1866 / 78 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

te i n m wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis - Obligationen des Waldenburger Kreises

im Betrage von 100,000 Thalern.

Vom 5. März 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ac. Nachdem von den Kreisständen des Waldenburger Kreises

den Kreistagen vom 24 Juni und 2. Dezember 1865 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chaussee⸗ bauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu stattigehabten Besih diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins - Coupons i versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem kr 3. . n nicht vorgekommenen angenommenen Betrage von 150 000 Thalern aussiellen zu dürfen, Zins Coupons segen Quitklung ausgezahlt werdem da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuld⸗ ner Etwas zu erinnern gefunden hat in Gemäßheit des §. 2 des

Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen

Gesetzes vom 17. zum Betrage von 160,000 Thalern, in Buchstaben: Einhundert Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 30000 Thaler à 300 Thlr., 1109 656 ** 553544 100006 Thaler nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1868 ab mit wenigstens jährlich 1 Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei⸗ bungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne dle Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗ haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz Sammlung zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigen händigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 5. März 1866.

(gez) Wilhelm.

von Bodelschwing h. Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.

A.

Provinz Schlesien. . Obligation des Wal int, M*

Seitens des Gläubigers unkündb von. Thalern worden und mit vier

Die Rückzahlung gan

000 Thalern geschieht vom Jahre 1868 ab, innetha ; ..

von ... Jahren all Einem und einem achs der Zinsen von den

sung der Schuldver sung er

schreibungen gten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ Nummern und Beträge, so wie des Termins, olgen soll, öffentlich bekannt gemacht. zwei und einen Monat vor dem

tte der Königlichen Regierung zu Breslau,

Waldenburger Kreiseß und in dem Kön lich Preußi⸗; schen Staats ˖ Anzeiger. glich Preuß

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am ö Januar und am 1. Juli jedes ah⸗

gationen werden unter der

Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins E vom Kapitale abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb drei dem Rückzahlungs. Termine nicht erhoben werden, so w vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und

Theil J. Titel 51. §. 120

Zins Coupons können weder aufgeboten, soll demjenigen, welcher den Verlust von Zi vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis · Kom

frist der Betrag der angemeldeten und bis dahi

Mit dieser Schuldverschreibung sind zum Schlusse des Jahres. ausgegeben.

den Zins. Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Kommunal Kasse zu Waldenburg gegen Ablieferun pons- Serie heigedruckten Talons? Beim Verluste d händigung der neuen Zinscoupons-Serie an den schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdu Kreis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkunde haben w schrift ertheilt.

Regierungsbezirk Breslau. Zinn s Co upon

zu der Kreis -Obligation des Waldenburger Kreises. Littr. Nr.

Silbergroschen. ten : und späterhin

Buchstabenz .. Thalern

Kasse zu Waldenburg.

Waldenburg, den . ten 18. Die ständische Kreis- Schulden Kommission.

Dieser Zins. Coupon ist ungültig, wenn dessen

Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach

der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden

Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Schlesien. Regierungsb ezirk Breslau.

24 o n

zur Kreis Obligation des

Der Inhaber dieses Talons

der Obligatson des Waldenb

Thaler à vier Prozent Zinsen, te S

Jahre 18.. bis 18. . bei der Kreis .

sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspr Waldenburg, den . ten

gegen dessen Rückgabe zu ; über

zu Waldenburg,

Privileg i um wegen Ausgabe von 1,4400,000 Thlrn. Prioritäts« Obligationen der Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn - Gesellschaft. Vom 12. März 1866.

von 1,400, 000 Thalern zu gestatten, w §. 2 des Gesetzes vom s7. Juni 1833

gegenwaͤrtiges Privilegium Unsere landesherrli Emission der erwähnten Obligationen u

gen ertheilen:

§. 1. Die auf Höhe von 1,400,000 Thalern zu emittirenden Obli—

Bezeichnung: Prioritäts . Obligationen der Bres lau Schweidnitz · Freiburger Eisenbahn ˖ Gesellschaft Littera F.,

res, von heute an gerechnet, mit J Prozent jährlich in gleicher Münzsorte nig dem anliegenden Schema 4A. in A

mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der 36 und des Kapitals erfolgt Rückgabe der ausgegebenen ins · Coupons, beziehungsweise diese

. bloße r schreibung, bei der Kreis Kommunal -Kasse zu Waldenburg und

chuldver · zwar auch

100 Thalern unter fortl

efertigt un

in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.

so wie mit einem Talon n

2 Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins- Coupons der späteren Fälligkeits.

oupons wird der Betrag

ßig Jahren nach ie die innerhalb Fälligkeit ab gerechnet,

die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts · Ordnung

seq. bei dem Koͤnigl. Kreisgerichte zu Waldenburg. noch amortisirt werden. Doch ns- Coupons vor Ablauf der

n munalkasse anmeldet und den —ñ itz der Zins Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗

= halbjährige Zins. Coupons bis Für die weitere Zeit wer— Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons . Serie erfolgt bei der Kreis«

g des der älteren Zinscou. es Talons erfolgt die Aus. Inhaber der Schuldver.

rch eingegangenen Verpflichtungen haftet der

ir diese Ausfertigung unter unserer Unter⸗

Thaler zu vier Prozent

gt gegen dessen Rückgabe resp. vom

e bis die Zinsen der vorbenannten Kreis. Obligation für das Halbjahr vom bis .... ... mit (in Silbergroschen bei der Kreis · Sommunal⸗

ons für die fünf

1099

Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium

i Mitgli des Ver Dieselben werden von zwei Mitgliedern . 6 . Hauptrendanten der Gesellschaft unterzeichnet. . . und Talons werden mit dem Faꝛsimile der , ö Mitglieder des Verwaltungsrathes und des Haupt— 9

ehen. ; . der Zinscoupons für 10 Jahre nebst Talon

igati i Ablauf dieser und jeder

ird zbligationen beigegeben. Bei 2 dies . 3 dn ge Periode werden nach vorheriger öffentlicher . , für anderweite 10 Jahre neue Zinscoupons ausg

reicht. Die Äusreichung erfolgt an den Präsentanten des Talons,

ö in di Ligenf esell· ch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Coupons Eisenbahngesellschaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Ges durch dessen : e

quittirt wird, sofern nicht dagegen von dem Inhaber der Obligation J

bei dem Direktorium der Gesellschaft schriftlich Widerspruch erhoben

worden ist.

Im Falle eines solchen Widerspruchs, k . überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausrei n überhaup e Diese Bestimmung wird auf dem

den Inhaber der Obligation. Talon besonders vermerkt. 3

. * 1 ; ; f R Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier ein halb Prozent

5 221. z 5 7 * jährlich verzinst und die Zinsen in halbjährlichen Raten ö r. ö und J. Juli jeden Zahres von der Gesellschasts Sau ah chin E la so wie von den durch , . ,. Blattern namhaft zu machenden Bankiers oder Kassen . ö. Zinsen von Prioritäts Obligationen, . . 3 a teffenden Coupons be 86 Jahren, von den in den betreffen . Vortheil der ö an gerechnet, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil d Gesellschaft. 3

Die Prioritäts- Obligationen unterliegen der Amortisation, die

mit dem Jahre 1869 beginnt und alljährlich den Betrag von

; j r ie ein Prozent oder 7000 Thalern unter Zuschlag . gelöͤsten Obligationen ersparten Zinsen 2 le wird durch Ausloosung zum ö ö JJ e usloos fi jedes im 2 ; Die Ausloosung findet je esma 1 . es r zages der hiernach zur Amortisa ie Auszahlung des Nominalbetrage w . Prioritäts - Obligationen erfolgt am 4, Jul * z ; . ö. 8. ; tei Notare i . irektorium zugezogene vereidete . . ö . . öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine,

Prioritäts igati der Zutritt zu welchem den Inhabern der Prioritäts - Obligationen der 3 5 h

gestattet wird.

Der General ⸗Versammlung der Eisenbahn -( Gesellschaft bleibt0

6 ; tigt, deren Nennwerth von der Recht vorbehalten, sowohl den Amortisations- Fonds zu verstär. dachten, Jällen, nur dann berechtigt, das Re tbeh /

ken und dadurch die Tilgung der Prioritäts Obligationen zu be⸗

; i i zioritäts-⸗Obligationen durch die s igen, als auch sämmtliche Priorität. gati⸗ . an Tre mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch

. ties einaulss In beiden Fallen bedarf es

des Nennwerthes einzulösen. In beide n . k des Staates. Ueber die Ausführung der Tilgung der 8 n

wird dem betreffenden Eisenbahn ⸗Kommissariate alljährlich ein Nachwei

vorgelegt. 1

Die Nummern der ,,,, . Abhaltung des im §. 3 ged *. ; ,, . blung erfolgt an dem im §. 3 ö ie Auszahlung erfolgt an dem. J öffe bekannt gemacht, die Ausza ö ö ,, n in Breslau von der Gesellschafts⸗Hauptkasse

ie Vorzeiger bligati egen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der , 3 Auslieferung derselben und der zugehörigen nicht fällig

dieselben zur Zahlung präsentirt werden.

indlichkei isellschaft Verzinsung jeder Prio⸗ Die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur ö, ö. , , erlischt mit dem 1. Juli desjenigen Jahres, in

: 6 l ie s s f i usgeben. We em diese 86 6 ;

kannt gemacht worden ist,

isati ingelösten Obligationen wer— Die im Wege der Amortisation eingelöst g

. . 7 d ĩ enw veier vereideter Notare verbrannt, und es wir . ö durch a ., Blätter bekannt gemacht. Die Nummern der zur Rückzahlung an n. , . ö. lösung vorgezeigten Obligationen werden jährlich 9 . a ken' Direktorium der Geselschaft behufs En:pfans ien ö. . öffentlich einmal aufgerufen. Gehen n , n e, . 3 binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Auf. 3 ,. ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben . , was unter Angabe der Nummern . ö Obligationen von dem Direktorium öffentlich

bekannt zu machen ist. .

iftzrung a ; der vernich⸗ ücksichtli Mortifizirung angeblich verlorener o teter . 1 §. 22 der Statuten der Breslau

Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn - Gesellschaft Anwendung.

ins-Coupons dürfen nicht mortifizirt werden, jedoch soll Dem. . ö den Verlust von Zins-Coupons vor Ablauf 3 Verjährungsfrist (5. 2) bei dem Direftorium der Gesel cha anmel- det und den stattgehabten Besitz der Zins ⸗Coupons darth e, enn. der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der ee, mn. . frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekomme nen Zins ⸗Coupons gegen K ausgezahlt werden.

Die Inhaber der Prioritäis. Obligationen sind auf die Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach S. 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Breslau - Schweidnitz Freiburger

schaftsvermögen ein ne,, , vor den Stamm⸗A Actien deren Dividenden. Dagegen bleibt: .

ö den auf Grund des ersten, Allerhöchst am 16. Februar . (Gesetz Sammlung für 1844 Seite 61) bestãti gten Nachtrage zum Gesellschafts. Statut vom 11. Dezember 1843 , . 2000 Stück Prioritäts-Actien im Betrage von M00 (ohh Th r.;

den auf Grund des vierten Nachtrages zum Gesellschafts Statut mit Allerhöchster Genehmigung vom 21. Juli 1851 Gesetz Sammlung für 1851 S. 584) ausgegebenen 7099 Stück . ritäts⸗Obligationen (litt. A.) im Betrage von 700,000 Thlr.; den auf Grund des fünften Nachtrages zum , . Allerhöchst bestätigt am 14. Februar 1853 (Gesetz Sammlung für 1853 Seite 48) ausgegebenen S000 Stück Prioritãts · Obligationen (litt. B.) im Betrage von 800,000 Thlr. j

den auf Grund des Allerböchst am 19. August 1851 6

Sammlung für 1854 Seite 517) bestätigen sechsten k zum Gesellschafts - Statute ausgegebenen 69000 Stück Priorita = Obligationen (litt. C im Betrage von 600,000 Thlrn. ; den auf Grund des Allerhöchsten ,,, vom 2. . 1358 (Gesetz- Sammlung für 1858 Seite 437) 6 enen 3800 Stück Prioritäts-Obligationen (litt. D. im Betrage von 00,000 Thlr.); ,

6) . ö des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. . 1861 (Gesetz Sammlung für 1861 Seite 346 ff) ausgegebenen 3200 Stück Prioritäts-Obligationen (litt. E.) im Betrage von

00,000 Thlr.; .

also ö Ganzen . bis jetzt ausgegebenen 306009 3

täts⸗Actien und Obligationen im Betrage von 4 000,0 hlr.

das Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen vor den neu auszu—

fertigenden 7600 Stück Prioritäts⸗Obligationen ausdrücklich vor— behalten. .

Die Inhaber der Obligationen sind, außer in den im §. 3 ge⸗

esellschaft zu fordern: . ö. * J Zahlungstermin länger als drei Monate unberich tigt bleibt; . . ö der Transportbetrieb auf der Eisenbahn länger als sechs Monate ganz aufhört; J ö 3 ö. di Gesellschaft in Folge rechtskräftig gewordener Erkenntnisse Schulden halber Execution vollstreckt wird; I) wenn die im 8§. 3 festgesetzte Amortisation nicht eingehalten wird. ö J i das Kapital von dem In den Fällen zu a., b. und, C. kann tapito : . an ,, einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert wer den in dem Falle zu d. ist dagegen eine dreimonatliche Kündigungs- frist zu beobachten. Das Recht zur Zurückforderung dauert in dem

Falle zu a. bis zur Zahlung des betreffenden Zins -Coupons; in ö 2 h

8 ? iede ellung des unterbrochenen . ie C icht mit abgeliefert, so wird der dem Falle zu b. bis zur Wiederherstellung Coupons. Werden die Coupons nich

. er Prioritäts⸗-Obli⸗ kecution; das Recht der Kündigung in Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage res nach Aufhebung der Egteution das ,, 1! ö ö h 3. . . . 5 * e D * . 35 9 ) gation gekürzt und zur Einlösung der Coupons ver: dem Falle zu d. drei Monate von dem Tage ab,

V 3 Ablauf eines Jah⸗ Transportbetriebes; in dem Falle zu (. bis zum Ablauf 6.

21 iaati i folgen sollen. . Tilgung der Obligationen hätte erfolg 1 2 Tilg 963. Sbg. welche in Folge der Bestimmungen die ses

Zur Sicherung der Verzin fung und Tilgung der Schuld wird 1 vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der 2 geht der . Dividenden an die Stam ctionaire der ellschaft vo . ö , e i e ee eee, T ge. , , wih ere, . k—'‚ᷣ es bezieht sich je ) ñ alb r ge e ,, ee, solche, welche innerhalb de 2 r e,, 2 ö ,, ö . . abgetreten werden möchten. id Die in diesem Privilegiun vorgeschriebenen Bekanntmachungen