1866 / 226 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1685 hlecllen Bau⸗Gesellschast Alexandra⸗Stiftung.

Für das Jahr 1865 sind folgende Actien unserer Gesellschaft durch das Loos zur Amortisation bestimmt worden;

; 6 58. 3m 159, 441. 4590, 523. und 538.

Die Inhaber der gezogenen Actien werden ersucht, den Baarbetrag von 100 Thlin. Courant per Actie gegen Auslieferung der letzteren und der noch nicht fälligen Dividendenscheine bei dem Schatzmeister der Gesellschaft, Herrn Banquier Hackel, Franzöͤsischestraße Nr. 32, Firma M. Vorchardt junior, in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober d. J. G. 2tzd des Statuts) / täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Empfang zu

n. . 66 diejenigen Actien, welche nicht abgebzoben werden, treten die Fol— gen ein, welche die §§. 27 und 29 des Gesellschafts- Statuts bestimmen.

Berlin, den 1 Juni 1866. .

Das Curatorium der Alexandra - Stiftung.

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an die Actionairs . der Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn-Compagnie,

ie vierte Einzahlung auf neue Stammactien betreffend. . Nach Maßgabe der bezüglichen statutarischen Bestimmungen wird hierdurch auf das Kapital der zu emittirenden 25.000 Stück neuen Stammactien die 2 ö . dergestalt ausgeschrieben, daß auf jede neue Stammactie anderwe eh e, re mit Abzug von 10 Neugroschen, als 5 pt. Zinsen von 49 Thalern der ersten bis dritten Einzahlung für die Zeit vom 1. September bis 31. Oktober 1866, also nur Neun Thaler und zwanzig Neugroschen.— . bei Vermeidung einer Conventionalstrafe von 10 pCt. der Einzahlungs-⸗ summe, in der Zeit . vom̃ 1. Oktober bis 39. Oktober 1866 an unsere Hauptkasse allhier während der Stunden von 9— 12 Uhr Vor- und 3—6 Uhr Rachmittags unter gleichzeitigem Umtausch des Interimsscheins Nr. III. gegen den neuen Interimsschein Nr. IV. u leisten sind. . . E, g habe der Interimsscheine Nr. III. hat unter Beifügung eines nach der Nummerfolge geordneten Verzeichnisses dersel ben zu geschehen, die Einzahlung selbst aber in allen Fällen seitens der Inter⸗ essenten oder durch deren Beauftragte persönlich zu erfolgen, so daß etwaige Zusendungen von, Geldern oder Interimsscheinen un— bedingt zurückgewiesen werden müßten. Leipzig, den 360. August 1866. Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn-Compagnie. Dr. Einert, Vorsitzender, C. A. Geßler, Bevollmächtigter.

6 . . ie Police Nr. 1269 D. 9I3 ist verloren gegangen. Etwaige Ansprüche sind binnen achtwöchentlicher Frist bei uns geltend zu machen. . Magdeburg, den 12. September 1866. ( Magdehurger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. W. C. Schmidt, C. Listemann, Ober⸗Direktor. General⸗Direktor.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Extra⸗Vergnügungs-Zug nach Berlin.

er 2 412 2

die Per⸗ ein

*

*

x Bromberg

x Kreutz Ankunft in Berlin gegen-. Der Extrazug hält auf a

auf welchen die Eilzüge 7 und nimmt auf diesen Stationen exkl. Frankfurt a. / 8. Passagicre, jedoch nur nach Berlin, auf.

Die für den Extrazug zur Verwendung kommenden Billets sin zugleich für die Rüchto ur gültig, und ist der Preis derselben auf die Hälfte der gewöhnlichen Personenzugs Tarifsätze n, indem ür die Billets nur der Saß der einfachen Tour nach Berlin zur

rhebung kommt.

Die Rückfahrt von Berlin kann vom 20. September d. J. ab bis einschlicßlich den 26. September d. J. mit Ausnahme der Courierzüge mit jedem fahrplanmäßigen Zuge, welcher Personen der betreffenden Wagenklasse befördert, geschehen, . . ;

Die Billets muͤssen zur Rückfahrt der Billet-Expedition in Berlin zur Ab stem 66 vorgelegt werden und sind die— selben nur für den 3 diese Weise abgestempelten Zug gültig.

Freigewicht für Gepäck wird nicht gewährt. Auch ist eine Un⸗ terbrechung der Fahrt auf den Zwischenstationen, behufs Fort⸗ setzung derselben auf Grund des Extrazugs-Billets mit einem der fol⸗

enden fahrplanmäßigen Züge weder auf der Hin⸗ noch auf der Rücktour gestattet. 3 . Bromberg und Berlin, den 12. September 186. Königliche Direction Königliche Direction der Ostbahn. der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Aus Anlaß des am 29. und 21. d. M. stattfindenden feierlichen Einzuges der Truppen in Berlin werden wir am Mittwoch, den T9. September er einen Extra-Zug von Breslau und einen zwei—⸗ ten dergleichen von Sorau nach Berlin ablassen, zu welchen Billets für die ersten drei Wagen⸗-Klassen nach Berlin zu einfachen tarifmäßi⸗ gen Fahrpreisen ausgegeben werden, auf Grund deren die freie Rück⸗ eförderung mit den fahrplanmäßigen Personen- Zügen (Schnell-Züge ausgenommen) bis inkl. des Berlin-Breslauer Personen⸗Zuges Nr. 5 am 26. d. M. stattfindet. ) Der erste Zug nimmt Personen auf und wird abgehen in Breslau um 9 Uhr M. früh, Neumarkt 9 2 38 * r Liegnitz 190 * 24 * n SHainau J d J ö K . und trifft derselbe ein in Berlin gegen 6 Uhr Abends.

z *

Der zweite Zug nimmt Personen auf den Stationen von Sorau

bis Cöpenick auf, fährt ab: von Sorau um 2 Uhr 30 M. Nachmittags, , 90 y Guben 2 50 » Fürstenbergz 27 » Frankfurt r 15 » Briesen . 50 Fürstenwalde⸗ 6 » 18 »Erkner J »Coepenick w . und trifft in Berlin ein um 7 Uhr 38 Minuten Abends.

Auf den Stationen der Gebirgsbahn Hirschberg, Greiffenberg und Lauban, so wie auf der Station Görlitz werden gleichfalls Extrafahrt— Billets nach Berlin verausgabt, welche den drei erst genannten Sta— tionen bei dem Personen-Zuge Nr. 20, auf letzterer bei dem Personen⸗ Zuge Nr. 28 bis Kohlfurt benutzt werden können, wo demnächst Ueber⸗ gang auf den 12 Uhr 30 Minuten Mittags von dort abgehenden Extra-Zug stattfindet. Freigewicht für Gepäck wird auf die zum Eztra-Zuge verausgabten Billets nicht gewährt, auch ist eine Unter— brechung der Fahrt auf Zwischen-Stationen weder bei der Reise nach noch von Berlin gestatte. Vor der Rückfahrt müssen die Billets von der Stations-Kasse in Berlin mit dem Stempel des zu benutzenden Zuges abgestempelt werden. .

Berlin, den 13 September 1866.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

f n ng.

Mit dem 19. d. Mts. kommen die nach unseren Bekanntmachungen vom 30. v. Mts. und 7. d. Mts. angeordneten Verkehrsbeschränkungen auf allen Strecken der Ostbahn wieder in Wegfall,

Der Personenzug V. wird schon am 18. 8. Mts. Abends 9 Uhr von Berlin, Personenzug VI. am 19. d. M. Morgens 3 Uhr 34 Mi— nuten von Eydtkuhnen wieder abgelassen, und werden auf dem Seiten— course Dirschau⸗Danzig die Mittagszuge V. und VI. wieder her—

estellt.

8 Gewöhnliches Frachtgut und Equipagen werden nach Maßgabe des Betriebs-Reglenients vom 3. September v. J. bereits vom 17ten d. M auf allen Stationen der Ostbahn zum Transport wieder an— genommen. 9

Auf der Station Schneidemühl tritt die Annahme solcher Frach güter jedoch erst mit dem 19. d. Mts, wieder ein.

Bromberg, den 13. September 1865.

Königliche Direction der Ostbahn.

5 Stellvertreter aus den an der Bahnstrecke ,, ,

Das Abonnement beträgt: E Thlr. für das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Ake Bost-Anstalten ges Ja- und Zuslandes nehmen gestellung an, f ür Gerlin die Expention des Königi. Vreußischen Staats- Anjeigers: Wilhelm s⸗Straße No. 81. (nahe der Ceipzigerstr.)

47 226 . .

. F/ 2 2 * 6 c 6 m , 37

Berlin, 13. September.

Seine Majestät der König haben gestern Nachmittag um 3 Uhr dem Großherzoglich badischen Kammerherrn und Legations-Rath Freiherrn von Türckheim eine Privgt-Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben Sr. König— lichen Hoheit des Großherzogs von Baden entgegenzunehmen gexuht, wodurch derselbe auf's Neue in der Eigenschaft eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers am hiesigen Königlichen Hofe beglaubigt wird.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Amtmann Springer zu Segeberg in Holstein den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, dem Oberlehrer Professor Dr. Fischer am Gymnasium zu Elberfeld den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse, dem Stadtrentmeister Stadler zu Neuß den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse und dem Mus⸗ ketier Beify vom 4. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 24 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Bestätigungs⸗Urkunde eines Nachtrages zu dem Statut für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗ Gesellsch aft.

Vom 3. September 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen xe.

Nachdem die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗-Gesellschaft in der General-Versammlüng vom 30. Juni 1866 zur Declaration und Ergänzung der statutarischen Bestimmungen über die Zusammensetzung der Deputation ihrer Actionäre den anliegen⸗ den Statut-Nachkrag (a) beschlossen hat, wollen Wir demselben die erbetene landesherrliche Genehmigung hiermit ertheilen.

Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statut⸗-Nachtrage durch die GesetzSammlung zu veröffentlichen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 3. Scpteniber 1866.

(L. S.) Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Graf zur Lippe. A.

R a ch tg g zum Statut für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn— Gesellschaft.

Die statutarischen Bestimmungen, welche die durch den mit dem Staate am 23. August 1850 abgeschlossenen Betriebs⸗Ueberlassungs⸗ Vertrag eingesetzte, aus 15 Mitgliedern und 15 Stellvertretern be⸗ stehende Deputation der Aetionalre betreffen, werden hierdurch, wie folgt, deklarirt und ergänzt. ;

Zu Mitgliedern und Stellvertretern der Deputation werden drei Mitglieder und 3 Stellvertreter aus den an der linksrheinischen Ber⸗ i, ren Bahnstrecke (einschließlich Ruhrort), 1 Mitglied und

Stellvertreter aus den im Kreise Düsseldorf, 5 . ö.

1t⸗

lied und 1 Stellvertreter aus den an der Bahnstrecke Vohwinkel⸗ teele 2 Mitglieder und 2 Stellvertreter aus den an der von Witten resp. orlmund nach Duisburg und Qberhausen führenden Bahnstrecke wohnenden Actiongiren gewählt, während für die Wahl von noch itgliedern und 3 Stellvertretern aus den Actionairen keinerlei Domieilbeschränkung stattfindet. Die Wahl geschieht auf drei

1866.

Jahre. Tritt wegen Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertre— ters während seiner Amtsdauer etwa die Nothwendigkeit einer Neu⸗ wahl ein so fungirt der für die bezügliche Kategorie neu zu Wählende nur für die Periode, wofür sein ausgeschiedener Vorgänger gewählt worden war. 8 7

. Der Vorsitzende der Deputation istz befugt, für den Fall der Be—= hinderung der wirklichen Mitglieder an der Ausübung ihrer Functionen aus der Zahl der Stellvertreter die alsdann in Function tretenden Substituten zu bezeichnen.

. Die Beschlüsse der Deputation werden nach Stimmenmehrheit in Versammlungen gefaßt und erfordern zu ihrer Gültigkeit die Mit⸗ stimmung von wenigstens 8 Mitgliedern, im Falle der Stimmen— gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden der Deputation resp. dessen Stellvertreter. In dringlichen Fällen ist der Varsitzende der Deputation resp. dessen Stellvertreter befugt, die vota der Deputations⸗ Mitglieder schxiftlich einzuholen.

Im Uebrigen bewendet es be den die n nn der Deputation betreffenden Bestimmungen des Betriebs⸗Ueberlassungs⸗Vertrags. ö

Behufs Vermittelung des Uebergangs von der bisherigen zur 3jährigen Amtsdauer werden für die Jahre 1866 bis 1869 inkl. r gende transitorische Bestimmungen erlassen. In der diesjährigen Ge⸗ neral⸗Versammlung findet nur die Wahl von 3. Mitgliedern und 3 Stellvertretern für die linksrheinische Strecke (inkl. Ruhrort) so wie eines Mitgliedes an Stelle eines für die Witten -Duis⸗ burger Bahn ausgeschiedenen Mitglieds statt. Jene 3 Mitglieder und Stellvertreter bleiben bis un Neuwahl im Jahre 1869 in Function. Die übrigen 12 Mitglieder und Stellvertreter fungiren einstweilen fort. Aus ihnen werden je 5 im Jahre 1867, ingleichen

nochmals je 5 im Jahre 1868 durch Ausloosung ausgeschieden; in

beiden Jahren findet für die durch die Ausloosung betroffenen, in §. 1 festgesetzten Kategorien eine entsprechende Neuwahl und Ergänzung bis zu der im §. 1 bestimmten Anzahl Statt. Im Jahre 1859 geschieht die Neuwahl für die Deputations-Mitglie⸗ der der linksrheinischen Strecke inkl. Ruhrort, so wie für die 2 als⸗ dann ebenfalls ausscheidenden hisherigen Deputations-Mitglie—⸗ der, welche durch die im Jahre 1367 und 1868 bewirkte Ausloosung nicht betroffen wurden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Baumeister Koch zu ,, zum Königlichen Kreis⸗ Baumeister ernannt und demselben die Kreis-Baumeisterstelle zu Konitz verliehen worden.

Der Königliche KreisBaumeister König zu Ranis ist in gleicher Eigenschaft nach Bitterfeld versetzt worden.

Tages Ordnung.

10. 8 nn ng des Herrenhau ses,

am Montag, den 17. September, Mittags 12 Uhr.

N Vereidigung eines Mitgliedes auf die Verfassung.

2) Bericht der XI. Kommission, den Entwurf eines Wahl— gesetzes für den Norddeutschen Bund betreffend.

19 61 des Hauses der Abgeordneten, am Dienstag, den 18. September, Vormittags 10 Uhr.

1 g. der XV. Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, be⸗ reffend:

a) die Pensionserhöhung für die im Kriege invalide ge⸗ wordenen, sowie für die überhaupt durch den aktiven Militairdienst verstümmelten oder erblindeten Offiziere der Linie und Landwehr, und die oberen Militair⸗ beamten /