1866 / 136 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände . bis zum J. Juli 1866 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge— meinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. ;

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüͤche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver langten Vorrecht bis zum 13. Juli 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-

Personals

am 20. Juli 1866, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. -

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Licht, Stoepel und Kelch und die Rechtsanwalte Naudé und Engels hierselbst zu Sachwaltern vor— geschlagen.

Potsdam, den 7. Juni 1866.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung l.

2 mu mn g, Königliches Kreisgericht zu Marggrabowa, J. Äbtheilung, den 5. Juni 1866, Nachmittags 3 Uhr.

eber das Gesellschaftsvermögen der Handlung Lichtenstein C Salinger bierselbst ist der kaufmännische Konkurs eiöffnet und der Tag des Zahlungs- einstellung auf heute festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Otto Sim— mermann hier bestellt. Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden auf— gefordert, in dem auf den 18. d. M, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Werner im Terminszimmer anbe— taumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung des einstweiligen bestellten Verwalters oder die Bestellung eines andern einsi— weiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 4. Juli d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ibrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs— masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

1769 r S- E

1768

Konkurs - Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Marggrabowa, J. Abtheilung, den 5. Juni 1866, Nachmittags 3 Uhr.

Ueber das Privatvermögen des Kaufmanns David Lichtenstein hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs Einstei— lung auf heute festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Koelmann bier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Werner, im Terminszimmer anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 4. Juli d. J. ein schließ lich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

1770 d un z Königliches Kreisgericht zu Marggrabowa, J. Abtheilung,

. den 5. Juni, Nachmittags 3 Uhr. Ucher das Privatvermögen des Kaufmanns Leopold Salinger hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf heute festgesetzt worden. ö

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Koel— mann hier hestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufge— fordert, in dem auf den 18. d. M., Vormittags 11 Uhr, vor

dem Kemmissar, Herrn Kreisrichter Werner, im Terminszimmer anbe— raumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung Dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters hier als Sachwalter in Vorschlag gebracht.

abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder

anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas

verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 4 Juli dieses Jabres einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben, ist am 9. Juni 1866, Mittags 12 Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet

Pfandinhaber und andere mit den. und der Täg der Zahlungseinstellung auf den 12. Mai 1866 festgesetzt.

dabin zur Konkursmasse abzuliefern.

selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

1819

Konkurs - Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Osterode. Erste Abtheilung, den 8. Juni 1866, Nachmittags 4 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Salomon Goldstrom zu Hohen . stein ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs. Einstellung auf den 5. Mai er. festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Schulze bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 21. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar,

Kreisrichter Meitzen, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge

über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Vesitz der Gegenstände

bis zum 30. Juni 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs. masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Anspräche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang · ten Vorrecht

bis zum 7. Juli 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü-

fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde

rungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs Personals

auf den 16. Juli 18665, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten · falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch— tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt Alscher zum Sachwalter

vorgeschlagen.

1815 Fehn re r n u ng. Ueber das Vermögen des Kaufmanns M. Landsberger zu Stallupoenen ist am 7. Juni 1866, Mittags 12 Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 7. Juni 1866 festgesetzt. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Isidor Adam, in Stallupoenen wohnhaft, bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 21. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 8, vor dem Kommissar,

Gerichts - Assessor Leonhardy anberaumten Termine die Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder weiche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände

bis zum 10. Juli 1866 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu—= liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand« stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als

Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche,

dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang

ten Vorrecht bis zum 21. Juli 1866 einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

sowie nach Befinden zur Bestellung des defsnitiven Verwaltungspersonals am 25. August 1866, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokak, Terminszimmer Nr. 8, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke wohnt,

muß vei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften

oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizrath Uhse in Pillkallen und Thesing

Stallupönen, den J. Juni 1866.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1820 Konkurs- Eröffnung. Ueber das Vermögen des Kaufmanns J. A. Buettler zu Eydtkuhnen

1921

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Spediteur Herr Rudolph Frick, in Eydtkuhnen wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 27. Juni 1866, Vormittags 94 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 8, vor dem Kommissar, Ge—

richts ⸗Assessor Leonhardy, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor—

schläge über die, Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath von Werthern, im Verhand—

anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrecht bis zum 7. Juli er, einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung

der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs ⸗Personals

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder

zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 10. Juli 1866 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles,

mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu— liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger

des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand⸗ Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht an—

stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Rechtsanwalte v. Ziehlberg, Kallenbach und J. R. Niemann zu Sachwal⸗

Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver— langten Vorrecht bis zum 21. Juli 1866 einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü— fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For— derungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- personal

am 22. August 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 8, vor dem genannten Kom— missar zu erscheinen. ;

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- baften oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwälte Regge und Thesing hier, und Justizrath Uhse in Pillkallen als Sachwalter vorgeschlagen.

Stallupönen, den 9. Juni 1866.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. 1733 Bekanntmachung. 8K o nne, Königliches Kreisgericht zu Elbing, l. Abtheilung. Den 1. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Goldberg zu Elbing, Firma: Bernh. Goldberg et Co., ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs —⸗Einstellung auf den 1. Juni se. festgestellt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justizrath Scheller bier

bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 14. Juni c., Vormittags 11 Uhr,

in dem Verhandlungszimmer Nr. 11 des Gerichtsgebäudes vor dem gericht lichen Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Schliemann, anberaumten Ter- mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Ver— walters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände

bis zum 1. Juli er. einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu · liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand stücken uns Anzeige zu machen.

1810 Konkurs- Eröffnung. Königl Kreisgericht zu Elbing.

Erste Abtheilung. Den 8. Juni 1866, Vormittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jacob Neuweck hier ist der kauf männische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 8. Juni er. festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt von Forkenbeck bestellt. ;

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 23. Juni er., Vormittags 11 Uhr,

in dem Verhandlungszimmer Nr. 11 des Gerichtsgebäudes vor dem gericht

lichen Kommi Schli n, anberaumten Termine ihre Erklä⸗ J,. e m an Kommissar Herrn Rath Schlemann h Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, Dre Aaseräche

tungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

1810

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Woell. mier in Gollub werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche,

auf den 18. Juli er., Vormittags 11 Uhr,

lungszimmer Nr. des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Alkord verfah ren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen fechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die tern vorgeschlagen. Statt des Bürgermeisters Koska ist der Kaufmann Carl Heger in Gollub als interimistischer Verwalter bestellt.

Strasburg i. Westpr, den 6. Juni 1866.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Konkurs - Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Strasburg, Wet pr, Erste Abtheilung, den 1. Juni 18665, Nachmittags 55 Uhr

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Woellmer in Gollub ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Juni er. festgesetzt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Bürgermeister Koska in , . Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem au

1722

den 13. Juni er., Vormittags 12 Uhr,

in dem Verhandlungszimmer Nr. 2 des Gerichtsgebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath von Werthern, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in BesitJz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 28. Juni er. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer eiwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Beßitz— befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

1813 Bekanntmachung. ö 3. Der Prüfungstermin in der E. H. Gallschen Konkurssache wird vom Zten auf den 7. Juli d. Js. Vormittags 9 Uhr, verlegt. Thorn, den 8. Juni 1866. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Konkurs- Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Belgard. Erste Abtheilung. Den 8. Juni 1866, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Möbelhändlers und Sattlermeisters August Albert Lindner hierselbst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 16 Mai d. J. festgesetzt worden. .

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Joseph Zander hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf— gefordert, in dem

auf den 21. Juni 1866, Vormittags 11 Uhr,

dor dem Kommissar, Kreisgerichts-Rath Prot, im Zimmer Rr. 1, anbe— raumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwal- ters abzugeben. .

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren, oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche idm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 22. Juli 1866 einschließlich .

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse a6zaläa— fern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich berechtigte Gländager

i812

des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Tfand-=

stücken nur Anzeige zu machen. . . . . Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansacüche als

. rr mee,

dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür derlanꝶ

. B Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder ten Vorrecht

anderen Sachen in Vesitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 16. Juli er.

bis zum 18. Juli d. J. einschließlich 2 bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnäcks zur Träüfansz der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Ferderengra, wie nach Befinden zur Bestellung des desinitiven Vermaltunsererfanals

auf den 15. August d. J, Vo r mittags 10 Ur

vor dem Kommissar, Kreisgerichte⸗Rath Pretz, an Simmer dre. scheinen. . Wer seine Anmeldung schriftlich einteicht, dat eine Aoscheift der und ibrer Anlagen beizufügen. . .

Jeder Gläubiger, welcher nicht in Aaserm Amts dezirke seinen Won; hat, muß bei der Anmeldung seiner Ferderung einem am. dagen Orr wohnhaften oder zur Prazis bei uns derechtigten auswärtigen Bede dmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Der jenigen, welcker n e