1866 / 133 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Adresse äußerte der Kaiser- Er finde in dem gegenwärtigen ernsten Momente, wo aͤußere Verwickelungen ihn zur Vertheidigung des Ansehens der Krone und der Interessen der Monarchie nöthigen dürsten, großen Trost und Stütze in der begeisterten Opferwilligkeit seiner treuen Völker; er nehme die Adresse als neuen Beweis be— währter Treue und Vaterlandsliebe entgegen.

RN ation al Dan k. Bekanntmachung.

Nach den Bestimmungen in den §§. 4 und 5 der unterm 6. Novem— ber 1854 bestätigten Urkunde über die zur fortlaufenden Erinnerung an die Silber Hochzeitsfeier Ihrer Majestäten des Königs und der Königin gegrün⸗— dete Berliner Special-Jubelfest⸗ Stiftung sollen die Zinsen des Grundkapitals dieser Stiftung am 11. Juni d. Is. Vormittags 11Uhr, in der evangelischen Kirche des In validenhauses in feierlicher Weise an die von dem unterzeichneten Verwaltungsrathe dazu ausgewählten Veteranen vertheilt werden. .

Indem wir solches zur öffentlichen Kenntniß bringen, laden wir zugleich alle Wohlthäter und Gönner, nicht blos der gedachten Special , sondern auch der National-⸗Dank Stiftung überhaupt, hierdurch ganz ergebenst ein, an diesem Akte der National-⸗Dankbarkeit für unsere hülfsbedürftigen alten Krieger geneigtest Theil zu nehmen.

Invalidenhaus Berlin, den 2. Juni 1866.

Der Verwaltungsratb der Berliner Special-Jubelfest Stiftung. von Maliszewski. Hedemann. Krohn. Hemptenmacher. Glaue.

Die Annalen der Landwirthschaft (Nr. 23 vom 6. Juni) haben folgenden Hauptinhalt: Statut für die Koppe - Stiftung. Cir- kular des Teltower landwirthschaftlichen Vereins an die Land wirthe im zweimeiligen Umkreise von Berlin, betreffend die Abfuhr der Düngstoffe Berlins. Ueber den Zustand der Landwirthschaft in Italien von Dr. J. Conrad auf Plochoczin bei Warlubien. Gras⸗ mähemaschine von Samuelson u. Co. in Vanbumy. (Mit Abbild.) Die Britannia Farms in Bedfordshire. (North British Agriculturist.) Fütterungsversuch mit dem Pferde von Dr. Victor Hofmeister. Berichte u. Korrespondenzen aus den Reg. Bez. Königsberg u. Danzig. Literatur: Die Pflanzenernäͤhrungslehre mit Einschluß der Dünger und Ersatzlehre von Carl Mazximilian Graf v. Seilern. Notizen. Nachweisung des Gesammt-Ein und Ausganges an Schlachtvieh in Berlin im Jahre ssb5. Bekanntmachung des Königl,— Polizei Präsidiums über einen Pferdemarkt in Berlin. Vertagung von Veisammlungen und Thier schauen. Vertagung des 50jährigen Jubiläums der Akademie Tharand. Die Versammlung des Teltower landwirthschaftlichen Vereins am 29. Mai. Eine Berliner Abfuhr ⸗-Gesellschaft.

Das Ministerial Blatt für die gesammte innere Ver= waltung (Nr. 5 vom 31. Mai e. theilt Folgendes mit: CECirkular— Erlaß des Finanz-⸗Ministers und des Ministers des Innern an sämmtliche Königl. Regierungs- Präsidien, die Zulassung zum theoretisch⸗praktischen Kur sus bei dem Königl. statistischen Bureau betreffend, vom 30. April 1866. Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die zur Bestellung von Amts— und Zeitungs Cautionen verwendbaren inländischen Papiere betreffend, vom 3. März 1866. Bescheid des Kultus ⸗Ministers und des Ministers des Innern an die Königliche Regierung zu N., die Eintragung von Todesfällen, welche an einem andern als dem Begräbnißorte sich ereignen, in die Kirchenbücher betreffend, vom 27. März 1866. Verfügung des Kultus-Ministers an die Königliche Regierung zu Danzig, die Organisation des Turnwesens an städtischen Schulen betreffend, vom 14. April 18664. Reglement für die Turnlehrer- Prüfungen, vom 29. März 1866. Bescheid an den Magistrat zu N., die Kompetenz- Verhältnisse bei Anstellung und Entlassung von Elementarlehrern auf Stellen Privat. Patronats betreffend, vom 5. März 1866. Bescheid an die Königliche Regierung zu N., betreffend die Unzulässigkeit der Zahlung eines Staaiszuschusses an mit Verwaltung einer Schulstelle beauf— fragte Präparanden, vom 24. März 1866. Cirkular-Erlaß des Ministers des Innern an die Königlichen Regierungen zu Königsberg, Breslau, Posen, Stetsin, Magdeburg, Potsdam, Cösn, Trier, Koblenz, Aachen und an das Königliche Polizei Präsidium hierselbst, betreffend die Sala— mrirung der Strom. Polizeibeamten in Städten, wo die Polizei von einer Königlichen Behörde verwaltet wird, vom J. April 1866. Bescheid an den Magistrat zu N., betreffend die Kompetenz zur Abfassung des Resoluts gegen die zur Armen -Unterstützung Verpflichteten, vom 23sten März 15866. Cirkular - Erlaß an sämmtliche Königliche Regierungen ausschließlich der zu Sigmaringen), die polizeiliche Meldung neu anziehender Personen mit Rückscht auf Erwerbung des Wohnsitzes und künftige Armenpflege betreffend, vom 19. April 1866. Verfügung an die Königliche Regierung zu N., daß die Kosten der Beerdi⸗ zung aufgefundener unbekannter Leichen als Kosten der Armenpflege anzu⸗ ehen, vom 25. März 1866. Citkular-Erlaß an sämmtliche König licht Regierungen und an das Königliche Polizei · Präsidium hieselbst, dit im Herzogthum Schleswig zur Ausstellung von Paßkarten befugten Behörden betreffend, vom J. April 1866. ECirkular- Erla an sämmtliche Königliche Regierungen und an das König— iche Polizei⸗-Präsidium hieselbst, die im Kaiserthum Ocesterreich zur Aus- gelung von Pässen, Paßkarten 24. befugten Behörden betreffend, vom 5. April 1566 Verfügung des Handelsministers an die Königliche Regierung ju Erfurt und abschriftlich zur Kenntnißnahme und gleich- ä gen Ptachtung an sämmtlich⸗, übrige Königliche Regierungen und an bas gönigliche Polizei ⸗Präsidium hierselbst, daß die Ablegung der

Gesellen⸗ Prüfung vor einer hannoverschen Innung in Beziehung auf die Ertheilung von Wander - Pässen der Ablegung dieser Prüfung vor einer preußischen Innung gleich zu achten sei, vom 27. April 1866. Cirkular-⸗Erlaß des Ministers des Innern an die sämmtlichen Königlichen Regierungen (mit Ausschluß derjenigen zu Danzig, Stralsund, Cöslin, Er furt und Magdeburg) und an das Königliche Polizei ⸗Präsidium hier, die Anstellung der Bureau⸗Gehülfen bei den zum Ressort der innern Verwal⸗ tung gehörigen Straf. und Gefangenen ⸗Anstalten betreffend, vom 12. März 1866. Cirkular Erlaß an sämmtliche Königliche Regierungen, exkl. derjenigen zu Gumbinnen, Danzig, Cöslin, Stralsund, Erfurt und Magdeburg, und an das Königliche Polizei Präsidium hier, die Behandlung der geisteskrank gewordenen Sträflinge betreffend, vom 8. März 1866. Verfügung des Handelsministers an sämmtliche Königl. Eisenbahn ˖ Directio nen, betreffend die Ausschließung des Nitro⸗Glycerin von der Beförderung auf den Staats. und unter Staats. Verwaltung stehenden Eisenbahnen, vom 9. Mai 18665. Cirkular Verfügung des Finanzministers an sämmtliche Königl. Regierungen exkl. der zu Königsberg, Gumbinnen und Sigmarin ⸗˖ gen, die in den Forst Etats 2c anzuwendende Reihenfolge der Forstschutz bezirke, DO berförstereien und Forst⸗Inspectionsbezirke betreffend, vom J. Dezember 1865. Cirkular Erlaß des Kriegsministers und des Ministers des Innern an die oberen Königlichen Provinzial. Militair. und Civilbehörden, die Verhältnisse der zum einsährigen freiwilligen Dienst berechtigten jungen Leute betreffend, vom 25. Mai 1866. Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizier⸗Schulen zu Potsdam und Jülich eingestellt zu werden wün⸗· schen, vom 17. April 1866.

Kunst⸗ und wissenschaftliche Nachrichten.

Ueber den Fortbau des Domes zu Köln berichtet der Dom- baumeister Voigtel im neuesten »Domblatt« Folgendes:

Die Fortführung der Veisetzarbeiten am nördlichen Thurme während der Wintermonate, durch die milde Witterung veranlaßt, hat den Aufbau des nordöstlichen Thurmpfeilers bis zu einer Höhe von 15 Fuß über die erste Verdachung hinaus ermöglicht, nachdem zuvor das dort befindliche und durch Verwitterung baulos gewordene Mauerwerk bis zum Hauptgesimse abgebrochen war. Mit Beseitigung dieses Mauerrestes ist der letzte an den traurigen Verfall des Domes erinnernde Bautheil beseitigt wor— den, und im Bereiche des nördlichen Thurmes überall eine neue und solide Anlage für den Fortbau gewonnen worden. Während die Arbeiten in den Bauhütten im Laufe des Winters in unge— störtem Betriebe verblieben sind, erforderten die Versetzarbeiten die Auf— bringung einer neuen Gerüst - Etage von 25 Fuß Höhe, mit deren Aufstel- lung im Laufe des Monates März begonnen ist und welche seit dem 20. April e., allseitig vollendet, dem Betriebe übergeben wurde. Für den Aufbau des nördlichen Thurmes bis zur Höhe des südlichen Thurmes be⸗ darf es nunmehr nur noch der Aufstellung ein er Gerüst- Etage von glei— cher Höhe, die ihren Stützpunkt auf der bestehenden Gerüst Construction findet. Nachdem die Versetzarbeiten bis zum zweiten Hauptgesimse des nörd— lichen Thurms im Laufe des Jahres 1867 gediehen sind, wird das vorhan— dene Baugerüst völlig beseitigt werden, und ein neues Gerüst in einer Höhe von 150 Fuß über dem Fußboden der Domkirche zu construiren sein, das sich über beide Thürme erffreckt und dessen Unterbau demnächst die Basis für ein Gerüstsystem von 80 Fuß Höhe giebt, welches ausreicht, um die dritte Thurm -⸗Etage auf den beiden Westthüͤrmen zu errichten. Die Versetzarbeiten an der Westseite des nördlichen Thurmes sind am 16. April e. wieder in Angriff genommen und wird der Aufbau der Thurmpfeiler über die Fenster verdachung hinaus gleichmäßig und stetig erfolgen, nachdem in den Bau— hütten wahrend des Winters eine Anzahl von 13090 Steinen fertig bearbeitet ist, die, auf dem Domwerkplatze gelagert, einen erfreulichen Beweis der zu— nehmenden Kunstfertigkeit der Bom «- Steinmetzen in der Bearbeitung der zum Theil mit reicher Ornamentik versehenen Dombausteine liefern. Als vorzügliche Leistungen der Steinmetzkunst sind die Baldachine über den im Transepte des Domes aufgestellten vier Evangelisten - Statuen zu bezeichnen, die aus französischem Kalksteine von Can gefertigt, theils für die Aufnahme von Engelfiguren bestimmt sind, theils mit einer reich verzierten Fialen Entwicklung abgeschlossen werden. Die Statuen der vier Evangelisten Matthäus, Marcus, Lucas und Johannes, von denen die drei erstgenannten ein Geschenk Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern- Sigmaringen sind, während die Statue des Evangelisten Johannes ihre Ausführung einer Stiftung der Familie von Geyr verdankt, sind von dem Bildhauer Peter Fuchs hierselbst modellirt und in Stein ausgeführt worden. Nach allseitigem Urtheile ist dem Künst⸗— ler die glückliche Lösung der schwierigen Aufgabe, völlig gelungen, und gereichen die nunmehr an die vier Transeptpfeilern aufgestell⸗ ten Statuen dem Dome zur trefflichen Zierde, und veranschau— lichen die günstige Wirkung, welche den Ausführung der sämmt⸗ lichen noch fehlenden Figuren dem Innern der Domkieche verleihen wird. Für die Hejligenfiguren im Transepte, welche nach dem Querschiffe zu aufgestellt werden sollen, sind die Statuen der vier Kirchenlehrer, des heiligen Ambrosius, Hieronymus, Gregorius und Augustinus, bestimmt, und ist die Statue des heiligen Hieronymus als Geschenk des Grafen von Sierstorpff fernerhin in Auftrag gegeben, während andere kunstsinnige Geschenkgeber aus den Adelsfamilien Rheinlands und Westfalens ähnliche Stiftungen als blei bendes Denkmal der Kunstliebe und des Frommsinns ihrer Familien in Aus— sicht gestellt haben. Mit Beginn des Frühjahrs sind die Arbeiten an der Domkerrasse auf der Nordseite der Domkirche wieder in Angriff genommen und ist zunächst die 90 Fuß breite Freitreppe vor dem Nordportale im Laufe des Monats April vollendet worden. Gleichzeitig ist die Fundamentirung der öst⸗ lichen Freitreppe an der Trankgasse und die Fortführung der Futtermauer an der Ostseité des Domes begonnen, so daß nach Fesistellung eines definitiven Bau⸗ projektes für den Umbau der vorhandenen Domsacristei und den Neubau eines Kapitelsaale, die Regulirung der Umgebungen des Domes bis zum Herbste des Jahres 1866 voraussichtlich beendet sein wird. Der Ausbau ün Innern des Domes hat durch Restauration der massiven Chorschranken,

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in so weit dieselben durch die Anbringung der Orgel an der beseitigten

Abschlußmauer beschädigt waren, und durch Wiederherstellung der Chorbänke in der ursprünglichen Anlage einen definitiven Abschluß erhalten, und wurde gleichzeitig an Stelle der an die Abschlußmauer angefügten und mit der.,

Restauration aufgestellt werden soll

Statistische Nachrichten.

Ertrag des Zucherzolles und der Rübenzucker - Steuer im Zollverein für die Zeit vom 1. April 1865 bis Ende März 1866.

Von dem Central-Büreau des Zollvereins wird alljährlich eine Ueber sicht der Zoll- Einnahmen von ausländischem Zucker und Syrup, sowie der

Rübenzucker⸗Steuer und der für ausgeführten Zucker gezahlten Bonificationen

aufgestellt, welche die Zeit vom 1. April des einen bis Ende März des nächsten Jahres umfaßt. Aus der neuesten derartigen Nachweisung für

das Jahr 1865 66 entnehmen wir Folgendes:

I) An ausländischen Zucker und Syrup sind verzollt worden:

14,847 Thlr. 9 Sgr. 11 Pf.

a) Brod und Hut, Kandis ꝛc. Zucker 2 de t wor, b) Farin⸗ und Rohzucker 378 Ctr. 34 Pfd. à 6 Thlr 2,270 , Rohzucker für inländische Siedereien 226,307 Ctr. 73 Pfd. à 4 Thlr. gb l. 807 c) Syrup 104,121 Ctr. 87 Pfd. e 260 301 2) Die Einnahme an Rübenzucker Steuer hat betragen: für 43 533,429 Etr. 19 Pfd. rohe Rüben à 75 Sgr. pro Ctr 1 Summe der Einnahme 12,122,587 Thlr. 6 Sgr. hiervon sind abzusetzen die gezahlten Aus— . fuhr Vergütungen: a) für ausge⸗ führten Kolo nial · Zucker 31471 Thlr. 4 Sgr. Pf. b) für ausge führten Rü- in R 5,84 9 . ; ben Zucker 416,842 9 9 2 11 5 3

Bleibt Einnahme 11,674,273 Thlr. 2? Sgr. 8 Pf. was auf den Kopf der Bevölkerung einen Ertrag von 9,s Sgr. ergiebt.

Die Einfuhr von Brod, Hut. und Kandiszucker, sowie von Farin und Rohzucker ist nur unbedeutend gewesen; bei dem hohen Eingangszolle von Jo und 6 Thlr. vom Centner, mit welchem dieselben belegt sind, ist die Konkurrenz mit den gleichartigen inländischen Fabrikaten fast unmöglich geworden.

Von größerer Bedeutung ist die Einfuhr von indischem Rohzucker, welcher für inländische Siedereien zum Raffiniren bestimmt war, gewesen, obgleich dieselbe seit dem Aufblühen der Rübenzucker⸗Industrie im Zollverein von Jahr zu Jahr an Umfang verloren hat; dieselbe betrug

1 1 l

1857 63 457,527 Ctr. 30 Pfd., 1863 64 374330 Ctr. 20 Pfd.,

1864 65 254,639 Ctr. 35 Pfd., 1865— 66 226,307 Etr. 73 Pfd.

Die Einfuhr im letzten Jahre ist sonach gegen 1862 53 um etwas über 50 pCt. zurückgeblieben und hat sich dem entsprechend auch die Zoll- Einnahme von 1,913,478 Thlr. auf 961,808 Thlr. verringert; für 1865 —– 66

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ergiebt dies auf den Kopf der Bevölkerung (,s Sgr. Es besteben übrigens

im Zollverein nur noch wenige Fabriken, die sich ausschließlich mit der Ver= arbestung indischen Rohzuckers beschäftigen, die Mehrzahl dieser Anstalten rafsinirt hauptsächlich den von den inländischen Rübenzuckerfabriken gewon— nenen Rohzucker. Von dem 1865 66 veingeführten indischen Rohzucker wurden verzollt: in Preußen 215,934 Ctr. 28 Pfd., in Sachsen 82 Ctr. 35 Pfo., in Hannover 9318 Ctr. 94 Pfd., in Baden 972 Ctr. 16 Pfd.

Die Einfuhr von ausländischem Syrup hat in den letzten Jahren nur geringen Schwankungen unterlegen und sich im Allgemeinen auf der selben Höhe gehalten; sie betrug:

1862 63 99,4866 Ctr. 16 Pfd., 1863 64 89,47 Ctr. 64 Pfd., 1851 65 88,330 Ctr. 25 Pfd., 1865 66 104,121 Ctr. 87 Pfd.

Die Menge der zur Zuckerbereitung versteuerten Runkelrüben ist von Jahr zu Jahr größer geworden; es wurden versteueit: 1863 3 zb⸗282, 335 Ttr. 86 Pfd, 1863 64 39,667,997 Ctr. 80 Pfd., 1864 65 41,970,384 Ctr. 98 Pfd., 1865 6 43,533,429 Ctr. 19 Pfd.

Nimmt man an, daß zur Herstellung eines Centners Rohzucker 123 Ctr. ftischer Rüben erforderlich sind, so berechnet sich die Ausbeute an Rohzucker

für daz Jahr 1865 66 auf 3,482, 51Id Etr. Die Einnahme an Rüben. Vormundschaften 0 ( .

zucker Steuer hat im gleichen Zeitraum 10 8835557 Thlr. betragen, so daß also auf den Kopf der Bevölkerung 9,1 Sgr. entfallen. Auf die einzelnen Vereinsstaaten vertheilt sich die versteuerte Rübenmenge folgendermaßen: Preußen 252 Fabriken Bayern 5 y , 0,9 * Sachsen 1 5 68.310 9 K Sanshher,, 3 a Württemberg.... 6 1,317,856 3,08 * Baden. ö K 82145 , 149 Kurf. Hessen 1 36, 289 0, as * Thüringen 2 2, 9e 7 ö. Braunschweig. .... 24 y 4. 057,365 * 9,382 * In Luxemburg, Großh Fessen, Oldenburg, Nassau und Frankfurt a. M.

selben beseitigten Altäre ein neuer Altar an der Ostwand des südlichen Duerschiffes errichtet, auf dem nach Beschluß des Metropolitan Dom Kapitels zu Cöln. der kunstreich geschnitzts und reich polychromirte Altaraufsatz des St. Agilolphus-Altars nach Vollendung der begonnenen durchgreifenden

Untersuchungen waren überhaupt an—

n n e,, 345903 Untersuchungen w 17.082 Lehnssachen . 920 Fideikommißsachen ...... 389

36,245,523 Ctr. oder 83 26 pCt.

Beendigt wurden von den anhängigen

67 findet Rübenzucker-⸗Fabrication nicht statt. Im Jahre 1864/65 waren im Zollverein nur 2I0 Fabriken im Betriebe, die Zahl derselben hat sich also in 1865/66 um 25 vermehrt. Es sind nämlich neu in Betrieb gesetzt wor- den: 16 Fabriken in Preußen (1 im Regierungsbezirk Potsdam, 5 im Regie⸗ rungsbezirk Frankfurt, 10 in der Provinz Sachsen), 2 Fabriken im Herzog thum Anhalt, 2 in Hannover und 6 in Braunschweig, während in Bayern Fabrik weniger als in 1864/65 gearbeitet hat.

Ist auch die letzte Rübenerndte bezüglich der Quantität und Qualität im Allgemeinen zufriedenstellend gewesen, so soll sich doch das Ruͤbenzucker⸗ geschäft bisher ungünstig gestaltet haben, weil seit Beginn der letzten Cam—

pagne ein ziemlich erheblicher Preisrückgang eingetreten ist. Als Haupt

gründe dafür werden die Theuerung des Geldes, die ungünstigen Berichte von anderen Zuckermätkten und der geringe Abzug raffinirter Waare ange—

geben; letztere ist wegen geringer Nachfrage durchschnittlich um 3 3 Thlr. pro Etr. im Preise zurückgegangen. . . g .

*

Die für ausgeführten Zucker gezahlten Bonificationen haben in den letzten Jahren betragen: (, für Ko lonial-Zucker für Rübenzucker 1857 63... 105,485 Thlr. 83,625 Thlr. 48476 * 381,018 * ; 175719 * 24 7/694 * 1865 - 66 31411. * 416,842 Die Ausfuhr von Rübenzucker gegen Bonification hat zugenommen und es ist zu hoffen, daß die letztere dazu beitragen wird, dem inländischen Pro- dukte in größerem Umfange den ausländischen Markt zu eröffnen und in dieser Weise eine Ueberproduction, die andern Falls leicht eintreten könnte, zu verhüten. .

Aus statistischen Mittheilungen des Justiz⸗ Ministerial

blatt es (Nr. 21 vom 1. Junh über die Geschäftsverwaltung der Justizbehörden im Jahre 1865 entnehmen wir Folgendes:

Die Zahl der Gerichtseingesessemen beträgt nach den Ergebnissen der am Schlusse des Jahres 18654 vorgenommenen amtlichen Zählung in sämmtlichen Provinzen der Monarchie 19,255,139 mit Einschluß der Mi⸗ litairpersonen und deren Familien. An Gerichtsbehörden waren am Schlusse des Jahres 1865 vorhanden: das Ober- Tribunal in Berlin,

22 Obergerichte, darunter 18 Appellationsgerichte, und g59 verschiedene, den Obergerichten untergeordnete Justizbehörde n. Ge

richtstage wurden an 319 Orte abgehalten. Die größten Be—

zirke halten nach der Einwohnerjahl von 1864: der Appellation sge⸗ richts hof in Cöln mit 2911,985, das Kammergericht in Berlin mit

1644, 131, das. Appellationsgericht in Breslau mit 1505520 Ein⸗ wohnen 2c. die kleinsten: das Appellationsgericht in Halberstadt mit 385,115, das in Arnsberg mit 311474, das in Greifswald mit 216,935

und der Justiz⸗Senat in Ehrenbreitenstein mit 170,973 Einwohnern. Das

zu Anfang des Jahres 1865 vorhandene Beamtenpersona! erreichte eine

Zahl von 22.471; darunter waren: etatsmäßige Richter 3351, Beamte der

Staatsanwaltschaft 228, Assessoren: diätarisch beschäftigte 112, unbesoldete 709,

Referendarien 735, Auskultatoren 538, Subaltern Beamte 7230, Lohnschreiber

3543, Unterbeamte 4197 und Rechts anwalte, Notarien, Advokaten und Advokat

anwalte 1817. Am Schlusse des Jahres 1862 betrug die Zahl dieser Be⸗ amten überhaupt 22,730. Bei den Gerichten erster Instanz mit

Ausschluß des Appellationsgerichtshofes in Coln sind im Ganzen an Civil prozessen und Mandatssachen anhängig gewesen: im Jahre 1865 17730,570, 1864 1,589,199 und 1863 149,192. Die Bagatellsachen

betrugen in den Jahren 1865 und 1863 mehr als 60 pCt., im Jahre 1864

beinahe 60 pCt. aller Prozesse. Im Jahre

isG65. 1331. Is.

hängig 86, 942 612,810 589,937 Vormuündschaften waren zu bearbeiten 991,070 0 985K, 109 977,761 Nachlaßreguülirungen kamen vor.... 21,049 216093 . . 20,407 Hypotheken folien waren angelegt. ... 2364, 718 2, 3a 1,339 2,3 19,705

Handlungen der freiwilligen Ge— 312,480 291,585 304,292

rich tsbarkeit sind vorgenommen An Journal Nummern waren im Hy— .

pothekenbuche zu bearbeiten. .... ...... In das Handels ⸗Register erfolgten: Eintragungen von Handelsfirmen. “... 3,118 2814 4/028 Löschungen y ? 805 1527 1,196 Eintragungen von Prokuren . ...... ..... 5.8 587 613 Löschun gen y . 407 365 304 Eintragungen von Handelsgesellschaften. 1,185 902 1,035 Löschungen J w 6 639 550 447 Beendigt wurden von den anhängigen

Sachen:

Prozesfsil⸗⸗—.

Unter suchungen ..

h8 7 759 641,319 605,444 78 79 79 479,350 458,56

87 S0, 594

.

von 100...

von 100

Nachlaßsachen w Bei den Appellationsgerichten waren anhängig:

Stiftungssachen 322

Sachen: Bee ,,,, 25,9690 25.644 24,272 nnen t; fies 3 2

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