1866 / 159 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Forderung ihr muthmaßlich zusteht, so muß bei der Ver—= theilung so verfahren werden, als wenn die Forderung und

das für sie in Anspruch genommene oder anscheinend be

gründete Vorrecht endgültig festgestellt wäre. Die auf die Forderung fallenden Beträge der Depositalmassen sind als Spezialmassen im Depositum zurückzubehalten.

Ergiebt sich bei einer nothwendigen Subhastation nach Been— digung der Licitation aus den Subhastationsakten, daß eine

Militairperson wegen einer Forderung, für welche der Gegen-

Beitreibung die Subhastation nachgesucht ist, durch das Meist

gänzlichen oder theilweisen Befriedigung der Militairperson ge— nügendes Gebot erfolgen wird.

Die Bestimmungen unter Nr. 1 bis 3 gelten nicht zu Gunsten derjenigen Militairpersonen, welche unter väterlicher Gewalt

oder Vormundschaft steben. §ę. 12. So lange das im §. 1. bezeichnete Verhältniß besteht, ist gegen

nur mit folgenden Beschränkungen zulässig:

l) Die Execution darf nicht erfolgen mittelst Abpfändung von Mobilien, mittelst Verkaufs einer unbeweglichen Sache und

mittelst Beschlagnahme des Gehalts oder der Besoldung. 2) Bei einer anderweiten Vollstreckung muß der Militairperson

so viel belassen werden, als sie zur Bestreitung der auf den

Dienst sich beziebenden Ausgaben nothwendig bedarf. §. 13.

Den Militairpersonen stehen gleich, insoweit nicht nachstehend

ein Anderes bestimmt ist, die Ehefrauen und Pflegebefohlenen der— ö. Telegraphen. Stalion mit beschrän lem Tagesdien te Jeff 81

1) Die Gleichstellung bleibt ausgeschlossen, wenn die Ehefrau oder s Reglements für die telegrapbische Korrespondenz im Deutsch.

das Kind nach dem bürgerlichen Recht in dem betreffenden

selben, sowie die ihrer väterlichen Gewalt unterworfenen Kinder.

Falle zur selbsiständigen Prozeßführung befugt ist.

2) Die im §. 1. vorgeschriebene Einstellung des Verfahrens tritt

in folgenden Prozessen nicht ein:

a) wenn die Ehefrau, das Kind oder der Pflegebefohlene aus einer unerlaubten Handlung, welche von ihnen erst nach dem Zeitpunkte begangen wurde, wo der Ehemann, Vater

maßgebende Verhältniß

getreten war, oder aus einem erst nach diesem Zeitpunkte

oder Vormund in das nach §. 1

von ihnen eingegangenen Vertrage belangt ist;

mung einer Miethswohnung belangt ist.

In solchen Fällen sind großjährige Kinder und Ehe. frauen zur selbsiständigen Führung des Prozesses befugt; / einem Minderjährigen ist in einem solchen Falle von dem Prozeßgericht ein Rechtsbeistand als Litiskurator zuzu⸗

ordnen.

3) Die Bestimmungen des §. 12 finden keine Anwendung, es se denn, daß die Vollstreckung der Execution die Vermögensrecht des Ehemannes oder Vaters berührt.

.

Die Zeit, wann diese Verordnung außer Kraft tritt, wird durch

Königliche Verordnung bestimmt. S. 15 Im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln kommen statt der Bestimmungen der §§. 1 bis 13: 1) auf dem linken Rbeinufer das Gesetz vom 27. Oktober 1796. (6. Brumaire V., 2) auf dem rechten Rheinufer das Dekret vom 21. Februar 1813, mit dem im S§. 16. bezeichneten Zeitpunkt zur Anwendung. §8. 16

Die Verordnung tritt in der gesammten Monarchie, ausschließ⸗ lich des Jadegebictes, mit dem Ablaufe des Tages in Kraft, an welchem das sie enthaltende Stück der Gesetz⸗ Sammlung in Berlin ausgegeben ist.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und belgedrucktem Königlichen Insiegel. ? 4

Gegeben Gitschin, den 2. Juli 1866.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Bismarck - Schönhausen. Frhr. von der Heydt. von Roon. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Hraf zu Eulenburg.

Allerhöchster Erlaß vom 18. Juni 1866 betref. fend die Abänderung der §5§. 18. und 19. des Revi. dirten Reglements für die Feuersozietät des Preu. ßischen Markgrafthums Oberlausitz vom 5. August 1863. Auf den Bericht vom 12. Juni d. J. will Ich, in Berüͤcksichti. gung des Antrages des vorjährigen Kommunallandtages der Ober.

41 §. 18. des Revidi ö für di ieta stand der Subbastation zur Hypothek haftet, oder zu deren auflts den s. 18. des Rteylbirten Neglements sar die Feuersozletz

des Preußischen Markgrasthums Oberlausitz vom 5. August 1853

Gesetz . S S ; in: gebot nicht gedeckt wird, so ist das Subhastationsgericht befugt, K. den Zuschlag nicht zu ertheilen und Behufs Fortsetzung der Subhastation einen neuen Bietungstermin anzusetzen, sofern die Umstände die Annahme begründen, daß ein hoöͤberes, zur

3Besondere Beiträge zur Bestreitung der Verwaltung. kosten werden nicht erhoben, dieselben werden vielmehr ebenfalls aus den allgemeinen Beiträgen (98§. 15 und 19) gedeckt. ·

und das letzte Alinea des §. 19 des Reglements, wie folgt:

»Der Beitrag wird bei jedem Ausschreiben nach den zu dieser Zeit bekannten Bränden des verflossenen Halbjahres und mit Hinzurechnung der muthmaßlich vorgefallenen, aber noch nicht angemeldeten Brandschäden, sowie der er— wachsenen Verwaltungskosten abgemessen.«

l e, we . . abändern. die Militairperson die Execution aus einem vor oder nach der Ge⸗—

setzeskraft dieser Verordnung erlassenen Erkenntniß oder Mandat oder aus einem vor oder nach jenem Zeitpunkt abgeschlossenen Vergleich

Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. Berlin, den 18. Juni 1866. Wilhelm.

Graf zu Eulenburg. An den Minister des Innern.

WMeinisterium für Handel, Gemerbe und öffentliche Arbeiten.

t 64 Zu Orsoy im Regierungsbezirk Düsseldorf wird am 8. Juli e.

Oesterreichischen Telegraphen-Verein) eroͤffnet werden. Berlin, den 4. Juli 1866 Königliche Telegraphen Direction. Krüger.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Vꝛedizinal⸗Angelegenheiten.

Der Lehrer Lämmchen aus Schroda tst als Lehrer an der

wenn die Ehefrau auf Zahlung eines nach dem erwähnten Uebungsschule des evangelischen Schullehrer - Seminars zu Kozmin

Zeitpunkt fällig gewordenen Miethzinses oder auf Räu.

angestellt worden.

Akademie der Künste.

Betanntmachung.

Die unterzeichnete Akademie der Künste bringt den Herren

Künstlern, welche zu der im September d. 3 zu eröffnenden he z ö roßen Ausstellung beizusteuern beabsichtigen, d . meldungs⸗ und Einlieferungs. Termin sprechenden Paragraphen des Programms noch besonders in Erinnerung.

hierdurch die über den An—

3 Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 14 Juli d. J. bei dem Inspektorat der Aka—⸗ demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künsilers die Anzahl und Kunstgattung der einzufendenden Arbeiten nebst Bemerkung der dargestellten Gegenstände, sowie die Angabe enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind un zulässig; auch können mehrere Kunstwerte nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem ge⸗ meinschaftlichen Rahmen befindlich sind.

Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die letzteren bis zum Sonnabend den 11. August d. J. bei dem In spektorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wodon die eine als Empfangsbescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, ab. geliefert werden.

Die Herren Künstler, welche die Ausstellung zu beschicken ge · denken, werden hiermit besonders darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge vielfacher Anträge von Seiten der Künstlerschaft der oben angegebene Einlieferungs Termin unabänderlich ein- gehalten werden wird, und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 11. August bei der Königlichen Aka⸗ demie eingegangen ist, in die Ausstellung aufgenommen wer. den kann.

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch An⸗

itlichtet;

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heften einer Karte, bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschasften, Bild nissen, der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bil 5 Westphal in Berlin 50 Thlr. Ilagge in Braunschweig, Ertrag einer Sammlung, 70 Thlr. 14) Durch Herrn Prediger Dr. Reichert zu Kyritz auf Beschluß des Krieger - vorstandes aus der Kirchenkasse zu Bantikow 50 Thlr.

des kurz angegeben werden. Berlin, den 4. Juli 1866. Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage:

Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Finanz⸗Ministerinum.

Bei der heute beendigten Ziehung der 1. Klasse 134. Königl. Klassen Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 3660. 2 Gewinne zu 3000 Thlr. fielen auf Nr. 11,451 und 85,238 und

27 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 39.629 und 79,444. Berlin, den 5. Juli 1866. Königliche General - Lotterie ⸗Direection.

Kriegs ⸗Ministerium.

ener achn·ẽ ane Zum Besten der Armee sind beim Kriegs ⸗Ministerium einge— gangen: A. Bei der Kassen Abtheilung: 1) Vom Oberst⸗

Fieutenant a. D. Grafen Schwerin zu Berlin, vormals im 11Iten Husaren⸗-Regiment, zur Verpflegung verwundeter und erkrankter Krieger

100 Thlr. 2) Vom Diener Mertens zu Berlin zu gleichem Zwecke 10 Sgr. Pyritz 50 Thlr.

Kreise Schlawe 5 Thlr. wordenen Krieger 171 Thlr. 17 Sgr. 6Pf. deten 10 Thlr.

6 Pf. B. Bei der Armee ⸗Abtheilung.

Stute dem General- Kommando 5ten Armee Corps überwiesen.

2) Herr Rechts ⸗-Anwalt, Justizrath Hubert zu Insterburg, 125 öl als Prämien für besonders tapfere Soldaten gewisser Regimenter

Amtliche Nachrichten vom Kriegsschauplatze.

des 1. Armee ⸗Corps.

für den Soldaten des 2. Armee Corps, der die erste Trophäe erobert.

I Herr Tido von Brederlow in Saußinen bei Domnau stellte 50 Thlr. zur Disposition des Kriegs ⸗-Ministers als Prämie für

ffiziere 8 ̃ die sich durch eine besondere Wassenthat 44 . ; ,, feen früh 7 Uhr stießen zwischen Horzitz und Königgrätz die preußischen

Armeen unter persönlicher Führung Sr. Majestät des Königs mit

der sich im nächsten siegreichen Treffen besonders auszeichnet. 65 dem öͤsterreichisch sächsischen Heere unter Führung des Höchkstomman

Kaufmann und Eigenthümer Herr J. Labaschin in Berlin stellt

2560 Thlr. zur Di iti s Kriegs ⸗Ministers und zwar 100 Thlr. ar, Seste bi 250 Thlr. zur Disposition des Krieg nist 8 Kampfe sortgeführte Schlacht, in welcher von feindlicher Seite die

150 Thlr. für den ersten Soldaten israelitischen Glaubens, der durch starke Position hinter der Bistritz mit großer Hartnäckigkeit 6 Stun

Auszeichnung auf dem ö , . C. Bei der Abtheilung für das Invaliden⸗Wesen. L Herr . Kaufmann Danne und . in Ostrowo durch Sammlung Schlachtfelde eintreffenden Kolonnen gelang es endlich, (Der Betrag soll nach dem Willen der ö . S ; der 59. Inf ie Regime er sich durch Soldaten vom 19. oder 59. Infanterie Regiment, , geworfen. Abends 7 Uhr befanden sich die Reste der geschlagenen Thlr. 6sterreichischen Armee im vollen Rückzuge nach Süden.

4) Herr 5) Durch Angelegenheiten 6) Herr Ritter luste gutsbesitzer und Kreis. Deputirter Andersch zu Kalgen bei Königsberg lage ist vollständig. erbietet sich, 6 verwundete Soldaten, Unteroffiziere oder Vffiziere in

auszeichnen. 5) Herr Regierungs- Assessor Göschel in Erfurt 100 Thlr. als Prämie für einen Unterofsizier des Infanterie ⸗Regiments Nr. 32,

als Prämie für Eroberung der ersten österreichischen Fahne und

50 Thlr. auszeichnet, ein Geschütz oder eine Fahne gegeben werden. 2) Herr G. Werner in Berlin 19 ) Frau Julie Stutenbecker in Berlin 10 Thlr. Graf zu Limburg Stirum in Potsdam 2000 Thlr. das Königliche Ministerium der auswärtigen vom Herrn Dr. Jul. Herschel in Paris 26 Thlr.

Tapferkeit

sein Haus aufzunehmen, zu verpflegen und ärztlich behandeln zu lassen.

Regiments Nr. 8, welcher die erste Heldenthat vor dem Feinde ver— Soldaten des genannten

macht sich anheischig, zwei i . eine lebendlängliche,

Regiments, welche erwerbsunfähig werden,

sorgenfreie, behagliche Ezistenz zu sichern und der Wittwe eines im Kriege gefallenen Unteroffiziers oder Ulanen eine Unterstützung von 1 Thlr. monatlich lebenslang zu gewähren. 7) Herr Premier-Lieutenant a. D. von Rohr zu Trieplatz bei Wusterhausen a. O. und & Herr Pre-

mier Lieutenant a. D. von Boltenstern zu Neuhaus, bei Paderborn, verzichten für die Dauer des Krieges auf ihre Pension von je 10 Thlr. monatlich. 9) Herr Hauptmann a. D. von der Lancken zu Lanckens- burg auf Rügen verzichtet auf 1 Jahr auf seine Pension von 10 Thlr.

3) Vom Hauptmann a. D. von Zitzewitz zu Lübten bei 4) Vom Lehrer und Küster Mann zu Saleske im 5) Vom Premier Lieutenant a. D. von Borckowsky, jetzt Rechnungsrath und Steuer -⸗Einnehmer zu Wesel, 25 Thlr. 6) Vom Herzoglich Anhaltischen Landrath und Kreis⸗ i Direktor Runge zu Bernburg für die verwundeten resp. invalid ge. sind angewiesen, in fördersamster Weise bei Gründung derartiger 7) Vom Brauermeister Most zu Ob.-Mitt. Peylau im Kreise Reichenbach für die Verwun⸗ 8) Vom Stadtgerichtsrath Kowalzig zu Berlin den Betrag des Gehalts desselben pro III. Quartal 270 Thlr. 22 Sgr. 1) Ein Ritterguts⸗

besitzer im Kreise Lüben (will nicht genannt sein) hat eine Rapp.

3) Gebrüder Herren Barone von Sobeck auf Kruckow und Zarrenthin im Kreise Demmin 200 Thlr. als Prämie

. Außerdem hat derselbe 100 Thlr. zur Verfügung gestellt für denjenigen Unteroffizier oder Soldaten des Ostpreußischen Uanen·

monatlich. 10) Herr General Lieutenant z. D. von Berg zu Halle a. S. verzichtet ein für alle Mal auf seinen Ehrensold von 50 Thlr. jährlich.

11) Unter der Chiffre R. v. K. 25 Thlr. 12) Herr Hofkleidermacher 13) Durch die Herren Schrader und

Summa der nach den Nachweisungen A. B. und C. eingegangenen Beträge

2973 Thlr. 20 Sgr.

Dies wird hiermit dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 3. Juli 1866. Der Kriegs ˖Minister. In Vertretung: von Sch üz.

Bekanntmachung. Sieg folgt auf Sieg. Jeder neue Sieg mebrt aber die Tau—

sende von Verwundeten und macht deren Unterkunft in den von der

Militair⸗Verwaltung errichteten Lazarethen schwieriger. Es ergeht

daher an alle Vaterlandsfreunde, welche den Aufforderungen des Königlichen Kommissars und Militair-Inspecteurs der freiwilligen Krankenpflege, Grafen Eberhard zu Stolberg ⸗Wernigerode,

nachkommend, leicht Kranke und Verwundete in Privatpflege zu nehmen entschlossen sind, die dringende Bitte, sich dieselben von den nächsten Militair ⸗Lazarethen baldigst überweisen zu lassen.

Dadurch wird es möglich werden, in diesen Lazarethen die Schwerkranken und Schwerverwundeten räumlich besser zu placiren und ihnen eine sorgsamere Pflege angedeihen zu lassen. Sämmt— liche Militair - Lazarethe sind zur Abgabe derartiger Kranken und Verwundeten von hier aus angewiesen.

In gleicher Weise ist die schleunige Herstellung der von Ge— meinden, Vereinen und Genossenschaften in Aussicht genommenen Vereins ⸗Lazarethe wünschenswerth. Die Provinzial - Intendanturen Lazarethe entgegen zu kommen. Wer zweckmäßig belfen will, helfe bald.

Berlin, den 4. Juli 1866.

Kriegs ⸗Ministerium. Militair-Oekonomie ⸗Departement. Krienes, Engelhard. i. V.

Berlin, 4. Juli. Im Laufe des heutigen Nachmittags ist hier folgender Bericht eingegangen: . Gitschin, 4. Juli, 9 Uhr 35 Minuten Vormittags: Gestern

direnden General-⸗Feldzeugmeisters Benedek zusammen. . . Hieraus entwickelte sich eine 12 Stunden hindurch im heißen

den lang behauptet wurde. . .

Unsern zum Theil aus weiter Entfernung pünktlich auf dem die feindliche Stellung um 2 Uhr Mittags mit Sturm zu nehmen. Von nun an wurde der Feind in schneller Folge aus allen seinen Positionen

Der unter den Augen Sr. Majestät des Königs von den preußischen Waffen erfochtene Sieg ist ein vollständiger, wenn auch mit schweren Opfern erkauft. . .

Die Verluste des Feindes sind beträchtlich größer; seine Nieder ·

Berlin, 5. Juli. Aus dem Hauptquartier Sr. Majestãt des Königs bei Horzitz sind weitere Berichte über den glänzenden Sieg der preußischen Armee in der Schlacht bei Königgrätz am z. Juli 18606 eingegangen. . ;

Nach den amtlichen Ermittelungen ist bisher festgestellt, daß 18 20, 000 Gefangene, 120 Geschütze und 3 Fabnen in den Händen der Unsrigen sind. Noch immer werden Gefangene in großer Zahl eingebracht. .

Die ganze feindliche Armee stand im Kampfe gegen die preußischen Kolonnen; Gefangene von allen ö6ster · reichischen Corps geben Zeugniß dafür.

General⸗Feldzeugmeister Benedek, welcher seiner seits einen An griff an diesem Tage vorbereitet hatte, führte selbst an Ort und Stelle den Oberbefehl über das österreichische Heer.