2896
auf dem Marsche dorthin, und erfolgt von dort aus die Ent la 9 der Leute und die Rückgabe der Pferde an die be— treffen . 61 Die Besatzungs-Escadrons der Festungen Wittenberg und Torgau dürften inzwischen auch bexeits in ihren a h. Formationsorten Landsberg 4. . W. und Branden⸗ burg eingetroffen sein. Diese beiden Schwadronen rn, bekanntlich zu dem Cernirungscorps der Festungen Josephstadt und Königgrätz, das unter dem Kommando des General⸗ Lieutenant von Lehwaldt gebildet war, seiner Bestimmung aber durch den Abschluß des Waffenstillstandes überhoben wurde.
Mecklenburg. Schwerin, 20. August. (Mecklenk. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Kö traf heute Morgen mit Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog und Sr. Hoheit dem Herzog an Friedrich mit dem Bahnzuge hier ein. Die
beiden Prinzen fuhren sogleich nach Stonsdorf weiter, um dort
der Beerdigung des verstorbenen Fürsten von Reuß heizuwohnen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog beabsichtigt heute Abend 11 Uhr mit dem Nachtzuge wieder abzureisen. Hamburg, 20. August. (H. N.), Das Kontingent⸗Kom⸗ mando hat in der verflossenen Woche täglich telegraphisch hierher berichtet, da brochen vollkommen befriedigend ist. In einem besonderen Be⸗ richt heißt es: Die Quartiere sind vortrefflich, die Verpflegung sehr gut, und Soldaten und Einwohner leben in bester Ein⸗
trach Sachsen. Dresden, 19. August. Ein Extrablatt des
»Dr. J.«, das noch spät in der Dämmerung ausgegeben wurde,
bringt die nachstehende m, ,, , 2. . »Zufolge einer an die Landes⸗Kommission am heutigen Tage, ge⸗
langten Allerhöchsten Entschließung haben Se. Majestät der König demselben
dem Staatsminister Freiherrn von Beust die von erbetene Entlassung aller nadigst bewilligt. Die übrigen Herren Staatsminister haben sich dem Entlassungsgesuch des Herrn Freiherrn von Beust angeschlossen, es haben jedoch Se. Majestät diese Gesuche nicht angenonimen, indem Allerhöchstdieselben die fi das erstere an⸗ gFluh ten Beweggründe für die übrigen Mitglieder des Gesammt— Ministeriums als maßgebend nicht zu befinden vermocht haben.«
— 20. August. (Dresd. J) Der Staatsminister Freiherr von Friesen und der Wirkliche Geheime Rath Graf von Hohenthal haben sich gestern als Bevollmächtigte Sachsens zu den Friedensverhandlungen mit Preußen nach Berlin begeben. Denselben ist Geheimer Legations⸗Rath von Zobel beigegeben.
— Wie wir zuverlässig versichern können, steht die voll⸗
ständige Freigebung des telegraphischen Verkehrs in ganz Sachsen nunmehr in den allernächsten Tagen bevor, indem der
Königlich preußische Herr Civil⸗Kommissar diese Angelegenheit
heute bereits in die Hände der Königlichen Landes⸗Kömmission gelegt hat.
der Betrieb, wenn auch nur in beschränkter Weise, wieder ge—
regelt. . ö
Reuß. Greiz, 19. August.
Quartier gebracht.
Abtheilung — eine Compagnie befindet sich unter der Besatzung
von Rastatt — nach Ablieferung ihrer Waffen beurlaubt wor⸗ den. Nur noch die Chargen des hiesigen Militairs sieht man in Uniform und mit Seitengewehr. Zwischen der Einwohner⸗ schaft und ihren soldatischen Quartiergästen besteht ein befriedi⸗ gendes Einvernehmen, in anerkennenswerther Weise begünstigt durch die maßvolle Haltung der Occupationstruppen.
Hefen. Darmstadt, 19. August. Das gestern erschie⸗
nene Großherzogliche Regierungsblatt enthält u. A. die Aufhe⸗
bung des Verbots der Ausfuhr von Schlachtvieh, sonstigen
Proviantvorräthen und Kriegsmaterial nach Preußen. Württemberg. Stuttgart, 19. August. Prinz Alexan⸗ ssen, welcher seither in Cannstatt verweilte, ist nach
der von Hess Wien abgereist. .
Deiterreich. Prag, 19. August. (Boh.) Gestern hiel⸗ ten die Bevollmächtigten Oesterreichs und Preußens keine Kon⸗ feren; Um Mittag stattete der ,, preußische General⸗ Gouverneur General der Infanterie Vogel von Falckenstein dem K K Gesandten und bevollmächtigten Minister Freiherrn von Brenner einen Besuch ab und bat ihn, Sr. Majestät dem Kaiser den ehrfurchtsvollsten Glückwunsch des General⸗ Gouvernements zur Kenntniß zu bringen. Gegen 5 Uhr Abends erhielt Freiherrn von Brenner den Besuch des Königlich preu⸗ sischen Bevollmächtigten Barons Werther, welcher etwa eine Stunde bei demselben verweilte. . ö
— In Bezug auf die Verpflegung der Königlich preußischen Truppen hat te der General⸗Gouverneur folgende Bekannt⸗ machung erlafsen:
⸗ der Gesundheitszustand im Kontingent ununter⸗
sich der Erfüllung ihrer Wünsche widersetzen.
dieselben in meinem Namen vertheilen wollen.«
3 und nn . so wie den Genera
Es kommen immer noch hin und wieder Fälle vor, in welchen die in Böhmen marschirenden oder kantonnirenden Truppen Natural— verpflegung durch die , b, . ,,, . Ich sehe mich daher veranlaßt, hierdurch zur allgemeinen . bringen, daß Offiziere einen Anspruch auf Naturalverpflegung in Böhmen überhaupt nicht haben, sich vielmehr mit der ihnen bewilligten Geldvergütung be— nügen müssen. Nach der getroffenen Vereinbarung in Böhmen sind auch die
dannschaften nicht berechtigt, Naturalverpflegung durch Quartiergeber zu fordern, vielmehr verpflichtet, ihre Verpflegungsgegenstände aus dem im Ort oder dem in i Nähe befindlichen preußischen Ma— gazine zu entnehmen. Eine Ausnahme von dieser letzten Regel ist nur gestattet, wenn die Magazinverpflegung nicht ausführbar ist, es muß aber alsdann das Quartierbillet den Vormerk »mit Verpflegung enthalten. ö h. den 18. August 1866. Der Königlich prenßische General der Infanterie und General-Gouverneur für das Köuigreich Böhmen: von Falcken stein.«
In Görz starb am 10. d. M. Graf Friedrich von Vieregg auf Tutzing, Gossenhofen, Pähl und Rößelsberg in Bayern, K. K. österreichischer Kämmerer und Rittmeister, 33 Jahre alt, am Blutsturz. Mit ihm lerlischt das Geschlecht der Grafen von Vieregg.
Frankreich. Paris, 19. August. (Köln Ztg. / Der Marschall Regnault de Saint Jean dAngely, Ober⸗-Komman⸗—
dant im Lager von Chalons, hat am 17. folgenden Tages—
befehl erlassen:
Im Augenblicke, wo die Truppen der kaiserlichen Garde die An—
wesenheit des Kaisers mit heißen Wünschen ersehnten und sie sich ein
Fest daraus machten, den Kaiser in ihrer Mitte zu sehen, habe ich den tiefen Kummer, ihnen anzukündigen, daß dringliche Nothwendigkeiten Ein Brief des Kaisers, den ich so eben empfangen habe, enthält rührende Worte, die für die, an welche sie gerichtet sind, eine Milderung ihrer lebhaft gefühlten Enttäu— schung sein werden. »Mein lieber Marschall,« schreibt mir Se. Majestät, vich hatte es als einen Festtag betrachtet, mich dieses Jahr wieder inmitten meiner Garde zu befinden und selbst die Solidität und den Patrio— tismus dieses Elitencorps beurtheilen zu können. Unglücklicherweise kann ich mich nicht nach dem Lager von Chalons begeben. Drücken Sie den Truppen, die sich unter Ihrem Oberbefehle befinden, mein Bedauern aus; obgleich abwesend, bin ich in Gedanken immer unter ihnen, und ich schicke Ihnen die Liste der Belohnungen, welche Sie an Den Befehlen des Kaisers gemäß, werde ich übermorgen (Sonntag) nach dem Gottes⸗— dienste die Ehren⸗Revue über die im Lager versammelten Truppen abhalten, und bei dieser Gelegenheit im Namen Sr. Majestät den Offizieren und Soldaten, deren Namen sich auf der Liste befinden, die Orden und Medaillen überreichen, die Sie ihnen zu bewilligen geruht haben. r Der Marschall Regnault de Saint Jean d' Angely. Das Lager bei Chalons wird morgen aufgehoben. Die Artillerie und die Kavallerie verlassen zuerst das Lager. Der
ü . . . Abbmarsch der Infanterie beginnt am 25. oder 26. — Auch auf der Teplitz⸗Aussiger Eisenbahn ist jetzt
und Polen. Warschau, 16. August.
Rußland 1 ĩ Die heute erfolgte Eröffnung der beiden deut⸗
Westpr. Ztg)
Seit dem 11. ist schen Gymnasien in Warschau, das eine für Knaben, das an—
* eine Abtheilung des 12. Königlich preußischen Landwehr⸗
dere für Mädchen, ist ein Ereigniß, welches vor 3 bis 4 Jahren
egiments eingerückt und bei der ansässigen Bürgerschaft in von keinem Deutschen in Polen als möglich geglaubt worden
Die Wachen sind von diesen Truppen als⸗ wäre, und wird gewiß weittragende Folgen haben, indem es bald besetzß und die zur Versehung des lokalen Wachtdienstes
eingezogen gewesenen Mannschaften der hierländischen Jäger⸗
nicht nur den so lange in Polen vernachlässigten Deutschen einen Einigungspunkt darbietet, sondern auch deutsche Bildung, Sprache und Sitte den nachfolgenden Geschlechtern zu erhalten, und dadurch die Deutschen in Polen durch Dankbarkeit um so fester an Rußland und das Kaiserhaus zu knüpfen geeignet ist. — Die Exrichtung der deutschen evangeli— schen Hauptschule, welche aus den obengedachten beiden Gym⸗ nasien, und den am 29. April d. J. bereits eröffneten Päda⸗ gogischen Lehrer⸗Kursen unter Direction des Dr. Bäckmann
aus St. Petersburg besteht, gründet sich bekanntlich auf den
Kaiserlichen Ukas vom Jahre 1864, und werden jetzt von den 7 Gymnasial⸗Klassen für Knaben vorläufig 4, und von den 6 Gymnasialklassen für Mädchen 3, mit zusammen 230 Schüler und Schülerinnen eröffnet, bis sich aus diesen unteren Klassen durch Vervollkommnung in der deutschen und russischen Sprache die höheren Klassen werden herangebildet haben. Der Andrang zu den unteren Klassen ist dergestalt groß, daß gleich beim Anfange Parallelklassen haben gebildet werden müssen, ohne daß bis jetzt Schüler anderer Religionsbekenntnisse und Nationalität (was gesetzlich zulässig ist haben aufge⸗ nommen werden können. Es ist dies ein Beweis für das Be⸗ dürfniß der deutsch⸗evangelischen Schul⸗Anstalten im Königreich. Der »Dziennik Warszawskis enthält in seiner heutigen Num— mer die Ukase, durch welche den Generalen Baron Korff, General⸗Lieutenant v. Minkwitz, v. , , . v. Meller
Majoren von FTrepow, v. Feuchtner und Czernicki, ansehnliche Güter⸗Complexe von StaatsDomainen im Königreich Polen, für die während des Aufstandes geleisteten ersprießlichen Dienste als Majorate verliehen werden.
ordnung vom 18. Mai
2897
Dänemark. Berlingske Tidende« meldet, daß die Abreise der Prinzeß Dag⸗ mar auf Ende September festgesetz worden sei. Die Ver⸗ mählung wird Ende November in Petersburg stattfinden.
Amerika. Das Kabinet von Lima hat, Nachrichten vom ? n . . . solche Gewährleistung die Sicherheit der auf Grund der Verordnung
13. Juli zufolge, welche der Pariser »Moniteur« von dort er⸗
halten, seine Ansicht über den die Ufer des La Plata⸗Stromes
verheerenden Krieg veröffentlicht. Herr Pacheco, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, hat auf Befehl des Präsidenten,
Oberst Prado, eine Rote an die Gesandten Peru's zu Rio Janeiro, Montevideo und Buenos Ayres gerichtet, worin gegen den geheimen zwischen den drei Mächten in Bezug auf Para⸗ gung h 1m 1 Mai 1865 zl Buenos Ayres abgeschlossenen Ver⸗
frag protestirt wird.
Der Befehl über die chile peruvianische Escadre ist einem
Offizier der Vereinigten Staaten, Herrn worden.
Tucker, übertragen
bis zum 24. Juli vor.
zu Zeit von den Paraguiten einige Schüsse erhält.
es fehlt ihm selbst daran. helfen.
Buenos Ayres soll jetzt damit aus⸗
gestellt;, die Hospitäler in Corrientes sind von Kranken voll⸗ gepfropft. Die Flotte liegt noch immer an der Mündung des Paragugy, der Feind läßt häufig gewaltige Torpedos gegen sie los, die bis jetzt jedoch wenig Schaden angerichtet haben.
Regierung zu organisiren.
Landtags⸗Angelezenheiten.
(N. A. Zz) Die motivirende Denkschrift zu der Verord⸗
2
nung über die Gründung öffentlicher Darlehn skassen und die Ausgabe von Darlehns-Kassenscheinen vom 18. Mai 1866,
welche dem, dem Landtage zur nachträglichen Genehmigung vorgelegten Gesetz Entwurf beigefügt ist, führt aus: Nachdein durch die Verord⸗ nung vom 9. Mai d. J. die Auflösung des Hauses der Abgeordneten erfolgt war, hat sich in weitem Umfange eine Lähmung der Erwerbsthä⸗ tigkelt des Landes bemerkbar gemacht. Die im Publikum sich verbreitenden Befürchtungen, hervorgerufen theils durch die Mobilmachung der Armee, theils durch die in außerordentlichen Dimensionen um sich greifende Handelskrisis in England, hatten bald ein Stocken des Handels und Verkehrs, einen Rückgang industrieller Unternehmungen zur Folge— Entwerthungen traten in bedenklicher Ausdehnung hervor, und auf verschiedenen Gebieten kam eine wirkliche Panik zum Ausbruch. Es war zu besorgen, daß bei weiterem Anhalten derartiger Störungen Nothstände sich ausbilden würden, welchen vorzubeugen die Staats⸗
regierung als eine ihrer ernstesten und dringendsten Aufgaben erkennen mußte. Als im Jahre 1818 der Verkehr in ähnlicher Weise darnieder⸗ lag, hatte die Gründung von Darlehnskassen mit dem günstigsten Er⸗ folge den damaligen Verlegenheiten Abhülfe geleistet. Auf dieses be⸗ reits bewährte Mittel zurückzukommen, empfahl sich um so mehr, als dahin zielende dringende Anträge von beachtenswerthen . Unter diesen Umständen hat das Stagtsministerium auf Grund des Art. 68 der Verfassungs Urkunde vom 31. Januar 1850 den Erlaß der unterm
besondere von verschiedenen Handelskammern gestellt wurden.
18. Mai d. J. von des Königs Majestät vollzogenen Verordnung über die Gründung öffentlicher Darlehnskassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen in Antrag gebracht. Die Staagtsregie— rung hat hierbei nicht verkannt, daß nach den Bestimmungen der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde, insbesondere des Art. 103 die ergriffene Maßregel der Zustimmung des Landtages bedurfte. Sie hat es aber als ein Gebot unabweisbarer Nothwendigkeit erachtet, zur Abwehr einer her⸗ einbrechenden ungewöhnlichen Bedrängniß, welche den Wohlstand des Landes auf das Tiefste zu erschüttern drohte, die den Umständen nach wirksamsten Vorkehrungen zu treffen. Zu diesem Zwecke die Mitwir— kung des Landtages rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, war wegen der vorhergegangenen Auflösung des Hauses der Abgeordneten un—⸗ möglich, und eben so wenig konnten die Mittel zur Gewährung der erforderlichen Abhülfe aus den laufenden Staats- Einnahmen beschafft werden. Indem die Staats⸗-Regierung sich in dieser Lage für die Ausgabe von Darlehns-Kassenscheinen entschied, ist sie sich ebenso⸗ wohl ihrer Pflichten gegen das Land, wie ihrer vollen Verantwort⸗— lichkeit bewußt gewesen; sie hat aber auch die zuversichtliche Envar— tung gehegt, daß ihrem von der wohlmeinendsten Absicht geleiteten Vorgehen die nachträgliche Zustimmung der Landesvertretung nicht werde versagt werden. Bei Vorlegung der Verordnung vom 18. Mai
d. J. 4 Genehmigung des Landtages kimmt das Stag ks-Ministerium b keinen Anstand, die 6 . einer Indemnität hiermit für
desha sich zu beantragen. nhalte nach hat sich die Ver den Bestimmungen des Gesetzes
Zur Moti⸗
Ihrem vom 15. April 1848 im Wesentlichen angeschlossen.
Kopenhagen, 20. August. (W. T. B)
preußischen Bank geschieht, stattfinden zu lassen.
virung der erheblicheren Abweichungen ist im Einzelnen F ni
bemerken: Zum §. 1. Die Worte: vunter . sind aus dem Gesetz in die Verordnung nicht übertragen worden theils weil die Uebernahme einer Garantie zu Lasten des Yigatz nach Art. 103 der inzwischen in Kraft getretenen Verfassungs-⸗Urkunde nur auf Grund eines Gesetzes stattfinden kann, theils weil auch ohne eine
ausgegebenen Darlehnskassenscheine keine geringere ist. Dieselben finden ebenso, wie dies bei den älteren Darlehnskassenscheinen der Fall
war, in dem Werthe der bestellten Unterpfänder ihre stets voll-
ständig zu erhaltende Deckung, und selbst, insoweit bei Reali⸗ sirung der Unterpfänder ein Ausfall entstehen sollte, ist die Ver⸗ wendung der Darlehnskassenscheine zum vollen Nennwerth durch die vorgeschriebene Annahme bei allen öffentlichen Kassen, insbesondere den Steuerkassen unter allen Umständen gesichert. Eine Einrichtung dagegen, durch welche die Einlösung der Darlehnskfassenscheine gegen baares Geld jederzeit ermöglicht würde, hat auch nach dem Gesetz vom 15. April 1818 nicht bestanden. Zu den §§. 1 und 14. Nach
1 . 1518 sollten die Darlehnskassen die Aus Rio Janeiro liegt eine neue Post mit Nachrichten ö. rl, n, ,,,, Die allüirte Armee am Parana kommt nicht vom Fleck, und mit Ausnahme Brasiliens scheinen alle Verbündeten den Krieg gegen Paraguay herzlich satt zu haben. Die Alliirten haben noch immer ihr Lager inne, das von Zeit Baron Porto Alegre's Armee war noch immer nicht eingetroffen, den
gehofften Zuwachs an Pferden bringt er jedenfalls nicht mit,
betriebes Darlehne zu geben, und nach §. 14 daselbst sollten die Vorstands-Mitglieder aus dem Handels- oder Gewerbestande besonders darüber wachen, daß nür zum Zwecke der Förderung des Handels und Gewerbetriebes Darlehne gegeben würden. Um der Meißdeutung vorzubeugen, daß nur Handel- oder Gewerbetreibende zum Empfang, von Darlehnen berechtigt sein sollen, ist im 5. 1 der Verordnung die Bestimmung der Darlehns-Kassen auf die Abhülfe des Kreditbedürfnisses überhaupt ausgedehnt und im 5§. 14 den Vor⸗ standsmitgliedern aus dem Handels- oder Gewerbestande allgemein
. ö 2. 5 ü zur Pflicht gemacht worden, die Beobachtung der die Verordt Die Generale Netto und Sampajo sind gestorben. Im . nn,, ,, Lager hat sich neben dem Wechselfieber noch der Typhus ein-
getroffenen Bestimmung zu überwachen. Zum F§. 2. Die seit dem Jahre 18418 im umfänglichsten Maße gestiegene industrielle Thätigkeit, der erhöhte allgemeine Wohlstand und das eben deshalb um so aus⸗ gedehnter hervortretende Bedürfniß der Kreditgewährung rechtfertigen eine bedeutende Erhöhung des damals auf 19 Millionen Thaler be⸗ schränkten Gesammtbetrages der Darlehnskassenscheine. Es darf ge⸗
— — 1 . — 1. hofft werden, daß mit ei F 25 isli 5 Genercll Jlores verlgßt das Lager, um in tontevidco die off n, daß mit einem Betrage von 25 Millionen Thalern
selbst weit gehenden Anforderungen auf längere Zeit hinaus wird genügt werden können. Zum 5§. 3. Um die Darlehnskassen auch min⸗
der Begüterten zugänglich zu machen, ist die im Gesetz vom 15. Avril
1848 auf 00 ZThlr, limitirte Minimalsumme auf 50 Thlr. herabgesetzt worden. Zum §. 4. Bei Fortlassung der Bestimmungen unter Nr. *,
daß nur solche Papiere als Unterpfand angenommen werden dürfen, deren
Nennwerth voll eingezahlt ist, und bei denen die regelmäßige Zins⸗ oder Dividendenzahlung bereits begonnen hat, ist nicht beabsicht t worden, auch Quittungsbogen, auf welchen die Verpflichtung zu Ein⸗ zahlungen haftet, für beleihungsfähig zu erklären, sondern lediglich die Bezeichnung der zur Annahme geeigneten Papiere mit den bezüglichen Vorschriften der Bank-⸗-Irdnung vom 5. Oktober 1845, sowie
der Statuten für die Privatbanken in Uebereinstimmung zu bringen
Jerner ist unter Nr. 2 die ältere Bestimmung, daß das Darlehn Nennwerth der zum Unterpfand gegebenen Effekten niemals überstei
dürfe, in Wegfall gebracht worden, um die Beleihung erheblich héher im Course stehender Papiere nach ihrem reellen Werth und nament⸗ lich in derselben Höhe wie dies bei einzelnen Gattungen auch bei der Zum . we Bestimmung im zweiten Absatz entspricht der in dem Vertrage zwischen demF inanz⸗Ministerium und der preußischen Bank vom X. Jannar 1856 §. 2 getroffenen Festsetzung. ö.
(N. A. 3.) Die X. Kommission des Herren haufes hat ann 20sten d. Vormittag über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Einner⸗
Köln, 18. August. Die Restaurations⸗-Arbeiten am Rath⸗ hausthurm, schreibt man der »Elberf. Ztg., haben wieder bezon⸗ nen, und zwar an der Ost- und Südostseite, nachdem diejenigen an der Westseite nahezu vollendet sind. Die inneren Arbeiten in dem in den letzten Jahren neu ausgeführten westlichen Theile des Rathhauses werden mit Eifer betrieben, namentlich auch im Hansesaal, der, wie erwartet wird, bereits im kommenden Winter für die Sitzungen der Stadtverordneten-Versammlung benutzt werden kann. Im nächsten Jahr wird voraussichtlich mit der Restauration der Ostseite des Nath⸗ hauses, die gegenwärtig nach dem Markt hin einen traurigen, 27
.
ruinenartigen Änblick gewährt, vorgegangen werden. Die Stadt * wahrscheinlich noch mehrere größere Bauten und Anlagen, deren Aus- führung wegen des Krieges verschoben war, in naher Zeit in Arn nehmen, namentlich auch um nach Möglichkeit dafür zu sorgen, daß es den Reservisten und Landwehrmännern, deren Rückkehr mit it stem zu erwarten steht, nicht an Arbeit mangelt. .
— Unter dem Titel: »Statistisches Hand und voll lan= diges Adreßbuch für das Herzogthum Lauenburg ini! der Lübeckschen, Hamburg ⸗Lübeckschen und Mecklenburg Skrelis men Enklaven. Jahrgang 1866. Nach offiziellen und authentischen Oucllen bearbeitet. Mit einer Spezialkarte des Herzogthazns Lauenhurg« er scheint in der Buchhandlung von H. Liesen n Ratzeburg in 6 His 80 Druckbogen starkes . in Lieferungen. Dasselhe zeufällt in wei Thesle (J. Theil! Historisch, topograpbhisch, statistisch L. Sheil Her sonai, Staats. oder Adreßbuch! Der Preis des Werkes ist: geheftet 2 Thlr., in Pappband gebunden 23 Thlr, in Leinwand gebunden 27 Thlr. und bei der Ablieferung zahlbar.