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Königs eine öffentliche Sitzung halten, wozu dieselbe ergebenst ein⸗ ladet. Einlaßkarten sind nicht erforderlich.
Berlin, am 17. März 1866. . ; Die Königliche Akademie der Künste.
Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Die nicht immatrikulationsfähigen Studirenden der Pharmaeie und Zahnheilkunde werden aufgefordert, sich vor Beginn der Vor⸗ lesungen des bevorstehenden Sommer Semesters unter Beibringung ihrer Schul und Servir⸗Zeugnisse resp. ihres bescheinigten Anmelde. bogens vom vorigen Semester Behufs Feststellung des Studienplans bei Unterzeichnetem (Behrenstraße Nr. 63) Morgens von 8 — 9 Uhr. zu melden. .
Berlin, den 16. März 1866. —
Der Direktor des pharmaceutischen Studiums an der hiesigen Königlichen Universität. Dr. Housselle.
Berlin, 17. März. Se. Majestät der König haben Aller · gnädigst geruht: Dem dermaligen Professor der Mineralogie am Polytechnikum und an der Universität in Zürich, Dr. Adolph Kenngott, in seiner Eigenschaft als preußischer Unterthan die Er laubniß zur Anlegung des von des Königs von Italien Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des St. Mauritius- und Lazarus⸗
Ordens zu ertheilen.
Seine Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Obersten von Tres ckow, Commandeur des 3. Westfälischen Infanterie Regiments Nr. 53, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg⸗Strelitz König licher Hoheit ihm verliehenen Comthurkreuzes des Hausordens der Wendischen Krone, sowie dem Obersten von Lindern, Comman⸗ deur des Königs- Husaren Regiments (1. Rheinischen) Nr. 7, und dem Rittmeister und Eskadron⸗Chef von Massonneau von dem · selben Regiment die Erlaubniß zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarzburg ⸗ Rudolstadt Durchlaucht ihnen verliehenen Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes resp. erster und zweiter Klasse zu ertheilen.
Berlin, 20. März.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. März. Ihre Majestät die Königin war in dem 11. Vortrage des Wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestein dem Gottesdienste in der St. Matthäi⸗ Kirche bei. Das Familien Diner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht statt. Ihre Majestät die Königin empfing den Besuch der hier eingetroffenen verwittweten Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am 17. d. M. den General⸗Major von Pfuel, Commandeur der 3. Ka⸗ vallerie⸗Brigade, und besuchte Mittags mit Ihrer Königlichen
oheit der Frau Kronprinzessin die Treibereien des Kom— merzien Raths Borsig in Moabit.
Am 18. wohnte Se. Königliche Hoheit dem Gottesdienst im Dome bei, empfing mit Ihrer Königlichen Hoheit zusammen den Br. Auerbach, Direktor des jüdischen Waisenhauses, dann den Ritt—= meister von Görtz vom Neumärkischen Dragoner ⸗ Negiment Nr. 3, den Regierungs ⸗Assessor von Zastrow, Landrathsamts ⸗Verweser des Friedeberger Kreises, den Landrath des Laubaner Kreises von Zastrow, gegenwärtig in Schleswig, und den Lieutenant von Zastrow, vom . Landwehr ⸗Dragoner ⸗Regiment, und begab Sich zum Familien ˖ diner zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht.
Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin ertheilte Vor— mittags der Gräfin von der Asseburg, geb. Gräfin Fürstenstein, eine Audienz.
Posen, 15. März. Die Königliche Regierung hat unterm 5. d. Mts. folgende Warnung in dem diesseitigen Amtsblatte er⸗ lassen:
ü Wir haben in Erfahrung gebracht,
daß sogenannte Parzellanten
die Dörfer bereisen und nach einem von ihnen entworfenen Formulare Vollmacht von bäuerlichen Eigenthümern zum Verkaufe der Wirthschaften
im Ganzen oder in Parzellen zu erlangen streben. Nach Inhalt der Voll⸗ macht fällt der über den fur die ganze Wirthschaft vorher verabredeten Preis erzielte Erlss dem Parzellanten zu. Gelingt dem Par- zellanten nur einzelne Parzellen zu veräußern, so ist er berechtigt, den Ueberrest der Wirthschaft an sich zu nehmen, sofern er den für die ganze Wirthschaft vorher verabredeten Preis — mit Anrechnung der Kaufgelder der veräußerten Parzellen — dem bisherigen Wirth zahlt. Parzellant
bäuerliche Wirth, welcher seine ganze Wirtbschaft zu veräußern vermeinte, nur einzelne Parzellen abverkauft sieht, und nun, da ihm dies wirthschaftlich nicht zusagt, durch Zahlung der stipulirten hohen Conven · tionalstrafen oder durch sonstige Opfer die Abverkäufe rückgängig zu machen sucht. Der Ruin der bäuerlichen Wirthe ist häufig die Folge davon. Wir nehmen hierdurch Veranlassung, die bäuerlichen Wirthe vor dem Ein—« gehen derartiger Schwindelgeschäfte zu warnen, bei denen aller Vortheil auf Seiten des Parzellanten ist, jeder mögliche Nachtheil aber den bäuer⸗ lichen Wirth trifft.
Stettin. Der Kommunal Landtag von Altpommern hat als Ort für die im Stettiner Regierungsbezirke zu gründende Irren und Siechen⸗Anstalt die Stadt Ueckermünde gewählt.
Aachen, 16. März. (Aach. Ztg) Vom 14. April ab über . nimmt das erste Bataillon des 28. Infanterie⸗Regiments (Major von Brauchitsch) und die fünfte Escadron des Königshusaren. Regi— ments (Rittmeister Witte) die Grenzbewachung gegen Holland und das neutrale Gebiet. Das Kommando besteht aus 16 Offizieren, 451 Mann Infanterie und sieben Pferden; das Kavallerie⸗Kom— mando aus 4 Offizieren und 119 Pferden. Der Stab liegt in Geilenkirchen. Schleswig-⸗Holstein. Kiel, 16. März. Nordd. Ztg.) Vorgestern passirte eine Abtheilung des Magdeburgischen Dra⸗ goner⸗ Regiments Nr. 6, welche auf der Etappenstraße von Ratzeburg hier eingetroffen, unter Fübrung eines Offiziers unsere Stadt und setzte, nach eingeholter Erlaubniß des Statthalters, ihren Marsch über Eckernförde nach Schleswig fort. Die hier stationirte, für die ostasiatische Expedition bestimmte Korvette Erz herzog Friedrich wird, nachdem sie bedeutende Kontrakte für Lieferungen abgeschlossen, in den nächsten Tagen den hiesigen Hafen verlassen.
Das heute ausgegebene Verordnungsblatt für das Herzogthum Holstein« enthält unter anderem eine provisorische Verordnung, be— treffend die Zusammensetzung der Kriegsgerichte und Kriegsverhöre bei der Holsteinischen Grenzzoll-Gendarmerie und die Strafgewalt der Commandeurs dieses Corps und eine Bekanntmachung, betrefsend die einstweilige Suspendirung der Wiederbesetzung des Amtes eines Ober-Schuldirektors für das Herzogthum Holstein, welche lautet:
»NRachdem abseiten des K. K. Statthalters für das Herzogthum Hol— stein beschlossen worden, mit dem Amte eines Ober-Schuldirektors für das Herzogthum Holstein das eines Ober -Kirchenrathes zu verbinden, für dies kombinirte Amt aber bis dahin eine geeignete Persoöͤnlichkeit nicht hat ge— wonnen werden können, wird, in Gemäßheit Schreibens des K. K. Statt⸗ halters vom 24. Februar, 1. März d. J. hierdurch zur öffentlichen Kundt gebracht, daß das erwähnte Amt bis auf Weiteres unbesetzt bleiben soll, uud die dem Ober Schuldirektor überwiesenen Geschäfte in derselben Weise wie dies früher der Fall gewesen ist, wiederum bei der ersten Section der Landesregierung zu behandeln sind.«
Die bereits telegraphisch angezeigte provisorische Verordnung des Gouverneurs des Herzogthums Schleswig vom 10. d. M, betreffend die Aufhebung der für die Küstenschifffahrt bestehenden Beschränkun— gen, lautet:
»Nachdem Königlich preußischer Seits unter Bedingung der Gegen— seitigkeit die Zulassung von Schiffen, welche dem Herzogthum Schleswig angehören, zur Küstenfrachtfahrt von einem preußischen Hafen nach einem anderen im preußischen Staate belegenen Platze Cabotage) zugesichert worden ist, verordne ich hierdurch auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Folgendes:
§. 1. Die durch §. 18 der Zollverordnung vom 1. Mai 1838 und durch das Plakat vom 1. September 1819 vorgeschriebenen Beschränkun⸗ gen der Küstenfrachtfahrt werden von jetzt ab für alle den königlich preußischen Staaten gehörenden Schiffe dergestalt aufgeboben, daß diesen ohne Unterschied der Lastenträchtigkeit die Küstenschifffahrt innerhalb des Gebiets des Herzogthums Schleswig unter Beobachtung der für solche Fahrt geltenden allgemeinen Bestimmungen, fortan gestattet ist.
§. 2. In gleicher Weise sollen die Schiffe derjenigen anderen Staa⸗ ten und Länder zur Küstenfrachtfahrt zugelassen werden, deren Regierun— gen solches unter Gewährung voller Gegenseitigkeit beantragen.
Die in der Etappen-Convention für die der Königlich preußischen Regierung festgesetzten Militairstraßen sind folgende: 1) von Hamburg (Altona) nach Rendsburg und 2) von Lübeck (Gr. Grönau) nach Kiel. Um die gute Ordnung auf den Etappen auf— recht zu erhalten, können in Altona, Neumünster, Rendsburg, Plön und Kiel Königlich preußische Etappen Kommandanten bestellt wer ⸗ den, deren Bestimmung im Allgemeinen dahin geht, den durch⸗ marschirenden Truppen die Quartiere in den einzelnen Ortschaften anzuweisen, für die Ertheilung der vorgeschriebenen Quittungen c, mit Sorge zu tragen und etwaigen Beschwerden nach Möglichkeit abzuhelfen. Eine Autorität über die Einwohner des Herzogthums Holstein wird jenen Etappen Kommandanten jedoch nicht beigelegt.
Frankfurt a. M., 17. März. (Fr. Pztg) Das Staats budget der freien Stadt Frankfurt wurde in der gestrigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung nach den einzelnen Ausgabetiteln auf die Summe von 2048847 Fl. festgestellt, nach der Senatsvor— lage betrugen die Gesammtausgaben 2491, 085 Fl. der Mehrbetrag erklärt sich dadurch, daß seit der ursprünglichen Aufstellung etwa vier Monate verflossen und während dieser Zeit eine Reihe neuer Bewilligungen für die einzelnen Aemter hinzugekommen sind. Die Gesammtsumme der Ausgaben vertheilt sich auf die einzelnen Kosten, wie folgt: Dienst der Rechneikasse 1‚991,B7 19 Fl.; Dienst der Schulden
übernimmt aber keine Verpflichtung zur diesfälligen Uebernahme des Ueberrestes der Wirthschaft. Hierdurch kommt es haufig, daß der
tilgung 487,006 Fl.; Dienst des Pfandamts 1253366 F.
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Baden. Karlsruhe, 17. März. (Karlsr. Zta. Königlichen Hoheiten der , 14 die 6 .
Ihre
herzogin haben sich gestern Vormittag nach Baden begeben, um daselbst Sr. Hoheit dem Prinzen Friedrich von Hessen 4 Hoch.
dessen Gemablin ihren Besuch abzustatten; Höchsidieselben tiafen
Nachmittags wieder in Karlsruhe ein. Oesterreich. Wien, 17. März. schreibt
der dortigen Garnison nach Böhmen sind wir in der Lage, zu erklären,
daß es sich hier nur um eine der gewöhnlichen, alljährlich vor sich gehen
den Dislocationsveränderungen einzelner Truppenabtheilungen handelt. Prag, 16. März. ö. i, ,, licht nachfolgende Kundmachung:
Die bedauerlichen Ereignisse, welche in den letzten Tagen in einigen Landstädten vorgefallen sind, haben lebhafte Besorgnisse in vielen Gegen⸗ den Böhmens wachgerufen. Um diese durch das Gefühl der Unsicherheit veranlaßten Besorgnisse zu beschwichtigen und der Gefahr vorzubeugen, daß ein ähnlicher Fall sich wieder ereigne, wie in Schüttenhofen, welche Stadt beinahe durch 24 Stunden sozusagen schutzlos dem plündernden Pöbel preisgegeben war, hat das Statthaltereipräsidium sich mit dem Prä— sidium des Landesgeneralkommando ins Einvernehmen gesetzt und die nöthigen Vorkehrungen getroffen, daß an allen bedrohten Punkten Mili— tairabtheilungen aufgestellt werden, die im Falle eines Exzesses mit mög lichster Beschleunigung interveniren können. Die Truppen befinden sich bereits am Marsche. Die Regierung hat sich zu diesen Maßnahmen ver— anlaßt gesehen, eingedenk der Verpflichtung, die ihr obliegt, Leben und Eigenthum der Staatsbürger vor Gewaltthätigkeiten aufgeregter Volks. haufen zu schützen. Die friedlichen Bürger mögen darauf bedacht sein, eine Wiederholung von Exzessen, wie sie in jüngster Zeit vorgekommen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern; denjenigen, welche derlei Störungen hervorrufen oder sich daran ketheiligen, sei dies eine ernste Mahnung, daß gegen sie unnachsichtlich mit rücksichtsloser Energie und der äußersten Strenge des Gesetzes vorgegangen werden wird.
— 17. März. Wolfram und Genossen interpelliren die Re— gierung wegen ber Vorgänge in Schüttenhofen und fragen, ob der dortige Bezirksleiter bis zum Momente des Tumultausbruches ohne Kenntniß geblieben und, wenn er Kenntniß hatte, welche Veranlassungen derselbe getroffen, diesen Tumulten rechtzeitig zu begegnen, und warum die Maßregeln vollständig wirkungslos geblieben seien? Graf Lazansky erwidert: Die Statthalterei habe eiligst Maßregeln getroffen. Der Kreis. hauptmann von Pisek habe vollkommen seine Schuldigkeit gethan und gleich Militair - Assistenz berufen. Die Untersuchung sei im Zuge, und wenn irgendwo eine Fahrlässigkeit vorgefallen, werde er auf das ent— schiedenste sein Amt handeln. Graf Lazansky legt noch die ergriffenen Maßregeln dar: Proklamirung des Standrechtes, Truppendislocirung, und erklärt seine Ermächtigung, das Standrecht erforderlichen Falles auch auf andere Kreise auszudehnen (s. oben Prag). Die Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die technisch ökonomische Administration der öffentlichen, nichtärarischen Straßen, wird hierauf beendet und werden so⸗ dann die Ersatzwahlen für den Landesausschuß vorgenommen.
Der Kaiserlich Königliche Prager Kreisvorsteher Statthaltereirath Freiber v. Malowetz hat folgende Kundmachung erlassen:
Im hohen Auftrage mache ich hiermit allgemein bekannt, daß nach Zulaß der §. 396 und 397 der Strafprozeß Ordnung über den Prager Kreis, wegen der Verbrechen: 1) des Aufruhrs, 2) der öffentlichen Ge—
waltthätigkeit, durch Zerstörung fremden Eigenthums und 3) des Mordeb,
Raubes uünd der Brandlegung, im Falle sie damit im Zusammenhange stehen sollten, das standrechtliche Verfahren verhängt wurde.
Somit warne ich Jederinann, sich nicht nur der aufgezählten Ver— brechen selbst, sondern auch aller Aufreizungen dazu und aller Theilnahme daran, so wie aller aufrührerischen Zusammenrottungen zu enthalten und fordere Jedermann auf, den zur Unterdrückung dieser Verbrechen ergehen— den Anordnungen der Obrigkeit sich unweigerlich zu fügen, widrigens Jeder, der nach dieser Kundmachung der bezeichneten öffentlichen Gewalt⸗ thätigkeit, des Mordes, Raubes, der Brandlegung oder des Aufruhres als Thäter, Urheber oder Theilnehmer sich schuldig macht, nach der Strenge des Standrechtes mit dem Tode bestraft werden wird. Prag, am 16ten März 1866. s.
Pesth, 17. März. »Lloyd« meldet, ein großer Theil der 1861 gewählten Stadtrepräfentanten versammelte sich in Folge einer Ein⸗ ladung des Bürgermeisters Rotterbiller unter dessen Vorsitz gestern Nachmittags 5 Uhr und beschlossen die Repräsentanten, sich wie im Jahre 1861 in zwölf Sectionen zu theilen und ihre Functionen wieder aufzunehmen unter der bewilligten Bedingung, daß jede Section das Recht habe, eine gewisse Anzahl Mitglieder zu ent- senden, welche in allen Magistratssitzungen Sitz und Stimme
haben werden.
Von den Landtagen liegen nachstehende Mittheilungen vor:
Pesth, 17. März. In der heutigen Sitzung des Rep räsentan⸗ tenhaufes werden vom Präsidenten unter den Einläufen die Wahl— Protokolle der neueingetroffenen siebenbürgischen Deputirten Graf Gott. hard Kun, Franz Oeskay und Gabriel Tolnay angemeldet. — Hierauf werden die siebenbürgischen Deputirten ohne Debatte verifizirt. — Nach der Berichterstattung der Budgetkommission wird bestimmt, daß zur Diariumsprüfungskommission noch 6 Siebenbürger hinzu gewählt werden sollen. — Hierauf werden die Stimmzettel zur Neuwahl der Verificationskommission abgegeben, das Resultat wird Montag bekannt gemacht. — Folgt die aberimalige Vorlesung der Zuschrist des kroatischen Landtages, worauf bestimmt wird, daß in Angelegenheit der kroatischen
Die Wiener Abendpost.
ö Bezüglich des gestern von der Presse mitgetheilten Telegramms aus Pesth über den anbefohlenen Abmarsch eines beträchtlichen Theiles
Die heutige »Prager Zeitung« veröffent.
Frage eine Landes deputation gewählt werde, wobei sich die beiden
Häuser nach dem üblichen Verhältnisse betheiligen; es werden nämlich
3 vom Repräsentantenhause, H von der Magnatentafel gewählt.
ö Nach Deaks Antrag werden der Deputation keine detaillirten In st ru etionen übergeben, dieselbe habe nur die Prinzipien der In- tegrität der ungarischen Krone zu beobachten und vor Augen zu behal⸗ ten, daß die Feststellungen der Deputationen erst durch Annahme von Seite des Landtags bindend werden. — Hierauf folgt die Verlesung einer Zuschrift des Syrmier Komitats, welches eine an Se. Majestät gerichtete Repräsentation mittheilt, die Bitte enthaltend, daß Se. Majestät die Be schlüsse des 1861er serbischen Kongresses dem kroatischen und ungarischen Landtage mittheile; so wie die Bitte an den Landtag, dahin zu wirken, daß der serbische Kongreß einberufen werde. Diese Zuschrift wird gedruckt, vertheilt und schließlich auf die Tagesordnung gesetzt werden. — Schließ ⸗ lich kommen die Anträge zur Einsetzung einer Kommission in Angelegen. heit der Nationalitätenfrage zur Vorlesung und werden dieselben prinzipiell angenommen mit dem Bedeuten, daß die nach Beendigung der Adreß- debatte einzusetzende Programm - Kommission auch über die Zahl der Kommissionsmitglieder und die Zeit der Verhandlung der Nationalitäten . sprache ein Gutachten abgebe.
Agram, 17. März. Zur Behandlung der die serbischen Ange— legenheiten betreffenden und dem Landtage übermittelten Eingaben wurde ein aus 7 Mitgliedern bestehendes Comité ad hoe ernannt.
Der Landtag beschließt, daß das mit Verordnung des Justizmini⸗ steriums und Handelsministeriums vom 12. Mai 1859 eingeführte Ver— gleichsverfahren in Croatien und Slavonien außer 6 trete. Hierauf wird den beiden Vicepräsidenten und Rotären der Dank des Hauses im Protokolle ausgedrückt. Nach Schluß der Session begab sich eine Deputation zum Ban, um demselbe ihre Abschiedsvisite zu machen. Die Landtagskanzlei verbleibt in Thätigkeit. — Die Sitzungen werden am 1. Mai wieder aufgenommen.
Lemberg, 17. März. Generaldebatte über das Gemeinde- gesetz fortgesetzt, speziel wurde über die von der Majorität der Kom mission beantragte Annahme des Grundsatzes verhandelt, es sei der bis. herige Umfang der Gemeinden aufrecht zu erhalten; die Minorität der Kommission beantragt Gesammtgemeinden zu bilden. — Abg. Hubicki schlägt die Einführung von Friedensgerichten vor. Schließlich wurde das Prinzip der Majorität angenommen.
(K. Z.), In Galizien, und zwar namentlich unter der ruthe— nischen Bevölkerung, welche durch die Hungersnoth in große Erbit⸗ terung versetzt ist, herrscht große Aufregung. Dieselbe ist namentlich gegen die polnischen Gutsbesitzer gerichtet und steht mit dem Noth⸗ stands⸗Comité in Verbindung, da man behauptet, daß dasselbe nur
den großen Gutsbesitzern, nicht aber auch der Landbevslkerung zu
Gute komme.
Schweiz. Schaffhausen, 15. März. (Schw. M.) In der heutigen, sehr lebhaften Sitzung entschied sich der Große Rath mit 50 gegen? Stimmen für Subventionirung des Gotthard⸗ Unternehmens, und zwar mit 4 Million, wovon dem kaufmänni⸗ schen Direktorialfonds 100,000 Fr. entnommen werden sollen, in⸗ dessen die Stadt 40,000 Fr. zu geben hat. Diese Subventionen sollen gegen Actien zweiter Klasse in Jahresraten während 10 Jah⸗ ren gegeben werden. Da nun noch die Einwohner- Gemeinde der Stadt Schaffhausen sich aussprechen muß, ob die Stadt thatsächlich
ihren Antheil bezahlen soll, so ist die Subventionsfrage noch nicht
vollständig abgethan.
Der große Rath von Zürich hat am 12. d. das Duell gesetz berathen und die strengeren Bestimmungen der Kommissions— Minderheit angenommen. Auch wurde ein Zusatzartikel angenom— men, welcher den Erziehungsrath beauftragt, Verbindungen, die dem Duell Vorschub leisten, aufzuloͤsen.
Belgien. Brüssel, 17. März. (Köln. Ztg. Ueber den Orts'schen Gesetzentwurf auf Vermehrung der Mitglieder der Nationalvertretung ist die öffentliche Diskussion auf künf⸗ tigen Mittwoch angeraumt worden. Im Falle der Genehmigung, die im Abgeordnetenhause unzweifelhaft, im Senate dagegen weniger sicher ist, würde in Folge des Wachsthums der Bevölkerung die Stadt Brüssel und Wahlkreis zwei Abgeordnete und einen Senator, Lüttich einen Abgeordneten und einen Senator, Antwerpen, Löwen, Charleroi, Thuin und Philippeville je einen Abgeordneten, Mons und die vereinigten Wahlkreise von Arlon, Marche und Bastogne je einen Senator mehr zu erwählen haben. Was die Wahlreform anlangt, so bleibt für die Annahme des Guillery'schen Antrages nach dem Ergebniß der Abtheilungs⸗Debatten auch nicht die geringste Wahrscheinlichkeit übrig, indem derselbe rechts und links mit gleicher Vehemenz bekämpft wird, während die Majorität der von der Regierung eingebrachten Kapazitäten Vorlage gewogen erscheint. Indessen dürfte weder der eine noch der andere Reformvor— schlag in laufender Session, die schon Anfangs Mai zu Ende geht, diskutirt werden. — Wie der Bautenminister in der heu— tigen Sitzung des Senates angekündigt hat, wird der ⸗Moniteur« künftige Woche einen herabgesetzten Personentarif der belgischen Staatsbahnen veröffentlichen, der mit dem 1. Mai in Kraft treten soll. — Die Begräbnißfeier des Königs wurde bekanntlich auf Kosten der Nation begangen. Der Minister des Innern hat nun so eben im Abgeordnetenhause eine Kreditforderung von 275,500 Fr. zur Bestreitung jener Kosten eingebracht. — Das Abgeordnetenhaus hat eine Sammlung aller über König Leopold erschienenen Zeitungs-