1866 / 177 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Gefecht bei Horenowes am 3. Juli 1855 2te 4pfdge. Batterie

Kan. Julius Peschel aus Breslau. L. v. am Unterarm. ;

Kan. Philipp Woitol aus Wendrin, Kr. Rosenberg. L. v Granatsplitter am rechten Arm. Bei der Truppe.

Gefecht bei Rodow am 3. Juli 1866 5ᷣte 4pfdge. Batterie Kan Emanuel Student aus Wierschlesche, Kr. Groß-Strehlitz. L. v. Streifschuß am Kopf. Laz. Nedelist. Gefecht bei Horenowes am 3. Juli 1866 6te 4pfdge. Batterie.

Serg. Joseph Schrolle aus Glatz T. Granatschuß in den Unterleib. ö Zer⸗

Kan. Joseph Hoffmann aus Langendorf, Kr. Neisse. 2. schmetterun beider Beine, Zerreißung der Bauchhöhle und Bruch des linken Arms

Gef. Carl Fiebach aus Breslau. S. v Oberschenkels durch Granatsplitter

Durch Granatsplitter Durch

Zerschmetterung des linken

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Kan. Gottlieb Haase gus Boguslawitz, Kr, Moln. Wartenberg. Sy.

Zerschmetterung beider Oberschenkel durch Granatsplitter. Gef Carl Meetzke aus Rogan, Kr. Schweidnitz. Verm—

2te 6pfdge. Batterie. 54 Rudolph Funke aus Freyhan, Kr. Militsch. S. v. Granatsplitter am rechten Fuß. Kan. Julius Göbel aus Petersdorf, Kr. Breslau. S. v. Granatsplitter am rechten Knie.

4te 6pfdge. Batterie.

Obergef. Max Müller aus Swoitsch, Kr. Breslau. S. v. Clan lit am linken Oberarm.

Gef. Franz Barton aus Matzkirch, Kr. Cosel. S. v. splitter an der linken Wade.

Tromp. August Welzel aus Friedrichseck, Kr. Neisse. L. v. tusion durch Grangtsplitter. Bei der Truppe.

Durch

Durch

Durch Durch Granat

Contu

Tromp. . Klose aus Kaltenbrunn, Kr. Schweidnitz. L. v.

Durch Granatsplitter am linken Bein. Bei der Truppe, Kan. Adolph Seeliger aus Polsnitz, Kr. Schweidnitz. L. v Granatsplitter am Kopf.

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Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

Das Abonnement beträgt 1 Thir. sür das Vierteljahr ; jn allen Theilen der Monarchit ohne preis - Erhöhung.

Königlich Preusßischer

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(nahe der Ceipnigerstr)

Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 24. Juli.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ö. ten Zwischenpunkten preußische Feldpost⸗Relais an folgenden Orten eingerichtet worden:

Dem Theater-Unternehmer Martorel zu Potsdam den Charakter als Kommissions-Rath beizulegen.

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wegen Einberufung der beiden Häuser des Land— tages der Monarchie. Vom 18. Juli 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, in Gemäßheit des Artikels 51 der Verfassungs— Urkunde vom 31. Januar 1850 auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt:

Die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den

30. d. Mts, in Unsere Haupt- und Residenzstadt Berlin zu

sammenberufen.

Das Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Hauptquartier Brünn, den 18. Juli 1866.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Bismarck-Schönhau sen. Frhr. von der Heydt. von Roon. Graf von Itzenplitz. von Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

Ḿtnisterinm für Handel, Arbeiten.

Bekanntmachung

Nachdem zwischen Berlin und Frankfurt a. Main eine

regelmäßige Eisenbahn⸗ und Post-Verbindung sowohl auf dem Wege Über Eisenach, als über Kassel inmittelst wieder hergestellt worden ist, werden Fahrpostsendungen (Gelder und Päckereiem) nach Frankfurt a. Main, imgleichen nach em mr, Soden, Höchst und Hattersheim, wohin von Frankfurt a. Main eine regelmäßige , besteht, nunmehr wieder in dem früheren Umfange zur Beförderung durch die preußischen Post⸗ e en, angenommen.

Nach allen übrigen Orten der süddeutschen Staaten muß die Versendung von Fahrpostgegenständen wegen der fortdauern⸗

den Unterbrechung der betreffenden Fahrpost⸗Verbindungen bis dem Bürtgu d

Stunden von 8 Uhr früh bis

auf Weiteres noch ausgeschlossen bleiben. Berlin, den 21. Juli 1866. General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

. , , , , , ., Zur Verbindung der bei der Königlichen Armee befindlichen

Mühler. Glat.

Gewerbe und öffentliche

lung publizirte

werden auͤch die Legitimationskarten zu der Eräff Sitz ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Be⸗

mobilen Feld⸗Postanstalten mit der Heimath sind an geeigne⸗

Hannover, ggf. Leipzig, Dresden, Zittau, Reichenberg, Friedland in Böhmen, Turnau, Gitschin, Horritz, Parduhitz, Hohenmauth, Zwittau, Skalitz in Mähren, Brünn, Pohrlitz, RNikolsburg, Prag, Iglau, Trautenau, Königinhof un Nachod.

Dleselben vermitteln zugleich für, die im Orte oder in

dessen unmittelbarer Nähe befindlichen Kommando's preu⸗

ßischer Truppen, so wie insbesondere auch für Lazarethe im

Hrte und in der Umgegend den Postverkehr nach und aus der

Heimath.

Sofern Angehörige in der Heimath an Verwundete in den Lazarethen an solchen Orten oder deren Umge— gend Briefe oder Geldbriefe zu versenden haben, empfiehlt es sich, dieselben noch einmal in ein Couvert an das ü ng Relais adressirt einzuschließen, damit auf diese Weise bestimmt ausgedrückt werde, daß der Relaisort als Abgabe⸗Post-A1nstalt zu dienen habe.

Eine gleiche Vorsicht empfiehlt sich bei Briefen an Militairs

und MilitairBeamte, die an solchen Relais⸗-Orten oder deren

Umgegend zu einem abgezweigten, oft lange Zeit verweilenden Kommando gehören sollten, da sonst die Post⸗Anstalten in Zweifel gerathen, ob der Brief, etz nach dem Relait⸗rte, icht nach der mobilen Feld⸗Post-⸗Anstalt des Truppenkörpers zu e. sei⸗

Briefe und Geldbriefe nach den Lazareth⸗Orten Trautengu

und Königin hof erhalten die schnellste Beförderung, wenn

sie mit dem Vermerk via Landeshut versehen sind, Briefe und Geldbriefe nach Nachod, bei dem Vermerk via Nach dem Lazareth⸗Orte Skalitz in Böhmen findek eine Verbindung von Nachod aus durch Ordonnanzen

. dergleichen Briefe können unter Couvert dem Feld⸗Post⸗ Relais in Nachod via Glatz zugesandt werden.

Berlin, den 21. Juli 1866. General⸗Post⸗Amt. von Philipsborn.

Meinisterinm des Innern.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme 7 die in Nr. 36 ber GesetzSamm⸗ llerhöchste er n vom 18. d. Mts.,

durch welche die beiden Häuser des Landtages der Mon— archie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 30. Juli d. J. in die Haupt- und Nesidenz⸗ stadt Berlin zusdmmenberufen sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungs-Sitzung in dem Büreau des Herrenhaguses und in Hauses der Abgeordneten am X. d. M in den bends und am 30 d. Mts. in In diesen Büreaus

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den Morgenstunden offen liegen wird.

zug auf dieselbe Gre, werden. Berlin, den 3. Juli 1866 Der Minister des Innern. Graf zu Eulen burg