1866 / 53 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

763

66 a. . * . 9 18.. bei der ,,, zu Heinrichs walde / . . sofern nicht re tzeitig von dem als solchen egitimirten Inhaber der Obli⸗ Provinz . 26 2 , gation dagegen Widerspruch erhoben e sst. ; ö 8

zur Entnahme der Chaussee⸗Bau⸗ und Unterhal iali Maßgabe der fur . nterhaltungs⸗Materialien nach den Ständen des Krei t - ) . auf e. . J in Bezug nen, beabsichtigten ö n n,, Gumhin. M* hausseebau im Niederunger Kreise. . 6 n. n drei Gemeinden der Tilsiter Kreis ; ; r Straßen: 1 ege . Tilsi . der künftigen schausseemäßigen Unterbaltung der . im Anschlusse an die . von Auf Grund der unterm bestätigten Kreistags. , . . fn da Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be⸗ nach Kauk— er Linkuhnen, Dammkrug, Neukirch und On ür bechlüsfe vom 16. August 1864 wegen Aufnahme einer Schuld von Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. mmungen des für die Staats ⸗Chausseen jedesmal geltenden Chauss daukehmen, 2) von Neukirch, an der Straße zu 1 open 32000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chaussee⸗ . . geldtarifs einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimn ssec⸗ pienen, 3) von der Straße zu 1 zwischen Brunischken nan Lap⸗ han des Riederunger Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden An Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen bisherigen Vice über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung bet nungen thal über Heinrichswalde nach Dummen, an der Tilsit und Nassen. Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung Konsuls Georg Geipel in Hartlepool ist der dortige Kaufmann zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmun en 3 reffen den Staats. Chaussee genehmigt habe, verleihe Ich hi d sit · Sönigsberger su einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche an Wilhelm Geipel zum Vice ⸗Konsul daselbst ernannt worden. Chausseen von Ihnen angewandt werden, fe h 3 ö. das Ezpropriationsrecht für die ö ö. . . ö,. * 5 JJ J sollen die dem Thaussee 6 . . u zerlichen Grundstücke, i iche 8 R usseen erfor. snsen ist. ö. . . ten , ö. ,, Februar 1810 angehäng⸗ Chaussee Bau. sen, . ö. Recht zur Entnahme 9 n Die Rückahlung der ganzen Schuld von 132000 Thalern geschieht Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und k aussee. Polizcivergehen auf die gedachte der für die Staats. Chauf altungs Materialien nach Maßgah pom Jahre 1867 ab allmälig aus einem, zu diesem Behufe gebildeten Medizin al⸗ Angelegenheiten. ng kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch diese Straß nats-Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezu : Tilgungsfonds von wenigstens einem Prozent des gesammten Kapitals ; zen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise 9 ich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Der Dr. phil. F. K. A. Stohmann zu Halle ist zum außer⸗ gegen chreibungen wird durch ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Königlichen

ö. . ö *

Berlin, den I2. Februar 1866 ö ßen das Recht z F :. . ; Die 2 ; 6 j ; ö a cht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be— . k , il rg n rg , ö Untverstiät daselbst Kann 3

stimmungen des für die Sta f Mi Staats⸗ jedes ; s = Wilhelm. , n,. Tarifs, arc ũ h if , a, vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie Bestimmungen übe . nen en enthaltene ämmtliche noch umlaufende Schuldsverschreibungen zu kündigen. Die aus- w zal hi 9 r die Befreiungen, sowie der sonstigen, un I en, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ Königliche Bibliothek.

von Bodelschwingh. Gr * r Erhebung betreffend ätzli jf ̃ An den Finänz-Minister ud den ö. ua 4 n ö 3. en litz. 9 ffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim. eichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge / so wie des Termins. In der nächsten Woche vom 5, bis 10. März (. findet nach / olgen soll, öffentlich belannt gemacht. Diese 9. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die all

mungen auf den Staats⸗Ch 3 53. Ri Gewerbe und ö ĩ ; pi ausseen von Ihnen angewan an welchem die Rückzahlung erf öffentliche Arbeiten. 5 verleihen. Auch sollen die dem Leu ,, Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zah⸗ 6 D chf . 3 nal j6li 39. Februar 1840 angehängten Bestimmungen w 9 2 . sungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, ö Dur lieferung aller aus der Königlichen Bibliothet ent. Polizei Vergehen auf die gedachten m, egen der Chaussee— sowie in einer zu Gumbinnen und in einer zu Königsberg erscheinenden liehenen Bücher statt. Es werden daher aile Diejenigen, welche men.“ Ber gegenwärtige Erlaß ist durch di zur Anwendung kom. Beltung. Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch auf⸗ Allerhöchster Erl . öffentlichen Kenntniß zu bringen die Gesetz⸗ Sammlung zur Vis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird gefordert, solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden nn n vom 12. Februar 1866 be- Berlin, den 5. Februar 1866 es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, von heute zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfang⸗ . . . Verleihung der fiskalischen Vorrechte . an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem ver scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach r den Bau und di . Wi inset. - . alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher und zw die Unterhaltung einer Gemeinde⸗ Wilhelm. ; Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße ph h 3 ; ei. h . ö ö wan Hirche an der Sies sorgß b Rückgabe der ausgegebenen Zins Coupons, beziehungsweise er C uldbeir A—H am Montag und Dienstag, von JR am Mittwoch und ü j . 8 8 ü / v j cgabe Sgege Dins⸗ . e S ö . ö ; Leuscheid im Regierungsbezirk ö on Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz. schreibung, bei der Kreis Kommunal- Kasse in Heinrichswalde und zwar Donnerstag und von S Z am Freitag und Sonnabend. busch an der Cöl ; ö An . auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Berlin, den 26. Februar 1866. . n Frankfurter Staatsstraße im den Finanz Minister und den Minister für S Mit der zur Empfangnahme des. Kapitals präsentirten Schuͤldverschrei⸗ Der Königliche Geheime Regierungs Rath und Ober⸗Bibliothekar. egierungsbezirk Coblenz. öffentliche Arbeiten für Han del, Gewerbe und bung sind auch die dazu gehörigen Zins Coupons der späteren Fälligkeits Br. Pertz. / Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins- Coupons wird der Betrag

pom Kapitale abgezogen. ( J . Die gekündigten Ka italbeträge, welche innerhalb dreißi ahren nach = 86 ö ic. . . . Finanz⸗Ministerium.

/// /// //

erunger Kreise.

Regierungsbezirk Gumbinnen. iten 2. . und die Frau Großherzogin von Mecklenburg Strelitz zum Besuch

Na . Bau J . Erlaß vom heutigen Tage den . im Regierungsbezirk am . Priv ilegi um dem Rückzahlungs - Termine nicht erhoben werden so wie die ö rankfurter Sta aße i ; an der Cöln— we l vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht . 6. 3.9 ö. vetleih⸗ . ne. Regierungsbezirk Coblenz genehmigt 9 24 Ausfertigung auf den Inhaber lautender erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. J . der , . 6 J . busch, Werkhauf . urch den Gemeinden Herchen, Weyer. Kreis -Obligationen des Riederunger Kreises i Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld ist der assen · Secretair Pag 5 zum uchhalter und der assen · die 26 di en und Marenbach das Expropriationsrecht für Betrage von 132,000 T 9 reises im verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Ordnung Assistent Meyer zum Kassen . Secretair ernannt worden. das Riecht . . Grundstücke, imgleichen k J ö hen J. Titel 51. 5. 120 sed. b. dem Königlichen (Kreis) Gerichte zu k n. me der Chaussee⸗Bau⸗ ö Februar 1866. Jilsit. Materialien nach Maßgabe der für 1 garn e re Zins Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch NMNichtamt li ches e r, Bezug auf diese Straße. Zugleich en . ö Wir Wilhelm soll demjenigen, welchen den Verlust' von Zins - Coupons 39. . ö ; z nannten Gemeinde ! . . en von Gottes G gn; ö . vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anme et und den . . g 8 3 4 mäßigen ln nnn . der künftigen chaussee⸗ Nachdem K Gnaden König von Preußen ze. e wren . nde nn. Coupons durch Vorzeigung der Schuld verschrei⸗ Preußen. Berlin 2 n, Majesta der König Chausseegeldes nach i . . . . Erhebung des dem Kreistage vom 29 ö . Kreises auf bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ . . ,,, ö j 1 es für die Staats⸗ sfü 3 eschlossen ĩ ist der Betrag der an emeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen ö 2, de ral d ö w Chausseegeld Tarifs, einschließlich der in . ,, der vom Kreise ö ,, . ö. ö . . irn ogezahlt heren. ö Baron von Malzan— Sommersdorff und den 2ten Bürgermeister gen, hi⸗ w über die Befreiungen, so wie der sonsti⸗ . 2 Geldmittel im Wege einer Anleihe zu . Nit dieser Schuldverschreibung sind .... halbjährige Zins oupons bis von Königsberg, Freiherrn von Reitzenstein, und nahmen den Vor— Bestimmungen 165 J. ,, Vorschriften, wie diese diesem r ltr ö. ö. 6 d e ah tn Gleelssilh he n n n,, . . k ö. n ,,,, , der 10 9 ; ; ; . ö e Pe 3 ; , * werden, hierdurch verleihen. Auch N. ö . angewandt versehene, Seitens der an, nn n, mit. Zins Coupon Die Ausgabe einer hen Zinßcoupons- Serie erfolgt bei der Kreis. Königin k 5 haben ge Königl. rn erherren vom 29. Februar 1840 angehängt zem Chausseegeld⸗ Tarife angenommenen Betrage von 132/000 T are Obligationen zu dem Kommundl. Kasse zu Heinrichs walde gegen Ablieferung des der älteren Zinscou. Graf Perponcher u 1d Freiherr von Landsberg an treten. Gestern Chaussee Polizei ⸗Vergehen auf die ö Bestimmungen wegen der da sich hiergegen weder im Int 6. Thalern ausstellen zu dürfen, pons- Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus Har! dn 99 2, 8 . che , 6 goöniglichen kommen. Der gegenwärtige Erl gedachte Straße zur Anwendung ner Etwas zu erinnern nteresse der Gläubiger, noch der Schuld, händigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldver— war eine kleinere musikalis 9 g , senthchen irtig rlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlun Geseges z f gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des hcchreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Palais. . J , ht zu bringen. 8 i . om 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obli ati Zur Sicherheit der hierdurch reingegangenen Verpflichtungen haftet der Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing im den 12. Februar 1866. . ag en 132000 Thalern, in Buchstaben: »Einh j 0 Kreis mit seinem Vermögen, Laufe des gestrigen Vormittags den General Lieutenant von Man— zwei und dreißig Tausend Thalern«, welche in fol n er , Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter teuffel und den Lieutenant im 1. Garde Regiment von Schleinitz, Wilhelm 70,0060 Thaler à 500 Thlr. 140 ,,, . schrist ertheilt Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin, Frau J 10999 11 t . kJ 3 e. im Ried Don Sternberg. Um 1 Uhr fand die Antritts⸗Audienz des engli⸗ von Bodelschwin . 50 * 246 * Dis fländische oinmission für den Chaussetban im Dan kann Votschasters mit seinet Gemahlin, Lord und Sad ain uus . gh. Graf von Itzenplitz. ahhh . 25 4600 Provinz Preußen. Loftus, Statt, worauf Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog . haler Tins-Coupon zu der Kreis Obligation w. , , 234 den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel 3 dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit ö. des Riederunger Kreises, . erschienen. Um 10 Uhr begab sich Se, Königliche Hoheit der Gewerbe und öffentliche Arbeiten. reissteuer mit fünf Prozent jährlich zu ver * nit Hülfe einer Thaler zu fünf Prozent Kronprinz zur Soirée bei Ihrer Majestät der Königin. durch das Loos zu bestimmenden i n n . nach der Silbergroschen. Mecklenburg. Schwerin, 1. März. Mecklenb. Ztg.) 1867 ab, mit wenigstens jährlich Einem g jährlich vom Jahre 6 en dessen Rückgabe Se. Königliche Hohelt der Großherzog reiste heute Morgen mit unter Zuwachs der Zinsen der ausgel ,, , Kapitals 9 . . der vorbenannten dem Bahnzuge in Begleitung des Flügel Adjutanten Major von 964 zu tilgen sind, durch gegenwärti ö dosten Schuldverschreibungen Kreis. Obligation für das Halbjahr von ö mit iin Vrandenstein ab, um sich zum Befuch bei dem Prinzen von Reuß r , ,,,, vom 5. Februar 1866 betref-. herrliche Genehmigung mit der ,, in Unserg. lan ge . . . nach Klipphausen bei Dresden zu begeben. Vernehmen nach . die Verleihung der fiskalischen Vorrechte ö. jeder Inhaber dieser Obligationen die ö n ü, an . kehrt Se. Königliche Hoheit am 6. d. M. wieder hierher zurück. en chausseemäßigen Ausbau und di 1 echte, ohne die Uebertragung des Eigenthums n hervorgehenden Die ständische Kreis- Kommission für den Chausseebau im Württemberg. Stuttgart, 1. März. Der hiesige n, Höhn dar Yälftt ö Unterhal—˖ gelten n . befugt ist. achweisen zu dürfen Niederunger Kreise. St. A. veröffentlicht heute eine rfsu , der im An . . reisgrenze as vorstehende Privilegi Dieser Zins . Coupon ist ungültig, wenn dessen auswärtigen Angele enheiten, Abtheilung ür Verkehrsanstalten, wo⸗ . an die Tilsit⸗ Niederunger Kreis Rechte Dritter , an ,. Wir vorbehaltlich der Heldbefrag nicht innerhalb vier Jahren nach nach , des Königs vom 21. Februar e. die Ver⸗ und S ; über Lintuhnen, Dammtrug, Neutirch 2. . Obligationen gine a ril nel n n, a g . falenderjahres der ö wendung von Frauen und Mädchen im Dienste der Verkehrs ) köpen nach Kaukehmen, 2 von Neukirch nicht übernommen wird, ist durch die gr, ee, ö H —— . p anstalten für zulässig erklärt wird, und zwar für bestimmte er Straße zu J nach Lappienen, 3) von der S an meinen Kenntniß zu bringen. mmlung zur allge⸗ Provinz Preußen. Regserungsbezirk Gumbinnen. Zweige des Eisendahn betriebsdienstes / so wie im Post⸗ zu 1 zwischen Brunischken 6. ö. er traße e Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unt , d . . ,, greises und Telegraphendienst. Gleichzeitig enthält diese Verfügung Heinrichswalde nach Dumm assenthal, ü ber u, e nen Insiegel. ,,, 6 Jah r n r . , bien Räcgebe zu ie Vorbedingungen für die 2 worunter auch besonders 26 Dummen, an der Tilsit egeben Berlin, den 5. Febr 2. . z ; eine Prüfung zu erwähnen ist. Königsberger Staats Chaussee— g ) 5 Talab errn n r mn, . ö ging Cb hons fer die funf * 3 bene sugung helßt es: «Die in den Dienst der Verkehrs S) Wilhelm Nachdem Ich durch Mei . nen Erlaß vom heutigen Ta von Bo del ; Tage den von elschwingh. Graf von Itzenplit Graf zu Eulenbur ö 9.