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Der ungarische Landtag, heißt es weiter, wird bemüht sein, Vor— schläge zu machen, welche die Selbstständigkeit Ungarns wahren und den Lebensbedingungen der Monarchie entsprechen. Bie Adresse erklärt, daß der Landtag, wie er dies bereits im Jahre 1861 ausgesprochen habe, bereit sei, auf die Revision der Gesetze von 1848 einzugehen. Gleichzeitig wird je—⸗ doch um Restituirung der Gesetze und der Krönung gebeten, durch welche erst der Gesetzgebung die Modifizirung von Gesetzen ermöglicht werde. Die Adresse dankt für die Berufung der Landtage Kroatiens, Slavoniens und Siebenbürgens, spricht jedoch ihr Bedauern darüber aus, daß nicht auch die Vertreter Dalmatiens vom Kaiser einberufen worden seien, bittet um die Berufung der Vertreter von Fiume und der Mili⸗ tairgrenze, um Amnestirung aller politischen Verurtheilten, betont die Rechtskontinuität und bittet im Sinne der ungarischen Gesetze um eine parlamentarische Regierung, um ein verantwortliches Ministerium für Ungarn und um Wiederberstellung der Landesmunizipien. Ein verant⸗ wortliches Ministerium würde das Vertrauen der Krone und der Nation besitzen und den Ausgleich erleichtern.
Die Adresse schließt: »Möge Ew. Majestät überzeugt sein, daß un sere Anhänglichkeit an unsere Verfassung und unsere Anhänglichkeit an das Königliche Haus, welches unsere Nation auf Grund der Verfassung freiwillig und frei auf den ungarischen Thron erhoben hat, aus einer und derselben Quelle entspringt — aus der reinsten Quelle der Pietät.“
Troppau, J. Febfuar. Nach langer heftiger Debatte wird bei namentlicher Abstimmung der Antrag angenommen; Es sei wünschens—⸗ werth, daß vor der neuen politischen Organisation die Bezirksvertretungen nicht aktivirt werden. Der Landesausschuß wird beauftragt, Anträge be— züglich der Revision der Gesetze über die Bezirksvertretung, den Contribu— tions⸗Fond und das Straßenwesen dem Landtage vorzulegen.
Lemberg, J. Februar. Stempek beantragt die Aufhebung des Heirathsverbotes für die Militairreservisten.
Belgien. Brüssel, 7. Februar. (K‚öln. Ztg) Der Senat hat heute die allgemeine Berathung über den Revisions-Entwurf des Strafgesetzbuches in Angriff genommen und Herr Forgeur bei dieser Gelegenheit den angekündigten Antrag auf Abschaffung der Todes— strafe eingebracht und in längerem Vortrage entwickelt. Der Justiz⸗Minister wird den Forgeur'schen Antrag, schwach oder gar nicht bekämpfen.
— S8. Februar. Der Senat beschloß in heutiger Sitzung mit 33 Stimmen gegen 15, die Todesstrafe beizubehalten. Der Justizminister hatte vorgängig erklärt, er sehe in der Streichung derselben aus dem Strafkodex keine Gesahr.
Großbritannien und Irland. London, 7. Februar. Die amtliche »Gazette« enthält eine Königliche Proklamation, die eine strenge und unpartheiische Neutralität Englands den Feindseligkeiten zwischen Spanien zeg und allen getreuen Unterthanen Ihrer Majestät die Pflicht einschärft, sich jeder Verletzung, sowohl der Landesgesetze in Bezug auf diesen Gegenstand, sowie des Völkerrechts zu enthalten. Die Dawider— handelnden würde die gesetzlich angedrohte Strafe treffen.
Dem Parlament find gestern Abend verschiedene auf Jamaica bezügliche Schriftstücke vorgelegt worden und morgen wird der Colonialminister, Mr. Cardwell, einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Regierung der Insel regeln und, wie man wahrschein lich an— nehmen kann, bedeutend abändern soll.
Das Oberhaus, welches nach dem Verlesen der Thronrede sich ver= tagt hatte, trat um 5 Uhr wieder zusammen. Der Lord-Kanzler verlas noch einmal die Thronrede. Lord Normanby beantragte die Adresse, die im Ganzen ein Widerhall der Thronrede war. Nur in einem Punkte schweifte sie ein wenig aus diesem Geleise ab, die Meinung aussprechend, daß der Gouverneur von Jamaiea für das Vorhandensein einer Verschwörung bessere Beweise gehabt haben müsse, als man in England ahnen könne, und daß die Geschichten von allzustrenger Behandlung der Schwarzen ungeheuer übertrieben seien. Auch Lord Morley, welcher den Antrag sekundirte und dem Au— denken des verstorbenen Premiers einen beredten Tribut darbrachte, konnte nicht umhin zu beklagen, daß eine zahlreiche Klasse in England den Gou— verneur von Jamaika ungehört verurtheilt habe. Der Herzog von Rut— land wirft darauf der Regierung vor, daß sie von dem Herannahen der Rinderpest sehr wohl unterrichtet gewesen sei und doch keine rechten Vorsichtsmaßregeln ge— troffen habe; aber noch jetzt, meint er, wäre es nicht zu spät, durch ein strenges Vieh= einfuhr⸗Verbot den Verheerungen der Seuche ein Ende zu machen. In ähnlichem Tone äußert sich der Herzog von Richmond, der sogar behaup⸗ tet, daß die Regierung schon im Jahre 1859 das Kommen der Seuche sehr gut habe voraussehen können. Lord Feversham, Lord Essexz und Lord Winchilsea greifen die Regierung ebenso heftig wegen der Viehseuche an. Tord Granville vertheidigt die Regierung mit dem Bemerken, daß man von dem Vorhandensein der Rinderpest erst gegen Ende Juli erfahren habe. Selbst Oesterreich habe die Seuche nicht ganz zu unterdrücken vermocht und keine verfassungsmäßige englische Regierung besitze die Vollmachten des Kaisers der Fraͤnzosen oder des Königs von Preußen. Die Regierung beabsichtige eine Bill zur Unterdrückung der Viehseuche einzubringen, aber ein Vieheinfuhrverbot müsse er für unmöglich er— klären, Lord Carnarvon sagt, die Regierung hätte der Viehseuche wegen das Parlament früher einberufen sollen. Lord Abercorn greift die Re— 5 auf einem andern Felde an; sie hätte, glaubt er, frühzeitiger und
renger gegen die Fenier einschreiten sollen. Lord Grey stimmt in Ber zug auf die Viehseuche mit den frühern Rednern überein und geht dann auf die Reformbill über, die er als ein Zeichen von Regierungs. schwäͤche betrachtet, denn Lord Russell habe sich dem Gerücht zu— folge viel zu sehr von einem bekannten Unterhaus - Mitgliede be einflussen lassen. Eine radikale Bill im Sinne des Mitgliedes für Rochdale würde Parlament und Land gegen sich haben, aber eine bloße
erkannt als die öffentliche Meinung,
der Jamaicanischen Frage
und Chili gegenüber verkündet
kann diese Armee
Herabsetzung des Wahlcensus würde entweder ein bloßes Gaukelspiel oder ein Vorspiel gefährlicherer Veränderungen sein. Der Herzog von Argyll hält die Viehseuche für die eigentliche Tagesfrage, behauptet aber, daß die Regierung kein Vorwurf treffe. Im Gegentheile habe sie die Gefahr früher die sich lange Zeit gegen jede strenge Vorsichtsmaßregel stemmte. Lord Derby ist mit den meisten Punkten der Adresse vollkommen einverstanden, aber der Paragraph über Jamaika veranlaßt ihn zu lebhafter Opposition. Die Regierung habe nicht nur den Gouverneur mit der größten Ungerechtigkeit, sondern auch Weiße wie Schwarze mit der größten Unvorsichtigkeit behandelt. Bei Lebzeiten Lord Pal merston's wäre eine solche Politik unmöglich gewesen. Da dieser Staats. mann als echter Engländer seine Untergeordneten stets mit Edelmuth und Ritterlichkeit aufs Aeußerste vertheidigte. Die Regierung Earl Russell'z
aber sende eine Kommission aus, die auf der Insel alles mögliche Geschwätz
anhören und vage Aussagen sammeln solle, damit darauf hin neur ein Prozeß auf Tod und Leben gemacht werden könne. Das Fenier⸗ thum halte er für nicht so gefährlich wie die Viehseuche. Unter den Verschwörern finde man viele früher bestrafte, aber vor— zeitig begnadigte politische Verbrecher. Ueber die beabsichtigte Reformbill äußert sich der Lord: wenn sie mangelhaft ausfalle, d. h. wenn es nicht eine weise und wohlüberlegte Maßregel sei, so könne sie auf seine entschiedene Opposition rechnen. Wie die Zusammenkunft der englischen und französischen Flotte in den Häfen von Portsmouth und Cherbourg eine Kundgebung friedlicher Tendenzen sei, erscheint ihm unbegreiflich, und sarkastisch äußert er sich über das am Ruder befindliche sogenannte freihändlerische Ministerium, dessen Hauptvertreter sich ehedem prinzipiell gegen alle Handelsverträge aus. gesprochen, sich aber erst jüngster Zeit wieder bemüht habe, einen Traktat mit Oesterreich abzuschließen. Earl Russell, der sehr unvernehmlich spricht, vertheidigt die Regierung in Bezug auf mehrere Punkte, und namentlich in außerdem spricht er die Hoffnung aus, seine Reförmbill binnen Monatsfrist vorlegen zu können. Die Adresse wurde schließlich ohne Abstimmung genehmigt.
dem Gouver.
Frankreich. Paris, 7. Februar. Der »Loiret« bat am 6. Januar nach St. Paul auf Réunion von Tamatava die von der malagassischen Regierung zu Tananariva auf Madagaskar ge— zahlten 1300060 Fr. Entschädigung mitgebracht.
Man kennt jetzt den Regierungsbericht, welcher dem Gesetz ˖ Projekte betreffs der Aushebung von 100000 Mann Rekruten für 1866 voraus- geht. Demselben zufolge gebraucht Frankreich so viele Rekruten, um seine Armee auf ihrem jetzigen Standpunkte zu erhalten und, wenn nöthig, sofort 600 000 Mann Soldaten auf din Beinen zu haben. »Es wäre ein Irrthum«, so heißt es in dem Berichte, »wenn man glauben wollte, daß eine Reduction
des Effektivbestandes der aktiven Armee einen entsprechenden Einfluß auf
die Größe des Kontingents gierung ist davon eine Armee von das Kontingent
haben könnte. Wenn es wahr ist, und die Re—
überzeugt, daß Frankreich am ersten Tage der Gesahr ho0, 000 Mann zu seiner Verfügung haben muß, so muß von 100000 Mann aufrecht erhalten werden, denn es allein liefern. Eine Verminderung des Effektiv. Bestandes würde eine Schwächung der Stärke des Kontingents zur Folge haben denn um
unter allen Hypothesen das Endresultat, welches man ins Auge hat, zu er—
zielen, nämlich eine Armee von Hö0000 Mann, so müßte, bei einer Ver= minderung des Effektiv. Bestandes, die Reserve in gleichem Verhältnisse stär— ker werden, so daß z. B. bei einem Effektiv. Bestande von 380000 Mann die Reserve 220,000 Mann betragen müßte, Kurz, wenn diese beiden Punkte veränderlich sind, so müßte deren Gesammtbetrag stets ein nämliches Ganzes bilden, für welches das Kontingent die Permanenz verbürgt. Dies ist die Kraft unserer Militair⸗-Organisation, die, für ein solches System vortrefflich geschaffen, in sich selbst die kräftigsten Elemente der Rekruten - Entwicklung und der Sicherheit bietet, vom Friedens- auf den Kriegsfuß sofort über⸗ zugehen. Darin liegt, wie der gesetzgebende Körper begreifen wird, der einzige Grund für die Anstrengungen, welche die Regierung alljährlich macht, um
trotz dem Wunsche, den Familien Opfer zu ersparen, ein Kontingent auf—
recht zu erhalten, welches, Dank der Wirksamkeit des Dotations ⸗ Gesetzes, diese Opfer weniger groß macht, als sie sonst sein würden, ohne daß des. halb das Land mitten im Frieden aufhörte, eine Sicherheit für die Zukunft sich zu bewahren, die zu erhalten es eifersüchtig ist.« ;
In der heutigen Sitzung des gesetzgeben den Körpers wurde be— schloffin, daß die Vorlage über die ÄAmortisirung an die Budget ⸗Kommission perwiesen werde. Die Opposition hatte beantragt, daß eine eigene Kom— mission für diese Vorlage ernannt werde, Die Regierung, war dagegen 158 gaben ihr Recht, 58 stimmten gegen sie. Der Bericht über die Adresse wird im gesetzgebenden Körper erst nächsten Donnerstag vorgetragen werden. Die Diskussion über dieselbe wird nicht vor dem 149. Februar beginnen.
Italien. Florenz) 8. Februar. In Folge der im spanischen rothen Buch enthaltenen bedenklichen Erklärungen des madrider Kaä— binets in Bezug auf das Königreich Italien hat das florentiner Ka⸗ binet eine energische Note nach Madrid abgehen lassen.
Der Papst hat am 6. Februar den Grundstein zu der Kirche gelegt, welche englische Katholiken in Nom dem heiligen Thomas von Canterbury bauen.
Die römische Korrespondenz des »Monde« glaubt zu wissen, „»daß der vom Telegraphen gemeldete Abschluß einer päpstlichen An⸗ leihe bei deutschen Häusern durchaus nicht stattgefunden hat. Weder am 26. Januar (dem Tage des Telegramms), noch am 1. Februar, sei irgend eine Anleihe abgeschlossen gewesen.«
Rach dem römischen Staatskalender giebt es 12 Patriarchate, 151 Erzbisthümer und 689 Bisthümer, im Ganzen S855. Davon sind nicht besetzt: 3 Patriarchate, 14 Erzbisthümer und 110 Bis- thümer. Die Zahl dieser hohen Würdenträger beträgt also 728, wozu noch 225 Etzbischöfe und Bischöfe in partibus infidelium
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giebt es also 943 Prälaten. Darin sind
umen. Im Ganzen 2 ᷓ ᷣ m. lemm ö. apostolische Vikare und die 21 Präfekten
nicht mit Inbegriffen 101 der Missionare. . . Im Abgeordnetenhause beantragte 6 vlitischen Eides; die Regierung sprach sich gegen
as Haus vertagte seinen Beschluß.
Cantu die Abschaffung des den Antrag aus;
Rußland und Polen. Ueber die Erwerbung von gand von Seiten der Beamten russischer Herkunft in den nordwest⸗ ichen Gouvernements enthält ein Cirkular des Chefs dieser Gouver⸗ nanents vom 30. Janugt u. 30 Felgen, . *
1 Durch die am 23. Juli 1865 Allerhöch bestätigte Instruction wird
den seit 1863 zum Civildienst in die westlichen Gouvernements beorderten
Civil und Militairbeamten uussischer Herkunft das Recht ertbeilt auf
Grund eines Attestats ihrer Vorgesetzten über ihren eifrigen Dienst und
sbre Zuverlässigkeit Staats ländereien, konsfiszirte Güter und auch städtische
dm bilien, welche in die Verwaltung des Staates übergegangen, durch
ang oder Pachtung zu erwerben. Laut 5§. 12 dieser Instruction leisten
diejenigen Veamten, welche Ländereien oder städtische ö , .
als Belohnung für ihren eifrigen Dienst erhalten haben, keine Anzahlung
und den durch Taxation bestimmten Kauspreis entrichten sie im Laufe von
20 Jahren in gleichen Jahresraten ohne Prozente. k 2
Ferner wird durch ein Cirkulär des Chefs des Landes an die
Houvernementschefs vom 31 Januar d. J. vorgeschrieben, . weil
dadurch, daß bisher die in Westrußland 6 Güter derjenigen Personen, welche eines politischen Verbrechens angeklagt e,
pöort der Sequestration unterlagen, 1 dem i,. 9 nn lig; nicht als begründet nachgewiesen werden konnte, dem Besitzer nur
9 * 9 931er 6 1606 Last 5 hüůürde Schaden zugefügt und der Regierung eine große Last aufgebürdet
wurde, » fortan bei Erhebung einer Anklage wegen eines verübten politischen Verbrechens die Güter des Angeschuldigten, . Sequestration, sondern nur der Beschlagnahme unterliegen und zu der ersteren erst dann geschritten werden soll, nachdem die Schuld der Besitzer erwiesen worden. Außerdem soll, ehe die Sequestration verhängt wird, vorher jedes Mal die Entscheidung des Chefs des
andes eingeholt werden.«
den 6. Februar. (H. N.)
Dänemark. Kopenhagen! Febr. In der heutigen Sitzung des Reichsraths⸗Fo lkethings legte der Kriegs⸗ minister General Neergaard das kriegsministerielle Budget vor. ; Minister äußerte, daß er den Wunsch gehegt habe, schon jetzt dem Reichsrath einen neuen Armeeorganisationsplau vorzulegen daß man jedoch zu der Ueberzeugung gekommen ger, daß es vorzuziehen / .
derselbe zuvor in einer dazu niedergesetzten Kommisston erörtert werde. Diese sei nun, wie dem Thinge. bekannt sein! werde, ernannt und
habe er, der Minister, derselben einen von ihm entworfenen Armee.
plan zur Prüfung und Begutachtung vorgelegt. In der om nen seien die verschiedenen Interessen und namentlich auch die beiden Reichsrathskammern vertreten. Jür das Kriegs- Ministerium wünsche er bewilligt die Summen von H-095, 490 Thlr. 30. Sch. 18,449 Thlr. 70 Sch. und 500600 ö und zwar für die Finanzperiode vom 1. April 1866 bis zum 31. März 1868. Um so viel wie möglich zu sparen, babe der König ihn ermächtigt, das Reitergarde eingehen zu lassen, wodurch 40 spart würde ferner würden durch Verminderung der Cavallerie um 2 Escadronen 0000 Thlr. erspart, wegen Richtabhaltung der Ezercierzeit 1014000 Thlr. Es betrage dadurch die Bewilligung für Kriegswesen . Thlr. weniger als der Antheil des Königreichs an einer dänisch schleswigschen Armee hetragenn haben würde. Endlich seien 118449 Thlr. verlangt für die durch die Reduction nach dem Kriege . gangenen Offiziere und Beamte als Differenzsumme zwischen dem was sie nach dem Abgange erhoben hätten, und der Gage 24, welche sie erhoben haben würden, wenn sie im Dienste geblieben wären, berechnet bis zum 31. März 1866. Zur Seebefestigung Kopenhagens seien fernere 250000 Thlr. verlangt. Was die ̃ ttriff so ist die Anzahl der Bataillone aufrecht erhalten / wogegen die Cadres wesentlich eingeschränkt sind. Die Anzahl . . ist von 44 auf 30, die der Capitaine von 112 auf S9, die der Lieu. tenants von 326 auf 225, und die der Unteroffiziere und Spielleute von 1466 auf 1023 reduzirt.
Im Landsthing legte der Min Frijs, das Budget des Ministerinmns heiten vor. Der Minister . letzte Finanzperiode eine Ersparung ö . . inf; der auswärtigen Missionen betreffe, so hahe a. eine definitive Ordnung in Aussicht genommen, aber noch nicht eintreten lassen können, um nicht gute und tüchtige Kräfte, aus dem Staatsdienste ausscheiden zu lassen. Eine Pensionirung Einiger würde nämlich wesentlich nur eine Ueberführung von einem Conto auf ein anderes gewesen sein, da dieselbe ungefähr dasselbe sinanzielle Resultat gegeben haben würde. — Der ¶Minister des In⸗ nern legte darauf einen Gesetzentwurf, betreffend Veränderungen im Gesetz vom 17. Dezember 1863. über die Königliche Eivilliste vor. Dasselbe betrifft Veränderungen in der Einrichtung der Schlösser Amalienburg und Christiansburg, für den unter der Civilliste sor⸗
der Minister des Auswärtigen, Graf der auswärtigen Angelegen⸗ daß das Budget gegen die von 2 000 Thlr. ausweise.
. tirenden Theil.
Corps der 40,000 Thlr. gespart würden,
Infanterie betrifft,
gs bezüägliches Amendement zur Adresse. Der .
in welcher ersterer Rechenschaft giebt von rung Bagdads gethanen
Afrika. Eine Cap-Post vom 2. Januar, also um 10 Tage neuer, als die vorige, ist per Kaffraria · angekommen. Die Dürre bielt dort noch an und wurde an der Grenze schwer empfunden. Die Vegetation war überall versengt, und der Mangel an Wasser für das Vieh erschwerte das Reisen. Die Eröffnung des Co⸗ lonialparlaments war wieder weiter verschoben, nämlich auf den 20. Januar. Der Ba sutokrieg ging noch immer vorwärts. Der Präsident des Freistaats hatte alle Postverbindung mit den auf feindlichem Gebiete wohnenden Personen untersagt da sich gezeigt hatte, daß die Basutos durch die französischen Missionaire von allen beabsichtigten Bewegungen der freistaatlichen Truppen in Kenntniß gesetzt wurden. In Natal hörte man nichts als Raub und Mord. Große Verheerungen xichtete Massog, die Geißel des lydenbergischen Bezirkes, an. 35 Häuser auf zerstreut liegenden Gütern waren niedergebrannt, einige Holländer und viele befreundete Eingeborne getödtet und große Massen Vieh geraubt worden. Der Handels- verkehr war dadurch ins Stocken gerathen.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff 'schen Telegraphen ⸗Büreau. Frankfurt a. M. Freitag 9. Februar. Das Frankfurter Journal enthält ein Telegramm aus Karlsruhe, nach welchem die Postkonferenz den von Oesterreich gestellten Antrag auf sofortige Aufnahme Holsteins in den deutschen Postverein nicht annehmen wird. Vielmehr dürfte eine neue Postkonferenz ad hoc einberufen werden, um die für die Aufnahme Holsteins in den deutschen Post⸗
verein nöthigen Vorbereitungen zu treffen.
Trie st, Donnerstag, 8. Februar, Vormitags. Der sällige Lloyddampfer aus Alexandrien ist mit der ostindischen und chinesischen
Post soeben eingetroffen.
Lon don, Donnerstag, 8. Februar, Nachts. In der heutigen , . 3. Sitzung des Unterhauses beantragte O' Do noghue ein auf Irland Nachdem dies Amendement
—
mit 346 gegen 25 Stimmen verworfen war, wurde die Adresse ge—
nehmigt.
Paris, 9. Februar, Morgens. Der heutige Monitcur ver öffentlicht eine vom 23. v. M. datirte Depesche des französischen Ge⸗ sandten in Washington v. Montholon an Drouyn de Lhuys!/
einen in Folge der Erobe— diplomatischen Schritten. Mont ho lon der Vereinigten Staaten habe Maßregeln ge⸗
sei, sich
erklärt, die Regierung 1 troffen, aus denen hervorgehe, daß sie durchaus entschlossen
nicht durch Flibustier und juaristische Agenten in einen Konflikt mit
Frankreich hineinziehen zu lassen.
Landtags⸗Angelegenheiten.
— Nach Inhalt der, dem — im Herrenh ause geiern nh dn ᷣ Gesetz⸗Entwurfe, betr. die Bauten in , und , ,, beigegebenen Motive, war durch die §§. 3 und 38 , . J,. Session dem Landtage vorgelegten Entwurfs einer Wege . für den Preußischen Staat die Regelung einiger . diese . betreffenden Verhältnisse beabsichtigt, welche mit der een. wi. den Wegebau betreffenden Materie nicht in einem, no hwen 6 oder unttennbaren Zusammenhange stehen. Da das Bedürfniß e. dieser Regelung sich in immer verstärkter Weise geltend ,,, Befriedigung durch einen besonderen legilatorischen Alkt möglich 2 . ist, so sind jene 88. 37 und 38 zu einem neuen Geseß . Entwur umg . worden. In der neuen Vorlage hat man die Fassung des Entwurf 2 ge⸗ ändert, als es durch formelle Rücksichten und durch das Bestreben, die dem n,. zu Grunde liegende Absicht möglichst klar zu stellen, ,,, 2 lich ist deutlich zum Ausdruck gelangt, daß die Aufstellung der , Retablissements Pläne zunächst von den Lokalbehörden zu erfo gen ö ö wirkung der Bezirks Regierung aber erst im Laufe . w = lungen einzutreten habe. Um alle Zweifel hinsichtlich der ö 1 beseitigen und den Betheiligten einen bestimmten gesetzlichen Anha . folgung ihrer desfallsigen Ansprüche zu geben, ist es angemessen f . worden, ausdrücklich auszusprechen, daß die Gemeinden 26 Leistung ö Entschädigung verpflichtet sind, soweit nicht besondere, eine Abweichung be⸗ dingende Rechtsverhältnisse vorliegen.