1866 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Alle Post-Anstalten des An- und . Auslandes nehr Sestellung für Berlin die Expedition des Aör

Das Abonnement beträgt: 2 8 ,, öni 3 Preußischen Staats- Anzeigers:

. ch Preußischer für das Pierteliahr . Wilß n Lite, n. ber, ei.

nn allen Theilen der Monarchie 540 x ö in a . h ohne ö (nahe der einig

preis ⸗⸗ höhung. . 2 3. 5 z ;. ö . . * ö. ? r 3. 6

Iisenhahn · Actien.

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Wilh. (Cosel- Oderbg.) 63 62 Berl. Potsd.·Mgd. Lt. A. do. (Stamm-) Prior. 43 84. do. Litt. B. Anachen-Düsseldorfer .. do. do. do. 5 895 883 do. Litt. C. Aachen- Mastrichter. ... . ö . Berlin- Stettiv er Ie in, fi, W. e, r Te er ern, . . Berlin- Hamhurger ri oritèt s- Oblig. do. IV. Ser. v. Staat gar. 4. 3 ; Rheinische Berl. Potsdam . Aachen - Düsseldorfer. . SS Brsl.· Schw. Erb. Lit. P. do. vom Staat gzr. .. Berlin - Stettiner do. Il. Emission.. S7; Cila- Crefelder (do. III. Em. v. 1858 650 Breslau - Schw. - Freib. 9. 9. . . ger Cl Hlindener ! ? 9 9 von 6 ĩ Brieg Neisse . Aachen-Hastriehter ... 714 ; Em. o. do. von 1864... Cöln - Mindener do. II. Emission. . ; ; do. v. Staat garantirte. Magdeb. Halberstadt .. Berg. · Mãärkisehe eonv. . hein -KNahe . gar. Magdeb. Leipziger .... do. II. Ser. eonv. .. 995 . do. ö do do. In. Münster- Hammer do. III. S. v. Staat 3ꝝ gar. S0 / ; IV. Em. . hrt. Cref.- Rr. Gladb. . ö, de i... S0. do. V. Em. . do. II. Serie.. . 1 . . g8r Magdebur3 Halberrtadt 47 do. III. Serie.. do. . 98 do. v. 1865 Stargard- Posen.. ...... . . do. Düsseld. - Elberf. Pr. —— do. Wittenbge. ö II. Emission.. Oppeln-Tarnowitzer ... . do. do. II. Ser. .. Magdeburg. VMittenbge. 4 446 n, , do. Dortm. - Soest.. . RHiedersgehl. - Märk. l. Serie Thüringer eonv do. (Stamm-) Prior. do. do. II. Ser. .. 3 do. II. Serie à.' 523 Thlr. do. II. Serie Rhein-Nahe . Berlin- Anhalter. . da. III. Serie eon v. ..

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Stamm- Acetien. Ober- Schles. Litt. A...

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Berlin, Mittwoch den 14. Februar

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: schen und der dhrst c e , m Regierung abgeschlossenen ö ; vorbehalten.

Dem Königlich schwedisch - norwegischen General-Konsul von Vertrages vom 7. Juli . 2 Ehrenhoff in Tanger den Rothen Adler ⸗Orden dritter Klasse, dem

Lieutenant von Haas des 8. Pommerschen Infanterie Re. . Nr. 61 den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse und dem

desselben Regiments das Allgemeine Ehrenzeichen, ö ö. ö J

kn. in 3. Reserve und er er; Grisch . 2. n ,, . .

ĩ ; drei il, schen Stamm . zu Dirschau, im Kreise . 3 . J,, die hierbei betheiligten Staatsregierungen zu entrichten ist, werden durch helm Borgards aus Essen erg, im gtreise g das neue Bahnunternehmen nicht betroffen. Die Berechnung der von der Medaille am Bande zu verleihen, Dietendorf-Arnstädter Zweigbahn zu entrichtenden Staatssteuer wird viel-

Die Regierungs-⸗Assessoren Thienell . . 1 mehr stets getrennt gehalten. 3.

in, Kli b Fritsch in Breslau und Rodatz . . n so wie Rücksichtlich der Verhältnisse Der neuen Zweigbahn zu der Se , J zu è . Kreisgerichts-⸗Secretair Schotta sach sen · coburg · gothaischen und der Fürstlich schwarzburg - sondershäuser Staats-

Dem in den Ruhestand versetzten Kreisgerich . Regierung ist der mit diesen beiden Regierungen abgeschlossene Vertrag vom in Werne den Charakter als Kanzlei ⸗Rath zu verleihen. J. Juli 1865 maßgebend. Im Uebrigen finden auch auf diese Zweigbahn 86 die Bestimmungen des durch Konzessions Urkunden vom 20. August resp. k 10 und 13. September 1844 genehmigten Statutes der Thüringischen . ö Eisenbahn ˖Gesellschaft und deren landesherrlich genehmigte Nachträge gleich- talien. Anleihe .... ... 3

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8.3

Die Beschaffung des Anlagekapitals von 338.000 Thaler, so wie des

etwaigen Mehrbedarfs erfolgt durch Aufnahme einer Anleihe gegen Aus—= gabe von auf den Namen der Gläubiger lautenden Schuldscheinen.

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J KRuhrt. Cref.· Kr. Gladb. Berlin- Aahalter do. do. III. Serie.. 1 ö 4 Stargard · Posen Berlin-Hamburger .... ilk. (Cosel-Odbg.) ..

9 V OG . L do. IV. Serie.. 4 Thüringer Berlin- Hamh. II. Emiss. 4 Kied. - Lweigbahn Lit. C. do. III. Emis sien. .

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Nichtamtliche Votirungen.

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Ausl. Fisenhahn- gest. fra. Südb. Lomb) 3 22. -

Stamm · Actien. Amsterdam - Rotterdam

Allsl. Fonds.

Moskau. Rjäsan (v. St. g. d 877 S6 BEraunsehweiger Bank. Rjãsan- Koꝛlo⸗ 5 805

Bremer Bank. . ...

galiz. (Carl Ludw.) ... 6 Lõbau- Littau

Ludwigshafen- Bexbach M. Lud wgh. Lt. A. u. C.

Galiz. (Carl Ludw. )... 6 4 33

Inländ. Fonds.

Darmstädter Bank Dessauer Credit

Coburger Credithank. .

do. Landesbank . 4

z Russ. Stiegl. 5. Anl. ..

6. Anl. ..

do. do.

do. v. Rothsehild Lst.

Genehmigungs-Urkunde, betreffend den Nachtrag

mäßig Anwendung.

Vertrag

Zwischen der Herzoglich sachsen-⸗- burg - gothaischen Staats · Regierung /

een , n. . Herrn Staats- Rath Braun, so wie der Fürstlich ö

schhwarzburg - sondershäuser Regierung, vertreten durch den Herrn. Staats ·

Rath von Wolffersdorf und Herrn Regierungs Rath Wil ke, einerseits, und der in Erfurt domizilirenden Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft, ver treten durch deren Direction, ,, ist 3 39 . der i ; landesherrlichen Genehmigung beider Staaten un es Fürstlich schwarz⸗ Wir Wilhelm, ö n sowie der statutenmäßigen Zustimmung von Höre Gnaden en nn nnen z des Verwaltungsralhes, der General Versammlung und der bei der Thürin⸗

zum Statute der Thüringischen Eisenbahn ⸗Gesell—⸗ schaft wegen Herstellung einer Eisenbahn von Dietendorf nach Arnstadt. Vom 29. Januar 1866.

Genfer Cxedith ank. .... 4 . 56* a0. Neue Engl. Anleihe Berl. Hand. Gesellsch. 4 1103 1092 Geraer Bank 4 o. go. Dise. Commandit-Anth. 4 995 983 Gothaer Privatbank ... 40. do. * Sehles. Bank-Verein .. 4 115 Hanno versch́ Bank. .. 7 do. Holl Preuss. Hyp. Vers. ... 1145 1139 Leipziger Creditbank,. do. Cred. B. (Henckel) a 10945 103 Luxemburger Bank... Erste Preuss. Hyp. - 6. 102 do. Gew. BR. (Schuster) 6: 97.

Mecklenburger . ..... .. Nordb. (Friedr. Wilh.) ester. franz. Staatsbahn Oest. sii dl.Staatsb. Lomb. 5 gstpreuss. Sdb. St. Pr. 5 Russische Eisenb... .... 5 Westhahn (Böhm. ).. .. Warschau- Wien 5

8 . * ; Anleihe v. 64 6 Heininger CGredithank. . 4 3 de. Poln. Sehatz-OblI. 4 Norddeutsehe Bank. .. 4 8 do. 49. Gern B ns Nesterzeich. Credit. ... 65 Poln. Pfandbr. in S.-R.

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eie , , . ,

.

Berlin- Görlitz .. . ...... do. Stamm-Prior. ..

Ausl. Prioritäts-

Actien. Belg. Oblig. J. de l'Est 4 do. Somb. et Meuse. 4 Oester. franz. Staatsbahn 3

252

Noerder Hüttenwerk .. 3

Industrie Actien.

Minerva k

Fabrik v. Eisenbahnbed.

Dessauer Kont. Gas. ..

Fabr. f. Holuw. (Neu- haus)

Berl. Omnibus- Ges. . ..

84

Kkostocker Bank

Oesterr. Metall. ... .... 5 209. Kation. Abpleihe do. Prm. -Anleihe. . ] do. n. 100 FI. Loose do. Loose (1860 ...

do. Part. 500 FI.... Dessauer Prämien- Anl. 3

Hamb. St.- Präm. -AnI.

Kurhezs. Pr. Ob]. 30 Th. =

Keur Bad. d0. 35 F].

Sehwed. 10 Rl. St. Er. A.-

* 1 2 * 35 Libeeh. Pr. A.....

Amerikaner

***

Obersehlesische Lit. A. u. C. 177 2 1763 gem. Qesterr. Loose v. 1860 78 a

ODesterr. südl. Staatsb. Lomb. 105 a

5 * gem.

1045 gem.

Amerikaner 713 a gem.

Minerva 39 2 gem.

Rerlim, 12. Februar.

Die Bärse war ohne alles Leben und in matter Haltung, nur österreichische Papiere, besonders Lombarden und Franzosen belebt, aber zu weichenden auch Bahnen und Amerikaner still und

Leben und zum Theil etwas matt.

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Preisen. Alle anderen Effekten, matt; preussisehe Fonds ohne Littr. R. u. C. 177 i, nt. 6. Obligationen Litt. D., 4proz., 9223 Litt. E.. 33proz., 81lz Br., 817 6

2

Stettim, 12. Februar, 1 Uhr 30 Dep. des Staats Anzeigers.) zs ber,, 685 G., Mai- Juni I04 - 70, Juni- Ju 46 47 ber., Februar 46, Frühjahr 47, Mai-Jun u. G. Rüböl 153 Br., Februar 155 Br., 153 G., April - Mai 15 G., G. Spiritus 145 bez., Februar 4a Juni- Juli 153 Br.

September- Oktober 13 Br, 13 Frühjahr 143, Mai-quni 16,

Minuten Nachmittags. Weizen 58 - 683

88. (Te). Februar 68, Frübjahr II 714 ber. i 48, Juni-Juli 49 bez.

kKoggen

5 * 12

635 63 bez. u. Gd.

HKreslarag, 12. Februar, N Dep. des Staats- Anzeigers.) Freiburger Stamm - Aeti

Neisse-Brieger Aetien —. Stamm- Actien 81 bez. Preuss. 5pror. Anleihe von 1859 1047106. Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 60 * 82 Sgr.; gelber 690 7 8gr bis 45 Sęr. Hafer 25 - 30 Sgr. Die Börse war flau beschränktem Verkehr wC und Amerikanische Anleih und New - Vork in den Coursen

Oesterreichische Bank en 143 bez. u. Br.

158 Br.

aehmittags 1“ Uhr 39 Minuten. (Tel. noten g8 Br., 97 6. Obersehlesisehe Actien Obersehlesische Prioritätz-

Br.; Litt. E., 45proz., 993 Br.; do. Kosel - Oderberger Stamm- Actien

14 Thlr. Br., 133 6.

Roggen 54 56 Sgr.

Redaction und Rendantur: S chwieger.

Berlin, Druck und Verlag der

R. v. Decker).

Qpheln- Tarnow iter

eien, weisser

Gerste 37

gestimmt und erfuhren Eisenbahn- Actien bei esentliehe Rückgänge, auch Oesterr. Effekten

1e sind auf ungünstigere Notirungen von Wien gewiehen.

niglichen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerai

Nachdem die Thüringische Eisenbahn ⸗Gesellschaft in der General . vom J. September 1865 auf Grund der §§8. 3 und 31 des unterm 20. August 1844 bestätigten Statuts (GesetzSamm⸗ lung für 1844 Seite 419 ff.) beschlossen hat, ihr Unternehmen auf den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Dietendorf nach Arn stadt nach Maßgabe des mit der Herzoglich sachsen⸗ coburg und

Gothaischen, und mit der Fürstlich schwarzburg« sondershausenschen Regierung unterm 7. Juli 1865 abgeschlossenen Vertrages auszu⸗ dehnen, wollen Wir den hierauf bezüglichen Beschlüssen der General Versammlung vom 7. September 1865 und dem anliegenden Statut—

Nachtrage (a. Unsere Genehmigung ertheilen.

Die gegenwärtige Genehmigung ist nebst dem Nachtrage zum Geself affe Statute und dem Vertrage vom 7. Juli 1865 durch

die Gesetzsammlung bekannt zu machen. Gegeben Berlin, den 29. Januar 1866.

J. 89) Wilhelm.

Graf von Itzenplitz. Graf zur Lippe.

2.

R acht rag zu m

Statut der Thüringischen n, er richt! Das Unternehmen der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft wird auf

die Erbauung und den künftigen Betrieb einer Zweigbahn von der Station

Dietendorf durch die Fluren Alt Dietendorf, Apfelstädt, Sülzenbrück und Haarhausen nach Arnstadt .

Das zur Ausführung des neuen Unternehmens erforderliche Kapital wird auf 338,000 Thaler festgestellt. Die Vermehrung dieses Anlagekapitals bleibt in Gemäßheit des §. J des mit der Herzoglich sachsen coburg gothai—

gischen Eisenbahn betheiligten Staatsregierungen folgender Vertrag verab- redet worden: 96

Die Thüringische Eisenbahn Gesellschaft verpflichtet sich, den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von ihrer Station Dietendorf durch die Fluren Alt ⸗Dietendorf, Apfelstädt, Sülzenbrück und Haarhausen nach Ainstadt in der Weise zu übernehmen, daß sie Eigenthümerin des neuen Bahn · Unter nehmens wird, dieses aber einen abgesonderten Zweig des Stamm Unter—

iehmens bildet. . Zu dem Ende sind die nachstebenden Bestimmungen vereinbart worden. 9. 2

5. . ; Die Herzoglich gothaische und die Fürstlich schwarzburg · sondershäuser Staats ˖ 1 ihrerseits der Thüringischen Eisenbahn ⸗Verwal— tung die Konzession zur Ausführung der im §. 1 gedachten Zweigbahn er theilen und hinsichtlich der Erwerbung und Benutzung des für die Bahn erforderlichen Grund und Bodens für ihre Lande gesetzliche Expropriations.« bestimmungen erlassen, soweit solche noch nicht vorhanden sind. ö Die Eisenbahn -Verwaltung verpflichtet sich, neben der Areal. Entschädi⸗· gung auch alle Anlagen einzurichten und zu unterhalten, welche die beider feitigen Regierungen an Wegen, Ueberfahrten, Triften, Einfriedigungen, Be— wässerungs oder Vorfluthsanlagen ꝛc. nöthig finden damit die benachbarten Grundbesitzer gegen Gefahren und Nachtheile in Benutzung ihrer Grund stücke gesichert werden. Entsteht die Nothwendigkeit solcher Anlagen erst nach Eiöffnung der Bahn, durch eine mit den benachbarten Grundstücken vorgehende Veränderung, so ist die Eisenbahn - Gesellschaft zwar auch zu deren Einrichtung und lünterhaltung verpflichtet, jedoch nur auf Kosten der dabei interessirten r e nen, . ö auf Verlangen der Eisen Verwaltung C ation zu bestellen haben. K alle ö J welche in Folge der Bahn Anlage an die Staaten geh acht und entweder von der Eisenbahn. Verwaltung selbst anerkannt, oder unter ihrer Zuziehung richterlich festgestellt werden, ist die

Gesellschaft einzustehen verpflichtet.

nischen Vorarbeiten zůr Feststellung der Bahnlinie und zur iu ss f 9 . der Bahnhofs-Anlagen und der Betriebs - Einrich- tungen, sind zunächst der Herzoglich gothaischen Staatsregierung vorzulegen, welche dieselben nach erfolgter Prüfung der Fürstlich schwarzburg ˖ sonders.