1866 / 166 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2386

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte ften oder zur Pragis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll- chtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. n welchen es bier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Riemer, Fritsch, Wilke, Fiebiger, von Bieren, Seeligmüller, Glöckner, v. Radecke, Schlieck= mann, Krukenberg, Göcking zu Sachwaltern vorgeschlagen.

12316 Konkurs Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Steinfurt, Erste Abtheilung, den 9 Juli 1866, Nachmittags 7 Uhr.

Aus Veranlassung des über das Gesellschaftsvermögen der Firma B. Rubens Söhne zu Borghorst eröffneten Konkurses ist auch über das Privat- vermögen der Ebeleute Bern. Caspar Rubens und Elise, geb, Bornemann, in Borgborst der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zah—

lungseinstellung auf den

3. Juli 1866 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Franz Hermann t Fabry in Borghorst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden

Fabro in Borgborst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 18. Juli er., Vormittags 11 Uhr, J in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichts . Rath Geiß ler anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bei— bebaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, 3 vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zablen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 18. August er. ein schließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbebalt ibrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse

abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu ·

biger des Gemeinschuldners haben von den in ibrem Befitzʒ befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die

Konkursgläubiger machen wollen, bierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche,

dieselben mögen bereits rechtsbängig sein oder nicht, mit dem dafür ver Vorrecht

langten Vorrecht

bis zum 18. August er. ein schließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prũ . fung der sämmtlichen innerbalb der gedachten Frist angemeldeten For.

derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs.

Personals auf den 10. September er., Worgens 8 Udr, in unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

und ihrer Anlagen beizufügen.

bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be— kanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Busch und Meyenberg, die Rechts- anwalte Schmiß und Werne bier, Justiztatb Bispinck in Horstmar, Rechts. anwalt Weddige in Rheine zu Sachwaltern vorgeschlagen

12317 Kenkurs Erösffnung. Königliches Kreisgericht zu Steinfurt. Erste Abtheilung. Den 9. Juli 1866, Nachmittags 7 Uhr. Aus Veranlassung des über das Gesellschaftsvermögen der Firma

S. Rubens Söhne zu Borghorst eröffneten Konkurses ist auch über das TNrivatvermögen der Ebeleutt Anton Wilhelm Rubens und Caroline, geb. Becker zu Borghorst der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der

Zablungẽ · Einstellung auf den . 9. Juli 18665 feñ gesegzt worden

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Franz Hermann Fabry in Borgborst bestellt Die Gläubiger der Gemeinschuldner werden Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. J. w.

aufgeferdert, in dem auf den 18. Juli er. Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Geißler, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Deibehaltang dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweili⸗ Berliner Stadt ⸗Obligation Litt. C. Nr. I32 über 300 Thaler gerichtlich für

gen Verwalters abzugeben. anderen Sachen in Besit oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschalden, wird aufgegeben nichtẽ an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände

dis zum 18. August er einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu⸗

kefern. Pfandinhaber und andere mit dieselben gieichberechtigte Gläubiger

der Gemeinschualbner haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand

stücen nur Anzeige zu machen.

. dieselben mögen bereit rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver lan gt Vortechit

biß zum 18 Augu st er. ein schließ lich

bei nu schriftlich cer zu Protekoll anzumelden und demnächst zut Prüfung der rr, nnerhalk der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

ear nac Deflnkrn ar Bestellung des deñinitiven Verwaltungspersonals auf den 195 Sey tember er,, Morgens 9 Uhr,

Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papieren eder

Werth hat.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als 9 machen wollen, hierdurch aufgefordert, ibre Ansprüche,

in unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wobnsig hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll. mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz= räthe Busch und Meyenberg, die Rechtsanwalte Schmitz und Werne hier, Justizrath Bispinck in Horstmar, Rechtsanwalt Weddige in Rheine zu Sach— waltern vorgeschlagen.

12318 Konkurs ˖ Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Steinfurt. Erste Abtheilung, den 9. Juli 1866, Nachmittags 7 Uhr.

Ueber das Vermögen der Firma B. Rubens Söhne zu Borghorst ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs ⸗Einstellung auf den 9. Juli 1866

festgesetzt worden. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Agent Franz Hermann

aufgefordert, in dem auf den 18. Juli e., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts Rath Geißler, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewabrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen

oder zu zahlen, vielmebr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 18. August e. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab— zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläu— biger des Gemeinschuldners haben von den in ibrem Besitz befindlichen

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

bis zum 18. August e. einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung

der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs. Personals auf den 19. September e, Vormittags 9 Ubr,

in unserem Gerichtslokal vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsit hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

at, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am biesigen Orte wohn⸗ 9 8 ĩ

haften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten b fehlt, werden die Justizräthe Busch und Mevenberg, die Rechtsanwalte

wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft

Schmitz und Werne hier, Justizrath Bispinck in Horstmar, Rechtsanwalt Weddige in Rheine zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Bekanntmachung.

Die Ferien bei dem Stadtgericht beginnen am 21. Juli und endigen am 31. August dieses Jahres. Während derselben ruht der Betrieb aller nicht schleunigen Sachen. Die Parteien und Rechtsanwalte werden aufgefordert, in nicht schleunigen Sachen während der Ferien sich aller An träge und Gesuche zu enthalten. Schleunige Gesuche müssen als solche be— gründet und als »Ferien ⸗Sache« bezeichnet sein.

Berlin, den 5. Juli 1866.

Der Stadtgerichts Präsident Breithaupt.

von öffentlichen Pavieren. 6, man t ng nn ag. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die 35 prozentige mortificirt erklärt worden ist, und daher bei etwaniger Präsentation keinen

Berlin, am 6 Juli 1866. VJ hiesiger Königlichen Haupt und Residenzstadt.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Behufs Wiederbesetzung der mit einem Gehalte von jährlich 190 Thlr. dotirten Kreisthierarzt-⸗Stelle des Kreises Heiligenstadt mit dem Wohnsitze in Heiligenstadt fordern wir qualifizirte Thierärzte auf, sich unter Einsen dung ihrer Qualification und Zeugnisse über ihre Führung und eines eigen bändig geschriebenen Lebenslaufs zu dieser Stelle binnen sechs Wochen bei uns zu melden. Erfurt, den 6. Juli 1866 Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Tettau.

Hier folgt die besondere Beilage

Central⸗

Anzeiger

für die zum Besten der Königlichen Armee bestehenden Vereine.

Beiblatt zum Königlich Preußischen Staats-Anzeiger

vom 13. Juli 1866.

M 3.

Betanntmachung.

Die Erwartungen, welche das unterzeichnete Departement an seinen Aufruf zur Mitwirkung bei der Einrichtung von Reserve—⸗ Lazarethen für die Feldarmee vom 15. v. Mts. knüpfte, erfüllen sich auf das glänzendste.

Kommunen, Vereine und Privat ⸗Personen wetteifern in opfer willigem Patriotismus, entweder ganz selbstständig Lazarethe für Kranke und Verwundete der Feld ⸗Armee zu errichten, oder die staat⸗ lichen Lazareth-Einrichtungen durch Hergabe von Lokalen, Ausstat tungs -⸗Gegenständen und Uebernahme der Lazareth-⸗ Verwaltung im Ganzen oder in einzelnen Zweigen theils ohne jede Entschädigung, theils gegen bestimmte Vergütungen zu erleichtern.

Zahlreiche Anerbietungen in dieser Beziehung gehen täglich dem Kriegsministerium zu, müssen aber, da die Einrichtung der Reserve— Lazarethe durch die Provinzial-Intendanturen erfolgt, an diese ab— gegeben werden.

Dies verursacht Zeitverlust, der jetzt, wo unsere Armee glän— zende Siege erringt, aber auch schneller Hülfe für die sich mehrende Zahl ihrer Verwundeten bedarf, vermieden werden muß.

Wie deshalb der Königliche Kommissar für die freiwillige Krankenpflege bereits das Ersuchen aussprach, alle Anerbietungen zur Pflege von Rekonvaleszenten der Armee in Familien direkt an die in den einzelnen Provinzen errichteten Reserve-Lazarethe zu rich- ten, so wiederholt auch das unterzeichnete Departement seine am 15. v. M. ausgesprochene Bitte, alle auf die Einrichtung von Re— serve Lazarethen bezüglichen Anerbietungen direkt den betreffenden Provinzial ⸗Intendanturen zugehen zu lassen.

Berlin, den 2. Juli 1866.

Kriegs ⸗Ministerium, Militair Oekonomie ⸗Departement.

Aufruf zur Unterstützung der Angehörigen der helden müthigen Landwehr Männer von den Bataillonen Aschersleben, Torgau, Naumburg, Treuenbriezen, Potsdam, und des Ersatz - Ba— taillons Erfurt, welche im Kampfe für König und Vaterland in Langenfalza gegen eine mehr als dreifache Uebermacht, Preußens Ehre und Fahne glorreich vertheidigten und den Feind am 29. Juni zur Tapitulation führten. Von dieser tapfern Schaar wurden gegen 500 Mann als verwundet oder todt vermißt; für ihre Angehörigen und Hinterbliebenen sofort zu sorgen, erscheint uns als eine patriotische und heilige Pflicht.

Zu Beiträgen zu diesem Zwecke fordern die Unterzeichneten auf.

Berlin, den 29. Juni 1866.

(gez) Gräfin Bismarck-Schönhausen Wilhelmsstraße 76). (gez) Frau von Savigny Victoriastraße 15).

Berliner Hülfsverein für die Armee im Fel de. In der heu— tigen am 25. Jun Versammlung des Berliner Hülfsvereins für die Armee im Felde wurde das nachstehende Statut angenommen: 13. Die Aufgabe des Berliner Hülfs Vereins für die Armee ist die Unterstützung der, Trup— pen im Felde, vor Allem der Kranken und Verwundeten in den Lazarethen. 2 Der Verein wird seinen Zweck selbstständig verfolgen, jedoch auch mit anderen Vereinen dieser Art, sowie mit der Re⸗ gierung sich in Beziehung setzen soweit es zur Erreichung sei⸗· ner Zwecke erforderlich erscheint. 3 Die Ausführung leitet zunächst der in dem Verein eingesetzte Vorstand, bestehend aus den Herren: v. Brandt, v. Dachröden, A. Belbrück, Drews, Kochhann, Krause, Scabell, Siemens, Stavenhagen, Twesten, v. Unruh, Virchow, Vollgold, Zwicker. H Dieser Vorstand wird durch besondere Bekanntmachung jedesmal anzeigen, was für die Zwecke des Vereins erforderlich ist; ferner für einzelne Zweige seiner Thätigkeit je nach Bedürfniß Kommissionen, theils aus seinen Mitgliedern, theils aus anderen geeigneten Persönlichkeiten niedersetzen. 5) Die Listen der gezeichneten Beiträge werde in den Berliner Zeitungen veroffentlicht und wird in denselben von dem Vorstande Rechenschaft gelegt werden. 6) Sollte

bei der schließlichen Rechnungslegung sich ein Ueberschuß herausstellen, so wird derselbe nach Beschluß des Vorstandes zum Besten der im Kriege invalid Gewordenen, oder der Hinterbliebenen der Gefallenen verwendet werden. Den Unterzeichnern des Aufrufs vom 16. Juni e. a. zeigen wir an, daß die Geldbeiträge mit Listen der einzelnen Geber an Gebrüder Schickler, Gertraudtenstr. 16, gegen Quittung abzuliefern sind. Die Natu— ralgaben werden voriäufig im Haupt-Depot der Feuerwehr, Lindenstr. 50, in Empfang genommen. Ebendaselbst werden die Anmeldungen zur Auf- nahme von Kranken und Verwundeten und zu sonstigen Hülfsleistungen entgegengenommen.

In der Nicolaischen Verlagsbuchhandlung in Berlin, Brüderstraße Nr. 13, ist erschienen: Liebenow's Uebersichtskarte von Deutsch⸗ land nach der Abstimmung vom 14. Juni 1866. In sauberem Farbendruck. gr. Folio. à 77 Sgr. Der Ertrag von dieser schön ausge⸗ führten Karte wird dem Central Comité des preußischen Vereins zur Pflege im Felde verwundeter Krieger überwiesen.

Frankfurt a. O., 5. Juli. Gestern Abend 11 Uhr ging eine Ladung von Wein, Bier, Branntwein, Chocolade, Fleischwaaren, Apfelsinen, Eigarren 2c. in 71 Colli, zum Gewicht von 147 Centner 54 Pfd., unter Begleitung der Herren Schindler, Lienau und Mende, an die Armee des Prinzen Friedrich Karl nach Turnau ab. Erst vorgestern war durch Anschlag zur Einliefe rung von Erquickungen für die Truppen aufgefordert worden, und es konnte schon gestern diese hübsche Lieferung abgesandt werden. Es ist die Absicht, alle acht Tage mit diesen Lieferungen fortzufahren, da der Gedanke an unsere Helden alle beseelt, und die Pflicht einer kleinen Aufmerksamkeit überall gefühlt wird. ;

Driesen, 27. Juni. Gestern hat sich hier unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Jacobitz ebenfalls ein Verein zur Pflege im Felde ver wundeter und erkrankter Krieger und zur Unterstützung der Frauen und Kinder einberufener Reserve, und Landwehrmänner konstituirt. Hinsichtlich des ersten Theils der mitgetheilten Wirksamkeit des Vereins wird sich der⸗ selbe an den in Frankfurt a. O. kürzlich gebildeten anschließen und sich so⸗ mit zugleich als ein Glied des Preußischen Central! Vereins zu Berlin be⸗ trachten. Betreffs des zweiten angegebenen Zweckes wird die Thätigkeit des Vereins lediglich auf unsere Stadt beschränkt bleiben. Sofort in der Ver—⸗ sammlung ausgelegte Listen zur Zeichnung einmaliger und monatlicher ö bewiesen in ihren Resultaten die rege Theilnahme für die gute

ache.

Friedeberg N. M. Bereits am 17. Juni hat sich, angeregt durch den interimistischen Landrath von Zastrow für den Kreis, und durch den Bürgermeister Treu für die Stadt Friedeberg ein Hülfs Verein zur Beschaffung von Lazarethbedürfnissen und zur Unteistützung der zurück, gebliebenen Soldaten Familien gebildet. Dem Lokal ⸗Verein hat sich ein besonderer Frauen ⸗Verein angeschlossen. Liebesgaben aller Art fließen reich

lich zu.

Königsberg, 3. Juli. In Folge am Sonnabend hier eingegange ner Aufforderung vom Kriegsschauplatze sind von dem hiesigen Krankenhaus⸗ der Barmherzigkeit sechs Schwestern zur Krankenpflege abgegeben, welche bereits am Sonntag mit dem Eourierzuge nach Görlitz abgereist sind.

Tilsit. Zu der auf den 26sten von dem Herrn Oberbũurgermeister Kleffel einberufenen Versammlung hatten sich etwa 30 Personen der ver- schiedensten Parteifarben eingefunden. Man beschloß, sich als selbststãndigen Verein zu konstatiren, dessen Zweck darin bestehen solle, den bedürfti ˖ gen Angehörigen der zur Armee einberufenen Mannschaften aus dem Tilsiter Kreise Unterstüͤtzung zu gewähren. Vorausgesetzt wurde, daß der Landkreis an diesem Vereine sich betheiligen werde. Die Grundzüge des Vereins wurden festgestellt, und soll zur ve tien Konstituirung dessel⸗ ben auf nächsten Dienstag eine zweite Versammlung berufen werden

Gumbinnen, 28. Juni. In Folge veröffentlichten Aufrufes einer Anzahl hiesiger Bürger zu einer Berathung darüber: wie die Noth der im Felde verwundeten und erkrankten Krieger am zweckmaßigsten zu lindern seie, war am vergangenen Dienstage eine von etwa 120 Personen be- suchte Versammlung in der Bürger -Ressource zusammengetreten. Es wurde dort ein Comits gebildet, das die Aufgabe übernemmen bat, fei. willige Beiträge zur Unterstützung der im gegenwärtige Kriege ver wundeten und“ nolhleidenden Krieger in Empfang zu nehmen und zur sofortigen vollständigen Verwendung an das Berliner Central ˖ Comite abzuführen. Auf den mit großer Majorität angenommenen Antrag des Redacteur Stein sprach sich die Versammlung ausdrücklich gegen jede an dere als die obige Verwendung der eingehenden Gelder aus. Das in

Versammlung gewählte Comité bestebt aus den Beamten Landrath

k 8 . . WJ