1866 / 234 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die gedachte Verbindun Beförderungs⸗Gelegenheit ür die Korre erer nach Seeland, Neu⸗Süd⸗Wales, Victoria, Süd-⸗Australten und Tas⸗ manien. Die betreffende Korrespondenz muß auf der Adresse mit einem ents enden Speditions⸗Vermerk versehen sein und untertiegt den Taxen, wie die Korrespondenz nach den 2 . in Westindien vin England.

ana

Australien via Southampton und Panama 95 Sgr. Berlin, den 24. September 1866.

General⸗Post⸗Amt.

——

gewährt mithin eine zweckmäßige

Bekanntmachung. Post dampfschiff⸗Fahrten Stralsund⸗Ystadt.

Die täglichen Fahrten der Postdampfschiffe zwischen Stralsund und ysta dt werden mit Ablauf des Monats September e. für die folgenden Monate eingeschränkt. Vom L Bftober é. ab finden die Fahrten bis auf Weiteres nur zweimal wöchentlich Statt, nämlich

. aus Stralsund

jeden Montag und Freitag drei Uhr Nachmittags,

aus Ystadt

jeden Mittwoch und Sonnabend elf Uhr Abends.

Reisende, welche am Montag und Freitag von Berlin um 8 Uhr 5 Minuten Morgens per Eisenbahnzug über Anger⸗ münde nach Stralsund sich begeben, erreichen fahrplanmäßig in Stralsund den Anschluß an das Postdampfschiff nach Ystadt; dieselben können vom Bahnhofe in Stralsund direkt nach dem Schiffe mittels des für diesen Zweck bereit stehenden Post⸗Om⸗ nibus fahren.

Berlin, den 25. September 1866. General⸗Post⸗Amt.

Bekanntmachung.

Der neue Kursus an der Königlichen Gewerbe- Akademie für Mechaniker, Chemiker und Hütkenleute, und Schiffbguer, welche sich eine höhere theoretische Ausbildung aneignen wollen, beginnt am 4. Oktober d. J. Die Bewerber um Aufnahme in die Anstalt haben sich vor dem genannten Tage unter Ein⸗ reichung des Geburtsscheins und des Zeugnisses der Reife von einer Fr n zial Ge derbeschtile, Realschule oder von einem Gymnasium nach . des Regulativs für die Organisa—⸗ tion der Gewerbe- Akademie vom 235. August 1860 schriftlich bei dem Unterzeichneten zu melden. Die Schiffbauer müssen außerdem durch beglaubigte Atteste nachweisen, daß sie minde—⸗ stens ein volles Jahr praktische Arbeiten auf einem Schiffs⸗ werfte als ihre Hau kbeschäftigung getrieben haben,

Diejenigen Stu irenden, welche sich um Entbindung von der Entrichtung des Unterrichts Honorars bewerben wollen, haben ihre Bedürftigkeit durch ein Attest der Ortsbehörde nach⸗= zuweisen. Der Antrag um Erlaß des Honorars ist gleichzeitig mit der Meldung zur Aufnahme in die Anstalt zu stellen, Das vorerwähnte Bedürftigkeits-Attest muß eine klare Uebersicht der Vermögens verhältnisse enthalten und sich bestimmt dahin aussprechen, daß der Besuch der Anstalt außerdem unmöglich sei. Spätere Bewerbungen um Erlaß des Honorars können nicht berücksichtigt werden.

Berlin, den 4. September 1866.

Der Geheime Ober⸗Bgu⸗Rath und Direktor der Königlichen Gewerbe Akademie.

Notte bohm.

M inisterium des Innern.

Bekanntmachung. Das mittelst Bekanntmachung vom 14. Dezember 1863

Neü⸗

tostet ein einfacher Brief (unter 1 Loth) nach

k die Gartenlaube wird hierdurch wieder aufgehoben. Berlin, den 24. Septem ber 1866. Der Minister des Innern. Graf Eulenburg.

Kren ßische Bank.

Bekanntmachung. Nach §. 3 des Gesetzes

zuseßenden Aufgeldes ein neuer

tragt haben. Berlin, den 25. September 1866.

Angekommen:

baden.

Nichtamttich es.

Preußen. Berlin, 26. September. nistertisch die Herren v. d. Heydt,

Graf zu J v. Mühler ,;

als Regierung

nplitz,

Hauses zu einer Vertagung der Sessihn vom beantragt die Genehmigung des Hauses, die letztere einstimmig. men. Es folgt der Bericht der Verordnung, betreffend die Gründung

hauses. Der

burg und bie von der Staatsregierung dem

des etzes nach den Beschlüssen des der Resolution. Die der Grundsteuer⸗Regulirung wird das von der Regierun Der Bericht der

ommission für ? a) den Vertrag

ande

treffend;

b) den Vertra Hannover, herzogthum Hessen, Handelsvereine gehörigen burg, und dem Großherzogthum Luxemburg n Fortdauer des Anschlusfes des uxemburg an das Zollsystem

zwischen

ausgesprochene Verbot des Debits der in Leipzig erscheinenden Zeitschrift , ö. ; .

vom 24. September er. am Tage der beschlossenen Vermehrung des Einschuß-Kapitah der Bank -Antheils Eigner in den Stammbüchern der Bank eingt . tragenen Bank⸗Anthells- Eignern ein Vorzugs recht in der Art ,. daß denselben auf je drei ihnen gehörige Bank⸗Antheile gegen Zl ). lung von 10900 Thlr. und des von der Bank⸗Verwaltüng f.

. Bank-Antheils⸗-Schein übe ö 1006 Thlr. auf ihr Verlangen ausgehändigt wird. . Auf diese Bestimmung werden Diejenigen aufmerksam . macht, welche Antheile der preußischen Bank erworben, die Ein tragung in die Stammbücher der Bank aber noch nicht bean

Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

Se. Durchlaucht der General-Licutengn und Gouverneur von Mainz, Prinz Woldemar zu Schles wig⸗Holstein⸗Sonderburg-Augustenburg, von

- Preußen, Bayern, ürtteniberg, Baden, Kurhessen, den . Thüringischen

andererseite Großherzogthu Pren ens übrigen Staaten des Zollvereins vom . 185 Der Bericht derselben Kommission über den Pertra 14. Dezember 1865 zwischen dem Zollverein und der

n

/

Die Kom

rechtfertnj

rzogthum

dem Grof Zoll un itaaten, Braunschweig, Rasfau und der freien Stadt Frankfurt einer

steht den .

Abger eist: Der Kammerherr und Genergl-Intendant da . Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Kassel und Wie

; In der heutisn (12) Sitzung des er gn , . befinden sich am NM. inister Graf zu Eulenburg, Filt Graf zur J. . Kommüssarien die Geheim Finanz⸗Räthe Mölle und Wollny. Der Minister des Inner beantragt Namens der Regierung die Zustimmung de ause e MN. September bis 12. Rovember d. J. Die Geschäftsordnungs⸗Kommissmn dasselbe . . Die Resolution des Freiherrn vo Senden zu dem Invglidenges * wird wiederholt angenon inanz⸗Kommission über i öffentlicher Darlehnt af! und die Ausgabe. von Darlehnskassenscheinen. mission beantragt Annahme der Beschlüsse des Abgeordneten erichterstatter Herr Mevissen und unterstützt die Konimissions-Anträge, Herr Dr. Dern . und Herr von Meding treten dem bei und beanti; gen, in einer Resolution den i , Dank des Hauses fü⸗ e von de Lande gewährte, überau . Hülfe auszusprechen. Es i hierauf die Annahm es hl lbgeordnetenhguses um Petition des Randower Kreises wen . so lange zurückgelegt, bi verheißene 6 dor ßele g sein wird. ; und Gewerbe, zwischen Preußen einerseits und Anhalt an dererseits, die Fortdauer des Anschlusses des He Anhalt an das Zoll- und Steuersystem Preußens be

zu den Verträgen erledigt.

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Stadt Bremen, die Fortdauer des Vertrages wegen Beförderung

Preußen, Hannover, Kurhessen, Oldenburg und rweiter Suspension der Weserzölle.

Bericht derselben Kommission über den Vertrag

Preußen einerseits und Sachsen⸗Loburg-Gotha anderer⸗

eits wegen ferneren Anschlusses des Amtes Volten rode an das

oll⸗ und Steuersystem Preußens werden durch Zustimmung

Der Bericht der Finanz⸗Kommission über den Gesetzent⸗

wurf, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militair⸗ nach dem Antrage der Kone Beschlüssen des Abgeordneten nachdem der Bexichterstatter Herr von Wal⸗

und Marine⸗ Verwaltung, wird misston durch Beitritt zu den hauses erledigt, ; de 3 Steinhöfel, sowie die von Below Mevissen dafür gesprochen. Alters Präsident von Frankenberg-Ludwigsdor spricht dem Präsidenten den Tank des Hauses ür, die Leitung der Geschäfte aus und verbindet damit einen Dank für seine Thätigkeit als Königlicher Kommissar für die freiwillige Krankenpflege. Präsident. Graf Stolberg dankt für die ihm dargebrachte Dyvation und schließt die Sitzung mit einem Hoch auf. Se. Majestät den Lbnig⸗ welches von dem Hause enthusiastisch erwiedert wird. Schluß hr. . . ö e. Nachdem in der gestrigen (22) Sitzung des Abgeord⸗ netenhauses der S. 1 der ÄUnleihe⸗Vorlage, also lautend: „Der Kriegs- und Marine Minister wird zu den durch den Krieg gegen Oesterreich und in. Deutschland veranlaßten außer. ordentlichen Ausgaben ermächtigt«, angenommen war wurde nach Ablehnung eines Amendements Des Abg. Twesten zur namentlichen Abstimmung. über das von der, Regierung gebilligte Amendement Nichgelis. Roepell . asker geschritten und. dasselbe mit 230 gegen 83 Stinunen angenommen. Dasselbe lautet, wie folgt. 36 §. 2. Der Finanzminister hat Verwaltung die nöthigen Geldmittel zu ier Dieselben * . Ser Gentral-Stagtskasse und aus dem Staatsschatz, ferner a, ,, a Kriegsentschcdigungs gelder . der? durch Verwerthung. verfügbarer Effekten der Se gt raff en. gestellt werden ö 46. . . von Sechszig Millionen Thalern m Wege des Kredits zu beschassen, 31 , ö. 8 9 e dee eh . ö zunächst der Staats⸗ shatz mit V; Mill. Thlrn. wieder zu o iren. . . he,, i ef, . durch die Kabingtz= Ordres . . nuar 1820 (Ges⸗S. S 21) und 17. Juni 1s Gg . ö e e, eigneten Einnahmen fließen, sobald die . ö 6. . duͤrch fernere Einziehnngen über dreißig Millionen 24 3 e. . werden würden, den allgemeinen Staatsfonds als Einnahmen * he in den Staatshaushalts-Etat als Deckungsmittel aufzunehme stidi Chen über dieselben nicht als Deckungsmittel im Sent n,. halts-Etat des d, ,,, ar . n n ,. 63 1 der beiden Häuser des Landta— gt wi . nn er Te, lden zu verwenden und an die Staatsschulden⸗ , §. 3 der Regierungs⸗Vorla ge fol gen⸗

den §. 3 zu setzen 33 Zur Aufbringung der nach §. 2 durch den Kredit zu beschaflen den

. is zur zbe des Kredits verzinsliche Schatz⸗ Mittel können: 1) bis zur ganzen Höhe des at: AUnweisungen, längstens auf ein Jahr lautend, ausgegeben werden;

Herren

der Militair⸗ und der Marine⸗

sind, so weit sie nicht aus den verwendbaren Beständen

Thalern durch Begebung einen verzinslichen Stkaats⸗ y. .

Betrag vom Jahre 1868 ab aher, . mind f g inn, . en

ilaen ist s erfo! en Betr r auf Gr =

u kilgen ist erfolgen. Um den Betrag der au d dicser

rag in ung . ; e egehenen verzinslichen Anleihe vermindert sich

der . der auszugebenden Schaßanweisungen. fi. Zwischen §. 3 und §. 4 der Regierungsvorlag

. R

genden §. 4 einzufch alten;

ist durch die Ob und in ein⸗

Die Ausgabe der Schatzanwweisungen (8. 3 Nr. I Haupt ⸗Verwaltung der Skaatsschulden zt . welchem Betrage, neue Schatzanweisungen gelösten ausgegeben werden dürfen, durch das Staat haus halts. Gesetz vorhbe hallen anweisungen verjähren binnen vier Jahr n talsbeträge binnen i 93 ch Ein : szudrückenden ( ö mw mj 6 §. 5 anzune Den 8. 4 , g. unter Einschaltung von §. 3 Nr. Y in erster Zeile hinte o ihe. . h Wen. 5 der Regierungs vorlag zu , . VI. Den F. 6 der Regierungs vorlage unveränder un . , . . 63 §. 7 der Regierungs vorlage hinter dem Worte »Ermãäch tigung Zeile 4 . hf e, ht §§5. 1 und 2 zu setzen: S5. bis 3.

diesen Ausgaben (8. 1) 3u

aus den

der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse betreffend, sowie den Ver

trag zwischen ve ö ha gf len Hansestadt Bremen vom 14 Dezember 1865, wegen

——— ——

die Raturalverpflegung der

35 5 Ri * V l jedoch kann die Aufbringung 2 auch / nach Maßgabe des vom Finanz. Wegfal'

. z, bi etrage llionen ke ,, Beit e neil chihl ter, noch folgende Königüch hesihischf Trüppen von

aus der Umgegend abgerückt: ieserve eld Vetillerie Ftegimentẽ nach Posen lagerungs⸗Trgin fnach Weseh;

VIII. Der Ueberschrift des Geseß⸗Entwurfes die Worte: und die Dotirung des Staatsschatzes« zuzufügen.

'In der heutigen 23) Plenar Sitzung des Abgeord⸗ netenhcuses brachte vor Eintritt in die Tages⸗Ordnung der Minister des Innern Graf zu Eulenburg auf Grund Allerhöchster e . den Antrag der Staasregierung ein, zu der Vertagung des Abgeordnetenhauses für die Zeit vom 37. d. M. bis zum 12 November d. J. die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. Dieselhe erfolgte ohne Debatte. Das Haus beschloß hierauf, morgen, Vornüttag 10 Uhr die letzte Sitzung abzuhalten und ging alsdann zu den Wahlprüfungen über. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg überreichte die Aller⸗ höchste Verordnung vom heutigen Tage, durch welche der Land⸗ tag ber Monarchie vom 27 d. M ab bis zum 12 November d. J. vertagt wird. Die Versammlung erledigte hiernächst die Wahlprüfungen und beschloß auf den mündlichen Bericht des Abg. Dr. Becker nach dem Antrage der Kommission für Handel und Gewerbe die Petition des Likutenants und Bürgermeisterd Kurgaß zu Dinslaken der Königlichen Staats⸗Regierung zur

nochmaligen Erwägung zu überweisen. . Kassel, 25. September. (Kass. Ztg.) Gestern Nachmittag sind bereits zwei Compagnteen des 3. Bataillons des 30. preußi⸗ schen Infanterie Regiments, welches hier den Garnisonsdienst versehen soll, auf der Eisenbahn von Hangu hier angekommen und bei den Einwohnern einquartiert worden, werden aber die Kasernen beziehen, sobald das 70. Infanterie Regiment die Stadt und die Dorfschaften Wahlershäusen Kirchditmold und Harleshausen verlasfen haben wird. Die preußische Fuß⸗ batterie ist gleichfalls auf der Eisenbahn von hier nach Coblenz abgegangen, wo sie früher in Garnison gestanden. ̃ Far da, 74. Septen ber. Fr. J) Gestern wurden auch hier die Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten des kurhefsischen n, fanterie⸗Regiments in der sog. Reitschule vom Generalmajor von Loßberg, als dem Höchstkommandirenden der kurhessischen Trup⸗ pen, im Namen des Kurfürsten des dem Letzteren als Kriegsherrn geleisteten Fahneneides entbunden. = Nach heute hierher ge— langter Ordre wird das seit dem 13. August dahier garnisoni⸗ rende Füsilierbataillon des Rheinischen Infanterie Regi⸗ mients Nr. 30 übermorgen Fulda verlassen, und mit der Eisen⸗ bahn nach seiner neuen Garnison zu Kassel gebracht zu werden. Am J. Oktober wird die Bahnstrecke Hersfeld⸗ ulda dem 24. Septemher.

öffentlichen Verkehr übergeben werden.

Schleswig Holstein, Schleswig, (H. C.) Der Ober ⸗Präsident Baron von Scheel ⸗Plessen und der Kommandant des schleswig holsteinschen Armee Corps, General von Manteuffel, sind gestern gleichzeitig hier ein⸗ etroffen. . rm fee Dres den, 26. September. Wie das Dr. J. berichtet, lauten die neuesten hier n Nachrichten über das Befinden des Königlich preußi chen General Gouverneurs für Sachsen, Generals der Infanterie v. Sch ack, welcher sich wegen Krankheit vorige Woche nach Magdeburg zu seiner Familie begeben hat, leider nicht günstig, so daß wenig Hoffnung gegeben ist, denselben auf seinen hohen Posten hierher zurückkehren zu sehen. Bis auf Weiteres werden die Ge⸗ schäfte des Gouverneurs durch den ersten Kommandanten Dres⸗ dens, Herrn General-Lieutenant v. Briesen, geleitet.

Durch eine heute . 86. w, n ö

önialich preußischen Generalgouvernemen wird von jetzt q gen rg nen,, Königlich preußischen Offiziere in ebracht. 5 . = Vußer den bereits gestern angegebenen sind bis heute hier und ie 1. 6pfündige Batterie des 2. 9 ein halber Be⸗

drei Vierthei Munitions- Ko, lonne des 6. Artillerie Regiments (nach Schweidnitz und das

6 Brandenburgische Küraffier⸗Regiment.

Weimar, 25. September. Weim. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin ist gestern in Begleitung hrer Hoheit der Prinzessin Marie nach Dürkheim bei Neu⸗ stadt a. d. H. zum Gebrauch der Traubenkur abgereist. Hessen. Mainz, 24. September. Abdbl. Heute Mor. gen wurden mehrere oftexreichische Geschütze nach dem Bahnhofe der hessischen Ludwigs Eisenbahn gefahren. Dem Vernehmen nach' werden am 26. September die noch hier besindlichen Kai⸗ serlich Königlichen östexreichischen Militairs von hier per Eisen⸗ bahn nach dem Kaiserstaate zurückkehren; nun, einige wenige Müilitairbeamte werden bis zur vollstandi en Regulirung aller das österreichische Interesse berührenden ngelegenheiten noch ; eilen. . . Morgen marschirten mehrere hundert Mann Land⸗ wehrmänner und Reservisten des Königlich preußischen 19. In fanterie⸗Kegiments über die Rheinbrücke, um in ihre Heimath,