1866 / 38 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gerichtete Absicht mindestens 1 Jahr vor dem zur Uebernahme bestimm— ten Zeitpunkte angekündigt werden. 3) Die Entschädigung der Eisenbahn ⸗Gesellschaft erfolgt sodann nach fol— genden Grundsätzen: a) Zur Berechnung gezogen werden nur die der Thüringischen Eisen— bahn-Gesellschaft zugeflossenen Erträge derjenigen 5 Jahre, welche mit dem, dem Tage der Kündigung vorhergehenden 31. Dezember abschließen, und zwar dergestalt: a) daß für diejenigen dieser 5 Jahre, in welchen der Reinertrag nicht zu einer Verzinsung des Anlagekapitals mit 13 pCt. aus— reichte, lediglich der Betrag dieser (4Iprozentigen) Zinsen des Anlagekapitals;/ 6) für diejenigen Jahre dagegen, in denen sich ein größerer Ueber— schuß herausgestellt hat, der sub . gedachte Zinsenbetrag nebst dem nach §. 12. sub 3 auf die Thuͤringische Bahn entfallenen Antheil an dem Mehrertrage des Reinertrags; als Jahreserträge eingestellt werden. Die Durchschnittssumme der so berechneten Erträge der qu. 5 Jahre werden als 43 prozentige Zinsen kapitalisirt und der auf diese Weise gefundene Kapitalbetrag an die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft gezahlt.

b) Die auf dem neuen Bahnunternehmen etwa haftenden Schulden, zu denen selbstverständlich das Anlagekapital oder ein Theil dessel. ben nicht zu rechnen ist, werden ebenfalls vom Staate über— nommen und in gleicher Weise, wie dies der Eisenbahn . Gesellschaft obgelegen haben würde, aus der Staatskasse berichtigt, wogegen auch alle etwa vorhandenen Aktivforderungen auf die Staatskasse übergehen.

Zu den Schulden zählen namentlich auch die von der Thürin— gischen Eisen bahn ⸗Gesellschaft etwa vorgeschossenen, aus den späte · ren Jahreseinnahmen noch nicht gedeckten Betriebskosten früherer Jahre, sowie etwaige noch nicht erstattete Zinszuschüsse der Fürst . lich schwarzburg ⸗sondershäuser Regierung.

e) Gegen Erfüllung obiger Bedingungen geht nicht nur das Eigen— thum der Bahn und des zum Transport gehörigen Inventariüms sammt allem Zubehör auf den Staat über, sondern es wird dem. selben auch der von der Eisenbahn - Gesellschaft angesammelte Re—

servefonds resp. Erneuerungsfonds (5. Sb.) mit übereignet.

d) Bis dahin, wo die Auseinandersetzung mit der Geseüschaft nach vorstehenden Grundsätzen regulirt, die Einlösung der Aktiva und

Uebernahme der Schulden erfolgt ist, verbleibt die Gesellschaft im

Besitz und in der Benutzung der Bahn.

8§. 25. Sollte die Thüringische Eisenbahn - Gesellschaft es für thun— lich halten, die zur Deckung des Anlage Kapitals der Zweig. bahn aufgenommene Anleihe ganz oder zu ihrem Restbetrage zu kündigen, um einen geringeren Zinsfuß für sich zu erlangen, so sollen die dadurch erlangten Vortheile gleichmäßig auch der Fürstlich schwarzburg⸗

sondershäuser Staatsregierung zu Gunsten gehen, und es wird demgemãß

vorbehalten, die §§. 5, 7, 10, 11, . und 24 danach zu amendiren. Die ertheilte Konzession wird verwirkt und die Bahn mit den Trans— portmitteln und allem Zubehör für Rechnung der Thüringischen Eisenbahn— Gesellschaft öffentlich versteigert, wenn diese eine oder die andere der ihr auferlegten Konzessionsbedingungen nicht erfüllt und eine Aufforderung zur Erfüllung binnen einer endlichen Frist von mindestens 3 Monaten ohne

Erfolg bleibt. 8 Für Kriegsbeschädigungen und Demolirungen det Zweigbahn, es mögen solche vom Feinde ausgehen, oder im Interesse der Landesvertheidigung veranlaßt werden, kann die Thüringische Eisenbahn - Gesellschaft von den beiden Staaten einen besonderen Ersaß nicht verlangen. 28

Im Uebrigen finden die Bestimmungen des durch Konzessions Urkunde vom 20. August resp. 10. und 13. September 1844 bestäͤtigten Statutes der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft und deren landesherrlich genehmigte Nachträge auch auf das Unternehmen des Baues und Betriebes der Dieten— dorf ⸗Arnstädter Bahn Anwendung.

Auch sind, insoweit durch dlesen Vertrag und den noch erforderlichen weiteren Statuten-Nachtrag nicht ein Anderes festgestellt wird, die Bestim— mungen der Gesellschafts. Statuten mit ihren Nachtraͤgen für die Verwaltung des neuen Unternehmens maßgebend.

So geschehen

Erfurt am siebenten Juli 1800 fünf und sechszig.

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn . Gesellschaft. gez. von Nostitz. Dr. Reinhard. Krüger. Herrmann. Eichel. K. Riemann. Hartnack.

gez. LS. Braun. von Wolffersdorf. Franz Wilke.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Berlin, 18. Februar. Seine Majestät der König haben Aller. gnädigst geruht: Dem Konsul Goering in Jassy die Erlaubniß zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihm verliehenen Med. schidje⸗ Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

e , , men, , . j r entlich es.

Preußen. Berlin, 13. Februar. Se Königliche Ho heit der Kronprinz empfing am Vormittage des 12. Februar den Capitain zur See Heldt, gleichzeitig Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin die Frau Herzogin von Sagan. Um 2 Uhr begaben sich die Höchsten Herrschaften zur Gratulation des Prinzen Georg Königliche Hoheit. Abends wohnte Se. König liche Hoheit dem Ballfest im Palais des Prinzen Karl Königliche Hoheit bei.

In heutiger Sitzung des Abgeordneten hauses legte der Handels ⸗Minister vor Eintritt in 1 Tagesordnung zwei He. setz Entwürfe, betreffend die Aufhebühg der §6§. 181, 182 und 183 der Allgemeinen Gewerbe- Ordnung vom J7. Januar 1845 und die Aufhebung des Einzuggeldes vor, welche einer be— sonderen Kommission zur Berathung überwiesen wurden. Der An— trag, das gegen den Abgeordneten Duncker beim hiesigen Kammer— gerichte anhängige Strafverfahren für die Dauer der Landtags ⸗Session aufzuheben, wurde angenommen.

Nach längerer Debatte wurde hierauf der Jung'sche Antrag, das Ministerial⸗Reskript vom 11. Juni 1865 wegen Wiederentziehung des Berechtigungsscheines zum einjährigen freiwilligen Militairdienste betreffend, an eine besondere Kommission zur Berathung zurück verwiesen.

Zum Schluß der Sitzung

wurden Berichte über eingegangene Petitionen erstattet.

Laut Telegramms an das General-Post-Amt ist die Post aus vom 12. d. M. früh in Cöln heute früh rückständig gewesen.

Schleswig⸗Holstein. Cappeln, 7. Februar. (Eckf. Z)

Am Freitag d. W. wird der Herr Kanal - Inspektor Wiechers hier eintreffen, um die nöthigen Vorarbeiten Behufs Regulirung des Fahrwassers der Schlei einzuleiten. Um die Meinungen Sachkun— diger in dieser Angelegenheit zu erfahren, sind sämmtliche Schiffer hierorts, sowie von dem nahegelegenen Maasholm und Arnis zu einer Besprechung auf dem hiesigem Rathhause eingeladen, woselbst Herr Wiechers mit ihnen in dieser für Cappeln so bedeutenden Frage conferiren wird. Sachsen. Meiningen, 11. Februar. (Weim. Ztg.) Das auch in anderen Staaten schon oft gerühmte diesseitige Institut der Friedensgerichte hat nach der amtlichen Tabelle über dessen Thätigkeit im Jahre 1865 wieder recht günstige Resultate geliefert. Von S640 angemeldeten Rechtssachen wurden nicht weniger als 6700 vor dem Friedensgerichte erledigt.

Niederlande. Haag, 11. Februar. (Köln. Stg. Die gestern erfolgte Konstituirung unseres Ministeriums wird bereits be— kannt sein. Zwei neue Mitglieder sind in dasselbe eingetreten. Der bisherige Abgeordnete für Groningen hat das Portefeuille des Herrn Thorbecke, und der Kreisrichter Picks aus Tholen (Zeeland) das der Justiz übernommen. Die übrigen Portefeuilles sind in den Händen bekannter Staatsmänner. Van Bosse hat abermals die Finanzen übernommen, die er früher in Kabinetten von verschiedenen Nuancen mit bestem Erfolge verwaltete. Herr Cremers behielt das Auswärtige, Herr Blanken den Krieg und provisorisch die Marine, bis ein neuer Marine-Minister gefunden ist. Der Kolonial⸗Minister Fransen van der Putte, welcher die Ministerkrisis hervorrief, ist quasi Minister⸗Präsident, denn einen eigentlichen Premier haben wir nicht. Da die Minister in Folge unserer Grundgesetze nicht Kammer— Mitglieder sein können, so sind unmittelbar die Wahlen in Gro⸗

Arbeiten.

In der am Freitag den 16ten d. Mts. stattfindenden sechsten öffentlichen Vorlesung über Eisenhüttenwesen wird der Betrieb der Hammer- und Walzwerke, so wie die Drahtzieherei behandelt werden.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath,

ningen (für Herrn Geertsema) und in Zütphen (für Herrn van Bosse) ausgeschrieben. Das heutige Staatsblatt veröffentlicht unter Königlicher Einwilligung die Berichte der Minister, welche die Ein führung einer verbesserten Strafgesetzgebung für Europäer in den ostindischen Kolonieen betreffen.

Frankreich. Paris, 10. Februar. Der ⸗Moniteur« bringt gestern die Depesche, worin, wie früher schon telegraphisch gemeldet wurde, der französische Gesandte in Washington, Herr v. Montho⸗ lon, unterm 23. Januar dem Minister des Auswärtigen in Paris über die von ihm gethanenen Schritte wegen des Bagdader Vor⸗

Appellationsgerichts ˖ Chef ⸗Präsident, Graf Rittberg, nach Schlesien.

falles Bericht erstattet. Das Aktenstück lautet:

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Washington, 23. Jan uar 1866. Herr Minister! Die uns seit einigen Tagen durch die Zeitungen von New-Orleans vom Rio Grande zugekom⸗ menen Nachrichten würden von schwerer Bedeutung sein, wenn man ihnen pollständig trauen dürfte. Zum Glück sind sie übertrieben, und ich beeile mich, Ew. Ezcellenz zu sagen, daß der Unter ⸗Staatssecretair mich überzeugt hat, wie die Regierung unter allen Umständen die Militairbehörden zur Achtung der Neutralität vermögen wird und denselben auch schon die ge— messensten und strengsten Befehle hat zugehen lassen. Nach den vorgestern hier eingegangenen Telegrammen hätten 60 Mann eines am unteren Flusse postirten Neger Regiments in der Nacht vom 5. zum 6. Januar ihren Lagerplatz verlassen und, über den Strom gesetzt, sich Bagdads wo sie ohne Zweifel Helfershelfer gehabt, bemächtigt, worauf sosort die Plünderung begonnen, sowohl durch die von Texas eingedrungenen Neger, als auch durch die am Platze gefangen genommenen, aber auf ihre Erklärung, daß sie Liberale seien, wieder freigegebenen Soldaten. Ein im Fluß vor Anker gelegenes Schiff wäre zu gleicher Zeit angegriffen worden, aber ohne Erfolg. Auf diese Nachrichten hätte dann der kommandirende General unverzüglich Truppen nach Bagdad geschickt; die Eingedrungenen in die Oberstadt treiben und momentan den Platz besetzen lassen, um der Plünde— rung Einhalt zu thun, Außerdem hätte er Befehl gegeben, Bagdad nichl eher wieder zu räumen, als bis Kaiserliche Behörden wieder zur Stelle waren. Sobald mir diese Thatsachen gemeldet waren, verfügte ich mich zu Herrn Hunter, der als Staats = Secretair fungirt, um von ihm Auskunft zu begehren über das Verfahren der Truppen, die an der Grenze die Ordnung aufrechterhalten und, wie mir wiederholentlich versichert wor= den war, jeden Bruch der Neultalitätsgesetze hatten verhindern sollen. Das Staats. Departement hatte noch keine amtliche Meldung erhalten, aber auf das Gerücht, daß Bagdad von Flibustiern genommen sei, hatte Herr Hun ter vom Kriegsminister sofort Information begehrt. Andern Tages begab ich mich wieder zum Ministerium, um den Sachverhalt zu erfahren, und da zeigte Herr Hunter mir eine Reihe telegraphischer Depeschen vom Gene— ral Sheridan an Herrn Stanton, die höchst befriedigend lauten. General Sheridan mißt die vorgekommenen Uebelthaten einem Amerikaner, Namens Crawford, bei, der sich mexikanischer General nennt und seit einiger Zeit für Juarez Truppen zu werben sucht, und meldet, daß er denselben, sowie einen gewissen Reid, der sich für einen Obersten von Juarez und Stabschef von Crawford ausgiebt, habe verhaften lassen. Die durch die Zeitungen veröffentlichte Correspondenz genügt, die Rolle, welche diese beiden Menschen spielen, klar darzulegen und deren Verhaftung zu rechtfertigen. Was sich schwer begreifen läßt, ist, daß General. Weitzel mit dem sogenann— ten General Crawford in einen amtlichen Schriftwechsel sich ein lassen zu dürfen geglaubt hat. Indessen, General Weitzel hat kein Kommando mehr und die Depeschen des Generals Sheridan sind uns genügende Beweise nicht nur für den Willen der Regierung, die Neutralität aufrecht zu erhalten, sondern auch für den festen Ent— schluß des Generals, die in dieser Beziehung erhaltenen Befehle streng zur Ausführung zu bringen. Indem ich weitere Informationen erwarte, muß ich Ew. Excellenz wiederholt versichern, daß die Regierung den entschiedenen Willen hat, sich in einen Konflikt mit uns durch die Flibustier und die juaristischen Agenten nicht hineinziehen zu lassen. Es ist zu bemerken, daß General Sheridan am Schlusse seiner letzten Depesche Zweifel ausspricht über die Zweckmäßigkeit der Absendung eines Truppentheils nach Bagdad, welcher die Stadt vor der Plünderung schützen sollte, und nichts desto weniger die Hoffnung kundgiebt, daß die Kaiserlichen ihm deshalb nicht übel wollen werden, weil er für sie und in ihrem Interesse in solcher Weise gehandelt habe. Und wie schon früher bemerkt, war dem kommandi⸗ renden Offizier in der That der Befehl gegeben worden, sich nur vor der Kaiserlichen Autorität, unter welcher Bagdad vor der Ueberrumpelung stand, zurückzuziehen. Wenn, wie ich hoffe, die Behörden an der anderen Seite der Grenze die Sachlage verstehen, so wird dieser Zwischenfall schließ˖ lich eine heillame Wirkung haben, indem er der amerikanischen Regierung die dringende Nothwendigkeit beweisen wird, sich vor der Wiederkehr ähn— licher Begebnisse zu sichern. Der Rückschlag dieser unbesonnenen Affaire wird ihren Urhebern ein unheilvoller sein. Genehmigen Sie ze.

f Montholon.

Italien. In einer zu Paris den 12. Februar eingetroffenen Depesche aus Florenz vom 6. d., erklärt der Ministerpräsident Lamarmora, daß, wenn das Prinzip der Nichtintervention in die politischen Verhältnisse des Kirchenstaates gewissen Bedingungen un— tergeordnet sei, diese Bedingungen ausschließlich Frankreich und Italien angehen. Für die andern Mächte gelte das Prinzip der Nichtinter⸗ vention bedingungslos.“

Nach Berichten aus Florenz über Paris, 12. Februar, hat die für den Bau der Alpenbahn niedergesetzte Kommission sich fast einstimmig für die Linie über den St. Gotthard ausgesprochen.

Das von der Finanz⸗Konsulta gut geheißene römische Bud get für 18666 führt 12,671,156 Römische Thaler Ausgabe und 6 489,962 Römische Thaler Einnahme auf, so daß das Defizit dieses Jahres 6,181,194 Römische Thaler beträgt. Die Römische Schuld ist so stark, daß die Zinsen auf der Ausgabe mit 6,700,000 Römischen Thalern figuriren; für das Kriegsbudget sind 1,589,749 Römische Thaler in Aussicht genommen, d. h. 294,A705 mehr als im Jahre 1865. Die Gesammt Ausgaben für 1866 zeigen eine Vermehrung um 617, 886 Römische Thaler im Vergleich mit 1865. Bei diesem Defizit von runden 30 Millionen Fr. für dieses Jahr sind die Spen— den des Peterspfennigs mit eingerechnet. .

Die Turiner Zeitung veröffentlicht einen Erlaß der italienischen Regierung, worin den Schiffen unter österreichischer Flagge nicht bloß die Ausübung der Küstenschifffahrt, fondern auch die Fischerei an allen italienischen Küsten gestattet wird.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 11. Januar. Die »Deutsche Petersb. Ztg. veröffentlicht die Uebersicht des Reichs- budgets pro 1866. Darin sind die Reichs ⸗Einnahmen in runder Summe also veranschlagt: J. Gewöhnliche Reich s einn ahm en. 1) Steuern: a) direkte Steuern (Steuern und für die Berechtigung zum Handel: 44,599,641 Rubel, hb) indirekte Steuern: 181,B704, 8660 Rubel; 2) Regierungs⸗Regalien: 15,455, 165 Rbl.; 3) vom Staats- eigenthum: 57 070,619 Rbl.; 4) verschiedene Einkünfte: 47,157,376 Rubel ; 5 Einnahme aus Transkaukasien: 3, 693,122 Rbl., in Summa gewöhnliche Reichseinnahme: 349,680,816 Rbl. II. 6 Ressourcen des Ministeriums der Wege und öffentlichen Bauten, speziell aus der 5proz. inneren Anleihe für Eisenbahnen: 19,930,944 Rubel. III. Außerordentliche Ressourcen: 7) Reichsschatz⸗ Billette (Serien) 9,000,000; 8) aus den Summen der englisch-hol⸗ ländischen Anleibe: 19,930,944 Rbl. und aus andern Summen zur Leistung ausländischer Zahlungen zur Verfügung des Finanzmini— sters: 12,583,931 Rbl. IV. 9) Betriebseinkünfte: 12,872,311 Rbl. Summe aller Einnahmen: 404,068,004 Rbl.

Die Reichsausgaben sind in runden Summen veranschlagt: JI. Gewöhnliche Ausgaben. I) Reichsschuld 68,586,684. 2) Oberste Regierungs⸗Institutionen 1B, 199,688. 3) Ressort des heiligen Synods 6,079,764. 4) Ministerium des kaiserlichen Hofes 7,717,419. 5) Ministerium des Auswärtigen 2.222,115. 6) Kriegsministerium 1164464,319. 7) Marineministerium 21,636,417. 8) Finanzmini⸗ sterium 44,263,305. 9) Ministerium der Reichs domänen 9, 489,772. 10 Verwaltung von Militairkolonieen im Süden 157.647. 11) Mini⸗ sterium des Innern 15,008,104. 12) Unterrichtsministerium 7, 962, 464. 13) Ministerium der Wege und öffentlichen Bauten 10,885,368. 14) Ministerium der Posten und Telegraphen 980613. 15) Justiz- Ministerium 7,607,661. 16) Reichs ⸗Kontrole 1,510,801. 17) Haupt- Verwaltung der Reichsgestüte 616,193. 18) Ausgaben Transkauka— siens: ) Aus den Lofal- Einnahmen 3,693,122, b) aus den Ein— nahmen des Reichsschatzes 491,089. Gewöhnliche Reichs⸗Ausgaben im Ganzen 325, 672555. II. 1 Zeitweilige außerordentliche Ausgaben zum Bau von Eisenbahnen durch die speziell angewie⸗ senen außerordentlichen Ressourcen gedeckt 19,930,944. 67. III. Für Einnahme ⸗Rückstände 000,000, in Summa 349,603,500. 102. IV. Betriebsausgaben 12,872,311. 242, in Summa 362,475,811. 35. Dazu noch 41,592,193 Rub. Erhebungskosten der Einnahmen macht 404,068,004 Rub. Ausgaben im Ganzen.

Der Finanz -Minister hat diese Uebersicht mit einem Rechen⸗ schaftsbericht begleitet, in welchem es heißt:

Auf Allerhöchsten Befehl Ew. Kaiserlichen Majestät hat der Bau der Südbahn auf Kosten des Fiskus in der Richtung von Odessa zum Dnjestr bereits 1863 begonnen; 1864 wurde diese Bahn in der Richtung nach Balta verlängert und der Bau der Bahn in der Richtung von Moskau nach Orel in Angriff genommen. Ende desselben Jahres geruhten Ew. Majestät zu befehlen, diese Arbeiten in den Richtungen von Moskau über Kursk nach Kiew und von Balta über Krementschug nach Kiew fortzuführen und der Reichsbank die Verabfolgung der erforderlichen Mittel aus den Summen der 5prozentigen inneren Prämien - Anleihe aufzuerlegen. In Folge dessen hat die Bank bereits am 1. Januar 1866 über 23 Millionen R. verabfolgt, aber diese Ausgabe ist bis jetzt noch nicht in das Reichs-Budget übergegangen. In dieses Budget sind 193930,000 R. aus derselben Quelle zum Bau der erwähnten Bahnen eingetragen. Behufs leichterer Vergleichung des diesjährigen Budgets mit dem vorjährigen ist dieser Titel sowohl von den Einnahmen, als von den Ausgaben getrennt. Die gewöhnlichen Einnahmen, welche für 1865 ver— anschlagt waren, beliefen sich auf 3499159000 R., nach dem Budget für 1866 sind 349680000 R., also 265,000 R. weniger als 1865 ver- anschlagt. .

Eine Verringerung der Einnahmen wurde vorzugsweise in folgenden Artikeln erwartet: ;

In der Getränke Accise um 8,033,000 R., in Folge des verminder- ten Verbrauchs. In den Zoll Einnahmen um 1213, 090 R. welche vor- zugsweise auf die Steuer von Zucker kommen, da in Folge der die Consumtion übersteigenden Zufuhr im Jahre 1864, in dem verflossenen Jahre bedeutend weniger Zucker eingeführt wurde, als in den vorange—

ngenen Jahren. .

ö ö. , ergiebt sich bei folgenden Einnahmen; Bei der Steuer vom Salze um 552/060 R., bei der vom Tabak um 1200000 R. bei der vom Stempelpapier und von den Kaufbriefen und bei den Kanzlei gebühren um 604,000 R.; bei der Einnahme von den Wäldern um 142,000 R.; von der Nikolai-⸗Eisenbahn um 503000 R.; vom Verkauf von Land und anderem unbeweglichen Eigenthum des Staates, Rekruten Quittungen 2c. um 534, 000 R., nach dem wirklichen Eingehen dieser Summen ; bei der Bergwerkssteuer um 368,000 R. wegen der stärkexen Goldaus beute des Jahres 1865 und des 1866 ablaufenden Termins für die Erhebung der crmäßigten Steuern. Bei den verschiedenen Einnahmen sind 2400 000 R. aufgeführt, welche sich vom Loskauf von der Rekrutirung im Königreich Polen und in den baltischen Gouvernements ergeben. Die Einnahmen des Reichsschatzes aus Kommunalabgaben und anderen Quellen haben sich durch die Summen, welche von den Rekrutenabgebern gezahlt worden und nicht in das Budget für 1865 eingetragen wurden, um 2/2 70 000 R. vermehrt. Endlich ist die Steuer von den Kirgisen der inneren Horde im Betrage von 476000 R. zum ersten Male in das Reichsbudget ein 3, laufenden Ausgaben betrugen nach dem Budget für 1865 368,343,000 Rubel, nach dem für 1866 sind sie mit Einschluß der