1866 / 147 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Eisenach, 21. Juni, früh. Während der Nacht ist Infante⸗ rie, Artillerie und Kavallerie hier eingetroffen, um mit General v. Beyer vereint zu operiren. Ein Detachement aus Magdeburg traf während der Nacht in Nordhausen ein, um bei der Einschließung der hannsverschen Truppen mitzuwirken.

Hannover, 21. Juni, Mittag. Die Corps v. Falcken stein und v. Manteuffel rücken nach Göttingen vor.

Mühlhausen, 21. Juni, Mittag. Ein kleines Detachement von Hannoveranern hat heute Mittag Heiligenstadt passirt und ist auf Dingelstädt marschirt; die Abtheilung scheint sich durchschlagen zu wollen.

Kassel, 21. Juni, Abends. haben alle Werra ⸗Uebergänge besetzt. Eisenach sind in nördlicher Richtung marschirt.

Der Kurfürst befindet sich noch in Wilhelmshshe.

Minden, 22. Juni, früh 8 Uhr. Der kurhessische Kriegs= Minister General Meyerfeld ist als Staatsgefangener so eben auf hiesiger Festung abgeliefert worden.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 22. Juni. Se. Majestät der König empfingen heute Vormittag den Großherzoglich mecklenbur—

ischen Flügel Adjutanten von Brandenstein und den Groß— Oldenburgischen Flügel Adjutanten von Trampe, die Meldung Sr. Durchlaucht des Fürsten von Wied und des zum Kommandanten von Leipzig ernannten General⸗Lieutenant von Gliszinski, den Vortrag des Militair⸗Kabinets, im Bei—⸗ sein des Kriegs ⸗Ministers und des Chefs des Generalstabes der Armee, den des Hausministes und den des Minister Präsidenten. Se. Majestät statteten im Laufe des Vormit⸗ tags Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Marie von Rußland Herzogin von Leuchtenberg im Kaiserlich russischen Gesandtschafts Hotel einen Besuch ab, Höchstwelche um 5 Uhr im Königlichen Pa— lais bei Ihren Majestäten en famille dinirte.

Nach soeben eingegangenem Telegramm aus Emden meldet der Kommandant von Sr. Majestät Kanonenbot Tieger, Lieut. z. See Stentzel, daß, nachdem die Strandbatterieen auf der Knoite bei Emden vernagelt worden, die Garnison von Emden die Waffen gestreckt und die Stadt nebst den Batterieen an der Nesserlanden ˖ Schleuse durch Capitulation unter denselben Bedingungen wie bei Stade ihm übergeben hat.

Verschiedene Blätter enthalten die ganz unbegründete Nach- richt, daß Preußen in den von ihm besetzten Nachbarstaaten, Re— krutirungen, namentlich in Sachsen, angeordnet habe. Diese Nach richt ist sogar vom Pariser ⸗Abend⸗Moniteur⸗ vom 20. Juni, wenn auch mit Vorbehalt, gebracht worden und in andere fran— zösische Zeitungen übergegangen. Wir sind zu der Erklärung er— mächtigt, daß dieselbe jedes Anhalts entbehrt.

Aus Veranlassung der gegenwärtigen politischen Verhält⸗ nisse wird der nachstehend wörtlich folgende §. 68 des Strafgesetz- buchs in Erinnerung gebracht:

»Ein Preuße, welcher während eines gegen den preußischen Staat ausgebrochenen Krieges im feindlichen Heere Dienste nimmt und die Waffen gegen Preußen oder dessen Bundesgenossen trägt, wird als Landesverräther mit dem Tode bestraft.

Ein Preuße, welcher schon früher in fremden Kriegsdiensten stand, soll, wenn er nach Ausbruch des Krieges in denselben ver— bleibt und die Waffen gegen Preußen oder dessen Bundesgenossen tragt, mit Zuchthaus von drei bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Wird festgestellt, daß mildernde Umstände vorhanden sind, so tritt Einschließung von drei bis zu zehn Jahren ein.«

Görlitz, 20. Juni. (Schl. Ztg.) Prinz Friedrich Karl ist Nachmittags von hier aus nach Löbau gefahren, und Abends acht Uhr von dort zurückgekommen. Die nach Bautzen gesandten preu— ßischen Postbeamten sind, ohne dort verwendet zu werden, sofort hierher zurückgeschickt worden. Näheres darüber ist noch nicht be— kannt. Zwei österreichische Offiziere, preußische Unterthanen, sind heute hier freiwillig eingetroffen und, weil ohne genügenden Aus- weis, vorläufig auf der Hauptwache untergebracht worden. Das ganze 4 Armee Corps befindet sich in Sachsen, und wird dessen Verpflegung von der sächsischen Bevölkerung beschafft. Der Kor. respondent der Times «, ein Offizier der englischen Garde, ist hier eingetroffen und durch eine Depesche der Regierung heute im Haupt- quartier beglaubigt worden. Der Eisenbahn Direktor Geh. Rath Costenoble ist bereits heute hier eingetroffen und hat sich nach Sachsen begeben, um die sächsischschlesische Bahn dem Verkehr wie⸗ der zu eröffnen.

Aus Löbau wird der »Schles. Ztg.“ gemeldet: Es ist hier eine große Theuerung der Lebensmittel eingetreten und Mangel der— selben in Aussicht, da der ganze Verkehr aus Schlesien nach Sachsen immer noch stockt und gestoͤrt ist.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 20. Juni. Die bereits tele⸗ graphisch angezeigte, in der neuesten Nummer des Verordnungsbl. f. d. Herzogth. Holstein enthaltene Bekanntmachung, betreffend die

Die preußischen Truppen Die Truppen von

Vereinigung der Verwaltung des holsteinischen Postwesens mit dem schleswigsch een, lautet wie folgt:

Die Leitung der Verwaltung des Postwesens in Holstein, welche nach der Verordnung Nr. H. vom 15. September 18605 von der Herzog. lich holsteinischen Landesregierung in Kiel geführt wurde, wird hierdurch der schleswigschen Postdirection übertragen, welche fortan die Bezeichnung »Ober · Postdirection für Schleswig Holstein« führen und ihren Sitz in der Stadt Schleswig behalten soll. Die holsteinsche Ober ⸗Postkasse wird aufgelöst. Die mit der schleswigschen Postdirection verbundene Ober— Postkasse übernimmt die Kassen Verwaltung des holsteinischen Postwesens, jedoch wird, da das Budget für jedes Herzogthum getrennt festgestellt wor— den ist, auch die Buch- und Rechnungsführung für das laufende Rech. nungsjahr noch getrennt fortgeführt. Ebenso werden die Geschäfte des Post.Aussichtsbeamten im Herzogthum Holstein dem jetzigen Post. Auf. sichtõbeamten im Herzogthum Schleswig mit übertragen. Die hierdurch entbehrlich werdenden Stellen eines Post. Committirten für das Herzog. thum Holstein, eines holsteinischen Ober -Post Kassirers und der holsteini. schen Post - Inspection gehen ein. Die übrigen Beamten der Abtheilung für Postsachen in der aufgelösten Herzoglich holsteinischen Landesregierung werden in den Büreaus der Ober. Post⸗Direction für Schleswig-⸗-Holstein übernommen. Kiel, den 18. Juni 1866. C. Scheel ⸗Plessen, Ober -⸗Prä— sident für Schleswig ⸗Holstein.«

Ueber die anderweitige Verwendung der in Folge der Vereini— gung des holsteinischen Postwesens mit dem schleswigschen hierbei entbehrlich werdenden Beamten, des Kommittirten Struve, des Postkassirers von Lin stow und des Post-⸗Inspektors von Nor— mann ist noch nichts bekannt. Letzterer ist auch zugleich holsteini scher Telegraphendirektor. Weitere Schritte zur einheitlichen Ver. waltung beider Herzogthümer sind in Vorbereitung. So soll die Vereinigung der hiesigen holsteinischen Regierung, für welche nach Entlasfung der Regierungs- Räthe bekanntlich keine neue Räthe er⸗— nannt sind, mit der schleswigschen Regierung nahe bevorstehen. Wenigstens hört man, daß die Unterbeamten schon Ordre haben, sich nach Wohnungen in Schleswig umzusehen.

21. Juni. W. T. B.. Das Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein« bringt eine Verfügung, durch welche die holstein. schen Zeitungen angewiesen werden, je ein Exemplar ihrer Ausgabe an das Oberpräsidium und die Polizeibüreaus einzusenden.

Flensburg, 20. Juni. (Nordd. Ztg.) Auch hier ist, wie in preußischen Städten, die Bildung eines Tomité's angeregt wor— den, das die Unterstützung der im Felde stehenden Truppen, nament- lich der Kranken und Verwundeten, zum Zwecke haben soll. Man hofft auf eine um so regere Betheiligung der Bevölkerung an diesem Werke der Nächstenliebe, als unserem Land auch in diesem Kriege nicht vergönnt ist, seine Söhne an der Seite ihrer preußischen Be— freier die vor zwei Jahren aufgehäuften großen Verpflichtungen ab— tragen zu sehen. Auch in Schleswig und Kiel beabsichtigt man ähnliche Vereinigungen.

. Eine Schwadron des Magdeburgischen schweren Landwehr— reiter Regiments ist heute Abend mit Extrazug hier eingetroffen. Die Schwadron wird bisweiter hier verbleiben und hat bereits die Kaserne am Plantemay bezogen.

Hannover, 21. Juni. (N. H. 3. Se. Excellenz der Höchst— kommandirende Königlich preußische Herr General von Falckenstein hat, unter Enthebung des General⸗Majors Schomer von den Ge— schäften eines General- Secretairs des Königlichen Kriegs ⸗Ministerii die Fortführung der Geschäfte des genannten Königlichen Ministerii dem General-Secretair des Königlichen Gesammt ⸗Ministerii, Geheimen Finanz- Direktor von Seebach, aufgetragen.

Mecklenburg. Schwerin, 21. Juni. (Mecklenb. Ztg) Der Oberst ⸗Lieutenant und Flügel Adjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen Graf Finkenstein und der Hauptmann und Flügel— Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg Zedelius sind heute mit dem Frühzuge um 5 Uhr hier angekom⸗ men und bereits um 7 Uhr Morgens nach Rabensteinfeld zu Sr. gon gg en, Hoheit dem Großherzog gefahren.

Bremen, 29. Juni. (Wes. Ztg. Wie schon in einem Theile unserer gestrigen Abendnummer mitgetheilt worden, ist das hiesige hannoversche Telegraphenamt heute Rachmittag wieder eröff . net. Desgleichen wird aus Bremerhaven gemeldet, daß das hanno— versche Telegraphenbüreau in Geestemünde auch für Privatdepeschen wieder freigegeben ist. Hier wie in Geestemünde bleiben die bisheri⸗ gen hannoverschen Beamten in Dienst.

Sachsen. Dresden, 20. Juni. (Dresd. J.) Seit gestern Abend sind die preußischen Truppen hier in ununterbrochener Bewegung. Wie uns mitgetheilt wird, werden die abziehenden Re— gimenter bereits im Laufe des Nachmittags durch neue ersetzt sein.

Dasselbe Blatt meldet:

Durch Herrn Polizeidirektor Schwauß wurden gestern im Königlichen Polizeigebäude dem Civilkommissar bei der preußischen Armee in Sachsen, a von Wurm b, die verantwortlichen Redacteure der hiesigen politischen

eitungen vorgestellt, um dessen Wünsche bezüglich des Verhaltens der Presse während der Dauer des Kriegszustandes entgegen zu nehmen. Es wurde denselben mitgetheilt, daß keinerlei beschränkende Maßregeln gegen die Presse beabsich, tigt würden, thatsächliche Nachrichten könnten objektlv mitgetheiit werden, aber preußenfeindliche Raisonnements, sowie alle Gehässigkeiten, welche die preußischen Truppen reizen und Konflikte mit denselben herbeiführen könnten, seien zu vermeiden, und würden Zuwiderhandlungen sofortige Suspendirung des Blattes, resp. Schließung der Druckerei nach sich ziehen.

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Herr Kommisfsionkrath Hartmann gab die Erklärung ab, daß * als Vertreter des offiziellen Organs der Königlich säch sschen Regierung gern bereit sei, in . der von dem Herrn Kom— nissar dargelegten Umstände, den Wünschen desselben nach Möglichkeit Rech nung zu tragen und namentlich Alles zu vermeiden, was einen Konflikt mit den Königlich preußischen Truppen provoziren könnte. Er setze dabei voraus, daß dadurch in seinen gesetzlichen Befugnissen und Pflichten ttwas nicht, geändert werden solle letzteren Falls müsse er eine auf dienstlichem Wege erfolgende Weisung seiner vorgesetzten Be— horde erwarten. Für die humane Art und Weise, mit welcher Herr p. Wurmb seine Mittheilungen gemacht, wolle er übrigens nicht unterlassen, demselben, zugleich im Namen seiner anwesenden Kollegen, zu danken. Hr. v. Wurmb richtete hierauf an den Vertreter des offiziellen Blattes die Frage / was derselbe unter gesetzlichen Pflichten« verstehe, worauf Kom- misstonsrath Hartmann erwiderte, daß er es als eine Verletzung seiner Pfüchten betrachte etwas zu thun, was mit seinem Staatsdienereide und der Ver sassung in Widerspruch stehe, und in diese Kategorie beispielsweise es rechnen würde, wenn ihm zugemuthet werden wollte, einen von der Königlich sächsischen Staatsregierung zur Veröffentlichung im »Dresdner Journal« ihm zuge— fertigten Erlaß nicht zum Abdruck zu bringen. Herr v. Wurmb entgegnete, daß in Bezug auf die Aufnahme der dem „Dresdner Journal« von der hiesigen Königl. Landeskommission zur Veröffentlichung zugehenden Erlasse ein Bedenken nicht obwalte, wogegen in dem Falle, daß vielleicht Herr p. Beust Namens der sächsischen Regierung einen Erlaß zur Veröffent- lichung einsenden sollte, der Abdruck desselben wohl die angedrohte Suspendirung des Blattes herbeiführen könnte. Nachdem Kom⸗ missionsrath Hartmann zur Beseitigung jedes Mißverständnisses noch bemerkt hatte, daß er unter den Worten »Königlich sächsische Staatsregierung« nur die von Sr. Majestät dem Könige von Sachsen hier niedergesetzte Landes Kommission verstanden wissen wollte, wurde dieser Gegenstand vom Herrn Civil Kommissar von Wurmb fallen ge— lassen. Derselbe sprach sodann noch einige Wünsche aus hinsicht . lich der Sichtung der vielfach coursirenden falschen Nachrichten, wobei derselbe sich dahin äußerte, daß die Königlich preußische Regie rung, wenn sie auch Krieg zu führen genöthigt sei gegen die sächsische Re— gierung, doch die Interessen des Landes Sachsen, namentlich in Bezug auf Handel und Verkehr, nach Möglichkeit fördern werde, indem derselbe hierbei noch des Nähern ausführte, was im gestrigen Blatte aus den Erklärungen des Herrn kommandirenden Generals an den Herrn Ober-Bürgermeister Pfotenhauer bereits mitgetheilt worden ist. Irgend eine Erklärung oder Aeußerung von Seiten eines der übrigen anwesenden Vertreter der Presse wurde nicht vernommen.

Der General Herwarth v. Bitt enfeld hat nachstehenden Armeebefehl erlassen: .

»Seine Majestät der König, unser Allergnädigster Kriegsherr, hat mir den Oberbefehl über das 8. Armee Corps, das Reserve Corps und die 14te Division übertragen und befohlen, mit dieser Elb-⸗Armee in Sachsen ein . urũcken.

. Nicht aber das sächsische Volk ist unser Feind; es wird Euch seine Zu⸗ neigung entgegentragen. Rur seine Regierung steht uns feindlich gegenüber und hinter ihr der Hauptgegner des Koͤnigs: Oesterreich.

Soldaten! Ernste Kämpfe, schwere Tage können uns bevorstehen: aber mit voller Zuversicht sehe 1 in e, gigen weil ich weiß, daß Jeder an seiner Stelle seine Pflicht thun wird. . MD ,, ich von den Ufern des Rheines an die Elbe geführt, und die Truppen Westfalens kenne ich, sie werden mit einander wetteifern, und Ihr alte Soldaten des neuen Reserve Corps, die der König zur Ver-

zusammengerufen hat, Ihr werdet, Garde wie Linie, unseren Feinden zeigen, daß jeder Preuße auch am heimathlichen Heerde Soldat bleibt.

Kameraden! z e,, i. Deshalb mit Gott für König un aterland, Vorwärts! ; Der kommandirende General der Elb Armee. gez. Herwarth von Bittenfeld.«

Reuß. Gera, 20. Juni. Der Landtag hat sich in seiner heutigen Sitzung bereits wieder vertagt, nachdem er vorher noch den von der Regierung beantragten Zuschuß zum Militairetat von mo— natlich 2506 Thlr., resp. von 3090 Thlr. für den ersten Monat inkl. der Transportkosten der 4 Compagnieen Reuß j. L. nach Rastatt, einstimmig bewilligt hatte. Heute Mittag kam zum ersten Mal wieder ein Zug auf der Gößnitz-Geraer Bahn hier an und fuhr nach einer halben Stunde wieder nach Gößnitz und Glauchau zurück.

essen. Gießen, 20. Juni. (Köln. Ztg.) Die Nachricht von . . bei Friedberg ist ganz unbegründet. Am 15. wurden sämmtliche im östlichen Theile des Kreises Wetzlar befindliche preu-; ßische Truppen in ein Bivouac bei Wetzlar concentrirt und erfolgte Morgens 2 Uhr am 16. der Abmarsch des ganzen Corps von da nach Kurhessen auf der Etappenstraße über Gießen. Um 6 Uhr 30 Min. rückte die Avantgarde in Gießen ein, während das Gros der Armee vor der Stadt zum Kaffeekochen für 3 Stunde Halt machte. Um 12 Uhr Mittags war der Durchmarsch beendet, nur eine Compagnie des 39. Infanterie Regiments besetzte bis 6 Uhr Abends die Main⸗Weser⸗-Station sammt den Telegraphen ⸗Buregus und fuhr gedachter Zeit mit Extrazug nach Marburg an der kur hessischen Gränze, hinter sich die Bahn- und Telegraphen ⸗Verbindung zerstörend. Die Nachhut ltrier'sche Husaren) recognoscirte am Sonntage nochmals rückwärts bis Gießen und rückte alsdann weiter gegen Kassel. Alle Gerüchte von einer Rückkehr nach hier, von Visitation der Reisenden, Bafterieenbau gegen Gießen c. sind eitel Lügen. Der Eisenbahnverkehr nach Norden ist hier zu Ende. Von und

Je größer Eure Leistungen, desto schneller der Erfolg!

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nach Frankfurt gehen täglich zwei Züge mit unbestimmter Fahrzeit. Der Betrieb der Cöln - Gießener Bahn ist noch regelmäßig. Alles Eisenbahnmaterial der Main ⸗Weserbahn ist entfernt, eben so das der Cöln - Gießener. Die Familien der preußischen Bahnbeamten haben vorsichtshalber den hiesigen Ort verlassen. Unter dem gebil= deten Theile der hiesigen Bevölkerung macht sich jetzt ein Umschlag der Gesinnung zu Gunsten Preußens bemerklich. Von Anmarsch der Bundestruppen ist hier nichts bekannt. Die kurhessische Be⸗ satzung von Marburg ist entwaffnet und heimgesandt. Die Hal⸗ tung der hier durchmarschirten Truppen war in jeder Beziehung vortrefflich.

Aus Frankfurt a. M., 20. Juni, wird gemeldet, daß die dortigen Zeitungen jetzt in Folge einer Entschließung des Ober- Kommando's offizielle Mittheilungen erhalten. Die erste lautet: »Am 18. Juni stand das Gros der preußischen, in Hessen operiren⸗ den Truppen bei Jesberg und waren sowohl an diesem, als auch am gestrigen Tage Gießen mit Umgebung und Wetzlar unbesetzt. General v. Beyer ist mit seinen Truppen im Marsche auf Hersfeld; es ist demnach die preußische Hauptmacht im Thale der Fulda zwi⸗ schen Kassel und Hersfeld aufgestellt. Das Hauptquartier des Prinzen Alezander von Hessen, Kommandanten des 8. Armee⸗ Corps) ist nun vollständig organisirt und ist die Konzentrirung die—⸗ ses 60,000 Mann Kombattanten zählenden Corps nahezu bewerk— ken g, 12,000 zu diesem Corps stoßende Oesterreicher sind im An⸗ marsche.·

Württemberg. Aus Schwaben, 18. Juni, wird der Wes. Ztg. geschrieben: Gestern in der Frühe sind die ersten württembergischen Truppen nach der Gegend von Frankfurt ab⸗ gegangen, heute und morgen werden die Militairtransporte fort- gesetzt. Württemberg hat also seinen Wunsch, den die Kammer noch ungestümer ausgedrückt hat, als das Volt, glücklich erreicht. Doch scheint das plötzliche Hereinbrechen der Katastrophe, die auch Württem⸗ berg sofort in Action ruft, einigermaßen überrascht zu haben; man hatte sich wohl einen gemüthlicheren Verlauf gedacht, man erwartete die ersten entscheidenden Schläge in Schlesien und glaubte sich dann in aller Gemächlichkeit über das schon niedergeschmetterte Preußen herwerfen zu können. Thatsache ist, daß, obwohl die Regierung von allen ihren Genossen am eifrigsten zum Kriege gedrängt hat, die Rüstungen noch viel zu wünschen übrig lassen. Es fehlt an Ge wehren, an Pferden und besonders an Monturen. An höchster Stelle soll man besonders unglücklich sein, daß unser Militair größten theils in seiner alten unkleidsamen Uniform ins Feld rücken muß.

Bayern. München, 21. Juni. (W. T. B.) Die Kammer ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Gleichzeitig sind die Gesetzgebungs⸗Ausschüsse der Kammer zur Fortsetzung der Berathung des Civisprozesses wieder einberufen worden.

Schweiz. Bern, 19. Juni. (Köln. Ztg) Der Bundes⸗ rath hat dem Militair Departement einen weiteren Credit für den Ankauf von Pferden für die eidgenössische Armee bewilligt. Des Ferneren hat er im Hinblick auf die Zeitereignisse Behufs Ausbil⸗

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theidigung seiner gerechten Sache aus allen Provinzen seines Staates dung einer größeren Anzahl Offiziere eine Erweiterung der diesjäh=

rigen eidgenössischen Centralschule beschlossen. Seit vorgestern ist der französische Gesandte, Marquis Turgot, von seinem Urlaub nach Bern zurückgekehrt. Die bundesräthliche Verordnung, be— treffend die Handhabung der Neutralität, lautet wörtlich, wie folgt:

Art. 1. Der Eintritt von regulairen Truppen sowie von Freiwilligen der kriegführenden Staaten in die Schweiz, sei es, daß sie corporationsweise oder als einzelne Theile den Durchpaß durch eidgenössisches Gebiet anstreben, ist nöthigenfalls mit Gewalt zu hindern.

Art. 2. Die Ausfuhr von Waffen und Kriegsmaterial überhaupt in die angrenzenden kriegführenden Staaten, sowie die Ansammlung solcher Gegenstände in der Nähe der betreffenden Grenze ist untersagt. Im Falle des Widerhandelns werden die Waaren mit Beschlag belegt.

Art. 3. Waffen und Kriegsmaterial, welche aus den kriegführenden Staaten nach Schweizer ⸗Gebiet gebracht werden, sei es von Flüchtlingen oder von Deserteuren oder in anderer Weise, sind ebenfalls mit Beschlag zu belegen. Ausgenommen sind die Waffen von Reisenden die sich über ihre Person und den Zweck ihrer Reise genügend ausweisen, und von Flüchtlingen, die sich sofort nach dem Innern der Schweiz begeben.

Art. 4. Der Ankauf oder überhaupt die Anhandnahme von Waffen oder Kriegsmaterial und Ausrüstungs - Gegenständen, die von Deserteuren oder Flüchtlingen über die Grenze gebracht werden, ist untersagt und es sind solche Gegenstände, auch wenn sie im Besitze dritter Personen sind, mit Beschlag zu belegen. . .

Art. 5. Die auf Schweizergebiet anlangenden Flüchtlinge sind auf angemessene Entfernung zu interniren. Sollte ihre Zahl bedeutend sein, so ist davon dem Bundesrathe sofort Kenntniß zu geben. Ausgenommen find Greise, Kranke, Frauen und Kinder und solche Personen, von denen ein ruhiges Verhalten mit Grund vorausgesetzt werden kann. Flüchtlinge oder Deferteure, die sich den Anordnungen nicht fügen, oder sonst Grund zu Beschwerde geben, sind sofort auszuweisen. ; ͤ

Art. 6. Der Durchzug von waffenfähigen Ceuten über Schweizergebiet, um sich vom Gebiete der einen kriegführenden Macht in dasjenige der anderen zu begeben, ist untersagt. Solche Leute sind, wenn sie nicht vorziehen, zurück ·

zugehen, nach dem Innern der Schweiz zu verweisen.

Großbritannien und Irland. London, 19. Juni. Der lang erwartete Bericht der Unter suchungs ⸗Kommission