1866 / 94 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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HI. In der Marine. Marine Beamte. Durch Verfügung des Lriegs-⸗-Ministerium . Meding, Hartwig, Wul ff, Verwalter ⸗Applikanten, zu überzähli— gen Marine ⸗Verwaltern ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, Neues Palais, den 21. April. Se. Königl. Hoheit der Kronprinz fuhr am Mittwoch den 18ten und am Donnerstag den 19. d. M. um 8 Uhr von Potsdam nach Berlin, wohnte daselbst den Truppenbesichtigungen Seitens Sr Maj. des Königs bei und ertheilte hierauf an ersterem Tage dem Marinestabsarzt Dr. Wenzel im Wartesalon des Potsdamer Bahnhofs, am zweiten Tage dem Major a. D. Landrath v. d. Lancken und dem Konsul Stolt aus Neapel in Höchstseinem Palais Audienzen. Se. König— liche Hoheit begab sich am Mittwoch um 12 Uhr nach Potsdam zurück, am Donnerstag wohnte Höchstderselbe, nach- dem noch Prinz Carl von Hohenzollern Hoheit einen Besuch abgestattet, um 1 Uhr dem Leichenbegängniß des in Folge seiner im letzten Feldzuge erhaltenen Verwundung verstorbenen Lieutenant von Studnitz bei und erfolgte die Rückkehr in das Neue Palais mit dem 2-Uhr-Zuge. Gegen 6 Uhr verabschiedete sich ebendaselbst Se. Hoheit Prinz Carl von Hohenzollern vor seiner Abreise nach Düsseldorf.

Freitag, den 20. April, empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz den Kammerherrn von Behr, am Vormittage des 21sten nahm Höchstderselbe Civil- und Militair Vorträge entgegen.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 19. April. (Nordd. Ztg.) Gestern Abend fand zur Feier der vor zwei Jahren erfolgten Erstürmung der Düppler Schanzen ein glänzender Ball statt, zu dem der Magistrat und das Deputirtenkollegium nebst einer großen Anzahl hiesiger Beamten und Bürger den Gouverneur und sämmt⸗— liche Offiziere und Militairbeamte der hiesigen Besatzung eingeladen hatten.

Hannover, 20. April. Die Königliche Verordnung, die Errichtung eines evangelisch-lutherischen Landes -⸗Konsistoriums betreffend, vom 17. April d. J. bestimmt, daß in der Residenzstadt Hannover als oberste Behörde der evangelischlutherischen Kirche des Königreichs ein Landes- Kon. sistorium errichtet werden soll. Dasselbe soll aus ordentlichen und außer ordentlichen Mitgliedern bestehen. Die Provinzial-Konsistorien zu Hannover, Aurich, Osnabrück, Stade und Otterndorf und die sonst unter dem Kultus Ministerium zu einer Theilnahme an der Regierung der evangelisch luthe— rischen Kirche im Königreiche berufenen Behörden oder Personen sind jedoch mit Ausnahme ihrer Zuständigkeiten für die reformirte Kirche dem Landes-Konsistorium untergeordnet. Den Geschäftskreis des Landes-⸗Konsisto— riums bilden (nach §. 3) diejenigen Angelegenheiten, welche das Bekenntniß und die Lehre der Kirche, die Seelsorge, den Kultus und die Kirchenzucht; die Vorbildung, Prüfung und Ordination für das geistliche Amt; die Anstellung und Entlassung der Geistlichen, einschließlich der Hülfsgeist— lichen, Superintendenten und General -⸗Superintendenten, deren Amtsführung, Fortbildung und Wandel betreffen. Am Volksschulwesen soll das Landes— Konsistorium zur Wahrnehmung des kirchlichen Interesses eine, vornehmlich den Religionsunterricht betreffende, nach Anhörung desselben vom Kultus- Ministerium im Einzelnen zu ordnende Betheiligung erhalten. Daneben ist das Landes -Konsistorium dazu berufen, durch Beachtung und Berathung der kirchlichen Zustände und Interessen im Allgemeinen, und namentlich auch in Beziehung auf Kirchenverfassung, Visitation und Ehe, soweit ihm hierin nicht nach §. 3 schon weiter gehende Zuständigkeit verliehen ist, durch Er— stattung erforderter Gutachten, Erledigung sonstiger Aufträge und Einbrin— gung von Anträgen beim Kultusministerium oder nöthigenfalls bei dem Könige der Kirche zu dienen.

Die Provinzial -⸗Konsistorien behalten ihre bisherige Zuständigkeit; sie haben solche jedoch, was die im §. 3 bemerkten Angelegenheiten betrifft, unter Aufsicht und Leitung des Landes. Konsistoriums, sowie mit Beachtung nachstehender Bestimmungen zu üben: Allgemeine Anordnungen dürfen nur von dem Landes ⸗Konsistorium oder mit dessen Zustimmung erlassen werden wegen der Prüfungen soll das Weitere vom Könige nach Anhörung des Landes ⸗Konsistoriums geordnet werden, unter Festhaltung jedoch des Grund- satzes, daß die über Befähigung für das geistliche Amt entscheidende Prü— fung künftig allgemein beim Landes ⸗Konsistorium abgehalten werden soll; die Ernennung der Geistlichen für Stellen, welche landesherrlich besetzt werden und die Bestätigung derselben für andere Stellen wird dem Landes Konsistorium vorbehalten, welches dabei mit dem betreffenden Provinzial⸗ Konsistorium nach näheren, im Wege der Instruction zu ertheilenden Vor— schriften sich zu benehmen hat;, in Disziplinarstrafsachen der Geistlichen bleibt, auch wenn es sich um Entfernung vom Dienste handelt, den Provinzial Konsistorien die Entscheidung in erster Instanz. Darüber tritt das Landes. Konsistorium als zweite Instanz ein, vorbehaltlich übrigens der Befugniß desselben, kraft der Oberaufsicht die Provinzial, Konsistorien zu gehöriger Uebung der Disziplinargewalt anzuhalten, erforderlichen Falls auch eine Sache den an sich zuständigen Provinzial -Konsistorien abzunehmen und einem anderen deren Erledigung in erster Instanz aufzutragen.

Hinsichtlich der im §. 3 nicht benannten Angelegenheiten bleibt das Kultus - Ministerium die unmittelbar vorgesetzte Behoͤrde der Provinzial= Konsistorien.

Das Landes ⸗Konsistorium ist dem Kultus Ministerium untergeordnet. Entstehen zwischen dem Kultus ; Ministerium und dem Landes . Konsistorium Meinungsverschiedenheiten über die Grenzen der beiderseitigen Zuständigkeit oder in Angelegenheiten, in welchen ohne beiderseitiges Einversländniß nicht

verfahren werden kann, so ist nöthigenfalls mittelst Vortrags des Mi— nisters die Königliche Entscheidung zu erwirken. Den Zeitpunkt, mit welchem das Landes - Konsistorium in Wirksamkeit

tritt, wird das Kultus. Ministerium verkünden.

Zu Landtags ⸗Kommissarien auf die Dauer dieser Diät für beide Kammern sind bestellt: der Geheime Finanz - Direktor von Seebach, der Geheime Finanz-⸗Rath von Klenck, der Geheime Re— gierungs Rath Brüel, die Ober ⸗Justiz Räthe Francke und Eggeling, der Geheime Legations-Rath Hartmann, die Regterungs.Räthe Küster, Jacobi, Niemeyer, Haase, Marcard, der Wegebaurath Bockelberg und der Kloster⸗Kammer ⸗Assessor Barkhausen.

Nassau. Wiesbaden, 20. April. (Fr. J.) Die Stände—⸗ Versammlung hielt gestern ihre erste öffentliche Sitzung in Budget« Angelegenheiten ab. Sie setzte die Landessteuerkasse⸗ Einnahmen, das Budget der herzoglichen Staatseisenbahn, die Domanial-Einnahmen und deren Ausgaben fest. Abg. Braun berichtete über das Budget über direkte und indirekte Steuern, über den Vereinszoll, die Bier— und Branntweinsteuer und den Bezug aus den Einkünften des Domainenfiskus. Der Ausschuß verlangt Abschaffung des von der Regierung seither durchgeführten Grundsatzes, wodurch der Ertrag der indirekten Steuern bei der Budgetirung unterschätzt worden und der Jahresabschluß eine weit höhere Summe aufzuweisen hatte, so daß, statt des befürchteten Defizits, stets ein großer Einnahmeüber— schuß in das nächstfolgende Jahr überging.

Bayern. München, 20. April. Freiherr v. d. Pfordten reist morgen Mittags zur Ministerkonferenz nach Augsburg, wo die Herren v. Beust, v. Varnbüler, v. Dalwigk und vermuthlich auch v. Edelsheim zusammentreffen.

Oesterreich. Pesth, 19. April. Die Magnatentafel hielt eine kurze Sitzung, in welcher beschlossen wurde, die Adresse als gelesen zu betrachten und etwaige stylistische Korrekturen den Deputirten zu überlassen. Hiermit entfiel die Spezialdebatte. Heute begiebt sich eine Deputation der Franzstädter Kirchenbau - Kommission nach Wien, um Ihrer Majestät der Kaiserin für die Uebernahme des Protektorats über den genannten Kirchenbau zu danken. Die Deputation wird Sonnabend Mittags empfangen werden.

Lemberg 18 April. Fürst San guszko beantragt, wegen beschleunigten Baues der Lemberg Brody - Tarnopoler Eisenbahn Schritte zu thun. Der Antrag geht an den Landesausschuß. Las⸗ kowski referirt Namens der Spezialkommission über die Regierungs— vorlage, betreffend die administrative Landeseintheilung und proponirt: 1. daß der Landtag mit der Eintheilung in zwei Statthalterei⸗ gebiete unter einem General⸗Gouverneur nicht einverstanden sei und zu gleich um Aufhebung der bestehen den Statthalterei⸗Kommission in Krakau bitte; 2. daß derselbe die projektirte Eintheilung in 74 Bezirke mit eini⸗ gen Abänderungen billige. Es erfolgt eine lebhafte Debatte über Punkt 1 Seidler ist vom Standpunkte der Lokalinteressen Krakaus und der westlichen Landestheile, Lozinski vom ruthenisch-nationalen Standpunkte dagegen. Der Ruthene Pawlikow verlangt die poli— tische Landestrennung mit Landtagen in Lemberg und Krakau. Der Regierungscommissair empfiehlt die Kommissionsvorschläge und er— klärt, der Gedanke einer politischen Landestrennung liege der Regie— rung ferne; die Idee wegen Einsetzung eines Generalgouverneurs sei aufgegeben. Punkt 1 wird schließlich angenommen Nach zweistündiger Pause Berathung über Punkt 2, welche schließlich auf die nächstfolgende Sitzung vertagt wurde. .

Großbritannien und Irland. London, 19. April. In der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurde nichts von allgemeinem Interesse verhandelt. Einige Bills von örtlicher Be— deutung, den Hopfenhandel, Gesellschaftsbanken und dergleichen mehr betreffend, gelangten zur 2. Lesung.

Der Marquis von Westmeath hat, da die 2. Lesung der Parlamentseidbill im Hause der Lords durchgegangen ist und da selbst die Erzbischöfe von Canterbury und Armagh nebst Lord Derby es für unnütz gehalten haben, auf Verwerfung der Maßregel anzutragen, nun seinen förmlichen Protest gegen die erfolgte zweite Lesung erhoben und in der gewöhnlichen Form mit ausführlicher Motivirung im Tagebuch des Oberhauses verzeichnet.

Nach einem eben erschienenen Parlamentsausweise sind zu Gun— sten der Reformbill seit dem Schlusse der Parlamentsferien bis vergangenen Freitag 610 Petitionen mit im Ganzen 440,941 Unter- schriften eingelaufen. Die meisten Unterschriften zählte die Petition aus Manchester und Salford, nämlich 71,817, eine aus Glasgow zählte deren 21017. Gegen die Bill sind 16 Petitionen mit zu— sammen 2895 Unterschriften gerichtet worden.

Frankreich. Paris, 19. April. In der gestrigen Sitzung des gesetzgebenden Körpers wurde zur Discussion des Art. 2 des Handels. Marine - Projeftes geschritten: »Die durch Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Mai 1841 den Dampfmaschinen französischer Fabrication, welche sür inländische, zum internationalen Dienste bestimmte Schiffe angefertigt wer⸗ den, angesetzte Prämie fällt weg. Dieselbe soll jedoch für jetzt schon in Angriff genommene Maschinen dieser Art noch fortdauern.“ Bieser Artikel wurde nach einer unbedeutenden Discussion angenommen und dann zum Art. 3 übergegangen, der folgendermaßen lautet: »Sechs Monate nach Erlaß des gegenwärtigen Gesetzes können Dampf- und Segel -Seeschiffe gegen Erle⸗

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gung einer Abgabe von 2 Franken Per Tonne ihres Gehalts zur Französirung ffraneisation) zugelassen werden. Dieselbe Abgabe wird von den Kielböden eiserner oder hölzerner Schiffe erhoben. Plichon sucht zu beweisen, daß, indem man den auf fremden Werften gebauten Schiffen gestatte, französisch zu werden, man die französischen Schiffswerfte ruinirte, und dies die Folge haben könnte, daß es der französischen Kriegs. Marine plötzlich an Schiffsarbeitern fehlen würde. Der Regierungs- Kommissar bestreitet dies und giebt folgende Aufschlüsse: Ihm zufolge ist der Dienst in den Staats- Marine Werkstätten ein von den Privat - Anstalten ganz getrennter, so lange der Friede besteht Dieselben haben aber auch ein großes Interesse für den Staat; deren Desorganisation ist aber nicht zu befürchten. Die Staats. Arsenale beschäftigen 25,000, die Privat - Ansialten haben 9. bis 19900 Arbeiter, von denen der Staat aber noch einen großen Theil beschäftigt sseit längerer Zeit liefern sie für 6 Millionen Arbeit per Jahr). So arbeite z. B. der berühmte Schiffsbauer Normand nur allein für den Staat. Außerdem arbeiteten die Privat. Schiffswerfte fast nur für fremde Regierun—. gen, da die französischen gepanzerten Schiffe ihren Ehrgeiz erregt hätten. Seit fünf oder sechs Jahren hätte die französische Industrie von ihnen für ungefähr 50 Millionen Franken Bestellungen erhalten. Sie arbeite also fast nur ausschließlich für den Staat und fremde Regierungen. Er giebt zu, daß nach Annahme des neuen Gesetzes manches Schiff im Auslande gebaut werden würde. Das Privat- Marine; Material würde sich aber vermehren, und die Ausgaben, welche jährlich für die Ausbesserung gemacht werden müßten, den französischen Werkstätten zu Gute kommen. Die fran. zösische See Marine habe daher von den Resultaten des neuen Gesetzes nichts zu fürchten, im Gegentheil, sie müsse dessen Annahme wünschen. Nach einigen Bemerkungen Plichon's und Armand's ergreift Thiers das Wort, um sich nochmals mit aller Energie gegen das Projekt auszusprechen., Ihm antwortet der Staatsminister Rouher. Derselbe giebt einige Aufschlüsse über den Preis der Schiffe im Auslande und in Frankreich. Er giebt zu, daß die Schiffe ersten Ranges in Frankreich nicht höher zu stehen kämen, als die, welche England liefert. Die Schiffe zweiten Ranges kosteten aber in England 30 Prozent weniger, als in Frankreich. Die amerikanischen, schwedischen und norwegischen Schisse kosten ihm zufolge noch weniger. Sie seien freilich weniger werth, als die französischen, aber das habe keine Be— deutung, da man sich ihrer nicht lange bediene. Thiers hatte behauptet, das Personal der französischen Handels -⸗Marine sei in der Abnahme begriffen. Nach Rouher ist dies nicht wahr, seit dem 1. Januar 1865 habe es zuge— nommen. Damals sei das Personal der überseeischen Schiffe 21,833 Mann, das der Küstenfahrer 32,360 Mann und das der kleinen Fischerei 32,186 Mann stark gewesen; heute stellten sich die Zahlen folgender Maßen: 24,548, 37006 und 33,000. Die Ankündigung des neuen Gesetzes habe also die Handels-Marine nicht entmuthigt. Der Art. 3 wurde hierauf an— genommen. Der Artikel 4 lautet, wie folgt: »Das von fremden, in die französischen Häfen einlaufenden Schiffen bisheran erhobene Tonnengeld wird vom 1. Januar 1867 an aufgehoben. Dagegen bleibt das von fremden wie einheimischen Schiffen als Garantie für die zur Ausbesserung der fran— zösischen Seehäfen gemachten Anleihen erhobene Tonnengeld bestehen. Kaiserliche Dekrete können auf dem Wege der Verwaltung zur Begegnung von Ausgaben ähnlicher Art ein Tonnengeld anordnen, welches aber, den Decime inbegriffen, 27 Fr. nicht übersteigen darf und die einheimischen wie remden Schiffe treffen muß.“ Der , Rouher erklärt, daß das Tonnengeld auf fran— zöͤsische Schiffe in Folge des 1825 mit England abgeschlossenen Schifffahrts. vertrages erhoben werde. In England würden (wahrscheinlich aber nur noch bis 1872) zum Besten der verschiedenen Häfen von den englischen Schiffen ebenfalls Tonnengelder erhoben, und dasselbe habe beim Abschlusse obigen Vertrages dazu geführt, daß zur Herstellung der Gleichheit in den französischen Häfen für die französischen Schiffe Aehnliches geschehe. Der Artikel wird gutgeheißen. .

In der . Sitzung wurde die Diskussion über die Handels

Marine ⸗Angelegenheit fortgesetzt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 19. April. Ueber den Verbrecher, welcher das Attentat gegen den Kaiser ver— übt, sind der Nord. Post« folgende Nachrichten zugegangen. Der selbe sagt aus, er sei der Sohn eines Bauern aus einem der südlichen Gouverüements, 24 Jahr alt, griechischen Glaubens und heiße Alexej Petrow; seine Erziehung habe er in einem Gymnasium seiner Heimath erhalten, den Kursus vor 5 Jahren beendigt und seitdem sei er in Rußland umhergewandert; in St. Petersburg befinde er sich seit einem Jahrej während der ganzen Zeit habe er hier keine

unwahr zu sein, da der Verbrecher unter Anderem sagte, er wolle seinen eigentlichen Namen nicht nennen, aus Furcht, daß die Nach⸗ richt von dem von ihm verübten Verbrechen seine Eltern vor der Zeit ins Grab bringen könne. ö dauern die durch diese Angaben verursachten Untersuchungen sort. .

84 r , n , Grenze, 19. April. (Ostf. Ztg.) In offiziellen russischen Kreisen interessirt man sich lebhaft für das von namhaften Kapitalisten unterstützte Projekt der Weiterführung der jetzt im Bau begriffenen Bahnlinie Balta⸗Kieiv nach Tarnopol und Lemberg. Kommt dies Projekt zur Ausführung, was wegen der Vortheile, die es der österreichischen Regierung bietet, sehr wahrscheinlich ist, so wird Kiew in unmittelbare Verbindung mit Wien und dadurch mit allen euro⸗ päischen Hauptstädten gebracht. In jüngster Zeit haben zahlreiche, durch den letzten Aufstand in ihrem Wohlstande zurückgekommene deutsche Kolonistenfamilien in den Kreisen Kalisch, Konin und Wlo⸗⸗ clawek ihre bisherigen Wohnsitze verlassen und sind weiter nach Osten, namentlich nach Wolhynien, gezogen, um sich dort nieder, zulassen. Die meisten haben die Gegend um Shitomir, wo sich

beständige Wohnung gehabt und sich mit Ta gelöhnerarbeit in den Artellen beschäftigt. Diese Aussagen scheinen

thümer setze ibre Berathungen auch jetzt fort.

schon aus früherer Zeit zablreiche und zum Theil blühende deutsche Kolonieen befinden, zu ihrem Ansiedelungsort gewählt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. April. Ueber die beabsichtigte Wiedereinführung des Zolles auf Lebensmittel schreibt ⸗Aftonbl.“« u. A.! Die Vorzüge des Einfuhrzolles für den. Ackerbau sind jedenfalls nur eingebildete. Gerade zu der Zeit, als wir von diesem Zolle befreit waren, hat sich die schwedische Land- wirthschaft und der Ackerbau zu der Höhe entwickelt, auf welcher dieselben jetzt stehen. Wir sind ein exportirendes Land dieser Pro— dukte geworden und haben das Bestreben, die Production derselben fortwährend zu vermehren. Eine Ausnahme hiervon kann nur dann eintreten, wenn unser Land von Mißwuchs heimgesucht werden sollte; aber dann gerade ist es der Landmann, welcher kaufen muß, und gerade dann müssen die Einfuhrabgaben aufgehoben werden, wovon uns Finnland erst jüngst ein Beispiel gab.

Amerika. New-⸗-Hork, 7. April. Das Ergebniß der Senats ⸗Abstimmung über die Civil-kights Bill wurde sowohl im Hause selbst, als auch im Lande, soweit die Kunde davon gelangt war, mit Beifall begrüßt. Die Bill ist sofort an das Repräsen— tantenhaus gesandt worden, wo am 7. April darüber verhandelt wurde. Voraussichtlich wird sie auch hier und zwar wahrscheinlich mit großer Stimmenmehrheit angenommen werden. (Ist nach tele— graphischer Mittheilung geschehen. Der Präsident hielt am 6 einen über 3 Stunden dauernden Staatsrath und soll der Prozeß von Jeffer⸗ son Davis den Gegenstand der Berathung gebildet haben. Es scheint, daß die Freunde des Expräsidenten der Konföderirten es wenigstens für jetzt aufgegeben haben, seine Freilassung vermittelst eines Habeas corpus zu verlangen. Eine zahlreiche Deputation aus Virginia hat den Präsidenten der aufrichtigen und einmüthigen Unterstützung sei⸗ ner Politik versichert. In Washington ging das Gerücht, daß der Präsident in Kurzem eine allgemeine Amnestie proklamiren würde. In New-⸗Orleans betrachtete man diese Amnestie als schon in seiner jüngsten Proclamation enthalten und sollen die Herren Slidell und Benjamin im Begriff gewesen sein, nach Louisiana zurückzukehren. Der Washingtoner Korrespondent eines Bostoner Blattes berichtet, der Finanzausschuß des Repräsentantenhauses sei zu dem Schlusse gelangt, daß die Steuerlast füglich 50 Millionen Dollars verringert werden könne und werde deshalb eine dahinzielende Bill in den ersten Tagen einbringen. Die Taze auf Manufakturen, Kleidungs- stücke, Papier u. s. w. soll danach beträchtlich herabgesetzt werden. In New--Hork und in Charleston sind zerstörende Feuersbrünste vor gefallen, welche in ersterer Stadt einen Schaden von nicht viel we— niger als eine Million Dollars verursacht haben sollen. .

Ueber angebliche Neger ⸗Aufstände auf mehreren Pflanzungen Cuba's sind aus der Havanna bis zum letzten März Berichte ein gelaufen. In verschiedenen Theilen der Insel seien Feuersbrünste ausgebrochen, welche man von Selaven angestiftet glaubt. Ein Ver⸗ ein hat sich gebildet, um die Einfuhr afrikanischer Neger zu ver—

indern. ; Reuters Office meldet: New Hork, 12. April, Nachmittags. Der Senat hat die Anleihe-⸗Bill angenommen. Wie bereits vom Senate, so ist auch jetzt vom Repräsentantenhause die Bürgerrechts -Bill mit der erforderlichen Zweidrittels⸗ Majorität gegen das Veto des Präsidenten angenommen. Es sind Gerüchte im Umlaufe, wonach binnen Kurzem eine allgemeine Amnestie pro— klamirt werden wird. Eine große Anzahl Fenier hat sich an der canadischen Grenze des Staates New⸗Brunswick zusammenrottirt und bedroht Campobello und St. Stephens.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff eschen Telegraphen ⸗Bürean.

Dresden, Sonnabend, 21. April. Staatsminister Freiberr von Beust, welcher gestern Abend zu der mittelstaatlichen Minister⸗ konferenz nach Augsburg abgereist ist, batte vorher in Leipzig eine Besprechung mit dem Herzoge von Koburg-Gotba.

Frankfurt a. M., Sonnabend, 21. April. Mittags. Die Ministerkonferenzen der Mittelstaaten werden erst morgen, S in Augsburg eröffnet werden. Es sind zu denselben eingeladen Regierungen von Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Seffen · Darmstadt, Weimar, Gotha und Meiningen.

London, Freitag, 20. April, Adends.

Sitzung des Unterbauses erwiederte der Staats- Sercceta—

auf eine Interpellation des Parlaments · Mitgliedes Fe die in Paris zusammiengetretene Konferenz äber die Denaufäcften- Ueber den Inhalt der Berathungen könne er keine Mirtdeilungen macken. Sriffit? fragt darauf, ob England gegen die Wabl des Prinzen don pᷣoden-

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