1866 / 109 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nach ist am gestrigen Spätabende hierselbst die Ordre an die öster reichisch Garnison eingetroffen, sich marschbereit zu halten und der Transport der Bagage verfügt worden. Mehrere Unteroffiziere und Aspiranten sind zu Offizieren avaneirt und bereits am vorgestrigen und gestrigen Tage nach Oesterreich abgereist.

In Folge des großen Armee⸗Avancements in der österreichischen theilweise hier garnisonirenden Regi.

Armee ist auch der Chef des mentes »Ramming« Oberst v. Abele zum General ⸗Major befördert worden und wird derselbe eine Brigade in der italienischen Armee übernehmen.

Der Gouverneur General Lieutenant von Manteuffel ist heute

Morgen von Schleswig hier eingetroffen und hat dem General von Kaphengst einen Besuch abgestattet. Die Frequenz unseres Eiderkanals in dem verflossenen Mo⸗

nat April betrug im Ganzen 430 Schiffe, wovon 353 mit Ladung Die am stärksten vertretene Flagge war die schleswig⸗

durchpassirten.

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holsteinische mit 298 Schiffen, ihr am nächsten kam die hannoversche

mit 62 Schiffen, außerdem waren vertreten Hamburg durch 7 Schiffe, Preußen durch 10, Dänemark durch 27 2c. Sachsen. der Kommifston für deutsches Obligationsrecht stattgefunden. Höessen. Darmstadt, 9. Mai. wird die Nachricht bestätigt,

Dresden, 9. Mai. Heute hat die Schlußsitzung standenermaßen Preußen gegenüber

Aus verläßlicher Quelle dem Prinzen Alexander von Hessen

sei vom Kaiser von Oesterreich die Eröffnung gemacht worden, daß

er vom Könige von Württemberg zum Commandeur des 8. Bundes Corps designirt sei.

Frankfurt a. M., 10. Mai. Abstimmung von Preußen

in da Bundestagssitzung am 9. d. M. über den sächsischen Antrag in Betreff eines auf Grund des Artikels XI. der Bundes- Akte an die Königlich preußische Regierung zu richtenden Ersuchens:

»In Mitte des Friedens und ohne daß von Seiten Preußens

irgendwelche für seine Nachbarn bedrohliche Vorkehrungen getroffen

wären, hat die Kaiserlich österreichische Regierung Rüstungen gegen Preußen begonnen, und die Königlich sächsische sich densel— ben bald darauf mit den ersten Einleitungen der ihrigen angeschlossen. Wenn die Königliche Regierung auch die sächsischen Ruͤstungen, unabhängig von den österreichischen, als bedrohlich nicht hätte auffassen dürfen, so mußte fie doch ihre Aufmerksamkeit verdoppeln, fobald zwei ihrer Bundesgenossen, deren Gebietszusam ˖ menhang die Sphäre ihrer gemeinsamen militairischen Action bis nahe an die Hauptstadt von Preußen reichen läßt, gleichzeitig und in offenbarem Zusammenhang militairische Vorbereitungen treffen. Die Königliche Regierung hätte voraussetzen dürfen, daß Oesterreich sowohl als Sachsen, wenn sie sich wirklich von Preußen bedroht glaubten, nach den von ihnen selbst bekannten Auffassungen vor jedem anderen Schritte sich an den Bund, Behufs Sicherstellung des Bundesfriedens gewendet haben würden. Statt dessen haben beide Regierungen es vorgezogen, sich in Verfassung zu etwaiger Selbsthilfe zu setzen.

Die preußische Regierung hatte inzwischen durch ihre Cirkular⸗ Depesche vom 24. März d. J. die Tbatsachen und die Besorgnisse, welche sie an dieselben knüpfte, zur Kenntniß ihrer Bundesgenossen gebracht. Die Antworten, welche sie erhielt, haben ihr die Aussicht auf rechtzeitige Unterstützung; im Fall sie angegriffen würde, nicht gewährt. Sie hat sich erst dadurch gensthigt gesehen, zur Sicherung ihres Gebiets eigene Vorkehrungen zu treffen, und selbst diese am Ende des Monats März nur in sehr geringem und beschränktem Maße eingeleitet.

In der Zwischenzeit haben die Rüstungen sich nicht vermindert, sondern erheblich vermehrt. Die Königliche Regierung ist bemüht gewesen, die Abstellung derselben durch Austausch von Erklärungen zwischen ihr und Oesterreich herbeizuführen, welche ohne Erfolg ge— blieben sind, weil die fortdauernde und zuletzt von Oesterreich offen

anerkannte Ausdehnung seiner Kriegsvorbereitungen die Frage auf.

dem thatsächlichen Gebiete in wachsender Spannung erhielt. Eben so erfolglos ist ihr Bestreben der Königlich sächsischen Regierung gegenüber gewesen. Die Spannung hat sich vielmehr auch den an— deren Bundesregierungen mitgetheilt, und nach den Nachrichten über Rüstungen, die der Königlichen Regierung von allen Seiten zugehen, muß sie voraussehen, daß das Gebiet des deutschen Bundes bald einem be⸗ waffneten Lager gleichen werde, dessen kriegerische Richtung nicht etwa defensiv gegen das Ausland gekehrt ist, sondern den inneren Frieden mit den schwersten Gefahren bedroht. Die Königliche Regierung kann sich leider nicht darüber täuschen, daß auch hier an manchen Stellen Tendenzen zu Grunde liegen, welche eben so wohl gegen Preußen gerichtet sind, wie gegen jedes ernste Bestreben, auch nur den bescheidensten Ansprüchen der deutschen Nation gerecht zu werden. Die Kaiserlich österreichische Regierung hat in ihrer neuesten Mittheilung vom 4. d. M. die Verhandlung über eine gleichzeitige Zurücknahme der von Preußen gegenüber Oesterreich und Oesterreich gegenüber Preußen angeordneten militairischen Vorbereitungen für erschöpft erklärt. Die Königlich sächsische Regierung hat auf das Ersuchen um Aufklärung über ihre Rüstungen, welches am 27. v. M. an sie gerichtet wurde, unter dem 29. éjusd, eine Erwiederung ge— geben, welche in keiner Weise eine Beruhigung gewähren konnte.

Beide Aktenstücke liegen hoher Bundesversammlung vor und der Besandte hat schon in der Sitzung vom 5. d. M. Veranlassung ge— nommen, den Charakter derselben zu präzistten und hervorzuheben wie in den Aeußerungen seiner Regierung nich der mindeste Anlaß gegeben sei, um Besorgnisse der Art, wie sie Sachsen zu seinem Antrage veranlaßt haben, zu motiviren.

Weder die von Sachsen geforderten Erklärungen, noch die dabei in Aussicht gestellten Gegenmaßregeln bezweckten etwas Anderes, als die vollständige Sicherstellung des preußischen Gebietes. Da also hiernach diese Maßregeln, in so weit sie in das Leben getreten, sind, einen entschieden defensiven Charakter an sich tragen, so sieht sich des Gesandten Allerhöchste Regierung nicht in dem Falle, solche zurück. zunehmen, bevor der Anlaß beseitigt ist, welcher sie hervorgerufen und bis die Regierungen, welche mit den Rüstungen begonnen haben, auch mit der gewünschten Abrüstung vorangegangen sein werden.

In diesem Sinne ist es die Preußische Regierung, welche mit Befremden in dem Königlich sächsischen Antrage die Ver—

hältnisse umgekehrt sieht, und welche daher vielmehr ihrerseits von

der Bundes-Versammlung erwarten darf, daß sie die hohen Regie. rungen von Sachsen und Oesterreich veranlassen werde, ihre einge⸗ getroffenen Rüstungen bald. möglichst einzustellen.

Sollte hohe Bundesversammlung dieses zu thun Anstand nehmen, oder dem Bunde selbst in seiner gegenwärtigen Verfassung dies in möglichst kurzer Frist zu bewirken die Kraft abgehen, so würde sich Preußen allerdings gezwungen sehen, das Bedürfniß der eigenen Sicherhelt und der Erhaltung seiner europäischen Stellung in erster Linie für sich als maßgebend zu betrachten und sein Ver— hältniß zu einem Staatenbunde, der im Widerspruch mit seinem obersten Grundgesetze die Sicherheit seiner Mitglieder nicht vermehrt, sondern gefährdet, den gebieterischen Forderungen der Selbsterhaltung unterzuordnen.«

Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 9. Mai lautet: Von Seiten des Militairausschusses wird die Verwendung verschiedener disponibler Festungsgelder für Bauten in Luxzemburg beantragt, und ein dem entsprechender Beschluß gefaßt. Ein weiterer Vortrag des Militairausschusses betraf die Normaletats der Besatzungen für die Bundesfestungen und die Stadt Frankfurt, und ward die Militair-Kommission beauftragt, die Aufrechthaltung des normalen Standes der verschiedenen Bundesgarnisonen mit Sorgfalt zu über— wachen. Der von der Königlich sächsischen Regierung gestellte Antrag: »Hohe Bundesversammlung wolle ungesäumt beschließen, die Königlich preußische Regierung darum anzugehen, daß durch ge— eignete Erklärung dem Bunde mit Rücksicht auf Artikel 11 der Bundesakte volle Beruhigung gewährt werde«, ward mittelst Majo— rität zum Beschluß erhoben, worauf von verschiedenen Seiten Er— klärungen erfolgten.

Das »Dresdner Journal« meldet in einem Telegramm, daß in der heutigen Sitzung des Bundestages der von Seiten Sachsens ge— stellte Antrag mit 19 Stimmen angenommen worden ist. Gegen denselben stimmten Preußen, Mecklenburg und die sunfzehnte und siebenzehnte Curie. Kurhessen stimmte für Verweisung an den Aus— schuß. Luxemburg hat sich der Abstimmung enthalten.

Oesterreich. Wien 10. Mai. (W. S) Nach soeben er— gangener Verfügung ist der Eintritt von Freiwilligen in die K. K. Armee, ohne die gesetzliche achtjährige Capitulation, bloß mit der Dienstesverpflichtung für die Dauer des Bedarfs, gestattet . Die wesentlichsten Bestimmungen dieser Verfügung sind olgende:

Für die Dauer des Bedarfes kann, mit eigener Wahl des Truppen körpers, Jedermann freiwillig in das Heer eintreten, welcher den unter 8.2 des Heeresergänzungsgesetzes enthaltenen Bedingungen entspricht. Diese Bedingungen werden für solche Freiwillige nur insoweit abgeän— dert, daß das Minimalmaaß der Körpergröße, ohne Rücksicht auf das Alter, mit 59 Wienerzoll bestimmt wird jedoch ist auf den Besitz der sonstigen für die betreffende Waffe erforderlichen Eigenschaften, besonders bei ö. Freiwilligen für die Artillerie und die technischen Truppen strenge zu sehen.

Diejenigen Freiwilligen, welche in der Armee gedient haben om Feldwebel, Wachtmeister 2. abwärts) treten mit dem Tage ihrer Assen⸗ strung in jene Charge, mit welcher sie aus der Armee entlassen wurden, wenn sie sich mit legalen Dokumenten darüber ausweisen. Diese Doku— mente sind den Assentlisten anzuschließen.

Jedem Freiwilligen ist nach vollzogener Assentirung das Handgeld aus. zubezahlen, u. z:: a Jedem, von dem es nachgewiesen ist, daß er als Feldwebel oder in einer äquiparirenden Charge mit guter Conduite und Verwendbarkeit in der Armee gedient hat, mit fünfundzwanzig 25) Gulden / ) Jedem, der nachweisbar als Führer oder Corporal tadellos in der Armee ge⸗ dient hat, mit zwanzig (20 Gulden / e) Jedem, der in der Armee überhaupt ge⸗ dient und den Anspruch auf das höhere Handgeld per 25 und 20 Gulden nicht hat, mit fünfzehn (155 Gulden, ) allen sonstigen Freiwilligen mit zehn (10) Gulden. j

Jünglinge der gebildeten Stände können als Kadetten auf die Dauer des Bedarfes mit Rachsicht der Kadettenprüfung und der Eintritts tage assentirt werden, wenn sie mittelst Schulzeugnissen nachweisen, daß sie jene Schulkenntnisse besitzen, welche für die Kadettenaufnahmsprüfung vorgeschrleben sind. Ebenso können Beamte der landesfürstlichen Behörden als Kadetten auf die Dauer des Bedarfs mit Nachsicht der Prüfung und

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der Eintrittstage assentirt werden, wenn sie sich mit der Zustimmung ihrer Behörde ausweisen.

Den Truppen⸗Kommandanten wird zur Pflicht gemacht, bei vor— kommenden Beförderungen zur Besetzung erledigter Chargenstellen die Frei- willigen, welche sich hiezu qualifiziren, besonders zu berüͤcksichtigen.

Pesth, 8. Mai. Das Fünfzehner Subcomits für die

Details der Diskussion werden geheim gehalten. Pesti Raplo«

diesem Subeomits gebracht hat. Hofkanzler v. Majlath weilt seit gestern früh hier

Von der galizischen Grenze, 8. Mei, wird der »Schles. Ztg. geschrieben: In Krakau ist bereits der Befehl an alle Ein wohner ergangen, sich mit Proviant auf längere Zeit zu versehen. Denjenigen aber, die nicht in der Lage sind, dies ausführen zu kön— nen, ist befohlen worden, in nächster Zeit die Festung zu verlassen. Die Garnison von Wadowice, Infanterie und Kavallerie, ist bereits ausgerückt und an die Grenze marschirt, sie hat Cantonnements in den der Grenze zunächst gelegenen Dörfern bezogen. Die Kasernen, die die Wadowicer Garnison inne hatte, sind vollständig geräumt und werden in Lazarethe umgewandelt. Es steht demnach in un— mittelbarer Nähe an der preußischen Grenze jetzt ein Infanterie⸗Re—= giment und ein Kavallerie⸗Regiment, dem sich am 19. d. M. noch Infanterie Regimenter anreihen werden, so daß also Krakau durch cirka 10,000 Mann Avantgarde gedeckt sein wird.

Schweiz. Bern, 7. Mai. (Cöln. Ztg.) Der Bundesrath hat die sofortige Vertheilung sämmtlicher vorhandenen neuen Jäger gewehre unter die Kantone, so wie eine genaue Inspection des in den Zeughäusern liegenden Munitionsvorraths anbefohlen. Erfolgt die Grenzbesetzung, woran wohl nicht zu zweifeln ist, so wird selbst⸗ verständlich die diesjährige eidgenössische Truppen Zusammenziehung unterbleiben. Die Nachwahlen in den Berner Großen Rath haben gestern stattgefunden. Der neue Große Rath wird aus 131 prin zipiell Radikalen und 96 Konservativen bestehen; 6 Wahlen sind noch nicht bekannt. Ebenso sind die Großrathswahlen im Kanton Zürich, welche ebenfalls gestern vorgenommen worden sind, der Er⸗ wartung gemäß der großen Mehrheit nach gouvernemental .

g Mai. Der Bundes rath hat so eben eine neue Ein⸗ theilung der schweizerischen Armee nach dem Territorial ˖System be⸗ schlossen. Der Plan zu dieser neuen Eintheilung lag schon seit län- gerer Zeit vollständig ausgearbeitet auf dem eidgenössischen Militair⸗ Departement. Derselbe soll die schnelle Einberufung der Mann⸗ schaften und ihre Unterwaffenstellung bedeutend erleichtern. Aus Florenz ist an den Bundesrath, so wie an verschiedene Handels⸗ häuser die Anzeige eingetroffen, daß der Verkehr auf der Eisenbahn von Turin nach Susa und Florenz für den Handel geschlossen sei. Waaren, welche Handelshäusern in Genf angehören, blieben in St. Michel am Fuße des Mont ⸗Cenis liegen oder wurden an dieselben

zurückgeschickt.

Belgien. Brüssel, 8. Mai. Seit mehreren Tagen war das Gerücht verbreitet, die Regierung beabsichtige eine Reihe von militairischen Vorsichtsmaßregeln. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stellte Herr Coomans dem Finanz⸗ Minister die Frage, mit welchen Mitteln er die fraglichen Maßregeln zu bestreiten gedenke. »Wenn unglücklicher Weise ., antwortete Herr Fräre, »die Sicherheit des Landes dergleichen Schritte benöthigen sollte, so wür—= den wir bei der Kammer um die dazu erforderlichen Mittel ein kommen. Bis jetzt verlangen wir nichts und habe ich folglich Herrn Coomans keine andere Antwort zu ertheilen.“ Das Haus ging darauf sofort zur Tagesordnung über und votirte einstimmig die von Herrn Brouckere und Genossen beantragte Million als Beitrag für die National- Subseription zur Errichtung eines Denkmals für

den verstorbenen König Leopold J.

Großbritannien und Irland. London, 8. Mai. Im Unterhause fragte gestern Alderman Salomons, ob der, Unter Staatssecretair des Auswärtigen dem Hause irgend eine Auskunft über die gegenwärtige ungelegene Lage der Dinge auf dem Kontinent geben könne, und ob Ihrer Majestät Regierung entweder allein oder in Verbindung . Frankreich den Regierungen von Italien und Oesterreich irgend ein freund- liches Anerbieten gemacht habe, um die bestehenden Schwierigkeiten beizulegen und von Europa die andtohenden Kriegsdrangsale abzuwenden. Layard bedauert sehr, sagen zu müssen, daß er keine beruhigende Auskunft oder Zu⸗ sicherung in Bezug auf die Lage des Kontinents geben könne. Die Meinung der englischen Regierung über die Ursachen und Ereignisse, welche diese Lage herbeigeführt haben, sei wohl bekannt, und eben so gut wüßten Desterreich Preußen und Italien, daß Ihrer Majestät Regierung mit größter Freude ihre guten Dienste zur Erhaltung des Friedens aufbieten möchte, wenn jene guten Dienste gesucht würden, oder wenn irgend eine Aussicht vorhan. den wäre, daß sie zu einem befriedigenden Resultate führen könnten. Ihrer Majestät Regierung habe gegen die französische Regierung die Bereitwillig⸗ keit ausgesprochen, mit ihr zu handeln, wenn ein Gelingen ihrer Anstren⸗ gungen irgend eine Wahrscheinlichkeit für sich hätte; aber es sei offenbar nicht rathsam für Ihrer Majestät Regierung allein eine Korrespondenz an · zuknüpfen, um den am Rande des Krieges stehenden Mächten gute Dienste anzubieten. Das Haus werde einsehen, daß es bei dem jetzigen kritischen Stande der Dinge nicht wünschenswerth sein würde, in diesem Augenblick

auf Details einzugehen. Der Schatzkanzler beantragt, daß ihm die Bewilligung ertheilt werde, eine Bill zu einer neuen Vertheilung der Par-

lamentssitze einzubringen. 9g. Mai. Im Oberh a use erhob sich gestern Earl Ca dog an / um an den

edeln Lord, den Staats. Secrelalr bes Außwaͤrtigen, die am Abend vorher angemeldete Frage zu richten, ob Ihrer Majestaͤt Regierung allein oder in gemeinsamen Angelegenheiten hielt gestern eine zweite Sitzung; die Verbindung mit Frankreich und Rußland irgend eine Vermittelung zur Ab⸗ wehr der kontinentalen Kriegsgefahr versucht habe.

dementirt die Nachrichten, welche die Pesther Correspondenz- aus ten der Regierung, sowie die weitere Verhandlung und der Abschluß der-

(Die Antwort von Sei⸗ selben ist bereits kelegraphisch gemeldet worden.)

Frankreich. Paris, 8. Mai. Die Opposition hat ein Amendement zum Budget von 1867 eingebracht, in welchem ver= langt wird, daß jedes Staatseigenthum, welches zu einem öffentlichen Dienst oder einem öffentlichen Gebrauch verwandt wird, nur kraft eines Gesetzes eine neue Verwendung finden kann; daß mithin das Dekret vom 24. März 1852 zurückgenommen werde. Ein anderes Amendement ist von den Herren Jules Simon, Carnot, Garnier⸗ Pages, Picard, Pelletan und Havin bei der Budget · Kommission eingebracht worden. Dasselbe beantragt, daß das Ministerium des Innern der Stadt Rouen eine Summe von 100,000 Fr. zur Ver fügung stelle als Subvention für den Ankauf des Thurmes der Jungfrau von Orleans, um daraus ein National⸗Monument zu machen.

Der »Moniteur ' theilt noch verschiedene Einzelheiten über den Aufenthalt des Kaiserlichen Paares in Auxerre mit. Zur Wieder= herstellung des sehr schönen gothischen Domes daselbst hat der Kaiser dem Erzbischof von Sens fur zehn Jahre die Summe von 30,000 Franes versprochen und außerdem den Wohlthätigkeits ⸗Anstalten der Stadt die Summe von 10000 Fr. zugewiesen.

Italie . Florenz 5. Mai, Bezüglich der Freiwilligen ward zunächst festgesetzt, daß nur solche junge Leute in die Freicorps aufgenommen werden können, welche weder zu der Klasse von 1846 und 1845 gehören, noch in irgend einem anderen Verbande mit dem regulären Heere stehen. Die Freiwilligen erwerben kein Recht auf Beibehaltung ihrer Grade oder auf irgend eine Geldbelohnung nach dem Kriege. Ihre Action wird nur durch die Rücksicht auf die Operationen der Linientruppen beschränkt. Ihre Disziplin ist mili⸗ fairisch und das Militair⸗Strafgesetzbuch sindet auf sie Anwendung. Garibaldi übernimmt die Verantwortlichkeit für ihre Führung. Die militairischen Vorkehrungen werden möglichst der Oeffentlich keit entzogen. Als Operationslinie wird man dem Vernehmen nach die von Lremona bis Piacenza wählen. .

H. Mai. In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer wurde der Gesetzentwurf, durch welchen der Regierung außerordentliche Vollmacht zu Maßregeln für die öffentliche Sicherheit bewilligt wird, mit 203 gegen 18 Stimmen angenommen.

Dem Avenir National« geht aus Florenz vom 6. Mai ein Brief zu, worin es heißt: Die italienische Armee ist seit dem 5. d. Mts. vollständig organisirt, und die Generale, welche sie befehligen. haben sich fast alle auf ihre Posten begeben. Der König übernimmt has Ober⸗Kommando in eigener Person. Er wird sein Hauptquartier in San Micheli, einem Schlosse in der Nähe von Bologna, auf⸗ schlagen. Lamarmora wird der Generalstabschef und der General Petitti Unter-Generalstabschef sein. Die Landarmee besteht aus 14 Divisionen, die vier Armeecorps bilden. Der Kronprinz befehligt eine Division; dieselbe steht in Cremong. Sein Bruder, der Herzog von Aosta, steht an der Spitze einer Brigade, die sich in Mailand befindet. Die Anwerbungen für die Freicorps gehen schnell von Statten; die Studenten Legion zählt bereits 2000 Mann.“

Türkei. Bukarest, 8. Mai. Der Noniteur · publizirt heute an der Spitze seines offiziellen Theiles die Entscheidung der Pariser Konferenz in Bezug auf die Fürstenwahl. Vorangeschickt wird eine Erklärung der provisorischen Regierung in welcher dieselbe ihre Achtung vor den garantirenden Mächten und zugleich die Ueber zeugung ausspricht, daß diese Mächte den nationalen Willen, wie fonst überall, so auch in Rumänien berücksichtigen und sanctioniren

werden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. Mai. Die vier Reichsstände waren gestern Abend im Ritterhaussaale zu gemeinschaftlicher Berathung über das Gutachten des Gesetz ˖ Aus schusses hinsichtlich Veränderungen in der Bewaffnungsfrage ver— sammelt. ; .

In den heutigen Plenarsitzungen der Stände wurden die Wahlen zum verstärkten Staatsausschuß vollzogen. Im Bauernstande wurde außerdem nach einer sehr langen und heftigen Debatte, so⸗ wohl die Königliche Proposition, als auch des Ausschusses Sunne. lung zur Inbetrachtnahme der Veränderungen in der Verfassungs

angelegenheit vollständig abgelehnt.

Abends. (H. N.]

Kopenhagen, 8. Mai, Die -Berlingske Tidende n bringt eine offiziöse Vertheidigung der

Dänemark.