1866 / 32 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

hältnißmäßig weniger umfangreich sind, als bei den steuerpflichtigen Liegenschaften der Fall.

Hierdurch kommt es auch, daß die sammt f läche aller eingeschätzten Liegenschaften reinertrage derselben dagegen nur 7, o pCt.

daß die steuerfreien Liegenschaften von der Ge⸗ 11,1 pCt., von dem Gesammt⸗·

einnehmen.

XIX.

ndsteuer nach den fe stgestellten Rein⸗ erträgen.

ß der für die steuerpflichtigen Liegenschaften ermittelten Rein⸗ erträge ist die vom 1. Januar 1865 ab in Hebung getretene, gesetzlich auf den von 10 Rillionen Thalern festgestellte Gesammtgrundsteuersumme

r a ö ,. Provinzen und innerhalb derselben auf die Kreise/ und dem: nächst auf die Gemeinde und selbstständigen Gutsbezirke vertheilt worden, wobei nach dem Gesammtbetrage des steuerpflichtigen Reinertrags von 104,446,993, a8 Rthlrn. sich ergeben hat, daß von je 100 Rthlrn. Reinertrag 9,5423 44214338

rund 99 Rthlr. Grundsteuer, oder von 1 Rthlr. Reinertrag 2 Sgr. 10,467

Pf. Grundsteuer zu entrichten sind. Dabei haben sich die Grundsteuersummen der einzelnen Provinzen, wie folgt,

altet: gistelt Jahresbetrag

Die Vertheilung der Gru

Nach Verhältni

Davon kommt der auf den Kopf

Grundsteuer. der Bevölkerung.

1,330,043 Rthlr. 13 Sgr. 3 Pf. 726 367 .

Pommern 825,612 , .

Schlesien .. . 3 ö ndenbur .

. .

1

Provinz.

10. Aachen (Stadt)

in den 15 am niedrigsten besteuerten Kreisen

3. Oletzko

anbetrifft, so

falen auf einer jedoch hatten seit Ausführung dieser Abschätzung, den Jahren 1820 bis 1834 stattgefunden hatte, die Verkehrs⸗ umgestaltet, daß die überdies von Verhältnißmäßigkeit der ermittelten Reinerträge im mehr verloren gegangen war. althergebrachten Grundsteuern, wie s

Y

. 1 15 Sgr. 8 Pf.

Bei Anwendung des obengedachten Steuerprozentsatzes (9, S3! 412344212328) auf den durchschnittlichen Reinertrag für den Morgen der verschiedenen Kultur⸗ arten und der gesammten steuerpflichtigen Fläche stellt sich nachstehendes Be⸗

steuerungs verhãltniß heraus:

Durchschnittlicher Grundsteuerbetrag (in Silbergroschen und Pfennigen) für den Morgen: . w Acker. Wiesen. 2 5 1

Provinz. n. .

Weide 38

Schlesien

Brandenburg .

Sachsen

Westfalen ....

4 3 . 44 Durchschnittlicher Grundsteuerbetrag Silbergroschen und Pfennigen) für den Morgen: ,,,

Ueberhaupt .....

2 2D r 0! G r m OO

aller steuer⸗ pflichtigen

Wasser⸗ Oedland.

stũcke.

Hol⸗

zungen.

Preußen. Posen . Pommern. Schlesien Brandenburg Sachsen Westfalen . Rhein

OO d SiC,

G OC de c

..

Die Regierungsbezirke bilden nach Maßgabe

betrags, welcher vom ist, nachstehende Reihenfolge:

1. Düsseldorf 14. Liegnitz 2. Merseburg ..... . ö. Oppeln 16 15 18. P Magdeburg 19. Frankfurt Stralsund 20. Bromberg J. 21. Königsberg Minden .. 22. Posen Arnsberg 23. Gumbinnen Koblenz 24. Marienwerder 25. Köslin

In den 20 höchst besteuerten Kreisen des Staats beträgt die Grundsteuer

den Morgen der steuerpflichtigen Liegenschaften durchschnittlich:

Benennungen zur wurden, mit ihren unverändert erhalten.

auseinander liegt, so . beruhten, bedeutend von einander abweichend,

etwa 20 Hauptgrundsteuersysteme mit mehr

des durchschnittlichen Steuer⸗ Morgen der steuerpflichtigen Liegenschaften zu entrichten

11. Halle (Stadt) ...

Köln (Stadt c ) Barmen (Stadt) ...

Magdeburg (Stadt) ... 1 12. Münster (Stadt) 5 13. Grevenbroich ; 14. Bergheim Ilülich 15. Mansfeld (See) Köln (Land) . 16. Saalkreis Berlin (Stadt) 17. Oschersleben .... Wanzleben 18. Merseburg

Breslau (Stadt) ...... . 1 tit 20. Weißenfels. .

dagegen:

Malmedy 9. Neidenburg Allenstein 10. Lublinitz

k 11. Ortelsburg 12. Karthaus .... ...... .. . 13 Ble 14. Rummelsburg 15. Schlochau

Konitz ...... . Berent Dramburg ... ...... 7. Lauenburg.... 8. Johannisburg Was die bis zum 31. Dezember 1864 entrichteten bisherigen Grundsteuern beruhten dieselben nur in den Provinzen Rheinland und West. nach gleichen Prinzipien bewirkten Abschätzung des Reinertrags, welche der Hauptsache nach in die landwirthschaftlichen, wie und Absatzverhältnisse in diesen Provinzen sich in dem Maße vornherein nicht immer erreicht gewesent Laufe der Zeit mehr und In den übrigen Theilen des Staats waren die sie unter den mannigfachsten Formen und Zeit der Neubildung des Staats im Jahre 1815 vorgefunden zahlreichen äußeren und inneren Mängeln im Wesentlichen Wie nach der Zeit ihrer Entstehung, welche Jahrhundert auch nach den Gesetzen und Prinzipien, auf welchen sie belasteten die bisher bestandenen als hundert besonderen Grundsteuer— sehr ungleichen Verhältniß. Diest

arten die betreffenden Landestheile in einem bis zum überlasteten Grundbesth

Ungleichheiten, welche vom ganz steuerfreien in den zahlreichsten Abstufungen vorhanden waren, sind durch die neue Grund, steuerveranlagung beseitigt, und ist damit zugleich eine den erhöhten Anfot derungen an den Staat entsprechende Mehreinnahme erzielt worden.

Die bisher bestandenen Grundsteuern betrugen für den Umfang des Staats mit Ausschluß der hohenzollernschen Lande und des Jadegebiets im Ganzen 10,186,450 Rthlr, und nach Ausscheidung derjenigen Beträgt, welche lediglich oder vorzugsweise auf den nunmehr der Gebäudesteuer unter— liegenden Gebäuden, Hofstellen und Hausgärten hafteten, 7,920, 231 Rthlr. Wie dieser Betrag sich auf die einzelnen Provinzen vertheilte, und wie sich im Vergleich dazu das neue Besteuerungsverhältniß gestaltet hat, ist aus nach⸗ stehender Zusammenstellung ersichtlich, in welcher behufs besserer Klarstellung ber in Betreff der Provinz Schlesien obwaltenden Verhältnisse die Oberlaush getrennt behandelt worden ist:

Betrag der neu Die neue Steuer beträgt gegen festgestellten die bisherige Steuer mehr ( Grundsteuer. oder weniger ()

Betrag der bis⸗ her von den Lie⸗ genschaften ent⸗ richteten Steuer.

ö

überhaupt. in Prozenten. Rthlr.

549,836 352, 132 411597

Rthlr. 1,330,043

726,367

825,612

Rthlr.

80 207 374.235 114015

Provinz Preußen Posen. .. . . . .. Pommern. .... Schlesien (aus—

schließlich der Oberlausitz) . Oberlausitz ... Brandenburg (ausschl. der Oberlausitzer

4 706 4 94,1 d 99,4

1792, 124 64 878 164

39,332

1,634, 900 160143216

93,3

15, 4,3 9

26,3

536,229 215,436 43,502 150,3887 2,079,769

574,481

1,426,618

Westfalen .... 1004, 733 Rhein 1514, 486

Ueherhaupt. 7, 920, 231

1110710 1,643. 054 gb 231 1,664, 873 Did id

Die stattgehabte Erhöhung der Gesammtgrundsteuer von den Liegenschaften um 2,079,769 Rihlr. (von 7, 920.231 auf s0, 00 οοο Rthlr.) oder 26,8 pet. hat hiernach allein von den Provinzen Pommern, Posen, Brandenburg, Mreu— ßen, Sachsen und Rhein, sowie von der Oberlausitz übernommen werden müssen, und ist diesen Provinzen außerdem noch der Betrag von 200,B726 Rthlrn. überwiesen worden, um welchen die bisher am Westfalen und Schlesien, letztere mit Ausschluß der Gberlausitz, in der Steuer

ermäßigt worden sind.

Ein wesentlicher Theil der Erhöhung der Grundsteuer trifft aber schon auf die Aufhebung der seitherigen Grundsteuerbefreiungen und Bevorzugungen inner. halb der einzelnen Propinzen, mit Ausschluß von Posen und den beiden west lichen Provinzen, in welchen solche nicht bestanden haben. Wenn die anderw weite Regelung der Grundsteuer sich lediglich auf die fragliche Aufhebung be schränkt ünd nur nach den in den betreffenden Landestheilen bisher gültig gewesenen Besteuerungsmaßstäben die befreiten und bevorzugten Grundstücke zur Grundsteuer herangezogen hätte, so würde dies allein schon die nachstehend be—

zeichneten Steuererhöhungen ergeben haben:

Vestfalen........ . L064 735 . Rhein

höchsten besteuerten Provinzen .

Betrag der Steuererhö⸗ hungen. Rthlr. 75, 168 Pommern 1366 56 . Schlesien (ausschl. der Oberlausitz) ..... 49,934 464 Oberlausitz 32, 148 815 Brandenburg ...... .... J 326,452 4 36s Sachsen . 112,284 4 74

Ueberhaupt 19 16 —w— 9,1

In Prozenten der bisherigen K Steuer. Provinz Preußen

2,8 2

Werden diese Beträge den bisher entrichteten Liegenschaftssteuern vorab hinzugerechng, so stelt sich der Vergleich mit den Ergebnissen der neuen Regu— lirung der Grundsteuer, wie folgt: Reg

Betrag der bis⸗ herigen Steuer und des Mehrs von den bisher

. letztere Betrag gegen nd den ersteren mehr () oder befreiten und Betrag der neu . ö. bevorzugten festgestellten Grundstücken. Grundsteuer. überhaupt. in Prozenten Rthlr. Rthlr. Rthlr. . 855,375 1,330, 043 474, 668 374,235 726,367 352, 132 537, 142 825,612 288, 470

Provinz Preußen Posen Pommern Schlesien (aus der Oberlausitz). Oberlausitz Brandenburg lausschließlich der Oberlausitzer ö Sachsen ...... .. Westfalen

455,6 9. 941

R222 * —— 253 1

L634, 900 104,210

207, 158

k

45 * 45,98

900,933 1,538,902 1,004,733

Rhein 1514, 486 1,664,873

Ueberhaupt . . . 8,639,344 10000 OQO0 Hiernach beträgt die neu festgestellte Steuer gegen übliche Steuer mehr . in der Provinz Posen Preußen . ü. Pommern ) Oberlausitz 9 Provinz Brandenburg „» Rheinprovinz , Provinz Sachsen dagegen weniger in der Provinz Westfalen Schlesien, mit Ausschluß der Oberlausitz 11

1110710 1,642, 054 961,231

600 7797 c) 2 9 2 9, 46 —— 23, 103, 152 w— 6,7 150,387 9,9 1-360, 656 15,7 die bisherige landes—

, . Y

Y X V

. Um die erheblichen Ungleichheiten, welche in der bisherigen Vertheilung der Hrundsteuer von den Liegenschaften zwischen den einzelnen Provinzen bestanden haben, vollständig zur Anschauung zu bringen, sind nachstehend die seither ge— zahlten Grundsteuerbeträge (A.) denjenigen Beträgen (B.) gegenübergestellt, welche sich ergeben würden, wenn die bisherige Grundsteuersumme von 7, 920,23 Rthlr. nach Verhältniß des ermittelten Reinertrags der hinfort grundsteuerpflich- tigen Liegenschaften mithin unter Hinweglassung der der Staats asse erwach⸗ senen Mehreinnahme von 2, M9, 769 Rthlr. auf die einzelnen Provinzen ver⸗ theilt worden wäre: . Der Betrag B. beträgt gegen . den Betrag A. mehr () oder Provinz. . weniger (—)

überhaupt in Prozenten

Thaler. 273,218 201,065 239,889

Thaler. 1,053,425

575,300

653, 904

1294879 32268 75, 7 1,3600 544 761,517 1,318,617 , F

Thaler.

780, 207 374, 235 414,015

Preußen 35,0

Posen

Pommern

Schlesien (ausschl. der Oberlausitz) ... Oberlausitz Brandenburg Sachsen

497,245

42,936 305,496 126,074 243,416 195,869

13792, 124 35,332 574,181 1,426 618

1514486 n

Ueberhaupt ...

Hieraus ergiebt sich, daß bei Voraussetzung einer gleichmäßigen Vertheilung

der bisherigen Grundsteuer:

die Oberlausitz die Pinrovinz Pommern ö * Posen 25/8 * Brandenburg ö. ö Preußen mehr dagegen die Provinz Sachsen „Rheinprovinz „Provinz Westfalen . Schlesien (ausschl. der Oberlausitz) ..... . weniger an Grundsteuer hätten aufbringen müssen, als thatsächlich der Fall gewesen, die Provinzen Schlesien (mit Ausschluß der Oberlausitz und Westfalen aber bei Weitem am allerhöchsten besteuert waren. ; .

Y Y

3

Erheblich größer als die Ungleichheiten zwischen den einzelnen Provi

sind übrigens die bisher bestanden ichhei t . rigen isher bestandenen Ungleichheiten in der Besteuerung der ein zelnen Kreise, und noch mehr der einzelnen Gemeinde und selbstständigen Guts⸗ bezirke, indem selbst abgesehen von den bisherigen verfassungsmäßigen Steuer befreiungen und Bevorzugungen nicht selten der Fall vorkommt, daß die neue, nach dem Reinertrage der Liegenschaften bemessene Grundsteuer eines Ge— e, ,, . einerseits noch nicht den zehnten Theil

sher gezahlten (alten) Gr euer ĩ i i ,, k erreicht, während sie andererseits das

26 , , , , , chen die S . , . P hes zusammengeste t, um wel—⸗ r e Summe der vom 1. Januar 1865 ab in Hebung getretenen Grund— . den Betrag der his dahin gezahlten grund und gebäude⸗ , . übersteigt. Diese Vergleichung konnte auf die eigentliche . ö en Liegenschaften nicht beschränkt, sondern mußte auf die Ge— I e w, mn, ß,, ö. die letztere eine besondere Art der d rüher ebäude ti ĩ ñ speziell ausgesondert werden . ö

Kreis?)

oder Regierungsbezirk. oder Regierungsbezirk

7 ! * * z f ö ; Lauenburg 40 61. Insterburg Friedeberg 2 62. Schroda. Greifswald 253,6 63. Naugardt

Lands = . 1. . 64. Halle (Stadt) 5. Kulm 65. Gnesen Wirsitz 20 66 Inowraclaw 200, ö. 8. Stralsund! Reg hæle./ 8, 68

Berli j 37. 69. ö k . 69. Rummelsburg .. ...... , 70. Czarnikau

71. Wreschen

72. . Königsberg (Neum.) .. 174, 73. Franzburg s 74 Grimmen l .

Prozent Kreis

satz.

Prozent⸗ satz.

Prenzlau Guben Köslin (Iteghæle, -..

Chodziesen Lauban Stettin (Iighzhk. ...

Spremberg Schlochau Löbau Rothenburg Anklam

. Heidekrug . . 76. Ilatow 9 77. Wongrowiec h 78 9g. Graudenz 36 79. Thorn 4, 806.

21. Neustadt (Preuß.) ..... ö 81 2. Götlit 56 82 Ne 8 J 2 . 5 Lebus... .. .. ; 83. Sangerhausen Pr. Stargardt 84. Ruppin Schubin , .

. romherg Heg bk. 145, o 86. Wehlau h. 143,0 S7. Ueckermünde Stuhr 37, 8 88. Fürst Bees kow⸗Storkow 36 35 2 Karthaus 5,: ,,, Strasburg 5 91. Schlawe 2. Lübben 92. Teltow

93. Pr. Eylau

94. Tilsit

95. Danzig (Iteg ble. 129,9 96. 129, 97. 127, s ö. 122,3 99. 1 UWGo. 115 0 101. 11179 1115 G6. 1 . 1140 165.

11359 106. 1 16 110,4 108. 109,6: 1M. 107,9 110.

, 10648 112. 109,0 113. 104,9 114.

1 n 167 118 n 100,65 119. Darkehmen 100,5 120. Hoyerswerda

Labiau

36. Bromberg Demmin 3. Bütow. Regenwalde Greifenhagen ....

Rastenburg

2. Ragnit ..... . Arnswalde

Gerdauen

Dramburg

Friedland Obornik Magdeburg Erfurt

Posen

Belgard

Tammin Ostpriegnitz Frankfurt (Stadt) Marienburg

3. Westpriegnitz Deutsch⸗Krone .... Konitz

. Rosenberg (Preuß.) ... Niederbarnim

Niederung

Heiligenbeil

Rosenberg (Schlesien) .. Greifenberg Usedom⸗Wollin

Samter

Fischhausen

Danzig (Stadt u. Land) Pleschen

Mülheim

Häni gsSherg It ghz. tallupönen

Oberbarnim 2. Franefurt (Reg ble.) Angermünde Schwetz Neustettin

Randow (enschl. Stettin) Templin Marienwerder Osthavelland Sternberg

60,4 59,1 58,0 57,9 57,9 54, 1 54,0 53,0

* . ; jt deu tf 36 . , deren Namen mit deutscher Schrift gedruckt sind, gehören . ichen Provinzen, diejenigen, deren Namen mit lateinischer Schrift gedruckt sind, den beiden westlichen Provinzen an. .

.