vas Abonnement beträgt 1 Thlr. ür das WMertelfatr in allen Theilen der Manarchie ohne preis Ernöhunng.
Ale po- Austasten des a- *
in ehmen 8 — ee 3 n , Wilhelms · C , M . nahe der Cem ersr,)
**
zeiger.
Berlin, Freitag, den 27. Juli
1866.
— 0 m . m.
w e 0 — D * *
* ᷣ — — — , m — 7 *
Se. Majestat de
Dem Fürstlich Lippeschen Staats« von Oheimb den Stern zum Königlichen Klasse, dem Haupt ⸗-Zollamts⸗Assistenten Stollenwerk zu Aachen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse und dem evan— gelischen Schullehrer Kleinfeld zu Ototschen im Kreise Marien werder den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, ferner.
Dem Kreisgerichts⸗-Salarien⸗ und Simon in Lübenscheid den Charakter als verleihen.
und Kabinets⸗Minister
Depositalkassen⸗Rendanten Rechnungtz Rath zu
Priv il eg ium wegen A us fertig ung a uf den Inh a⸗ ⸗ ber laüten'der Kress-Sbligationen des Pr. Fried⸗
— fänder Kreises im Betrage von 30,000 Thalern.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. Nachdem von den Kreisständen des Prenß Kreises auf dem Kreistage vom 28. März 1866 beschlossen wor⸗ den, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten, außer den durch die Privilegien vom / Oktober 1864 (Ges. Samml. pro 1864, S. 667 ff) und vom 8. Mai 1865 (Ges⸗Samml Pro 1865, S. 634 ff.) genehmigten Anleihen von resp. 120,000 Thlr. und 30,000 Thlr. annoch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anleihe zu beschaffen, wollen der gedachten Kreisstände zu tende, mit Zintzeoupons versehene,
dbare Obligationen zu dem an- lr. ausstellen zu dürfen,
genommenen da sich hierg Schuldner
§. 2 des Obligationen zum
*
Thaler *
A
3
A
—— 30000 Thaler, z .
nach dem anliegenden Schema a) auszufertigen, mit gun
Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und
der burch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung j
vom Jahre 1868 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von mort
Schuldperschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges
vilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der recht⸗
lichen Wirkung erthetlen, daß ein ieder Inhaber dieser Qbliga⸗
tionen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertra⸗
ae, Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen
fugt ist . Daß vorstehende Privtlegium der Rechte Dritter ertheilen und wo der e . der Obligationen eine Staãts nicht übernommen wird, ist zur allgemenen Kenntniß zu bringen.
1090 Thlr., 6h
165 56
*
*
r König haben Allergnädigst geruht:
Kronen ⸗Orden zwelter
isch Friedländer
diesem
einer nach hrlich
den amortisirten Pri ⸗
— M
wer =/ r .
Urkundl rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri beigedrucktem Königlichen Insegel, ) 63 Gegeben Berlin, den 13. Juni 1866 (1. 8.) gez. Wilbelm.
ggez von der Heydt. Graf von Itzenpliß. Graf zu Eulenburg.
—
und
4
ö Regierungsbezirk Königsberg Obligatton des Kreises Pr. Friedland. III. Serie über. preußtsch Courant. —
Auf Grund des unterm beschlusses vom 23. März 1866 und des Allerhi voln ten ... wegen Aufnahme einer Schuld von 3600 z haler
bekennt sich die ständische Kemmissson des Kreises Pr. Ffiedland, Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gilltige, Selten bes Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Cf h f von Thalern, in Buchstaben von. n preußisch Courant, nach dem gesetzlich bestehenden Münzfuße, welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf hrozent jährlich zu
verzinsen ist. en Schuld von 30000 Thalern geschieht
Provinz Plreußen
bestätigten n, ,. jsten Privilegtumts
2 *
Vie Rückzahlung der vom Jahre 1868 ab allmälig aus un enz zu diesem Behufe ge ildeten
ng . von wenigstens Einem Prgzent des Kapitals eg, unter Zuwachs der Zinsen von den getllgten Schuldverschreibungen,
nach Maßgabe des ilgungsplanes,
Fie olgeordning der Cinlbsting der Schuldverschreibungen wir durch das Loos bestimmt. Pie Ausloosung erfolgt vom Jahre 18665 ab in dem Monate Juni jedes Jahres. Der Kreis behält sich fedoch bas Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, so iwie sämmtliche noch umlaufende Schuldvers wg n zu kündigen. Die ausgeloosten, so wie die gekündigten Schuldver⸗
khr n en werden unter Bezeichnung ihrer? uchstahen, Nummern wie des Termins, an welchem die Rückzahlung er
bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung 3 tech, brei, zwes und einen Monat dor dem Zahlungstermine in dem Preüßsschen Staats-Anzeiger dem Amtsblatke ber Königlichen Regie=
rung zu Königsberg und dem Friedländer Kreisblatte . Bis zu dem Tage/ wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in he b ahr ichen Terminen am 2 Januar und am 2 Juli, vom Jahre 186. ab gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher
Münzsorte mit jenem verzinset. . an . P ie Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfglgt Jen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinzcoupons, beziehungsweise dieser Schuld⸗ verschreibung bei ber Kreis Kommunaglfasse in Domnau, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits termin folgenden Jet
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präfentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der teren
Fälligkeit termine zurückzuliefern ö.
und Beträge so . soll, öffentlich
Für die fehlenden Zins couvons wird der Betrag vom Kapital abgezogen, .
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden so wie die inner · halß vier Jahren vom Ablaufe des Rulenden . gerechnet, nicht erhobenen Zinsen per fahren Mu
Das Aufgebot und die — —
Vg * 3 82
Schuld verschreibungen erfolgt n c Ordnung, Theil J. Ha n . seq. bei
u Bartenstem. Ingcougons können weder aufgeb ker e Dach foll . jenigen. welcher dem R up ons vor Abiauf 3 e eren.
durch Vorzeigung der Schuld
orti
m ae