1866 / 34 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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auf das österreichische Kaiserhaus und auf die Waffenbrüderschaft mit der tapferen österreichischen Armee. Neuß. Gera, 6. Februar.

8. Ztg Heute Vormittag

hielt der seit Ende November vertagt gewesene Landtag für Reuß seine Entlassung eingereicht.

j. L. wieder seine erste Sitzung, welcher vom Nachmittag bis Abend bereits eine zweite folgte. Es gilt jetzt zunächst der Feststellung des Etats für 1866 bis 1868, und hat der seit der Vertagung in Per manenz gebliebene Finanzausschuß einen umfassenden Bericht über die Regierungs Vorlage ausgearbeitet, welcher durch seine Haltung der Regierungs- Vorlage die vollste Anerkennung zollt und nur in an sich unerheblichen Dingen mit seinen Anträgen von derselben abweicht. Bayern. stätigt die von Augsburger Blättern Majestät der König die Aufhebung der Festungs-⸗Eigenschaft ber Stadt Augsburg und die Rückgabe der Baureverse genehmigt

München, 6. Februar.

lungen zwischen der Militairbehörde und der Stadtgemeinde einge⸗ leitet werden.

Der Gesetzgebungs⸗Ausschuß fuhr am Zten d. in der Berathung der Bestimmungen über den Zeugenbeweis fort. Der Vorschlag, bei den Geistlichen zu trennen, was sie in Folge des Beichtgeheimnisses und was sie in Folge der Seelsorge in Erfahrung gebracht hätten, fand nicht die Billigung des Ausschusses.

Oesterreich. Wien, 7. Februar. Die Wiener Blätter bringen folgende telegraphische Landtagsberichte:

Klagenfurt, 6. Februar. Der Landesausschuß wird beauftragt, über Aenderungen der Landesordnung und Landeswahlordnung in der nächsten Session zu berichten und Anträge zu stellen.

Troppau, 6. Februar. In Betreff der neuen Territorial⸗Einthei lung beschließt der Landtag, auf die Berathung derselben mit dem Vor behalte einzugehen, daß die darauf basirende neue Organisirung der politi· schen Behörden unter Mitwirkung des Reichsrathes geschehen dürfe; fer ner, daß die Aenderung der bisherigen Bezirks Eintheilung den Bedürf⸗· nissen des Landes nicht entspreche und eine Erleichterung der Reichs-

Finanzen durch die Errichtung der politischen Kommissariate, sowie Tren— nung der Justiz von der politischen Verwaltung anzustreben sei.

Graf, 6. Februar. Der Landeshauptmann bringt eine Zuschrift des

Statthalters zur Kenntniß, des Inhalts, daß Se. Majestät mit Aller— höchster Entschließung vom 31. Januar anzuordnen geruhten, daß längstens bis 15. Februar wenn die Geschäfte nicht eine frühere Schließung zu⸗

lassen der steiermärkische Landtag geschlossen werde. Pest h 6. Februar. erst heute früh nach Wien ab, nachdem gestern in Ofen eine mehrstün

dige Ministerberathung (die dritte innerhalb drei Tagen) stattgefunden. dem Verkauf der Nationalgüter zu bestreiten wäre

Obergespan Ku ku ljevic betonte in einer in legte Salamanca eine Denkschrift über die Hebung des spanischen der heutigen Landtagssitzung gehaltenen Rede, daß man mit Rücksicht auf Kredits vor. die gegenüber dem Gefammt · Kaiserstaate, der croatischen Nation und dem Lande gegenwärtig bestehenden Verhältnisse die Auflösung der Militair-

grenze nicht verlangen könne, wohl aber gewisse dem Zeitgeiste entsprechende

Graf Mensdorff werde noch einige Tage hier verweilen. Agram, 6. Februar.

Reformen.

Schweiz. Bern, 5. Februar. (K. 3)

In seiner heutigen

nuar d. I / die erste Stelle einnimmt. Berichte und Botschaften des Bundesrathes sind dann die über den Stand der Tessiner Eisenbahnen, die Einführung des metri⸗ schen Maßes und Gewichtes, die Angelegenheit der polnischen Flücht⸗ linge, die Ausschmückung des Bundespalais, die Infanterie ⸗Bewaff⸗ nung, die internationale Münz Konferenz in Paris und die Nach= trags Kredite und Kredit Uebertragungen. Wenn nicht in der Bun des verfassungs ˖ Revisions, Angelegenheit besondere Umstände ein⸗ ö. , 2 9. blos , , m. ist, so wird das dies- e außerordentliche Beisammensein der eidgens en i länger als zwei Wochen dauern. ,

Niederlande. Aus dem Haag, 6. Februar, wird der Tod des Marine⸗Ministers Huyssen van . gemeldet. Der Verstorbene hatte ein Alter von 50 Jahren erreicht.

Da Fransen van de Putte Anfangs mit der Bildung eines neuen Kabinets nicht vom Flecke kommen konnte, so hat er den König bewogen, zu gestatten, sich um den Eintritt des angesehenen Mitgliedes ber Zweiten Kammer, van Bosse, zu bemühen, der die Finanzen übernehmen solle, die er früher schon einmal verwaltet hatte. Nach dieser Wendung hat de Vries sich geneigter gezeigt, das Innere, Geertsema die Justiz zu übernehmen.

Großbritannien und Irland. London, 6. Februar Im Unterhause sind gestern im Ganzen 160 Gentlemen en ere so daß bis jetzt ungefähr 450 die Ceremonie durchgemacht

Die Führer der Regierungspartei, Earl Russell, als Premi und ministerieller Führer im Haufe der Lords, und 0 i leitenden Mitglieder der Opposition, der Earl of Derby und Mr. Benjamin Disraeli gaben gestern Abend jeder ein großes Diner,

Drei Salven beschlossen die Feier.

welches von den Anhängern der beiden Parteien sehr zahlrei

sucht war. z ,, Sir Charles Wood, der Staatssecretair für Indien, hat in

Folge seiner durch einen neuen Unsall sehr geschwächten Gesundheit 7.

Februar. Im Oberhause beantragte der Marquiz

v. Normanby die Adresse, wobei ihm der Earl Morley sekun.

dirte. Der Herzog v. Rutland will die Vieheinfuhr vollständi verboten haben. Earl Granville erklärte, indem er die Reg n, gegen mehrseitige Angriffe in Betreff der Viehseuche vertheidigte, daß

Angriffs und sprach die Hoffnung aus,

nichtig erklärt werden sollen. Nach dem »Pesther Lloyd« reist Graf Beleredi chlis . sollen

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ein gegen Vieheinfuhr gerichtetes Verbot unmöglich sei. Lord Der by kriti.

sirte einzelne Stellen der Thronrede; er begrei t nicht, wie die ; Die „Bayer. Ztg. be- , gebrachte Nachricht, daß Se.

kunft der Flotten eine Tendenz des Friedens dokumentiren könne tadelt die Suspendirung Sir John Eyres, Gouverneurs . Jamaika, bespöttelt den österreichisch ‚englischen Handelsabschluß, rügt

die in der Viehseuche gezeigte Lässigkeit, er ärt, die Verschws hat, und daß wegen der suecessiwen Einlegung der. Werte Verhand⸗ hseuche gezeigte Lässigteit, ertlärt die Verschwörun

der Fenier sei eine Folge früher gezeigter Nachsicht; er kündigte schließlich an, daß er gegen eine etwaige mangelhafte Reformbill entschieden Opposition machen werde. Earl Russell vertheidigte sich mit kaum vernehmbaren Worten gegen einzelne Punkte dez ͤ daß er binnen Monatsfrist die Reformbill einzubringen im Stande sein werde. Die Adresse wurde angenommen.

Frankreich. Paris, 6. Februar. Heute wurde im Senate der Entwurf der Adresse zur Beantwortung der Thronrede ver— lesen. Die Paragraphen über Rom, den September Vertrag, Algerien, die Lage der Landwirthschaft und die inneren Freiheiten sind Um. schreibungen der Thronrede.

Der Adreß Entwurf des gesetzgeben den Körpers an den

Kaiser wird nächsten Sonnabend zur Verlesung gelangen. Die Oppo—

sition hat bis jetzt drei Amendements zur Adresse im Plane. Daß eine betrifft Algerien, das zweite verlangt, daß die Untersuchung

wegen der Lage des Ackerbaues eine parlamentarische sei, und daß

dritte die Krönung des Gebäudes.

Spanien. Der Finanzminister legte in der Sitzung des Kongresses vom 5. Februar einen Finanzgesetz Entwurf vor, wo— nach die Periode der Liquidirung der Staatsschuld geschlossen und die in bestimmter Frist nicht ,, , Kredite für null und eichzeitig legte der Finanzmini

einen Gesetzentwurf vor wonach . J ö . ten-Kaffe von 110 Millionen Realen erzielt werden soll, die aus Im Senate

ꝛͤ Salamanca räth als unumgängliche Nothwendigkeit ein Abkommen mit den Inhabern der amortisirbaren Schuld und die Anerkennung der englischen Coupons an.

Nach Berichten aus Madrid ist der Offizier Pedro Espi⸗ nosa, der sich bei dem Aufstandsversuche in Alcala betheiligt hatte,

, auf Befehl O'Donnell's erschossen . Sitzung hat der Bundesrath die Tractanden für die am . ,, 19. d. M. zusammentretende Bundesvoersammlung festgestellt. Sie bestehen bis jetzt aus zwanzig Nummern, unter denen selbstverständ lich der bundesräthliche Bericht, betreffend das Resultat der Volks- abstimmung über die revidirte Bundes verfassung vom 14. Ja⸗ Die zunächst wichtigsten

. Italien. Messina, 29. Januar. Petitti hatte vor seine Entlassung das Militair Budget fu 1866 eri gh g ö. . 24 774,425 Fr. niedriger als 1865 festgesetzt. Vom 1. Februar ab wird man noch andere 9 Millionen ersparen, ohne Aufhebung der Leva deren Verschiebung bis zum Oktober dem Staate ungefähr 20 Millionen ersparen würde. Nach einer Uebersicht des Diritto · betrugen die Ausgaben für 1865 im Ganzen 926, 956,128 Fr., für 1866 sind sie veranschlagt auf 9285757, 175 Fr. 1865 hatte man ein

Deficit von 225,375,983 Fr.,, 1866 wird es 261,115,432 Fr. be—

tragen, Heer und Flotte figurirten in dem Voranschlage für 1866 mit 230,214,514 Fr. wovon 78 Millionen auf 6. 6. und 8 auf die bloße Central Verwaltung desselben kommen, Fie Admini⸗ stration der anderen Meinisterien kostet jährlich 143,095,491 Fr., also die ganze Verwaltung nebst Heer und Flotte 373,310,005 Fr. Es ist bekannt, daß die Regierung die Unter- Präfecturen aufheben, die Cassations. und Apellhöfe, so wie die Circondarial, Tribunale ver, mindern will. Von dem neuen Unterrichts-Minister Berti hört man bis jetzt noch gar nichts. Natoli's umfassende Projekte scheinen völlig sistirt zu sein, und es ist sehr die Frage, ob Berti den Muth haben wird, von den 19 italienischen Universitäten, die dem Staate bedeutende Summen kosten und doch meist nur ein Schattendasein führen, einige aufzuheben. In Mailand z. B. besteht eine wissen- schaftlichMliterarische Akademie mit 12 Professoren und mit 24 Stu—⸗ denten, von denen jeder dem Staat ungefähr 2500 Fr. jährlich kostet. Ferner würden sich die sogenannten proveditorati zur Auf- hebung empfehlen. Fast in jeder Provinz besteht ein solches prove- litorato à 4000 Fr., obwohl der Unterrichts-Minister jährlich noch Spezial- und General- Inspektoren zur Besichtigung der Schulen in die Provinzen schickt. Man arbeitet fleißig an der geologischen Karte, Italiens die von Sieilien wird auf der pariser Ausstellung vollständig vorgelegt werden. Man glaubt aus den sieilischen Schwefelminen einen jährlichen Ertrag von 40 Millionen Fr. er— zielen zu können, wenn man das alte Raffinirungs⸗System, wo⸗— durch ein Drittel des Materials verloren geht, verbessert.

Kreisen beendigt sind

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Nu ßland und Polen. St. Petersburg, 6. Februar. Der Finanzminister hat unter dem 19. Januar folgende Bestimmun—=

n erlassen

Die Preise, zu welchen die Actien und Obligationen der verschiedenen

industriellen Gesellschaften als Pfand bei Stundung der Branntwein Accise für die ersten 6 Monate des Jahres 1866 anzunehmen sind, wer den nach dem durchschnittlichen Börsenpreise des vorangegangenen balben ahres berechnet. Bei den Werthpapieren derjenigen Gesellschaften, für welche die Regierung eine Zinsgarantie übernommen, wird der Pfand⸗ werth mit höchstens 75 pCt., bei den anderen mit höchstens 50 pCt. des durchschnittlichen Börsenpreises berechnet. . Ueber die ehemalige polnische Szlachta in den wesilichen Gou⸗ vernements ist unter dem 31. Januar nachstehende Verordnung er⸗

inn Die Personen der ehemaligen polnischen Szlachta, welche bis zum 13. Januar 1866 die Revisionslisten eingereicht haben, sind wenn kein geseßliches Hinderniß eintritt, nech ihrem Wunsche den Bürger- oder Bauergemein den, oder auch auf vorgeschriebenem Wege der Kausimann. schaft zuzusch reiben, 2) Diejenigen, welche nicht bis zum 13. Januar 1866 die Re visionslisten eingereicht haben, werden augenblicklich, je nach ihtem Wohnorte, den städtsschen Gemeinden oder den Gemeinden der Reichsbauern oder bäuerlichen Grundbesitzer zugeschrieben. Die zur letzteren Kategorie gehörigen Personen der ehemaligen polnischen Szlachta dürfen für die nächsten drei Jahre nicht in andere Stände über treten. 3) Die Zuzählung zu den Gemeinden findet ohne vorherige An= nahmebeschlüsse von Seiten der Gemeinde und ohne Landertheilung statt, wenn beide Theile solches wäünschen. Für die Entrichtung der Abgaben sind die Zugeschriebenen persönlich verantwortlich. Diese dürfen in den ersten 3 Jahren nicht an den Wahlen für den Kommunaldienst Theil nehmen ünd auch nicht zu diesem Dienst gewählt werden 4 Die des · fallsigen Geschäfte liegen den Kameralhöfen ob, nur die Zujählung zu den Gemeinden der Reichsbauern erfolgt in den Domainenhöfen. 5) Aus den Personen der ehemaligen polnischen Sölachta, welche besondere Dör⸗ fer bewohnen, können auch besondere Gemeinden gebildet werden, diese sind jedoch den nächsten Wolosten zuzutheilen. Dem »Dz. Pozn.« geht aus Warschau die Nachricht zu? daß Graf Berg im Auftrage des Kaisers dem Generalmajor von Feicht . ner, Chef des Ingenieurcorps in Warschau, den Befehl ertheilt habe, die Geschichte des letzten Aufstandes vom strategischen Standpunkte zu schreiben. Mit einer ähnlichen Arbeit hatte nach dem Jahre 1831 Kaiser Nikolaus den General Pradzynski betraut. Graf Berg soll außerdem noch dem Professor an der Warschauer Hochschule Plebanski den Auftrag ertheilt haben, den ganzen politisch· historischen Verlauf der Vorgänge in Polen vom Monarchen. Congreß in War⸗ schau im Oktober 1850 und dem Begräbniß der Wittwe des Gene⸗ rals Sowinski an, bis zum Schlusse des Jahres 1864 zu be⸗ schreiben. Alle öffentlichen Behörden haben Anweisung erhalten, Herrn Plebanski die zu seiner Arbeit nöthigen Materialien, na⸗ mentlich die Akten der lter u gun ge Tann mn ef , und die Urtheils⸗ rüche der Kriegsgerichte zur Benutzung auszuliefern. ö Von ders e n rschen Grenze, 6. Februar. (Osts. tg. Der Gouverneur von Witebsk hat den Verwaltungs Chef von Lit thauen, General von Kaufmann, benachrichtigt, daß die Veri⸗ sications⸗Kommissionen in den Liefländischen Kreisen so wie die Schiedsgerichte in den Kreisen der Weißreußischen Gouvernements alle Geschäfte bezüglich der an Ort und Stelle zu bewirkenden Fest stellung des Grundbesitzes und der Leistungen der abzulösenden Bauern erledigt haben und daß bereits sämmtliche Regulirungs akten an die Gouvernements⸗Kommission abgegeben sind, so daß im ganzen Gouvernement Witebsk die Regulirungsgeschäfte in den und der größte Theil der Bauern vom Zten März d. J. ab in das goskaufsverhältniß übergehen wird. Auch in den übrigen Litthauischen Gouvernements sind die bäuerlichen Regulirungsgeschäfte, soweit sie durch die Verifications⸗Kommissionen und Schiedsgerichte in den Kreisen an Ort und Stelle zu erledigen

sind, ihrem ÄAbschlusse nahe.

Schweden und Norwegen,. Stockholm, 3. Februar. Das Bedenken des Oekonomie · Ausschusses daß es den Frauen ge— stattet sei, sich um Anstellungen zu bewerben und in den weltlichen Fakultäten Examina's ablegen zu dürfen, ist heute in allen vier Ständen zur Verhandlung gekommen und sehr lebhaft diskutirt worden. Bis jetzt ist diese Angelegenheit indessen nur im Priester⸗ und Bauernstande zur Entscheidung gekommen. Dieser letztgenannte Stand hat sich dafür, der Priesterstand dagegen erklärt und die Vor lage des Ausschusses, so wie den einschränkenden Vorschlag des Pro⸗ fessors Ribbings abgelehnt, daß Frauen beim Post⸗ und Telegraphen⸗ Verkehr angestellt werden könnten.

Dänemark. Kopenhagen, 5. Februar. . N.) Un. mittelbar nach Verlesung der Thronrede schritten die Things des Reichsraths zu ihrer Konstituirung. Im Landsthing fiel die Präsi⸗ dentenwahl auf den Etatsrath Bregendahl. Zu Vicepräsidenten wurden gewählt: J. A. Hansen und Etatsrath Fenger. Es wurde dann eine finanzielle Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Finanzperiode 1866 68 vertbeilt. In derselben sind Einnah⸗ men und Ausgaben für 1666 = 67 zu B.2g9g 023 Rthlr. 17 Sh für 1867 = 68 zu 19600734386 Rthlr. 10 Sh. berechnet. Die Unterbilanz in den Einnahmen ist als gedeckt angegeben

durch die speziellen Einnahmen des Königreichs und durch die Restancen schuldiger Summen aus den Herzogthümern, zusammen 55618 Thlr. 91 Sch. im ersten, und 4238,67 8 Ihlr. 8s Sch. im zweiten Jahre. Unter den Ausgaben find angeführt Pensionen und Warlegeld zufolge spezieller Gesetze (schleswigsche Beamte), 350,000 Thlr. im ersten Jahre und 210,000 Thlr. im zweiten. Eine Balance ist fomit hergestellt. Die 4 Millio- nen Thaler Kreditbeweise sind durch Gesetze zu verlängern. Unter Nr. 8 sind angeführt als Einnahmen Refuͤsionen von den Herzog⸗ thümern gemäß dem Friedenstraktat vom 30. Oktbr. 1864, Art. X.] XV., XVI.. im ersten Jahre 1748718 Thlr., im zweiten 11738, 238 Thlr. Unter den Ausgaben steht als Verzinfung und Abbezahlung der Staatsschuld im ersten Jabre 11,186,390 Thlr., im zweiten 7.167000 Thlr. Die Zoll Einnahmen z. sind für beide Jahre zu 6776000 Thlr. angegeben, da sie jedoch im beständigen Steigen begriffen sind, ist fürs nächste Jahr wahrscheinlich eine höhere Ein nahme zu erwarten. Zu Nr. 8 der Einnahmen bemerkte der Finanz⸗ Minister, daß die Uebernahme der Pensionslasten für die Herzog⸗ thümer noch nicht definitiv entschieden sei, da die Eommissaire das Abkommen zwar unterschrieben hätten, allein die Ratification der deutschen Großmächte noch nicht erfolgt sei. Der Finanz Minister legte endlich ein Gesetz, betreffend Pensionen aus Anlaß des Thronwechsels, vor und bemerkte, daß die internationale Kom- mission die Verpflichtung für die Herzogthümer, ihren Antheil daran zu tragen, anerkannt habe.

Im Landsthing wurde zum Präsidenten der Fabrikbesitzer M. P. Bruun und zu Vice. Präsidenten Konferenz Rath Madvig und Professor H. N. Clausen gewählt. Dann legte der Finanz⸗ minister ein Ausgabebewilligungs, Gesetz für die Finanzperiode vom 1. April 1866 bis 31. März 1668, das Finanzministerium betref · fend, vor.

Amerika. ⸗Reuter's Office meldet: New-⸗ York, 27. Ja⸗ nuar, Morgens. General Crawford ist in New⸗Orleans verhaftet und auf General Sheridan's Befehl nach Fort Jaeson gebracht

worden. Nach Briefen aus Brownsville vom 7. v. Mts. besteht die

Schaar, welche Bagdad eingenommen, hauptsächlich aus Abenteurern, Schreibern und Müssiggängern. Der Plan zum Angriff war ohne jede Kenntniß entworfen und ausgeführt. Staats Secretair Seward war am 17ten in Havannah angekommen.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff 'schen Telegraphen · Büreau. Rotterdam, S8. Februar. Das chilenische Kaperschiff Inde pendencia ˖ befindet sich noch in dem in der Westerschelde belegenen Hafen Ternenzen und wird daselbst von einer holländischen Fregatte

überwacht.

Landtags⸗ Angelegenheiten. Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend »die Ermäßigung und Aufhebung des Gerichtskosten ˖ Zuschlages«, lautet; Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c., verordnen für alle Landestheile, in welchen das Gesetz über den Ansatz und die Er⸗ hebung der Gerichtskosten vom 10. Mai 1851 (Gesetz Sammlung S. 622)

Geltung hat, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: S§. 4. Der Zuschlag von sechd Silbergroschen, welcher nach dem Tarif zu dem Gesetze vom 10. Mai 1851 (Gefetz Sammlung S. 622) Vorbemerkungen Nr. III. von jedem vollen Thaler eines zu erhebenden Gerichtskosten Betrages in Ansatz kommt, wird für Akte der nicht streitigen Gerichtsbarkeit und für Requisilionssachen vom 1. Juli 1866 ab zum halben Betrage, vom 1. Juli 1867 ab überhaupt nicht mehr er hoben. In gleicher Weise fällt derselbe für Akte der streitigen Gerichts bar⸗ keit und für Untersuchungssachen vom 1. Juli 1868 ab zur Hälfte, vom 1. Juli 1869 ab ganz ort. 5. 2. Die Vestimmung des §. 1 kommt in jedem der genannten Jahre bei den nach dem 30. Juni zur Festsetzung ge⸗ langenden Kosten ˖ Liquidationen zur Anwendung. )

Bei der Vertheilung auf 3 Jahre zur Durchführung der Maßregel erachtete es die Regierung für angemessen und billig, denjenigen Interessen · ten durch den Wegfall des Zuschlages zuerst eine Erleichterung zu verschaffen, welche, wie in Hypotbekensachen, bei Rachlaß Regulirungen Vormundschaf · ten, Kuratelen und anderen Fällen einer Vermgens verwaltung zur Siche / rung oder Fesistellung ihrer Rechte die Mitwirkung der Gerichte meist un freiwillig in Anspruch zu nehmen haben und denen dadurch Kosten entstehen. Auf gleiche Linie mit diesen Geschaͤften sind die Requisitionssachen gesetzt. Der Zuschlag für das halbe Jahr vom 1. April bis 1. Oktober 185 hat (nen Ertrag von 410,803 Thir. 24 Sgr. ergeben wobon 175,339 Thlr. 20 Sgr. auf die Alte nicht streitiger Gerichtsbarkeit und die Requisitions ˖ sachen, 235/464 Thlr. 4 Sgr. auf die Handlungen der streitigen Gerichts barkeit und die Untersuchungssachen gekommen sind. Mit Rücksicht darauf, daß in das dritte Quartal, welches jener Berechnung mit zu Grunde lag, die Ferien fallen, darf angenommen werden, daß der jährliche Gesammt · betrag des Zuschlags sich damals auf etwa 00 000 Thlr. belief, eine Summe, welche bei den inzwischen gestiegenen Einnahmen der Justiz⸗Ver⸗ waltung jetzt noch etwas hoher zu veranschlagen sein dürfte.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Talons zu den Rentenbriefen und zu den Schuldver chreibungen der Paderbornschen und der Eichsfeldschen Til gungskasfe lautet mit Hinweglassung der Eingangkformel: