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3333 f *Lzische Bergwerks- und Hütten-Actien-Gesellschaft. (Erussian Mining and Iron Works Company.) — Actien⸗Einzahlung. 3 . Die Herren Actionaire werden hiermit ersucht, bei der Direction unserer Gesellschaft, im Büregu Benratherstraße Nr. 30 hierselbst, oder bei untengenannten Bankhäusern von heute an . . die Zte Rate von 10 pCt. oder Thlr. 20. pr. Actie bis zum 20. Oktober d. J. / l die Kte Rate von 10 pCt. oder Thlr. 20. pr. Actie bis zum 20. Januar k. J. einzubezahlen. Die betreffenden Quittungsbogen müssen laut §. 9 o . Statuts behufs einer vorschriftsmäßigen Quittung gleichzeitig an der Tesp. Einzahlungsstelle präsentirt werden. Nach S. 9 unserer Statuten werden von den geleisteten Ratenzahlungen z pCt. Zinsen vergütet und t in Gemäßheit dieses Paragraphen alines 4, zur Beschleunigung der Fertigstellung unserer Werke ferner beschlossen worden, auf Vollzahlungen einer oder mehrerer Actien eine Zin— senvergütung von 6 pCt. eintreten zu lassen. Vollquittirte Quittungsbogen können gegen die Actien selbst, welche auf Inhaber lauten, gleichzeitig umgetauscht werden. Düsseldorf, den 14. September 13866. Der Aufsichtsrath. Banquiers der Gesellschaft sind die Herren . aum, Böddinghaus & Comp. in Düsseldorf, Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und 3. w,, in . a . . erliner Handelsgesellschaft . Berlin; S. Bieichtoder . Adolph Godeffroy in Hamburg; H. H. Meier Comp. in Bremen. National⸗Bank in Lon don und Dublin; Sal. Oppenheim je. * Comp. in Cöln.
3321 ö Die Police Nr. 12690 D. 13 ist verloren gegangen. Etwaige . sind binnen achtwöchentlicher Frist bei uns geltend zu machen. Magdeburg, den 12. September 1866. ; Magdeburger Lebens⸗Versicherun S⸗Gesellschaft. W. C. Schmidt, C Listemann, Ober⸗Direktor. General⸗Direktor.
Verschiedene Bekanntmachungen. 3337 Offener Bürgermeister⸗Posten,
Am ersten Aug ust d. J. ist die Stelle des Bürgermeisters hie⸗ siger Kreisstadt vakant geworden. Wir fordern hierdurch zur Bewer⸗ bung um das neu zu besetzende Amt des Bürgermeisters auf. Die int Beuthen OS. mit den dazu gehörigen Ortschaften zählt circa 2000 Einwohner. Ihr steht, als Mittelpunkt einer großartigen In⸗ dustrie, zumal die Errichtung eines Gymnasiums, zweier Bahnhöfe, einer umfangreichen mit mehrfachen Badeanstalten verbundenen Wasser⸗ leitung in Angriff genommen ist und die Gründung von Kolonien im städtischen Schiwarzwald bei den daselbst befindlichen Hütten⸗ Etablissemnenks brabsichtist wird, eine große Zukunft bevor. Die be— deutenben Vermögensobjekte der Stadtgemeinde bieten ein weites und ergiebiges Feld zur Beförderung des Wohlstandes der Kommune. Unter diesen Verhältnissen kann dem Amte des ., mit 2 nur ein Mann vorstehen, welcher, bei produktivem Talente, wissenschaftliche Bildung und gereifte Erfahrung besitzt. ö a ist wünschenswerth, daß derselbe der polnischen Sprache mäch— ig sei. K
Mit diesem Amte ist ein fixirter Gehalt von jährlich 1200 Thlr. nebst 360 Thlr. nicht pensionsfähigen Repräsentationsgeldern, also jährlich 1500 Thlr., verbunden. . ;
Die Wahl wird Ende Oktober d. J. stattfinden und sind die Be— werbungen bei dem Stadtverordneten⸗Vorsteher anzubringen.
Beuthen in Oberschlesien, im September 1866.
Die Stadtverordneten⸗Versammlung. Gutmann.
ls a nn tna ch un g. Ein Kanzlist, welcher im Kommunalfache bereits gearbeitet hat und eine guke Handschrift schreibt, kann mit 200 Thlr. Jahres-Ein— kommen hier sogleich Beschäftigung finden.
Qualifizirte Civilversorgungsberechtigte haben sich in selbstgeschrie⸗ benen Bewerbungsgesuchen, bei Einreichung ihrer Zeugnisse, schleunigst an uns zu wenden. .
Sommerfeld, den 10. September 1866.
Der Magistrat.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische .
Mit dem 15. September d. J. wird eine direkte Personen⸗ und Gepäck⸗Beförderun ö. den Stationen Glogau, Smprottau und Sagan der Niederschlesischen Zweigbahn einerseits und den Sta⸗ tionen Lauban, Greiffenberg und Hirschberg der . Gebirgs⸗ bahn andererseits ft alle , ins Leben treten, was hier⸗ durch zur Kenntniß des Publikums gebracht wird.
Berlin, den 6. September 1866. . .
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisenb ahn. Aus Anlaß des am 20. und 21. d. M. stattfindenden feierlichen Einzuges der Truppen in Berlin werden wir am Mittwoch, den I9. September er, einen Extra⸗Zug von Breslau und einen zwei⸗ ten dergleichen von Sorau nach Berlin ablassen, zu welchen Billets
für die ersten drei Wagen⸗-Klassen nach Berlin — — * tarifmäßi⸗
en Fahrpreisen ausgegeben werden, auf Grun deren die freie Nück⸗ eförderung mit den fahrplanmäßigen . Schnell⸗Züge ausgenommen) bis inkl. des Berlin⸗Breslauer Personen⸗Zuges Nr. 5 am 26. d. M. stattfindet.
Der erste Zug nimmt Personen auf und wird abgehen
in Breslau um 9 Uhr — M. früh, Neumarkt 9 * . Liegnitz w Hainau d Bunzlau 11 * 20 * * Kohlfurtt 12 30 neee, , und trifft derselbe ein in Berlin gegen 6 Uhr Abends. . Der zweite Zug nimmt Personen auf den Stationen von Sorau bis Cöpenick auf, fährt ab: von Sorau um 2 Uhr 30 M. Nachmittags, Sommerfeld 3 160 * Guben JJ Fürstenberg 4 2 27 5 . MJ Briesen J k Fürstenwalde 6 » 18 Ertner ,,, I KN ö und trifft in Berlin ein um 7 Uhr 38 Minuten Abends.
Auf den Stationen der Gebirgsbahn Hirschberg, Greiffenberg und Lauban, so wie auf der Station Görlitz werden gleichfalls Extrafahrt⸗ Billets nach Berlin verausgabt, welche den drei erst genannten Sta—⸗ tionen bei dem Personen⸗Zuge Nr. 20, auf, letzterer bei dem Personen⸗ Zuge Nr. 28 bis Kohlfurt benutzt werden können, wo demnächst Ueber⸗ gang auf den 12 Uhr 30 Minuten Mittags von dort abgehenden Extra⸗Zug stattfindet. Freigewicht für Gepäck wird auf die zum Extra⸗Zuge verausgabten Billets nicht, gewährt, auch ist eine Unter— brechung der Fahrt auf Zwischen⸗ Stationen weder bei der Reise nach noch von Berlin gestattet. Vor der Rückfahrt müssen die Billets von der Stations-Kasse in Berlin mit dem Stempel des zu benutzenden Zuges abgestempelt werden.
Berlin, den 13. September 1866.
Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bekannt mg chung, Extra⸗Vergnügungs-Zug nach Berlin. . ,
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7 Uhr 6 Min. Morgens, 9 Uhr 7 Min. Vormittags, 12 Uhr 48 Min. Mittags,
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5 ,, .
. Kreun 4 Uhr 38 Min. Nachmittags, Ankunft in Berlin gegen 10 Uhr 15 Minuten Abends.
Der Extrazug hält auf allen denjenigen Stationen der Ostbahn, auf welchen die Eilzüge halten, und nimint auf diesen Stationen — exkl. Frankfurt a/ O. — Passagiere, jedoch nur nach Berlin, ,
Die für den Extrazug zur Verwendung kommenden Billets sin zugleich für die Rücktour gültig, und ist der Preis derselben auf die Hälfte der gewöhnlichen Personenzugs⸗Tarifsätze ermäßigt, indem für die Billets nur der Satz der einfachen Tour nach Berlin zur Erhebung kommt.
Die Rückfahrt von Berlin kann vom 20. September d. J. ab bis einschließlich den 26. September d. J. — mit Ausnahme der Courierzüge — mit jedem fahrplanmäßigen Zuge, welcher Personen der betreffenden Wagenklasse befördert, geschehen.
Die Billets müssen zur Rückfahrt der Billet-Expedition in Berlin zur Abstempelung vorgelegt werden und sind die— selben nur für den ur diese Weise abgestempelten Zug gültig.
Freigewicht für Gepäck wird nicht gewährt. Auch ist eine Un— terbꝑrechung der Fahrt auf den Zwischenstationen, behufs Fort— setzung derselben auf Grund des k mit einem der fol⸗ e fahrplanmäßigen Züge weder auf der Hin- noch auf der Rückt our gestattet.
Bromberg und Berlin, den 12. September 1866.
Königliche Direction ; . Königliche Direction der Ostbahn. der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn.
. Stargard-Posener Eisen bahn. Vom 17. d. Mts. ab findet auf der Strecke Stargard⸗Wolden— berg wiederum regelmäßige Güterbeförderung in Beziehung auf den Lokal⸗Verkehr und den Uebergangs-Verkehr nach und von den Bahnen der Berlin- Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft statt.
Die Wiederaufnahme der Güterbeförderung nach Kreuz und dar⸗ über hinaus bleibt noch auf einige Tage .
Breslau, den 14 September 18665.
Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn.
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. ; sür das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
Königlich Preusßischer
Ale post-Anstalten des In- und
Juslandes nehmen gzestellung an,
sür Serlin die Expedition des kom i.
Freußischen Staats- Anzeigers:
Wilhelm s⸗Straße No. 81. (nahe der Ceiprigerstr.)
Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 19. September
Berlin, 18. September. Se. Majestät der König haben Sich gestern Abend nach Breslau begeben und gedenken heut Abend von dort hier⸗ her zurückzukehren.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Regierungs⸗-Präsidenten Friedrich Christian Hu⸗ 9 Kühlwetter in Düsseldorf in den Adelstand zu er⸗ heben.
Gesetz, betreffend die Ausgabe von Talons zu den Rentenbriefen und zu den Schuld verschrei— bungen der Paderbornschen und der Eichsfeld— schen Tilgungskasse. Vom 14. September 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was . ;
Mit den Zinscoupons zu den Rentenbriefen und zu den Schuldverschreibüngen der Paderbornschen und der Eichsfeld⸗ schen Tilgungskasse sind bei der Ausgabe neuer Serien der— selben Talons nach den betß e mh en Formularen auszureichen.
Die Zins-Coupons zu den Rentenbriefen und zu den im §. 1 genannten Schuldverschreibungen, mit welchen zum ersten Male Talons ausgegeben werden, sind den nach den bisherigen Vorschriften zur Empfangnahme Berechtigten auszuhändigen. Die folgenden Serien der Zins⸗Coupons werden den Inhabern der mit der vorhergehenden Serie ausgegebenen Talons gegen deren Rückgabe verabfolgt; wird hiergegen e . Wider⸗ spruch erhoben, so erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an die Besitzer der Rentenbriefe, beziehungsweise der Schuld⸗ verschreibungen, gegen besondere , ngen.
Der 8§. 34 des Gesetzes über die Errichtung von Renten⸗ banken vom Z. März 1856 (GesetzSamml. S. 112) so wie der §. 7 des Reglements für die Tilgungskasse zur Erleichterung der Ablösung der Reallasten in den Kreisen Paderborn, Büren, Warburg und Höxter vom 8. August 1836 (GesetzSamml. S. 236) und der §. 8 des Reglements für die Tilgungskasse zur Erleichterung der Ablösung der Reallasten in den Kreisen Mühlhausen, Heiligenstadt und Worbis vom 9. April 1845 (GesetzSamml. S. 410) werden, insoweit sie mit den vorstehen⸗ den Bestimmungen nicht im Einklang stehen, aufgehoben.
—
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 14. September 1866.
(L. S) Wilhelm.
Graf von Bismarck⸗Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. von Roon. Graf von Itzenplitz. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.
For mulgar I Zum Talon zu den Rentenbrie fen.
Ieh! ge pff dessen Rück an egen hing ; . Thlr.
Wird hiergegen rechtzeitig bei der unterzeichneten Behörde Widerspruch erhoben, so erfolgt die ö der 3.
Coupons an den Besitzer des gedachten Rentenbriefes gegen be⸗ sondere Quittung.
27) Zum Talon zu den Schuldverschreibungen der Paderbornschen Tilgungskasse. 1 .
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe zu der Schuldverschreibung der Paderbornschen Tilgungs⸗ Kasse Litt. ... No. über Thlr. die Serie Zins-Loupons für die Zeit vom bis
Wird hiergegen rechtzeitig bei der unterzeichneten Behörde Widerspruch erhohen, so erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an den Besitzer der gedachten Schuldverschreibung ge⸗ gen besondere Quittung. h
(Stempel.)
Münster, den . 18.. Direction der Rentenbank für Westfalen und die Rheinprovinz. Eingetragen Fol. ..... Ausgefertigt
C
3) Zum Talon zu den Sch uldverschreibungen der ,, , , a lon.
besondere Quittung. (Stempel.) Magdeburg, den ten .... . Directibn der Rentenbank für die Provinz Sachsen. Eingetragen Fol. ..... Ausgefertigt .....
Staats ⸗Ministerium.
Bekanntmachung über die Seitens beider Häuser des Landtages ertheilte nachträgliche Geneh— migung der Verordnung vom 7. Juni 1866, betreffend die Zuweisung der in den Herzog— thümern Schleswig, Holstein und Lauenburg stehenden Truppen zum ersten Wahlbezirke des Regierungsbezirks Potsdam für die Wahlen
zum Hause der Abgeordneten.
Vom 3. September 1866.
Nachdem die unter dem 7. Juni 1866 erlassene, durch die Gesetz Sammlung (Jahrgang 1866 S. 272) verkündete Ver⸗ ordnung, betreffend die Zuweisung der in den Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg stehenden rüppen zum ersten Wchibell ke des Regierungsbezirks Potsdam für die
I) Bei den Talons zu den Rentenbriesen der Nentenbank für die ohenzollernschen Lande lautet die Unterschrift: Königlich preußische
egierung.