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Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein und es soll die län⸗
gere Bildseite nicht unter 2 Fuß betragen. Es haben außerdem nach den Bestimmungen des Statutes die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden: — .
1) eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, darstellend ein Winzer Fe
2 . Studien nach der Natur, sowie Compositionsstizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.
Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten ver sehen sein: . . . .
1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat, und daß derselbe Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist;
2) daß die eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst
erfunden, und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt
worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prü— fung nöthig befunden werden kann. Der Termin für die Ablieferung der Bilder an die Königliche Akademie ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt.
Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von
750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedin
gung, daß der Prämiirte sich 8 Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Aka⸗ demie der Künste halbjährlichen Bericht erstatten muß.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J.
I. Bewerbung um den Michael-Beerschen Preis zweiter Stiftung.
Die diesjährige Konkurrenz um den Michael ⸗Beerschen Preis zweiter Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfessionen zu— zulassen sind, ist für Geschichts maler bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Kon— kurrenten überlassen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein, und es darf die kleinere Seite des Bildes nicht unter 27 Fuß betragen.
Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden:
1) eine in Oelfarben ausgeführte Skizze, enthaltend eine Dar— stellung nach 1. Buch Mosis, Kap. 46, 29,
2) mehrere Studien nach der Natur, so wie Compositionsskizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Konkurrenten dienen können.
Der Termin der Ablieferung der Konkurrenz ⸗Arbeiten ist auf den 14. Juli d. J. festgesetzt. Die eingesandten Arbeiten müssen mit glaubwürdigen Attesten versehen sein, aus denen hervorgeht: 1) daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat; 2) daß derselbe Schüler einer deutschen Alka— demie ist; 3) daß die eingesandten Arbeiten von dem Bewerber selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig be⸗ funden werden kann.
Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 759 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. J.
Berlin, den 25. Januar 1866.
Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage:
Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Ober ⸗ Commando der Marine. Nach telegraphischer Meldung ist Sr. Majestät Brigg »Rover«
gestern Nachmittag in Lissabon eingetroffen. Berlin, den 8. Februar 1866. Von Seiten des Ober⸗-Kommandos der Marine. Der Chef des Stabes. Heldt, Capitain zur See.
An Bord Alles wohl.
⸗ Berlin, 9. Februar. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Heyder die Erlaubniß zur Anlegung des von den Fürsten von Schwarzburg⸗ Sondershausen und von Schwarzburg Rudolstadt Durchlauchten
ihm verliehenen Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse zu ertheilen.
Nicht antliches.
Preußen. Berlin, 9. Februar. Se. Majestät der König begaben Sich heute mit dem 8 Uhr Zuge nach Potsdam und besichtigten im Exereirhause, umgeben von den Königlichen Prinzen und einem zahlreichen Gefolge, die Rekruten dreier Kom. pagnien des 1. Garde Regiments zu Fuß.
Nach der Rückkehr nach Berlin fand der Vortrag des Ministers des Königlichen Hauses, Freiherrn von Schleinitz, Statt.
— Ihre Majestät die Königin empfing vorgestern Ihre Hoheiten den Erbprinzen und die Erbprinzessin von An halt ⸗Dessau und speiste mit Seiner Majestät dem Könige in Charlotten— burg bei der verwittweten Königin.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern die Meldung des Oberst⸗ Lieutenants von Roehl vom 3. Garde. Grenadier-Regiment Königin Elisabeth entgegen. ͤ
Abends wohnte Häöchstderselbe, ebenso wie Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin dem Ball im Königlichen Palais bei.
— In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses legte der Herr Handels- Minister zwei GesetzEntwuͤrfe, a) die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften, U) die Bauten in Städten und Dörfern betreffend, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor. Der erstere wurde der durch fünf Mitglieder zu verstärkenden Kommission für Handel und Gewerbe, der letztere
einer neu zu bildenden Kommission zur Vorberathung überwiesen.
Die betreffenden Wahlen fanden unmittelbar nach dem Schlusse der Plenarsitzung statt.
— Auf der Tagesordnung der Sitzung des Abgeordnetenhauses stand gestern die Interpellation des Abg. Wachs muth, betreffend die in dem ersten Blatte der Gesetz⸗ Sammlung dieses Jahres ent haltenen drei Königlichen Verordnungen.
Auf Befragen erklärte der Kriegs- Minister, die Interpella— tion sofort beantworten zu wollen, und es erhielt das Wort zur
Begründung der Interpellation Herr Wachsmuth.
Nachdem dies geschehen, erwiederte der Herr Kriegs- Minister:
. Meine Herren! Ich werde mich bei Beantwortung der Frage auf das mindeste Maß der Erwiderung beschränken. Ich bemerke zunächst, daß das Jadegebiet unter der Verwaltung des Marine, Ministeriums steht und daß ich aus diesem Titel her meine Erwiderung begründen werde. Was die Interpellation und ihren Inhalt anbelangt, so sind nach meiner Meinung dabei folgende Punkte als erheblich zu betrachten: zunächst, daß überhaupt auf dem Wege der Oktroyirung dieses Gesetz zur Geltung zu bringen ver— sucht worden ist, zweitens, daß das geschehen ist in einem Zeitpunkte, wo die Versammlung des Landtages nahe bevorstand. Das, glaube ich, sind die beiden Punkte, auf die es dem Herrn Interpellanten hauptsächlich an— kommen kann. Ein dritter Punkt wäre der, daß die Publication dieses Gesetzes durch die Gesetzsammlung erst am 33. Januar e. erfolgt ist, da der Landtag schon versammelt war.
Meine Herren, die Bestimmung des Artikels 63, daß die Regierung unter Gesammt-Verantwortlichkeit des Staats. Ministerii Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen kann, setzt einen Nothstand voraus. Dieses nun kann nicht blos eintreten bei allgemeinen Landeskalamitäten, sondern auch in Folge von übernommenen Verpflichtungen internationaler Natur. Ich glaube mit beiden Häusern des Landtages von 1859 übereinzustimmen, wenn ich, wie dies ja der Herr Vorredner ebenfalls ausgeführt hat, annehme, daß Verordnungen, namentlich der Zoll. und Steuergesetzgebung, welche in Ol— denburg eingeführt werden, vertragsmäßig in bestimmter Zeit auch im Jade⸗ gebiet Eingang finden müssen. SDiese Verpflichtung involvirte für die Re— gierung einen Nothstand.
Es ist dabei noch hervorzuheben, daß die durch die Oldenburgische Gesetz˖
Sammlung vom 30. November a. p. publizirten Steuergesetze der König. lichen Regierung erst Mitte Dezember als publizirt bekannt gemacht wur⸗ den. Die Folge war, daß wir in Betracht der eingegangenen Verpflichtungen diesem Gesetze sofort im, Jadegebiet Eingang zu verschaffen suchten. Die Eingabe an Se. Majestät den König fand erst am 6. Januar ihre Erledi—⸗ gung und es konnte daher nicht schon am 1. Januar TDieses Gesetz einge— führt werden. Die Redaction unserer Gesetzsammlung hat das Gesetz in ihrem ersten diesjährigen Stücke publizirt und dieses Stück erschien erst am 253. Januar. Die Verpflichtung, dem Landtage die Verordnung zur Ge— nehmigung vorzulegen, wird von der Regierung in keiner Weise verkannt. Die betreffenden Schriftstücke sind auch schon unterwegs und werden in den allernächsten Tagen vorgelegt werden mit einer Denkschrift, welche die Ver— hältnisse näher entwickeln soll. Ich glaube beantragen zu sollen, daß man den Eingang dieses Entwurfes und feiner Motive abwarte, bevor man etwa zu einer weiteren Diskussion der Frage schreitet. Ein fernerer Gegenstand der Tagesordnung war die Interpellation des Abg. v. Bonin wegen Vorlegung des Gesetzentwurfes, betreffend die Na⸗ tural. Leistungen für die bewaffnete Macht während des Friedeassiandes und deren Vergütung. Nachdem Herr v. Bonin diese Interpellation begründet hatte, nahm der Herr Kriegs-Minister das Wort:
Es ist nicht blos der Landesvertretung und dem Lande, sondern auch der Regierung sehr viel daran gelegen, den Gegenstand der gesetzlichen Rege
lung entgegenzuführen. Seien Sie versichert, daß es die Regierung nicht an Hin und gutem Willen hierbei fehlen läßt. Wenn aber der 6 gie
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welche zu beseitigen sind, kennt, so wird er
ie Schwierigkeiten — t die Schwierigkeiten, Vetheißung auf Vorlage des
üssen, daß aus der i —
i rnersl fe gh. And? zu folgern ist, als daß die Re;
. guten Willen unablässig walten lassen wind. Die Dinge
ker noch nicht so weit gediehen, das Material ist noch zu vervollstän ·
ind ö nd sie ist noch nicht bis dahin gekommen, einen Gesetzentwurf for ⸗
. u konnen. Und wenn auch ein solcher Entwurf wirklich schon
e, ö ist, so wird es doch noch nothwendig, anderen Exigenzen näher
, . ber Kriegsminister wird sich mit dem Finanzminister in Verneh⸗
zu , müssen, um zu erfahren, ob auch Mittel vorhanden sind um
de, le. jelle Seite der Frage klar zu legen, Ich muß zu meinem größten
. . erklären, daß es noch sehr zweifelhaft ist, ob die Regierung noch
— 1 Session eine Vorlage zu machen in der Lage sein wird. Seien
k aber versichert, daß sich die Regierung der von ihr übernomme— e. Verpflichtung vollkommen bewußt bleibt.
. In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses
de die Petition um Erlaß eines zeitgemäßen Paß gesetzes nach
Antrage der Kommission fast einstimmig der Königl. Staats⸗
ñ zur Berücksichtigung überwiesen.« . ö J ng, k begann mit geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten, wonächst, nach dem der . Minister einen Gesetz- Entwurf, die Abänderung der . Sätze für Zucker, eingebracht hatte die Interpellation de Abgeordneten von Kleinsorgen, betreffend die ö n. juristischen Fakultät an der Akademie zu Münster 3 , . 6. und von dem Kultusminister beantwortet wurde, Den . = gegenstand der Verhandlungen bildete die Schlußberathung über den der Abgeordneten von Hoverbeck und Genossen, die Protest⸗
wur dem
schullehrer gerichtet und enthält
f a. M., 8. Februar. In der heutigen Sitzung der 33. *. j ) . s am m lung berichtete die Reclamations Kommis- sion über die Beschwerde des Rostocker Magistrats in der Angelegen ˖ heit des Nationalvereins und beantragte in der Hauptsache, die Ver⸗ sammlung möge sich für . erklären. Die Abstimmung
in vierzehn Tagen erfolgen. . . — k 6. Februar. Es sind in den letzten Tagen von Seiten des Ministeriums des Innern zwei wichtige Ver ordnungen in Bezug auf das Schulwesen erlassen worden. Der erste Erlaß (vom 12. Dezember v. J) betrifft den Religionsunterricht in den Volksschulen. Er verpflichtet die Lehrer, wie allen andern für die Schule vorgeschriebenen Unterricht so auch i,, , zu ertheilen, sofern ein Geistlicher, der bisher diesen w, , , richt ertheilt hat, denselben ganz oder tbeilweise den Lehrern überläßt. Der zweite Erlaß (vom 23. Januar) ist an die katholischen Volks an solche die Weisung, die nach einem beigedruckten Formulare ausgestellten Missions Urkunden des erzbischöflichen Ordinariats anzunehmen, dabei wird die Erwartung ausgesprochen, daß sie ihren Pflichten als Religionslehrer pünktlich nachkommen werden.
. 2wvürttemberg. Stuttgart, 7. Februar. (StA. . W) Se. Majestat der König bat heute dem Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und dem Königreich Italien seine Zustimmung er⸗ theilt. Oesterreich. Wien, 7. Februar. Das Reichsgesetzblatt publizirte vorgestern die vom Kaiser sanctionirte Kirchenverfassung,
Intra : . . ; . gegen die Entscheidung des Obertribunals vom 29. Ja⸗
f i For ck mündlich „betreffend. Nachdem der Abgeordnete von Forckenbe 6 . und der Justizminister sich gegen den Antrag
der Antragsteller und Referenten erklärt hatte, auch der Antrag des
Abg. Wagener (Neu⸗-Stettin) auf einfache Tagesordnung abgelehnt worden war, entspann sich eine längere Debatte, welche beim Schlusse des Blattes noch fortdauerte.
Schleswig⸗Holstein. Das 11. Stück. des Verordnungs⸗ blatts f. d. Herzogthum Holstein« bringt u. A. die folgende 1 machung der Herzoglich holsteinischen Landesregierung, d. d. Zten d.,
betreffend die Behandlung der Angelegenheiten der Volks ⸗
ᷓ Landesregierung. ule bei der Lan desregierun. JJ fe „Von der Kaiserlich Königlichen Statthalterschaft für das Herzogthum
Holstein ist die Bestimmung getroffen, daß für die e gelegenheiten der Volksschule vom 14. d. M. an eine eigene Abth 9
s j dieser Geschäfs⸗ bei der Landesregierung gebildet und dem , 6. k. is Kbertragen' werde. Zufolge der demselben ertheilten Instr kreis übertragen werde. Zusolge d selben eil jnsttueti der Oberschuldirektor der Landesregierung als außerordentliches Mitglied
m 6 n ür Volkss bei dnet und Sitz Sti e Kollegium für alle Volksschulsachen beigeordne mit Sit und Stim mie im Kalle sim e die Volksschule im Allge—
sind von ihm diejenigen Anordnungen, welch
meinen betreffen, imgleichen solche Angelegenheiten, welc ste wen redierung zum Vortrag zu bringen, nn die beigen. — . . dem Sections-Chef geschehen ist, selbststandig von ihm zu erledigen sind. Lenntnißnahme vor inde der r 9 e . 3. größeren Gleichmäßigkeit in deren Leistungen so weit thunlich Lokal. Inspectisnen vorzunehmen habe, hied nicht getroffen sein solle.
aft ist ferner darauf Bedacht zu nehmen t t . . eines Oberkirchenraths für das Herzogthum Holstein zu ver binden, und wird mit Rücksicht hier nannte Regierungs-⸗Rath . ö Amtes wieder enthoben werden, sobald lich Königlichen Statthalterschaft verliehenen Posten für das Amt Rendsburg angetreten haben wird.«
Fer meldet dasselbe Blatt: J .
ö dem , v. M. von der Kaiserlich Königlichen Statthalter schaft für das Herzogthum Holstein bestellte Kommission zur Ausarbeitung é * 6 *
eines Gesetzentwurfes
eines
gen in der Stadt Kiel abhalten und dieselben i
nats beginnen. ö . K
ö swi e »Nordd. Ztg.“: Bei
Aus Schleswig meldet die Nordd. Zte ö
wesenheit des Gouverneurs in ö wurde das Terrain
̃ ᷓ schein genommen, wo
am Eiderufer in Augenschein genom .
der Stadt fe einem eventuellen ,,, R f s r und wr 9
der Tider würde stattzufinden haben, K
Gouverneur auf einer Karte die ke en, n,, 6
Messungen des Eiderstromes bei der Stadt vorgelegt, 2 . die bisher erhobenen technischen Bedenken gegen einen hier z
werkstelligenden Eisenbahnübergang als mien ben, 6. Februar. (A. N.) Propst Valentiner be⸗ reist or lh dab not liche ölen . . k , , , ö uf Oe. , , a ö. n rn, . al hee e, fies öhiger hoffen jetzt
auf bessere Zustände.
che nach den be⸗
* c * . ö 3 5 L des⸗
. ! gialischen Behandlung bedürfen, in der Lan Hesetzen der kolle ialis en ehe k 8 . henden Gesetze a wogegen die übrigen Sachen, wie
Es ist dabei bestimmt, daß der Ober-⸗ Schuldirektor behufs ö dem Stande der einzelnen Schulen und zur Her ⸗—
urch indeß eine ö i en über Beaufsichtigung der Schulen
estehe meinen Anordnungen über Beaufsichtigung , , , Hußolg⸗ Beschlusses der Kais. Königl. Statthalter ⸗ . mit dem Amte des Schul ⸗
auf der zum Ober ⸗ Schuldirektor er= auf sein geschehenes Ansuchen dieses
ald derselbe den ihn von der Kaiser. Amtmanns
in führ des allgemeinen deut- wegen Einführung de . / f 8 8 ⸗ 3 im Herzogthum Holstein wird ihre Sitzun⸗ ,,, in der Mitte dieses Mo. der An
nach den Wünschen
gehoben zu betrachten sein
wie sie aus den Berathungen der evangelischen General⸗Synoden Augsburger und Helvetischer Konfession vom Jahre 1864 hervor⸗ gegangen, und soll dieselbe sofort in Wirksamkeit treten, nur mit der Maßgabe, »daß das landesfürstliche Oberaufsichtsrecht Sr. Kaiser⸗ lich Königlichen apostolischen Majestät in Betreff aller Angelegen⸗ heiten der evangelischen Kirche sorgfältig zu wahren und darauf zu sehen ist, daß die allgemeinen Unterrichtsgesctze auf, das evange⸗ liche Schulwesen korrekte Anwendung finden. Die Kirchenordnung hat für das ganze Reich Geltung, mit Ausnahme der Länder der ungarischen Krone und des lombardo - venetianischen Königreichs. Die evangelische Kirche, »auf dem Grunde des Evangeliums behar⸗ rend, baut sich auch in ihren kirchlichen Ordnungen nach den Lehren und Vorbildern der heiligen Schrifst«, und es gliedert sich demnach ihre Vertretung und Verwaltung nach den 4 Abstufungen der Pfarrgemeinde, des Seniorats, der Superintendenz und der Gesammtgemeinde. Aus den Allge⸗˖ meinen Bestimmungen« würde vor allen Dingen herauszuheben sein, daß die Gerichtsbarkeit über die Ehe zwischen Evangelischen, bis das materielle und formelle protestantische Eherecht festgestellt ist, auch fortan von den weltlichen Gerichten nach dem allgemeinen bürger lichen Gesetzbuch geübt wird, / Die »Gen.⸗Eorresp.« schreibt: . .
Eine Wiener Correspondenz der Prager »Politik« vom 4. d. M. will von verläßlicher Seite vernommen haben, daß eine Vorschiebung von galizischen und von mährischen Garnisonstruppen an die russische Grenze erfolgen und die eis des Herrn 1 Lieutenants Freiherrn v. Paumgarten von Lemberg ö. ö . im Zusammenhange stehen solle. Wir sind in der Lage, ö. ö a rein Erfindung und jeder thatsächlichen Begründung entbehrend zu
z en. . . 4 den Landtagen liegen nachfolgende telegraphische Mitthei-⸗ en, 8. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung . Un⸗ terhauses wurde der Adreßentwurf verlesen. Derselbe dankt 6 der Thronrede ausgesprochenen constitutionellen Gesinnungen . ö chen, für die in derselben eröffnete Aussicht einer 43 zeer 1 n der bisherigen Lage Ungarns, für die Annahme ö. ö 3 tischen Sanction als Ausgangspunkt an. für ö. . . der Integrität der ungarischen Krone. Der gandtag ö 6 . daß 'der Wille des Königs und die berechtigten Wüns ö . 64 in (Einklang gesetzt und zusammen verwirklicht . k tische Sanktion habe die Einheit und Untheilbarteit ö ö ö ,. auch die staatsrechtliche Unabhängigkeit und 3 ra . . 8. keit Ungarns festgestellt, beide stünden mit einander ö . ö e spruche und es sei nun die Aufgabe, beide mit einander in Einklang . br feng ress erkennt an, daß es Verhältnisse gebe, t,, n, meinschaftlich mit den übrigen Ländern der . . 96 Landtag werde bestrebt sein, bezüglich deren Fests . un . , . lungsart solche Bestimmungen in's Leben zu ö ö. ? ö
dung der Selbstständigkeit Ungarns dem Zwecke entspreche .
ben. Ein hierauf * bezüglicher Vorschlag werde mie .
ausgearbeitet werden. Die Adresse, drückt, ihre ö .
,,
sungsmäßige Freiheit der translein än ĩ ,,, Wir wollen, wird gesagt, mit den . 2 dern der Monarchie wie eine enn, a ,. * k Fahr serer er abhe .
. . k in der ganzen Monarchie eingeführt, jedoch habe die ungarische Verfas 1 ö
nicht in demselben, und Ungarn würde durch Annahme ö 3 .
die Grundrechte seiner Verfassung vernichten. Das Februarpaten
durch Gefahren des Oktoberdiploms nur noch erschweren.