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a) der längs der Bahnlinie neben der Bahn belegenen, zum Betriebe nicht benutzbaren, bei der Exproprigtion resp. dem Bau erworbenen kleinen Ackerstücke,
b) der entbehrlichen Theile der Bahnhöfe, . keins ihrer Grundstücke veräußern, auch eine weitere Obligationen. Emittirung so wenig als ein Anleihegeschäft unternehmen, es müßte denn den Obligationen der gegenwärtigen Emission für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugeben. den Obligationen oder auszustellenden Schuldscheinen reserpirt
bleiben. . §. 6.
Die Nummern der nach §. 3 zu amortisirenden Obliga⸗ tionen werden jährlich durch das Loos bestimmt und wenig⸗ stens drei Monate vor dem Zahlungstage öffentlich be⸗ kannt gemacht, jedoch steht es dem Direktorium der Gesell⸗ schaft auch frei, den Betrag der jährlich zur Tilgung kom⸗ menden Obligationen durch Ankauf an der Börse oder durch einen vereideten Makler zu beschaffen.
.
Die Verloosung geschieht durch das Direktorium in Gegen⸗ wart zweier Notare in einem vierzehn Tage vorher öffentlich bekannt zu machenden Termine, zu dem den Inhabern der gegenwärtigen Obligationen, gegen deren Vorzeigung der Zutritt gestattet ist.
.
Nennwerthes der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage bei der Gesellschafts⸗Kasse in Magdeburg an die Vorzeiger der Obli— gationen gegen Rückgabe derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinscoupons nebst den Talons. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf,
Die Auszahlung des
leistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetzsamm— lung bekannt zu machen.
Gegeben Berlin, den 18. August 1866.
(L. S) Wilhelm.
von der Heydt. Graf von Itzenplitz. A. Prioritäts-⸗-Obligation 4 — der * — * . . — — Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. AM . w Einhundert Thaler Preußisch Courant zu fünf Prozent jährlichen Zinsen.
Inhaber dieses hat auf Höhe von Einhundert Thalern Preußisch Courant Antheil an dem in Gemäßheit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Privilegiums emittirten Kapitale von Zwei Millionen Thalern Prioritäts-Obligationen der Magdeburg⸗Cöthen⸗-Halle⸗Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.
Magdeburg, den
Magdebürg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipz NM. N Direktoren.
—— —
(. 8.)
B. Zins coupon M Serie Prioritäts⸗-Obligation * Inhaber dieses Coupons erhält gegen dessen Rückgabe am .. ten aus der Kasse der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger
auch wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons vom Kapitale ekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet. Die Be⸗— ufs der Amortifation eingelösten oder angekauften Obligationen sollen in Gegenwart zweier Rotare verbrannt und, daß. dies geschehen, öffentlich bekannt gemacht werden. Die Obligationen aber, die in Folge der Rückforderung oder Kündigung der Inhaber
außerhalb der Amortisation eingelöst werden, ist die Gesellschaft
sofort wieder auszugeben befugt. 86 9.
Diejenigen Obligationen, welche . Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während, der nächsten 19 Jahre vom Direktorium der Magdeburg Cöthen⸗ Halle Leipziger Eisen hahn ⸗Gesellschaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen, gehen sie dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Realisgtion öin, so sind sie werthlos, was alsdann vom Direktorium durch einmalige Insertion in die zur Publication vorgeschriebenen Blätter bekannt zu machen ist.
Die Eisenbahn⸗Gesellschaft hat tionen keinerlei Verpflichtung mehr, gan Lich oder theilweise Bezahlung Beschlusses der General ⸗Versammlung keitsrücksichten gewähren.
ausgeloost sind und der
wegen solcher Obliga⸗ jedoch kann sie deren vermittelst eines aus Billig⸗
S. 10.
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfol⸗ gen durch die Magdeburgische Zeitung, den Preußischen Staats⸗ Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung und die Leipziger Zeitung.
41
Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind zwar gegen den General-Versammlungen bei—
Vorzeigung derselben befugt, i w
zuwohnen, aber nicht berechtigt, zu stimmen oder zu wählen. 4112
Die Ausreichung der Coupons
tanten des Talons, sofern nicht von
—
tigen Anspruch auf den Rechtsweg verwiesen. .
Die Mortifizirung angeblich verloren gegangener oder ver⸗
dägegen bezüglich ver— dernichteter oder abhanden gekommener Obligationen und Talons das in den Paragraphen 20 und 21 des unterm 13 November 1837 Allerhöchst bestätigten Gesellschaftsstatuts vorgeschriebene Verfahren An⸗
nichteter Zinscoupons findet nicht statt, lorener,
d S fur 1851 S. 736 f) wendung. Zu Urkund dessen haben Wir das
legium Allerhöchst eigenhändig vollzogen
erfolgt an den Präsen⸗ dem sich als solchen legitimirenden Inhaber der Obligation vorher bei dem Direkto⸗ rim der Geselsschaft schriftlicher Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle solchen Widerspruchs werden die Coupons zum Deposito⸗ Tium des Stadt⸗ und Kreisgerichts zu Magdeburg gebracht und die streitenden Interessenten zur Entscheidung uͤber den unter ihnen strei⸗
gegenwärtige Privi⸗ und unter Unserem
Eisenbahn-Gesellschaft Zwei Thaler Fünfzehn Silbergroschen Preußisch Courant ausgezahlt.
Magdeburg, den
Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗-Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft. N. N. N. N.
Direktoren.
. Th lon
zu der mit fünf Prozent verzinslichen Prioritäts⸗Obligation der
Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗-Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaftt.
(L. 8.)
dieses Talon er⸗ desselben, ohne weitere Prüfung seiner die vorstehend bezeichnete Prioritäts-Obliga— ö
Der Präsentant hält gegen Ablieferung Legitimation, die für tion neu auszufertigenden Coupons für die fünf Jahre sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers der Obli gation bei dem Gesellschafts-Direktorium vorher kein schriftlicher Wi⸗ derspruch eingegangen ist. Magdeburg, den
Magdeburg-Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.
. N. N. , , n toren
Ministerium der geistlichen, üUnterrichts⸗ un d Medizinäal⸗Angelegenheiten.
sikus des Kreises Simmern ernannt worden.
Mꝛinisterinm für die landwerthschaftlichen Angelegenheiten.
„Garten⸗Inspektor« verliehen worden.
Der praktische Arzt 2c. Dr. Schiebler ist zum Kreis-Phi⸗
Dem Ober-Gärtner Gaerdt zu Alt-Moabit ist der Titel
Berlin, 4. September.
Allergnädigst mandeur der serve⸗Corps, so wie dem
von Mecklenburg⸗Schwerin
Königlichen Insiegel ausfertigen laffen ohne jedoch den Inhabern her ogs f z ö i a nen Militair⸗Verdienst⸗Kreuzes zu ertheilen.
der Sbligatidnen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr⸗
Se. Majestät der König haben geruht: Dem Obersten von Treskow, Com⸗ fombinirten Garde⸗Infanterie⸗Brigade im 2. Re⸗ Obersten Schuler von Senden, Commandeur der kombinirten Infanterie⸗Brigade in demselben Armee ⸗Corps, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Groß⸗
önigliche Hoheit ihnen
2 H
ö k
3071
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 4. September.
8, pon 3. Mai 1866, das Verbot der Veräußerung von eschützen u. dgl. betreffend, seine Zustimmung und ging darauf
zur Berathung des Berichts über die Verordnung vom 12. Mai
Di 25906 12 08G Rio 49 *⸗ 281 * — 696 dieses Jahres, die vertragsmäßigen Zinsen bekreffend, über.
Die von dem Herrn Justizminister mit einem längeren Vor⸗
trage eingeleitete Debatte währte beim S . ĩ UIh'le beim Schlusse res s 8 noch fort hlusse unseres Blattes
— In der gestrigen (12. Sitzung des Abgeordnetenhauses i. zum Schlusse die Kommissions⸗Vorlage, die Ertheilung der Indemnität und Bewilligung eines Kredits an die Regierung Dieselbe wurde mit großer Man Jen. 6. 2 lte fand nament⸗ iche Abstimmu Dieselbe ergab, daß von 309 Stimmen sich 230 für die Indemnitätsertheilung und 75 gegen dieselbe
betreffend, zur Abstimmung. jorität vom Hause angenommen. liche Abstimmung statt.
,. Vier Mitglieder hatten sich der Abstimmung
Die Sitzung wurde hierauf vertagt und wird heute um
12 Uhr Mittags die noch nicht erledigte Tages . . erledigte Tagesord st⸗ 8. Nachdem der Präsident von Forck . ; ( 67 n Forckenbeck die heutige 1 * — 26 1 *. Cr *. (13te) Sitzung des Abgeordneten hauses eröffnet h rg.
geschäftliche Mittheilungen gemacht hatte, wurde die Interpellation
des Abgeordneten von Bonin wegen Vorlage eines Gesetz⸗Entwurfs,
betreffend die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht wäh-
rend des Friedenstandes und deren Vergü yerlese dem Abg. von Bonin näher ,, s. en,, 1 Minister des Innern Graf zu Eulenburg beantwortete die Interpellation dahin, daß die Staatsregierung gern bereit sei 3. inzwischen gemachten Erfahrungen bei deni neuen Gee Entwurfe mit in Erwägung zu ziehen und Härten abzustellen welche bei der Handhabung des Gesetzes vom 11. Mai 851 wegen der Kriegslieferungen etwa zu Tage getreten seien. Das Haus beschäftigte sich bis zum Schlusse des Blattes mit Wahlprüfungen. Die Wahl des Abgeordneten Regierungs⸗ Nath v. Zander gus dem 1. Gumbinner Wahlbezirke Tilsit⸗ Niederung wurde für ungültig erklärt. Magdeburg, 3. September. (M. Korresp. Das Be— satzungs-Bataillon des Garde⸗Landwehr-Regiments Magdeburg, zum f. Reserve⸗Armee⸗Corps gehörig gewesen, traf heute früh 3 Uhr auf dem Bahnhofe Buckau ein, um von hier aus nach der Heimath entlassen zu werden. Den wiederholt aufgetauchten Gerüchten entgegen, können wir auf das Bestimmteste versichern, daß das 4 Armee⸗Corps nach Allerhöchster Bestimmung durchaus in seine Garnisonen
, . 41 Das Herrenhaus ertheilte in seiner heutigen Sitzung dem vom hae der glad ordneten beschlossenen GesetzEntwurfe über die Aufhebung der
1 ** . . ͤ Allgemeine
3069
Se. Königliche Hoheit der Prinz Frie dri ů iche ohe rinz Frie drich K , hat heute einen Ausflug nach dem . 3 * schlofse Moritzburg gemacht. är * . Vernehmen nach, meldet das „Dr. J.“, werden ö. auf. Weiteres in folgenden sächsischen Städten präußifche Garn iscnen sehen. 6x. in Dresden: der Stab der 5. Divisi ,. 1: 5. Division, der 9. J ;. 2 t Infan e,, , 5. Kavallerie⸗Brigade und des . schen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 3, ferner der Stab und
. NM ; 3 3 8 . z 1 , . des Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth . Ser deni gh 2 en ö. Lelb⸗ Grena dier. Regiments ö urgisches Nr. 8 und die 3. Fuß⸗Abtheili ͤ 9 . e ,, ; eil u ,,, , ,,,, e 3 9 24 in Leipzig: der Stab und 3 Bataillone des 7. = birrhi chen nfa nt rie eg in e ne Nr. 60, . hem nitz: der Stab und das 1. ur . des Bee nn, n, das 1. und 2. Bataillon 2. en erie⸗ e ᷣ — don rden . ö hen Infanterie-⸗Regiments (Prinz Karl ö. Gl au e,. das Füsilier⸗Bataillon desselben Regiments; . Freih erg: der Stab und das 1 Bataillon des Sten e ,, Infanteris Regiments Nr. 48, ö 20 ab erg das. 2. Bataillon vorstehenden Negiments; r. eiße n; das Füsilier⸗Bataillon desselben Regiments, k. Zwickau; der Stab und das 1. und 2. Batäillon des e ,,, ,. Infanterie⸗Regiments Nr. 52; ie. . . . das Jüsilier⸗ Bataillon desselben Regiments; ö arienberg: das Brandenburgische Sie e m hn Für die noch zu erwartenden Kav ᷣ . . 3 é. irter avallerie⸗Regimenter de 3 , , . sind die Garnisonen noch 16 bee mn . , der Truppen bleibt bis zum definitiven Frie⸗ sch ö. . derselben Weise fortbestehen, wie jetzt stattfindet. lee,, . ach em am Sonnabend im Laufe des Nachmittags an ö. . ) preu sischen Truppen mehrere kleinere Abtheilungen . , n,, , unsere Stadt, aus Böhnien vinmend, pe hatten, ist gestern Vormittag 9 Uhr das erst d uff 1 18 wen ch i s, ed hier n Mittags, folgte daun das 1. Garde- Fegiment, welches vr 5 , n , , Prinzen Albr h cht von . 8 Abe der Spitze seiner Suite am Altmark —⸗ 3 z . Heute sind eingetroffen: 6 * 5 a nn nn . . Regiment, das Fäandwehr⸗Negiment, 2. Jägerbataillon, 1. Pionniercom⸗ . 3 und der Stab der 3 K— gade. Der größte Theil dieser Truppen ift berẽits wiede abgerückt, wogegen für morgen (Di / , . , , egen iensta e und stärk ,, hier einrücken n. . — Das bisher zu der hiesigen Garnis ö oni . n, . on gehörende Königl. preußische Garde⸗Grenadier⸗Regiment Kais e. n .
zurückkehrt, mit alleiniger Ausnahme des 27. Regiments s Dr ijskel it alleiniger Aus 27. Regiments, dessen Füsilier- Und 2. Bataillon nach Burg resp. Halberstadt verlegt
werden. Mün ster, 2. Septenrtte⸗. S 1 ec ö l Wege d Wwerkur« schreibt: re Y WMentzirs schreibt:
. von 4. abmarschirt.
Hessen. Mainz, 2. September. (Fr. Seit gest
3. 2. Sept (Fr. Z.) Seit gest und heute werden abermals 1200 Mann , m ne,
„Die beiden mobilen Landwehr⸗-Regimenter eib halten eben den Befehl, am Montag, den 3. September, mitters Extrazügen (alle 6 B —ĩ hre H
via Leipzig, Magdeburg, Hannover per Bahn zurückzukehren.
Sch les wig⸗Holstein. Von der Eider, 1. September. (H. R) Die 5. Compagnie des 3. Landwehr - Regiments, die nach Abzug der 6. vorerst noch in Tönning zurückblieb, ist in Folge eingegangener Ordre gestern ebenfalls von da nach Schleswig befördert. Sonach weilt daselbst nur noch die Tte Compagnie dieses Regiments. 3. .
Es ist der Bericht über das Unglück an der Tönninßer Fähre dahin zu redressiren, daß, wie sich herausgestellt hat, nicht 9, sondern nur 4 Mann dabei ertrunken sind. Es ist allerdings die bezeichnete Anzahl in Gefahr gewesen, jedoch sind, wider anfängliches Vermuthen, noch Einige gerettet
R
worden. Mecklenburg. 3. September. (Meckl. Z.)
Se. Königliche Hoheit der Grü 1Mo im erwünschten Wohlsein hier eingetroffen, hat am Vormittag mit den hochfürstlichen Kindern dem Gottesdienste in der Schloß⸗ kirche beigewohnt und sich nachher mit Hochdenselben nach Stein⸗ feld begeben, woselbst Se. Königliche Hoheit wieder Aufenthalt genommen hat und dem Vernehnien nach daselbst verbleiben
wird.
Sachsen. 3. September. Durch eine heute erschienene im amtlichen Theile des „Dr. Journ. enthaltene) Herrn General⸗
Bekanntmachung des Königlich preußischen ; Gouverneurs ist für die Dauer des Kriegszustandes die Abhal⸗ tung von öffentlichen Verfammlungen zu Besprechung
politischer Gegenstände in ganz Sachsen verboten worden.
Schwerin, t der Großherzog ist
Dresden,
ataillone) nach Westfalen in ihre Heimath
gestern Morgen
einquartirt, so daß die hiesige bei ö . . 66 ö n r e m r der Truppen beChe,sl in kürzes , , ,, . Kosten der Statt in so lang! rener, 11 , , . Iroßherzogthum Hessen abgeschlossen sein wirs. dezeslken auf der Gemeinderath von Mainz einstimmig beschlossen, durch eine besondere Deputation die großherzogliche Staatsregierung nach⸗ drücklichst zu ersuchen, den Friedensabschluß zu beschleunigen und die in Rheinhessen koncentrirten Landestruppen zu entlassen. Heute ist diese Deputation nach Darmstadt abgereist um den Beschluß an irgend eine dort aufzufindende Adresse der Regie⸗ rung zu notificiren. ö . Stassau. Wiesbaden, 2. September. (Fr. J) In Folge eines Reskripts des Staatsministeriums sind sämmtliche Behörden des Landes angewiesen, auf Kosten der betreffenden Iffentlichen Kassen die preußische Fahne anzuschaffen. Es ist damit nicht gesagt, daß die nassauische Fahne nicht mehr auf⸗ gesteckt werden darf, sondern es ist letzteres ausdrücklich gestattet, niit der Beschränkung jedoch, daß die nassauische Fahne auf einem öffentlichen Gebäude nicht allein, sondern, wenn man von ihr ferner noch 4 1 . nur neben, resp. unter der preußischen Fahne wehen dar, . r . Henn en, 3. September. W. T. B Der Feldmarschall Prinz Karl Bayern ist gestern Nacht mit den Offizieren und Beamten Hauptquartiers hier eingetrof⸗ fen. Die Demobilisirung der Armee soll alsbald erfolgen. Nürnberg, 31. August. Heute Nachmittag wurde Fol i Proclamation an die Bewohner von Franken ange⸗
chlagen: rn, 1 * ⸗ Wg unter Meinem Befehl stehende Königlich vreußtsche 2 Re