1866 / 128 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1792

Bei der Entlassung aus der Quarantaine muß das Vieh mit dem GSuarantainezeichen versehen, und nur das mit solchem Zeichen ver= sebene Vieh . Art darf ohne Welteres im Innern des Landes zugelassen werden.

Es ist die Obliegenheit der in den Einlaß ⸗Orten bestellten Revisoren, der Kreisphysiker und Thierärzte, sich mit den Kennzeichen des von anderen Rindvieh Racen durch Gestalt und Farbe leicht zu unterscheidenden Steppenviehes bekannt zu machen, und nach diesen Merkmalen allein ist über die Nothwendig- keit der Quarantaine zu entscheiden.

Wird in cinen Ort im Innern der öͤstlichen Provinzen Rind⸗ vieh eingebracht, welches von Sachverständigen, nach seinen äußern Merkmalen, für Steppenvieh erklärt wird, welches aber mit dem OQuarantaine - Zeichen nicht versehen ist, so muß dasselbe, wie nahe oder entfernt auch der Einbrin gungsort der Grenze liegen mag, sosort angehalten wer— den, und der Eigenthümer, oder wer zs sonst eingebracht hat, ch über die Unverdächtigkeit ausweisen, daß dasselbe nämlich ent⸗ weder inländischen Ursprungs oder doch schon seit geraumer Zeit mindestens seit drei Monaten) im Lande gewesen, oder daß dessen Zulassung aus dem Auslande und zum inneren Verkehr von den' dazu ermächtigten Behörden genehmigt ist. Kann ein solcher Ausweis nicht sofsort beigebracht werden, so muß das angehaltene Vieh außerhalb des Orts in beson · deren Futter- und Lagerstellen außer Berührung mit anderm Vieh gehalten werden. Doch soll eine solche Aufbewahrung, wenn

dieselbe in Folge des geführten Ausweises über die Uuverdächtigkeit

nicht schon früher eingestellt werden kann, nicht länger als 21 Tage statthaben. Aeußern sich bei dem angehaltenen

Vieh verdächtige Symptome, so muß das kranke Vieh sogleich getödtet und mit Haut und Haar vergraben werden. Sind der an— gehaltenen Thiere mehrere: fo muß es in solchem Falle mit densel· ben, wie es wegen der auf den Wirthschaftsböfen des Inlandes aus— brechenden Rindviehseuche im 5. 38 des Patents vom 2. April 1803 vorgeschrieben ist, gehalten werden. Bleibt dagegen das Vieh wäb— rend der Zeit seiner Aufbewahrung gesund, so wird dasselbe dem Eigenthümer, oder wer es sonst eingebracht hat, nach gefübrtem Beweise der Unverdächtigkeit freigegeben. Wird aber dieser Ausweis nicht innerhalb 21 Tagen beigebracht, so kann der Eigentbümer die Herausgabe des Viehes nur gegen Niederlegung des Werthes fordern; erfolgt diese nicht, so wird das Vieh sofort öffentlich verkauft. Dem Eigenthümer wird dann von der Orts Polizei Behörde nach den Umständen des Falles eine an— dere endliche Frist zur Beibringung des Ausweises über die Unver— dächtigkeit bessimmt, und wenn er solchen auch in dieser Frist nicht beibringt, so wird das deponirte Geld oder das Kaufgeld als Strafe seiner Nachlässigkeit eingezogen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. Juni. nahmen heute die Vorträge des Hausministers,

Se. Majestät der König des Polizei ⸗Präsi⸗

denten, des Wirklichen Gebeimen Raths von Olfers, die Monats- Rapporte, so wie die Meldung des Generals der Kavallerie Prinzen Hohenlohe entgegen und empfingen den Oberst Lieutenant vom Ge⸗

neralstabe von Strantz aus Schleswig.

SBres lau, 31. Mai. (- Prev. Ztg. f. Schles. ) Fürstbichof hat unterm heutigen Tage an den zeitigen Präfekten des fürstbischöflichen Conviktoriums eine Verordnung erlassen, worin den Candidaten der katholischen Theologie in Anbetracht kriegerischer Eventualitäten gestattet wird, das examen pro ingressu in Alum- natum schon jetzt abzulegen. Diese Prüfung wurde in früheren Jahren erst Anfang August abgehalten. Uebrigens steht heute schon ane nicht unbedeutende Zahl der Herren Bewerber als einjährig Freiwillige unter den Waffen. .

Mittelst Anschlags am schwarzen Brett macht die medizinische Fakultät der hiesigen Kèniglichen Universität unterm 30. Mai Fol— gendes bekannt:

»Des Herrn Ministers Excellenz haben geruht, dem Antrage der unterzeichneten Fakultät gemäß zu bestimmen, daß diejenigen Kandidaten der Medizin, welche sich sofort zur Ablegung des Examen rigorosum melden, von der Vertheidigung einer Dissertation dispensirt sein, also nach bestandenem Egamen auf den Grund der Vertheidigung von Thesen promovirt werden, aber verpflichtet sein sollen, die Differtation

später nachzuliefern.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 31. Nai. W. 2. V5) Nach der Kieler Zeitung. sind von der holsteinschen Regierung Entwürfe für ein Strafgesez buch, eine Strafprozeßordnung und eine Gerichts perfassung ausgearbeitet worden. Zur Begutachtung dersel⸗ ben hat die Statthalterschaft eine Konnnission berufen.

Sachsen. Dresden, 31. Mai. Das ⸗-Dresdener Journal

Der Herr

reichs

heim den Betrag von 1000 Fl.

bestätigt auch seinerseits die Nachricht, daß die Mitglieder des Frank- furter Bundestags „Ausschusses einig seien, den bayerschen Staats. minister Freiherrn von der Pfordten als Bevollmächtigten des Bundes bei den Pariser Konferenzen vorzuschlagen.

Oesterreich. Wien, 30. Mai. Das bereits telegraphisch angezeigte Gesetz vom 25. Mai 1866 über die Ausschreibung eines Zwangsanlehens für das lombardisch - venetianische Königreich im Betrage von zwölf Millionen Gulden 6sterreichischer Währung lau— tet also:

In der Erwägung, daß das Gesetz vom 5. Mai 1866 wegen Ueber- nahnse der Banknoten zu 4 Gulden und 5 Gulden auf den Staatsschaß für das lombardisch ⸗venetianische Königreich nicht wirksam ist, gleichwohl aber es den Geboten der Billigkeit wie der Staatsnothwendigkeit ent. spricht, daß auch dieses Königreich in einer seinen Kräften angemessenen Weise zur Deckung der außerordentlichen sinanziellen Bedürfnisse des Staats herangezogen werde, finde Ich auf Grund Meines Patentes vom 20. September 1865 nach Anhörung Meines Ministerrathes zu verordnen:

I. Es wird im lombardisch - venczianischen Königreiche ein Zwangs. Anleben im Betrage von zwölf Millionen Gulden österreichischer Währung ausgeschrieben.

Vie Einzahlungen haben in sechs gleichen, für die Provinzen Verena, Udine, Padua, Treviso, Rovigo und Mantua mit Ende Juni, für die Provinzen Venedig, Vicenza und Belluno mit Ende Juli 1866 beginnen— den Monatsraten in baarer Silbermünze oder in Goldmünze, und zwar in der letzten nach dem jeweilig von der Staatsverwaltung zu bestimmen— den Kurse zu erfolgen.

J. Die Auftheilung des Anlehens und die Abfuhr an den Staat unter den für die Einhebung der direften Steuern geltenden Normen er— folgt nach Provinzen, und zwar entfallen auf die Provinzen Venedig 123,000, Verona 1862,/(00, Udine 1632 L000, Padua 1830 000, Vicenza 84 1,000, Treviso 1,328 000, Rovigo „039,000, Belluno 308 000, Mantua 1,198 000, sämmtlich Fl. 6. W.

Jede Provinz ist ermächtigt, ihre Anlebentztangente auf die einzelnen Gemeinden nach Verhältniß der für diese vorgeschriebenen Impostn Prediale mit Inbegriff des easatieo (Grund und Gebaͤudesteuer) umzulegen.

Die Gemeinden sind zur leichteren Aufbringung des Anlehens kraft dieses Gesetzes ermächtigt, ihr unbewegliches oder bewegliches Eigenthum zu veräußern oder zu verpfänden, Darlehen aufzunehmen und Zuschläge auf die direkten Steuern umzulegen, ohne daß es hiezu der Einholung einer weiteren Ermächtigung bedarf. Desgleichen werden die Gemeinden hiemit ermächtigt, zu dem obigen Zwecke für die Dauer der Jahre 1867 und 1868 fünfprozentige Zuschläge zur ärarischen Verzehrungästeuer ein. zuführen und dort, wo solche Zuschläge schon bestehen, sie in demselben Ausmaße zu erhöhen.

III. Für die abgeführten Anlehensbeträge werden sechsprozentige Certificate des Monte Veneto in Appoints zu 100 Fl, 10 Fl. und 181. ddto. 1. Oktober . in den Provinzen Venedig, Vicenza und Belluno, beziehungsweise ddto. 1. September 1866 in den andern sechs Provinzen al pari hinausgegeben.

Die Certifikate lauten auf die Provinz, für deren Anlehenseinzahlung sie erfolgt wurden. Sie werden vom Jahre 1867 angefangen unter Hin— zurechnung der Zinsen, welche vom Nusstellungstage der Effekten für die bis zur Zeit ihrer Verwendung an Zahlungsstatt voll abgelaufenen Ka— lendermonate entfallen, in jener Provinz, für deren Rechnung die Hin— ausgabe stattgefunden hat, für je die Hälfte der Imposta Prediale mit Inbegriff des easatieo (Grund und Gebäudesteuer) sammt Staats zuschlä. gen wieder al pari an Zahlungsstatt angenommen werden und es sind in gleicher Weise die Rieevitori provinciasi und die Essatori communali verpflichtet, die Certifikate zur Hälfte der in Rede stehenden Staatsabga— ben von den Kontribuenten ihrer Provinz an Zahlungsstatt anzunehmen.

IV. Die Zinsen der Certificate sind von der Einkommensteuer befreit.

Die Kommission zur Kontrole der Staatsschuld wird überwachen, daß die Hinausgabe der Certificate den Betrag von zwölf Millionen Gul— den österreichischer Währung nicht überschreite.

V. Mein Finanzminister ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes be— auftragt und zugleich ermächtigt, Meinen Statthalter für das lombardisch— venezianische Königreich mit den entsprechenden Vollmachten zur Durch— führung zu versehen.

31. Mai. (W. T. B) Die Erwiederung Oesterreichs auf die Einladungsschreiben zur Konferenz ist abgegangen und lautet zustimmend. Graf Men'sdorff wird als Bevollmächtigter Oester⸗ fungiren und zu diesem Zwecke sich demnächst nach Paris

begeben.

; (W. Ztg) Das böhmische Großpriorat des Johanniter Ordens hat den Beschluß gefaßt, auf die Dauer des eventuell be— vorstehenden Feldzuges ein Spital für verwundete Krieger zu er— richten, zu dessen Erhaltung der Großprior Feldzeugmeister Franz Graf Khevenhüller. Met sch einen jährlichen Beitrag von 3000 Fl. und der Ordensbailli Graf Friedrich Schönborn Buch spenden zu wollen erklärten. Ebenso haben die Ehrenritter des Johanniter-Ordens, die Gutsbesitzer Grafen Franz und Joseph Wratislaw, sich bereit erklärt, auf die Dauer des eventuell bevorstehenden Krieges in ihrem Schlosse und Garten zu Wottitz in Böhmen ein Spital für das Militair auf zwanzig Betten mit voller ärztlicher und häuslicher Ver— pflegung zu errichten.

Prag, 30. Mai. Man scheint maßgebenden Orts, schreibt man dem » Dresd. Journal«, wenig oder gar keine Hoffnung auf Erhaltung des Friedens zu haben, wenigstens wird sortgefahren, Maßregeln für eine kriegerische Eventualität zu treffen.

1793

So informirte gestern Statthaltereirath Klingler, dem das Schulwesen hier untersteht, die Direktoren der Mittelschulen, die Vorträge daselbst möoglichst zu beschleunigen, die Prüfungen raschest vollziehen zu lassen, um eventuell eine Schließung der ihnen unterstehenden Institute schon in den nächsten Wochen vornehmen zu können. Eine gleiche Auf— forderung wird an die Rektoren der Universität und des Polytech- nikums gerichtet werden, an denen sofort bei Beginn eines even tuellen Krieges die Vorträge eingestellt werden sollen.

Olmütz, 28. Mai. (Pr.) Gestern Nacht langte Erzherzog Wilhelm hier an und nahm sein Absteigequartier in der Residenz des Domprälaten Barons Schneeberg. Heute Morgen kam Feld zeugmeister Benedet hier an und stieg in dem Fürsterzbischöflichen Palais ab. Auch Sectionschef von Kriegsau, der Civil-Intendant der Nordarmee, ist bereits in Olmütz eingetroffen.

Aus Oesterreichisch⸗Schlesien, 29. Mai, wird der » Schl.

Zig. geschrieben: Die Militairtransporte auf der Nordbahn dauern noch ununterbrochen fort. Jede Stunde geht ein Militairzug mit 0 Wagen, tbeils von Lemberg ab, theils von Olmütz aus. In den letzten Tagen wurden namentlich Militairzüge von Lemberg nach Josephstadt geführt, wo sich ein bedeutendes Heer zu konzen · friren scheint. Außer den Truppen gehen aber auch große Train⸗ kolonnen nach Olmütz und Josephstadt. Die kolossalen Lieferungen haben auch bereits begonnen. Wir sahen unter andern einen Zug mit 180 galizischen Ochsen, der nach Leipnik bestimmt war. Ueber die Stellung der Truppen an der Grenze können wir mittheilen, daß vor Krakau eine Brigade aufgestellt ist. Eine zweite Brigade beginnt bei Oswigcim und hat die Eisenbahn bis Pruchna bhesetzt. Sie umfaßt die beiden Regi⸗ menter Karl Ferdinand und Erzherzog Joseph, ein Ulanen Regiment und eine Batterie, sowie ein Jäger⸗Bataillon. Das Jäger Bataillon, so wie die Batterie befinden sich in Oᷣwiecim. Die übrigen Trup— pen sind in den Dörfern an der Grenze vertheilt. Ein Bataillon vom Regiment Erzherzog Joseph liegt in Viala. Von Pruchna beginnt alsdann eine dritte Brigade, welche bis Oderberg sich auf den Dörfern und Städten von der Grenze bis ans Gebirge ver— theilt. Der Mittelpunkt dieser Brigade befindet sich in Teschen, woselbst der Erzherzog Joseph, der Commandeur dieser beiden Bri⸗ gaden, seit etwa 11 Tagen in dem Schlosse residirt und bereits meh rere Male die Truppen in den umliegenden Dörfern und Städten besichtigt hat. In Teschen selber liegt ein Jäger-Bataillon und eine Batterie, so wie der gesammte Train der beiden Brigaden. In Skotschau und der Umgegend ist das Regiment Baron Schmerling kan⸗ tonnirt. Es ist dies bis in die Gebirgsthäler einquartiert, so liegt selbst

(in dem 3 Meilen von der Grenze entfernten Dorfe Ustron noch Ein⸗

quartierung. In dieser Brigade befindet sich ein Regiment Husaren, welches um Freistadt kantonnirt ist. Die Truppen dieser Brigade liegen bis einen Büchsenschuß von der Grenze entfernt, namentlich finden sich sehr viele Truppen in den Dörfern Pietrowitz und Sei⸗ bersdorf zur Bewachung jener Viadukte, die nahe der preußischen Grenze gelegen sind und durch deren Sprengung so leicht die Passage auf der Nordbahn unterbrochen werden kann. An diese Brigade reiht sich noch eine vierte, welche bis Troppau geht, und eine fünfte wird jetzt bis gegen Jauernig vorgeschoben. Dazu werden noch etwa 20 000 Mann erwartet. Es sind in allen Orten bereits noch weitere Einquartierungen angesagt, beispielsweise allein in dem kleinen Orte Skotschau noch außer dem dort kantonnirenden Ba—⸗ taillon 1400 Mann.

Niederlande. Haag, 30. Mai. Herr Pels-Rycken hat das Portefeuille der Marine und Herr van den Bosch das des Kriegs übernommen. Die Bildung des neuen Kabinets ist nunmehr vollständig.

Großbritannien und Irland. London, 30. Mai. Die „Gazette veröffentlicht, daß die Königin dem Right Hon. John, Baron Wodehouse (Vicekönig von Irland) für sich und selne männlichen Nachkommen die Würde eines Earl des Vereinig= ten Königreichs unter dem Titel »Earl Kimberley of Kimberley (in Norfolk)« verliehen hat.

In der Westminster Abtei wurde gestern in Gegenwart zahl— reiche hoher Beamten des indischen Dienstes das Monument ent. hüllt, das dem Andenken Sir James Outram's (im März 1863 daselbst beigesetzt) vom Staatssecretair für Indien errichtet worden ist. Dasselbe ist vom Bildhauer Noble in weißem Marmor ausge⸗ führt und besteht in einer Büste des Verstorbenen, darunter eine Tafel, die eine Reliesdarstellung des Zusammentreffens von Outram, Habelock und Clyde in Lucknau enthalt.

Durch einen Geheimrathsbeschluß werden die wegen der Rinder pest erlassenen Verfügungen, deren Geltung mit dem 1. Juni zu Ende gehen sollte, bis auf Weiteres in Kraft erhalten.

Auf Jamaica war nichts von Bedeutung vorgefallen. Dem Berichte der Untersuchungs ,- Kommissioön wird von den Kolonisten mit großer Spannung entgegengesehen. Man erwartete, daß Sir Henry Stocks im nächsten Monat die Insel verlassen würde, so⸗ bald der für jetzt mit der Regierung Jamaäͤlcg's betraute Oberbefehls ; haber auf den Vahama-⸗Inseln, W. Ranpson, daselbst angekommen sei.

6E

Im Oberhause ging gestern die Bill zur Einführung von Reformen in ton, Harrow und einigen anderen Lateinschulen durch die zweite Lesung. Earl Ru ssel! beantragt, daß sich das Haus der Adresse der Gemeinen an die Krone um Untersuchüng des Bestechungsspstems, das bei der Parlaments- wahl in Lancaster geherrscht haben soll, anschließen möge. Earl Grey stellt dazu das Amendement, daß nur eine allgemeine , . über den Ge- genstand etwas fruchten könnte. Zehn Burgflecken seien speziellen Unter suchungen unterzogen worden, es sei bei den Verhören sehr viel falsch ge— schworen worden, aber andere Folgen habe das Verfahren nicht gehabt, und er glaube, diese der Corruption überführten Flecken seien nicht schlechter als andere, außer insofern sie sich erwischen ließen. Auf Lord Derby's Vor⸗ schlag wird die Debatte vertagt.

Im Unterhause fragte gestern Akroyd den Schatzkanzler, ob es nicht seiner Aufmerksamkeit entgangen sei, daß der Zinsfuß der französischen Bank jetzt 4 pCt., der der englischen aber 10 pf. betrage und daß dieser Unterschied ein großer Nachtheil für englische Handels. und Fabrikunterneh⸗ mungen seij ferner, ob nicht, eine Untersuchung über die Gperationen der englischen Bank am Platze wäre, da die Schwankungen in ihrem Zinsfuße so viel häufiger und extremer seien, als die der franzbsischen Bank? Der Schatzkanzler erwiedert, jenen Unterschied kenne die ganze Welt. Auch die preußische Nationalbank habe jetzt einen so hohen Minimalfuß, wie die englische. Ueber das Währungssystem in Frankreich sei vor einiger Zeit eine Untersuchung angestellt worden, doch wüßte er nicht, daß ihr Zweck schon vollkommen erreicht worden wäre. Warum die Schwankungen hier häufiger seien als anderswo, erkläre sich aus nahe liegenden Gründen. Es wür- den in England ausgedehntere Geschäfte gemacht als in Frankreich, und zwar mit einer viel größeren Oekonomie der englischen Währung und daher mit einer viel kleineren Reserve als irgend anderswo, während die englischen Geldbesitzer allgemeiner, als anderwärts ihr Geld zu verwerthen suchen. Er wolle damit nicht sagen, daß deshalb nicht von Zeit zu Zeit eine öffentliche Untersuchung am Platze wäre. In diesem Augenblick sei die Lage des Geldmarktes mehr oder weniger dersenigen analog, die vor zwei oder drei Wochen herrschte, als die Regierung ein auf die Bank Charter Act bezügliches Schreiben erließ, und ehe diese Umstände sich geändert hät ten, wäre es nicht wünschenswerth, die Frage zu erörtern, ob und wann die Zahl der zu verschiedenen Zeisen über das englische Währungssystem ange⸗ stellten Untersuchungen um eine neue vermehrt werden sollte. Er glaube, daß eine solche Untersuchung in diesem Augenblick sehr ungelegen kommen würde. Vivian beantragt die Resolution, daß nach der Meinung des Hauses Jedermann, der durch eine Königliche Kommission überführt worden ist, bei einer Parlamentswahl bestochen zu haben oder bestochen worden zu sein, auf Lebenszeit das aktive und das passive Wahlrecht verlieren sollte. Buxton beantragt dazu, daß der Attorney - General verpflichtet sein sollte, jeden bestochenen Wähler gerichtlich zu verfolgen. Osborne bemerkt, daß alle neueren Geseßze gegen die Bestechung mehr geschadet als genützt hätten. Die e, fn as fh. des ilnterhauses müßten, wenn es diesem ernst wäre, durch ganz unabhängige Tribunale ersetz; werden. Der Attornen— General büligt das Prinzip des Vorschlages, kann ihn selbst aber nicht gutheißen, weil er nicht auf dem Resolutionswege, sondern vermittelst einer Bill vorgebracht werden müßte. Smo kett meint, das Haus müsse sehr wohl wissen, daß die Sünde der Corruption auch oben grassire. Die Regierung z. B. könne gewissen Gentlemen kein halbwegs einträgliches Amt geben oder lassen, wenn sie nicht im Hause Sitz und Stimme hätten. Ihm selbst habe die Regierung noch keine Bestechung, in der Form von 1000 Pfd. St. jährlich, für seine Stimme während der Session angeboten, aber er würde sich zwei mal besinnen ehe er ein solches Anerbieten ablehnte. Vivian ist bereit, die Resolution zurückzunehmen, da er hoffe / daß die Regierung, nachdem sie das Prinzip seiner Vorschläge gebilligt hat, selbst eine Bill einbringen werde. Otway sagt, das Land werde aus diesem Manöver erkennen, was es von der Aufrichtigkeit des Parlaments in dieser Frage zu halten habe.

Die Resolutionen Vivian's und Buxtonis werden schließlich zurück · genommen. Frankreich. Paris, 30. Mai. In der heutigen Sitzung

des gesetzgebenden Körpers begann die Diskussion über das Ge⸗ setzprojekt Betreffs der Bestrafung im Auslande von Franzosen be- gangener Verbrechen und Vergehen. Die Hauptpunkte des der Kanimer vorliegenden Gesetzes sind folgende; 1) Die Verfolgung in Frankreich eines jeden Franzosen, der im Auslande ein Verbrechen, sei es gegen einen Franzosen oder gegen einen Fremden, begangen hat, ist bei seiner Heimkunft zulässig; 2) ein Franzose, der ein Ver ˖ gehen im Auslande begeht, kann nach seiner Rückkehr ebenfalls be straft werden; 3) ein Franzose, der sich gegen die Forst', Zoll, Steuer- und Ackergesetze versündigt, kann bestraft werden, jedoch nur unter der Bedingung der Gegenseitigkeit. .

31. Mai. Die preußische Antwort auf die diesseitige Auf n, zur Beschickung des Pariser Kongresses ist bereits einge troffen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Mai. Die Deutsche St. Petersb. Ztg. veröffentlicht folgendes Kaiserl. Rescript vom 26. d. Mts. an den Präses des Minister-Comit és, Geheimrath Fürsten Gagarin:

Fürst Pawel Pawlowitsch! Die einmüthigen Kundgebungen der Unterthanentreue und des Vertrauens die Mir von Seiten des Bol: kes, dessen Regierung Mir die göttliche Vorsehung anvertraut, zu Theil geworden sind, dienen Mir als Vürgschaft für die Gefühl (in welchen Ich die beste Belohnung Meiner Arbeiten für das Wohl Rußlands sinde IY trostteicher diest Ueberseugung fat Mich ist, um so mehr erkenn Ich 3s als Meine Pflicht an, das russische Volk vor jenen Keimen schädlicher und falscher Lehren zu bewahren, welche mit der Zeit die gesellschaftliche 8 schttern könnten, wenn ihrer Entwickẽlung nicht Schranken gesetzt würden. . ö (

Das Ereigniß, welches die Mir von allen Theilen Rußlands zuge.