1866 / 199 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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lichkeiten einzulösen, so daß, wenn nur einmal die Guano⸗Ein⸗ nahme frei, ein rascher Fortschritt des Landes zu hoffen teht. »Reuter's Office« meldet: New . 14. August r. „Hibernian é ). In New - Orleans sind verschiedene ilch der radikalen Convention und zahlrei e Neger verhaftet worden. Aus Mexiko wird vom 27 v. M. emeldet, daß in der Hauptstadt ein Aufstand versucht wurde, dessen Anstifter alsbald verhaftet und verbannt wurden. Nach Berichten aus Havanna h trifft Spanien Vorkehrungen zu elnem neuen Angriff auf Chili.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen ⸗Büreau. München, Dienstag, 14. August, Abends. Das Verbot der Ausfuhr von Proviantvorräthen nach Preußen und nach den von Preußen okkupirten Ländern ist aufgehoben. Ministe rial'Rath Lobowitz und Oberst Lieutenant Weiß sind nach Berlin abgereist.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Der dem Abgeordnetenhause vorgelegte Entwurf eines Wahlgesetzes für den Reichstag des nor ddeutschen Bundes nebst Motiven lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen z0 . verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landta ges der Wonagrchie was folgt:; §. 1. Wähler ist jeder unbescholtene ee, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat. J. 2. Von der Berech tigung zum Wählen sind ausgeschlossen: I. Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen; 2) Personen, über deren Vermö gen Konkurs. oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden ist und zwar jvährend der Dauer dieses Konkurs- oder Fallitverfahrens; Y) Perso— nen, welche eine Armen-Unterstützung aus öffentlichen oder Gemeinde— mitteln beziehen oder im letzten der Wahl vorhergegangenen Jahre bezogen haben. S. 3. Als bescholten, also von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen, sollen angesehen werden: Personen, denen durch rechtskräftiges Erkenntniß der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, sosern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt worden sind S 4. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder wahl, berechtigte Preuße, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Jahren dem Staate angehört hat. Verbüßte oder Qurch Begnadigung erlassene Strafen wegen politischer Verbrechen schließen von der Wahl nicht aus. S. . Personen, die ein öffentliches Amt beklei den, bedürfen zum Eintritt in den Reichsrath keines Urlaubs. 5. 6. Auf durchschnittlich 100,000 Seelen der nach der letzten Volkszählung vorhandenen Bevölkerung ist ein Abgeordneter zu wählen. Ein Ucberfchuß von wenigstens Fünfzigtausend Seelen der Gesammt⸗ Bevölkerung wird vollen Hunderttausend Seelen gleich, gerech net. Jeder Abgeordnete ist in einem besonderen Wahlkreise zu wählen. 8 Die Wahlkreise werden zum MAvecke des Stimmt abgebens in kleinere Bezirke eingetheilt. S. 8. Wer das Wahlrecht in nem Wahlbezirke ausüben will, muß in demselben zur Zeit der Wahl feinen Wohnsitz haben. Jeder darf nur an einem Orte wählen. 89 In jedem Bezirke sind zum Zwecke der Wahlen Listen auszu fegen, in welche die zum Wählen Berechtigten nach Zu- und Vor namen, Alter, und Wohnort eingetragen werden. Diese Listen sind spätestens vier Wochen vor dem zur ordentlichen Wahl bestimmten Tage zu Jedermanns Einsicht auszulegen und effentlich bekannt zu machen. Einsprachen gegen die Listen acht Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung bei der Be

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ist d

sind binnen acht X( welche die Bekanntmachung erlassen hat, anzubringen und inner⸗ vierzehn Tage zu erledigen, worauf die Listen ge⸗

r Diejenigen sind zur Theilnahme an der

n die Listen aufgenommen sind. S. 10. Die

; bei derselben sind Gemeinde ⸗Mit⸗

kein Staats- oder Gemeindeamt be⸗

wird in Person durch Stimmzettel

ausgeübt. S. 11. Die Wahl ist direkt. Sie er⸗

eit aller in einem Wablkreise ab⸗

tellt iner Wahl eine absolute Stimmen⸗

so ist nur unter den zwei Kandidaten zu immen erhalten haben. Bei Stimmen⸗ 12. Stellvertreter der Abgeordne⸗ Die Wablkreise und Wahlbezirke, lverfahren, insoweit dieses nicht Denemmwärtige Gesetz festgestellt worden ist, werden von der

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19 1 Königliche Regierung, als sie Bandes tage die Verfassungs-Reform beantragte, hierzu ire Wahlen hervorgehenden Parla⸗

Grundzüge der neuen en früheren Bundes⸗

ammintelker nnd am Juni i letzten Bundestags⸗ heilt worden bin präzisirt, daß die National⸗Vertre⸗ Nein setzes vom 12. April

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Mecklenburg Schwerin,

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/ der laufenden Verwaltung bis zur Höhe von Einhundertvierundfünfzig Millionen Thalern ermächtigt.

gekommen

Sachsen⸗Weimar -Eisenach, Mecklenburg Strelitz, Oldenburg, Braun⸗ schweig, Sachsen Meiningen, Sachsen - Altenburg, Sachsen ⸗Coburg- Gotha, Anhalt, Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarzburg- Rudol— stadt, Waldeck, Reuß ältere und Neuß jüngere Linie, Schaumhurg⸗ Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg, die Einladung zu einem Bündniß auf Grundlage der gedachten Grundzüge unter der Ver— pflichtung des baldigen militagirischen Anschlusses und zur Einberufung des Parlaments, sobald dieselbe von Preußen erfolge.

Diese Einladung haben nur die Regierungen von Sachsen-Mei⸗ ningen und Reuß ältere Linie abgelehnt. Den übrigen Staaten hat aber noch während des ausgebrochenen Krieges der Wunsch gusge— sprochen werden können, daß sie die Vorbereitungen zu den Parla- mentswahlen auf Grund des Reichswahlgesetzes vom 12. April 1849 durch Abtheilung der Wahlkreise und Wahlbezirke soweit einleiten möchten, daß im gegebenen Zeitpunkte sofort zur Ausschreibung der Wahlen geschritten werden könne.

Durch den Krieg sind inzwischen die Verhältnisse Nord⸗ und Mittel Deutschlands wesentlich umgestaltet worden. Es liegt im Interesse der Konsolidirung des neuen Bundes, daß der Zusammen— fritt des Parlaments bald erfolge. . .

Von der Mehrzahl der verbündeten Staaten liegen der König—

lichen Regierung bereits Mittheilungen über die getroffenen Wahl Vorbereitungen vor, und es ist nunmehr vor Allem nothwendig, daß für Preußen selbst diesen Wahlen die erforderliche geseßliche Grundlage gegeben werde. . Die Königliche Regierung legt zu diesem Zwecke dem Landtage das Reichswahlgesetz vom 12. April 1849 mit einigen nothwendigen Veränderungen als Wahlgesetz zum Reichstage des norddeutschen Bun— des vor, indem sie sich für das Wahlverfahren den Erlaß eines Regle— ments vorbehält.

Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Ent⸗

wurf eines Gesetzes, betreffend die Ertheilung der Indem—

nität in Bezug auf die Führung des Staatshaushglts vom Jahre 1862 ab und die Ermächtigung zu den Staats-Ausgaben

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für das Jahr 1866, hat folgenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 20.

verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

Artikel 1. Der Staatsregierung wird in Bezug auf die seit dem Beginn

des Jahres 1862 ohne gesetzlich festgestellten Staatshaushalts-Etat ge—

ührle Verwaltung, vorbehaltlich der Beschlußfassung des Landtages über die Entlastung der Staatsregierung nach Vorlegung der Jahres— Rechnungen, Indemnität ertheilt. E UArtikel 2. Die Staats-Regierung wird für das Jahr 1866 zu den Ausgaben

Urkundlich 2c. Moti ve.

Die Verhandlungen über den Staatshaushalts - Etat seit dem Jahre 1862 haben, wie bekannt, eine Vereinbarung nicht zum Erfolge gehabt. Die seitdem getroffenen Verfügungen über die Staatsmittel entbehren daher der gesetlichen Grundlage, welche nach Art. 99 der Verfassungs-Urkunde allein in dem jährlich festzustellenden Gesetßz über den Staatshaushalt zu finden ist.

Das Gesetz über den Staatshaushalts-Etat, wenn es zu Stande

wäre, würde der Staatsregierung zu allen in Ge⸗— desselben vorgenommenen Verwaltungshandlungen im Ermächtigung gewährt haben. Eine solche Ermächtigung für Verwaltungshandlungen, welche in der Vergtngenheit liegen, kann der Natur der Sache nach zur Zeit nicht mehr ertheilt werden. Um der Führung des Staats haushalts für die Zeit seit dem Beginn des Jahres 1862 eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bedarf es daher eines anderweitigen Ausspruchs der Gesetzgebung, welcher nur auf Er— theilung der Indemnität, d. h. auf Enthebung der Stgats⸗-Regierung von der Verantwortung dafür, daß überhaupt der Staatshaushalt während der gedachten Zeit ohne gesetzliche Feststellung eines Etats geführt worden ist, gerichtet sein kann.

Indem die Stagts⸗Regierung das Zeugniß für sich in Anspruch nehmen darf, daß sie bei der von ihr den Staatsmitteln gegebenen Verwendung nur für den Fortbestand einer geregelten Verwaltung, für Erfüllung der auf der Staatskasse ruhenden Verpflichtungen und für Erhaltung der bestehenden Einrichtungen gewissenhaft Sorge ge⸗ tragen habe, glaubt sie der Zustimmung des Landtages zu dem die Ertheilung der Indemnität aussprechenden Art. 1 des Gesetzentwurfs sich versichert halten zu dürfen. 56 ö Daß durch die Ertheilung der Indemnität der Prüfung der vorzulegenden Rechnungen über den Staatshaushalt, der etwanigen Monituͤr ihrer einzelnen Ansätze in quali und quant und dem⸗ gemäß der Beschlußnahme über die Entlastung der Staats-Re—⸗ gierung (Artikel 104 der Verfassungs⸗AUrkunde) nicht vorge⸗ griffen werden würde, erscheint nicht bedenklich: um jedoch jeden Zweifel auszuschließen, ist ein ausdrücklicher Vorbehalt in diesem Sinne in den Artikel 1 der Vorlage aufgenommen worden. .

Für das laufende Jahr hat die Staats-Regierung von der wieder—

holten Vorlegung eines Staatshaushalts⸗Etats abgesehen. Nachdem die Verwaltung bereits über sieben Monate ohne gesetzlich festgestellten Staatshaushalts-Etat geführt worden ist, würde ein Voranschlag im eigentlichen Sinn nur noch für einen geringen Theil des Jahres aufgestellt werden können. Eine derartige Vorlage aber würde weder dem Wortlaut des

mäßheit Voraus die

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Artikels 99. der Verfassungs-Urkunde, wonach die Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben des Staats für jedes Jahr erfolgen soll, nach den bestehenden Grundsätzen über bie Etats aufstellung und die Rechnungslegung, nach welchen die jährliche Etatsperiode als ein untheilbares Ganze zu betrachten ist, entsprechen. Die Vorlegung eines das gesammte laufende Jahr umfassenden Etats dagegen würde in ein zeitraubendes Betail der Berathungen führen, welche in dem Betracht, daß über den größeren Theil der Jahreseinnahmen bereits durch Verausgabung verfügt ist, im Wesent⸗ lichen nicht erst vorzunehmende, sondern bereits geschehene Verwen— dungen zum Gegenstande haben und demnach nur die Erörterungen antizipiren würden, mit welchen sich die künftige Rechnungsabnahime zu beschäftigen haben wird. ö

„Für das Jahr 1867 wird die Staats-Regierung es sich angelegen en lassen, den Stagtshaushalts-Etat dergestalt zeitig vorzulegen, daß die Feststellung desselben noch vor Eintritt der Etgtsperiobe gewlrtigt werden kann. Für das laufende Jahr dagegen würde sie, um für dle Verwendung der Staatsmittel eine gesetzliche Grundlage zu gewinnen den geeignetsten Weg in einer Kreditgeivährung erblicken. Demgemäß ist im Artikel 2 der Vorlage der Vorschlag foöͤrmulirt worden, die Staats regierung zu den Ausgaben der laufenden Verwaltung, d. h. zu den fort dauernden, so wie zu einmaligen und außerordentlichen Ausgaben, ab gesehen. von den durch die Kriegsführung veranlaßten außer⸗ Irdentlichen Aufwendungen, deren Deckung zufolge besonders eingebrachten Gesetz Entwurfs durch eine Anleihe in Aussicht ge— nommen ist, bis zur Höhe von 164 Millionen Thalern zu ermüächtigen, Für diesen Betrag ist im Allgemeinen der mit 157,237,199 Thalern abschließende Etats Entwurf für das laufende Jahr maßgebend gewesen, dessen Ansätze jedoch mehrfache Ersparnisse und Zurückstellungen zugelassen haben, so daß die in Vorschlag gebrachte Summe als voraussichtlich genügend angenommen werden darf. . 4

Die Justiz Kommission des Herrenhauses hat nach erfolg⸗ ter Berathung der seitens der Königlichen Staatsregierung zur ver— fassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegten vorläufig erlassenen Ver ordnungen, betreffend: I) das Verbot der Veräußerung von Geschützen, 2 die Einstellung des Civilprozeß⸗Verfahrens gegen Militair Personen, I) die Verlegung des gesetzlichen Umschlagstermins in Neu⸗Vorpom⸗ mern und 4) die Zuweisung der Truppen in Schleswig 2c. zum L. Wahlbezirk des Regierungs-Bezirks Potsdam für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten bei dem Hause die unveränderte Geneh— migung derselben beantragt.

Statistische Nachrichten. London, 13. August. Der kriminalstatistische Ausweis für das verflossene Jahr, welcher dem Parlamente in den letzten Tagen vorgelegt wurde, ist reich an interessanten Mittheilungen. Der selbe giebt zunächst über die vorgekommenen Verbrechen und ihre Strafen Auskunft. Die Anzahl der Morde war 135, einer mehr als im vorhergehenden Jahre, wovon 8 Fälle auf die hauptstädtische, 5 auf die übrige städtische und 76 auf die ländliche Bevölkerung kom⸗ men. (Auf Lancashire fallen 23, davon auf Liverpool allein 159. Mordversuche kamen 54 gegen 40 im vorhergehenden Jahre vor; Todtschläge 279 gegen 214 in 1864. Weiter finden sich unter der Rubrik Einbrüche 2615 Fälle 24 mehr als 1864. Raubanfälle 716, Brandstiftung 470 und Selbstmorde 787 (Bekanntlich wird von der Leichenbeschauer-Jury wegen der rechtlichen Folgen des Selbstmords wozu u. a. gehört, daß das Vermögen des fels de se an die Krone fällt in den meisten Fällen auf »zeitweiligen Wahnsinn« erkannt). Diebstähle und Diebstahlsversuche gab es 44,909, Vergehen gegen dle Jagdgesetze 10,392 u. s. w. Die Gesammtzahl der Verurtheilten war 312,822, darunter 501668 Frauenzimmer. Todesurtheile wurden 20 ausgesprochen gegen 32 im Jahre 1364, 29 im Jahre 1863, 28 im Jahre 1862, und 26 im Jahre 1861. Ein gewaltiger Abstand er⸗ giebt sich, wenn man ein Menschenalter zurückgeht: so wurden im Jahre 1825 z. B. nicht weniger als 1036 Todesurtheile gefällt. Von den erwähnten 20 wurden nur acht wirklich vollstreckt, acht in lebenslänglich Zuchthaus umgewandelt, einer der Verurtheilten entleibte sich selbst, ein anderer wurde ins Irrenhaus geschickt, einer, ein Italiener, wurde unter der Bedingung, daß er das Land verlasse, begnadigt, ein anderer begnadigt, weil der Wahrspruch für unbefriedigend erachtet, und in einem Falle wurde das Todesurtheil in einjähriges Gefängniß umge— ändert. War schon die Anzahl der gefällten Todesurtheile geringer als in irgend einem frühern Jahre, so gilt dies in noch viel höherm Grade von den wirklich vollzogenen. Noch im vorhergehenden Jahre sind 19, im Jahre 1863 22 Hinrichtungen vorgenommen worden. Nach den . Angaben der »Russ. Börsenzeitung« be⸗ sitzt Polen 41 Zuckerfabriken, welche jährlich 675,000 Pud Zucker liefern und zu diesem Zwecke 150,000 Maß Runkelrüben verbrauchen. Um dieses Quantum Runkelrüben zu produziren, sind 8000 Dessj. Land erforderlich.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten. IDünenarbeiten auf List. Frh. v. Künsberg veröffentlicht in der Flensb. Nordd. Ztg. folgenden Bericht über die baudissini⸗ schen Dünenarbeiten auf List. »Achtzehn parallel laufende Zäune schreibt derselbe waren von der Düne, auf welcher das östliche Leuchtfeuer steht, gegen das Meer hinabgeführt worden. Ihre Ge— ,, betrug ca. 2000 Fuß, die Höhe der Zäune betrüg durch⸗ chnittlich 4 Fuß. Der Graf ging von der Ansicht aus, daß die Sturmwellen, welche sich früher ungebrochen gegen die Düne ergossen

und deren baldigen Einsturz erwarten ließen, die Zä— it S her sch ten und somit, anstatt den 66 a , . ef ligen fn . , r. 1 Ansicht hat sich glänzend . 2. 3. d. M, wehte ein heftiger Südwe . Küste, die Wogen spülten bls an den . der Il n g fn ö. Gischt. flog bis an den Leuchtthurm; die Brandung stand 16 Fuß vor den Zäunen und jede Woge schien ihnen Verderben bringen zu inüssen Um so überraschender war es den Zuschauern, welche vom Leucht. thurm in die Brandung hingusblickten, zu sehen, Haß jede Welle unermeßliche Sandhaufen in den Zäunen ablagerte, In kaum zwei Stunden waren alle Zäune total versandet, die Zwischenräume zwi⸗ schen den einzelnen Zaunen ganz ausgefüllt und der Strgnd uf Ine Länge von 1400 Schritten über 5 Fuß erhöht. Die Zäune werden jetzt gegen das Meer zu verlängert und die nächste

Sturmfluth wird hoffentlich abermals kolossale Sandmassen auf dem Kampen hgt ein, 3000 Fuß langer und 7 1 nach ungefährer Schätzung 70000 Kuhikfuß Sand gefangen, der vorliegende Strand ist in so kolossalen 2, erwei⸗

Strande, ablagern. Bei Fuß breiter Zaun

* . . 85 5 z ',, , ,, . . ian kaum hegreift, woher biese Massen gan nen,, So viel ist ausgemacht, die Baudissinischen Ar— beiten haben sich glänzend und über alle Vorstellung bewährt, und es kann micht niehr die Frage sein ob sie sich ferner bewähren werben, sonbern wo ihr Ziel ist, d. h. wie weit Baudissin ins Meer hinausbauen und wieviel von dem verlorenen Terrain der Insel durch seine einfachen Vorkehrungen wiedergewonnen werden kann. Ist nächster Woche wird eint Commiis⸗ sion, bestehend aus dem Deichinspeftor v, Irminger, dem Landvogt JMacghsen, dem Kapitän Andersen, Ingenieur Clemens und Anderen 9) a, m. des Grafen besuchen und über den Befund ein Proto⸗ ig aufnehmen, dann aber die, von den Westerlanbern nach ihrer Methode, verwaltete Dünenstrecke inspiziren und das Ganze der Seffent— lichkeit übergeben. Hoffentlich wird auch die Regierung von piesem Protokoll Kenntniß nehmen. Es wirh vielleicht von Interesse sein zu erfahren, daß die Arbeiten des Grafen Baubissin auf speziell'n Befehl des Grafen Bismarck unternommen, und daß sie vom Herrn v. Zez⸗ litz besonder begünstigt worden sind. Die Landesbevollmächtiaten Fer Insel hatten Seiner Exellenz Manteuffel gegen die Baubifsinschen Plan so eingenommen, daß es noch vor zwei Monaten fraglich war, S6 f zur Ausführung kommen sollten i,, Bremen, 14. August. Prov. Z) De Post⸗Inspektor des hannoverschen Pöstamt? zu Bren kannt: »Das sogenannte Scheingeld von Groschen, welch— bei dem hannoverschen Postamté für (cels- Und Berthientungã hoben wurde, kommt von jetzt an nicht mehr zur Erh-bung noversche Postfreimarken und Franco⸗Couperts pürfen nur incl. 18. d. M. zur Frankirung ber zum bisherigen hannchersch

amte gehörigen Postsendungen verwendet werten

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Landwirthschaftliche Nachrichten.

. Aus dem Kreise Neu markt, 12. August, wird der f. Schles.! geschrieben: Das Gewitter, welke am vern⸗— tage Nachmittags über unsern Kreis 309, herniedergesandt, so auf den Feldmarken Krintsch lendorf, Hartau, Pirschen, Stuüsa, Jerschen dorf Maisfelder haben theilweise erheblichen

die Felder mit stehendem oder endem bereits die Bestellung der Raps

enorme Nässe, welche Bod

und gestern fast den

geschoben worden.

fangen mit rapider

man äußerlich keine

gen, wenn sie der

so ist oft der Knolle

1mm,

Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten.

Karlsruhe, 13. August. der Odenwald⸗Bahn erfah Strecke Moshbach-⸗Osterburken trieb schon in den nächsten Ta geben werden. Dadurch von Fuhrwerk und Zugvieh Osterburken⸗Eubigheim 2 fahrbaren Stand gesetzt, und e derselben, wenn auch noch nickt Transport für Militairzwecke der ganzen Odenwald⸗Bahn du längstens 1. Oktober erfolgen zurückbleiben wird, so daß Heidelberg nach können.