1866 / 160 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Verloosung, Amortisation, R u. s. w.

von öffentlichen Papieren.

2196 Die unterzeichneten Firmen erklären hierdurch, daß sie bereit sind, die Darlehnskassen⸗Scheine zu vollem Nominal⸗ 65 in allen an stie zu leistenden Zahlungen anzu⸗ nehmen: Aachener Hütten⸗Actien⸗Verein Rothe Erde bei Aachen. . Falkenroth, Kocher u. Co. in Haspe. . Hörder ö und Hütten ⸗Verein in o erde. Eberhard Hösch u. Söhne in Düren. Jacobi, Haniel u. Huy ssen in Sterkrade. Ren⸗Schottland, Berg- und Hütten⸗Actien⸗ Verein Horst bei Steele. Phönix, Actien⸗Gesellschaft für Bergbau und Hüktenbetrieb in Laar bei Ruhrort. Carl Rutz u. Co. in Dortmund.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re 2131 Bekanntmachung,

Die Anfertigung der Steinsetzer Arbeiten Behufs der Herstellung des Steinpflasters in einzelnen Straßen und Straßenstrecken soll im Wege det Submission erfolgen.

Indem wir auf die in unserer Registratur zur Einsicht ausliegenden Anschlags ⸗Extrakte und Bedingungen verweisen, sehen wir der Einreichung der Submissionen bis zum 13. k. M. entgegen. .

Berlin, den 26. Juni 1866.

Königliche Ministerial-⸗Bau ⸗Kommission Pehlemann. Herrmann. 2159 Bekanntmachung.

Die Lieferung von ca. 21,B800 To. oberschlesischer Steinkohlen für die hiesigen Garnison⸗· und Lazareth Anstalten soll im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen sind in unserem Geschäfts ⸗Lokale, Klost erstraße 76, einzusehen und versiegelte Offerten mit Steinkohlenproben

bis zum Montag, den 9. Juli, Vormittags 190 Uhr, daselbst einzureichen. . Berlin, den 1. Juli 1866. Königliche Garnison⸗Verwaltung.

Verschiedene Bekanntmachungen.

laio9) Deutsche Glas-Versiche

in

Bilanz am 1.

hlt. Sgr. Pf. 1 Wechsel der Actionaire ) 2 Inventar ö Abschreibung 205. 5. 10. 3) Effekten nach dem Kurse vom Ʒng. 65 . 4 Guthaben bei Agenten, Banquiers 2c 29 55 Kassen und Wechsel. Bestand 9 14 6) Gewinn und Verlust ˖ Conto ö

,.

1 . tungs Actien⸗Gesellschaft un 8 *

Januar 18656.

Sgr. Pf J 000 ö. f! 2) Prämien ˖ Reserve . ...... .. d 1063 11 3) Remuneration des Vorstandes Ww 53 28

Die Versicherungssumme betrug 87,162 Thlr. wofür an Prämien? und Dokument Gebühren 2320 Thlr. 17 Sgr. ein genommen wurden Agentur ⸗Provision und Verwaltungskosten betrugen 707 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., die Bruchschäden 644 Thlr. 5 Sgr. 9 Pf. —; . and. :

2184] Lebensversicherungs- und Ersparniß⸗Bankin Stuttgart.

Einnahme.

Rechnungs-⸗Abschluß des Jahres 1865.

Ausgabe.

——— ——

An Uebertrag aus dem Jahre 1864 J Prämien von Lebens ⸗Versicherungen 4g. Zinsen aus ausgeliehenen Kapitalien 5 1. zufälligen Einnahmen . verjährten Dividenden 307. 44.

bei der Bank verzinslich angelegten Dividenden ... 3/601. 25.

4

Prämien von Alters. Versicherungen ö 32,937. 44. bei der Bank verzinslich angelegten Kapitalien .

Per 55 Sterbefälle inel. 13 aus 1864 » 3 bei Lebzeiten zahlbare Versicherungen erhobene Dividenden Vergütung auf zurückgekaufte Policen. . .. ..... .. . ausbezahlte Leibrenten Verwaltungsaufwand Rückversicherungs Prämien aus dem Fonds vorausbezahlter Prämien in Ein— nahme gekommenen Beträge zurückbezahlte gutgeschriebene Dividenden diverse außerordentliche Ausgaben zurückbezahlte Kapitalien Uebertrag ins Jahr 1866 als Bankfonds ..... . . . 2,1877247.

. obs T T*.

18 SEE Ee, SSE,

Fl. 3/093, 224.

Vermsgens-⸗Gewährschaft. Cassabestand am 31. Dezember 1865 Fl. 52/682. 49. Ausstände bei den Agenten für gestundete Prämien 144,181. 45. Ausleihungen auf Hypotheken 1,555,507. 26. Werthpapiere und Policen der Bank * 604,374 17. Werthpapiere mit hypothek. Sicherheit.. Fl. 17034. 36. Scheine des mit der Bank verbundenen Capitalisten Vereins und discontirte Dividendenscheine ..... 147779. 31. 31,805. . Laufende Zinsen. . ... ...... , y 18,874. 2 Werth des Bankgebäudes incl. des Bank ⸗Mobiliars ... 70.706. 47. Begründungs ˖ Kosten... ...... J 9,114.

Ueberschuß des Jahres 1865........ Fl. 150,133. 40.

; Abscheidung des Ban kfonds. Vermögen der Alters ⸗Versicherten Fl. 386,310 Deckungs ˖ Kapital Policen) ; 1,123,431 d ö —ĩ 5 .

Zurückgestellte Posten:

für unerhobene Dividenden. Fl. 3,487, 30. » 16 Sterbefälle aus dem Jahre 1865 J * 34,700. eingelegte Dividenden 13032. 4. 51/219

Bei der Bank zur Verzinsung angelegte Kapitasten. .. 105,575. 5. Sicherheitsfonds . Ueberschuß der Jahre 1860 = 1864. Fl. 8,596. 29.

Abzüglich der für das Jahr 1865 zur

Auszahlung disponirten Dividende 74/976. 41.

F Trio TR

S538 853. 28.

Bankfondõ J dr ir Ip

Id 8d 7 a4 7. I5.

Versicherungs - Stand pro 31. Dezember 18635. Bestand am 31. Dezember 1864 an Lebens, Alters. und Renten ⸗Versicherungen 7452 Pers. mit Fl. 14054412. 11. Vers.- Kapital 1957

Zuwachs im Jahre 1865

Hiervon gingen ab:

v v * 3/039, 482. 6 * 3809 Pers. mit Fl. 1703 S9]. 17. Vers-Kapstal

durch Tod bei der Lebens vers. .. ..... ... 60 Pers. mit Fl. 169,541. 17

* 3 Altersvers. . .....

v * * 11,600.

77 per ni F. Di TT

Ablauf und Löschung wegen unterlassener Prämienzahlung ꝛc. ...... 5

212 Pers. mit Fl. 438, 6653.

bleiben in Kraft pro Ende 1865.......... . 1

28 . 5619308. J 88 T Fe mr F n n e , Te, ma,

wovon in den Königlich preußischen Staaten 349 Personen mit Thlr. 379,444. 1. 4. Versicherungs - Kapital und mit einer Prämien- Einnahme orn

Thlr. 15,113. 13. 6. versichert sind. Stuttgart, den 28. Juni 1866.

ö Das Bank ⸗Büreau. Pfeifer. Probst.

Leibbrand.

Das Abonnement beträgt

sür das bierteljahr ; in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

. Königlich Preustischer

* .. *

k 2 . ? 9 9 * 5 16 * 8 2 ; I

Alle Ppost⸗Anstalten des Mn - und

Justandes nehmen gestellung an,

sür Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:

* (nahe der Ceipzigerstr)

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Berlin, Sonnabend, den 7. Juli

1866.

Berlin, 6. Juli.

Nachsiehend folgt in beglaubigter Abschrift die Proclamation, welche der österreichische Oberbefehlshaber, Feldmarschall Lieutenant von Benedek, bei dem von demselben in Aussicht genommenen Ein marsch der österreichischen Armee in Preußen zu veröffentlichen gedachte. .

Gottes Wille hat es anders gefügt. Kundmachung.

Ein Theil der unter meinen Befehlen stehenden Kaiserlich

Königlichen Truppen ist auf preußischem Boden.

Un das Volk und die Behörden Preußens richte ich somit

das Wort; will ehrlich und offen daß Alle wissen, was ich fordere und erwarte, und wissen, woran sie mit mir und den Kaiserlich Königlichen Truppen sind.

Vor Allem ist es der Allerhöchste Wille des Kgisers, meines erhabenen Herrn, daß das Recht gewahrt, die Gerechtigkeit geschützt und die Last des Krieges auch dem Feindeslande möglichst wenig drückend gemacht werde. ;

Diesem Allerhöchsten Besehle werde ich mit Freuden nach⸗ kommen, trage im Herzen weder Haß noch Vorurtheile gegen Preußens Volk; meine Soldatenstrenge gilt nur Jenen, die der Kaiserlichen Armee feindlich entgegentreten. ĩ

Es werden die Kaiserlich Königlichen Truppen ihre altbewährte Disciplin und Mannszucht beobachten. ,

Niemand wird in seinem Eigenthum oder an seiner Person gekränkt werden. .

Die Königlichen Justiz⸗Behörden mögen unangefochten ihren Amtspflichten obliegen, damit zumal Privat Rechte in ihrem Zuge nicht gehemmt werden, Industrie, Handel und Gewerbe

pfinden.

Möglichkeit liegende Abhülfe finden.

Dagegen fordere ich, daß sich Jedermann ruhig verhalte, seinen friedlichen Beschäftigungen nachgehe und sich ohne Groll oder Widerstand der eisernen Rothwendigkeit beuge, die das Kriegs

loos verhängt.

Ich werde in meinem Machtbereiche keine Ausschreitung dul

den, möge solche gegen die Kaiserlich Königliche Armee oder ein · zelne Personen derselben gerichtet sein.

J. Spione, Aufrübrer gegen die mir von meinem Kaiserlichen

Herrn anvertraute Macht und Falschwerber werden standrechtlich erschossen.

legt, wird mit dem Tode durch Erschießen bestraft.

III. Wer sich mit der Streitmacht des Feindes in Einver⸗ ständnisse einläßt oder was immer für einer Handlung, oder Unterlassung schuldig macht, um der Kaiserlich Königlichen Armee oder deren Alliirten einen Nachtheil, dem Feinde aber einen Vor theil zuzuwenden, wird mit schwerem Kerker von zehn bis zwanzig

Jahren bestrast.

1V. Wer sich einen Angriff gegen die persönliche Sicherheit eines

Individuums der Kaiserlich Königlichen Armee erlauben solltej wer die Verpflegung der Kaiserlich Königlichen Armee hindert, oder die an befohlenen Lieferungen dann sonstigen Leistungen für diese Armee, oder die ihm aufgetragene Verlautbarung der Kundmachungen der Kaiserlich Königlichen Befehlshaber unterläßt, oder zu einer dieser Handlungen aufreizt; ferner wer Individuen aus dem

Wer immer eine gegründete Klage oder Beschwerde vorzu. bringen hat, wird bei mir und bei meinen Unterbefehlshabern stets ehrliches und wohlwollendes Gehör und die im Bereiche der

daselbst verliehen worden.

Stande oder Gefolge des Königlich preußischen Heeres den Kaiser⸗ lich Königlichen Truppen nicht anzeigt, sondern heimlich be⸗ herbergt“ wird mit Kerker von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und nach Umständen noch strenger bestraft.

V. Akte des Ungehorsams oder der Widerspenstigkeit, welche sich ganze Gemeinden oder Bezirke zu Schulden kommen lassen sollten, werden mit aller Strenge bestraft.

VI. Bei Ausschreitungen der Presse tritt jedenfalls auch die sogleiche Suspension des Erscheinens der Zeitung ein.

Ueberhaupt warne ich hiemit Jedermann vor Ungehorsam und Feindseligkeit welcher Art immer gegen die Kaiserlich Koͤnig⸗ lichen Truppen, ich werde siets rasch und mit eiserner Hand; ahnden wissen, und sind die mir unterstehenden , nig⸗ lichen Befehlshaber und Militair-Gerichte vom Tage dieser Kund-⸗ machung vorkommenden Falles mit der Untersuchung und Aburtheilung, so wie mit dem unmittelbaren Slrafvollzuge be auftragt. ;

Wige es dazu nicht kommen, möge das Volk Preußens mit ernster Besonnenheit und edler Haltung bemüht sein, das Schicksal seines Vaterlan des nicht zu verschlimmern, und ich h nne es laut und gerne wenn ich nicht gezwungen werde, meine Hand eisern darauf lasten zu lassen, so soll Niemand glücklicher darüber sein als ich. ;

Der Kommandant der Kaiserlich Königlich osierreichischen Nord ˖

Armee.

gez) Bene dek, Feldmarschall ˖ Lieutenant. Für die Uebereinstimmung mit dem metallographirten, von dem

Feldmarschall ⸗Lieutenant von Benedek vollzogenen und bei dem ge⸗ hliebenen Kaiserlich Königlich österreichischen Brigadier Fragner ge⸗ Original. nicht ohne Roth die Drangsale des Krieges noch schwerer em⸗ sundenen 9

(. 89 St. Blanquart, mr. Geheimer Secretair im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Ministerium für dan, und öffentliche rbeiten.

Der Baumeister Queisner zu Wehlau ist zum Königlichen Kreisbaumeister ernannt und demselben die Krelsbaumeister Stelle

Das 31. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute ausgegeben

IJ. Wer an Munitions-, Nahrungs- oder sonstigen Vor- wird, enthält unter

räthen und Artikeln der Kaiserlich Königlichen Armee Feuer an.

Rr. 6363 die Verordnung, betreffend die Einstellung des Civil: prozeß · Verfahrens gegen Militairpersonen. Vom 2. Juli 1866; unter ;

6364 den Allerhöchsten Erlaß vom 2. Juni 1866, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis

Lyck für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee

von Neuendorf, an der in der Ausführung begriffenen Staatsstraße von Lyck nach der Landesgrenze bei Prostken,

bis zur Johannisburger Kreisgrenze in der Richtung

auf Drygallen; und unter 6365 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- Obligationen des Lycker Kreises im Be trage von 25,009. Thalern. Vom 2. Juni 1866

Berlin, den 6. Juli 1866. ben ,, . der Gesetzsammlung.

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