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die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude, sind für den Besuch des Publikums geöffnet: Sonnabends und Montags in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.
2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt⸗ Eingang des vorderen Mu seums von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. . Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Per— sonen zugelassen.
3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Be— such der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Einheimi— schen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange aus- gelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt.
ch Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia— turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗ Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Montag, Mittwoch,
Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser
Abtheilung ausschließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vor— behalten, welche dieselbe zu Studien benutzen wollen. .
5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster,, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmel— fahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.
6) Den Galerie ⸗ Dienern, Portiers ꝛc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen.
Berlin, den 1. April 1866.
Der General Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.
Meinisterium des Innern.
Nachdem durch die Allerhöchste Kabinets Ordre vom heutigen Tage die Augmentirung mehrerer Truppentheile auf die Kriegs— stärke, resp. auf eine erhöhte Friedensstärke angeordnet worden ist, bestimmen wir hierdurch, unter Hinweisung auf den §. 19 des Ge— setzes vom 31. Dezember 1842 (Rr. 2319), daß Entlassungs - Urkun— den an ersatz, reserve⸗ und landwehrpflichtige Personen in den Be— zirken des Zten, Aten, 5ten und Hten Armee Corps bis auf Weiteres nicht ertheilt werden dürfen.
Eben so sind für ersatz und reservepflichtige Personen in den Bezirken der vorbezeichneten Armee⸗Corps bis auf Weiteres Aus— landspässe und Heimathscheine nicht auszufertigen. Auf land— wehrpflichtige Personen ist diese letztere Bestimmung nicht anzu⸗
wenden.
Beide Maßnahmen, sowohl die Nichtertheilung von Entlassungs— Urkunden, wie die Nichtertheilung von Auslandspässen und Heimath— scheinen, haben für jetzt auf die, nach §. 1 alinea 2 der Militair— Ersatz⸗Instruction vom 9. Dezember 1858 zum Dienst im Land- sturm verpflichteten Personen vom 17. bis 260. resp. 39. bis A9sten Lebensjahre, und auf die in den §§. 67 und 68 der Militair · Er satz⸗ Instruction vom 9. Dezember 1858 bezeichneten, zur Ersatz⸗Reser ve oder zum Train überwiesenen, resp. designiaten Militairpflichtigen keine Anwendung zu finden. Es verbleibt vielmehr hinsichtlich
dDieser Personen bis auf Weiteres lediglich bei den bestehenden Be—= stimmungen.
Die Königliche Regierung beauftragen wir, hiernach das Weitere in Ihrem Ressort zu veranlassen.
Berlin, den 29. März 1866.
Der Kriegs und Marine -⸗Minister. Der Minister des Innern. von Roon. Gr. zu Eulenburg.
An die Königlichen Regierungen zu Potsdam, Frankfurt, Magdeburg, Erfurt, Mersehurg, Posen, Liegnitz, Breslau und Oppeln und an das Königliche Polizei-
Doch werden Kinder unter 10
Präsidium hier.
Kriegs⸗Ministerium. Allerhöchste Kabinets Ordre vom 8. März 1866 — betreffend die Regelung der Dienst, und Kom—
mando⸗-Verhältnisse bei der Landwehr.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich zur Regelung der Dienst⸗ und Kommando ⸗Verhältnisse bei der Landwehr, wie folgt:
1) Die mit der Vertretung der fehlenden Landwehr - Bataillons— Commandeure beauftragten, »mit Pension zur Disposition. gestellten Offiziere sind von jetzt ab als Bezirks. Commandeure des n. Landwehr-Bataillons n. Landwehr⸗Regiments« in den Listen zu führen. Sie haben in dieser Stellung, ausschließlich der Führung der fo rmirten Bataillone, alle fonstigen Rechte und Pflichten der früheren Landwehr Bataillons-Commandeure auszuüben und die Uniform des betreffenden Landwehr-⸗Regi—⸗ ments, resp. Bataillons mit den aktiven Dienstzeichen anzu— legen. Bei eintretender Mobilmachung oder beim Abrücken des betreffenden Bataillons verbleiben sie in der Regel zur Ueberwachung des Ersatz- und Controlwesens in den ihnen anvertrauten Bezirken. Die Landwehr -Bezirks⸗Commandeure sind vom 1. März dieses Jahres ab als etatsmäßig angestellte Offiziere zu betrachten und demgemäß, unter sonstiger Belassung in ihren bisherigen Kompetenzen, nach Anleitung Meiner Ordre vom 27. De⸗ zember 1869 zu behandeln; eine Nachzahlung an erhöhten Pensionen für die Vergangenheit ist jedoch nicht zulässig.
Die außer den Bezirks- Commandeuren bei den Landwehr—
Stämmen sonst noch als Adjutanten zc. etatsmäßig fungiren⸗
den pensionirten oder zur Disposition gestellten Offiziere sind,
gleich jenen, als etatsmäßig angestellt zu betrachten, daher hin— sichtlich ihrer Pensionen wie die Bezirks⸗-Commandeure zu be⸗ handeln und haben die Uniform des betreffenden Landwehr—
Regiments resp. Bataillons anzulegen; auch sie sind bestimmt,
beim Abrücken des betreffenden Bataillons in ihrem Bezirk
zu verbleiben.
In Betreff der Führung der formirten Landwehr Bataillone
während der Friedensübungen, so wie bei eintretender Kriegs⸗
bereitschaft oder Mobilmachung behalte Ich Mir vor, ander— weitig zu bestimmen.
Das Kriegs -⸗Ministerium hat hiernach
lassen.
Berlin, den 8. März 1866.
das Weitere zu veran—
gez) Wilhelm.
ö H (gegengez) von Roon. An das Kriegs ⸗Ministerium.
Ich bestimme, daß den mit Pension zur Disposition gestellten Offizieren die Zeit, während welcher sie zum aktiven Dienst in de Armee herangezogen werden und in einer etatsmäßigen Stelle Ge— halt und Servis ꝛc. empfangen, als fortgesetzte pensionsfähige Dienst. zeit auch in denjenigen Fällen gerechnet werden foll, wenn die Dienst⸗ leistung unter Friedensverhältnissen stattfindet. Diese Bestimmung soll namentlich auch auf diejenigen Offiziere Anwendung finden, welche im Laufe dieses Jahres in Folge der Reorganisation der Armee zum Dienst herangezogen worden sind. Das Kriegs ⸗Ministe⸗ rium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 27. Dezember 1860.
Im Namen Sr. Majestät des Königs. gez Wilhelm Prinz von Preußen Regent. (ggez von Roon. An das Kriegs⸗Ministerium.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordres werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 25. März 1866. Kriegs ⸗Ministerium.
Abgereist: Der Präsident der Seehandlung, Camphausen, nach Godesberg.
„Berlin, 31. März. Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht: dem Vorsitzenden der Eisenbahn Direction zu Elber. feld, Geheimen Regierungs⸗Rath Danco und dem Mitgliede der Direction der Westfälischen Eisenbahn, Eisenbahn-Direktor Simon zu Münster, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihnen verliehenen Ritterkreuzes vom Orden Hein⸗ richs des Löwen zu ertheilen.
Per so nal -Deränderungen.
L. In der Armee. Offiziere, PBortevee⸗Fähnriche ꝛc.
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 17. März.
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v. Scheliha, Hauptm. von der Garde -Art. Brig, unter vorläufiger Belassung in seinem Verhältniß als Adjut. der 2. Art. Insp., v. Ma ssow, Hauptm. und Comp. Chef vom Kaiser Alexander Garde-Gren. Regt. Nr. 1, v. Lattre, Hauptm. und Comp. Chef im Garde-Füs. Regt., v. Hahn ke,
Hauptm. und Comp. Chef im 3. Garde ⸗Gren. Regt. Königin Elisabeth, * 8 4366 — . ö p e,, n e, n n n ,,, letzten Londoner Weltausstellung erwartet werden durfte, derart, daß
v. Versen,
Werder, Hauptm. und Comp. Chef im 4. Pos. Inf. Regt. Nr. 59,
Bergmann, rant zd . Regiment Nr. A, unter Sntbindung von seinem Kommando als Adsutant bei dem Gouvernement in Magdeburg, sämmtlich zur Dienst . leistung als Generalstabs-Offiziere zum großen Generalstabe kommandirt.
. Den 22. März.
v. Schenck, Rittmstr. und Escadr. Chef im 2. Garde ⸗Ulanen ˖ Regt., mit Beibehalt der Escadron zum Maj., v. Roch ow, Rittmstr. vom Regt. der Gardes du Corps, mit Beibehalt seines Verhältnisses als Chef der 6. Comp. und Commdr der 3. Escadr., zum Maj, Frhr. v. Salmuth, Rittmstr. vom 2. Garde - Drag. Regt., unter Belassung in seinem Kom⸗ mando, als Adjutant Major, v. Wangenheim, Mini mandirt als Adjutant zum Chef des Ing. Corps ze, lassuug in diesem Adjutanten Verhältniß und unter 2 la suite des Stabes des Ingenieur Corps, zum Bogun v. Wangen beim, Hauptm. vom Kriegs Ministerium, Abthei— lung für die Ing. Angelegenheiten, zum Maj. befördert. Hartrott, Ritt—- meister à la suite des 1. Garde- Ulanen⸗Regiments und Adjutant des Kriegs- Ministers, der Charakter als Major verliehen.
Den 24. März.
v. Salpius gen. v,. Oldenburg, Maj. vom Generalstabe des Garde ⸗ Corps, zum großen Gen eralstabe, v. Salviati, Maj. vom Gene⸗ ralstabe der 8. Division und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Gene— ral ⸗ommando des Garde ⸗ Corps, zum Generalstabe des Garde - Corps, v. Massow, Major vom großen Generalstabe, zum Generalstabe der Sten Division versetzt.
B. Abschieds Bewilligungen ze. 8 en 1 März
Prinz Heinrich zu Waldeck u. Pyrmont, Sec. Lieut. à la suite
des Rhein. Jäger ⸗Bats. Nr. 8, der Abschied bewilligt. ö Den 20. März.
Frhr. v. Hilgers, Ob. Lt. a. D. zuletzt Brigadier der J. Gendar— merie⸗Brigade, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Westphäl. Ulanen⸗ Regts. Rr. 5, Bech, Prem. Lieut. a. D., zuletzt Sec. Lt. im 1. Schles. Grenadier⸗ Regt. Nr. 10, die SErlaubniß zum Tragen der Armee Uniform ertheilt. .
Bei 6 8 6 n w n h r. Den 20. März.
Radermacher, Sec.
wied) 3. Rhein. Regts. Nr. Beamtze der Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums.
Den 8. März
29, der Abschied ertheilt. Militair-Verwaltung.
v. Boehn, Pr. Lt. gardt in Preußen, nach Schweidnitz, v. W ste Ka P Nakel, nach Stargardt in Preußen, Glaubitz, Kasernen ⸗Insp. in Breslau, nach Nakel, Hülsen, Pr. Lt. a. D., Kasernen-⸗Insp. in Silberberg, nach sernen⸗Insp. in Danzig, nach Silberberg, Bellgardt,
Brieg, Scup in, Kas ) . nzig,! ilberl gard kontroleführender Kasernen-Insp. in Königsberg i. Pr., nach Danzig,
Hoppe, kontroleführender Kasernen-⸗Insp. in Thorn, nach Königsberg i. Pr,
Michaelis, Kasernen⸗Insp. in Potsdam, nach Thorn versetzt. HRE. In der Marine. . 8 März .
Dr. Kuntz, Marine - Assistenz Arzt, beim Uebertritt zum 1. Aufgeb.
der Seewehr, der Charakter als Stabs Arzt verliehen. Den 20. März
Lüdecke, Riehl, Gr. v. Pfeil, v. Lindequist, Kupfer, Unter-
Lts. zur See, zu Lts zur See befördert.
2 die Pariser Ausstellung betreffend. Die Vorbereitungen für die Pariser Ausstellung sind nunmehr
so weit gediehen, daß über die Zulassung der industriellen Aussteller,
mit wenigen durch besondere Verhältnisse veranlaßten Ausnahmen,
befunden ist, und daß die Anmelder von der Größe des ihnen be⸗
willigten Raumes in Kenntniß gesetzt worden sind. Nach Maßgabe
dieser Bewilligungen ist ein Detailplan aufgestellt, nach welchem
unter Festhaltung der von der Kaiserlich französischen Kommission vorgeschriebenen Gruppentheilung die
aufgestellt werden sollen.
geben. der Landwirthschaft haben
Premier ⸗Lieutenant vom 2. Magdeburgischen Infanterie⸗
bei dem Gen. Kommando des Garde ⸗Corps, zum Hauptm. vom Kriegs-Ministerium und kom⸗— unter Be⸗ Stellung Major,
Hinderniß entgegen.
von der Kav. 1. Aufg. des 1. Bats. (Neu⸗
a. D., Garn. Verwaltungs ⸗Inspektor in Star⸗ Wenckstern, Kasernen ⸗Insp. in
auszustellenden Gegenstände Es liegt in der Absicht, ö ö, /
ine Zeichnung von der Gestalt des ihm bewilligten . 1 . ö 6 nch stẽr Umgebung mitzutheilen, um dadurch Ganzen zur Anschauung gebracht; die schlesischen Landwirthe werden zur Vorbereitung eines zweckmäßigen Arrangements Gelegenheit zu, Die Entscheidung über die Anmeldungen aus dem Bereich durch Zweifel, welche über die Ver⸗
mit 30, endlich Pommern mit 24 Anmeldungen.
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wendung der, für die landwirthschaftliche Ausstellung bestimm— ten Galerie VII. hervorgetreten waren, eine unvermeidliche Verzögerung erlitten; nachdem diese Zweifel in einer für die diesseitigen Interessen günstigen Weise gelöst worden sind, steht auch der Entscheidung über die Zulassung der Anmeldungen zu den, den Ackerbau und seine Produkte umfassenden Klassen kein weiteres Bezüglich der angemeldeten Werke der schönen Künste ist betanntlich die Zulassung von dem Urtheile einer Jury abhängig gemacht, welche von der Königlichen Kunstakademie, bei welcher die Anmeldungen eingegangen sind, gebildet werden soll. Die Theilnahme an der Ausstellung hat sich lebhafter gezeigt, als mit Rücksicht auf den verhältnißmäßig kurzen Zeitraum seit der
der zur Disposition gestellte Raum, obwohl derselbe nicht unbeträcht- lich größer ist, als bei den früheren Ausstellungen, den erhobenen Ansprüchen in einzelnen Gruppen nicht zum siebenten, im Durch- schnitt kaum zum dritten Theil genügte und daß starke Reductionen dieser Ansprüche vielfach unvermeidlich waren. Es ist anzunehmen, daß alle Hauptbranchen der preußischen Industrie vertreten, und daß sie in würdigster Weise vertreten sein werden. Nur in der Seiden— branche hat sich vielfach eine Abneigung kund gegeden, die Ausstel— lung zu beschicken, in Folge deren diese Branche wenigstens der Ausdehnung nach möglicherweise nicht in dem Maße zur Geltung gelangen wird, welches ihrer Entwickelung entsprechen würde. Die Gesammtzahl der Industriellen und Landwirthe, deren Anmeldungen zugelassen sind, beläuft sich auf 1477, von denen 314 in mehreren Klassen auszustellen beabsichtigen. Es treten dazu aus dem Bereich der schönen Künste 177 Anmelder, so daß die Gesammtzahl derselben 1654 beträgt. Darunter sind eine Anzahl von Collectiv-⸗Ausstellun gen (Bergwerks-⸗Produkte, Weine, Zucker, landwirthschaftliche Pro— dukte) deren einzelne Theilnehmer nach Zahl und Namen noch nicht bekannt, und welche in jener Summe nur einfach gezählt sind. Die letztere übertrifft auch mit dieser Beschränkung die Zahl der Aus⸗ steller bei allen früheren Ausstellungen. Am zahlreichsten ist die Betheiligung der Klasse 10, Erzeugnisse des Bergbaues und der Metallurgie, welche 300 Anmeldungen zählt; dann
folgen die Klassen 30, Garn und Gewebe von Streichwolle, mit
114 Klasse 44, chemische und pharmacentische Erzeugnisse, mit 80; Klasse 43, landwirthschaftliche Produkte, welche nicht zur Nahrung bestimmt sind, mit 66; Klasse 27, baumwollenes Garn und baum⸗
wollene Gewebe, mit 59; Klasse 73, gegohrene Getränke, mit 55
Klasse 65, Bauwesen, mit 49 Anmeldungen. Zur Klasse 9, Photo— graphien und photographische Apparate, sind 47; zur Klasse 46, Leder, 41; zur Klasse 7, Papier und Buchbinder⸗Arbeiten, 37; zur Klasse 28, Leinen, 33; zur Klasse 10, musikalische Instrumente, 26 Anmeldungen eingegangen zc.
Die größte Zahl der Anmelder gehört der Provinz Brandenburg an mit 447; darunter allein Berlin mit 341. Zunächst steht ihr die Rheinprovinz mit 435 Anmeldern. Dann folgen Westfalen mit 188, Schlesien mit 172, Sachsen mit 117, Preußen mit 64, Posen Die Anmeldun⸗ gen aus dem Gebiete der Kunst vertheilen sich auf die Kunst ⸗Akade⸗ mie zu Berlin mit 116, zu Düsseldorf mit 63 und zu Königsberg mit 4, in Summa 177.
Die Erfahrungen bei den bisherigen Ausstellungen haben es als unzweiselhaft herausgestellt, daß ein zweckmäßiges und harmo— nisches Arrangement den Erfolg der Ausstellung wesentlich bestimmt. Der Mangel eines solchen entfremdet das Interesse des Publikums an den ausgestellten Gegenständen und verhindert, daß auch tüchtigen Leistungen die ihnen gebührende Aufmerksamkeit zugewandt werde. Auf dieser Erwägung beruhen die von der unterzeichneten Kom— mission in der Bekanntmachung vom 26. August v. J. getroffenen Bestimmungen, wonach nur solche Vitrinen und andere Behälter zugelassen werden sollen, welche nach Zeichnung und Beschreibung von ihr genehmigt worden sind, und wonach Gegenstände gleicher Gattung, bei welchen eine gleichartige und gemeinschaftliche Aus= stellung als zweckmäßig erkannt ist, in einer solchen gemeinschaft⸗ lichen Ausstellung vereinigt werden sollen, allerdings unter der noth= wendigen Einschränkung, daß innerhalb dieser Gemeinschaft die ein .
Es ist in hohem
Geheimen Kommerzienraths, Freiherrn von Diergardt, die Leinen⸗ Industriellen zu Bielefeld durch Vermittelung der dortigen Handels⸗ fammer, die Zuckerfabrikanten unter dem Vorsitzenden des Vereins
r . j . — 8 Ir w. 2 8 ö 2 der Rübenzuckerfabrikanten des Zollvereins zu olleltir An fte lungen vereinigt. Die Produkte des Bergbaues werden, wie in London, unter Beihülse der Bergbehörden in einem spystematisch geordneten
die Erzeugnisse des Ackerbaues ihrer Provinz zu einem großen Kultur⸗ bilde gestalten; von anderen Seiten ist wenigstens der Wunsch und