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Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder sonst abhanden gekommener Obligationen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Ordnung Theil J. Titel 51 §§. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Wriezen. e
Zins ⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden, doch soll Bemjenigen, welcher den Verlust von Zins- Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisvertretung anmeldet und den statt— gehabten Besitz der Zins. Coupons glaubhast nachweist, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin noch nicht vor— gekommenen Zins Coupons ausgezahlt werden.
Für die Sicherheit der durch diese Anleihe eingegangenen Verpflichtun⸗ gen haftet der Ober-Barnimsche Kreis mit seinem Vermögen.
ö 5. 9.
Die Obligationen werden von einer für diese Angelegenheit gewählten Kreis-Kommisslon eigenhändig unterschrieben, die Zins Coupons werden mit den gedruckten Namen von drei Mitgliedern dieser Kommission versehen und von einem Kreis-Beamten eigenhändig contrasignirt.
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Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam. Ober ⸗Barnimsche Kreis ⸗Obligation
Der Ober- Barnimsche Kreis verschuldet dem Inhaber dieser Schuld verschreibung die Summe von ... .. Thalern, deren baarer Empfang hierdurch bescheinigt wird.
Diese Summe bildet einen Theil der Anleihe, welche der Oberbarnimsche Kreis auf Grund des Kreistagsbeschlusses vom 5. September 1865 und des Allerhöchsten Privilegii vom (Gesetzsammlung ..... Seite aufgenommen hat.
Der umstehend abgedruckte Plan enthält die Bedingungen der Anleihe und es erfolgt die Zuruͤckzahlung des aufgenommenen Kapitals durch Aus— loosung und jährliche Amortisatlon einzelner Obligationen.
Bis zur Amortisation wird das Kapital mit jährlich 5 pCt. in halb⸗ jährlichen Terminen verzinst.
Mit dieser Obligation sind ein Talon ausgegeben. Freienwalde a. d. O., den =.
Die kreisständische Kommission. Unterschriften. vinz Brandenburg. Regierungsbezirk Potsdam. . . ter Zins ⸗ Coupon ... te Serie zur ber⸗Barnimschen Kreis ⸗Obligation Lüittr. Thaler
zugleich Stück Zins-⸗Coupons und
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ber dieses Zinsscheins erhält am die halb⸗
«. gegen Rückgabe
Kreisständische Kommission. — Namen dreier Mitglieder — Eingetragen im Register g nicht innerhalb vier aufe des Kalenderjahres Unterschrift) gerechnet, erhoben wird.
Regierungsbezirk Potsdam. Talos n erbarnimschen Kreis ⸗Obligation Littr. w . 6g ler.
ö
ieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe die z nebst Talon für die Jahre von bis Obligation, bei der Kreis-⸗Kommunal⸗-Kasse hierselbst, Inhaber dieser Obligation rechtzeitig Widerspruch er
reisständische Kommission.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Boeddinghaus lin Firma H. Boeddinghaus rfeld ist unter dem 12. April 1866 ein Patent nach den vorgelegten Zeichnungen und zugehöri— ger reibung für neu und eigenthümlich erkannten nech en Webestuhl mit Brochirlade, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken,
Jah n jenem Tage an gerechnet und für den Umfang aats ertheilt worden.
Betanntmachung. Pestdampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen und Schweden.
Dit Joöoßdampfschifffahrten zwischen Preußen und weden werken vom 1. M ai d. . ab wie berum täglich statt⸗ snken. Die Heitersührung der schwebischen Eisenbahn nach Ystadt wat bie PBerlegung ber Dampfschiff⸗Linie auf die kürzeste Seepost⸗
route Stralsund ⸗stadt vom 1. Mai c. ab im Gefolge. Auf dieser Route wird die Ueberfahrt unter gewöhnlichen Witterungs.« Verhältnissen in 6 Stunden bewirkt.
Die Postdampfschiffe Pommerania« und »Oscar« der König— lich preußischen und Königlich schwedischen Regierung entsprechen hinsichtlich der Construction, Einrichtung und Ausstattung den heuti. gen Anforderungen.
Das Personengeld für die Ueberfahrt zwischen Stralsund und Ystadt beträgt:
V' 1. Vordeckplatz .. r — Tour- und Retourbillets, 14 Tage gültig, werden zu folgen— den ermäßigten Preisen ausgegeben: I. Platz. . . .. 73 Thaler preußisch, l 5 = — 100 Pfund Reisegepäck sind frei. Der Frachttarif ist festgesetzt: I) für sperrige Güter auf 15 Sgr. pro 100 Pfund, 2) für gewöhnliche (Normal!) Güter auf 10 Sgr. pro 100 Pfund, und 3) für weniger werthvolle Güter (Produkte 2c auf 5 Sgr. pro 100 Pfund.
Die Schiffe sind auch zur Beförderung von Wagen, Pferden, Schlachtvieh u. s. w. eingerichtet.
Die Fahrten werden in beiden Richtungen im Anschluß mit den schnellsten Zügen der Eisenbahnen nach Stockholm, Gothenburg nc. einerseits und nach Berlin, Stettin, Hamburg, Cöln, London, Paris, Leipzig, Frankfurt a. M., Breslau, Wien, Königsberg, St. Peters. burg 2c. andererseits ausgeführt werden.
Der spezielle Fahrplan gelangt mit dem Herannahen des Monats Mai zur Veröffentlichung.
Während des Monats April d. J. stattfindenden wöchentlich zweimaligen Postdampfschifffahrten zwischen Stralsund und Malmocaufrecht erhalten. 1
Berlin, den 12. April 1866.
Thaler preußisch, X
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5 3 3
General⸗Post / Amt. von Philipsborn.
—
e 649
Zu Rybnick im Regierungs- Bezirk Oppeln ist am 13. April e. eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienste (confr. §. des Reglements für die telegraphische Correspondenz im Deutsch— DOesterreichischen Telegraphen-Verein) eröffnet worden. Berlin, den 13. April 1866.
Königliche Telegraphen-Direction. von Chauvin.
Justiz ⸗Ministerium.
Der bisherige Gerichts-Assessor Schneider in Bochum ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Arnsberg und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts daselbst, mit An—
weisung seines Wohnsitzes in Balve, ernannt worden.
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Ministerinm der geistlichen, Unterrichts⸗ PV́hedizinal⸗Angelegenheiten.
und
Der Adjunkt Dr. Gustav Krüger vom Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin ist zum Oberlehrer am Progymnasium in Charlottenburg ernannt worden.
. .
.
Der Kantor Baumert in Warmbrunn ist als Seminarlehrer am evangelischen Schullehrer ⸗ Seminar zu Reichenbach O. L. ange¶ stellt worden.
Der Privatdozent Dr. med. Hermann Friedberg in Ber⸗ lin ist zum Kreis Physikus des Landkreises Breslau ernannt worden.
bleiben die zur Zeit
. ö .
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NMinisterium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Ge— nehmigung der unter der Firma Friedrich Wil⸗ helm, Preußische Lebens- und Garantie ˖ Versiche⸗ rungs-Actien -Gesellschaft ! mit dem Sitze zu Ber— lin errichteten Actiengesellschaft. Vom 9. April 1866.
Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 25. März 1866 die Errichtung einer Actiengesellschaft unter der Firma »Friedrich Wilhelm, Preußische Lebens, und Garantie- Ver— sicherungs Actien ˖ Gesellschaft⸗ . mit dem Sitze zu Berlin, so wie Statut vom **. 1365 zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin bekannt gemacht werden. Berlin, den 9. April 1866. Der Minister für Handel, Gewerbe Der und öffentliche Arbeiten. Innern. Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.
Des Königs
—
deren
Minister des
Kriegs-Ministerium.
Allerhöchste Kabinets-⸗-Ordre vom 3. April 1866 —
betreffend die Entbindung der resp. Landwehr⸗Be⸗
zirks⸗Commandeure von der Stellung als Führer des 2. Aufgebots
sch bestimme im Verfolg Meiner Ordre vom 8. März d. J. Nachstehendes: Diejenigen Landwehr ⸗Bezirks⸗ Commandeure, welche 9 — ; 7 62 81 v5 * 5 193 or zugleich Führer des 2. Aufgebots sind, werden hierdurch von der letzteren Stellung entbunden die General⸗Kommando's haben Mir zur Wiederbesetzung der qu, Stellen geeignete Vorschläge einzureichen Das Kriegs-⸗Ministerium hat hiernach das Erforderliche bekannt zu machen. Berlin,
8
67 2 Den
gez Wilhelm.
von Roon.
An das Kriegs ⸗Ministerium
Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 11. April 1866. ; Kriegs ⸗Ministerium von Roon.
8
April 183866 betreffend bei Durchmärschen durch von den Tri
Verfügung vom 10. Verfahren, welches lin hinsichtlich der EinqgVartierung
pen zu beobachten ist.
Durch die Weitläufigkeit der hiesigen Lokalverhältnisse der Einquartierung durchmarschirender Truppen -Abtheilungen hiesiger Garnison erhebliche Schwierigkeiten in den Weg gelegt.
Zur Beseitigung derselben ist es erforderlich, daß: .
17 die Fommandantur von Berlin rechtzeitig von allen Durch- märschen quartierbenöthigter Truppen ⸗Abtheilungen in Kennt— niß gesetzt wird, wobei anz geben ist, ob das Quartier mit oder ohne Verpflegung erforderlich wird; jedem geschlossenen Kommando Quartiermacher werden, oder, wenn dies in einzelnen Fällen nicht sein sollte, der Fommandantur von diesem Umsta ide Mittheilung gemacht wird, damit dem einrückenden Ko die fertigen Quartier-⸗Sillets durch Mannschaften hiesige nison überliefert werden können. 3
Ferner wird anempfohlen, bei Durchmärschen grõßerer Tru Abtheilungen, von 1 Bataillon, 1 Estadron oder 1 Batterie un mehr, welche hier einquartirt werden sollen, die Quartierma er vorauszuschicken, daß sie 8 Stunden vor ihrem Truppentbeile eintreffen.
Dies wird zur Nachachtung bierdurch bekannt
Berlin, den 10. April 1866.
Kriegs ⸗Ministerium. von Roon.
gemacht.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung, betreffend die 17. Verloosung von Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn-Prioritäts-⸗Actien
Ser. IJ. und II.
Vei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten Verloosung von Prioritäts-Actien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn, sind die in der Anlage (a. aufgeführten . 262 Stück Ser. J. à 100 Thlr. und 206 wd gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Actien nebst den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zins-Coupons Ser. III. Nr. H und Talons vom 2. Juli d. J. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bei der Haupt-Kasse der Niederschlesisch« Märkischen Eisenbahn hierselbst zu erheben. Die in Rede stehenden Actien werden auch bei den Stations Kassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz ein— gelöst, es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn noch näher bestimmt werden.
Der Betrag der etwa fehlenden Zins- Coupons wird vom Kapitale gekürzt.
Vom 1. Juli nd. Actien auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten und noch rück⸗ ständigen, auf der Anlage verzeichneten Actien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.
Berlin, den 12. April 1866.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe.
J. ab hört die Verzinsung obiger Prioritäts-
der heutigen Nummer dieses Blattes bei
Berlin, 14. April. Se. Majestät der König haben Aller gnädigst geruht: Dem Zoll-Direktor Geheimen Regierungs-Rath von Lessing in Luzemburg die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs der Niederlande und des Königs von Bayern Majestäten ihm verliehenen Decorationen, und zwar resp. des Commandeur⸗ Kreuzes des Großherzoglich luzemburgischen Ordens der Eichenkrone und des Komthur ⸗ Kreuzes des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen.
Personal-Ueränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c.
Er nennungen, Befs
5 und en
zur Dienstleistung
Dr. S Prinz Karl ven Assistenz ⸗Arzt ven letztge
versetzt.