1866 / 55 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dieses Einflusses sich auch in Bezug auf die Wohlfahrt, Sicherheit und

Macht des Reiches unverkennbar bethätigen wird.

Mit Befriedigung werden Wir daher den Beginn der diesbezüglichen Berathungen wabrnehmen und Wir bezweifeln es nicht, daß im Verlaufe der eingehenden Berathung dieser Fragen auch die Nothwendigkeit einer eindringlichen Prüfung und zweckmäßigen Modification der 1848er Ge— setze von selbst hervortreten wird.

Die Lösung der Frage der gemeinsamen Angelegenheiten findet nicht

blos in der Feststellung derselben ihren befriedigenden Abschluß, sondern

bedingt nothwendiger Weise auch deren einheitliche, gegen jedes Hemmniß gesicherte Behandlung, sowie die Begründung eines übereinstimmenden Zusammenwirkens sowohl der gesetzgebenden, als auch der vollziehenden Dewalt. Eine derartig selbstständige Behandlung der hierauf bezüglichen Regierungszweige, wie dies der 3. Gesetzartikel vom Jahre 1848 ohne den erforderlichen organischen Zusammenhang bestimmte, schließt die Mög⸗ lichkeit einer erfolgreichen Behandlung der gemeinsamen. Angelegen⸗ heiten aus.

Die Modification dieser Gesetze ist übrigens, wie Wir dies schon

in Unserer Thronrede erklärten, auch aus dem Grunde nothwendig, weil einige Bestimmungen des 2. 3. und 4. Gesetzartikels vom Jahre 1848 geradezu gegen Unsere Königlichen Herrscherrechte verstoßen. Die Durch= führbarkeit der im 3. Gesetzartikel aufgestellten Regierungsform ist durch den im 2. Artikel erwähnten, mit Königlicher Vollmacht ausgestatteten Stellvertreter bedingt.

Der Grundsatz der durch die pragmatische Sanction begründeten Ein⸗ heit der Monarchie, die darauf beruhende Aufgabe Unseres Herrscheramtes eben so wohl als jene persönlichen Gefühle, welche Wir für Unser König= reich Ungarn in Unserem väterlichen Herzen hegen, und welche Uns be wegen, dieses Unser verfassungsmäßiges Herrscherrecht unmittelbar auszuüben, gestatten Uns nicht, in die Bestellung eines solchen Stellvertreters jemals ᷣeinzuwilligen; gleichwie Wir Uns auch mit jener Bestimmung des vierten Gesetzarkikels nicht einverstanden erklä— ren können, nach welcher die Auflösung des Landtages vor der Fest— stellung des Budget nicht bewertstelliget werden könnte. Wir wollen nicht bezweifeln, daß die Beweggründe, welche die Anhänglichkeit des Landes an seine verfassungsmäßigen Rechte zu einem so hohen Grade der Pietät steigern, dasselbe auch dort leiten werden, wo es sich um die Unverletz— lichkeit der Rechte und Autorität der Krone handelt, welche der Schluß stein der Verfassung sind.

Wir halten es ferner für unvermeidlich, die Aufmerksamkeit der land täglich versammelten Vertreter auf jene Schwierigkeiten zu lenken, welche der sogleichen Wiederherstellung des Munizipalsystems schon aus dem

Grunde entgegenstehen, weil es mit Rücksicht auf die seither eingetretene

Neugestaltung der sozialen Vexhältnisse unmöglich geworden ist, ohne die höchste Gefährdung der Bedürfnisse der inneren Verwaltung, die proviso⸗ rischen Bestimmungen des 16. und 17. Gesetzartikels des Jahres 1848 durchzuführen, welche blos auf die Anforderungen des damaligen Augen— blickes berechnet waren. Das Munizipalsystem hat seit der Regierung des ersten Königs durch ungusgesetzte Uebung im Leben der Nation tiefe Wurzeln gefaßt. Die Gesetze vom Jahre 1848 haben, indem sie die

Gestaltung der Landesverwaltung veränderten, ohne dieselbe mit dieser altehrwürdigen Institution in Einklang zu bringen, einen prinzipiellen

Gegensatz geschaffen, dessen Ausgleichung nur auf Grund der eindring

lichsten Prüfung und einer reiflichen Erörterung zu gewärtigen ist. Wir erwarten daher, daß die landtäglich versammelten Stände und Vertreter

ihre Aufmerksamkeit hierauf lenken und das Ergebniß ihrer diesfälligen Berathungen Uns zu unterbreiten als eine ihrer dringenden Aufgaben betrachten werden.

Von unabweisbarer Nothwendigkeit ist es ferner, daß der 22. Gesetz⸗

artikel des Jahres 1848 über die Nationalgarde aufgehoben werde. Diese gesetzliche Bestimmung hat während der kurzen Zeitdauer ihres Bestandes eine unnöthige Belästigung des Volkes herbeigeführt, dasselbe von seiner friedlichen Beschäftigung abgelenkt, dem Zwecke aber der Aufrechthaltung

der öffentlichen Sicherheit nicht Genüge geleistet, ja vielmehr Ergebnisse

in entgegengesetzter Richtung hervorgerufen.

Wüͤnschenswerth erscheint es außerdem, daß alle jene Bestimmungen der Gesetze vom Jahre 1848, welche bisher durch Uns nicht in Wirksam keit gesetzt worden sind, sorgfältig überprüft werden. Diese Gesetze, die unter dem Drucke der damaligen welterschütternden Ereignisse entstanden sind, tragen den Charakter der Ueberstürzung an sich, wie denn dies nicht nur aus der theoretischen Prüfung derselben hervorgeht, sondern auch durch die praktische Erfahrung, z B. in Betreff des Wahlgesetzes bestätigt wird, dessen Anwendung nun schon zwei Mal versucht worden ist.

Hieraus folgt selbstverständlich, daß Wir in eine thatsächliche Wiederherstel lung dieser Gesetze, welche auf Grund der Rechtscontinuität beansprucht wird, im Gefühle Unserer Regentenpflicht nicht willigen können, bevor dieselben sorgfältig überprüft, den Anforderungen der faktischen Verhältnisse ange— paßt und nach den Lehren der Erfahrung vervollkommnet werden. = Nicht eine momentane Befriedigung, sondern das Zustandekommen dauerhafter und zweckentsprechender Einrichtungen ist der Wunsch Unseres väterlichen Herzens.

Unser Herrscherberuf, so wie die Pflichten gegen alle Unsere Völker verbieten es Uns vor Begründung der zukünftigen Ordnung der ver— schiedenen Zweige des öffentlichen Dienstes, den bestehenden Orga- nismus dem Zerfalle zuzuführen, die Räder der Staatsmaschine zu hemmen, einen provisorischen Zustand mit einem anderen provisorischen zu vertauschen und hierdurch die begonnene Beruhigung der Gemüther in weiteren Kreisen zu erschüttern. Die Vertreter des Landes fühlen gleich falls die Schwierigkeiten dieses Ueberganges, und erklären sich in Betracht derselben anstatt der Geltendmachung der Anforderungen strenger Gesetz - lichkeit zu einer billigen Berücksichtigung der Verhältnisse bereit. Von ihnen hängt es ab, die Schwierigkeiten zu vermindern, welche Unserem väterlichen Streben nach Wiederherstellung ihrer Verfassung entgegenstehen, wenn sie geneigt sind, ein erhöhtes Maß dieser Billigkeit der Beurtheilung

. Niemand mehr denn Wir waren von dem Gewichte dieser Schwi rigkeiten und Hindernisse durchdrungen, welche sich dem von , nenen Werke der Verständigung nicht blos in einer Richtung ent 26 stellten. Dennoch haben Wir mit Selbstverläugnung und , . schlusse, begrüßt und begleitet von den vertrauensvollen begeisterten 8. gebungen des Landes, diesen Boden betreten, auf welchem Wir mit * versicht der bereitwilligen Unterstützung der Stände und Vertreter 7 Landes zu begegnen hoffen, so wie Wir die Ehre des Etifolges mit ö. Lande theilen werden, auch das Gewicht der Verantwortung das L 4 wie Uns treffen wird. ; 269

Unter den dermaligen außergewöhnlichen Umständen sehen Wir d alleinige Möglichkeit einer praktischen Anwendung der Rechts kontinui n darin, daß die Abänderung der Gesetze nur auf Grund einer lain lichen Vereinbarung zu geschehen habe, deren Zustandekommen das ö. sammenwirken der berechtigten Faktoren der ungarischen Gesetzebẽn voraussetzt; einer Vereinbarung, gerechtfertigt durch das Zeugniß ö.

nissen ein gleiches Verfahren eingehalten wurde. Dieser Vorgang e scheint um so uachahmungswerther, je mächtiger die Erschütterung ö deren bedauerliche Folgen zu beheben das Ziel unserer gemeinsamin De strebungen ist. . 2 dieser Weise kann die Verständigung zu Stande kommen, können die Schwierigkeiten beglichen und alle jene Verhältnisse geordnet werden welche ins Reine gebracht und geregelt werden müssen, wenn Wir ü Quelle künftiger Verwickelungen dauernd verschließen wollen.

Tief empfinden auch Wir das Gewicht der auf Uns lastenden Pfslich— ten, Wir fühlen die staatsrechtliche Bedeutung der Königlichen Salbun und die Heiligkeit des Eides, mit welchen der gekrönte König die . brüchliche Aufrechterhaltung der Verfassung gelobt. Aber eben weil Wr die Krönung nicht blos fuͤr eine feierliche Ceremonie halten, können Wi

solcher gesetzlicher Bestimmungen nicht willigen,

in die Wiederherstellung s deren unverletzte Aufrechterhaltung mit Unserem Eide zu bekräftigen, Uns Unser religiöses Gefühl und demnach die Stimme Unseres Gewissens or bietet. Wir sind überzeugt, daß in diesen Unseren religiösen Gefühlen die landtäglich versammelten Stände und Vertreter die sicherste Gewähr für den verfassungsmäßigen Bestand des Landes erkennen werden, Nachdem dieser feierliche Akt hoffentlich zugleich den Schwankungen des politischen Lebens ein Ende machen wird, werden Wir auch ohne Bedenken der Stimme Unseres väterlichen Herzens folgen, welches stets geneigt ist, die Gnade walten zu lassen, und werden Wir ohnt Gefährdung der öffentlichen Ordnung das edelste Unserer Königlichen Rechte in vollem Maße ausüben können. .

Anlangend die auf Ergänzung des Landtages gerichtete Bitte, welcht auf Dalmatien, Fiume und jene Bezirke, deren Einberufung der 5. Geseh· Artikel vom Jahre 1848 anordnet, Bezug nimmt, erachten Wir es zweckmäßig, deren eingehende Verhandlung dem Zeitpunkte vorzubehalten, wo in Folge Unseres an den croatischen und flavonischen Landtag ge richteten Königlichen Reskriptes vom 27. Februar J. J. die Resultate der landtäglichen Verhandlungen Uns vorgelegt werden, da diese Fragen mit der glücklichen Lösung der schwebenden staatsrechtlichen Verhältniss Kroatiens und Slavoniens in enger Verbindung stehen.

Mit Vergnügen haben Wir die Zusicherung der landtäglich versam— melten Stände und Vertreter entgegengenommen, daß sie hinsichtlich allet Klassen der Bevölkerung ohne Unterschied der Religion und der Sprache stets die Grundsätze der Gerechtigkeit und Billigkeit zur Richtschnur neh— men wollen und daß sie namentlich hinsichtlich der nichtungarischen Be wohner des Landes alles dasjenige im Wege der Gesetzgebung vorzukehten gesonnen sind, was das allgemeine Wohl des Vaterlandes und die Intet— essen derselben erheischen. Wir werden bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung

der territorialen Integrität des Landes es zu Unseren angenehmsten Auf gaben zählen, Alles zu befördern, wodurch jenes Ergebniß er. zielt werden kann, dessen Verwirklichung auch Wir lebhaft her. beiwünschen; denn Wir begrüßen die friedliche Eintracht aller Bewohner des Landes und die übereinstimmende Ausgleichung ihrer Interessen mit lebhafter Freude und werden stets bereit sein, dieselbt kräftigst zu fördern.

Von der energischen Thätigkeit und weisen Fürsorge der landtäglich versammelten Stände und Vertreter hängt es nunmehr ab, jenen Zeit punkt zu beschleunigen, wo Uns solche Entwürfe unterbreitet werden kön, nen, welche mit Unseren Majestätsrechten, den berechtigten Anforderungen Unseres Reiches und den billigen Ansprüchen der Nebenländer im Ein. klang stehen. Wir werden jenen Moment zu den glücklichsten Unserꝛ Lebens zählen, in welchem Wir das beruhigende Bewußtsein schöpfen werden, daß Wir durch die Königliche Bestätigung dieser Entwürfe die wahre Wohlfahrt Ungarns und aller Unserer Völker befördert und den Grundstein niedergelegt haben, auf dem sich die erhöhte Wohlfahrt, dit Kraft und Sicherheit, so wie die Macht Unserer Monarchie dauernd er heben kann.

Denen Wir im Uebrigen mit Unserer Königlichen Huld und Gnade beständig gewogen bleiben. J :

Gegeben in der Hauptstadt Unseres Königreiches Ungarn am 3. 1866. Franz Joseph m. p.

Gleichzeitig mit den tumultuarischen Scenen in Prag vor dem Landtagsgebäude am 2. d. M. bei Gelegenheit der Berathung und Abstimmung über den Rieger'schen Antrag in Betreff der künf⸗ tigen Einrichtung der Prager Universität, haben Excesse in Kostomir stattgefunden, die hauptsächlich gegen die Juden gerichtet waren. Nach einem Telegramm der »Pressen in Prag sollen solche auch in Vseradie, Praskoles, Cerhovic, Maut, Rokitzan und Jiner vorgekom⸗ men sein. In Suchomost und Luzee wurden Juden die Fenster ein ; geschlagen; in Beraun herrschte Furcht vor dem am Montag abzu⸗ haltenden Jahrmarkt und wurde Militair hinverlegt.

der gegenwärtigen Zustände zuzuwenden.

Geschichte, deren Blätter wiederholt lehren, daß unter ähnlichen Verhaͤlt.

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Bern, 2. März. Der neue italienische Gesandte personal der Königin. Der Leiche solgten u. A. zum Grabe der Prinz Eidgenossenschast, Graf Mamiani, hat dem Bundesrathe von Vale? Prinz Alfred und dürst e, . J die bereits angekündigte Note seiner Regierung, betreffend . St. Martins Hall wurde gestern Aben . n bahn⸗Projekt, überreicht. Das Interesse, welches das Versammlung abgehalten, um die dort von . , ,. ö. Italien an der Ausführung des St. Gotthardbahn schlossene Resolution zu Gunsten des allgemeinen 9. rechts aller m Lukmanier⸗ und Splügen Projekt chsenen Männer und der geheimen Abstimmung zeinandersetzend, mache diese Note na— anzunehmen. ir zugleich beschlossen, eine Abschrift der Re⸗ erksam, welche das Zustande⸗ solution an Lord Russell und Herrn Gladstone zu senden.

ses der Schweiz und Deutschland— In Irland hat sich in vergangener Woche wenig ö zu⸗ zähren würde, s baldiger Entscheid dieser Frage von getragen. Die Nachforschungen nach Stephens, auf dessen Spur ö Seite eben so wünfchenswerth für sie als wie für Italien sein die Polizei gekommen sein soll, werden mit großem Eifer betrieben. 66 Soweit die Angelegenheit in den Händen der stalienischen Von den jüngst Verhafteten sind, wie berichtet wird, Aussagen ge⸗ 6 liege, werde dieselbe nach besten Kräften zu ihrer Ver— macht worden, die es keinem Zweifel mehr überlassen, daß er sich . 7 en in Dublin befindet. Nur durch beständigen Wechsel des Aufenthalts . 6. ; ssoll er bis jetzt der Gefangennahme entgangen sein. Uebrigens Großbritannien und Irland, London, 2. Dr äarz wurden noch zahlreiche Verhaftungen vorgenommen, darunter von am Ob erh ause sagte gestern örd . in Folge k einer ziemlichen Anzahl Soldaten, einigen Milizmännern und zwei mn Lord Berners / Er , 3 , ,,, b . Constablern. Man ist der Ansicht, die Regierung werde, wo es sich be ee e ieee näarvon macht auf die um dem Heere Angehörige handelt von ihrer gewohnten Milde

pielen dem Parlamente , . n n ,,, ,. . ; ! . k n , r , , geb fen n Im Oberhause legte gestern Lord Derby Rechenschaft ab über . Earl Ru sfell bemerkt, daß der Präsident des Handelsamts die Art, wie das dem verstorbenen König Leopold von Belgien gehörige in n m, einzubringen denke, der unter anderen auch diese England befindliche Eigenthum von den Kuratoren, zu deren erstem Lord kid . . in werde. Auf den Antrag von Lord Dunsany werden Derby gehörte, von a. 1834 bis zum Tode des Königs verwaltet worden Frage ö ö n Irland wegen Bandimännerwesen oder Belheiligung ist. Bekanntlich hatte das Parlament dem Könige / als dem Gemahl der ier i ln teheben der ene verhafteten Schullehrer angeordnet. Prinzessin Charlotte, eine Apanage von 50 060 Pfd. St. jährlich aus-

Schweiz.

er e zeiate gestein der Marquis Hartington an, daß gesetzt, aber vom Augenblick seiner Thronbesteigung an ließ der König aus ö e . 3 . ie,, ö han vorzubringen 66. Jahrgehalt nur die Instandhaltung von Elaremont und gewisse Pen er die Stans feld Unter Staatssecretair für Indien) hofft das indische sionen an seine ehemaligen englischen Diener bestreiten, den Rest dagegen in denke p ild nach dem 14. Mai vorlegen zu können. Der Schatz die englische Staatskasse zurückzahlen. Die Kuratoren haben nun seit Due ht ö. tan, daß er am 12. dieses um die Bewilligung bitten werde, die Summe von 1,5534 962 Pfd. St. bekommen und nach Abzug 6. er- kanzler erh en, beabsichtigte Parlaments- Reformbill einzu⸗ wähnten Ausgaben 1099500 Pfd. St. dem Staate zurückgezahlt. = Lord . e . a daß die der Bill als Grundlage dienenden Aus. Derby spricht die Hoffnung aus, daß etwas zur Unterstützung der Pensionaire bringen, . 9 ö B (ic von vielen hundert Druckseiten füllen noch des Königs geschehen und daß die verwittwete Königin der Franzosen die , nen w hätten und vielleicht erst nach dem 12ten in den Königin Marie Amelie, fortfahren werde, den: Wunsche Ihrer Majeftät 39 ö . , . sein würden. Lord Cranbourne Victoria gemäß, in Claremont zu residiren. Earl Russell danlt den ö . . die Jhronrede versprochen habe, die Ausweise zuerst und Kuratoren für ihre gewissenhafte Verwaltung und sagt, daß die Königin 6. . ulegen Der Schaßkanzler entgegnet, daß er am Marie Amélie auch ferner Claremont bewohnen werde, sich aber das Recht )! h um 9 Etlaubniß zur Einbringung der Bill bitten und nicht ausbedungen habe, das Gut aus eigenen Mitteln in Stand zu . . Aten 2 ö. erste Lesun verlangen werde. Mehrere Mitglieder bemerken, Im Unterh ause erklärt Layard auf Befragen, daß 3 Regierung . . allzu fein sei, da die Erlaubniß zur Einbringung es nicht f ür gut gefunden habe, der portugiesischen Regierung rf n ,, daß diele ö. ö . sich schuͤeße, in der That beide AÄuedrücke als gleich; deshalb zu machen, weil die portugiesischen Beamten an der Ostküste Afrikas . , n chuck er Schaßkanzler giebt hierauf nach und dem Sklavenhandel durch sträfliche Nachsicht angeblich Vorschub thäten, . . . 5 nstand nochmals erwägen zu wollen. Die Comité es fehle an Beweisen für diese Anschuldigung, Gregory beantrag ullatt, 5 nn , ,, ist an der Tagesordnung, bei welchem eine Adresse an die Königin mit der Bitte / daß sie ihren Einfluß . . . 5 * tin gton einen Wahlskandal zur Sprache bringt. fremden Mächten aufbieten möge, damit das Prinzip, daß ,, 2 ö ö 666 ins Comité gegangen, wird der erste Posten der Vor eigenthum zur See in Kriegszeiten heilig sei, zu einem Grundsaz d a e, s aten und Schiffsjungen, bewilligt. Schließlich geht internationalen Scerechts eihoben werde, Dieses Prinzip, welches der Pariser nlchäcsend betreffende Viehs zenbill durch die dritte Lesung. . rung von E ö. ö. e n ,. Handelsamtes, William Mon ell, einstimmigen Comité des Unterhauses ist gesiern in der Grafschaft Limerick ohne Opposition wiedergewählt mern, von ausgezeichne worden. K siatta In der gestern Abend ge der . ing de . das Comité über den ihm zur Prüfung . gane, in dieser Frage auf dem gegen war gen Cianchen ten e; wieselen Entwurf einer Reformbill. Es beantragte seine , bleiben; es müsse entweder vorwärts oder rückwärts n, . . fung, da es gegenwärtig überhaupt unzweckmäßig sei, . Krieges könnte England sonst sein ganzes Sinn ,, . ö. cler 36 bestimmt ausgearbeitete Reformbill vorzulegen, welcher Antrag Kolonien, würden dem . ausge ie n, g , en, bet Antrag und denn auch nach langer Debatte mit großer n, ,, an a refer, Praxis England seiner Ueberlegenheit zur wurde. Die Konferenz schritt dann zur Erorterung n. P . ö. k , e hüte oc nicht ö um eine Reformbewegung int ganzen ann, m m, Der Lord Advocate (Staatsanwalt für 2 der ,, Grundsätze der Liga zu organisirten. 8 kämpft, sagt, es sei unmöglich, den Krieg seiner Schrecken zu en eiden . Peda upfer »La Plata 51 der von 9 . ö. ö ie, kurzen, aber scharfen und ꝛntsche den den Feldzug zu fegte, 13. Februar abgesegelt ist, bringt eine ost 9h Westin dien. 6 als das Elend des Krieges ins Unbestimmte zu verlängern. Die Kingston auf Jamaica, den ö. Jebruar i g mg . 6. wird schlißlich zurückgenommen. Königliche Untersuchungs ⸗Kommission hält seit dem 25. Januar ag. Frankreich Part liche Sitzungen. Sie hat viele Zeugen vernommen, unter , 6 id n. n ati lezte dledldre auch den Gouverneur Eyre Alle seine mündlichen Auslagen un Corps legisiat . n alle von ihm der Kommission vorgelegten schristlichen j 9 haben ihn keinen Schritt über die Stellung hinaus gebracht ö . er sich durch seine Depeschen an den Staate secretair n. hat. 3. Die K ission hatte den im Interesse von Gordon u. A. erschie Interessen . 3 , . 3a ie Er ver t t Zusatz⸗ Paragraphen ein Amen genen Aid dointen ar nd 3 KJ ünd Favre sich aussprachen. den Zeugen ein Kreuzverhör anzuste . ,,, n ö ö März. Se hre Majestät 1 . ni 9 . n,, ö 6. ,, ,, er gehetit der u Wi 1d lenz: Der außerordentlich? Get . ch dle Freihei Handelns für d . Fe ein Staaten von Columbia, Obergeneral Mos. billige und zugleich die Freiheit des H f

in Ab 8 ̃ u überrei en, ferner der außerordent⸗ bewahre. . . ‚. . e fn, ,,. ven 5 von Brasilien, Baron Bei der Abstimmung wurde ,, 6. . de Penedo, sowie der außerordentliche Gesandte und Bevollmächtigte gegen 21 Stimmen , 8, ö des Koijsers von Mexiko, Sennor Don Jose Marig Duran um ment, welches eine ,, e,. , . ,,. ihre Beglaubi ungsschreiben zu übergeben. Eingeführt bei Ihrer forderte, mit 215 gegen ; n nn, . , n, N . die Gesandten durch den Staatssekretair des Aus⸗ ,, . wurde wärtigen, Earl von Clarendon. . f . Die Begräbnißfeier des verstorbenen Sir Ch. Phip ps fan . z , 9 gestern in * George Chapell zu Windsor statt. Die Kirche war Italien. 3 5 n , , . ö Handelsvertrag mit 186 gegen 16 Stimmen angenommen.

Conferenzerklärung von 1856 als Ergänzung dienen würde, sei von einem aufgestẽllt, von mehreren Handelskam⸗ ten liberalen wie konservativen Parlaments. Mit.

gliedein, darunter von dem verstorbenen Sir. J C. . . fundenen 2. Sitz der Reform⸗ worden. Auch Lord Palmerston habe 1856 zu Gunsten des Prinzip fundenen . Sitzung e f gesprochen, wenn er auch später anderer Meinung wurde. England könne

In der heutigen Sitzung des folgenden Zusazz Paragraphen Betreff Deutschlands be⸗

tft der Neutralität, welche berstellt, entspricht

zu diesem

Ollivier

gefüllt von den Herren vom Königlichen Haushalt und vom Dienst ˖ Deputirtenkammer

Bills zur Anlegung hauptstädtischer, ablassen und jeden des Eidbruchs überführten Soldaten hinrichten

K