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haben fortbestehen können, so ist dies vorzugsweise der im Gesammt— interesse fortgesetzt bewiesenen Nachgiebigkeit Preußens gegen Oester reich zu danken.
Einen ernsthaften Antagonismus aber zwischen Oesterreich und Preußen können die Bundesverhältnisse nicht ertragen, und die gegen wärtige gespannte Situation zwischen beiden Mächten hebt daher in Wahrheit gerade die Voraussetzungen auf, welche allein die volle Durchführung der Bundesverfassung möglich machen.
Von diesem Gesichtspunkte aus sah sich die Königliche Regie⸗ rung veranlaßt, an die einzelnen deutschen Bundes ⸗Regierun— gen sich zu wenden und an sie eine Anfrage über die von ihnen zu erwartende Unterstützung im Falle eines Angriffes gegen Preußen zu richten.
Die hierauf erhaltenen Erwiederungen können indeß der König— lichen Regierung in keiner Weise zu einer Beruhigung dienen, welche sie über die Unzulänglichkeit der Bundes ⸗Verfassung selbst hinweg— sehen ließe.
Im Angesicht drohender österreichischer Rüstungen ist die König— liche Regierung von den übrigen deutschen Regierungen auf den Artikel XI. der Bundesakte verwiesen worden, d. h. auf einen in der Bundesversammlung zu stellenden Antrag, während dessen Prü— fung und Berathung die Rüstungen und Kriegsvorbereitungen ihren Fortgang gehabt haben würden und voraussichtlich lange vor der Fassung eines Bundesbeschlusses auf einen Punkt gediehen sein dürften, wo sich der Krieg unmittelbar aus denselben entwickelt hätte. Ein solcher Hinweis auf Artikel XI. kann daher nur bedeuten, daß Preußen in dem bezeichneten Falle ganz allein auf sich und seine eigene Kraft angewiesen sein und ihm die Hülfe des Bundes in jedem Falle zu spät kommen würde.
In verstärktem Maße aber wird diese Verspätung bei jeder euro— päischen Complication oder jeder Bedrohung durch eine auswärtige Macht eintreten und mit Preußen auch das übrige Deutschland einem auswärtigen Angriffe unvorbereitet gegenüber stellen.
Bei der jetzigen Organisation der Militairmacht in allen großen Staaten entwickeln sich Kriege rascher, als die Bundesbeschlüsse unter den bisberigen Formen. Soll Preußen aber in den großen euro— päischen Krisen auf seine eigenen Kräfte angewiesen bleiben, so ver— lieren die Bundeseinrichtungen nicht allein ihren Werth für dasselbe, sondern sie werden ihm zu Hindernissen und Hemmungen in der Entfaltung seiner Kräste und der Fassung seiner Entschlüsse: ein Verhältniß, bei welchem jedes naturgemäße und richtige Maß von Leistungen und Gegenleistungen fehlt.
Wenn die Königliche Regierung in erster Linie die politische und militairische Mangelhaftigkeit der Bundes ⸗Institutionen hervor beben zu müssen geglaubt hat, so ist es kaum nöthig, noch beson— ders darauf hinzuweisen, wie viele das Interesse der Nation in ihrer inneren Entwickelung nahe berührende Fragen auf anderen Gebieten durch eine entsprechende Mangelhaftigkeit der Bundesverfassung un— erledigt geblieben sind.
Der Zollverein hat nach einer Seite hin dem Bedürfnisse, welches der Bund nicht befriedigen konnte, abgeholfen, aber es bleiben noch genug andere berechtigte Bedürfnisse des Volkes übrig, um auch mit Nücksicht auf diese das Verlangen nach einer Reform zu be— gründen.
Von allen Seiten her drängt sich demnach die Nothwen— digkeit auf, die große Frage nicht länger zu verschieben. Eine hervorragende deutsche Regierung hat in ihrer nach Berlin und Wien gerichteten neuerlichen Mittheilung den Gedanken ausgesprochen, daß die gegenwärtige zwischen Preußen und Oesteareich drohende Kriegsgefahr der Ausdruck des Mißbe— bagens über die mangelhafte Gestaltung der Bundesverhältnisse sei, und es ist hieran der Ausdruck der Bereitwilligkeit geknüpft worden, ihrerseits auf Verhandlungen über eine Umgestaltung der Bundes— verhältnisse einzugehen. Die Königliche Regierung selbst kann um so weniger an einer gleichen Bereitwilligkeit aller ihrer hohen Mitver— bündeten zweifeln, als solche eben so sehr durch das Interesse jedes einzelnen deutschen Staates wie des gesammten Vaterlandes ge— boten ist.
Denn wenn Deutschland in derjenigen Verfassung, in welcher es sich gegenwärtig befindet, großen europäischen Krisen entgegen geben sollte, so wird es entweder der Revolution oder der Fremd— herrschaft verfallen.
Zu der Frage nun von der Neugestaltung der Bundesver- faffang selbst kann sich die Königliche Regierung, was ihren eigenen Standpunkft betrifft, im Wesentlichen auf die an die deutschen Re— gierungen unter dem 22. September 1863 gerichtete Eröffnung ein fach zurückbeziehen.
Sie glaubt indeß schon jetzt darauf bedacht sein zu sollen, daß neuen Verhandlungen ein besserer Erfolg als bisher gesichert werde, und daß die Bundespersammlung zuvörderst die Mittel und Wege in ern sit uit Erwägung ziehe, welche den Regierungen wie der Nation in dirstr Hinsicht eine beruhigende Zuversicht für die weitere Ent — wickelung der Angelegenheit gewähren tönnen.
Die Geschichte der mannigfachen in den letzten Jahrzehnten un— ternommenen Reformpersuche hat erfahrungsmäßig gelehrt, daß we—
der die einseitigen Verhandlung en unter den Regierungen, noch die ö Debatten und Beschlüsse einer gewählten Versammlung allein im Stande waren, eine Neugestaltung des nationalen Verfassungswerkez
zu schaffen.
Wenn erstere immer bei dem Austausch verschiedenartigste Meinungen und der Ansammlung eines endlosen Materials stehen geblieben sind, so geschah dies, weil es an der ausgleichenden und treibenden Kraft des nationalen Geistes bei diesen Verhandlungen
*
fehlte und die partikularistischen Gegensätze zu schroff und einseitij
dabei festgehalten wurden. Ein solcher, zu höherer Einigung der Gegensätze führender
Faktor ist nur in einer aus allen Theilen Deutschlands gewählten Wollten dagegen die Regierungen ein solchen Versammlung allein die Initiative bezüglich der Reconstruction
Versammlung zu finden.
der Bundesverfassung überlassen, wie dies im Jahre 1848 geschah, so würden dieselben Gefahren der Ueberhebung und der Nichtachtum
des in deutscher Eigenthümlichkeit wirklich Begründeten wieder ei. wachen und damit auch die Hoffnungen des deutschen Volkes einer
neuen Täuschung entgegengeführt werden.
Nur durch ein Zusammenwirken beider Faktoren kann daher, nach der festen Ueberzeugung der Königlichen Regierung, das Zi erreicht werden, daß auf dem Grunde und innerhalb des Rahmenz
des alten Bundes eine neue lebensfähige Schöpfung erstehe.
Diese Erwägung ist es, welche die Königliche Regierung zu
dem Vorschlage an ihre hohen Mitverbündeten bestimmt, die Reform
des Bundes sofort damit in Angriff zu nehmen, daß zur Mit“ wirkung für die Neugestaltung der Verfassung durch Bundesbeschluß eine allgemeine deutsche Versammlung
von gewählten Vertretern berufen werde.
Die Königliche Regierung hat bereits in ihrer oben erwähnten Darlegung vom 22. September 1863 entwickelt, in welcher Weise eine Versammlung, wie sie hier in's Auge gefaßt ist, am zweckentsprechendsten gebildet werden könne. muß auch jetzt an daß für eine Versammlung, berufen,
um insbesondere
Gegensatze zur Delegation der Einzeln-Kammern allein annehmba erscheint. Das allgemeine Stimmrecht aber muß für den im Auge ge— habten Zweck und bei der Nothwendigkeit, die verschiedensten parti. kularen Verhältnisse einem Maßstab dienstbar zu machen, als daß allein Mögliche bezeichnet werden; und nimmt die Königliche Re—
gierung um so weniger Anstand, diese Form der Wahl in Vorschlag
zu bringen, als sie dieselbe für das konservative Prinzip förderlicher erachtet, wie irgend einen anderen auf künstlichen Combinationen beruhenden Wahlmodus.
. Die näheren Bestimmungen für Ausführung der Wahl werden leicht anzuordnen sein, nachdem erst das allgemeine Prinzip der Wahlen sestgestellt ist, und kann die Königliche Regierung sich für
jetzt darauf beschränken, in dieser Beziehung die Annahme der birek—
ten Wahl und des allgemeinen Stimmrechts zu beantragen. Es ist bereits entwickelt worden, daß die Königliche Regierung
es für rathsam erachten muß, daß die Regierungen nicht der gewählten Versammlung die Initiative der Reform allein überlassen, und sie
beabsichtigt daher auch, sofort mit ihren hohen Bundesgenossen in
die Verhandlung über das Materielle der Frage selbst einzutreten.
Um solche zu einem erfolgreichen Abschluß zu führen, muß sich
aber die Beschränkung dieser Verhandlung auf die wesentlichsten Punkte von entschieden praktischer Bedeutung empfehlen.
Wenn die Verhandlungen nun auf solche Weise dem wahr—
haft dringenden Interesse der Nation und dem erfahrungsmäßig Nothwendigen zugewendet bleiben, so wird die Zeit zwischen der Berufung und dem Zusammentritt des Parlaments unzweifelhaft hinreichen, um die Grundzüge einer Vorlage festzustellen, welche im Namen der Gesammtheit der Regierungen der Versammlung zur Prüfung darzubieten sind.
Die Bestimmung eines festen Termins für die Berufung des
Parlaments wird aber der Nation zugleich die große Gewähr bieten, daß die Verhandlungen zwischen den Regierungen über die zu machenden Reformporschläge nicht vollständig inss Ungewisse sich hinausziehen können. . Indem die Königliche Regierung alles Weitere den Verhand⸗ lungen mit ihren hohen Bundesgenossen vertrauensvoll vorbehält, stellt sie jetzt den Antrag:. . .
Hohe Bundesversammlung wolle beschließen: eine aus direkten Wahlen und allgemeinem Stimmrecht der gan
zen Nation hervorgehende Versammlung für einen noch näher zu bestimmenden Tag einzuberufen, um die Vorlagen der deut— schen Regierungen über eine Reform der Bundesverfassung entge-
genzunehmen und zu berathen;
in der Zwischenzeit aber, bis zum Zusammentritt derselben, durch Verständigung der Regierungen unter einander diese Vor— .
lagen festzustellen.
Sit der damals vertretenen Ansicht festhalten,. d i J — das Interesse der Gesammtheit und das einheitliche Prinzip als solches zur Geltung zu bringen, der Grundsatz der direkten Volkswahl im
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Frankfurt a. M., 109. April. (Fr. Bl.) Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 9. sautet wie folgt: In der heutigen Sitzung erfolgte die Anzeige von dem Ableben des herzoglich braunschweigischen und nassauischen Bundestags ⸗Gesandten Frhrn. von Breidbach-Bürresheim, welche von der Bundesversammlung mit schmerzlichem Bedauern und unter Anerkennung der ausgezeichneten Eigenschasften, die der Dahingeschie—⸗ dene in sich vereinigte, entgegengenommen wurde.
Der Schlußbericht des Vorsitzenden der Kommission zur Aus- arbeitung einer allgemeinen Civilprozeß - Ordnung für die deutschen
6 71 18 d ff 8. . F 282 . 1 Bundesstaaten kam zur Vorlage und wurde dem betreffenden Aus Lhräsihe u ber Biblhthen vorn ge, welch bie geluhgste Hern seicung
Von Preußen ward der unter Berlin mitgetheilte Antrag gestellt. nöthig mache,
schusse zugewiesen.
Es erfolgte hierauf der Beschluß: diesen Antrag sofort zur Kennt ⸗ niß der höchsten und hohen Regierungen zu bringen und die geschäft⸗ liche Behandlung desselben einer in der nächsten Woche anzuberaumen⸗ den Sitzung vorzubehalten. . .
Von dem Königlich bayerischen Gesandten ward die Ernennung des Generalmajors Grafen Friedrich Bothmer zum Kommandanten der Bundesfestung Um an die Stelle des Generalmajors Schedel
itgetheilt.
ö. n der Großherzoglich hessischen Regierung wurde das Ab= leben Sr. Durchlaucht des souverainen Landgrafen Ferdinand zu Hessen⸗Homburg angezeigt und zur Kenntniß der Bundesversamm⸗ lung gebracht, daß mit diesem Todesfall der Mannesstamm des bis da⸗ hin regierenden souverainen landgräflichen Hauses erloschen sei und kraft bestehender Erbfolgeordnung und Verträge Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Hessen die Regierung der landgräflichen Lande sofort angetreten habe. . . .
Von dem Ausschusse in Militair - Angelegenheiten ward Vor⸗ trag in Betreff der Verwaltung der Bundesfestung Luxemburg er- statiet, und über seine Anträge sofort Beschluß gefaßt. .
Die Abstimmung über einen von der Reclamations · ommission erstatteten Vortrag in Betreff des Unterstützun gsgesuchs der Wittwe eines vormaligen Bundesbediensteten wurde einer späteren Sitzung vorbehalten. .
Schließlich wurden einige Privat ⸗ Eingaben
ührt. in,, . Pest h, 9. April. Wie Pesti Naplo- meldet, ist die Wahl der 15 siebenbürgischen Mitglieder der Sieben undsechsziger Kommission schon für Mittwoch auf die Tages
ig gesttzt. i m. il tan. meldet, daß die Magnaten vom 12. d. M. an Konferenzen in Angelegenheit der zweiten Adresse halten werden.
Großbritannien und Irland. Ihre Majestät die Königin wird morgen von Windsor nach Os—
Borne übersiedeln.
ihrer Erledigung
Nach dem Vorgange der Königin wollen jetzt auch die Ban⸗ mi der Kinder.
kiers und Kaufleute der City dem Wohlthäter der Hauptstadt Herrn Peabody öffentlich ihre Hochachtung bezeugen und haben zu diesem
23 zr seiner ei merika ein ꝛ ; Zwecke beschlossen, demselben vor seiner Abreise nach Amerika ei ,,,, Corathea und Wilhelmina,
Viele 8 bis 12, ja 15 bis 17 Deutsche Meilen
Bankett zu veranstalten. Je näher , der zweiten Lesung der Reformbill heran⸗
rückt, desto mehr häufen sich die zu ihren Gunsten in allen Theilen Englands veranstalteten Demonstrationen.
Belgien. Brüssel, 9. April.
Geburtstag des Königs ist heute auf den ohne jede öffentliche Feier vorübergegangen.
(Köln. Ztg.) Der Z'ste Wunsch Sr. Majestät
gelegt hat, wird sich Ardenne begeben. — der belgischen Gesandtschaft aus welcher hervorgehen soll,
Spur ist, Werkzeuge eines 3 zweigten Komplottes gewesen seien. Der bei jenem Ueberfalle zu
Tode gekommene belgische Offizier, Baron d'Huart, Mission speziell Seitens des Königs beigegeben
eine Untersuchung eingeleitet worden,
d z zu ordnen. — Der Kriegsminister Chazal hat kürz⸗ ,,, nach Essen gemacht, um das berühmte , Etablissement zu besuchen. — Herr Dumortier, der , ,. geordnete, ist nach Rom gereist, um dem Papste dessen Portrait von Gallait's Hand, das
worben hatte, zu überreichen. ischen h sich am 91 b. . unter dem Vorsitze des Kardinals und Erzbisch ofs
Stercky vereini t und ein ⸗RechifertigungsMemorandum« unterzeichnet ö z ihren mit Genehmigung des heiligen Vaters unter- nommenen. Widerstand gegen die Aussuͤhrung des Stipendien gesches zu erklären suchen. Dieser Widerstand soll, wohl verstanden, ein ausschließlich moralischer bleiben und die gerichtlichen Entschei⸗ dungen nicht überdauern. — Das Abgeordnete nbaus . tritt morgen zum ersten Male nach den Osterferien zusammen Lange wird die Session nicht mebr währen, und die Wahlreform bleibt jedenfalls bis nach den Neuwahlen im Juni vertagt Ein großes
Die offizielle April
London, 9. April.
Der Hof, der in Folge . cheint sich n.
7. 1. j ; j 6 * 1 3 2 n des Ablebens der Königin Marie Amalie dreimonatliche Trauer an⸗ früher gegen die Freigelassenen⸗Bureaus Bill, so hat der Präsident in den nächsten Tagen nach dem Jagdschlosse
In Mexiko ist über den mörderischen Anfall
daß die Mörder, denen man auf der f
bis in den Schooß der Hauptstadt ver⸗ n r die ernste
war der worden, um mit der Kaiserin Charlotte die Erbschasts Angelegenbeiten ihres verstor⸗
eine Subscription zu diesem Zwecke er.; — Die fünf belgischen Bischöfe haben
Arbeiter-Meeting, das am Ostersonntag hier abgehalten worden ist, hat sich mit einer nicht eben erklecklichen Mehrheit für Einführung des allgemeinen Stimmrechtes erklärt.
Frankreich. Paris, 9. April. Der Minister des Innern
stellt in einem Communiqué an die »France ⸗ alle Angaben über
Unordnungen und Veruntreuungen im naturgeschichtlichen Museum und in der Kaiserlichen Bibliothek, so wie namentlich die Angabe, daß einem Gelehrten die aus einem Manuskripte ausgerissenen wei— ßen Blätter abverlangt worden, in Abrede und fügt hinzu, daß keine Untersuchung in Betreff des Museums angeordnet, so wie daß keine
An Stelle des von Bucharest abberufenen Herrn Tillos wird Herr d' Avril, Attachs im auswärtigen Amte, einstweilen das fran zösische General-⸗Konsulat in der Walachei verwalten. ̃
Hidalgo hat in Mexiko seinen Gesandtenposten abgegeben, ist aber dann wieder nach Paris abgereist und am Sonnabend daselbst eingetroffen; sein Nachfolger am Hose der Tuilerieen, der bekannte General Almonte, wird mit dem Packetboote, das am 19. Mai in St. Nazaire fällig ist, erwartet. Der Chef des Militairkabinets des Kaisers von Mexiko, Kommandant Loysel, der gegenwärtig in Paris ist, kehrt mit dem am 16. April abgehenden Packetboote von St. Nazaire nach Vera Cruz zurück.
Spanien. Der spanische Kongreß hat in seiner Sitzung vem
6ten d mit einer Majorität von 150 gegen 20 Stimmen die Zahl von S5s000 Mann für den Effektiv Bestand der Armee angenom- men, so wie sie von der Regierung vorgeschlagen war.
Italien. Neapel, 9. April. (W. T. B.) Die hiesige Unipckfität ist in Folge einer von den Studenten der Medizin gegen das neue Universitäts⸗Reglement ausgeführten Demonstration ge⸗ schlossen worden. — Der Prinz Napoleon ist heute hier ein⸗ getroffen.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. April. Der Eonstitutions-Ausschuß hat gestern mit 10 gegen 8 Stimmen den Beschluß gefaßt, den Ständen vorzuschlagen, daß die Gerechtig-⸗ keit zur Gründung einer Buchdruckerei, welche jetzt nach 5. 5 der Druckfreiheits-⸗Verordnung nur auf Städte und deren Umkreis bis auf 3 Meile beschränkt ist, auch Flecken und Dörfern zugestanden werde, jedoch so, daß eine solche Druckerei stets dem Gerichte der
nächsten Stadt untergeordnet bleibe.
Die Schwedischen Blätter bringen schreckliche Schilderungen von der Hungersnoth, welche in den Lappmarken herrscht. Das Viehfutter und auch die Nahrungsmittel für die Menschen fehlen. Bettler in großer Zahl, schreibt man aus Bothea, kommen fortwährend. Einige ziehen Schlitten, Andere sahren mit jämmerlichen Pferden Schlitten voll zerlumpter bleicher Der Februar und März, welche tiefen Schneefall und starke Kälte brachten, waren für die armen Leute in dchter bewohn⸗ ten Gegenden schon schwer zu ertragen, aber viel größer war die
(Osts. Ztg.)
zur Kirche haben; dorthin Hülfe zu bringen, ist eine Unmöglichkeit. Welche Noth und Beschwerden diese armen Leute aushalten müssen, um ihr Leben zu fristen, läßt sich nicht beschreiben. Amerika. New⸗YHork, 29. März. Präsidenten und dem Kon greß scheint sich zu erweitern.
Der Riß zwischen dem Wie
jetzt auch gegen die Bürgerrechtsbill sein Veto ausgesprochen. 3 seiner deshalb an den Senat gerichteten Botschaft nennt er die Bi
unnöthig, unconstitutionell und dazu angethan, um die den Einzel⸗ staaten in ihren Legislaturen und Gerichtshöfen vorbehalte⸗ Rechte zu vernichten. Er fügt binzu: Es erhebt sich Frage, ob es einer gesunden Staatskunst ent⸗ spricht, während elf Staaten im Kongresse unvertreten sind, die ganze farbige Bevölkerung und andere ausgeschlossene Klassen zu Bürgern der Vereinigten Staaten zu machen. Kann wohl vernünftiger Weise angenommen werden, daß vier Millionen eben erst aus der Sklaverei getretene Neger die erforderlichen Eigenschaften, um sie zum vollen Bürgerrechte zu befäbigen, besitzen, während ge · bildete Ausländer, um Bürger zu werden, eine Probezeit von 5 Jahren u besiehen haben? Die Bestimmungen der Bill sind voll Un heil. Die Racenverschiedenheit wird zu Gunsien der Farbigen gegen die Weißen angewandt. Der Central-Regierung wird dadurch eine Macht er heilt welche das Föderativsystem beschränkter Gewalten zerstören und die
ö
nen
Schutzwehren der Rechte der Einzelstaaten niederreißen würde, es int
ein großer Schritt zur Centralisation und Zusammendtangung der gesetzgebenden Gewalt in der Unionsregierung. Die Tendenz * Bil ist, den Geist der Empörung von Neuem auf uregen und. die Fortschritte der Einflüsse, welche Bande der Eintracht und des Frie⸗ dens um die Staaten schlingen, ö Ich 21 * 23 dig der Pflicht bewußt, die Reger, wo und wann m
5 8 weit es nur immer innerhalb der Verfassung geschehen