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30 000 Thlr. à 1000 Thlr. 10 000 ** 5060 ** o3höo6öhh ö 15000 * * * häböh— ö
Di Thaler, J nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 18865 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu amortistren sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes- herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dleser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen,
eltend zu machen befugt ist.
ö 3a . e egen. welches Wir vorbehaltlich der
Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der In⸗
haber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats
nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur allge⸗·
meinen Kenntniß zu bringen. . Urkundlich unter Unferer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel. — Gegeben Berlin, den 18. Juni 1866.
(L. S) Wilhelm.
von der Heydt. Graf von Itzenplißz. Graf zu Eulenburg.
2.
Provinz Preuß en. Regierungsbezirk Königsberg. Obligation des Gerdauer Kreises. ar ,n, e, n,, n, . .... Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund der unterm bestätigten Kreistags ˖ Be⸗ schlüsse vom 17. März und 29. November 1864 wegen Aufnahme einer Schuld bis zum Betrage von 140.900 Thalern belennt sich die ständische Kommission für den Chausserbau des Gerdauer Kreises, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd⸗ bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thlrn., in Buch⸗ staben von Thalern, Preußisch Courant, welcher Betrag von den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist,
Die Rückzahlung der kontrahirten Schuld geschieht vom Jahre 1880 ab allmälig aus einem, zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des ganzen Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos im, Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1880 ab in dem Monate Februar jedes Jahres. Der Kreis hehält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die aus— geloosten, so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be— zeichnung ihrer Buchstaben, Rummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zah— lungs- Termine im Staats ⸗Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg und im Gerdauer Kreisblatte.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 24. Juni bis 2. Juli und am 28. Dezem- ber bis 6. Januar jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich, in gleicher Münzsorle mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins ⸗Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver schreibung, bei der Kreis Kommunal -Kasse in Gerdauen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschxei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins- Coupons der späteren Fälligkeits ˖ Termine zurückzuliefern. gi die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs ⸗ Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts ⸗Ordnung Theis J. Titel 51 §. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Wehlau.
Zins- Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zins- Coupons vor Ablauf der
. rigen Verjährungsfrist bei der Kreis Verwaltung anmeldet und den statigehabten Befitü der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei⸗ bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins ⸗Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins ⸗Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1810 ausgegeben. Für die weitere Zeit wer ⸗ den Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons -Serie erfolgt bei der Kreis—
Erster (bis
am . ten — Obligation für das Halbjahr vom bis mit
(in Buchstaben) Kasse zu Gerdauen.
händigung der neuen Zinscoupons -Serie an den Inhaber der Schuld. verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter
schrift ertheilt.
Gerdauen, den. . Die ständische Kommission für den Chausseebau im Gerdauer Kreise.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg.
Zinscoupon zu der Kreis - Obligation des Gerdauer Kreises.
int , r-, über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.
Der Inbaber dieses Zins- Eoupons empfängt gegen dessen Rückgab? 18. . und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis. Thalern
Gerdauen, den . ten . . ö Die ständische Kreis ⸗Kommission für den Chausseebau im Gerdauer Kreise.
Dieser Zins Coupon ist ungültig, wenn
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird.
— — —
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Talon
zur Kreis-Obligation des Gerdauer Kreises.
in der Obligation enthaltenen .
Gerdauen, den . . ten . . . Die ständische Kreis ⸗Kommission für den Chausseebau im Gerdauer Kreise.
Hanpt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung, betreffend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen ! Anweisungen von 1835 und Darlehns— Kassenscheine.
Durch unsere wiederholt veröffentlichten Bekanntmachungen sind die Besitzer von Kassen⸗Anweisungen von 1835 und von Darlehns— Kassenscheinen von 1848 aufgefordert, solche behufs der Ersatzleistung an die Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92, oder an eine der Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen einzureichen.
Da dessenungeachtet ein großer Theil dieser Papiere nicht einge gangen ist, fo werden die Besitzer derselben nochmals an deren Ein reichung erinnert. Zugleich werden diejenigen Personen, welche der— gleichen Papiere nach dem Ablaufe des auf den 1. Juli 1855 sest⸗˖ gesetzt gewefenen, durch das Gesetz vom 15. April 1857 unwirksam gemachken Präklusivtermins an uns, die Kontrolle der Staatspapiere oder die Provinzial“, Kreis- ober Lokal - Kassen abgeliefert und den Ersatz dafür noch nicht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere oder bei einer der Regierungs- Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 21. April 1863.
Haupt ⸗ Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
Amtliche Nachrichten vom Kriegsschauplatze.
Berlin, 7. Juli. Der nachstehende amtliche Bericht über die Thätigkeit des Detachements Stolberg bringt eine zuver— lässige Barstellung der Vorgänge, über welche bisher viele theils ungenaue, theils zusammenhangslose Mittheilungen in die Oeffent⸗ lichkeit gelangt sind.
»Vor Beginn der Feindseligkeiten war auf Befehl des König lichen Ober ⸗Kommandos der zweiten Armee, die Grenze scharf zu bewachen, die Dis location der diesseitigen Truppen derartig getroffen, daß innerhalb zwei Stunden das Detachement, in und um Nieolai concentrirt, ein Gefecht annehmen konnte. Starke Vorposten waren bei Myslowitz und Berun vorgeschoben, um die Przemza:Uebergänge zu bewachen. Die südliche Landesgrenze von Wohlau bis zur Oder beobachtete ein Eclaireur⸗Corps von 19 Offizieren und 40 ausgesuch— ten Pferden der sechsten Landwehr ⸗Kavallerie⸗Brigade. ;
Am 21. Juni Nachmittags wurde die Kriegserklärung in Oswiecim überreicht. Am selben Tage gingen, behufs Ausführung des Befehls des Königlichen Ober -Kommandos, die Eisenbahn zwischen Oderberg und Oswlecim zu zerstören, 1 Compagnie Infanterie, L Compagnie Jäger und 1 Abtheilung Pioniere auf 65 Wagen
Kommunal⸗Kaͤsse zu Gerdauen, gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗ Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus-
nach Sohrau, wohin schon früher von Orzesche ans 2 Escadrons
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Husaren beordert waren. Von Sohrau rückten genannte Truppen am 22. 45 Uhr früh gegen die österreichische Grenze nach Pilgrams- dorf aus, mit dem Vorhaben, den Eisenbahn ⸗Viadukt bei Pruchna zu sprengen.
Als die Infanterie, die Jäger und Pioniere dort angekommen waren, ging die Avantgarde, 1 Zug Jäger und 1 Zug Infanterie, vor, durchsuchte den an der Eisenbahn liegenden Wald, überschritt die Eisenbahn und klärte das jenseitige Terrain auf.
Nachdem die Pioniere 2 Pulversäcke à 5 Ctr. unter dem Bogen des Viadukts aufgestellt hatten, wurden diese angezündet. Die erste Ezplosion zeigte sich als erfolglos, bei der zweiten erhielt der eine Pfeiler einen Sprung von ca. 4 Zoll Breite von oben bis unten, so daß die Brücke für die nächste Zeit als unfahrbar betrachtet wer- den kann.
Zugleich wurden von Patrouillen 2 Holzbrücken in Brand ge— steckt, die Telegraphenstangen und Drähte zerstört und die Schienen an verschiedenen Stellen aufgerissen. Das Detachement verließ hierauf Pilgramsdorf und ward in derselben Weise, wie es gekommen, zurück= befördert.
In Folge des Eingangs der Depesche vom Königlichen Ober Kommando, welche den Abzug der schlesischen Armee nach Westen mittheilte, fand am 2östen eine Besprechung der Generale Graf zu Stolberg und von Knobelsdorf in Nendza statt. Dieselbe führte zu dem Uebereinkommen, 3 Escadrons Husaren gegen 2 Compagnieen Füsiliere und 2 gezogene Geschütze auszutauschen. Letztere Truppen trafen am Abend des 25sten in Nicolai ein.
Am Zhsten und 26sten fanden österreichische Rekognoszirungen unter spezieller Führung des Generals Trentinaglia gegen Zabrzeg und Neu⸗Berun statt, welche allein den Zweck hatten, den Bahn hof von Neu ⸗Berun, die Zollhäuser und das Dorf Zabrzeg muth⸗ willig zu demoliren, resp. abzubrennen, was einen Schaden von etwa 20,000 Thlr. verursachte.
Um sich durch eine gewaltsame Rekognoszirung von der Stärke des in Oswiecim stehenden Feindes zu überzeugen, war bereits am Morgen des 26. die am 27. ausgeführte Unternehmung beschlossen, als am Nachmittage des nämlichen Tages der Befehl vom König— lichen Oberkommando einging, Unternehmungen ins feindliche Gebiet zu machen.
Nach dem Gefecht wurde Lieutenant Graf v. d. Recke als Par- lamentair zum General Trentinaglia nach Oswiecim geschickt, um die Auslieferung unserer Todten zu beantragen, was jedoch mit dem Versprechen abgelehnt ward, ihnen ein ehrenvolles Begräbniß zu bestellen.
Da man am 28. einen Angriff des verstärkten Feindes auf Nicolai erwarten konnte, so wurde dem General⸗Major v. Knobels— dorf die militairische Situation des diesseitigen Detachements tele— graphisch mitgetheilt und der General noch am Abend desselben Tages dadurch veranlaßt, sich mit dem Detachement des Grafen Stolberg in Nicolai zu vereinigen.
Ein ernstlicher Angriff des Feindes erfolgte jedoch nicht, und beschränkte sich dieser auf Demonstrationen gegen die Vorposten bei
Alt-Berun und Myslowitz.
In Folge eines durch Parlamentair überbrachten Briefes des Generals Trentinaglia, welcher die Beerdigung unserer Todten noti⸗ fizirte, die Auslieferung des Dr. Friedländer aber verweigerte, wurde Lieutenant von Witzleben als Parlamentair nach Oswiecim und Chrzanow entsendet. Derselbe überreichte dem General Trentinaglia ein Schreiben, das in Bezug auf die verweigerte Auslieferung wie folgt lautete:
»In Betreff des Dr. Friedländer erlaube ich mir Ew. Excellenz mitzutheilen, daß derselbe auf speziellen Befehl seines Regiments Commandeurs auf dem Schlachtfelde zurückgeblieben ist, um den gefallenen österreichischen Uanen den dringend nöthigen, ersten ärztlichen Beistand zu leisten. Dies geschah in der Erwartung, daß der 2c. Friedländer als neutrale Person angesehen werden würde, und in der Befolgung eines Befehls Sr. Majestät des Königs, meines erhabenen Herrn, nach welchem die preußischen Truppen gemäß den in der Genfer Convention von 1864 stipu— lirten Grundsätzen zu verfahren haben, wenn auch Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich dieser Convention noch nicht bei— getreten sei.«
Eine Antwort hierauf ist bisher nicht erfolgt.
Inzwischen hatte der Feind am 28sten Abends die Stellung bei Oswiecim verlassen, die Eisenbahnbrücke bei Breschkowitz und die Uebergänge bei Ehelm zerstört und sich nach Chrzanow zurückgezo— gen. Da nunmehr kein feindlicher Angriff unmittelbar zu gewärti⸗ gen stand, ging General Major von Knobelsdorf am 30sten mit seinen Truppen nach Ratibor zurück.
Da behufs Formirung der 4. Bataillone auf Grund der A. K. O. vom 25. d. Mts. zwei Bataillone der Landwehr nach Breslau und Neisse am 30. Juni abgingen, der Abmarsch der übrigen Bataillone der Brigade von Gillhausen zu gleichem Zweck bevorstand und eine feindliche Invasion bei Myslowitz Seitens der bei Chrzanow kon⸗ zentrirten 6— 7000 Mann starken Oesterreicher durch die Landwehr⸗ Kavallerie⸗Brigade und die Jäger-Compagnie nicht verhindert werden
konnte, marschirten am 2. Juli die letzten Truppen nach Pleß, um durch Expeditionen nach Kenty, Biala, Bilitz re , , en und Umgegend die auf der Kaiserstraße gehenden Transporte außszu= ö. . für die in Zabrzeg verübten Gewaltthätigkeitan Repressa ien zu üben. «
Berlin, 8. Juli. Neuere amtliche Nachrichten liegen hier nicht vor. Die Telegraphenlinien in Böhmen werden durch öster. reichische Telegraphen· und Eisenbahn ⸗ Beamte, die sich im Lande umhertreiben, häufig unterbrochen.
Nichtamtliches.
Prenßen. Berlin, 8. Juli. Aus Gitschin, den 3. Jul
Abends 8 Uhr, wird uns ahn . 36
Nachdem Se. Majestät der König sich heute fünf Uhr früh zu den südlich von Horitz aufgestellten Truppen begeben hatte, hörte man hier um 8 Uhr den Kanonendonner eines sehr heftigen Gefechtes beginnen, welcher bis gegen 12 Uhr an— dauerte und um diese Zeit so heftig wurde, daß sich eine Schlacht entwickelt haben mußte. Von 12 bis ungefähr 2 Uhr trat eine Pause ein so daß man glaubte, es habe sich nur um ein ähnliches Gefecht wie bei Sichrow, Gitschin und Scalitz zwischen einzelnen Armee Corps gehandelt. Dann fing aber das Kanonenfeuer und zwar schon in größerer Entfernung wieder an und dauerte, wenn auch schwächer herübertönend, bis gegen 7 Uhr fort. Nachrichten kamen gar nicht, oder so unbestimmt und über- trieben, daß man ihnen keinen Glauben schenken konnte. Gegen 4 Uhr traf der Befehl ein, die Feld⸗Lazarethe vorzusenden, wie schon den ganzen Vormittag 15 Munitions- Kolonnen durch Gitschin vorge—⸗ zogen worden waren. Man hörte wohl, daß die Schlacht lange hartnäckig stand, daß Se. Majestät der König wiederholt selbst im schärfsten Feuer gewesen sei, da aber bis 8 Uhr Abends gar keine Nachrichten eintrafen, und selbst das Hauptquartier ohne Nachricht blieb, ob es nachkommen sollte, oder ob Se. Majestät der König zurückkommen würden, so begann eine besorgte Stimmung sich zu verbrei= ten. Gegen 5 Uhr war auch Se. Hoheit der Herzog Ernst von Sachsen Coburg ⸗-Gotha zu Pferde von Turnau her hier eingetroffen. Endlich um 8 Uhr Abends kam die telegraphische Depesche vom Kampfplatze selbst, welche sofort in der ganzen Stadt bekannt und von den Preußen mit unendlichem Jubel aufgenommen wurde, daß ein glänzender Sieg nach hartem Kampfe bei König grätz, also beinahe zwei Meilen hinter dem Anfangspunkte der Schlacht, und zwar über die ganze sterreichische Nord- Armee erfochten worden sei, daß die Verluste auf beiden Seiten sehr bedeutend und die eroberten Trophäen der Zahl nach noch gar nicht zu übersehen seien, so wie daß im Augenblicke des Abgangs der Depesche die Versolgung noch fortdauete. Von den Details der Schlacht konnte natürlich noch nichts bekannt sein, auch ist Se. Majestät der König jetzt — 10 Uhr — noch nicht vom Schlachtfelde zurückgekommen, und wird vielleicht in der Nähe der Siegesstätte übernachten. (Ist geschehen. Die Freude war besonders groß, daß die Truppen diesen glänzenden und vielleicht entscheiden⸗ den Sieg unter den Augen des Königs erfochten und Allerhöchst⸗ derselbe selbst den Gang der Schlacht geleitet. Eben fahren lange Wagenkolonnen zum Abholen der Verwundeten auf das Schlacht⸗ feld, und die Ankunft vieler Gefangenen ist angemeldet. Mit fieber= hafter Unruhe sieht man den Details dieses für Preußens Zukunft schwerwiegenden Ereignisses entgegen.
— Aus Horitz, 5. Juli, (Hauptquartier Sr. Majestät des Königs in Böhmen) wird uns mitgetheilt: Da es nach Beendigung der vorgestrigen Schlacht und nach der Begegnung Sr. Majestät des Königs mit Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, Höchstwelcher von seinem Königlichen Vater in Anerkennung des Erfolges der II. Armee, auf dem Schlachtfelde den Orden pour le mérite erhalten hatte, — zu spät geworden war, um nach Gitschin in das am Morgen verlassene Hauptquartier zurück- zukehren, so geruhte Se. Majestät das Anerbieten des Prinzen Friedrich Karl Königliche Hoheit anzunehmen, und brachte die Racht in dem Horitzer Schlosse, dem Hauptquartier des Ober Kommando's der J. Armee, zu. Dienerschaft und Gepäck kamen, durch den Telegraphen berufen, erst am 4. 3 Uhr Morgens hier an. Im Laufe des 4. und auch noch heute, stellte es sich heraus, daß die Schlacht bei Königgrätz sehr viel bedeutendere Resultate ge— habt, als man am Abende nach derselben und erst beim Beginnen der Verfolgung hatte übersehen können, wo gleichwohl die erste Depesche über den Gewinn der Schlacht abgehen mußte. Die Zahl der Gefangenen und zwar nur der gesunden, noch dienstfähigen, war gestern im Laufe des Tages bereits auf 15.000 gestiegen, wurde aber durch heute früh ein— gelaufene offizielle Verzeichnisse noch um A000 vermehrt, so daß in diesem Augenblick 19,000 Mann aller Waffen und Grade konstatitt