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15,355. de 1863 Nr. 9057. 12.810.
III. Emission⸗ de 1862 Nr. 15727. de 1863 Nr. 15,89. 18,924. de 1864 Nr. 20,1131. de 1865 Nr. 15808. 19,492.
b. Ruhrort-⸗Crefel d⸗Lreis Gladbacher Eisen bahn,
l. Emission: de 1857 Nr. 924. de 1863 Nr. 14. Nr. 138. 106867. de 1865 Nr. 693.
II. Emission: de 1859 Nr. 5234. de 1860 Nr. 3692. de 1863 ausgehändigt wird,
His G de js6s4 Nr. IJ062. de 1865 Nr. 3354. 3690. 4681. ill. Emisssn: de 1862 Nr. 7446.
1865 Rr. 165319. 145306.
de 1863 Nr. 10874. de
.. nahme des Nennwerths der Obligationen nochmals aufgefor⸗ ert werden. sung fehlenden Coupons wird vom Kapital gekürzt,
Obligationen, nämlich: o5ß Stück der 1. Emission 59 2 ö Aachen⸗Düsseldorfer, . resp. 26 * ö 1 J 18 * Y II. Y 76 * 1111. ö. wurden in Gegenwart eines Notars durch Feuer vernichtet. Elberfeld, den 3. August 1866. Königliche Eisenbahn-Direction.
ö an die
. II. Einzahlung auf 25,000 Stück neue Leipzig⸗-Dresdner Stamm-Actien hat sich herausgestellt, daß innerhalb der statutenmäßig festgesetzten und bekannt gemachten Einzahlungsfrist bis zu obgedachtem Schluß⸗ termine von den 5000 Stück Interimsscheinen Ni. J. die nachstehend verzeichneten Nummern, nämlich; 784. 785. 36. 787 4124. 41265. 6853. 6854. 7119. 7120. 7908. 790909. 1003. 10075. 19075. 10075. 106077, 10078. 1009. 10080. 100981. 106082. 1083. 10084. 10,0985. 106086. 10087. 10088. 19089. 1156573.
12250. 12251. 12,252. 16,887. 16,888. 16,889. 16/899. 16,891. 16,892.
jg ez 15h. ähh. 16 hö. Ide, öh, lä dh, Ig, ch lh, 1 gär 16h. 1g Hö. Is hö. Ig, ö6. 1g 6. 16553. 166. 16 hg 16911. 16912. 166913. 163914, 16.915. 16,916. 16,917. 16,918. 16,919. 16 M30 1662 16h23 e) 16933. 163. 16e. 16fe6. 17333. 1735335. 1 b, s l, , lh, ü, ii, jhso zi. IR löl. übe söigi. lich. 2sictz. al'i6l. 3i,id. Al. Al zs. i, Ilidzs Mi ß zg. glb i. Si zd. Titz ißt. zi ä. Il, ih. ,, , , . 22573. 2271574. 24/6309 24/632. 27929. 27,930. 27.939. 30/586. 30,687. zds Ils, wie deb. i. ö, , ö, eh. 33/210. 33 211. 34483. Zl 184. 34/485. 34,486. 34,487. 34,488. 355049. zh , 3ös, ,, den, gh, ö db. e, she, zäh. , . zs l, ö, g. Bös, s, , ö, wi, är, g,. ö, zäh, sh ss b. Is Ch. hö. 3d öl. s. h äh. 3h Geb. id söög. M3. 0 o. 16036. 143678. 473307). 42 636 öl. 43 082 43363. 736. 233. 47 36. 436537. 43688. 43635). 42090. 42091. 42,092. 4. 423095. 42/096. 42,097. 42/098. 42099. 2100. 42, 191. 42,103. 42,104. 42,105. 42,106. 42,107. ig, Li js. 4355. 391. Holz. 156018. 4307. 1g. igz. 43163. ig. 43179. Pöizi. 43,igö. 4h, 43,174. 143,175. 435512. 143.3545. 43,546. 43,547. 43,548. 1öäig. Höß. 4353. 13553. Höß. 43,555. 3 556 445000. 44001. 44,002. 44005. 44,006. 44/00.
44009. 445010. . 445788. 6.
bei unserer Hauptkasse auf hiesigem Bahnhofe persönlich oder dur Beauftragte zum Umtausche zu präsentiren und in Verbindung . die I. Einzahlung dergestalt zu leisten, daß bei Einreichung von
Je zwei Stück der Interimsscheine Nr. J. der Betrag von
= und nicht 12,922, wie in Rr. 193 ; e m m äm—⸗ lich gedruckt steht. . und Nr. 198 d. Bl. irrthüm
de 1864 Nr. S691. 9300.
de 1864
Der Betrag der hierbei für die Zeit nach der Ausloo⸗
Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis Gladbacher
19 Thalern abzügl. 5 Ngr. Zinsen, also mit 8 Thalern 25 Ngr.) auf
eine neue Stammactie, gleichzeitig unter Zuschlag der wegen Ver— ien der eingangsgedachten Einzahlungsfrist verwirkten statuten— Conventionalstrafe von einem Thaler (10 der Einzahlungssumme) gen hlt und dagegen ein neuer Interimsschein (Nr. II), über en sodann eingeshossenen Gesammtbetrag von 30 Thalern lautend,
Es ist hiernach diese zweite Einzahlung immer nur auf je zwei
Stü 6 Nr. J. zu bewirken und können daher 4 K : einzelne der letzteren unter keinen Umständen berü ̃ noch nicht zur Einlösung präsentirt worden, weshalb die Inhaber zur st rücksichtigt
werden, worauf zur Vermeidung von Weiterungen und Nachtheilen ganz besonders aufmerksam gemacht wird, Die Inhaber derjenigen Interimsscheine Nr. J., welche auch bis
hlen? 1s 41 zu dem vorstehend angesetzten Die seit der vorigjährigen Ausloosung zur Einlösung gelangten nicht zur Leistung der II. Einzahlung präsentirt werden sollten, gehen
Präklusivtermine
sodann des Rechts auf Betheiligung an den weiteren Einzahlungen
und, resp. auf die Entnahnie neuer Actien eben so wie der bereits geleisteten ersten Einzahlung
ö unbedingt verlustig und wird über die etwa bis dahin nicht entnommenen Interimsscheine Nr. II. zum Vortheile der Gesellschaft anderweit disponirt werden. Schließlich machen wir noch darauf aufmerksam, daß auch die III. Einzahlung bereits seit 1. August a. «. im Gange ist und bei Nachholungen der II. Einzahlung sofort mit Thlr. 10 (abzügl. 73 Digr Zinfen auf jede neile Actie bis Ende diefes Monats geleisiet werden kann. Leipzig, den 6. August 1866. Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie. Dr. Einert, Vorsißender, C. A. Geßler, Bevollmächtigter.
BVerschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
2
27 und VI.,
25 859 , 2 A E. J n . 459
3) auf der Strecke Frankfurt⸗-Eydtkuhnen die Güter⸗ resp. gemischten Züge VII., VIII. und XI., XII.,
eingestellt.
Soweit die für Militairzwecke nicht in Anspruch genommenen Betriebsmittel reichen, wird unter fortdauernder Suspension der Liefer⸗ fristen, mittelst eines besonders eingelegten durchgehenden Güterzuges
in jeder Richtung, dessen Gang auf den Stationen in Erfahrung
zu bringen ist, vorzugsweise die Beförderung von Eilgut, Pferden und Vieh, sodann aber auch nach Möglichkeit den Transport von ge⸗ wöhnlichem Frachtgut und Equipagen, jedoch mit der Einschränkung bewirkt werden, daß während der Eingangs gedachten Zeit im Lokal⸗— Verkehr der Ostbahn, Güter der ermäßigten Klasse C. vom 3. d. Mts. einschließlich an, zum Transport nicht mehr angenommen werden, und die Beförderung von Stein- und Braunkohlen, Coaks, Salz, Steinen und Kalk vom letztgedachten Tage an gänzlich eingestellt wird.
Eilgüter können außer mittelst der durchgehenden Güterzüge aus⸗ nahmsweise durch die Eilzüge, jedoch nur insoweit Beförderung finden, als die Verladung derfelben in dem diesen Zügen beigegebenen Packwagen und einem vierrädrigen bedeckten Güterbeiwagen aus⸗ führbar ist.
Auf der Station Schneidemühl muß der Verkehr mit gewöhn⸗ lichem Frachtgut vom 4ten d. Mts. einschließlich ab ganz einge⸗ stellt werden, da der Güterspeicher für andere Zwecke in Anspruch ge⸗ nommen ist. Es werden deshalb schon mit dem gedachten Tage be⸗ ginnend, gewöhnliche Frachtgüter zur Beförderung weder nach noch von Schneidemühl angenommen.
Auf den übrigen Ostbahn⸗Statignen wird vom Hten bis zum 15ten d. Mts. gemäß s. 14 Nr. 2 Abschnitt B. des Betriebs⸗Regle⸗ ments vom 3. September 1865 die durch Aushang in den Ostbahn⸗ Güter-Expeditionen bekannt gemachte Frist für die Abnahme der an⸗ kommenden, sowie für die von den Versendern und Empfängern selbst auf- und abzuladenden Güter 2c. auf die Hälfte ermäßigt — Güter, deren Transport nach Vorstehendem ausgeschlossen ist, werden — aus⸗ genommen auf der Station Schneidemühl — von auswärtigen Aufgebern ohne Verantwortlichkeit der Verwaltung lediglich auf Ge fahr der Versender, soweit die disponibeln Räumlichkeiten reichen, auch andere dienstliche Rücksichten nicht entgegen stehen, auf Wunsch zur Lagerung verstattet, um nach k des regelmäßigen Ver⸗ kehrs thunlichst . Beförderung zu gelangen.
Bromberg, den 30. August 1866. Königliche Direction der Ostbahn.
— . 1 2
rakter als Sanitäts⸗-Rath zu verleihen; und
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis - Erhöhung.
Königlich
Preußischer
Alle Bost-Anstalten des In- und Auslandes nehmen gsestellung an. für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Wilhelm s⸗Straße No. 31. (nahe der Ceipzigerstr.)
iger.
Berlin, Mittwoch, den 5. September
1866.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Direktor der Hebammen⸗Lehranstalt zu Danzig, Ge⸗
Dom⸗ Rothen Adler-Orden drit⸗
Schulte, den een dr dem Regierungs⸗Rath Kop—
Schleife,
Chodziesen den
Breslau, Abraham
Zins ⸗-Coupons ᷣ 9x nie innen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt
.
Diese Prioritäts-Obligationen werden mit fünf Prozent
heimen Sanitätsrath hr. Fischer und dem bisherigen Regens , , 981 n. en ö. gl n n Terminen am des bischöflichen Priester-⸗ Seminars zu Paderbern, J. April und 1. October jeden Jahres gezahlt,
Kapitular Dr, ter Klasse mit der den ungsz— pin zu Stargard in Pommern und dem Ober ⸗Steuer⸗Con⸗ froleür, Steüer⸗Inspektor Bewersdorf zu hob Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Divisions⸗Auditeur ZJustiz-Rath Sander, bei der 14. Division den Königlichen Fronen⸗-Orden dritter Klasse, dem Kreisgerichts⸗Rath. Scharff zu Jauer den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse und dem Bedcimten der Synagogen-Gemeinde zu Koppel, das Allgemeine Ehrenzeichen; ferner
An den Dividenden nehmen sie keinen Antheil, sie haben
aber das Vorzugsrecht vor dem Kapitale und den Dividenden der Stammactien und stehen nur dem Kapitale und den Zinsen der bereits früher creirten Prioritäts⸗Actien und Obligatio⸗ nen nach.
auf Zinsvergütung erlöschen und die
Die Ansprüche . werthlos, wenn die letzteren nicht
werden
werden. ö Die neuen Prioritäts⸗-Obligationen unterliegen der Amor⸗
K 8 ö. 60 59 2 Je irder 4 . '. ! h Dem Regierungs- und Baurath Henke zu Marienwerder tisation, die mit dem 1 Janugr 18583 beginnt und zu der all⸗
Dem praktischen Arzt Dr. J. Cahen in Berlin den Cha⸗ Den Kaufmann W. Lawrence in Concepcion zum Kon—
sul daselbst zu ernennen.
Berlin, 4. September.
Se. Königliche Hoheit der Prinz A lbrecht von , ist gestern Abend vom Kriegsschauplatz in Böhmen hierher zurückgekehrt.
Privile gi nm wegen Ausgabe von Zwei Millionen Thalern Prioritäts-Obligationen der Magdeburg⸗Eö⸗
then-Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft. Vom 18. August 1866.
Wir Wilhelm, . zottes Gnaden Köni Preußen 2c. von Gottes Gnaden König von Preuß . Nachdem von Seiten der Mandeburg Cöthen Halle Leibzi⸗ . sellschaft auf Grund des in der General- Ver⸗
ger Eisenbahn⸗Gesf auf Grund in der Gener nn n vom 27. Juli 1866 gefaßten Beschlusses darauf an⸗
getragen ist, ihr zur , Ausstellung und Ausgabe au, * nhal ö Zinsscheinen versehener Prioritäts Obligationen u gestatten, ertheilen Wir in Gemä ,, ; wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs- Ver— pflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwart ges Privilegium Unsere Landesherrliche Genehmigung zur Emission von 20,000 Stück Obligationen zu Einhundert Thalern unter nachstehenden Bedingungen:
Die neuen Prioritäts-Obligationen werden in fortlaufen⸗ den Rummern don 1 bis M06 nach dem unter, A, beiliegen⸗ den Schema auf farbigem Papier unter der faesintlirten Un⸗ terschrift des Vorsitzenden und Stellvertreters im Direktorium ausgefertigt. Sie erhalten inscoupons nach dem beigefügten Die rn. B. von je fünf zu fünf Jahren und Talons nach dem
Muster CG. t anf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige
Privilegium abgedruckt.
den Inhaber lautender, mit die ein n 3 zwar zu a. bis zur Berichtigung des betreffenden Zins-Cou⸗
ͤ
Befriedigung dringender Bedürfnisse die
Fheit des Gesetzes vom 17. Jüni 1833
den Charakter als Geheimer Regierungsrath; so wie jahrlich die Dumme von e h Thlr. Enn unt. Zuschta der durch die , , Obligatlonen ersparten Zinsen au
dem Ertrage des isenbahn⸗Unternehmens verwendet wird. Die Rückzahlung des Nominalwerthes der amortisirten Obligationen
erfolgt am 1. Oktober jeden Jahres.
*.
Dem Ausschusse ünd dem Direttorium der, Magdeburg. Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amortisations-Fonds stetig oder zeitweise zu verstärken und dadurch die Tilgung der Obligationen früher herbeizu⸗ führen, als auch sämmtliche Obligationen durch die vorgeschriebenen öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher * zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes ein⸗ ulösen. ; —, Ueber die erfolgte Amortisation ist dem vorgesetzten Eisen⸗ bahn⸗Kommissariate alljährlich .. Nachweis einzureichen.
Die Inhaber dieser Obligationen sind nicht berechtigt, den
Nennwerkh derselben anders, als nach Maßgabe der im 5§. 3
angeordneten Amortisation zu fordern, ausgenommen: a) wenn ein Zahlungstermin länger als drei Monate un⸗ berichtigt bleibt, . ö. b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn durch Schuld der Gesellschaft länger als 6 Monate ganz aufhört, . . ) wenn die Amortisation nach §. 3 nicht innegehalten wird. In den Fällen zu 2. und b. bedarf es einer Kündigungs⸗ frist nicht, das Kapital kann vielmehr an demselben Tage, an dem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und des unterbrochenen
pons, zu b. bis zur Wiederherstellung
Transportbetriebes. . Im Falle zu e. ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungs⸗
frist zu beobachten, auch kann der Inhaber der Prioritäts⸗Qbli⸗ ö von greg r gsechle nur innerhalb dreier Mo⸗ nate von dem Tage an Gebrauch machen, an dem die Zahlung des Amortifations-Quantums hätte erfolgen sollen. e
Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahn⸗Verwaltung die nicht innegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens Breler Monate näch erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts⸗Obligationen nachträglich
bewirkt. .
8 6, , . So lange nicht sämmtliche Prioritäts Obligationen ein— gelöst sind, darf die Gesellschaft mit Ausnahme: