1866 / 42 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung.

In Gemäßheit der Bestimmungen über das Verfahren bei Ein berufung der Reserve⸗ und Landwehr-Mannschaften zu den Fahnen, vom 26. Oktober 1850, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die permanenten Mitglieder der unterzeichneten Kommission zum Behufe der Entscheidung uͤber die Gesuche um einstweilige Zurückstellung vom Eintritt in den Militairdienst, bei etwa eintretender Mobilmachung der Armee, am 7. April c. ihre nächste Sitzung halten werden.

Diejenigen, in hiesiger Stadt und deren Weichbilde wohnenden Reserve⸗ und Landwehr ⸗Mannschaften 1. Aufgebots, welche einen Grund zur Zurückstellung nach 5§. 9 der oben gedachten Bestimmun— gen geltend machen zu können vermeinen, werden daher aufgefordert, ihre desfallsigen Gesuche sofort, und spätestens bis zum 4ten künft. Mts beim hiesigen Maggistrat anzubringen.

Ueber später eingehende Gesuche kann im nächsten Sitzungs— Termine nicht entschieden werden.

Nach diesem Termine werden die Namen derjenigen Mann— schaften, deren Gesuche als begründet erachtet worden sind, durch das Intelligenz Blatt öffentlich bekannt gemacht, weshalb jede be— sondere Bescheidung auf die eingegangenen Gesuche unterbleibt.

Berlin, den 16. Februar 1866.

Königliche Kreis -Ersatz⸗Kommission.

M icht amtlich es.

Preußen. Berlin, 17. Februar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militair- und Civil-Kabi— nets, sowie im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten mili— tairische Meldungen entgegen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Vormittage des 16. d. M. die Meldung des Majors vom 2ten Leib⸗Husaren Regiment, von Schoen, entgegen, der zuvor die Ehre gehabt hatte, von Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin empfangen zu werden. Um 2 Uhr ertheilte Se.

Königliche Hoheit dem Ober-Schloßhauptmann und Intendanten

der Königlichen Gärten, Grafen von Keller, eine Audienz. Abends besuchten die Höchsten Herrschaften das Königliche Schauspielhaus.

Nach längerer Debatte über die Petition, das Abgeordneten— fest zu Cöln betreffend, wurden die Anträge der Kommission in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses mit großer Majorität angenommen.

Schleswig⸗Holstein. 11. Stück des »Verordnungsblatt für das Herzogthum Schleswig.

bringt die folgende Bekanntmachung des Gouverneurs vom heutigen

Tage, betreffend die Einschränkung der den Besatzungstruppen der

Herzogthümer bisher gewährten Zollfreiheit:

»Im Einverständnisse mit der Kaiserlich K. österreichischen Statthalter— schaft des Herzogthums Holstein, welche gleichzeitig dasselbe verfügt, wird nachstehende mit 1. März d. J. in Wirksamkeit tretende Verord— nung hierdurch erlassen:

In das Zollgebiet der Herzogthümer Schleswig ⸗Holstein können zollfrei eingehen: 1) Alle Gegenstände, die zur Her— stelung, Armirung, Ausrüstung, Equipirung von Befestigungen und militairischen Etablissements, zu Lande oder zu Wasser für Rechnung der betheiligten hohen Regierungen (Preußen und Oesterreich) von Orten außerhalb des Zollgebietes eingehen. Y Alle für die in den Herzogthümern stationirten Könlglich preußischen und K. K. österreichischen Truppen und Heeres Anstalten unmittelbar aus deren Heimathslande (aus dem freien Verkehr Preußens resp. Oesterreichs)] eingehenden Sen— dungen an Ausrüstungs -. Equipirungs- und Bekleidungs- Gegenständen, mögen diese in fertigen Sachen oder in Stoffen dazu bestehen, sowie sonstige militairische Erfordernisse, als Pferde, Munition ꝛc. 3) Alle an Königlich preußische und K. K. österreichische Militairs unmittelbar aus deren Heimathslande (aus dem freien Verkehr Preußens und Oesterreichs) eingehenden Gegenstände der obigen Kategorien, inspofern solche Gegen⸗ stände an deren resp. Kommandos gesendet werden oder an einzelne Mi— litairpersonen gelangen, letzteren Falls jedoch nur gegen eine schriftliche Versicherung über die Bestimmung der Sachen zu eigenem Bedarf des

Beziehers. Diese Versicherung wird, wenn der Empfaͤnger der Offiziers. oder einer dieser gleichstehenden Charge angehört, von diesem selbst, wenn er aber zu den Militairpersonen vom Feldwebel und Wachtmeister ab— wärts, diese eingerechnet, gehört, vom betreffenden Abtheilungs⸗Komman⸗ . resp. vom Compagnie, Escadron- oder Batterie / Chef auszufer= igen sein.

II. Verzehrungsgegenstände, d. h. Eßwaaren und Getränke, Tabak, Cigarren 2c, mögen sie an Truppen ⸗Kommandos oder an einzelne Militairpersonen gelangen, werden künftig keine Zollfreiheit genießen. Nur solche Konsumtibilien, welche zur Verproviantirung von Königlich preußischen und K. K. österreichischen Kriegsschiffen für Rechnung einer der beiden hohen Regierungen eingeführt werden, gehen auch ferner zollfrei ein.

bisweiter

III. Der für Möbel, Bettzeug und sonstiges Hausgeräth zum eigenen

Gebrauche von Militairpersonen nachweisbar erlegte Einfuhrzoll wird nach Abzug der Gebühren von 6 pCt., zurückgezahlt, wenn die gedachten Gegenstände innerhalb eines Jahres nach der Einfuhr von dem Einmelder wieder ausgeführt worden und die Identität der ausge. führten Gegenstände mit den fruher eingeführten gehörig bescheinigt wird

1V. Die unter L ad 1 aufgeführten Gegenstände genießen auch künftig Befreiung von allen sonstigen Steuern, Wege und Brückengeldern, Hafen und Schifffahrts ⸗Abgaben.

Kriegs und Regierungsschiffe, mögen dieselben leer oder beladen sein, sind von allen Schifffahrts. und Hafenabgaben befreit.

VI. Alle mit dem Vorstehenden nicht übereinstimmende Erlasse, welche sich auf die Freiheit der Truppen und Flotten von Zöllen und anderen Abgaben beziehen, abgesehen von der durch diese Verordnun nicht berührten Portofreiheit, sind vom 1. März er. an als aufgehoben anzusehen.

Die Zollintraden der Herzogthümer Schleswig. Holstein, einschließlich der mit Holstein zollvereinten anderen Ge— bietstheile, haben, amtlicher Beröffentlichung zufolge, in den ersten zehn Monaten des Finanzjahres 1865/66 betragen: 6,424,413 Mt, was ein Mehr von 643,444 Me. gegen den Ertrag im entsprechen⸗ den Zeitraum des Finanzjahres 1864ĩ65 ergiebt.

Frankfurt a. Hi., 16 Februar. Die offizielle Mittheilung über die Bun destagssitzung vom 15. Februar lautet: Der Bun' desversammlung ging eine Note des K. belgischen Herrn Gesandten, Baron Beaulieu, zu, worin derselbe mittheilt, daß er in Folge be⸗ sonderen Auftrags längere Zeit abwesend sein werde, und den K. belgischen Legationsrath Ritter v. Moyard als Geschäftsträger prä— sentirt. Ein Bericht des Vorsitzenden der Kommission für Ausarbei⸗ tung eines allgemeinen deutschen Gesetzes über das Obligationenrecht, Frhrn. v. Raule, beantragt Veröffentlichung des von der Kommission

bearbeiteten Entwurfs und wird dem Ausschusse für das Bundes—

gericht überwiesen. Von der Königlich bayerischen Regierung er⸗ solgt die Anzeige, daß an die Stelle des mit Tod abgegangenen Gouverneurs der Bundesfestung Landau, General-Lieutenants von Schnizlein, der Königlich bayerische General⸗Major v. Neumayer, und an die Stelle des zu anderweiter Bestimmung berufenen Kom— mandanten jener Festung, General-Majors Herdegen, der K. bayerische Oberst Frhr. v. Mantey ⸗-Dittmer ernannt worden fei. Die zugleich über⸗ reichten Eidesurkunden der neu Ernannten werden in dem Bundesarchiv niedergelegt. Standesübersichten der Bundeskontingente werden über—⸗ reicht von Großherzogthum Hessen, Anhalt, Liechtenstein, Reuß älterer

und jüngerer Linie und Schaumburg Lippe, und ebenso eine Ueber—

sicht sämmtlicher Eisenbahnen des Großherzogthums Hessen hinsicht— lich ihrer Benutzung für militairische Zwecke. Großherzogthum Sachsen und Frankfurt geben Erklärungen ab hinsichtlich ihrer Zu— stimmung zu dem Entwurfe eines allgemeinen Gesetzes zum Schutze literarischer Erzeugnisse und Werte der Kunst, und ein Vortrag des

betreffenden Ausschusses für denselben Gegenstand bezweckt Förderung

der desfallsigen Vorarbeiten und wird zum Beschluß erhoben wer⸗

den. Ein Vortrag des Militairausschusses über Munitionanschaf⸗ Schleswig, 15. Februar. Das

fung wird zur Abstimmung in einer späteren Sitzung ausgesetzt. Baden. Karlsruhe, 15. Februar. (Fr. J. Die zweite Kammer hielt heute wieder eine Sitzung, in welcher die Regierung eine Reihe von Gesetzentwürfen vorlegte. Dieselben betreffen eine Aenderung im Einstandswesen; ein neues Preßgesetz; das Vereins—⸗ und Versammlungsrecht; die Abänderung einiger Bestimmungen der Gemeindeordnung, welche 1851 in dieselbe eingeführt sind; die Be—⸗ steuerung der Hausirgewerbe; den Bahnbau von Rastatt nach Gerns— bach (durch eine Privatgesellschaft). Dann beschäftigte sich die Kammer mit den Rechnungsnachweisungen von 1862 63, ohne daß eine Diskussion stattfand. Heute früh fand man in seinem Bette todt den ehemaligen Staatsminister Freiherrn v. Meysenbug, welcher gestern noch seinen gewöhnlichen Spaziergang gemacht hatte.

Oesterreich. Wien, 16. Februar. Von den Landtagen bringen die Wiener Blätter nachstehende Mittheilungen:

Agram, 15. Februar. In der heutigen Sitzung wurde (wie bereits telegraphisch angezeigt ist) beschlossen, die vom Abgeordneten Mrazovie und, Genossen unterzeichnete Adresse als Minoritätsvotum Sr. Majestät zu unterbreiten. Dr. Suhaj und Graf Friedrich Kulmer wurden vom Landtage beauftragt, beide Adressen Sr. Majestät einzuhändigen. Nach der namentlichen Äbstimmung bezüglich der Mrazovic'schen Adresse verließen sämmtliche Grenzvertreter den Sitzungs saal, aus dem Grunde, weil ihre Gegenwart am Landtage nicht mehr nothwendig sei. Hierauf wurden die Statuten des Nationalmuseums und der südslavischen Akademie in der vom Comité beantragten Fassung angenommen.

Prag, 15. Februar. Die Debatte bezüglich des Jagdgesetzes wird fortgesetzt, Bei 5. 40 (Antrag der Kommifssson: Geldstrafenverhän. gung dem Bezirksausschusse zuzuweisen) erklärt der Regierungs vertreter, der Antrag der Kommission durfte die Sanctionirung des Gesetzes un⸗ möglich machen; der Referent der Kommission acceptirt hierauf den Regierungs- Antrag (derselbe weist die Strafverhängung den Bezirks Behörden zu.) Der Regierungs . Antrag wird schließlich angenommen. Der Antrag des Grafen Leo Thun, den Grund besitzern das Recht auf Entschädigung für erlittene Jagd und Wild schäden, bezüglich ersterer gegen Jägdherren, bezüglich letzterer gegen Jagd genossenschaft wahrend, und auf Einsetzung von Schiedsgerichten zur Er= mittelung des Schadens, gegen deren Aussprüche die Berufung unzulässig ist, wurde angenommen.

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8 Y 1 3 j j Linz, 15. Februar. Der Landeshauptmann wirft in seiner

Schlußrede ei bemerkt, man w seien bei mitgewirkt / Weg beschritten

ignet war; er bedau ei Gereiztheit sich bindurchgezogen habe. Statt z 7. 44 ö auf Se. Majestät den Kaiser geschlossen.

Graz, 15. Februar. lu. sses ü Zerritorial-Eintheilung.« Der Antrag des Ausschusses wird angenom- . selbe lautet: In eine Begutachtung der Regierungsvorlage nicht

d nen,; ders . 2 ö e U ugchen und auszusprechen, es liege im Interesse des Landes, daß die

worden sei, der allein zu einer Vereinbarung zu führen

dee rn, n 6 d ĩ itori 8 ö derzeit bestehenden Bezirksämter in ihrer dermaligen territorialen Begren⸗

zung insol ange fortbesteben, bis im verfassungsmäßigen Wege eine Neu—

staltung des inneren Verwaltungsorgansmus erfolgen könne. ; Brünn, 15. Februar. Der Landesausschuß wird beauftragt über

die Feststellung xines Straßennetzes für Mähren in der nächsten Session zerichten. isses

e, unter dreimaligem Hoch auf Se. Majestät. Czernowitz, 15. Februar. Der Landesausschuß

tragt, jähriger wegen

ministerium gerichtet und telegraphisch genehmigt.

Die Nachricht von der nahe bevorstehenden Reise mehrerer Mini⸗

ster nach Pest-Ofen, schreibt die »Abendpost«, hat zu verschiedenen

Gerüchten Anlaß gegeben, die in den Zeitungen verzeichnet werden. Die „»Debatte« meldet nun als »Thatsache«, daß die Chefs der be⸗

theiligten Ministerien sich nach Pesth begeben werden, »um daselbst

unter dem Vorsitze Sr. Majestät über das Reskript zu berathen, welches an den kroatischen Landtag gerichtet werden soll. Für die Abreise der Herren Minister sei, wie sie vernimmt, der Zeitpuntt maßgebend, wann die kroatische Hoskanzlei den Entwurf des bezüg⸗

lichen Reskriptes ausgearbeitet haben und denselben ebenfalls an das

Allerhöchste Hoflager abzusenden ir Presse , bringt eine ähnliche Mittheilung,

Großbritannien und Irland. In der Unterhaus-Sitzung am Mittwoch, den

antragte Sir George Grey die zweite Lesung der H Hunt erlaubt sich vorauszusagen, daß der den örtlichen Behörden gegebene

freie Spi zer er Maßrege fhebe rger fteie Spielraum den ganzen Werth der Maßregel aufheben und zu arger

. * 1 o 5 Or J Verwirrung führen werde. Aber aus Furcht, einen allzugroßen Zeitverlust

zu verursachen, wolle er nicht auf Verwerfung der Bill antragen.

11 8 6 9 1 J s. ein kolossales und oft unnöthiges Schlachten beginnen. Auch sehe er

nicht ein warum jeder Steuerpflichtige dazu olle wohlhabend: Pächter und wehe Sertebchhe , halten. n luste dieser Klasse seien nicht größer als diejenigen, . sich 2. . . eigner, Fabrikanten und Kaufleute ausgesetzt sehen. Die Seuche . ö. . durch Jagdhunde in unangesteckte Bezirke Ein geh en,, mn n. 3. 2 Herren Land-Edelleute dürften auf einige Zeit auf ihre Jagdfren zen 9j . ten. Obeist Lindsay, der für die Bill spricht und eine strengere fi

unausführbar hält, glaubt nicht an die den Jagdhunden vorgeworfene Misse⸗

that; aber wenn die Pächter nur den Wunsch aus sprächen, so winden die ö Edelleute gern auf einige Zeit die Fuchsjagd einstellen. . on 9 . Bright, doch nicht ewig eine Klasse gegen die andere zu . 9. e wünscht manche Punkte der Maßregel geändert, aber was die En . , betreffe, so werde sie ja nicht für die durch die Viehseuche . . luste, fondern für das direkt von der Regierung gelödtete Vieh, se ih [ den. Diesen Unterschied übersehe Bright, ebenso wie den uUmstand, daß die Vorsichtsmaßregel nicht zum Besten einer einzigen Klasse, sondern des ganzen Volkes, des Konsumenten sowohl wie des Produzenten, ergriffen ö. Stuart Mill, der im Allgemeinen mit Bright ,, eden das Prinzip der Bill, aber gegen den hohen Ansatz der ,, summe und gegen die Art der Erhebung. Nachdem noch einige . Mitglieder ihre Bedenken über dies und jenes ausgesprochen . ö. zweite Lesung der Regierungsmaßregel genehmigt, und ebenso auch die zweite Lesung des von Hunt vorgelegten strengeren Gesetzentwurfs.

Das auswärtige Amt hat neuere Nachrichten von Mr. Rassam erhalten. Er hatte am 21. November Matemna erreicht und er⸗ wartete dort eine Antwort von König Theodor, dem er Heschrie. ben hatte. Die Gefangenen waren laut der letzten Kunde vom

17. Oktober gesund.

rankreich. Paris, 15. Februar. Der -Moniteur⸗= meldet auch ö. . 26 chilenischen Bevollmächtigten in Lima und den Abschluß eines Schutz, und Trutzbündnisses zwischen beiden Republiken. Spanien hat jetzt acht Kriegsschiffe vor Valparaiso und Caldera, scheint aber schließlich sich blos auf die Blokirung von Val— paraiso zu beschränken.

nen Rückblick auf die Berhandlungen des Landtages und erde den Landtag nicht unfruchtbar nennen können, doch Gesetzesbestimmungen, zu deren Zustandekommen der Landtag kt, entgegengesetzte Auffassungen hervorgetreten, ohne daß der r bedaure, daß durch die meisten Verhandlungen eine ge⸗ Nach einer Ansprache des balters und Dr. Wisers wird der Landtag unter dreimaligem

Bericht des Ausschusses über die »politische

wird beauf⸗ eine Adresse an Se. Majestät wegen Ertheilung eines ein⸗ . Grundsteuernachlasses zu verfassen; eine neuerliche Adresse Wiederherstellung der Autonomie der griechisch orientalischen 6 und Einberufung einer Diöcesan versammlung wird beschlossen. ferner wir das Gesetz wegen Aufhebung der die ö liten beschränkenden Vorschriften angenommen, die , inderung der galizischen Kreditanstalt wird nicht genehmigt; das Noth⸗ , urde s ionirt ; Se. Majestät wurde die Bitte um standsgefetz wurde sanctionirt; an 3e. Maj J. ö. Verlänßzerung der Session bis 21. Februar durch das c

im Stande sein werde. Die Wir registriren dieselbe an dieser Stelle, weil wir Grund haben, sie für zutreffend zu halten. London, 15. Februar. 14. Februar, be⸗

Bright

s ö 83 59 z sie Die Mi bemerkt, daß die Regierung eine schwierige Stellung habe, indem . inmitten einer panischen Aufregung einbringe, und das sei immer ge ö. / lich. Wenn man für das getödtets Vieh Geldentschädigung gebe, so wer

beitragen solle,ů

Spanien. Der Kolonial⸗-NMinister Canovas del Castillo stellte den Standpunkt der Regierung zu Italien wörtlich in folgender Weise bei der Senatsdebakte sest: Wir haben das Königreich Italien anerkannt, weil wir der Isolirung, in der sich Spanien befand, ein Ende machen und uns der Bewegung des modernen Europa in einer der wichtigsten Fragen anschließen wollten, die der Erwägung des zeitgenössischen Europa unterbreitet wurden. Die Macht der Ver— hältnisse hat die liberal-konservativen Regierungen, die sich von der allgemeinen Bewegung nicht lossagen wollten und konnten, zu dieser Anerkennung gezwungen. Spanien hat aus dem nämlichen Grunde

gehandelt: seit zwei Jahrhunderten war es der Verfechter absolu⸗ tistischer Prinzipien; JFeute dagegen will, darf und kann es, obwohl es nicht aufhört, katholisch zu sein, nicht mehr der Verfechter katho— lischer Prinzipien bleiben.

Der Prinz Napoleon traf am 15. Februar in

Italien.

Mailand ein. Hierauf Bericht des Gemeindeausschusses und Schluß

Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Februar. Am 31. Januar ist hier eine Kataster⸗-Kommission zusammen⸗ getreten, deren Zwecke und Gerichtsumfang ein Artikel der »Nord. Post« erläutert, worin es heißt:

Die Befreiung der Bauern aus der Leibeigenschaft hat in letzter Zeit viele neue Besitzeinheiten geschaffen und den Uebergang des Besitzes aus einer Hand in die andere beschleunigt. Die vorgeschlagene Uebertragung der Kopfsteuer auf den Grundbesitz, die bevorstehende Einführung der neuen Gerichtsordnung, endlich die landschaftliche Reform alles das hat die Nothwendigkeit erwiesen, eine möglichst vollständige Beschreibung der ökonomischen Eintheilung und der Ertragfähigkeit der Ländereien zu gewinnen, und zugleich die Möglichkeit einer Abänderung in dem Ver— schreibungsverfahren und Hypothekensystem angedeutet. Um diese herbei⸗ zuführen, hatte das Ministerium des Innern Erhebungen veranstaltet und vornämlich ein Gutachten des statistischen Conseils erfordert, auf Grund dessen nachstehende unter dem 17. November vom Kaiser bestätigte Vor— schläge gemacht sind: . .

1) Bei dem Ministerium des Innern eine besondere Kommission zur Beurtheilung der Frage über die Organisation einer regelmäßigen Katastri= rung in Rußland zu prüfen und ausführliche Vorschriften über diesen Gegenstand zu entwerfen. 2) Diese Kommission unter den Vorsitz des Gehülfen des Ministers des Innern zu stellen und für dieselbe folgende Personen als Mitglieder zu bestimmen: A) den Direktor des statistischen Centralcomités; b) Mitglieder der Ministerien des Kaiserlichen Hofes (wegen der Apanagen, des Krieges (wegen der irregulären Truppen) der Reichsdomänen, der Finanzen und der Justiz, der 2. Abtheilung der eigenen Kanzlei des Kaisers und der Reichskanzlei, und e Personen, welche speziell mit dem Vermessungs- und Hypothekenwesen und der Statistik des Grundbesitzes bekannt sind. 3) Die Vorschläge der Kom— mission der Durchsicht des Reichsraths unterlegen zu dürfen.

Das einzige Blatt, welches die polnische Emigration noch be⸗ sitzt, schreibt man der »Patr. Zig.«, ist der »Glos wolnye, der in London unter Redaction des Anton Zebicki erscheint und von der demokratischen Partei unterhalten wird. Mieroslawsti steht mit diesem Blatt in Verbindung, das während des Aufstandes sein Organ war. Die »Ojczyzna⸗, das letzte Blatt der National— Regierung, ist seit Oktober vorigen Jahres eingegangen. Redacteur war der frühere Hauslehrer Agathon Giller, Sohn eines Wirth— schaftsbeamten, zuletzt Bürgermeister in dem Städtchen Opatowek. Es erschien in Leipzig, wo das Pariser Directions ˖ Comité, das damals die Rolle der National-Regierung fortspielte, Fonds zur Herausgabe des genannten Blattes zur Verfügung stellte. Giller redigirte das Blatt in Teipzig, nach der von den Agenten der National Regierung angenommenen Sitte unter fremdem Namen. Unter diesem wurde er wegen Preß⸗Vergehen, Beleidigung des Kaisers von Rußland und Königs von Preußen, zu 4 Jahren Ge— fängniß in contumaciam verurtheilt. Das nach Zürich verlegte Blatt ging dort aus Mangel an Abonnenten ein. Die Wy trwalose * welche die Compagnie Guttry⸗Kurzyna in Brüssel gegründet hatte, erlosch, als die Führer sich entzweiten und die Waffen, welche sie bisher gegen ihre Gegner geführt hatten, gegen sich selbst richteten. Die Parteigänger des Adels, welche aus Ebrgeiz und Verblendung zu Wertzeugen der Nationalregierung sich gemacht hatten wie Fürst W. Czartoryski, Fürst Adam Sapieha, Graf Dzialynski, Graf Branicki wurden nach dem Fall des Aufstandes, den sie durch diplomatische Künste vergeblich aufzuhalten versucht hatten, von ihren demokratischen Bundesgenossen dermaßen mit Koth, beworfen und als Verräther gebrandmarkt, daß sie seitdem in die Verborgenheit zurückgetreten sind und ihre Thorheit betrauern. Dagegen ist der

Adel im Lande, der schweigend und widerwillig dem Despotis-

mus der Fortschrittspartei und dem von ihr angezettelten Aufstande sich , . hatte, wieder zu Leben und Geltung gelangt.

Schweden und Norwegen. Christiania, . Fe— , . Constitutions Ausschuß hat sein Gutachten, in Betreff des von Dr. Broch und O. A. Bachke eingereichten Vorschlages, den bei schwedischen und dänischen Gerichten abgegebenen Urtheilen und Entscheidungen Gesetzeskraft hier im Lande und umgekehrt, beizulegen, abgegeben. Der Ausschuß schlägt dem Odelsthinge vor, einen Beschluß in Uebereinstimmung mit dem erwähnten Vorschlage