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25 000 Stück 8 Fuß langen eichenen Mittelschwellen, und 4190 1fde. Fuß eichene Weichen und Herzstückschwellen vergeben werden. Unternehmer wollen Aufschrift:
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Verloosung, Amortisatign, Zinszahlung von öffentlichen Papieren.
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heute nicht eingelöst worder Beeskow, den 8. November
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In der, auf Grunt
zu 500 Thlr zu 100 Thlr Dieselben werden den Inhabern mit die in den ausgeloosten Nummern versch Rückgabe der Obligationen, Talons Coupons am 1. August d. Is in den hiesigen Kreis ⸗Kommunal-⸗Kasse (Königsstraße mit dem 1. Au gust er. die Verzinsung der aufhört für die etwa fehlenden Zins- Coupons der Kapital abgezogen werden würde, und die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalt dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werder wie Jahren nicht erhobenen Zinsen zu Gunsten des Kreises Königsberg i. Pr., den 16. Januar 1865 Der Vorsitzende der ständischen Kreis⸗Kommission für die Grunderwerbun zum Bau der Eisenbahn Pillau -⸗Königsberg⸗Lyck im Königsberger Landfreise. Landratt ; Br. von Husllessen
is Bei der am 25 Dezember d. J. vorgenommenen Verloosune Pr. Stargardter Kreit Obligationen sind aus geloost r IL. von den Aprozentigen Obligationen erster Emissio⸗ Litir. A zu fünfhundert Thaler Mr.
Littr. B. zu zweihundert Thaler ,,
Littr. C. zu einhundert Thaler: Nr. 51. 195. 285. 101. 16
Littr. D. zu funfz Nr. 39. 186. 328 2315 79
Littr. E. zu
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Nr. 318. 22. 302. 254. 260. 27. IH. von den A. 41prozentigen Obligationen zweiter Emission Littr. 2. zu fünfundzwanzig Thaler
Littr. a. zu fünfundzwanzig Nr. 33 und 75. zu einhundert Tl 28 und 118. zu zweihundert Thaler Nr. 67 und 126.
8 aki . 1 8 2 ; 8 r— geloosten Obligationen werden den Besitzern ; 2
III. von den B. 5prozentigen Oblige en zweiter Emissien
3 ing igt, den darin vorgeschriebenen Kapitalbetrag vom 3. Jul ik. J bis zum 1. September k. J. in der hiesigen Kreis ⸗ Kommunal ⸗Kasse er bei den Herren Otto u. Comp. in Danzig gegen Rückgabe der Kreis- ;
bligation mit den dazu gehörigen, erst nach dem 2. Juli k. J. fälligen Zins -Coupons in Empfang zu nehmen ö — Stargardt, den 29. Dezember 1865. v. Neefe. v. Kries. v. Jackowski. Ewe. Rüß Bekanntmachung. September 1865 stattgebabten Ausloosung von Bomster sind nachbenannte Buchstaben und Nummern gezogen
— 14
* 12 82 * —
Buchstabe Aa 1000 Thlr . Ba. 500 Thlr. ? Ca. 100
, — 131. 146 a. 25 Thlr. Rr. 161. 162. 166. 171. 1890 und 190.
Die Obligationen werden den Inbabern hierdurch zum 1. Juli 1866 mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Rückgabe der Obli— gationen und der dazu gehörigen Zins Coupons der spätern Fälligkeits Ter= mine von dem genannten Tage ab bei der Kreis. Kommunal ⸗Kasse bierselbst in Empfang zu nehmen.
Wollstein, den 31. März 1866.
Die kreisständische Chausseebau ⸗Kommission.
Die
3710
Bei Ausloosung der ; . Juli 1866 einzulösenden Obligationen der ocietät zur Regulirung Instrut von Bretleben bis Rebra sind folgende Rummern: Litt. B. Rr. 114. 241 2 500 ͤ
Rr. 173. 176 2 200 Thlr. 100 Thlr — 200 Thlr. ; Litt. E. Rr. 10. 11. 14. 121. 1865 à 50 Thlr. — 250 Thlr. in Summa 1850 Thlr., gezogen worden. Die Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, diese mit den dazu gehörigen Coupons am) I. Juli bei der Societätskasse in Artern einzureichen und dagegen die Kapi—
hlr. — 1000 Thlr. Litt. C.
talien nebst den bis in fälligen Zinsen in Empfang zu nehmen, mit dem merken, daß die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen mit dem
Merseburg, den 12. Dezember 1 Fh, , 35 1 c Der Königliche Ko: ssarius für die Societät zur Regulirung der Unstrut
etlebe Nebra, Regierungsrath Lentz.
De dani tmach ung. d. M. sind die nachstehend auf—
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34. 328. 242. 425 à 190 Thlr., 1515. 921. 851. 1999. 136 11563 117 1Hsod. 1014. 121
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gedachten Obligationen werden hiervon mit dem daß die Auszahlung am 1. Juli 1866, onen und der betreffenden Zins ⸗ Coupons, bei erfolgen wird und von der Verfallzeit ab die
ache ich, unter Bezugnahme auf die früheren Bekannt — arauf aufmerksam daß die Beträge für die bereits am r 1862, 21. Dezember 1863 und 10. Dezember
Nr. 63 2 500 Thlr., Nr. 417 und 603 4 100 Thlr, CG. Rr. 1561 8 50 Thlr. bis jeßt bei oben gedachter Kasse nicht erhoben sind und die Inhaber der Obligationen den daburch entstehenden Zinsenverlust sich selbst heizu⸗ messen haben Rahden, den 79. Dezember 1665. Der Direktor der Sozietät zur Regulirung der Gewässer im nördlichen Theile des Kreises Lübbecke Freiherr v. 5. Horst,
log!
r.; Litt. D. Nr. 131. 237 2 100 Thlr. .
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Verschiedene Bekanntmachungen.
Königliches Soolbgd zu Elmen bei Groß-Sale. Eisenbahnstation Schönebeck bei Magdeburg!) Das hiesige Soolbad, welches sich seit länger als 50 Jabren durch sehr
Das w. 9 Heilresultate bei Haut- und Drüsenkrankheiten, Gicht ]. Nervenlei- en 1c, auszeichnet, wird am 15. Mai, eröffnet und am 15. Septem— ger geschlossen. . . Außer den, aus der hiesigen starken Soole bereiteten Soolbädern wer— den Sooldunst Russische — und kalte Soolschwimmbaͤder (etztere in nem 3400 Kubikfuß Soole enthaltenden, mit 6 Fuß hohem Soolsturz ver— ebenen Schwimmbassin) gegeben, so wie alle gebräuchlichen natürlichen und ünstlichen Mineralwasser in der Trinkhalle verabreicht.
Die Promenade an dem Y Stunde langen Gradirwerk ist von gan esonders günstigem Einfluß auf die Rekonvalescenten Auskunft über Wohnungen und sonstige Angelegenheiten ertheilt
die Königliche Bade- In speetion
266) Kun Berein für die
Rheinlande und Westphalen in Düsseldorf.
Die Herren Mitglieder des Vereins werden zur Erledigung der in Ar— iel 12 des Statuts vorgesehenen Geschaͤfte und außerdem in Gemäßheit des Artikels I2ß des Statuts Bebufs weiterer Berathung und Beschluß von der außerordentlichen General Versammlung am 25sten
sassung über die januar 1866 in erster Lesung beschlossene
Statutänderung, so wie eventuell Feschlußfassung über eine Siatutänderung nach Maßgabe des von Seiten des Ausschusses in der erwäbnten General-⸗Versammlung vorgelegten Statut—
Entwurfs zu der
164 g s 966 ordentlichen General Versammlung auf Donnerstag, den v. Juli 1840,
Morgens 10 Uhr, ; . im Galleriesaale der Königlichen Kunstakademie hierselbst hierdurch ergebenst eingeladen. Düsseldorf, den 1. Mai 1866. Der Verwaltungsrath. A. A. Cl. Bewer, Secretair.
Die General⸗Versammlung vom 25. Januar d. J. hat die Annahme
eines neuen Statuts in solgender Fassung beschlossen: Statut des J eins für die Rheinlande und Westphalen in Düüsseldorf.
Wesen und Zweck des Vereins. . JI. Der Kunstverein für die Rheinlande und Westphalen ist eine Corporation, welche in Düsseldorf, als dem Sitze der Kunst Akademie ihr Domizil hat und dem Zwecke dient, die Kunst zu fördern, indem sie zu allgemeinerer Theilnahme für das Schöne anregt, Künstler und Kunstjünger in ihren Bestrebungen aufmuntert und den Schmuck des öffentlichen und des Privatlebens durch Werke der Kunst erleichtert.
Mitgliedschaft. . . 2. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch die auf Grund der irkende Eintragung des Namens in die Vereins ⸗Rolle‚ Die
Kunstver
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8. Meldung zu bew ,,. Austrittserklärung steht jederzeit srei. . ö. un, , ,, zu einem jährlichen Beitrage von 5 Tha lern. Dieser Beitrag ist gegen Empfang eines Antheilscheins zu leit g welcher die betreffende Nummer der Vereins Rolle führt und dessen BVesitz für das laufende Geschäftsjahr beziehungsweise bis zur in ziehung der 61 jährigen Beiträge zur ö und zum Genusse der Rechte eines Ver— insmitaliedes erforderlich ist. ö 9 z mehrfacher Zahlung en Th rr heitt age ver pflichten, erhalten die entsprechende Zahl von Antheilsscheinen.
Wirkungskreis. . 8. 3. Die nach Deckung der Verwaltungskosten bleibenden Rein- Ein—
nahmen des Jahres sind zu verwenden:
ᷣ zi ᷓ 5 Beschaff di von Kunstwerken 2) zu einem Viertheile auf Beschaffung und Widmung nstwerl u öffentlicher Bestimmung, sowie auch aus nahmsweise auf Herstel lung und Erhaltung vorhandener öffentlicher Kunstdenkmale im Ge- biet' der Malerei und Skulptur; zu zwei Viertheilen auf Ankauf von den Privatbesitz eignen und unter die M
n . ö. . Viertheile auf Erlangung von Nachbildungen in Kupfer⸗
* . * 8 ; . 93 j 1 N . oder Stahlstich oder ähn ichem Verfahren behufs periodischer Ver i itglieder des Vereins. na an alle Mitglieder des Veren . .
, n. ist festzuhalten, daß die Ankäufe direkt vom Künstler und nicht aus zweiter Hand zu machen sind, sowie daß bei größeren Be— stellungen eine öffentliche Konkurrenz ausgeschrieben werden soll. 2 . Die Verwendung und Verrechnung jeder dieser Einnahme- Raten ge. schieht nach Art besonderer Fonds in der Weise, daß dieselben von Gan den steng geschieden werden und am Jahresschlusse vorhandene Bestände 2* einen oder anderen Fonds ebendensselben zur Verwendung um folgenden
Jahre verbleiben. n, n,.
Abweichungen von dem vorstehenden Grundsate sind 26 ausnahind- weise und in jedem einzelnen Falle nur úgch vorgängiger Genebmigun durch einen mit Mehrheit gesaßten BVeschluß der Generalverfammiung statthaft.
Kunstwerken, welche sich für itglieder des Vereins verloost
§. 4. Der Verein wird in der Regel jährlich eine öffentliche Kunst ausstellung veranstatten und unter den zur Ausstellung eingesandten Werken die zur Verloosung anzukaufenden Kunstwerke wählen.
Vereins Organe.
§. 5. Die Haupt ⸗Organe des Vereins sind:
a) die General⸗-Versammlung der Mitglieder,
b) der Ausschuß, welcher in der Zahl von 42 in der Rheinprovinz oder Wesiphalen wohnenden Mitgliedern durch die General ⸗Versamm- lung gewählt wird,
e) der Verwaltungsrath, welcher in der Zahl von 9 Mitgliedern durch den Ausschuß aus dessen Mitte gewählt wird.
Aus den Mitgliedern des Verwaltungsrathes ernennt der Ausschuß alljährlich den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Secretair des Vereins.
Der Vorsitzende führt den Vorsitz nicht nur im Verwaltungsrath, son— dern auch im Ausschuß und in der General-Versammlung.
dritt während des Geschäftsjahres ein Mitglied des Verwaltungsrathes aus, so ist an dessen Stelle möglichst bald eine Neuwahl vorzunehmen
Den Schatzmeister bestellt der Verwaltungsrath.
Ver waltung. Im Allgemeinen.
J. g. Die gesammte Geschäftsführung des Vereins liegt insoweit, als das Statut nicht Sonderbestimmungen enthält, dem Verwaltungsrathe ob, dessen Mitgliedschaft Ehrenamt ist. Derselbe ist bei Anwesenheit von 5 Mitgliedern beschlußfähig.
Mit dem Schlusse des Geschäftsjahres, welches vom J. November bis letzten Oktober dauert, scheidet je ein Dritttheil des Verwaltungsrathes aus Bie Ausscheidenden sind wieder wählbar.
Vorsitzender
§. J. Der Vorsitzende beruft den Verwaltungsrath, den Ausschuß und die General Versammlung. In Prozoßsachen liegt ihm allein beziehungè⸗ weise seinem Stellvertreter die Vertrttung des Vereins ob. Er schließt Namens des Vereins die Verträge, welche vom Secretair gegengezeichnet werden.
Secretair.
8. 8. Die Korrespondenz in den Angelegenheiten des Vereins, so weit solche nicht dem Schatzmeister obliegt, namentlich in allen denjenigen, welche den Abschluß von Veifrägen mit Künstlern, die Ausführung der von solchen übernommenen Arbeiten, die Kunstausstellungen und die Einsendungen zu denselben zum Gegensiand haben, ist Obliegenheit des Secretairs. Derselbe führt das Inventarium der im Besitze des Vereins befindlichen Kunstgegen stände und sorgt für deren angemessene Aufbewahrung.
Er unterzeichnet die öffentlichen Bekanntmachungen nd fůhr Verhandlungen des Verwaltungsraths, des Ausschusses und der Versammlung das Protokoll.
Schatz meister.
3. 9. Nach Maßgabe der Beschlüsse des Verwalt Schahmeister das Kassen. und Rechnungswesen, fü Bücher, so wie die betreffende Korrespondenz mit rath ernannten örtlichen Geschäftsführern, fertigt diesen die speziellen bungslisten zu, vertinnahmt die eingehenden Gelder, leistet auf Grund licher Anweisungen des Vorsitzenden mit Gegenzeichnung des Secretairs die Zahlungen und legt nach dem Schlusse des Geschäftsfahres die Rechnung aß LLassen die Verhältnisse des Vereins die Anstellung eines besoldeten Ge⸗ schäftsführers und die Vereinigung des großeren Theiles der Geschafte des Schatzmeisters und des Sectetairs in dessen Hand angemessen erschen ü kann der Ausschuß eine solche Einrichtung beschließen
Ausschuß.
z. 10. Der Ausschuß versammelt sich wenigstens 2 Mal in
in Düsseldorf; er ist bei Anwesenheit von 17 Mitgliedern beschlußf
Ihm stcht die Aufsicht über die Geschäfts führung des raths zu, und er kann in allen Angelegenheiten des Vereins
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charge. Bei zwisch der Verwaltung und Revisoren entscheidet die General · Versammlung Erledigung des visionsgeschäftes werden die Rechnungen gemäß ekanntmachun- gen während 8 Tage zur Einsicht der Vereinẽ⸗
Bei den auf die Rechnungsabnahme jenigen Mitglieder des Ausschusses, welche tungsrathes sind, nicht stimmfäbig.
Mit dem Schlusse des Geschäftssahre idet glieder des Ausschusses aus. Die Ausscheidenden snd wieder vahlbar.
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§. 11. Jährlich, zur der Kunstausstellung sinder eine General · Versammlung st u ßerdem ke der Ausschuß außervn liche General Versammlungen veranlassenn. Er st orrpstithit!. eine innerhalb sechs Wochen zu derufen, wenn 56 Actiongire unter Angabe Aweckes dieselbe deantragen Die Berufung an die Vereins ⸗ Mi schäftsführer zu Düsseldorf erscheimenden Zeit
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