchen betreffend.

Statistische Nachrichten.

Pr. Herrenhaus. Nach dem von der Matrikel ⸗Kommission des erstatteten Berichte zählt dasselbe gegenwärtig 246 wirkliche

Mitglieder. Wären alle Stellen besetzt, zu denen eine Berechtigung existirt,

so würde der Bestand des Hauses die Zahl von 290 Mitgliedern erreichen,

nämlich:

. 6 erblicher Berechtigung: 2) nach S. 2 ad 1 der Königl. Ver⸗ ordnung vom 12. Oktober 1854 berechtigte Häupter der Fürstlichen Häuser von Hohenzollern Hechingen und Hohenzollern Sigmaringen 2, b) nach §. 2 ad 2 eben daselbst berechtigte Häupter der vormaligen Deutschen reichsstän⸗

53 ebendaselbst berechtigte Fürsten, Grafen und Herren 56, d) erbliche Herren durch besondere Königl. Ver— leihungsurkunde 9, in Summa 83 erbliche Mitglieder.

II. auf Lebenszeit berufene Mitglieder und zwar A, in Folge Präsentation a) von den Stiftern 3, h) von den Provinzial Verbänden der Grafen 8, e) von den Verbänden der Familien 11, q) von den Verbänden

des alten und des befestigten Grundbesitzes g0, e) von den Landes Univer⸗

sitäten h, k) von den Städten 35, in Summa 153 berufene Mitglieder

auf Präsentation ; B. die Inhaber der vier großen Landesämter im König

reich Preußen 4; C. aus besonderm Allerhöchsten Vertrauen 50 und dar⸗

unter 15 zugleich zu Kron⸗Syndicen bestellte, in Summa 290 Mitglieder.

Von diesen ruhen indessen die Stimmen: a) in der Kategorie der erb⸗ berechtigten Mitglieder, die der Besitzer: 1) der Grafschaft Stolberg⸗Werni⸗ gerode 2) der Grafschaft Wittgenstein (Antheil Berleburg = 3) der Grafschaft Wied ) der Standesherrschaft Amtitz 5) der freien Standesherrschaft Drehna 6) des Majorats⸗ Fürstenthums Carolath · Beuthen 7) der freien Standesherrschaft Fürstenstein 8) des Majo⸗ Jägerndorf und Troppau.

10 des Fideikommisses Klein? Oels 11) der freien Standesherrschaft

Kynast 12) des Fideikommisses Langenbielau 13) der freien Standes

14) der freien Standesherrschaft Beuthen und Tar⸗ 15) des Fürstenthums Oels 16 des Fürstenthums Sagan 17 des Fürstenthums Krotoszyn 18) des Amts Walter Nienburg 19) der Herrschaft Cappenberg. und Scheda 2M der err. schaft Alme. b) Von den zur Praäͤsentation berechtigten Körper. schaften: 1) die des Domkapitels zu Brandenburg 2) die des Grafen verbandes der Provinz Posen 3—6) zwei des Landschafts Bezirks Ma. suren, welcher wegen unzureichender Wählerzahl mit dem Landschafts. Bezirk l und zwei des Landschafts. Bezirks des Landschafts - Bezirks Marienburger Land 8 und M zwei Süd ⸗Pomerellen 10) eine des Landschafts - Bezirks, Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer 11) eine des Landschaftsbezirks Posen—= 12 eine des Landschafts bezirks Meseritz 13) eine des Landschaftsbezirks Münsterland 14 eine des Landschaftsbezirks Nieder Berg und Nieder- Jülich 15) die der Universität Halle 16 bis 22) die der Städte Königsberg, Danzig, Memel, Berlin, Posen, Bromberg, Cöln.

herrschaft Muskau

7) e des Landschafts-Bezirks

e) Von den Inhabern der vier großen Landes⸗ Aemter in Preußen, die des Landhofmeisters und Obermarschalls, in Summa 44, bleiben wie oben angegeben 246. ; Davon sind bis jetzt nicht eingetreten; der Fürst zu Hohenzollern - Hechingen, der Fürst zu Bentheim - Steinfurt, der Fürst zu Salm -⸗Horstmar, der Fürst zu Solms⸗Braunfels, der Fürst zu Thurn und Tazis, der Herzog von Württemberg, Franz Graf zu Stolberg Wernigerode (Peterswaldau), Botho