1866 / 136 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die dafür verpfändete Wolle bis 3 Uhr Nachmittags in den Vank.! 1 , e. sein wird, noch an demselben Tage bei der

Faubt⸗BankKasse in Empfang genommen werden. * fins; ö. Bewilligung von Darlehnen sind an die Bank Taxzatoren Bernard, Lietzmann und Parrisius zu richten, von denen einer oder mehrere an den Wollmarktstagen im Bankgebäude anzutreffen sein werden. . Berlin, den 16. April 1866. . Königlich Preußisches Haupt ˖ Bank ⸗Direktorium.

Berlin, 11. Juni. Se. Majestät der König haben Aller · gnädigst geruht: Dem gegenwärtig in Lissabon sich aufhaltenden preußischen Unterthan, Tonkünstler Ernst Meumann, die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von des Königs von Portugal Majestät ihm verliehenen Christus- Ordens zu ertheilen.

Unter den patriotischen Kundgebungen, welche die neuesten Zeit verhalt nisse hervorgerufen haben, nehmen die Anerbietungen, die direkten Staats. steuern im Voraus bezahlen zu wollen, eine hervorragende Stelle ein, und des Königs Majestät haben von solchen Anerbietungen als einem Beweise alter preußischer a, . und Opferwilligkeit mit besonderer Anerkennung Kenntniß zu nehmen geruht. . k

k Haupt- Steuer⸗Amt für direkte Steuern ist ermäch⸗ tigt worden, solche Anerbietungen dankbar anzunehmen, und sordert deshalb dir Steuerzahler der Stadt Berlin auf, Anträge und Anerbietungen wegen Vorauszablung der direkten Staatssteuern bei demselben schriftlich oder im Bureau, Markgrafenstraße Rr. 47, 1 Treppe hoch rechts, anzumelden.

Solche Anträge oder Anerbietungen werden auf das Schnellste erledigt werden.

Berlin, den 10. Juni 1866.

Königliches Haupt-Steuen-Amt für direkte Steuern. Ewald.

Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 11. Juni. Seine Majestät der

König nahmen gestern den Vortrag der Generale von Roon,

Don Moltke und des Militair, Kabinets entgegen, empfingen den Erbprinzen von Schwarzburg Rudolstadt, ertheilten dem Professor

Gelzer eine Audienz und begaben sich mit dem 2 Uhr Zuge nach

Schloß Babelsberg und kehrten Abends 11 Uhr nach Berlin zurück. Heute wurde der Oberst und Flügel ⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, von Weymarn, empfangen und nahmen Se.

Masestät der König die Vorträge des Minister ⸗Präsidenten und beider Kabinette entgegen.

Aus Baden-Baden wird gemeldet: Ihre Majestät Königin Augusta, welche anfänglich durch die Witterung in Ibrer Kur bebindert wurde, schreitet jetzt in derselben günstig

die

por Der Kammerherr Graf Hompesch hat den Dienst über— nommen.

Aus Veranlassung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse

wird der wörtlich folgende §. 68 des Strafgesetzbuchs in Erinnerung gebracht:

usgebrochenen Krieges im feindlichen Heere Dienste nimmt gegen Preußen oder dessen Bundesgenossen trägt,

Tandesrerräther mit dem Tode bestraft.

reuße, welcher schon früher in fremden Kriegsdiensten

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Sörlitz, . Juni. Der kommandirende General des 1 Armee m, hat vor seinem Abmarsch von hier folgendes zur Veröffent- gag bestimmte Schreiben an unseren Bürgermeister Richtsteig

.

Truppentheilt des mir untergebenen Armee Corps, welche in arrgangenen Tagen in der Stadt Görlitz Quartier erhalten haben,

e zhoorkommender Mtise aufgenommen worden, daß es mir eine icht ist, das Entgegenkommen dankend anzuerkennen, mit

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a din Behörden ber Stabt dit Unterbringung der Truppen

3, e wie Sie, Hert Bürgermeister, zu ersuchen, den Quar-

wrnem, Namen, so wie in dem dieser Truppentheile den

Dan far die freundliche und gastfreie Aufnahme aus. , n .

7 Juni. (Schles. Zig Sicherem Vernehmen

e wögang ber schweren Felblazareths von hier ein

ea ereth in unser Logirhaus gelegt werden

in Preuße, welcher während eines gegen den preußischen

Haynau, 7. Juni. Erz) Die Errichtung eines Feldlazareths von 100 Betten hierselbst ist angeordnet, indessen noch kein Lokal dafür gefunden worden, weil das Montirungshaus zu wenig Raum dazu bietet. . . . .

Schleswig⸗Holstein. Kiel! 9. Juni. Nach einer Mit— theilung der „Kieler Zeitung ist der Regierungs: Rath Lesser an Stelle des Klosterprobstes Ahlefel dt, welcher abgelehnt hat, zum ständischen Kommissarius ernannt worden. Als Beigeordneter wird Peterfen fungiren. Regierungs ⸗Rath Stemann wurde nach Altona berufen und reiste dahin ab.

10. Juni. (W. T. B.) Nachdem ZIMe. von Gablenz auf Befehl von Wien die Aufforderung des Generels von Manteuffel, eine gemeinsame Regierung Namens ihrer beiden Souveraine einzusetzen, abgelehnt hat, und von demselben ferner die Zurücknahme der einseitigen Ständeberufung verweigert ist, ist Ge— neral von Manteuffel zur Einsetzung einer neuen gemeinschaft— lichen Regierung für die beiden Herzogthümer geschritten. Baron E. von Plessen ist zum Ober ⸗Präsidenten derselben ernannt und eine Proklamation erlassen. Gegen die preußischerseits für illegal erachte ten Akte, welche die bisherige holsteinsche Regierung, oder die etwa zusammentretenden Ständemitglieder vornehmen, wird Seitens des Generals von Manteuffel eingeschritten werden.

Altona, 7. Juni. (H. C) Die angeordnete Konzentri— rung der österreichischen Brigade Kali in und um Altona ist im Laufe des heutigen Tages vollständig ausgeführt; die Eisenbahn beförderte die Garnisonen von Rendsburg, Kiel, Glückstadt, Itzehoe und Neumünster mit Pferden und allem Gepäck, die Garnison' von Elmshorn marschirte zu Fuß, und um 3 Uhr Nachmittags war die ganze Brigade, ohne einen Mann zurückge— lassen zu haben, hier versammelt. Auch FM. Gablenz mit dem Statthaltereipersonal und die Herzogliche Landes Regierung sind hier eingetroffen. Nachdem die Herbeförderung der Oesterreicher beendet war, wurde ein preußisches Bataillon, das Ersatz⸗Bataillon des 11. Ne— giments, welches Vormittags gegen 10 Uhr in Hamburg mit der Berliner Bahn angekommen war, und bis dahin im hamburgischen Exerzierschuppen vor dem Holstenthor, wo es gespeist wurde, ver— weilte, mit der Eisenbahn nach Norden befördert. Unsere Stadt ist in Folge der bedeutsamen Vorgänge in großer Aufregung.

Frankfurt a. M., J9. Juni. Für Frankfurt soll nach dem Äntrage des Militair-Ausschusses nur das bayerische Ba— taillon als Besatzung verbleiben und auch die Kommandantur soll Bayern übertragen werden.

Der Vorschlag, das Vice⸗ Gouvernement in Mainz und die Kommandantur in Frankfurt Bayern zu übertragen, ging von Preußen aus.

10. Juni. Die offizielle Mittheilung über die Bundes tags-Sitzung vom 9. Juni lautet:! Von der König— lich preußischen Regierung wird eine Erklärung abgegeben, welche sich auf die österreichische Anzeige vom 1. Juni d. J. und auf die Einberufung der holsteinschen Stände bezieht; dieselbe enthält die wiederholte Verwahrung, als ob Preußen die Annexion der Elbherzogthümer mit Gewalt habe durchführen wollen, kon— statirt den Bruch der Gasteiner Convention, und erklärt die Bereit- willigkeit, die schleswig ⸗holsteinsche Angelegenheit in Verbindung mit der Bundesreform auf friedlichem Wege zu lösen, indem die Regie— rung solchenfalls auf die Mitwirkung der nationalen Vertretung rechnet. Von Seiten des Kaiserlichen Präsidialgesandten ward der Vorwurf des Vertragsbruchs von Seiten Oesterreichs auf das Ent— schiedenste zurückgewiesen, vielmehr die Verletzung der Gasteiner Con— vention durch den Einmarsch preußischer Truppen in Holstein konsta— tirt, und hiergegen zugleich Protest erhoben, Weiteres vorbehaltend. Es ward sodann ein Antrag des Militair-⸗Ausschusses angenommen, wonach die Bundesfestung Mainz durch bayerische Truppen und einen Theil der Reserve-Infanterie - Division, die Bundesfestung Rastatt durch badische Truppen und einen andern Theil der Reserve— Division zu besetzen ist.

Die Erklärung, welche der preußische Gesandte in der Bundestags-Sitzung vom 9. d. M. abgegeben hat, lautet wie folgt: ö »Der Gesandte ist angewiesen, die Insinuation der Kaiserlich oster . reichischen Regierung, als ob Preußen die Annexion der Elbherzogthümer

mit Gewalt habe durchführen wollen, wiederholt als wahrheitswidrig

zurückzuweisen.

Der Gesandte hat in Bezug auf die Eröffnung, durch welche Oester · reich die ganze schleswig holsteinsche Angelegenheit den Entschließungen des Bundes anheimgestellt und diesen von Seiten Oesterreichs die bereit— willigste Anerkennung zugesichert hat, die Erklärung abzugeben, daß seine Regierung diesen Akt des Kaiserlichen Hofes weder mit den zwischen den beiden Mächten bestehenden Verträgen, noch mit der Kompetenz des Bundes in Einklang bringen kann.

Die Beziehungen Preußens und Oesterreichs zu einander in der schleswig-holsteinschen Angelegenheit sind von Anbeginn derselben durch bestimmte Vereinbarungen geregelt worden. ö

Als im Januar 186 die beiden Mächte in die Lage kamen, die Wahrung der Rechte der Herzogthümer selbsiständig in die Hand zu neh— men, wurde am Üzten des gedachten Monats eine Convention zwischen denselben geschlossen, welche zunächst in transitorischen Bestimmungen die

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unmittelbar zu treffenden Maßregeln ordnet, zugleich aber auch den Fall ins Auge faßt, daß die Entwickelung der Ereignisse die beiden deutschen

Mächte von früheren Verträgen lösen sollte. In dieser Beziehung ent.

hält die Convention im 5§. 5. den folgenden klaren und unzweideütigen Passus, welcher die vertragsmäßige Grundlage aller späteren Beziehungen zwischen Preußen und Oesterreich geblieben ist: ö

»Für den Fall, daß es zu Feindseligkeiten in Schleswig käme, und also die zwischen den deutschen Mächten und Dänemark bestehenden Ver— tragsverhältnisse hinfällig würden, behalten die Höfe von Preußen und Oesterreich sich vor, die künftigen Verhältnisse der Herzogthümer nur im gegenseitigen Einverständniß festzustellen. Zur Erzielung dieses Einver— ständnisses würden sie eintretenden Falles die sachgemäßen weiteren Ab— reden treffen. Sie werden jedenfalls die Frage über die Erbfolge in den e, e, e, nicht anders, als im gemeinsamen Einverständnisse ent. scheiden.«

Entsprechend dieser von den beiden Mächten eingenommenen Stellung wurden im Wiener Frieden vom 30. Oktober desselben Jahres die Rechte

des von ihnen anerkannten Königs Christian 1X. an Preußen und

Oesterreich abgetreten und das gemeinsame Verfügungsrecht beider Mächte

über die Herzogthümer anerkannt.

Ein Ausfluß dieses Verfügungsrechts war die in Gastein am 14ten August v. J. abgeschlossene Convention, worin die Ausübung der durch jenen Frieden erworbenen Rechte geographisch getheilt, die Souveraine— tätsrechte aber für beide Herzogthümer beiden Monarchen gemeinschaftlich

vorbehalten und dadurch dem Prinzip, daß über dieselben nur durch ge. meinsames Einverständniß entschieden und verfügt werden könne, eine

neue Sanction ertheilt wurde.

Diesen Vereinbarungen widerspricht die Kaiserlich österreichische Re⸗

gierung, indem sie, ohne vorher sich des Einverständanisses Preußens ver— sichert zu haben, mit der ausdrücklichen Erklärung, daß sie auf dieses Einverständniß verzichte, die ganze Angelegenheit zur Verfügung des

deutschen Bundes siellt und sich der Entscheidung desselben zu unterwerfen

verspricht.

Die Königliche Regierung sucht vergebens nach Argumenten, durch

welche dieser Bruch der von Anbeginn der kriegerischen Verwickelung en

stipulirten und in der Gasteiner Convention festgehaltenen vertragsmäßi—

gen Verpflichtungen Oesterreichs gerechtfertigt werden könnte.

Sie kann nicht annehmen, daß das Motiv hierzu in der Ueberzeu— gung der Kaiserlich österreichischen Regierung von einem ursprünglichen Recht des deutschen Bundes zur alleinigen Entscheidung dieser Angelegen heit liege. Abgesehen davon, daß jedes Recht des Bundes sich doch immer nur auf das Bundesland Holstein beziehen und das Herzogthum Schles— wig nicht berühren würde, so wird die Kaiserliche Regierung selbst nicht in Abrede stellen, daß die Begründung resp. Begrenzung der Kompetenz des Bundes noch nicht festgestellt worden ist. Das Kaiserliche Kabinet

hat diese Begründung in Gemeinschaft mit Preußen in dem am 11. Fe⸗

bruar 1864 abgegebenen Separat. Votum gefordert und seinen eigenen Zweifeln und Bedenken gegen die Ausdehnung der Kompetenz des Bun— des in einer der Oeffentlichkeit übergebenen Depesche vom 10 Januar desselben Jahres an den Kaiserlichen Gesandten in München einen so bestimmten Ausdruck gegeben, daß der Gesandte sich jeder weiteten Aus—

führung überhoben erachten darf, da die Sachlage seitdem keine wesentliche

Veränderung erfahren hat.

Die Königliche Regierung nimmt keinen Anstand, zu erklären, daß sie

weit davon enkfernt ist, die Angelegenheit der Herzogthümer, welche auch sie vermöge Verbindung Holsteins mit Schleswig als eine nationale be—

trachtet, anders als im Sinne dieser ihrer Auffassung lösen zu wollen.

Sie hat es schon in einer nach Wien gerichteten Depesche vom J. v. Mts., welche det Gesandte ebenfalls der hoben Bundesversammlung vorzulegen die Ehre hat, ausgesprochen, daß sie die schleswig ⸗holsteinsche Angelegenheit in Verbindung mit der Bundesresorm zu behandeln bereit ist und gerade in dieser Verbindung eine Erleichterung der friedlichen Lösung sieht. Sie erwartet auch jetzt nur den Augenblick, wo sie diese Frage mit einer Bundesgewalt verhandeln und erledigen kann, in welcher die Mitwirkung der nationalen Vertretung dem Einflusse partikularer Interessen das Gegengewicht hält, und die Bürgschaft gewährt, daß die von Preußen gebrachten Opfer schließlich dem gesammten Vaterlande und nicht der dynastischen Begehrlichkeit zu Gute kommen. Unter den gegen— wärtigen Umständen aber und bei der positiven Begränzung, welcher die Kompetenz der Bundesversammlung durch die bestehende Ver— fassung unterliegt, muß sie Einspruch dagegen erheben, daß über eigene, durch blutige Kämpfe und durch internationale Verträge erworbene Rechte, ohne ihre Zustimmung Verfügung getroffen werde.

In Betreff der von der Kaiserlichen Regierung mit ihrer Erklärung verbundenen Anzeige, daß dem Freiherrn von Gablenz Spezial Voll- macht zu Einberufung des holsteinischen Landtages ertheilt werden sei, bat der Gesandte zu bemerken, daß seine Regierung die Einberufung der Stände als ein Souverainttätsrecht ansieht, welches unter den bestehenden Vertragsverhältnissen und namentlich nachdem die Bestimmungen der Gasteiner Uebereinkunft hinfällig geworden, von den beiden Souverainen gemeinschaftlich hätte ausgeübt werden müssen.

Die Depesche, welch der Kaiserliche Hert Minister der auswärtigen Angelegenheiten unter dem 26. v. M. an den Grafen Karolpi gerichtet hat, um die Gedanken des Wiener Kabinets über die definitive Lösung der Frage der Elbherzogthümer darzulegen, habe ich Ew. Excellenz bereits unter dem 1 d. M mitgetbeilt; sie ist settdem auch, und zwar von Wiener Blättern zuerst, veröffentlicht worden.

Obgleich die Hoffnungen, welche der Het Graf von M Eingang der Depesche ausdrückt und durch welche regung dieser Frage motivirt, sich bis jetzt nicht erfüllt he wilUl ich doch nicht länger zögern, Ew. Exzellenz von der sung der Oesterreichischen Vorschläge in Kenntniß zu seten, zu eine reifliche Erwägung derselben Se. Majestät den König unseren Aller. gnädigsten Herrn geführt hat.

Da es uns in dem gegenwärtigen ernsten Augenblick nicht um einen Aus.

tausch von Schriftstäcken zu thun ist, weiche befüimmt sind, vor der öffent.

lichen Meinung die gegenseitigen Standpunkte zu figziren oder zu recht.

fertigen, sondern um die Anbahnung einer wirklich ernst gemeinten Ver-

ständigung, welche nur auf dem Wege vertraulicher Verhandlungen zu

erreichen möglich ist, so sehe ich von einer formalen Erwiderung auf die Depesche vom 26. April ab, und wähle die Form eines vertraulichen, nicht zur Mittheilung an den Kaiserlichen Herrn Minister bestimmten Erlasses an Ew. re.

IIch hahe schon in meiner Mittheilung vom 1. d. M. angedeutet, daß nach unserer Auffassung sich die Depesche des Herrn Grafen v. Mens - dorff auf einem Boden bewegt, auf welchem wir nicht folgen können. Es ist nicht der Boden der Verträge von Wien und Gastein, welche die Berechti— gung des Königs Christian X. zur vollen Cession der Herzogthümer, und folglich die unbedingte Erwerbung derseiben durch die beiden deutschen Mächte voraussetzt. Wie hieneben noch eine Enischeidung des Bundes über den rechtmäßigen Besitz des Herzogthums Holstein Platz finden solle, vermögen wir nicht einzusehen. Wir halten unsererseits an diesen Verträgen fest und wir würden es als eine Verletzung derselben betrachten, wenn die Kaiserliche Regierung einen in Betreff unserer gemein · samen Rechte an den Herzogthümern gegen unsern Willen gefaßten Bundes« beschluß als maßgebend behandeln wollte. Wir können keine Kompetenz des Bundes zur Entscheidung in dieser Frage anerkennen, nachdem wir unsere eigene rechtliche Ueberzeugung festgestellt und durch völkerrechtliche Verträge eine sichere Basis gewonnen haben, und wenn wir die eigenen Aeußerun. gen des Wiener Kabinets, namentlich den Erlaß an den Kaiserlichen Ge⸗ sandten zu München d. d. Wien, vom 10. Januar 1864 in Betracht ziehen, so können wir nicht glauben, daß die Kaiserliche Regierung sich selbst jetzt in einen so entschiedenen Widerspruch mit ihren früheren Auf⸗ fassungen über die Kompetenz des Bundes setzen wolle. .

Eben so wenig wie wir die Entscheidung über die Frage dem Bunde und der jeweiligen Majorität von deutschen Regierungen überlassen kön— nen, hegen wir die Absicht, unsern Antheil an den von uns durch Krieg und Vertrag erworbenen Rechten einem Dritten zu übertragen, welcher uns keine Bürgschaft eines Acquivalents für die Opfer bietet, mit welchen wir den Erwerb jener Rechte haben erkaufen müssen.

Wenn die Kaiserliche Regierung dagegen über ihre Rechte an der gemeinsamen Errungenschaft eine anderweite Verfügung treffen will, so wird sie uns sofort zur Verhandlung darüber bereit finden. Eine solche Verhandlung mit Wien würde sich auf der Basis des be— stehenden Rechtes bewegen, da die Verträge die Disposition über die Herzogthümer beiden Mächten gemeinsam geben, und daher eine solche Disposition nur unter gegenseitiger Zustimmung stattfinden kann, welche auch in dem Gasteiner Vertrage noch vorbehalten ist. Wir verlangen unsererseits nichts über unser klares und bestimmtes Recht hinaus, welches uns den gleichen Antheil mit Oesterreich an der Cession König Christians gewährt, wir gründen keine Ansprüche auf die von uns gebrachten, nach der Natur der Dinge größeren Opfer, aber unser vertragsmäßiges Recht an unserem Antheile können wir uns auch durch Bundesbeschlüsse nicht verkümmern lassen. Ueber die Lösung oder Fortbildung unseres Mitbesitzverhältnisses kann nur mit— Oesterreich von uns verhandelt werden.

Erleichtert, resp. modifizirt könnten diese Verhandlungen werden, wenn es gelänge, gleichzeitig über die von uns angebahnte Reform der Bundes ⸗Verfassung eine Verständigung mit dem Kaiserlichen Kabinet zu erzielen. Sobald Ew. ꝛc, daher aus Ihren Besprechungen mit dem Herrn Grafen von Mensdorff die Ueberzeugung gewinnen, daß das Kaiserliche Kabinet bereit wäre, zu einer solchen Verständigung die Hand zu bieten, wollen Ew. ꝛ4. die entsprechende Bereitwilligkeit unsererseits in Aussicht stellen.

Ich wiederhole meine im Eingang gemachte Bemerkung, daß diese Depesche, welche Ew. 2c. die Gesichtspunkte, von denen aus wir eine Ver— ständigung für möglich halten, darbieten soll, nicht zur Mittheilung be— stimmt ist. Zu einer vertraulichen Vorlesung und Erläuterung derselben wollen Ew. ꝛ. Sich ermächtigt halten.

gez von Bismarck

Seiner Excellenz dem Herrn Freiherrn von Werther

in Wien.

Hessen. Darmstadt, 10. Juni. Darmstdt. Ztg) Heute Nachmittag wird die Königlich preußische Besatzung aus Rastatt, 2000 Mann stark, in zwei großen Extrazügen der Main-Neckarbahn hier vorbei passiren und über Frankfurt weiter gehen.

Baden. Karlsruhe, 10. Juni. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurde das Gesetz über Ministerverant- wortlichkeit mit 48 gegen 4 Stimmen angenommen. Herzog Ernst von Koburg- Gotha hat heute die Residenz wieder verlassen, um sich nach Gotha zu begeben.

Bayern. München, 9. Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde die Adresse nach Ablebnung sämmt— licher Anträge der Minorität mit 96 gegen 45 Stimmen in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung unverändert ange nommen.

10. Juni. Neuerdings verlautende Aeußerungen unseres Ministers der auswärtigen Angelegenheiten sprechen dafür, daß Bayern den Standpunkt festhalt, sich gegen diejenige Großmacht zu erklären, welche mit den Waffen die andere angreift. Sert von der Pfordten soll einem Plane, dem nach, wenn dic vreußischen Reformvorschläge mißglücken, ein Parlament unter Ausschluß Oester⸗ reichs und Preußens einzuberufen wäre, nicht abgeneigt sein.

Oesterreich. Bien, 8. Juni. W. Ztg) Im Herzogthum Krain, und zwar in der Landeshauptstadt Taibach, hat sich unter Mitwirkung des dortigen Turnvereins ein Frauenverein bebufs mög-

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