1810
„Die Gesellschafter der in Berlin unter der Firma Granger u. Hyan bestebenden offenen Handelsgesellschaft, Kaufleute Jean Paul Louis Hyan und Thomas Harrison Granger, beide zu Verlin, haben für diese ihre Hauptniederlassung am 29. d. M. hier in Posen unter gleichnamiger 2 eine Zweigniederlassung errichtet und ist dieselbe in unser Gesellschafts⸗ Register unter Nr. 97 heute eingetragen.
Posen, den 29. Mai 1866. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Zu Nr. 50 unseres Prokuren ⸗Registers, woselbst der G. Albert Boß zu Luͤdenscheid als Prokurist des sub Rr. 65 unseres Firmen ⸗Registers für den Kaufmann und Fabrikannten Carl Dicke hier unter der Firma Hein rich Dicke et Co. eingetragenen, hierselbst bestehenden Geschäfts vermerkt stebt, ist heute eingetragen:
»die Prokura ist erloschen.«
Lüdenscheid, den 28. Mai 1866.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Für die Rr. 374 des Firmen . Registers eingetragene Firma Joseph Matoni in Linz ist der Ehefrau Joseph Matoni, geborenen Catharina Scherer, daselbst Prokura ertheilt und dieselbe Nr. 50 des Prokuren - Registers ein . getragen. ;
Neuwied, den 30. Mai 1866.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Die unter Nr. 42 unseres Firmen - Registers eingetragene Firma: Casi—⸗ mir Nienshaus zu Blankenstein — Inhaber Casimir Nienhaus daselbst — ist erloschen und zufolge beutiger Verfügung geloͤscht.
Hattingen, den 15. Mai 1866.
Königliche Kreisgerichts Deputation.
In unser Firmen Register ist sub laufende Nr. 54 die Firma: Dr. Florenz Kley zu Blankenstein und als deren Inhaber der Apotheker Dr. phil. Florenz Kley daselbst am 22. Mai 1866 eingetragen worden. Hattingen, den 22. Mai 1866. Königliche Kreisgerichts Deputation.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Konkurs ⸗Ersffnung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Binder zu Beeskow ist am 30. Mai 1866, Nachmittags 1 Uhr, der kaufmännische Kenkurs ersffnet lund der Tag der Zablungseinstellung auf den 29. Mai 1866 festgesetzt).
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist Stempel, zu Bahrensdorf wohnhaft, bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
den 12. Juni 1866, Mittags 12 Uhr,
unserm Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter von Knebel, anberaumten Termin ibre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweili⸗ gen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren der anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm
was verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände zum 15. Juni 1868 einschließlich
i696 .
der Kaufmann Eugen
der alter der Masse Anzeige zu machen und Alles, ehe = hier etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu— liefern. Tiandinbader und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von dein in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen. . ugleic werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Ronkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtöhängig sein oder nicht, mit dem dafur ver ⸗ langten Vorrecht . . x Ju ni 1865 einschließlich bei uns schriftlich der zu Proto Ü anzumelden und demnächst zur Prü— fung der sämmtlichen, innerhalt Zedachten Frist angemeldeten For derungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs—
ö 2 — 58 personals
— H mm . ern.
am 14. H 3 6 — * in unserem Gerichts lokal, ö ö P — He = und ihrer Anlagen beizufügen.
welcher
Jeder Gläubiger muß dei der Anme ltung feiner Forderung m haften oder zur Vragis bei uns berechtigte beftellen und zu den Akten anzeigen. tjenige kanntschaft fehlt, werden bir Reg tsanwalle Herren Pfeiffer und Dr. Pegert hier zu Sacwaltern vorgeschlagen
unserem Gerichtsbezirk wohnt, i hiesigen Orte wohn ⸗ auswärtigen Bevollmächtigten en, welchen es hier an Be⸗
den 30. Nai 18366. Königliches Freigericht.
Bees kom,
Abtheilung 1 8 6 ung . 7 *
öl! Aanfferderung der Font urs gläubiger nad Festseßzung einer zweiten Anm elbpun gt ⸗Frist.
In bem Ronkurse über den Nachlaß des am 6. September 1861 zu Kiel verstorbenen Königl. Obersten und Commanbkeurs des Garde-Husaren - Regiments Hermann von Kerssenbroigk ist zur Aumelbung der Forderungen der Konkurs gläubiger noch eine zweite Frist . bi zum 30. Juni 1566 einschließlich sesigeseßt worden. .
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angtmelbet haben, werben aufgefordert, dieselben fie mögen bereits rechtsßängig sein ober nicht, mit dem dafür r, . Vorrecht, bis zu dem gebachten Tage bei uns schriftlich ober zu Protololl anzumelben
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 19. April 1866 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf . den 9. Juli 1865, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1 vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scharnweber, anberaumt, und werden zun Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde. rungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufuͤgen.
Jeder Glaͤubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz-Räthe Licht, Stoepel und Kelch und die Rechtsanwalte Nauds und Engels hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Potsdam, den 15. Mai 1866.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1700 Belannt machung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Julius Jacobi zu Werder ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf : . den 8. Juni 1866, Vormittags 95 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem unterzeichneten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zuge— lassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungs.« Recht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. . Potsdam, den 26. Mai 1866. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. (gez Scharnweber.
1699 Cd gan r r n u g g Ueber das Vermögen des Kaufmanns Isaac Moses Jaruslawsky zu Stallupoenen ist am 31 Mai 18566, Vormittags 11 Uhr,
ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs. Einstellung auf den 30. April e. festgesetzt. ̃
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Herr Rechtsanwalt Regge, hier wohnhaft, bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners dem auf
werden aufgefordert, in . den 14. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. s, vor dem Kommissar,
Gerichts ⸗Assessor Leonhardy, anberaumten Termine ihre Erklärungen und
Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung
eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 24. Juni 1866 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein schuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein ode nicht, mit dem dafür ver langten Vorrecht
bis zum 13. Juli 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals am 13. August 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 8, vor dem genannten Kom— missar zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufuͤgen. .
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wird der Herr Rechtsanwalt Thesing von hier als Sachwalter vorgeschlagen.
Stallupoenen, den 31. Mai 1866.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
1454 In dem Konkurse über das Vermoözen des Kaufmanns Otto Schmidt hier werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Kon— kursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver. langten Vorrecht bis zum 11. Juni 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnaͤchst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen so wie nach Befinden zur Vestellung des definitiven Verwaltungöpersonals auf den 19. Juni er,, Vormittags 10 uhr,
vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schliemann, im Verhand— lungszimmer Nr. 12 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Werhand—
Beilage
lung über den Akkord verfahren werden.
1811 Beilage zum Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Sonntag
3. Juni
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. r
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Pragis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten.
Denjenigen, welchen es bier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts Anwälte: Justizräthe Dickmann, Schüler, Romahn, Rechtsanwalt v. Forcken˖ beck hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Elbing, den 4 Mai 1866.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung
1695 Bekanntmachung.
Der Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Wensky in Bublitz
sst beendigt und der Gemeinschuldner für entschuldbar erklärt worden. Cöslin, den 25. Mai 1866.
geschlagen.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
1694 Bel nnt m g ch ung
gesetzten Sicherungsmaßregeln getroffen sind, beendigt. Greifenberg i. Pom., den 25. Mai 1866. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Bekanntmachung. Königliches Kreis Gericht in Rybnik. Erste Abtheilung. Rybnik, den 23. Mai 1866, Nachmittags 4 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Mosler in Rybnik ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs ⸗Einstellung auf den 23. Mai 1866
i565
festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Benjamin
Rosenthal zu Rybnik bestellt worden. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 5. Juni 1866, Vormittags 9 Uhr, in unse em Geschäftslokale, vor dem Kommissarius, Kreie richter Bittmann,
anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal⸗ tung dieses Verwalters, oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver ⸗
walters abzugeben. . Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder
andern Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas berschulden, wird aufgegeben, Nichts an den selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 23. Juni 1866
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit dem Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs Masse abzulife rn. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Tonkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche,
dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver⸗ . he irt l. muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften
oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten beste llen und zu den Akten anzeigen.
fehlt, s anwalte Mouillard Und Jeuthe zu Sachwaltern vorgeschlagen.
langten Vorrecht bis zum 3. Juli 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 17. Juli 1866, Vormittags 9 Uhr,
u erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben and ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn ⸗ Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte
iz hat, muß bei der Tohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmãch · ägten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt werden die Rechts anwälte Bublatzki und Langer sowie der Justizrath Wolff in Rybnik und der Rechtsanwalt Muthwill in Loskau vorgeschlagen.
1691 Bekanntmachung. ö In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Louis Hagen a Häynau werden alle diejenigen, welche an die Masse Anspräche als Kon ˖ zursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben Jögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte h bis zum 29. Juni 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü—
fung der sammtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde
tungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- personals
auf den 9. Juli 1866, Vormittags 9 Ubr, vor dem Kreisrichter Seit im Terminszimmer Rr. A des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung
bis zum 1. September 1866 einschließlich festgesetzß und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten 56 angemeldeten Forderungen ein Termin
Der Konkurs über das Vermögen des Zimmerfneisters C Wohic hier selbst ist durch rechtskräftig bestätigten Akkord, für dessen Erfüllung die fest⸗
Konkuͤrsglaubiger machen wollen
Kreisgerichtsrath Storch, zu erscheinen.
Us)
eder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam daben
Gemeinschuldners
auf den 10. September 1866, Vormittags 9 Uhr,
vor dem genannten Kommissar in demselben Zimmer anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schristlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Steulmann und Justizrath Uhse zu Goldberg und Pleßner zu Haynau zu Sachwaltern vor ⸗
Goldberg, den 30. Mai 1866.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1599 Konkurs -Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Oppeln. Exste Abtheilung, den 25. Mai 1866, Vormittags 10 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Salomon Freundmann zu Oppeln ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs ⸗ Ein siellung auf den 24. Mai 1866 feftgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Hohn
horst in Oppeln bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf-
gefordert, in dem auf
den 9. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 18, vor dem Kommissar, Kreisgerichtsrath Storch, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor— schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz eder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände
bis zum 16. Juni 1866 einschließlich
dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles,
mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗·
liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger
des Gemänschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen. . Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang
ten Vorrecht . bis zum 20. Juni 1866 einschließlich ; bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs Personals auf den 20. Juli 1866, Vormittags 10 Uhr, J in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 18, vor dem Kommissar, Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. . ö Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat,
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft werden die Justiztäthe Langer und Wißzenhusen und die Rechts
K enkurs - Eröffnung Königliches Stadt. und Kreisgericht zu Magdeburg,
den 31. Mai 1866, Mittags 12 Uhr. Ueber das Privatvermögen des Kaufmanns Carl Rammelberg ju
1 Abtheilung,
Magdeburg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah—
lungs einstelluug
auf den 31. Mai 1866 festgesetzt worden. ö . Zum einst weiligen Verwalter der Nasse ist der Kaufmann Nori Doerk hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgeferdert, in dem . . . auf den 14. Juni 1865, Vormittags 10 Urüt⸗ vor dem Kommissar Stadt ⸗ und Kreis gerichts · Rath von Wind heim an Gerichtsstelle, Domplaß Nr. 9, anberaumten Termine ibre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung ines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. — Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Vaxicten oder welche ibm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben ju derabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 21. Juni 1866 einschließlich . dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs masse ab- zuliefern. . . Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechti gie Glãubiger des haben von den in ibrem Besitz befindlichen Pfandstũcken
ziebt die im §. 11 Rach teile nach sich