1866 / 210 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

5 2 2984 der Seeartillerie besetzn, welche vor Kurzem auf 3 Compagnieen die Summe von 6 Millionen Gulden binnen zwei Monaten zu be—

n stärke d Com- zahlen. ö verstrtt wurde und demmachst guf Ab he un getagt ( Durch Bezahlung dieser Summe entledigt Sich Se. Königliche pagnieen) gebracht werden soll, Nit dem . Hoheit der Großherzog von Baben der im §5. 7 des Waffenstillstands— kam gestern behufs Ausbaggerung des Kanals ein Bagger in PerKäqes 47d. Wurzburg, den 3. August IB, ü * ̃ Holtenau an. Der » Concürrent ging dem Schloß gegenüber i. e . urg, den 3. August 866, übernommenen Ent— . y z G zädigungsverbindlichteiten. vor Anker. ; . . Art 3. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden leistet 26. August. Der Prinz-Admiral Adalbert von für die Bezahlung dieser Summe Ggrantie durch Hinterlegung von Preußen ist mit dem heutigen Morgenzuge hier eingetroffen hadischen Staatspapieren oder durch Beibringung der Bürgschaft der und hat sich sofort an Bord des Geschwaders begeben. Directlon der Diskonto - Gejellschaft dahier. ö Aus Holstein, 23. August. G. R.) Auf die von Prä⸗ Art. 4. Sr, Königl. Hoheit dem Großherzog von Baden steht Ri 5 th Se. Majestät d das Recht zu, obige Entschädigung ganz oder theilweise unter Abzug laten und Ritterschaft der Herzog hüimer an Se. Majestät den (ines Di . m e 94 . . ug . ; „ns eines Diskontos von ? Prozent per Jahr früher zu bezahlen. König von Preußen eingesandte Adresse ist nachstehendes Art. 5. Unmittelbar nach geleisteter Garantie in Gemäßheit des Dankschreiben zu Handen des Verbitters Ernst Grafen Kevent⸗ Art. oder nach erfolgter Zahlung der Kriegsentschädigung wird low⸗Farve eingegangen; . Se. Majestät der König von Preußen Seine Truppen aus dein badi⸗ z Schleswie H tete 2 gern entgegen ge— Die Verpflegung der Truppen bei ihrem Rückmarsch erfolgt na nommen und indem Ich denselben Meinen Dank für ihre Glück! dem bisherigen rn e Were fl ungsreglement. gag gt nach gan üben den Erfolg, mil weichem es der Vorsehtning gefallen hat Art. 6. Die Auseinanderseßung der durch den früheren deutschen die Anstrengungen Meines Heeres zu segnen, und für das Mir ent⸗ gegengebrachte Vertrauen ausspreche, gebe Ich Mich der Zuversicht hin,

Bund begründeten Eigenthunisverhältnisse bleibt besonderer Verein⸗ .

. * 6 : barung vorbehalten. daß die Erfüllung der von ihnen, für eins ehre Verbindung mit Art. 7? Die hohen Kontrahenten werden unmittelar nach- Ab— Mir und Meiner Monarchie gehegten Wünsche dem engeren, wie dem

. 19 38 schluß des Friedens wegen Regulirung der Zollvereins⸗Verhältnisse in weiteren Vaterlande zu dauerndem Segen und Gedeihen gereichen Verhandlung treten. ollen der Zollvereinigungs⸗Vertrag werde. Berlin, 16. August 1866.

en Einstweilen s . gus . Wülh elm. vom 16. Mai 1865 und die mit ihm in Verbindung stehenden Ver— Sachsen. Meiningen, 24. August. Heut bringt das einbarungen, welche durch den Ausbruch des Krieges außer Wirksam⸗

Regierungsblatt folgende Notiz an die Spitze seiner Nachrichten: keit gesetzt sind vom Tage des Austausches der Ratificationen des

»Aus sicherer Quelle können wir die Mittheilung machen, daß gegenwärtigen Vertrages an mit der Maßgabe wieder in Kraft treten,

Se. Hoheit der Herzog zugleich mit dem Ausscheiden aus dem daß Jedem der hohen Kontrahenten vorbehalten bleibt, dieselben nach

Bunde seine Bereitwilligkeit zum Eintritt in das norddeutsche ,. Ankündigung von sechs Monaten außer Wirksamkeit treten zu

Bündniß erklärt, daß darüber zeither vertrguliche Vesprechungen alen. 8. Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nach Her—

stattgefunden haben, nunmehr aber in den ersten Tagen die stellung des Friedens in Deutschland den Zusammentritt von Kom—

offiziellen Verhandlungen ihren Anfang nehmen werden.« missarien zu dem Zweck veranlassen, um Normen zu vereinbaren, Hessen. Dar mstadt, 2. August. W. T. B.). Der welche geeignet sind, den Personen- und Güterverkehr auf den Eisen—

Friedens schluß zwischen Preußen und Hessen⸗Darmstadt ist bahnen möglichst zu fördern, namentlich die Konkurrenzverhältnisse in

noch nicht erfolgt. Für h angemessener Weise zu regeln und den allgemeinen Verkehrsinteressen

eute und morgen sind 16 Extrazüge ss. We . von Heidelberg mit Woo00 Mann norddeutscher Truppen ange- nachtheiligen Bestreblingen der einzelnen Verwaltungen entgegen zu . Indem die hohen Kontrahenten darüber einverstanden sind,

urer ntt Welchen Darmstadt, Offenbach, Dieburg und Groß. treten. Inde hohen Kor . ; ednet, mit welch⸗ ar mstadt, Off * g ö daß die Herstellung jeder im allgemeinen Interesse begründeten neuen

irre, . r fr mr er die Besatzung unserer Festung n,, ,,,, guzulassen end so viel als thunlich zu. fördern ö 5 27 14 den Sie durch die vorbezeichneten Kommissarien auch in dieser

durch preußische Truppen wurde gestern folgender Mauer- Vezichung die durch, die allgemeinen Verkehrsinteressen gebotenen

anschlag verkündigt: An Großherzogl. Einquartierungs⸗ Irundsätz. aufstellen lassen,

Konimtssion in Mainz. Ich rücke morgen Mittag mit circa Mt. g. Pie hohen Kontrahenten werden vom 1. Januar 1865,

S306 Mann in Mainz ein, welche nebst Offizieren bis zur er⸗ ab die Erhebung der Schifffahrts Abgaben auf dem Rhein, und zwar

folgten Instandsetzung der Kasernen in der Stadt einzuquartieren sowohl der Schiffsgebühr «= Tarif B. zur Uebereinkunft vom 3 sten

sind, vorläufig auf 3 Tage mit Verpflegung. Einquaxtierungs⸗ März 1831 als auch des Zolles, von, der Ladung = Zusaß⸗

billets bereit halten. gez. Prinz Holstein.«

Bürgermeisterei drückt die Hoffnung aus,

Ein Zusatz der artikel EVI. und XVII. zu, der Äebereinkunft vom 31. März 1831 46 r eichzeitig di iche Maßregel treffen. werde ben einrückenden Trußpen einen freundlichen Empfang gleicht eitig die gleich Dea te nelctrsn J z endem Nicolsburg am 26. Juli 1866 abgeschlossenen Präliminarvertrages an eingerückt. Sie bestehen aus deni 209. und dem 32. Regiment, auch Seinerseits bei. 71 ) w die en önlichkei 4 . ö. 5 . Vet waltung hen, nn, , alten Persön ichkeiten, Zu ÜUrkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen und werden durch andere erseßt werden. Die bayerische Be⸗ Syd geschehen zu Berlin, den 17. August 1866. gen Und übermorgen erfolgen. Die Nassauer werden einfach gnzeiger f. We theilt den Wortlaut des mit Preußen abge— veröffentlicht in ihrem nichtamtlichen Theile den Worktlauf kes von Preußen, geleitet von dem Wunsches Ihren Völkern die Seg⸗ Se Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Se. zu verständigen. Tber die Bestimmungen eines zwischen Ihnen abzuschließenden Friedens- den Minister der Familien ⸗Angelegenheiten des Königlichen Hauses Se Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: General-Lieutenant Oskar v. H ardegg, Großkreuz ꝛc. c. Se. Ma— von Freydorf; marck⸗Schönhausen, Ritter des Schwarzen Adler-Ordens ꝛc. 20! er eiten, Grafen Otto von Bismarck⸗Schönhausen, i tragsbestimmungen übereingelommen. ö . Vollmachten über nachfolgende Vertragsbestimmungen übereingekom⸗ Art. J. Zwischen Sr. Majestät dem König von Württemberg Baden und Sr. jestät dem König von Preußen, deren Erben und schaft auf ewige Zeiten bestehen. n Art. 2. Se. i . Hoheit der Großherzog von Baden ver- crwachsenen Kosten, an Se, Majestät den König von Preußen die

die Buͤrgerschaft äöllig einstellen, sofern die übrigen deutschen Uferstaaten des Rheins ö. n , , Rrt 10. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden er⸗ zu Theil werden lassen. Die angekündigten Truppen kennt die Bestimmungen des zwischen Preußen und Oesterreich zu ind heute kurz nach Mittag unter klingendem Spiel ; t und tritt denselben, soweit sie die Zukunft Deutschlands betreffen, im Ganzen 8000 Mann, 1. Castel 1800 Mann erhielt. k J 9 Schon vor ihnen, gestern Abend, waren die technischen und Art. II. Die Ratification des gegenwärtigen Vertrages erso gt 2 hien. ef ! 3g, bis spätestens zum 21. muh , wieder eingerückt. Die heute eingerückten Truppen sind zum . . 4 4 , . Theil, wie man hört, gls Besatzung für Luzemurg bestimmt . in doppelten Exemplaren unterzeichnet und ihre Siegel ber ir ist heute früh 5 Uhr abgezogen. Die Verlegung der von Freyd orf. von Bismarck.« kurhessischen Division zeigt sich als nothwendig und wird mor⸗ Württemberg. Stuttgart, 24. August. Der Staats⸗ entlassen werden. schloffe t e,, , rr, r 6 2. 45 ; ö zoffenen Friedensvertrages wie fol t, amtlich mit:

Baden. Karlsruhe, 25. August. Die »Karlsx. Ztg.“ Ihre Majestäten der König von Würth ag und der König zwischen Baden und Preußen abgeschlossenen Friedensvertrages, nungen des Friedens zu sichern, haben beschlossen, Sich über die Be⸗ wie folgt: stimmungen eines zwischen Ihnen abzuschließenden Friedensvertrages Majessät der König von Preußen, geleitet von dem Wunsche, Ihren Zu diesem Zweck haben Ihre Majestäten zu Ihren Bevollmäch Völkern die Segnungen des Friedens zu sichern, haben beschlossen, sich tigten ernannt, und zwar Se Masestät der König von Württemberg. vertrages zu verständigen, und zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, und der auswärtigen Angelegenheiten, Frhrn. Karl v. Varnbüler nämlich: von und zu Hemmingen, Großkreuz ꝛc. c., so wie den .

den Präsidenten Allerhöchstihres Ministeriums des Hauses und jestät der König von Preußen: Seinen Minister⸗Präsidenten und der auswärtigen Angelegenheiten, Kammerherrn 2c. Rudolf Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Qtto v. Bis⸗ Se. Majestät der König von Preußen, und Seinen Wirklichen Geheimen Rath! Kammerherrn und Gesand— Seinen Ministerpräsidenten und Minister der auswärtigen An ten, Karl Friedrich v. Savigny, Großkreuz 2c. ꝛc. Die Bevollmãch⸗ tier des Schwarzen Adler⸗Ordens ꝛc. 2. welche nach erfolgtem Austausch ihrer in guter Ordnung befundenen men sind: . und Sr. Masestät dem König von Preußen, deren Erben und Nach

Art. 1. Zwischen Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von , deren Staaten und Unterthanen, soll fortan Friede und Freund Nachfolgern, deren Stagten und Unterthanen soll fortan Friede und Art. II. Se. Majestät der König von Württemberg verpflichtet Freunbschaft auf ewig, Zeiten bestehen. Sich, behufs Seckung eines Theils der für pflichtel sich behufs Betuung eines Theile der für Preußen aus dem Summe von = Acht Millionen Gulden binnen zwei Me Kriege erwachsenen Kosten an Se. tasestät den König von Preußen ! naten zu bezahlen. Durch Bezahlung dieser Summe entledigt Sich

tigten haben ihre Vollmachten ausgetauscht und sind, nachdem diese . in guter Ordnung befunden worden waren, über nachfolgende Ver .

reußen aus dem Krieg

2985

Se. Majestät der König von Württemberg der in den SS. O und 10 des Waffenstzllstands Vertrags, d. 4. Eisingen bei Würzburg, den 'Alugust i666 , übernommenen Entschädigüngsverbindlichkeiten,

Art UI. Se,. Niajcstät der König von Württemberg leitet fü— die Bezahlung dieser Summe Garantie durch Hinterlegung 3 prozenr tiger und 4prozentiger württembergischer Staats⸗Obligationen bis um Betrag der zu garantirenden Summe. Die zu deponirenden Papiere werden zum Tageskurse berechnet und die Garantiesumme vird um 10 pCt. erhöht. .

Art. ., Sr. Masestät dem König von Württembeg steht das Recht zu, obige Entschädigung ganz oder theilweise unter Abzug eines Diskonto's von 5 pCt. per Jahr früher zu bezahlen.

Art. V. Unmittelbar Rach geleisteter Garantie in Gemäßheit des Art. Jsi., oder nach erfolgter Zahlung der Kriegsentschädigung, wird Se. Majestät der König von Preußen Seine Truppen aus dem württembergischen Gebiet zurückzichen. Die Verpflegung der Truppen bei ihrem ö erfolgt nach dem bisherigen Bundesverpflegungs— Reglement.

ginn. VI. Die Auseinandersetzung der durch den frühern Deutschen Bund begründeten Eigenthumsverhältnisse bleibt besonderer Verein⸗ barung vorbehalten. .

Art. VII. Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nach Abschluß des Friedens wegen Regelung der Zollvereins⸗Verhältnisse in Verhandlung treten. Einstweilen sollen der Zollvereinigungs⸗Vertrag vom 16. Mai 1885 und die mit ihm in Verbindung stehenden Ver⸗

einbarungen, welche durch den Ausbruch des Krieges außer Wirksam⸗ keit gesetzt sind vom Tage des Austausches der Natificationen des ge⸗ genwärtigen Vertrags an, mit der Maßgabe wieder in Kraft treten, jedem der hohen Kontrahenten vorbehalten bleibt, dieselben nach . Ankündigung von sechs Monaten außer Wirksamkeit treten zu lassen. rt. VIII. Die hohen Kontrahenten werden unmittelbar nach Herstellung des Friedens in Deutschland den Zusammentritt von Kommissarien zu dem Zweck veranlassen, um Normen zu vereinbaren, welche geeignet sind, den Personen⸗ und Güterverkehr auf den Eisen⸗ bahnen möglichst zu fördern, namentlich die Konkurrenzverhältnisse in angemessener Weise zu regeln und den n nr. Verkehrsinter⸗ essen nachtheiligen Bestrebungen der einzelnen Verwaltungen entgegen⸗ zutreten. Indem die hohen Kontrahenten darüber einverstanden sind, daß die Herstellung jeder im allgemeinen Interesse begründeten neuen Eisenbahn⸗Verbindung zugelassen und so viel als thunlich zu fördern ist, werden Sie durch die vorbezeichneten Kommissarien auch in dieser Beziehung die durch die allgemeinen Verkehrsinteressen gebotenen Grundsätze aufstellen lassen. . Art. IX. Se. Majestät der König von Württemberg erkennt die

Bestimmungen des zwischen Preußen und Oesterreich zu Nikols burg

am 26. Zuli 1866 abgeschlossenen Präliminar-Vertrages an und

tritt denselben, so weit sie die Zukunft Deutschlands betreffen, auch

Seinerseits bei. 6 Art. X. Die Ratification des gegenwärtigen Vertrages erfolgt bis spätestens zum 21. August d. J. Zu, Urkund dessen haben die Eingangs genannten Bevollmächtlgten diesen Vertrag in doppelter Ausfertigung am heutigen Tage mit ihrer ze, , e e,. und ihrem Siegel versehen. So geschehen, Berlin, den 13. August Ein⸗ taufend Achthundert Sechs und Sechzig. L S.) Varnbüler. (L. S.) v. Bismarck. L. S. Hardegg. L. S.) Savigny. Bayern. München, 26. August. (N. C.) v. d. Pfordten, welcher gestern Nachts wieder hier eintraf,

präsidirte diesen Vormittag einer Sitzung des Staatsraths, in

welcher die auf den Friedensschluß bezüglichen Regierungsvor⸗ lagen für die Kammern zur Berathung gelangten. Diese Be⸗

rathung, der eine eingehende Berichterstattung über den Gang

6 n

der Friedensverhandlungen

sein, da die Sitzung über drei Stunden dauerte. Sobald die Kammer der Abgeordneten in, der Lage ist, eine Sitzung ab— halten zu können und dies dürfte, wenn nicht morgen Abends, so jedenfalls Dienstag Vormittags der Fall sein werden die Regierungs⸗Vorlagen an dieselbe gelangen. (S. telegr. Dep.) Freiherr von Schrenck, Bayerns letzter Bundestagsgesandter, ist hier eingetroffen. .

Mit dem morgigen Tage beginnen die Entsendungen unserer Truppen aus dem Felde in ihre Garnisonen. .

Oesterreich. Prag, 25. August. Boh.) Der Friede zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich und Seiner Majestät dem Könige von Preußen wurde, nachdem vorgestern um 8 Uhr Abends die avisirte zustimmende Antwort Italiens ein⸗

*) Diese Paragraphen lauten . .

. 9. Die hohenzollernschen Lande werden so schnell wie lich und fpätestens bis zum 8. August . von den Königl. ner t g ng. chen Beamten und Truppen, von jenen unter ö des Dienstes an die betreffenden Königl. preußischen Beamten verlassen und alles Staats- wie Privateigenthum, soweit dasselbe eine Beschädigung durch würt⸗ tembergische Beamte oder Truppen erlitten haben sollte, vollständig restituirt werden. 2 ö 0 Ser Co. Die Königl. württembergische Regierung verpflichtet sich, denjenigen Unterthanen des Königreichs Preußen und der mit ihm verbundeten Staaken, welche nach dem Abzug der Königl. preußischen Truppen aus der Festung Main ans gerwic cin. unnd dadurch in ihtem Eigenthum beschädigt wurden, hierfür zu ihrem entsprechenden Theil

Entschädigung zu leisten.

Abzug der preußischen Truppen in drei

in eitens des Freiherrn v. d. Pfordten vorausgegangen sein soll, scheint ziemlich umfassend gewesen zu

getroffen war, um 12 Uhr Nachts im Blauen Stern« d Bevollmächtigten der beiden hohen Monarchen, Frhr. v. und Baron Werther, unterzeichnet. Ueber die Stipulationen ver⸗ lautet, bevor der Vertrag den friedenschließenden Monarchen zur Kenntniß gebracht ist, nichts Näheres und sind nur einige we⸗ nige Details mitgetheilt worden. Die Ratification des Friedens⸗ vertrages durch die hohen friedenschließenden Monarchen wurde innerhalb acht Tagen, die Räumung der derzeit okkupirten Gebietstheile der K. K. österreichischen Monarchie binnen drei Wochen, vom Tage der Ratification gerechnet, be⸗ dungen, doch macht sich Se. Majestät der König von, Preu⸗ ßen verbindlich, den größten Theil seiner Truppen schon jetzt aus Böhmen und Mähren herauszuziehen, Sr. Majestät dem König Victor Emanuel ist der en des lombardisch⸗venetiani⸗ schen Königreichs gesichert, und verspricht Se. Majestät der Kaiser von Desterreich, das neu arrondirte Königreich Italien in seiner ganzen gegenwärtigen Ausdehnung anerkennen zu wollen. Ueber die Entschädigungssummen, welche Italien an Oester⸗ reich zu zahlen haben wird, so wie über die Höhe der von Italien zu übernehmenden Staatsschuld werden K. K. öster⸗ reichische und Königl. itglienische Bevollmächtigte abgesondert in Wien unterhandeln. Im Allgemeinen werden die Stipu⸗ lationen ann den beiden unterhandelnden hohen Mächten von höchst achtbarer Seite als nicht besonders günstig, aber

auch nicht härter, als die in den Friedenspräliminarien ent haltenen hezeichnet. Der ee, , ee, e, noch in der Nacht in zwei Parien ausgefertigt, den hohen Regierungen von Wien

und Berlin durch außerordentliche Couriere übermittelt, dem

Florentiner Kabinette aber von Seite der Königlich preußischen

Gesandtschaft einfach die Unterzeichnung des Friedens, unter Be⸗

kanntgabe der auf das Königreich Italien Bezug nehmenden

Stipulationen, als fait acgompli zur Kenntniß gebracht worden.

Die Herrn Bevollmächtigten Oesterreichs und Preußens,

Se. Excellenz Freiherr von Brenner und Se. Excellenz Baron

von Werther, werden mit dem beiderseitigen Gesandtschafts⸗

personale bis zum bewirkten Austausch der Ratification des

Friedensinstruments in Prag verweilen und erst am 30. d.

die Rückreise nach Wien und Berlin antreten.

26. August. (Boh) Herr General Vogel von Falckenst ein giebt heute ein großes Abschieds diner. Morgen früht geht Se. Excellenz mit dem gesammten Personale des preußischen General⸗ Gouvernements nach Teplitz ab.

Rach einem Wiener Telegramm der » Boh.“ erfolgt der lbzug. d Zeitabschnitten; ) zu⸗ rück bis Brünn, 3 bis Prag, 3) über die Grenze. Die Trup⸗ pen werden auf fünf Etappenstraßen, auf den Eisenbahnen über Pilsen, Bodenbach, Reichenberg und Oderberg, dann durch die

Nachoder Pässe befördert werden.

Belgien. Brüssel, 23. August, (Göln, Zig Der König und die Königin sind bei ihrem gestrigen offiziösen

Freiherr Besuche in Antwerpen recht herzlich begrüßt worden. Morgen

begiebt sich das Königspagr nach Brügge. Die Polemik der gesammten belgischen Presse dreht sich augenblicklich um einen Erlaß des Bürgermeisters von Lüttich, der aus Gesundheits⸗ rücksichten den Auszug der bekannten Cholera⸗Prozessionen für den Augenblick untersagt hat.

Frankreich. Paris, 26. August. Gestern hat sich der Kaifer durch den italienischen Gesandten Ritter Nigra den italienischen Lyriker Giovanni Prati vorstellen lassen, der hier⸗ her gekommen ist, um zu sehen, was sich für sein Vaterland Trient thun lasse.

Morgen beginnen in allen Departements die Generalraths⸗ Sitzungen. Daß der Präfekt des Somme⸗Departements der in Amiens herrschenden Cholera wegen die Session auf Ende Okto⸗ ber vertagt habe, ist unwahr, und das »Journal de Rouen, das dies behauptet hat, ist, wie der »Momteur« heute anzeigt, unter gerichtliche Verfolgung ge ellt worden.

Der Escadronsführer im 6. Husaren⸗Regiment Ney von Elchingen, ein Nachkomme des Marschalls, ist zum Ordonnanz⸗ Offizier des Kaisers ernannt worden.

Die »Patrie⸗ erfährt aus Schanghai unterm 5. Juli, daß die neuen Banden, welche China heimsuchen, eine solche Ent⸗ wickelung nehmen, daß der Prinz Kung wie bei der großen Empörung der Taipings sich um Hülfe an die Europäer ge⸗ wandt hak und daß guf sein Verlangen die Rede davon ist, ein neues franco⸗chinesisches Corps zu bilden, um Kiang⸗Su zu decken. Die neuen Rebellen gehören zur Sekte der Nienfei, die ihren Mittelpunkt im Lande der Khukhu⸗Noor in der Mongolei

haben.

Italien. e ug die Freischaaren 3200 Todte und

I1IIIL Gefangene 96 haben. König werde eine

Die / Gazzetta di Torino meldet, daß im letzten Verwundete und Dasselbe Blatt meldet, der undrelse durch Venetien machen.