XXII. Kosten der ander weiten Regelung der Grundsteuer.
Kosten der anderweiten Regelung der Grundsteuer zerfallen: in die Kosten der Vertheilung der Gesammtgrundsteuersumme auf. die Provinzen, die Kreise und die einzelnen Gemeinde, und selbstständigen 5 irke; . , der Untervertheilung der für die Gemeinde und selbst⸗ ständigen Gutsbezirke festgestellten Grundsteuersummen auf die ein— Grundstücke.
H ö ö Kosten anbelangt, so sind dieselben nachstehend zusammengestellt und ist dabei den verschiedenen Kategorien derselben der ver⸗ hältnißmäßige Antheil an den Generalkosten und den Kosten für Formulare und sonstige Drucksachen vorab hinzugesetzt worden.
A. B. 9 D. Kosten der Kosten des Kosten des geschäftlichen ökonomisch⸗ geometrisch⸗ Leitung der tech nischen technischen ⸗ Veranla⸗ Theils des Theils des Zusammen.
Provinz gungs⸗ Veranla⸗ Veranla⸗
arbeiten. gungswerks. gungswerks.
Rthlr. Rthlr. Rthlr. Rthlr. Preußen ...... 202,765 82/221 782,461 1h67 44. K . 253, 608 334,301 66,696 Pommern .... 97,535 218,472 423,839 739,8 46 Schlesien 159,737 418,944 728, 013 1,306,694 Brandenburg.. 1245576 389,829 500,874 105,279
126,977 288, 801 351,325 767, 103 ODestl. Provinzen 8 MGG 377 2, 151, 875 5, 120, 813 6/07 53, 065 Westfalen ... . . . I6 , 68ðð 321,310 50, 249 163 247 Rhein 137,842 491,234 147,929 777,005 Westl. Provinzen 2345530 812,544 198, 178 1245, 252
Ueberhaupt. I 034,907 2, 964,419 3,3 18,991 7,3 18,317
Unter A., den Kosten der geschäftlichen Leitung der Veranlagungsarbeiten, sind alle Kosten zusammengefaßt, welche durch die Besoldung der Beamten der Centralverwaltung, durch die Remunerirung der Bezirks und Veranlagungs— kommissarien und der Bureaubeamten, ferner durch die Dienstreisen der Beamten der Centralverwaltung, der Bezirks- und Veranlagungskommissarien, endlich durch die Unterhaltung der Bureaus u. s. w. entstanden sind; unter B. die Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder der Centralkommission, sowie der Bezirks und Veranlagungskommissionen, der Forstsachverständigen, der bei der Einschätzung thätig gewesenen Feldmesser und Vermessungsgehülfen, endlich die sonstigen Kosten der Ab- und Einschätzungsarbeiten; unter C. die Remunerationen und Reisekosten 2c. der Obergeometer, die Diäten ꝛc. der Gehülfen der letzteren, die Gebühren der Feldmesser für Anfertigung der Gemarkungskarten und Flächen⸗ inhalts berechnungen (in den sechs östlichen Provinzen) und für Anfertigung der
Register, sowie die sonstigen Kosten der geometrischen Arbeiten. Nach dem Durchschnitt für einen Morgen berechnet, gestaltet sich das Kostenverhältniß in den einzelnen Provinzen folgendermaßen: . B. C. Provinz Sgr. Pf. Sgr. Sgr. Preußen ...... 3,0 8,6 ö 2, 8 Pommern 3,0 Schlesien ...... 3,7 Brandenburg .. 2, 9 4,6 Oestl. Provinzen 3, 2 Westfalen ... . .. 4, 4 1 Rhein . 4,7 1 Westl. Provinzen — 436 1
Ueberhaupt.. — 3,5 —
Die Kosten des ökonomischtechnischen Theils (B.) sind mit 1 Sgr. 3,9 Pf. sür den Morgen in den beiden westlichen Provinzen fast doppelt so hoch ge— wesen, als in den sechs östlichen Provinzen, wo dieselben nur 8,7 Pf. betragen haben. Es ist dies wesentlich durch die weit größeren Schwierigkeiten veranlaßt worden, welche bei dem häufigeren Wechsel der Bodenbeschaffenheit, namentlich in den gebirgigen Theilen und bei der weit gehenden Zerstückelung des Grund— eigenthums in den beiden westlichen Provinzen den Einschätzungen entgegen standen, in den sechs östlichen Provinzen in gleicher Weise aber nur in verhältniß— mäßig wenig ausgedehnten Theilen, wie namentlich im Regierungsbezirk Erfurt, zu überwinden waren. Dagegen haben die Kosten der geometrisch technischen
Arbeiten (O.) in den beiden westlichen Provinzen mit 3,9 Pf. für den Morgen nur etwa den dritten Theil desjenigen betragen, was hierfür in den sechs oͤst⸗ lichen Provinzen mit 1 Sgr. 0,7 Pf. für den Morgen hat aufgewendet werden müssen. Dieser Unterschied wird jedoch ohne weiteres erklärlich, wenn berück— sichsigt wird, daß in den erstgedachten Provinzen ein vollständiges, auf eine genaue Vermessung gegründetes Katasterwerk bereits vorhanden war, und es nur der Aufstellung don Registern behufs des rechnungsmäßigen Nachweises der Veranlagungsergebnisse bedurfte, in den letztgenannten Provinzen aber ein Spezialkartenwerk neu hergestellt, der Flächeninhalt aller Liegenschaften ermittelt und dann noch die Aufstellung der Register bewirkt werden mußte. In dem Gesammtkostenbetrage ().) find die Unterschiede, welche bei den Unterabtheilun⸗ gen (A, B., C.) hervortreten, so weit zur Ausgleichung gekommen, daß erste⸗ ter für die beiden westlichen und für die sechs östlichen Provinzen sich fast ganz gleich herausgestelt hat (2 Sgr. O, Pf. gegen 2 Sgr. O6 Pf. für den Morgen).
Auch unter den einzelnen Provinzen treten noch erhebliche Unterschiede her⸗ vor, welche in den sechs östlichen Provinzen vorzugsweise durch den größeren oder geringeren Umfang der behuss Herstellung der Spezialkarten auszuführen gewesenen kostspieligeren Neumessungen gegenüber der billigeren Benutzung bereits borhandener Vermessungswerke zu diesem Zwecke herbeigeführt worden sind.
Die oben zu 2. erwähnten Kosten der Untervertheilung der Grundsteuer sind noch nicht vollständig zum Abschluß gelangt, und können daher zum Theil nur auf Grund eines Ueberschlags angegeben werden. Es gehören hierher die Mehrkosten, welche dadurch entstanden sind, daß die allgemeinen Einschätzungs— arbeiten zur Förderung der Untervertheilung der Grundsteuer spezieller, und zwar unter Berücksichtigung der vorhandenen Eigenthumsabschnitte ausgeführt worden, ferner die Kosten der Aufstellung der Flurbücher und Mutterrollen und der hierzu erforderlichen besonderen Vorarbeiten c., sowie die Kosten der Anfertigung der Kartenduplikate (Reinkarten). Für die sechs östlichen Provinzen gestalten sich die diesfälligen Kosten folgendermaßen: .
A. B. 9G. 2 Kosten Antheil an der Anfer— Kosten den Kosten tigung der der Anfer— Provinz. der Ein ! Flurbücher tigung der Zusammen schätzung und Mut. Reinkarten terrollen Rthlr. Rthlr. Rthlr. Rthlr. 60, 8x9 289,466 45,000 395,355 25,987 169,322 18,600 213,909
Pommern 21,709 121,010 22, 300 165,019
Schlesien ...... . . 43,519 567,998 42,300 53,817
Brandenburg 40, 147 305,402 39, 400 384,949
28, 950 334,541 32,400 395,891 Ueberhaupt. . 221,201 1,787, 739 200, 000 2,208, 940
Darnach ergeben sich durchschnittlich für einen Morgen nachstehende Be—
träge:
Provinz. . B J. D
Sgr. Pf. gr. ö Sgr. Pf. . — 4, 2 ; — 55,8 0, 8 — 5,4 ( 6, Pommern — 0,6 — 397 5,0 Schlesien . 1,ů0 11,0 N, 12,9 Brandenburg 0, 9 — 7,1 ), — 8,9 Sachsen . 1,0 1 ; 2,4 Ueberhaupt ..... — O, 9 — 7,3 — 9,0 Von den Kosten der Untervertheilung der Grundsteuer in den beiden west— lichen Provinzen kann nur der Antheil an den allgemeinen Einschätzungskosten (für die gleichzeitige Ausführung einer speziellen Parzellareinschätzung) angegeben werden und dieser beträgt: . Provinz. Im Ganzen. Thaler. Westfalen 33, 052 Rhein 50,014 Zusammen . 83, 066 Die gesammten Kosten der anderweiten Regelung der Grundsteuer ge— stalten sich sonach für die sechs östlichen Provinzen, wie folgt: Gesammtbetrag. Für den Morgen. Für die (Meile. Provinz. Thaler. Sgr. ö Preußen . 9 1737 Pofen S90 06 1696 Pommern 904, 864 1654 Schlesien 1960511 2682 Brandenburg ...... . . 1400229 1931 l, 162,993 239 Zusammen 8 282/005 2010 Die Kosten der neu ausgeführten Grundsteuerveranlagung im preußischen Staat sind erheblich geringer, als diejenigen ähnlicher Ärbeiten in anderen Staaten, sowie der ersten Katastrirung der beiden westlichen Provinzen und der Landesvermessung in Hohenzollern-⸗Hechingen. Zum Beweise dessen sind nach—⸗ stehend die diesfälligen Nachrichten aus einer Anzahl von Staaten zusammen⸗ gestellt, welche — in Vergleich zu den Kosten der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den sechs östlichen Provinzen — ergeben, wie hoch sich die Kosten für einen Morgen (preuß.) . A. für die Vermessungsarbeiten, B. für die Abschätzungsarbeiten, C. für die Aufstellung der Kataster, die Anfertigung von Duplikaten u. s. w. der Karten, beziehungsweise für deren Vervielfältigung durch Lithographie u. dgl. m., . D. im Ganzen genommen, belaufen haben.
Für den Morgen.
Cx b Cd ND
de
Bearbeitete A. B. C. H. Fläche Sgr. Pf. Sgr. Pf. Sgr. Pf. Sgr. Pf. Meilen JJ . 1. Preußen, östliche Pro— vinzen, neue Veranlagung in den Jahren 1861 — 1865. 14120 7 2. Pre uß en, westliche Pro⸗ vinzen, erste Katastrirung in den Jahren 1818—1834 .. 3. Preußen, Fürstenthum Hohenzollern ⸗Hechingen (1859 - 1865) : ö 4. Oesterreich (l8lz-— 1856) 2359 3 2 kö z 5. Bayern (von 1807 ab). 1388 3 . ; ö. . Hannover (1817— 1826. k Die Vermessungsarbeiten be⸗ stehen lediglich in der geo— metrischen Ueberschlagung einer Fläche von 276 Qua— dratmeilen. Die Abschätzung beruht auf ganz summari—
schen Ermittelungen.
Bearbeitete A.
Fläche Sgr. Pf.
a. Für die geometrisch über⸗
schlagene Fläche. Für die Gesammtfläche.
b. Württemberg (1818 bis
1850) In Betreff der Abschätzungs⸗ arbeiten fehlen die Angaben.)
Sach sen, Königreich (1835
bis 1843)... ....
Baden (1852 - 1862
(Eine Abschätzung ist nicht ausgeführt.)
Hefsen, Kurfürstenthum
1834 - 1848)
Hessen, Großherzogthum
von 1824 ab) (Die Abschätzung ist eine summarische.)
Oldenburg (1836
1865 ,
Braunschweig (1849 bis
1857). Es sind nur 3, 2 pCt. der Fläche neu gemessen, vielfach Karten nicht gefer— tigt, die Separationsergeb— nisse in ausgedehntem Maße benutzt a. wirklich entstandene Kosten b. im Falle der Nichtbe—⸗ nutzung der Separations⸗ bonitirungen würden an Kosten entstanden sein .
Sach sen-Koburg (bis
1865) k (Eine Abschätzung ist nicht ausgeführt.)
Q Meilen
A6 — 10, 699 3 4,1
0,0
Bearbeitete A. B. C. D. Fläche Sgr. Pf. Sgr. Pf. Sgr. Pf. Sgr. Pf. R Meilen 8 * 15. Waldeck-Byrmont (1851 - 1863) ...... ..... 20 5 6, 2 8,85 111, 10 2,
Sch warzburg ⸗ Son⸗
dershausen (von 1853
k 15 4 4,9 — — 3 00 — — (Eine Abschätzung ist nicht
ausgeführt.)
Allerdings ist den Grundsteuerveranlagungsarbeiten in Preußen zu Gute gekommen, daß ein umfassendes Material an vorhandenen Spezialkarten benutzt werden konnte, die ausgeführten neuen Aufnahmen sich daher nur auf einen Theil der Fläche (13,923,570 Morgen oder 15,7 pCt. der sechs östlichen Pro—⸗ vinzen) zu erstrecken hatten. Ebenso kann andererseits nicht verkannt werden, daß die mit Benutzung vorhandener Karten ausgeführten Vermessungsarbeiten nicht denjenigen Werth haben, welcher den sorgfältig ausgeführten Landesver— messungen mehrerer anderer Staaten beiwohnt. Immerhin sind aber auch in den sechs östlichn Provinzen Preußens vollkommen brauchbare Grundsteueranlagen beschafft worden, welche nicht allein die besonderen Zwecke der Steuer verwaltung in jeder Beziehung erfüllen, sondern auch zugleich geeignet sind, ebenso für andere Zwecke der Staatsverwaltung, namentlich für das Hypothekenwesen, wie für die Privatzwecke der Grundeigenthümer mit Vortheil verwendet zu werden.
Diesen Gesichtspunkten gegenüber stellen sich, wie die vorstehende Zusammen⸗ stellung ergiebt, die Kosten der Grundsteuerveranlagung in den sechs östlichen Provinzen Preußens als sehr mäßig heraus, und mit verhältnißmäßig ebenso geringen Geldmitteln ist bei Erzielung gleicher Resultate eine Grundsteuerveran— lagung, beziehungsweise Landesvermessung, in keinem der aufgeführten Staaten zur Ausführung gekommen. In keinem der letzteren ist aber auch ein derarti⸗ ges Werk in einem gleich kurzen Zeitraum durchgeführt worden, indem in den sechs östlichen Provinzen während des Zeitraums von einem Jahre durchschnitt⸗ lich eine 15 bis 200 und sogar bis 400 mal größere Fläche bearbeitet wurde, als in den übrigen Staaten, ein Umstand welcher wesentlich mit dazu beige—⸗ tragen hat, die Kosten auf ein geringeres Maß beschränken zu können.