1866 / 167 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2 Umstandes, an der Konkurrenz um die Belohnungen nicht Theil nehmen.

Die als Mitarbeiter oder Sachverständige zu einer Klassen— Jury zugezogenen Aussteller sind, was die Erzeuͤgnisse der Klasse betrifft, im Betreff deren sie ihr Gutachten abzugeben . sind, von dieser Konkurrenz ebenfalls ausgeschlossen.

Die aufe fn. Kommission behält sich jedoch vor, gewisse Ausnahmen 21 e in den vorstehenden Paragraphen erwähnten Ausschließungen zu

estatten. . Art. 17. Die fremden Kommissionen werden ersucht, bei jeder der Klassen-Juries Abgeordnete zu bezeichnen, welche beauftragt sind, alle diejenige Auskunft zu ertheilen, welche geeignet ist, die Jury im Betreff der Aussteller ihres Landes zu informiren. Die Wohnung diefer Abgeordneten muß der Kaiserlichen Kommission vor dem 26. März 1867 angezeigt werden.

Hinsichtlich der französischen Section werden diese Functionen bei jeder Klassen-Jury von dem betreffenden Comité für die Zulassung verrichtet.

Art. 18. Vom 1. bis 14. April schreitet jede Klassen-Jury der Gruppen 2, 3, 4, 5, 6 und 10 zur Prüfung der Erzeugnisse und klasfifizirt, ohne Unterschied der Nationalität, diejenigen Aussteller, welche ihr einer Belohnung würdig scheinen. .

Die Klassen - Jury stellt demnächst die Liste der Aussteller auf, welche, unter Anwendung des Art. 16, von der Konkurrenz ausgeschlossen sind und schlägt die Ausnahmen vor, welche sie für nöthig erachtet.

Sie klassifizirt endlich, ohne Unterschied der Nationaliät, die Gehülfen, Werkführer und Arbeiter, die sie entweder wegen ihrer dem Ackerbau oder den Gewerben geleisteten Dienste, oder wegen ihrer Theilnahme an der Er zeugung von bemerkenswerthen, zur Ausstellung gelangten Gegenständen glaubt besonders hervorbeben zu müssen.

Die Classificationslisten sind mit der Unterschrift der Mitglieder, welche an den Arbeiten Theil genommen haben, zu versehen, und von dem Be— richterstatter spätestens den 14. April 1867 dem General⸗Kommissariat zu übergeben. ;

Die Klassen-Juries der 52. und 95. Klasse liefern nur die erfor derlichen Nachweise, um die Zahl der Belohnungen festzustellen, welche diesen Klassen zuzuerkennen sind, und schlagen diejenigen Mitarbeiter vor, welche sie bei der permanenten, nach Maßgabe der Natur der ausgestellten Gegen stände erforderlichen Prüfung unterstützen sollen.

Hat eine Klassen- Jury die hier oben bezeichneten Listen am 14ten April nicht vorgelegt, so hat die Kaiserliche Kommission die Anfertigung derselben von Amtswegen anzuordnen.

Art. 19. Vom 1. bis 14. April stellt jede Klassen Jury der Gruppen 7, 8 u. 9 eine Liste der Mitarbeiter auf, welche sie zur successiven Prüfung der Erzeugnisse während der Dauer der Ausstellung zuzuziehen wünscht und liefert die zur Feststellung der Zahl der Belohnungen erforder. lichen Nachweise.

Art. 20. Die Praäͤsidenten und Berichterstatter der Klassen. Jurie sind die Mitglieder der Gruppen -Juries, die Vicepräsidenten sind im Fall der Abwesenheit der Präͤsidenten deren Stellvertreter.

Außer diesen Mitgliedern sind für jede Gruppen- Jury ein Prãäsi⸗ dent und zwei Vicepräsidenten zu ernennen.

Die Vertheilung der Präsidenten und Vicepraͤsidenten der Gruppen · Juxries unter die verschiedenen Nationen ist in der beigefügten Uebersicht B. (Kolonne b. und c.) festgestellt.

In Uebereinstimmung mit Art. 3 werden die französischen Präsidenten und Vicepräͤsidenten unmittelbar von der Kaiserlichen Kommission ernannt; 6 werden von den Kommissionen der betreffenden Nationen be⸗ zeichnet.

Der Secretair jeder Gruppen Jury wird von der Kaiserlichen Kom— mission ernannt.

Art. 21. Vom 15. bis 28. April prüft jede Gruppen Jury der Gruppen 2 3, 4. 5, 6 und 10 die zu ihrer Kompetenz gehörigen Recla— mationen, setzt die von den Klassen - Juries aufgestellten Classifications.· listen fest, und vermerkt neben jedem Kamen die Belohnung, welche sie zur Bewilligung vorschlägt

Rücksichtlich der Klassen 52 und 95 setzt sie blos die Zahl der Beloh⸗ nungen fest.

Sie zieht su ccessive jede Klassen Jury zu den Berathungen zu, welche diese angehen. Die so zugezogenen Mitglieder haben berathende Stimme. Diese ersten Arbeiten der Gruppen Juries müssen bis spätestens den 28. April beendigt und das Resultat derselben muß dem General- Kom— missariat übergeben sein. Sind die Arbeiten in dieser Zeit nicht beendet, so hat die Kaiserliche Kommission die zu diesem Zweck erforderlichen Anord— nungen zu treffen.

Art. 22. Vom 15. bis 28. April stellt die Gruppen- Jury der Gruppen 7, S und g die von den Klassen-Juxies gefertigten Tisten der zugezogenen Mitarbeiter fest und übergiebt dem General · Kommissariat die Vorschlage bezüglich der Zahl der jeder Klasse zuzutheilenden Belohnungen.

Art. 23. Die Präͤsidenten und Vicepräsidenten der Gruppen- Ju ries sind berufen, den oberen Rath der Jury zu bilden.

Ver Vorsitz in diesem Rath steht einem der Vicepräsidenten der Kaiser— lichen Kommission zu. .

Die Functionen des Secretairs werden von dem Secretair und dem Secretair⸗Adjunkten der Kaiserlichen Kommission verrichtet.

Art. 24. Vom 29. April bis 5. Mal vertheilt der obere Rath die Gesammtzahl der Belohnungen unter die verschiedenen Gruppen.

Der Rath kann, wenn es nüßlich erscheint, die Zahl der Medaillen zu vermehren, der Kaiserlichen Kommssston vorschlagen, zu dem Ende von der zu großen Preisen und zu Geldbelohnungen bestimmten Summe 50/000 am, 1 n g. zu entnehmen.

ie Arbeiten des ob ü ü i be⸗ ner e, ern Raths müssen spätestens den 5. Mai be

rt. 25. Ein Bericht über die Ausstellung der Ackerbau. und Ge werb Erzeugnisse wird unter der Leitung und Sher nfsth eines Comitè's

veröffentlicht werden, dessen Mitglieder, auf den Vorschlag des obern Raths, die Kaiserliche Kommission ernennt.

Art. 26. Vom 6. bis 12. Mai vertheilt jede der im Art. 21 er= wähnten Gruppen Juries die vom obern Rath bestimmten Beloh⸗. nungen unter die betreffenden Klassen.

Das Resultat dieser Arbeit ist dem General · Kommissariat spaͤtestens den 14 Mai zu übergeben.

Art. 27. Während der ganzen Dauer der Ausstellung ernennt die Kaiserliche Kemmission alle vierzehn Tage die temporairen Mitarbeiter, welche beauftragt sind, die Klassen - Juries in der Prüfung der zur Konkurrenz an den entsprechenden vierzehn Tagen auf der Ausstellung vor. gelegten Erzeugnisse, Verfahrungsarten und Arbeitswerkzeuge der Klassen 6] bis 88 zu unterstützen.

Diese Mitarbeiter werden aus den in Gemäßheit des Art. 22 festge · setzten Listen gewählt.

Den zweiten Tag jedes vierzehntägigen Zeitraums klassifizirt das aus den Geschworenen und den Mitarbeitern gebildete temporaire Comité die Aus teller, Mitarbeiter und Arbeiter, die es der Belohnung für würdig er— achtet, und ordnet sie in vier Kategorieen unter den Titein! erste Preise, zweite Preise, dritte Preise, ehrenvolle Erwähnung, in partieller Konkurrenz. Diese Liste kann sofort veröffentlicht werden.

Art. 28. Vom 15. bis 20. Oktober fertigen die Gruppen ⸗Juries der Gruppen . 8 und 9 nach der Aufnahme der von den temporairen Tomitè s, in Gemaͤßheit des vorstehenden Artikels zuerkannten Preise, für jede Klasse die Gesammtliste der Aussteller so wie die der Mitarbeiter und Arbeiter, und verleihen die Belohnungen, welche der obere Rath zu ihrer Verfügung gestellt hat.

Das Diplom zählt die Preise und ehrenvollen Erwähnungen auf, welche dem betreffenden Aussteller von den verschiedenen temporären Comi⸗-

tès während der Dauer der Ausstellung zuerkannt worden sind.

Art. 29. Die Klassen - Juries der Klassen 52 und 95 legen spätestens den 20. Oktober der Kaiferlichen Kommission die Vorschläge, bezüglich der Belohnungen, vor, welche die Gruppen-Jury ihnen reservirt hat.

Die Kaiserliche K . . diese Vorschläge Beschluß.

1 66e ; Besondere Bestimmungen in Betreff einer neuen Gattung von Belohnungen.

Art. 30. Eine besondere Gattung von Belohnungen wird zu Gunsten derjenigen Personen, Etablissements und Ortschaften kreirt; welche durch ihre Organisation, oder durch ihre besondern Einrichtungen und Anordnungen unter allen an derselben Arbeit Betheiligten ein einträchtiges Zusammenwirken be— n und die leibliche, sittliche und geistige Wohlfahrt der Arbeiter gesichert haben.

Diese Belohnungen bestehen in: zehn Preisen zum Gesammtwerthe von hundert Tausend Franken und zwanzig ehren vollen Erwähnungen.

Ein großer Preis von hundert Tausend Franken kann außerdem einer Person, einem Etablissement oder einer Ortschaft zuerkannt werden, welche n, dieser Beziehung durch eine ganz besondere Ueberlegenheit aus— Arxt. 31. Eine besondere Jury hat die Verdienste zu würdigen, welche für diese Gattung von Belohnung geltend gemacht 6 ie. e, den . die Form, unter welcher sie zuerkannt werden.

; m dieser Vice. Pra aaise ss en bee e u io ö. Jury kommt einem der Vice Präsidenten der

Rin Feschhm zahl. der Mitglieder wird auf fünf und zwanzig, ein.

schließlich des Präsidenten festgesetzt.

Die Vertheilung unter die verschied ͤ iebt si Beuc dr ell uns ö. e verschiedenen Nationen ergiebt sich aus der

Die Functionen des Secretairs werden v ir d iser⸗ lichn gon e fen 2 erden von dem Secretair der Kaiser Ant. 32. Wird die Ernennung nach Art. 3 nicht vor dem 1. Dezem⸗˖ n, , n., ö , Kaiserliche Kommission die fremden Ge⸗ er den bei ihr Seitens d ; i= . ihr Seitens der verschiedenen Regierungen accredi Art. 33. Die Zahl der anwesenden Mitglieder, welche ültigkeit * vesen zur Gültigkeit der Entscheidungen der Jury nöthig sind, wird auf achtzehn festgesetzt. 3 . . . , werden nach Stinimeninehrheit . er große Preis kann nur durch die M ĩ zei Dri ö ö. ehrheit von zwei Dritteln

Art. 34. Die Anträge und Dokumente, welche bestimmt sind, ei Individuum, ein Etablissement oder eine Eiger fn ö neue falt. von Belohnungen in Vorschlag zu bringen, müssen vor dem 1. Dezember 1866 an den Staatsrath und General ⸗Commissair adressirt werden.

Art. 35. Die Jury hält am 1. Dezember 1866 eine erste Sitzung, um die für die Instrüction der Anträge zu befolgenden Regeln festzustellen und . Hilf ung derselben zu beginnen.

rt. 36. In einer zweiten und letzten Sitzung vom 15. April bis 14. Mai 1867 setzt die Jury die Vertheilung und Bestimmung er ae endgültig fest. Diese Preise werden zu derselben Zeit vertheilt, wie die übri⸗ gen Belohnungen, nämlich am 1. Juli 1867. Geschehen und berathen von der Kgiserlichen Kommission, den 7. Juni 1866. Der Staats minister, Vice · Präsident ; gez) E. Rouher. Der Secretar: gez E. B. de Chaucourtois. Für gleichlautende Abschrift: Der Staalsrath, General · Sommissar (gez) F. Le Play.

wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 12. Juli 1866.

Die Central-Kommission sür die Pariser Ausstellung. Delbrück,

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neber si cht A. Zahl der französischen und fremden Mitglieder in jeder Unter Abtheilung der interna tionalen Jury.

Gruppen und Klassen

(Vergleiche das dem Allgemeinen Reglement beigefügte Classifieations⸗System).

Zahl der Mitglieder

Zahl der Mitglieder nach Klassen ˖ Serien.

nach Klassen. Gesammtzahl.

Franzosen Zusammen Franzosen. Zusammen Franzosen Zusammen.

Jury der schönen Künste (Tit. Ih. Sectionen der Jury und Gruppen ˖ Jury. 1. Section, Klassen ĩ und 2 vereinigt 2. ' 8 ; A4 4. Section, Klasse 5 Klassen 1 bis 5

räsident der Gruppen ˖ Jury 6 des Ackerbaues und der Gewerbe (Tit. III.)

Klassen ·˖ Juries. Klassen 6, 7, 8, 9, 10, d w

1. Gruppe.

2. Gruppe. 8 13 D Klassen 14, 16, 17, 18, 22, 24 u. 26 * 15, 19, 20, 21, I Klassen 14 bis 26 Klassen 27, 28, 29, 30, 31, 93 u. 3 v 32, 36, 37, J Re, ,, . · ·· J Klassen 40, 43 und 44 A1 und 46 Pv 42 und 45 Klassen 40 bis 46 2244 Klassen 47, 48, 50, 51, 52, 53, 54, 56, 59, 63 und 65 * 49, 60, 61, 62, 64 und 66 x55, 57 und 58 * k ; Klassen 67, 68, 69, 70, 71, 72 und 73 Klassen 67 bis BD. D . J ; Klassen 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81 und 82 Klassen 4 bis 82. Klassen 83, 81, 85, 86, 87 und 88 Klassen 83 bis 88 Klassen 89, 90 und 95 Klasse 91. Klassen g2ꝛ, 93 und 94 . Klassen 89 bis 95

Gesammtzahl der Mitglieder der Klassen ⸗Juries Gruppen -Juries.

3. Gruppe.

4. Gruppe.

5. Gruppe.

6. Gruppe. J. Gruppe. 8. Gruppe. 9. Gruppe.

10. Gruppe.

2. Gruppe. 3. Gruppe. 4. Gruppe. 5. Gruppe. 6. Gruppe. J. Gruppe. 8. Gruppe. 9. Gruppe. 10. Gruppe.

itglieder; die Präsidenten und Berichterstatter der . die Pen enen und Berichterstatter der Mitglieder, die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder; die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder, die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder, die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder, die Präsidenten und Berichterstatter der Mitglieder, die Präsidenten und Berichterstatter der Vice Präsidenten der 9 Gruppen -⸗Juries Präsidenten der 9 Gruppen-Juries

Ober Rath.

Gruppen 2 bis 10.

Mitglieder

1

Mitglieder, die Präsidenten und Berichterstatter der ö. Klassen ·˖ Juries

ö ; ; ; =Juries Mitglieder die Präsidenten und Vice ⸗Präsidenten der 9 Gruppen⸗Jurie . einer der Vice ⸗Präsidenten der Kaiserlichen Kommission

Besondere Jury für die neue Gattung von Belohnungen:

Präsident einer der Bice⸗Präsidenten der Kaiserlichen Kommission

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Zusammen 260 Vorbehalten . Ueberhaupt

Markt- Breise und Börsen-Nachrichten.

Murk tBùrelise.

Berlin, den 12. Juli. Lande: Roggen 1 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Thlr. 10 8gr., hlr. 8 Sgr. 3 Ef. ; 2 1 Weizen 2 Thlr. 27 Sgr. Ef, aueh 2? Thlr. 17 88r. 6 Pf. und 1 Thlr. 25 Sgr. Roggen 1 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf., aueh 1 Lhlr. 22 Sgr. 6 Pf. und 1 Thlr. 29 Sgr. Erosse Gerste 1 Lhr. 20 8gr., auch 1 Thlr. 15 Sgr., und 1 Thlr. 10 Sgr. Hater 1 Lhlr. 8 Sgrr: 3 Pf., auch 1 Thlr. 8 Pk. Erbsen 2 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf., aues 2 Thlr. 10 Sgr. Futtererbsen 1 Thlr. 27 Sgr. 6 Ek. Das Schock Stroh 10 Thlr., anch 9 Thlr. und 7 Thlr. 15 Sgr.

Der Centner Heu 1 Thlr. und 24 Sgr., geringere Sorte aueh 1738gr. 6 Pt.

Kartoffeln, der Seheffel 1 Thlr. ? Sgr. 6 Ef., aueh 1 LThlr, und 27 Sgr. 6 Pf., metzenweis 2 Sgr. 6 Ef, aueh 2 Sgr. und 1 Sgr. 9 Ef.

Die Marktpreise des Kartoffel- Spiritus, per 8000 pre Cent nach Tralles, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am

1333 133 Thlr. 133 T.

133 hr. ohne Fass. 1344 —133 Th. 133* 1 13 Th.

6. Juli 1866

ö lin, den

H erhiner etre Iehörs e vom 13. Juli. 2. 2 ĩ l 44 68 Thlr. naeh Qualität, ord. bunt polnischer 54 air, 2 bez., Lieferung pr. Juli- August 59 Thlr. nominell,

. 10 Thlr. Br., 60 G. . . ori. 42 Thlr. ab Boden bez., 80 - Sipfd.

2 en nn ab Kahn bez., 81 - Szpfd. 437 3 Thlr. am Bassin bea,