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Die Lieferungsbedingungen, die Proben und Zeichnungen werden in unserem Bureau vorgelegt. . J 4 Bischofswerder bei Liebenwalde a. d. H., den 15. Juni 1866. Königliches Train⸗Depot 2. Armee ˖ Corps. 1 Th.
in Elberfeld durch die Herren von der Heydt, Kerste— 8 5 8 ; Cen & Söhne und durch unsere Hauptkasse Das Abonnement beträgt Alle Fost⸗Anstalten Jes Ja- und Auslandez nehmen gestellung an, für Serlin die Expedition des Königl.
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(1955 Bekannt mach un g. . Die Lieferung von 57 kompletten ungarischen Reifsätteln mit je einem
Paar Packtaschen, nach der Probe für Artillerie, und 67 kompletten Train ˖ sätteln, ist an den Mindestfordernden zu überlassen und sind die Offerten bis zum 29. d. M., Morgens 11 Uhr, einzureichen.
Die Lieferungsbedingungen werden in unserm Bureau vorgelegt, die
Proben sind in den Artillerie Werkstätten einzusehen.
Bischofswerder bei Liebenwalde a. d. H., den 15. Juni 1866. Königliches Train ⸗ Depot 2ten Armee ⸗ Corps.
1954 Bekanntmachung. . Die Lieferung von 13 großen Woylachs ist an den Mindestfordernden
zu überlassen und sind die Offerten bis zum 29. d. M., Morgens
11Uhr, einzureichen. Die Lieferungsbedingungen und die Probe werden in unserem Bureau vorgelegt. Blschofswerder bei Liebenwalde a. d. H., den 15. Juni 1866. Königliches Train Depot 2. Armee Corps.
1932 Saarbrücker Eisenbahn. —ͤ Die Lieferung nachgenannter Feuerlösch⸗ Geräthschaften für die Stationen der Saarbrücker Eisenbahn, als: Lvierrädrige Druckspritze mit 75 Fuß Schlauch, 1 zweirädrige Druckspritze mit 25 Fuß Schlauch, 11 Kübelspritzen mit je 25 Fuß Schlauch, 78 lederne Eimer, 26 Feuerhaken, 16 Leitern, 13 Wasserbütten, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Lieferungslustige werden hierdurch eingeladen, ihre bezüglichen Offerten, denen Zeichnung und Beschreibung des Fabrikats beigefügt werden kann, bis zum 5. Juli er. versiegelt, portoftei und mit entsprechender Auf⸗· schrift versehen, n mich einzusenden, an welchem Tage, Vormittags 10 Uhr, die Eröffnung der Submissionen in meinem Büreau anf hiesigem Bahnhofe in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen wird. Die näheren Bedingungen werden auf portofreies Verlangen mitgetheilt. Trier, den 13. Juni 1866. Der Eisenbahn⸗Bau ⸗Inspektor M Bayer.
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Verloosung, Amortisation, zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1094 Bekanntmachung der Kur- und Neumärkischen Haupt ⸗-Ritterschafts Direction.
Vom 1. Juli 1866 ab wird die Coupons -Serie für den vierjährigen Zeitraum vom 1. Juli 1866 bis 1. Juli 1870 zu den Kur- und Neumär— kischen Pfandbriefen gegen Rückgabe der betreffenden älteren Talons an die Inhaber der letzteren nach ihrer Wahl, entweder bei der Haupt⸗Ritterschafts Kasse hierselbst (am Wilhelmsplatz Nr. 6), oder bei einer der Provinzial— Ritterschafts ⸗Kassen zu Perleberg, Prenzlow, Frankfurt a. O. kosten frei in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, ausgehändigt werden.
Zu diesem Zweck sind die älteren Talons bei der betreffenden Kasse mit einem vom Präsentanten aufgerechneten und unterschriebenen einfachen Verzeichniß einzureichen, worüber ein Recognitionsschein ertheilt wird. Gedruckte Schemata zu diesem Verzeichniß können bei einer jeden der bezeichneten Kassen unentgeltlich entnommen werden.
Die Haupt ˖ Ritterschafts ⸗Kasse wird die neuen Coupons - Serien spätestens binnen 8 Tagen nach Ausstellung des Recognitionsscheins und gegen dessen Rückgabe ausreichen, die Provinzial ⸗Ritterschafts ⸗Kassen dagegen können für die Ausreichung eine Frist von 14 Tagen bedingen.
Postsendungen mit Talons müssen frankirt eingehen; wird die Zusen— dung der neuen Serien mittelst der Post verlangt, so geschieht dies auf Gefahr und Kosten des Antragstellers.
Im Falle gegen die Ausreichung der folgenden Coupons - Serie vor dem Fälligkeitstermin des Conpons Rr. 8 vom Juli 1866 Widerspruch er hoben wird, findet die Ausreichung der neuen Coupons nebst Talons nur an den Pfandbriefs- Inhaber gegen Vorlegung des Pfandbriefs und Aus- stellung besonderer Quittung statt.
Coupens⸗Gebühren werden nicht mehr erhoben.
Berlin, den 28. März 1866.
Kur- und Neumärkische Haupt ˖Ritterschafts ⸗Direction.
Graf von Haeseler. von Klützow von Tetten born.
1955 gun Bergisch-Märkische Eisenbahn. 3 Die Zahlung der am 1. Juli e. fälligen Zinsen der . für die Bergisch⸗Märkische, Düssel dor f⸗Elber⸗ felder, Dortmund⸗Soester, Aachen ⸗Düssel⸗ dorfer und Nuhrort⸗Crefeld Kreis Gladbacher Bahn emittirten Prioritäts. Obligationen und Prioritäts - Actien wird vom obigen . ab in Berlin durch die Herren H. F. Fetschow & Sohn, in Cöln durch den A. Schaaffhausen'schen Bankverein, in Aachen durch die Herren Theodor Zurhelle & Comp., in Crefeld durch die Herren von Beckrath-Heilmann, in Düsseldorf durch die Herren Baum, Boeddinghaus & Comp.,
Die Zahlung der am 1. Juli er. fälligen Zinsen auf unsere Prioritätz. Obligationen J. Emission gegen Einlösung des Coupons Nr. 12 der III. Serse und auf unsere Prioritäts- Obligationen IV. Emission gegen Einlösung des Coupons Nr. 9 der J. Serie erfolgt .
hier bei unserer Hauptkasse vom 1. Juli er. ab und in
Berlin vom 5 bis inel. 7. Juli er. in un serem dortigen
Empfangsgebäude, Vormittags von 8 bis 12 Uhr, auch werden in diesen Terminen die nach unserer Bekanntmachung vom J. Februar er. aufgerufenen ausgeloosten Prioritäts -⸗Obligationen J. Emission und die noch gültigen Zinsscheine aus früheren Zahlungsterminen realisict.
In den obigen Terminen wird ferner zugleich auf den Coupon Nr. 12 der Prioritäts-Obligationen J. Emission die IV. Serie der Sinscoupons zu diesen Prioritäts - Obligationen ausgegeben werden. Es ist daher mit den Coupons Nr. 12 der Prioritäts-Obligationen J. Emission bei der Präsenta— tion ein besonderes, nach der Nummerfolge der Obligationen aufgestelltes und mit Namensunterschrift und Wohnungsangabe des Präsentanten ver— sehenes Verzeichniß, welches die Stückzahl, den Werth, die Serie und die den Verfalltermin bezeichnende Nummer der Coupons, so wie die Quittung über die gewärtigte Zahlung und über den Empfang der neuen Serie der Zinscoupons enthält, einzureichen, wogegen den Coupons der Obligationen IV. Emission und den Zinsscheinen aus früheren Zahlungsterminen eine mit Quittung, Namensunterschrift und Wohnungsangabe des Präsentanten versehene Nachweisung, aus welcher die Stückzahl, der Werth, die Serie und die den Verfalltermin bezeichnende Nummer der Coupons zu ersehen, beizufügen ist.
Da die Zahlung der Zinsen in Berlin durch unseren Hauptkassen— Rendanten persönlich bewirkt werden muß, so kann während der dortigen Zahlungstage hier eine Zinszahlung und Aushändigung der neuen Zins— scheine nicht stattfinden.
Stettin, den 8. Juni 1866
Direktorium der Berlin ⸗ Stettiner Eisenbahngesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Stein.
1866 Cöln Mindener Eisenbahn.
Die Einlösung der am 1. Juli d. J. erfallenden halbjährigen Zins— Coupons der Prioritäts - Obligatsonen J, II. und V. Emission unserer Ge— sellschaft erfolgt
in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in den gewöhnlichen Ge—
schäftsstunden vom 1. bis incl. 15. Juli d. J., in Düsseldorf am 1., 2. und 3. Juli er. im Bureau des Bahnhof— Inspektors daselbst, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und
in Cöln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz Vormittags.
Bei der Einlösung ist den Zahlstellen ein nach den Nummern geordne— tes, mit der Quittung des Eigenthümers über den Geldbetrag versehenes Verzeichniß vorzulegen.
Cöln, den 14. Juni 1866. Die Dicection.
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3 Cöln⸗Mir Eisenbahn. Dividende ⸗Zahlung. Außer den bereits gezahlten 33 pEt. Zinsen wird aus dem Betriebs. überschusse des Jahres 1865 eine Dividende von 145 pCt. oder:
Achtundzwanzig Thaler zehn Silbergroschen pro Actie vertheilt werden. Dieselbe kann vom 1. Juli d. J. ab
in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in den gewöhnlichen Ge—
schäftsstunden bis zum 15. Juli er. inel., in Düsseldorf am 1., 2. und 3. Juli er. im Büreau des Bahnhof⸗ Inspektors daselbst, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und in Cöln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz Vormittags gegen Ablieferung des Dividendescheins Nr. 3 erhoben werden. Mehrere Dividendescheine sind den Zahlstellen mit numerisch geordneten Verzeichnissen zu übergeben. Cöln, den 5. Juni 1866. Die Direction.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung. n
. Königlich Preußischer
Preußsfischen Staats- Ameigers Wilhelm s⸗Strase No. 831. (nahe der Ceipzigerstr.)
AM 145.
1866.
Allerhöchster Erlaß vom 185. Juni 186866 — vetreffend die Abhaltung eines allgemeinen Bettages am 27. Juni d. J.
Es hat Gott nicht gefallen, Meine Bemühungen, die Segnungen des Friedens Meinem Volke zu erhalten, mit Erfolg zu krönen. Eingedenk der schweren Verantwortung, welche die Entscheidung über Frieden und Krieg auf Mein Gewissen legt und der großen Opfer, mit welchen der Krieg die Wohlfahrt und das Familienglück vieler Tausende, hier und drüben, bedroht, habe Ich keinen Weg unversucht gelassen,; einen ehrenvollen und für die Zukunft des gesammten deutschen Vaterlandes segensreichen Frieden zu erhalten und auf sicheren Grundlagen neu zu besestigen. Gott hat es anders gesügt. Zu Ihm kann Ich aufblicken, wenn Ich jetzt unter Anrufung Seines Allmächtigen Beistandes das Schwert ziehe zur Vertheidigung der theuersten Güter Meines Volkes. Mein Volk ohne Unterschied des Bekenntnisses wird auch jetzt zu Mir stehen, wie es in den Zeiten der Gefahr zu Meinem in Gott ruhenden Vater und
zu Meinen Vorfahren, glorreichen Andenkens, treu gestanden hat.
Aber ohne des Herrn Hülfe vermögen wir nichts Vor Ihm und Sei-
nen heiligen Gerichten wollen Wir uns in Demuth beugen, uns der Vergebung unserer Sünden durch Christi Verdienst neu getrösten und von Ihm Sieg und Heil erflehen. So gereinigt und gestärkt können wir getrost dem Kampfe entgegengehen. In diesem Gefühle Mich Eins zu finden mit Meinem ganzen Volke, ist Mein festes Vertrauen. Ich beauftrage Sie daher, das Erforderliche zu veranlassen, daß am Mittwoch, den 27. Juni d. Is, ein allgemeiner Bettag gehalten und mit Gottesdienst in den Kirchen, sowie mit Enthaltung von öffentlichen Geschäften und Arbeit, soweit die Noth der Gegenwart es erlaubt, begangen werde. Gott aber gebe dazu Seinen Segen. Zugleich soll wäbrend der Dauer des Krieges im öffentlichen Gottesdienste dafür besonders gebetet werden, -daß Gott unsere Waffen zur Ueberwindung unserer Feinde segne, uns Gnade gebe, auch im Kriege uns als Christen gegen sie zu verhalten, durch Seines Geistes Kraft sie zur Versöhnung mit uns neige und durch Seinen Allmächtigen Beistand uns bald wiederum zu einem redlichen, gesegneten und dauernden Frieden für uns und das ganze deutsche Vaterland verhelfen
Berlin, den 18. Juni 1866.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Wilhelm.
von Mühler.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Regierungs- Präsidenten z. D. Freiherrn von Wintzin⸗ gerode zu Potsdam den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Kreis -Deputirten, Domherrn von Bredow auf Ihlow im Kreise Ober Barnim und dem Staatsanwalt, Premier Lieutenant a. D. Eduard zur Nedden zu Bochum den Rothen Adler ⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Steuer— Einnehmer, Lieutenant a. D. Koehler zu Graudenz, dem Regie rungs⸗ Sekretariats ⸗Assistenten, Hauptmann a. D. Hewelcke, zu Marienwerder, dem evangelischen Pfarrer Schneider zu Binde im Kreise Osterburg und dem katholischen Pfarrer Breitenbach zu Niederorschel im Kreise Worbis den Rothen Adler-⸗Orden vierter Klasse, dem Oberst Lieutenant z. D. Wittcke, bisher In— spicient der Examinanden bei der Ober - Militair - Exzami— nations Kommission, den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse, dem Rittergutsbesitzer Jänsch zu Czwiklitz im Kreise Pleß den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, so wie dem katholischen Lehrer Schopen zu Lipp im Kreise Bergheim, dem Waagemeister der Oberkaltenbacher Hüttengewerkschaft, Peter Schmidt zu Dorn im Kreise Wipperfürth und den Bauergutsbesitzern Kirchenvorsteher
Gottlob Hausknecht und Schulvorsieher Gottlob Hein zu
Nilbau im Kreise Glogau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;
Den Kreisgerichts⸗ Rath Fisch in Tecklenburg zum Direktor Damgarten im Franzburger Kreise des Regierungs-Bezirks Stral—
des Kreisgerichts daselbst zu ernennen; .
Dem ersten Geheimen Registrator bei dem Evangelischen Ober⸗ Kirchenrathe, Kanzlei Rath Reinhold Reich, das Prädikat eines Geheimen Kanzlei⸗Raths zu verleihen;
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Den Gerichts - Assessor Karl Alfred Johannes Rudolph Schulze, zur Zeit in Spandau, zum Garnison ⸗Auditeur zu ernennen;
Dem ersten und technischen Mitgliede der Königlich preußischen Kommission für den Bau der Heppens - Oldenburger Eisenbahn, Eisenbahn Bau ⸗Inspettor Mellin zu Oldenburg, den Charakter als Bau⸗-Rath zu verleihen; und
Dem zeitherigen Ober ⸗Bürgermeister der Stadt Görlitz, Sattig, bei seinem Ausscheiden aus dem Kommunal - Dienste den Charakter als Geheimer Regierungs ⸗Rath beizulegen.
Allerhöchster Erlaß vom 28. Mai 13866 — betreffend
den Tarif, nach welchem das Bohlwerks⸗, Winter⸗
lage und Lagergeld in der Stadt Damgarten, im
Franzburger Kreise, Regierungsbezirk Stralsund, zu entrichten ist.
Auf Ihren Bericht vom 5. Mai d. J. will Ich der Stadt sund, das Recht zur Erhebung eines Bohlwerfs⸗, Winterlage⸗ und
Lagergeldes verleihen, und den beiliegenden Tarif (a), nach welchem diese Abgaben zu erheben sind, unter Vorbehalt der Revision von
2 * 2 w F / /// K r, . 2 K ö / .
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