1866 / 135 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1904

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels- (Firmen⸗) Register unter Nr. 1519 eingetragen worden der in Cöln wohnende Kaufmann Gustav Adolph Nadaud, welcher daselbst seine Handelsniederlassung hat, als Inhaber der Firma: ⸗»Gust. Ad. Nadaud«.

Cöln, den J. Juni 1866. Der Handelsgerichts ˖ Secretair,

Kanzlei Rath Lindlau.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels. (Firmen) Register unter Nr. 1520 eingetragen worden der in Cöln wobnende Kaufmann und Agent Jacob Ostlender, welcher daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inhaber der Firma: Jacob Ostilender«.

Cöln, den J. Juni 1866.

Der Handelsgerichts ⸗Secretair, Kanzlei⸗ Rath Lindlau.

Der Kaufmann Carl Korn zu Saarbrücken, welcher daselbst sein Han— delsgeschäft unter der Firma Philipp Korn Söhne betreibt, hat seiner Ehe— frau Carolina Fritz Prokura ertheilt, diese Firma zu zeichnen, und ist die des fallsige Anmeldung unter Nr. 72 des Prokuren - Registers eingetragen worden.

Saarbrücken, am 30. Mai 1866.

Der Landgerichts ˖ Secretair Binger.

Konkurse, Subhastatignen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

1805 Konkurs- Eröffnung.

Königliche Kreisgericht zu Cottbus. J. Abtheilung,

den 8. Juni 1866, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Tuchscheermeisters und Fabrikbesitzers Gustav Deetz zu Peitz ist der kausmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Juni d. J festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Adolph Luckner in Peitz bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf— gefordert, in dem

auf den 23. Juni er., Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. , vor dem Kommissar, Kreis richter Mann, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einst— weiligen Verwalters abzugeben.

Auen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vitlmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 30. Juni er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu— liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver— langten Vorrecht

bis zum 7. Juli 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü— fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderun⸗ gen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungsperso— nals auf den 18. Juli er., Vormittags 10 Uhr,

in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem genannten Kom— missar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch— tigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz räthe Behm und Hagen und Rechtsanwälte Kobligk und Struck zu Sach- waltern vorgeschlagen.

11801 Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungs-Frist.

In dem Konkurse über den Nachlaß des am 27. März 1866 hier- selbst verstorbenen Korbmachermeisters Friedrich Wilhelm John ist zur An meldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 30. Juni 1866 einschließlich festgesetzt worden.

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 20. Mai 1866 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf . den 11. Juli 1866, Vormlttags 10 Uhr, in unserem Gerichts lokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Herrn Rreisgerichts Rath Erust, anberaumt, und werden zum Erscheinen in

diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde rungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß Fei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Äkten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz⸗Räthe Licht, Stoepel und Kelch und die Rechtsanwalte Naudé und Engels hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Potsdam, den 28. Mai 1866.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1802 Konkurs- Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Allenstein, Erste Abtheilung, den 6. Juni 1866, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Louis Mendelsohn zu Allenstein ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs Ein stellung auf den 25. April er. festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Dr. Ott- mann bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 165. Juni er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Winkler, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor— schläge über dte Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 28. Juni er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu— liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 9. Juli er. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prü— fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For— derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- Personals am 16. Juli er., Vormittags 10 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem genannten Kom— missar zu erscheinen.

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand— lung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung

bis zum 24. September er. einschließlich festgesetzt und zur Prüfung aller innerhalb derselben, nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 8. Oktober er., Vormittags 10 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem genannten Kom— missar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläu— biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer derFristen an— melden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Hubrich und Justizrath Mertzen zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Allenstein, den 6. Juni 1866.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1799 Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Gutsbesitzers Leo von der Heyde zu Leitnersfelde ist der Maurermeister Reinhold Hagelweide hier zum definitiven Verwalter bestellt.

Angerburg, den 2. Juni 1866.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Konkurs Eröffnung. Königl. Kreisgericht zu Thorn.

Erste Abtheilung. Den 4. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Abraham Boehm hier, in Firma A. Boehm, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah— lungseinstellung auf den 29. Mai er. festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann H. Find eisen bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 16. Juni er., Vormittags 11 Uhr,

1755

1905

in dem Verhandlungs zimmer Nr. III. des Gerichtsgebäudes vor dem gericht lichen Kommissar, Herrn Kreisrichter Lesse, anberaumten Termine ihre Erklä— rungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. Juli er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich. berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

1803

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns S. Cohn in Culmsee werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver langten Vorrecht bis zum 1. Juli er. einschließlich bei uns schrift⸗ lich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmt— lichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

auf den 11. Juli er., Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Schmalz, im Verhandlungszimmer Nr. IIl des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Ter- 94 wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Veschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den— jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts. Anwalte Simmel und Hoffmann und die Justi⸗Räthe Rimpler, Kroll und Dr. Meyer zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Thorn, den 5. Juni 1866.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

6, Königliches Kreisgericht zu Thorn, Erste Abtheilung, den JT. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr.

1804

Ueber das Vermögen des Wagenfabrikanten Seraphin Krueger hier,

in Firma S. Krueger, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs ⸗Einstellung auf den 20. Mai er. festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann A. Haupt hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefor— dert, in dem

auf den 22. Juni er., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. Ill des Gerichtsgebäudes vor dem gericht lichen Kommissar, Herrn Kreisgerichts Rath Hanow, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen; vielmehr von dein Besitz der Gegenstände bis zum 15. Juli er. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Kon— kurßmasse abzuliefern. Pfand Inhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besihze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

1774 Konkurs- Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Inowraclaw, Erste Abtheilung, den 1. Juni 1866, Nachmittags 4 Uhr.

Ueber das Vermögen der zu Inowraclaw bestehenden offenen Handels- gesellschaft Aron Hirschöerg et Comp. und das Privatvermögen der beiden alleinigen Theilhaber derselben, Kaufleute Markus und Abraham Hirschberg daselbft, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs.

Einstellung auf den 31. Mai d. J.

festgesetzt worden.

Zu einstweiligen Verwaltern der Masse sind bestellt für das Gesell schaftsvermögen der Kaufmann W. Popfawski, für das Privatvermögen des Markus Hirschberg der Kaufmann Raphael Schlesinger, für das des Abraham Hirschberg der Kaufmann Joseph Lewy, sämmtlich zu Inowraclaw.

Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden aufgefordert, in dem auf . den 15. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, iu unserem Gerichtslofal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Wieland, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibe— haltung dieser Verwalter oder die Bestellung anderer einstweiliger Ver— walter abzugeben.

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

; bis zum 15. Juli d. J. einschließlich dem Gerichte oder den Verwaltern der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Gemein ˖ schuldner haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver langten Vorrecht

bis zum 12. Juli d. J einschließ lich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals

a) für den Konkurs über das Geschäftsoermögen

auf den 3. September d. J, Vormittags g Uhr,

b) für die Konkurse über die beiden Privatvermögen : auf den 4. September d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtslokale vor dem Kommissar zu erscheinen.

Nach Abhaltung dieser Termine wird geeignetenfalls mit der Verhand- lung über den Akkord verfahren werden.

Zugleich ist für den Konkurs über das Geschäftsvermögen noch eine zweite Frist zur Anmeldung

bis zum 10. September d. J ein schließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 24. September d. J., Vormittags 9 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt.

Zum Erscheinen in diesem Termine werden die sämmtlichen Gläubiger des Gesellschaftsvermögens aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Janisch, Fellmann, Hoeniger und Justizräthe Keßler, Huelsen, Hantelmann hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Bekanntmachung. Königliches Kreis Gericht in Rybnik. Erste Abtheilung. Rybnik, den 23. Mai 1866, Nachmittags 47 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Moßler in Rybnik ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs -Einstellung auf den 25. Mai 1866

1595)

festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Benjamin Rosenthal zu Rybnik bestellt worden. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 5. Juni 1866, Vormittags 9 Uhr,

in unsertem Geschäftslokale, vor dem Kommissarius, Kreisrichter Bittmann,

anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal- tung dieses Verwalters, oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an den selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände

bis zum 23. Juni 1856 dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit dem Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs⸗ Masse abzulifern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe— rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Beßtze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. ö 3

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse An sprũche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprũche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht . bis zum 3. Juli 1866 einschließlich⸗ 2 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst ur Trütung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen

auf den 17. Juli 1866, Vormittags 8 Uhr, zu erscheinen. . . ö 25

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derfelben und ihrer Anlagen beizufügen. . ö ;

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unferem Amtsbezirke seinen Wohn- sitz hãt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am ** Orte wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen BSevollmãch tigten bestellen und zu den Akten anzeigen .

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehl werden* Rechts anwälte Bublatzki und Langer sowie der Just zrath Wolff in Rhonik and

z

der Rechtsanwalt Muthwill in Loskau vorgeschlagen.

lien; Königliches Stadt um Erste Abt

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