1866 / 230 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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3 zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord be⸗ rechtigen. Gensburg, den 14. September 18666. —r Königliches Kreis ericht. 1 Abtheilung. Ber Kommissar des Konkurses. gez. Sauvant.

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Rautenberg zu Dt. Eylau werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen, wollen, hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche⸗ dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum 22. O tober er. einfschließlich bei uns schüiftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der rn n Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur? estellung des definitiven Verwaltungs personals auf den 13. November el, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Müller, im Verhandlungs⸗ immer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung iefes Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. ö

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder , welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß ei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Srte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Alten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Be anntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Baumann, Nauen und Goldstandt zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Rosenberg, den 10. September 1866.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

lZ3/ 0 In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Julius Louis Kalischer zu Thorn ist zur Verhandlung und Beschlußfassung Über einen Akkord Termin auf den 12. Okto ber e. Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. III. an⸗ beraumt worden,.

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesezt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen zer Konkursgläubiger soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in An⸗ spruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung Uber den Akkord berechtigen,

Thorn, den 8. September 18656.

Königliches Kreisgericht. Der Konimissar des Konkurses.

3285 Konkurs⸗Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Tammin. Erste Abtheilung. Den 11. September 1866, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns A. Heise in Wollin ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 16. September 1866 festgesetzt werden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Reichhelm in Wollin bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

den 17. September, Mittags 12 Uhr, ale, Terminszimmer Nr I, vor dem Kommis⸗ mäus, anberaumten Termine ihre Erklärun⸗ die Beibehaltung dieses Verwalters oder die

deren einstweiligen Verwalters abzugehen. Gemeinschuldner etwas an Geld, Papie⸗ r Gewahrsam haben, oder welche

nichts an denselben zu

an ihn etwas vers der Gegenständ e

verabfolgen oder bis zun dem Gericht oder dem Verwa Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaige masse abzuliefern. Pfandinhaber berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners Besiz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. ugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche

als Konkurs läubiger machen wollen hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ prüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem afür verlangten Vorrecht

. bis zum J. Rovember 1866 einschließ!lich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur

rüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist zn e ,

orderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven

erwaltungs⸗Personals . auf den 14. Rovember 1866, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichts lokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommis⸗ gar Kreisrichter Bartolomäus, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses LFermins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Alkord verfahren werden.

er seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗

selben und ihrer Anlagen beizu igen.

n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns J. H.

als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch auß

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praäxis bei uns berechtigten aus wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten m nn Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden ie Rechts-

anwalte Schweiger und Dr. Lebin zu Sachwaltern vorgeschlagen.

31661 Bekanntmachung. . Konkurs -Ersffnung, Königliches Stadtgericht zu Breslau, Abtheilung L,

den J. September 1866 Mittags 12 Uhr.

Ueber das Gesellschafts vermögen der Kaufleute Bernhard Gaensler und Adolph Pinkus, alleinige Inhaber der Handlung Gaensler und Pinkus hier g Karlsplatz Nr. 4 sowie über das Privatvermögen der beiden Gesellschafter Kaufmann Bernhard Gaensler und . Pinkus, Samenstraße Nr. 2l, ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlung einstellung

auf den 29. August 1866 festgesetzt worden.

J. Allen, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Geld, Papie ren oder anderen Sachen in Besißz oder Gewahrsam haben, oder welche gern etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an dieselben zu vera folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegen ·

ande bis zum 29. September 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs. masse ab uliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe . rechtigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

II. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche . e . h gefordert, ihre An. err dieselben mögen bereits rechtshängig sein o

afür verlangten Vorrecht : bis zu m 1. Oktober 1866 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur , der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals auf den 22. Oktober 1866, Vormittags 10 Uhr,

der nicht, mit dem

vor dem Kommissarius, Gerichts⸗Assessor Sommer, im Terminszimmer

Nr. 47, im II. Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes, zu erscheinen. Nach

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Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung

über den Akkord verfahren werden.

Wer feine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der.

selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger / welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen ] bei der Anmeldung seiner Forderung einen am Srt Praxis bei uns zerechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen,

Wohnsitz hat, muß hiesigen Orte wohnhaften oder zur

welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts ⸗Anwältt Fr. Gad, Freund, Teichmann, Justizrath Simon zu Sachwaltern vorgeschlagen. .

Verkänfe, VBerpachtungen, Submissionen re.

Bekanntmachung. Es soll Mittwoch den 26. September d. J. in der Klement⸗ schen Tabagie zu Grünmnerw ald nachstehendes Holz aus dem Kö— niglichen Forstrevier Sorau und zwar: a) aus dem Unterforst Sorguer Wald. Jagen 1 * Klafter Eichen Scheitholz Ni, 1774, ö ö Reisig Nr. 1775, y ; Birken-Scheitholz Nr. 1768. 1769 y v 3. Astholz Nr. 1702 —- 710, 1725, 1770 1771 y „Birken⸗-Reisig Nr. 1577, 1711-1722, 1772 1773, 1776, J . Nadel- Scheitholz Nr. 1212. 1421, 1595, 160 1605, 1609 1617. ö. y 20 Nadel⸗Astholz Nr. 1129 1131, 1213 bib ö 1215, 1221 1224 1230 –- 1244, Y ö Y b) aus dem Unter forst

Nadel- Reisig Nr. 1749 - 1765 N. Ullersdorf. Jagen 16 13 Klafter Eichen- Stockholz Nr. 230, 2! / . . 21 . Radel Scheitholz Nr. s = 96, 98, 103 bis 109, 221, 223, 224

2

Y 69 J 232— 279 e) aus dem Unterforst Kunzendorf. . Jagen la = 36 Klafter Nadel Stockholz Nr. 23– 38, 71-82, 1063

109, Jagen 28 . Nadel ⸗Scheitholz Nr. 9 im Wege der Licitation öffentlich an den Meistbieten baare Vezahlung verkauft wodurch danff gif an d Tage auf Ort und Stelle Vormittags um 10 werden. Sorau, den 15. September 1866. Der Oberförster.

W. Fischer

Nadel⸗Stockholz Ir 121 136, 25 = * .

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erlin, Freitag, den 21. September

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Die n ch ste Nummer des Staats⸗nzeigers ersch eint am Sonnabend Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den mit der Direction der Abtheilung für die katholischen Kirchen-Angelegenheiten im Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinal⸗Angelegenheiten beauftragten Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. jur. Albert Kraetzig zum Geheimen Ober ⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen.

Berlin, 20. September.

Ihre Majestät die Königin ist gestern Abend von Baden⸗Baden hierher zurückgekehrt.

Berlin, 20. September.

Se Königliche Hoheit der Fürst von Ho henzollern⸗ Sigmaringen ist gestern Mittag hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erb⸗ großherzog ven Sachsen sind gestern Abend hier einge⸗ troffen und im Königlichen Palais abgestiegen.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin ist heute früh hier eingetroffen und hat Wohnung im Königlichen Schlosse genommen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen Rc. wollen, aus Anlaß des ruhmwvoll wiederhergestellten Friedens, allen denjenigen Personen, welche bis zum heutigen Tage wegen hochverrätherischer und landes verrätherischer Hand. lungen, Beleidigung der Majestät oder eines Mitgliedes des eliger Handlungen gegen be⸗

Königlichen Hauses, oder feindf freundete Staaten, w . wegen Verhrechen und Vergehen in Beziehung auf die Ausübung der staatsbürgerlichen Recht,. . wegen der in den §8§. 87 bis 93 einschließlich, und in den §§. N bis 103 einschließlich des jetzt geltenden Strafgesetzhuchs als Widerstand gegen die Staatẽgewalt und als Verletzung der öffentlichen Ordnung bezeichneten Verbrechen und Vergehen, oder wegen irgend einer anderen, mittelst der Presse be: gangenen, oder in dem Gesetz über die Presse vom 12 Mai 1851 (Gesetz Sammlung S. 373) und in der das Versamm⸗ lungs- und Vereinigungsrecht betreffenden Verordnung vom I. März 1850 (Gesetz Sammlung S. 277) unter Strafe gestellten strafbaren Handlung, . ö . zu einer Freiheits⸗ oder Geldstrafe pon Unseren Gerichten rechts kräftig verurtheilt warden sind, diese Strafe,, so weit sie noch unvollstreckt ist, in Gnaden hier durch erla ten ihnen auch, unter Riederschlagung der noch rücksteindigen Kosten, die etwa ent—⸗ zogene Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte wiederverleihen Und die etwa über sie verhängte Stellung unter Polizei⸗Aufsicht

aufheben.

Wegen derjenigen Verurtheilungen der vorbezeichneten Art, welche erst nach dem heutigen Tage wegen einer vor demselben begangenen, unter den gegenwärtigen Erlaß fallenden strafbaren Handlung rechtskräftig erfolgen möchten, wollen Wir die von Amtswegen zu stellenden Anträge Unseres Justiz⸗Ministers oder, wenn die Verurtheilung durch ein Militasrgericht erfolgt, Unse⸗ res Kriegs-Ministers erwarten. Ingleichen sind Unserer Ent⸗ schließung diejenigen Fälle zu unterbreiten, in welchen wegen einer unter den gegenwärtigen Erlaß fallenden, und zugleich wegen einer anderen strafbaren Handlung eine das niedrigste gesetzliche Strafmaß für die letztere überschreitende Strafe rechts⸗ kräftig erkannt ist, ohne daß aus dem Erkenntnisse erhellt, wie⸗ viel von der Strafe auf jede einzelne der strafbaren Handlun⸗ gen gerechnet ist.

Unser Stactsministerium hat für die schleunige Bekannt⸗ machung und Ausführung dieses Unseres Gnaden ⸗Erlasses Sorge zu tragen. .

Berlin, den 20. September 1866.

Wilhelm.

Graf von Bismarck. Frhr. v. d.

von Roon, Graf von Itzenplitz. Graf zur Lippe. von Selchow.

An das Staatsministerium.

. n 0 n Mühler. Graf zu Eulenburg.

Statut, betreffend die Stif tung eines Erinne—⸗ rungs-Kreuzes für den Feldzug 1866. Vom 20. September 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. haben beschlossen, den Offizieren / Mannschaften und Beamten Unserer tapferen Armee, welche, von Sieg zu Sieg schreitend, dem langbewährten Ruhme neue glänzende Thaten durch Hel⸗ denmuth und Ausdauer hinzugefügt hat, für den glorreichen Feldzug des Jahres 1866, als Beweis Unseres Anerkenntnisses thres ruhmwürdigen Verhaltens, eine Auszeichnung zu verleihen. Wir haben zu diesem Behufe ein Erinnerungs⸗Kreuz gestiftet und bestimmen darüber nunmehr was folgt:

D Das Erinnerungs- Kreuz erhalten alle diejenigen Offiziere, Beamte und Mannschaften, welche in dem jetzt beendeten Kriege an einem Gefechte Theil genommen oder zu krie⸗ gerischen Zwecken vor dem 2. August d. J. die Grenze ines der mit Preußen im Kriege gewesenen Länder über⸗ schritten haben.

Das Erinnerungs-Kreuz besteht aus einem Kreuze von Bronce aus eroberten Geschützen für Combattanten, und von gewöhnlich oxydirter Bronce für Nicht⸗Combattanten, zwischen dessen Armen sich nach beiden Seiten ein Kranz, bei den Eombattanten von Lorbeerblättern, bei den Nicht⸗Combattanten von Eichenblättern, zeigt. Das Mittelschild der Vorderseite trägt Unsern Namenszu mit der Umschrift: Preußens stegreichem Heere. Au

dem oberen Arme des Kreuzes befindet sich die Königliche