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Königlich Preußischer
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen gestellung an ür gerlin die Expedition des onigl. Preußischen Staats - Anzeigers: Wilhelm s⸗Straste No. 51.
(nahe der Ceipzigerstr.)
Anzeiger.
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Berlin, Sonnabend den 12. Mai
1866.
nu der
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt: Dem Wirklichen Geheimen Rath und Direktor im Ministerium des Königlichen Hauses von Obstfelder den erster Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Wirklichen Geheimen Rath und Direktor im Ministerium des Königlichen Hauses von Obstfelder auf sein Ansuchen von der ihm als ein Nebenamt übertragenen Leitung der Hofkammer der Königlichen Familiengüter zu entbinden und den Hofjägermeister und Ober ⸗ Forstmeister Freiherrn von Sch ele, unter Belassung in der Charge als Hofjägermeister, zum Präsidenten der Hofkammer
mit dem Range eines Regierungs- Ches ⸗Präsidenten, so wie ferner
den Regierungs-Rath von Wallenberg zum Ober · Hofkammer · Rath mit dem Range eines Ober ⸗Regierungs -⸗Raths zu ernennen;
Adjutant zur 5. Artillerie · Bri⸗
kommandirt zur Dienstleistung als Adelstand zu erheben;
gade, Carl Elwin Anker, in den
= Den Ober . Bau Inspektor, Baurathé Fe ss el ing Minden zum
1 zierungs une Baurath zu ernennen;
Dem bei der Haupt Verwaltung der Staatsschulden angestellten Dehnicke den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗
Rath, und dem Ober · Buchhalter Erbrich bei derselben Verwaltung den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und
Nechnungs · Rath den Charakter als Rechnungs ⸗ Rath; so wie
Dem Oberamtmann Brand es zu Arendsee den Charakter als
Amtsrathj und
Dem praktischen Arzt 2c. Dr. Heberrer in Pr. Stargardt den Charakter als Sanitäts Rath zu verleihen;
Der Wahl des Stralsund zum Direktor der Realschule in so wie
Der
Mülheim an der Ruhr;
Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.
Allerhöchsté Erlaß vom g. April 1866 — bet ref⸗ fend die Verleihung der fis kalischen Vorrechte für den chausseemäßigen Aus bau und die Unterhaltung der Straßen im Saatziger Kreise, Regierungsbezirk Stettin: 1 von Stargard über Augustenhoff und Lenz bis zur Naugarder Kreisgrenze in der Rich tung auf Massow; 2 von Freienwalde bis zur Nau⸗ garder Kreisgrenze in der Richtung auf Da ber; 3) von Noerenberg nach Freienwaldej von Jacobs hagen über Bahnhof Trampke bis zur Chaussee von Freienwalde nach Stargard.
Meinen Erlaß vom beutigen Tage den der Straßen im Saatziger Kreise Re 1) von Stargard der Nugustenboff und
Nachdem Ich durch chausseemäßigen Ausbau glerungsbezirk Stettin
Lenz bis zur Naugarder Kreisgrenze
Rothen Adler ⸗Orden hagen über Bahnhof Trampke bis zur nach Stargard genehmigt Saatziger Kreise das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen
erforberlichen Grundstücke, der Chaussee ⸗Bau⸗ und Unterhaltungs ˖ Materialien nach Maßgabe
diese Straßen.
Oberlehrers Dr. Kruse von der Realschule in
Wahl des Oberlehrers Professors Dr. Düringer vom Gymnastum in Tilsit zum Direktor des Gymnasiums in Memel die
des Landtages, auf den folgt:
Farin uckermehl) a) in 13 Pfund vom Rohrgeflechten Ka gewicht; e) in Ballen: 4 Vfund
nung beauftragt.
in der Richtung auf Massow; 27) von Freienwalde bis zur Naugarder Kreisgrenze in der Richtung auf Daber; 3) von Noerenberg nach Freienwalde; 4) von Jacobs Chaussee von Freienwalde
Ich hierdurch dem
habe, verleihe
imgleichen das Recht zur Entnahme der für die Staats. Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen fünftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Stra— Erhebung des Ehausseegeldes nach den Be⸗ stimmungen des für die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld ⸗ Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim⸗ mungen auf den Staats -Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1810 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee ·
Uebernahme der ßen das Recht zur
Den Premier · Lieutenant im Garde - Feld Artillerie Regiment / Polizei⸗Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kom⸗
nen? Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur
öffentlichen Kenntniß zu bringen.
den 9. April 1866. Wilhelm. . von Bodelschwingh. Graf von Itz enplitz
Berlin,
An öffentliche Arbeiten.
Verordnung wegen Abänderung der Tar Zucker. Vom 16. April 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König Bren ßen *. verordnen, nachdem die Regierungen der zum Jolldecemmne alu gern Staaten über eine Abänderung der Tarasäãge far Zuck - gekommen sind, unter Vorbehalt der Geneß m hn deider Saurer Antrag Unseres S zar mstertuma, mas
8. 1. Vom 1. Juni d. J. ab 5 die Tara ie Tantzurttr mn gisten dan 8 Centern umd Rarrinne Bruttogewicht d in wmißer: ur ana siaaer Fand num Sennez Frut- Sencaer Turnnꝶamtes.
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Urkundlich unter Unten k 1
beigedrucktem Röntglicken
Gegeben Berlin, den 18
Graf von Bismard -S von Ron. Gran T*
: ö. . Graf zur Linne. . .
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