1866 / 161 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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pflichtigen, approbirten Aerzte, welche diesem Aufrufe zu folgen ö geneigt sind, den an mich einzusendenden bezüglichen Anmeldungen die erforderlichen Ausweise über die erlangte, besonders chirurgische .

Bekanntmachung, betreffend die Anträge zur Versicherung bei der MilitairWittwen —⸗ Pensions Anstalt und die halbfährlichen Beitrags ⸗Berechn ungen der Truppen.

Die bei der unterzeichneten General - Direction eingehenden An— träge wegen Versicherung bei der Militair⸗Wittwen ⸗Pensions - Anstalt entsprechen vielfach nicht den Bestimmungen und Vorschriften des

Gesetzes vom 17. Juli 1865 Gesetz⸗ Sammlung Nr. 35 und

der dazu erlassenen kriegsministeriellen Instruction vom 6. Septem— ber 1865 Nr. 1832 Beilage zu Nr. 41 des Militair⸗Wochen⸗

blattes pro 1865, durch welche das Reglement für die Militair⸗ Wittwen⸗Kasse vom 3. März 1792 Abänderungen erlitten hat. „Zur Vermeidung von Weiterungen und Unkosten, sowie möglicher Verzögerungen in Bezug auf die rechtzeitige Aufnahme, welche den nach Schlesien und Boͤhmen. der Unvollständigkeit der erforderlichen Eingaben erwachsen, werden

Interessenten aus der Einreichung unnöthiger Dokumente oder aus

Qualification, über ihre bürgerliche resp. dienstliche Stellung, über ihren Gesundheitszustand, sowie über ihre Abkömmlichkeit aus ihrem zeitigen Berufskreise beifügen zu wollen, und bemerke, daß ihnen nach Einsicht und Prüfung der genannten Ausweise die entsprechende Bescheidung nach ihrem Wohnorte zugehen wird. Berlin, den 7. Juli 1866. Der Chef des Militair ⸗Medizinal-⸗Wesens.

3. U: Schiele.

Abgereist: Der General ⸗Post -⸗Direktor von Philipsborn

daher die Vorschriften der Instruction, von denen eine Abweichung ———

statutenmäßig nicht zulässig ist, hiermit in Erinnerung gebracht und nachstehende Punkte bezüglich der Erfordernisse zum Abschlusse der

Versicherung zur besonderen Beachtung empsohlen. 1) Die frühere Berechnung und Verzinsung eines Antrittsgeldes

findet nicht mehr statt und sind daher auch Wechsel nicht

mehr zu hinterlegen. (§. 6 der Instruction.)

2) Bei rechtzeitig gestellten Versicherungs Anträgen der zum Beitritt verpflichteten Personen (§. 1 und 2 muß unter Angabe der zu versichernden Summe (§. 3), außer der Hei—

raths-Urkunde und dem Geburts⸗Attest des Mannes auch das Geburts- Zeug niß der Frau beigebracht wer den. ¶§. 4.)

Bei verspäteten Anträgen, d. h. bei solchen, die nicht recht zeitig zu den auf die Entstehung der Beitrittspflichtigkeit nächst folgenden Aufnahme⸗Terminen (1. Januar oder 1. Juli) hier eingehen (§8. 1, 2 und ), so wie bei Anträgen zur Aufnahme der zum Beitritt nur berechtigten Personen (§. 1 und 4) ist außer den vorgenannten drei Dokumenten auch noch ein Gesundheits⸗-Attest des Mannes erforderlich, welches hinsichtlich seines Inhalts, hinsichtlich der Ausstellung durch einen Stabsarzt oder Kreisphysikus unter eidesstattlicher Ver— sicherung der Richtigkeit des Inhalts, so wie hinsichtlich der Beglaubigung durch 4 Zeugen und der rechtzeitigen Ausferti—⸗ gung, d. h. nicht vor dem 19. Mai resp. 19. November, genau den Vorschriften des §. 4 der Instruction entspre—

chen muß.

Dasselbe Gesundheits Attest ist auch bei allen Anträgen auf Erhöhung einer früher eingegangenen Versicherung bei— zubringen. Der Geburtsschein des Mannes und der Copulations-

Schein sind bei diesen Anträgen nicht weiter ersorderlich, wohl aber das Geburts-Attest der Frau in dem Falle, wenn

ö. frühere Versicherung aus der Zeit vor dem 1. Januar 1866 atirt.

Alle auf die Aufnahme bei der Anstalt und auf Militair⸗

Wittwen ⸗Kassen Angelegenheiten überhaupt bezüglichen Anträge sind an die unterzeichnete General Direction zu richten, wohingegen die speziell für Truppentheile vorgeschriebenen, zum 1. jeden Semesters einzureichenden Beitrags Berechnungen unmittelbar an die Militair- Wittwen ⸗Kasse hierselbst Klosterstraße 76 im Lagerhause ein zusenden sind. ;

In letzterer Beziehung werden die Königlichen Truppentheile, die mobilen wie die immobilen, noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die halbjährlichen Beitrags ⸗Berechnungen auch unter Kriegsverhältnissen zu den vorgeschriebenen Terminen, und zwar möglichst bald nach Schluß des Semesters, bei der Mili tairWittwenkasse eingehen, den Nachweis der für das volle Semester eingezahlten Beiträge, wofür die Kassen Kommissionen verant— wortlich sind, und zugleich unter der Rubrik Bemerkungen alle in Bezug auf die Mitgliederschaft der betreffenden Interessenten wichtigen Nachrichten enthalten müssen. Es wird dieserhalb beson= ders auf die Bestimmungen zur Ausführung der Allerhöchsten Kabi— nets⸗ Ordre vom 29. Mai 1816 über die Entrichtung der Militair - Wittwenkassen. Beiträge Beilage B. der obengenannten Nummer des Militair⸗Wochenblattes pro 1865 verwiesen.

Berlin, den 1. Juli 1866.

General Direction der Königlich preußischen Militair⸗Wittwen—⸗ Pensions ˖ Anstalt. Hammer.

Unter 2 nahme auf den in der gestrigen Ausgabe des Staats .

Anzeigers enthaltenen Aufruf des Herrn Kriegsministers an Aerzte

r Betheiligung an der Behandlung der Verwundeten und Kranken er im Felde siehenden Armeen ersuche ich diejenigen nicht dienst

Personal -Ueränderungen.

6. n Fer Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 27. Juni.

Goesch el, Pr. Lt, vom Rhein. Kür. Regt. Nr. 8, zum Rittmstr. u. Escadr. Chef, v. Mares, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befor. dert. v. Wedell, Oberst u. Abtheil. Chef im Kriegs ⸗Ministerium, zum Commandeur des 1. Thür. Inf. Regts. Nr. 31 ernannt. Bar. Haller

v. Halltlerstein, Oberst, bisher à la suite des See-Bats., zu den Offizieren

von der Armee versetzt. Den 28. Juni. v. Nickisch⸗Rosenegk, Pr. Lt. vom 2. Schles. Jäger Bat. Nr. 6, von dem Kommando als Adjutant der Insp. der Jäger und Schützen ent

bunden. Den 29. Juni.

Gr. zu Stolberg Wernigerode, Gen. Maj. zur Dispos, zur Zeit Commdr. der 6. Landw. Kav. Brig. ein vom 25. Juni 1864 G. dat. Fat. seiner Charge verliehen. v. Kuß erow, Pr. Lt. a. D., zuletzt im 2. Aufg. I. Bats. (Cöln) 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 28, als aggregirt bei dem Iten Westfäl. Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande) angestellt. Prinz Ferd. Radziwill, Sec. Lt don der Kav. 2. Aufgeb. 3. Bats. (Potsdam) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, dem Brandenb. Kür. Regt. Kaiser Nikolaus J. von Rußland) Nr. 6 aggregirt. v. Gustedt, Sec. Lt. a. D., zuletzt im 1. Leib ⸗-Hus. Regt. Nr. 1, diesem Regt. aggregirt.

Bei der Landwehr.

ö ö ö 28. Juni.

ndre Sec. Lt. a. D., zuletzt im 27. Inf. Regt, bei der Kab. 1. Aufg. 1. Bats. Neisse) 2. Oberschles. Regts. 3 4 . B. Abschiedsbewilligungen ze. en, n, ;

Frhr. v. d. Horst, Maj. zur Disp., zuletzt Bezirks- Commdr. deb 1. Bats (Danzig) 4. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 5, der Char. als Ob. Lt. verliehen. v. Owstien, Maj. a. D., zuletzt Rittmstr. im Garde Kür. Regt., ein Patent als Maj. verliehen. v. Bredow, Rittmstr. a. D.

zuletzt Eskadr. Führ. im 6. schweren Landw. Reiter -⸗Regt., der Char, als Major verliehen. ; l

EH. In der Marine.

Marine ⸗Beamte. Mittelst Verfügung des Marine-Ministeriums. ,,,, v. Scheidt, Marine Verwalter, zum etatsmäßigen Werft Controleut

ernannt. Heynicke, überzähliger Marine Verwalter, zum etatsmäßigen Marine Verwalter ernannt. 6 mäßig

. Bekanntmachung.

Um den eintretenden Bedarf an Ersatz. Mannschaften zu decken, soll nöthigenfalls noch im Laufe des Sonimers eine Musterung der Heerespflichtigen, welche in den Jahren 1865 rückwärts bis 1857 von der Einstellung frei geblieben sind, stattfinden, und zu diesem Behufe ein zweites Ersatzgeschäft abgehalten werden.

In Folge dessen werden alle Diejenigen, welche

in dem Zeitraum vom 1. Januar 1835 bis einschließlich

den 31. Dezember 1843 geboren, und zur Armee -Reserve,

resp. zum Train oder zum Dienst als Handwerker, oder

aus irgend welchen Gründen zur Ersatz⸗Reserve designirt,

oder wegen hoher Loosnummer für den Militairdienst nicht 36. r n , . worden sind,

gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr ge— setzlich es Domicil (Heimath) haben, oder bei . a sich aufhalten, hierdurch angewiesen:

sich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom 8. bis incl. 15. d. M. bei dem Königlichen Polizei Lieutenant ihres Reviers persoönlich zu melden, und dabei die über ihr Militairdienst⸗ Verhältniß sprechenden Atteste mit zur Stelle zu bringen.

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Diejenigen, welche diese nur zum Zwecke der eventuellen Muste⸗ rung zu erfolgende Meldung unterlassen, werden als unsichere Heeres⸗

ichtige behandelt werden. . Gesuche um Zurückstellung vom Eintritt in den Mili. tairdtenst dürfen nicht früher, als nach geschehener Musterung, müssen aber dann sogleich, spätestens innerhalb drei Tagen nach dieser, bei der unterzeichneten Kommission angebracht werden. . . Bei der Entscheidung über dieselben sind die Vorschriften im

§. 9 der Bestimmungen vom 26. Oktober 1850, betreffend das Ver.

sahren bei Einberufung der Reserven und Landwehr Mannschasten

zu den Fahnen, maßgebend. Berlin, den 5. Juli 18635. w Königliche Kreis -Ersatz⸗Kommission.

Berlin, 6. Juli. In Bezug auf die am 3. Juli so siegreich

ausgefochtene Schlacht bei Königgrätz geht uns die Mittheilung zu, daß es vorher bestimmt war, den Truppen, die in ununter—

brochener Folge an Märschen und Kämpfen so viel geleistet hatten, endlich eine kurze Rast zu gönnen. Erst am 2. Abends, als die

von verschiedenen Seiten bestätigte Nachricht eintraf, daß im Laufe

des Tages bedeutende feindliche Massen sich zwischen Josephstadt und

Königgrätz, aber diesseits der Elbe bewegt hätten, wurde der Ent⸗ schluß gefaßt, dem Feinde sofort die Schlacht anzubieten. . Die letzten Anordnungen konnten erst um Mitternacht getroffen sein, und doch begannen die beiden preußischen Armeen schon um 2 Uhr Nachts ihre Bewegungen, und zwischen7 und 8 Uhr wurde in Gegenwart des Königs bereits der erste Schuß abgefeuert, und zwar vom 2. Armee Corps. ö Volle fünf Stunden hindurch kämpfte die Armee des Prinzen Friedrich Carl bei Sadowa, gegen den in einer starken Stellung und mit äußerster Hartnäckigkeit sich wehrenden Feind. Als

dli die beiden feindlichen Flanken, durch die Armee des . 1... . . Königs wird der von dem preußischen Heere in der Schlacht bei

Kronprinzen links von der Elbe, durch die Truppen des Generals von Herwarth rechts, ein entscheidender Angriff erfolgte, mit welchem gleichzeitig ein neuer Stoß im Centrum bei Sa—

dowa, unterstüßt durch die unter den Klängen des »Heil Dir im Siegerkranz«, vorrückende Brigade des Leib⸗ und 48sten Regiments,

nachdrücklich ausgeführt wurde, da mußte der Feind sich zum Nück⸗ zuge entschließen. Das Artilleriefeuer wurde schwächer; die Kavallerie begann ihr Tagewerk. Es war dies gegen 2 Uhr. Das Garde. Corps, von der Armee des Kronprinzen, stieß vorwärts Sadowa mit den Truppen der ersten Armee auf dem Schlachtfel de zusammen. Die Vertreibung des Feindes von Position zu Position und die

energische Verfolgung desselben durch die Kavallerie, unter Führung

Cassel, 6. Juli. Hier ist die Nachricht eingegangen, daß die badischen Truppen seit gestern Nachmittag Gießen und den Kreis Wetzlar verlassen haben. Dieselben gingen zunächst nach Butzbach

und Umgegend zurück. Am gestrigen Tage zeigten sie sich noch auf

einigen Punkten der Umgegend von Gießen, und zogen sich dann weiter zurück. Der Abzug der Badenser soll in sehr gedrückter

Stimmung erfolgt sein . . . . Die Wirkung der letzten preußischen Siegesnachrichten ist dort, wie überall, eine überaus mächtige.

Berlin, 7. Juli. Ueber den Verlauf der Schlacht von Königgrätz geben uns folgende nähere Mittheilungen zu:

Nach den von Sr. Majestät getroffenen Anordnungen verließ in der Nacht vom 2. zum 3. Juli Prinz Friedrich Karl sein Haupt. quartier und rückte mit der J. Armee in gerader Richtung auf Königgrätz vor.

Die J. Armee bildete das Gros der Aufstellung, General von Herwarth sollte den rechten, die II. Armee unter Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen den linken Flügel bilden. ö

Von der ersten Armee ging die 7. Division über Czerk- witz und Sadowa vor, um sich mit der Kronprinzlichen Armee in Verbindung zu setzen; die 8. Division (Horn) war, über Milowitz vorgehend, zum direkten Angriff auf, das feindliche Centrum bestimmtj das zweite Armee-Corps rückte auf Dohalitz, südlich von Sadowa vor; das dritte Armee-Corps blieb Reserve. General von Herwarth ging von Smidar aus auf Nechanitz,.

Die Division Horn stieß um 7 Uhr Morgens auf den Feind bei Sadowa, wo derfelbe eine sehr starke, fortisikatorisch vorbereitete, mit Geschützständen und Feldschanzen u. s. w. versehene Stellung inne hatte.

Hier wurde das Gefecht bis 10 Uhr Vormittags von den Di⸗ visionen Horn und Fransecky unterhalten. Se. Majestät der König erschlen bald nach 8 Uhr auf dem Schlachtfelde, wo bis dahin Prinz Friedrich Karl das Gefecht geleitet hatte.

* Majestät 9. g' ih übernahm den Oberbefehl. Der Schlüssel der feindlichen Stellung war ein in der Fronte liegendes Geh ölz, dessen Saum durch umgehauene Baumstämme zu einem

Verhaue gestaltet war und von der feindlichen Artillerie der Länge nach bestrichen wurde. .

An den Bäumen waren rom Feinde bestimmte Zeichen an— gebracht, damit die österreichische Artillerie die Entfernungen genau berücksichtigen konnte. Dennoch wurde das Gehölz im heldenmüthi— gen Anlauf erstürmt.

Auf den linken österreichischen Flügel standen auch die Sachsen gegen das 8. preußische Armee - Corps unter General v. Herwarth, welches durch nachdrücklichen Angriff den Feind zum Weichen brachte.

Um 3 Uhr zeigte der auf der Höhe von Lippa aufsteigende Pulverdampf, daß der Kronprinz mit seiner Armee im Anmarsch sei. Durch heftige Regengüsse, welche die Wege grundlos ge⸗ macht, war das Anrücken der II. Armee erschwert worden. Ueber- dies hatte dieselbe das Corps des Feldmarschall⸗Lieutenants Legeditsch

3 1 . 2 ö i F x zu durchbrechen. Die Garden stürmten nun sofort die Hügel, auf Amtliche Nachrichten vom Kriegsschauplatze. hüg

welchen der rechte österreichische Flügel stand, und trieben den Feind

vor sich her.

Um diese Zeit war auch das obenerwähnte Gehölz von den Preußen genommen und besetzt worden.

Graf von Herwarth faßte den Feind zugleich in der linken Flanke. Dieser machte noch einen verzweifelten Angriff, indem er sich mit gesammter Macht auf das Centrum warf, wo die Division Manstein den Anprall auszuhalten hatte und ihn erfolgreich zurückwies.

Die Schlacht war entschieden, der Kanonendonner verstummte und der Feind trat den Rückzug an.

Richt amt liches.

Preußen. Berlin, 7. Juli. Ihre Majestät die Königin erhielt gestern die erste briefliche Mittheilung von Sr.

Majestät dem Könige über die Schlacht vom Zten. Im Königlichen

Palais fand ein Diner siatt. Nach Allerhöchster Bestimmung Sr. Majestät des

Königsgrätz am 3. d. M. erkämpfte entscheidende Sieg durch einen Dankgottesdienst morgen in den Kirchen Berlins und am nächst— folgenden Sonntage im übrigen Lande gefeiert werden.

Den preußischen Fahnen, wo sie in Mitten der Königlichen

Truppen in den Stunden des Kampfes dieser Tage entfaltet wur

den, sind unter Gottes Beistand Siege auf Siege gefolgt und in Preußen ist der Geist heldenmüthiger Hingabe für „König und Vater land! in überwältigender Kraft wieder hervorgetreten.

Unter dem Schlachtenruf: „Mit Gott für König und Vater= land!“ haben Preußens Söhne aber auch in diesen Tagen für das

Sr. Majestät des Königs, machte den errungenen Sieg vollständig. weitere, für das deutsche Vaterland, für die Zusammenfassung seiner

Glieder durch eine nationale Vertretung geblutet, ihr Leben hin egeben.

. Wie in vergangenen Zeiten dem gesammten Deutschland zu Gute kam, was Preußen errungen, so wird auch jetzt Deutschlands Wiedergeburt von Preußens Söhnen auf den Wahlstätten Böhmens begründet werden.

Die Wahrnehmung dieser Opferfreudigkeit befestigt bei unseren norddeutschen Stammgenossen mit jedem Tage immer mehr die Ueberzeugung, daß Preußen nicht aus Zwecken der Selbstsucht in den Kampf getreten, daß es vielmehr für seine Existenz und für die Sicherung der nationalen deutschen Güter zum Schwerte gegriffen hat.

Schon ist von vielen deutschen Fürsten, und den freien Hanse— städten die Bedeutung der großen Tage, welche in der deutschen Ge⸗ schichte angebrochen sind, erkannt worden. Die Einsicht, daß die nationalen Hoffnungen Deutschlands mit Preußen steben und fallen, hat jene Fürsten und Städte auf Preußens Seite geführt.

Die Namen der Herzöge und Fürsten von Oldenburg, Braun— schweig, Mecklenburg, Weimar, Coburg, Altenburg, Schwarzburg Waldeck und anderer, die Namen der freien Hansestädte wird die Geschichte mit leuchtenden Zügen in ihren Tafeln verzeichnen. Preu⸗ ßen aber wird nie vergessen, daß die Regierungen jener Staaten die Aufgabe der Zeit begriffen, daß ihre Entschlüsse von der Hingabe an vie nationalen Interessen geleitet, daß sie in den Tagen schwerer Prüfung an Preußens Seite gefunden wurden. -

„Kein mächtiges blühendes Deutschland ohne ein mächtiges hervorragendes Preußen, als den entschlossenen tapfern Vorkämpfer für die deutschen Interessen im Norden, als den Gründer der größesten nationalen volkswirthschaftlichen Institution der Neuzeit, des deut schen Zollvereins!!, so sprach Herzog Ernst von Altenburg am Z3sten v. M in der Proclamation, welche den Bewohnern des Herzog⸗ thums seinen Anschluß an Preußen verkündete. Den Großherzog von Mecklenburg, den Herzog von Koburg und andere Fürsten sah der Tag der Schlacht von n der Wahlstätte, sie waren

it, das Schicksal Preußens zu theilen. vert, . 9 , , Norddeutschlands, aus Han⸗ nover, aus Kurhessen, aus dem Königreich Sachsen, wo die Regie rungen eine feindliche Stellung gegen Preußen einnehmen, liegen

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