1866 / 237 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3402

Betan nt ma chung, betreffend die Ausreichung neuer Esüpons zu den Rentenbriefen Serie III.

Am 1. Oktober 18685 wird der te der zu den Rentenbriefen der Provinz Pommern ausgegebenen Iins⸗Coupons Serie II., fällig und üs tritt damit der Zeitpunkt ein, nach welchem in Gemäßheit des §. 34 des Nentenbankgesetzes vom 2. März 1850 und nach dem Geseße dom 14. September er, die Zins⸗Coupons Serie III. Nr. I bis 16 und dazu gehörige Talons zu den gedachten Rentenbriefen auszu⸗

band sind.

dabei Ten, zu beachten: 1

30. März 1867 erfolgen.

2 Die Rentenbriefe snd ohne Coupong einzusen den, da auch der letzte Coupon der Serie 1I. in gewöhnlicher Weise zu realisiren

bleibt.

3) Die Wiederincourssetzung der außer Cours gesetzten Rentenbriefe Behufs ihrer Einreichung zur Beifügung neuer Coupons nebst . . . . Haupt⸗Kasse. 4) Bereits ausgelooste Rentenbriefe dürfen zur Beifügung neuer Coupons nicht eingereicht werden, sondern es ist deren Reali⸗ sirung besonders zu bewirken, wobei wir noch ausdrücklich be merken, daß sämmtliche ausgegebene Pommersche Rentenbriefe zittr. B. à 10 Thlr. bereits ausgeloost sind, und daher zur

Talons ist nicht erforderlich.

Realisation besonders einzureichen sind. . . Die Einlieferung der Rentenbriefe ist bis zum 30. März 1867 zu bewirken:

a) wenn sie von außerhalb mit der Post erfolgt, unter der Adresse der Königlichen Direction der Rentenbank für die

Provinz Pommern in Stettin mit der Declaration: rn, . Rentenbriefe zur Beifügung neuer Zins⸗Coupons«

und der portofreien Rubrik:

„»Rentenbank⸗Angelegenheit⸗«, b) wenn sie in Stettin selbst stattfindet, in dem Lokale der Renten⸗

bank, Große Ritterstraße Nr. 5, an den Wochentagen, Vor⸗

mittags von 9 Uhr ab.

Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferung mit einer speziellen

Nachweisung, genqu je nach dem betreffenden Schema begleitet sein und muß die Nachweisung selbst auf einem ganzen Vogen geschrieben werden. Die sorgfältige und richtige Aufstellung die⸗

ser Nachweisung müssen wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen. Formulare zu dieser Nachweisung werden lche di z be ledigte Stelle bewerben wollen, hierdurch auf, unter Beifügung ihrer

von der hiesigen Rentenbankkasse auf mündliches Nachsuchen unentgeltlich verabreicht, . = . Werden die Rentenbriefe mit der Post eingesandt 5 az so hat

der Einsender unter der begleitenden Nachweifung, vor dem Da⸗

tum und seiner Namensunterschrift, zugleich eine Quittung in folgender Form: Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Ge⸗ sammtbetrage von Thlrn. imit Buchstaben) mit den Coupons Serie 1II. Nr. J bis 16 und Talons wird hierdurch bescheinigt.· . beizufügen, worauf innerhalb 3 Wochen nach der Absendung ent⸗ weder die Ucbersendung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons und Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender Behinderung dem Einsender eine Benachrichtigung hierüber, mit bestimmter

Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der

unterzeichneten Direction zugehen wird,

Wenn mit dem Ablaufe der hezeichneten dreiwöchentlichen Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons und Talons nicht zugegangen sein sollten, und auch eine Benachrichtigung seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der Frist nicht erfolgt ist, so hat der Einsender der unterzeichneten Direction mittelist eines rekommandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen. Werden die Rentenbriefe im Lotale der Rentenbank abgegeben (5 b), so ist die begleitende Nachweisung in zwei Exemplaren dorzülegen, von denen der Einliefernde das eine mit einer Em⸗ pfangsbescheinigung der mit der Annahme der Nentenbriefe he⸗ auftragten beiden Beamten, Rendant Petermann und Buchhalter Kurtz, zurückerhält.

Die Wiederabholung der Rentenbriefe mit den neuen Cou⸗

pons und Talons aus dem Lokale der Rentenbank ist sodann

nach Ablauf der in der Empfangsbescheinigung bezeichneten Frist und zwar gegen Rückgabe der Letzteren zu bewirken.

Wenn die Einsendung nach den obigen Feststellungen wesentliche Mängel an sich trägt, zu deren Beseitigung die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, erfolgt die Rückgabe ebenso wie die Wiedercinsendung portopflichtig.

Mit Ablauf der zur Nusreichung der neuen Zins-Coupons mit Talons bestinmten Frist 30. März 1867 hört die Porto⸗ ö . überhaupt auf und haben die Inhaber der betreffenden Nentenbriefe das Porto für die Ein endung und für die Zurück⸗ sendung derselben mit den neuen Zins-⸗Coupons und Talons zu tragen. Siecttin, den 2. Scptember 1866.

Königliche Tircetion der Rentenbank für die Provinz Pommern.

Bie Inhaber von Rentenbriefen der Propinz Pommern werden daher aufsefordert, solche vom 19. Ottober 1866 ab zur Beifügung der neuen Zins⸗Coupons und dazu gehörigen Talons einzureichen und

ie Einlieferung der Rentenbriefe zur Beifügung der neuen Eoupons muß in dem Zeitraum vom 19. Oktober 1866 bis

13264 Rheinische Ei sen bah

n. Zinsenzahlung pro 1. Oktober 1866 Die am nächsten J. Oktober fälligen halbjährlichen Zinsen a) von den unterm 4. August 1854 privilegirten 4 prozentigen Prioritäts⸗-Obligationen der früheren Bonn-Cölner Eisenbahn— Schell haft ö 3 Thlr. 7 Sgr. 6Pf. für den Coupon III. Scrie La. 7 pon den unterm 31. Juli 1861 privilegirten, vom Staate ga— rantirten zprozentigen Prioritäts- Obligationen unserer Gesell— schaft à 4 Thlr. 15 Sgr. für den Coupon J. Serie Lra. J., pon den unterm 30. Dezember 1861 und 29. Februar 1864 pri⸗ vilegirten 4sprozentigen Prioritäts-Obligationen unserer Gesell— schaft Nr. Hol bis 70000 à 4 Thlr. 15 Sgr. für den Coupon J. Serie Lra. J. können vom 1. bis 31. Oktob er er. bei unserer Haupt-⸗Kasse hier— selbst oder bei nachstehenden Bankhäusern: dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein, Herren S. Oppen⸗ heim jr. u. Co., J. H. Stein und J D. Herstatt hierselbst, Jonas Cahn in Donn, von der Heydt⸗Kersten u. Söhne n Elberfeld und S. Bleichröder in Berlin, egen Auslieferung der bezeichneten Coupons erhoben werden. Nach bem JI. Oktober er, erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer

Cöln, am 6. September 1866. Die Direction.

lzöz0) Amerikanische 65 Anleihe.

Die am 1. November a. er. fälligen Coupons realisiren schon jeßt

Eohn G Tietzer,

64. Unter den Linden.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Durch die Ernennung des Kreiswundarztes Dr. Heilmann zum

Kreis⸗Physikus des Kreises Crefeld ist die Kreiswundarzt-⸗Stelle des Kreises Crefeld erledigt.

Wir fordern deshalb, diejenigen Wundärzte J. Klasse und Aerzte, welche die betreffende Prüfung bestanden haben und sich um die er⸗

Approbationen, eines Lebenslaufes und des Zeugnistes über ihre sitt—

liche und, bürgerliche Führung binnen 2 Monaten ihre Bewerbung

bei uns einzureichen. Düsseldorf, den 25. September 1866. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

3337 Offener Bürgermeister-Posten. Am ersten August d. J. ist die Stelle des Bürgermeisters hie⸗ siger Kreisstadt vakant geworden. Wir fordern hierdurch zur Bewer—

bung um das neu zu besetzende Amt des Bürgermeisters auf. Die

Stadt Beuthen OS. mit den dazu gehörigen Ortschaften zählt eirea 12000 Einwohner. Ihr steht, als Mittelpünkt einer großartigen In— dustrie, zumal die Exrichtung eines Gymnasiums, . Bahnhoͤfe,

*

einer umfangreichen mit mehrfachen Badeanstalten ver bundenen Wasser—

leitung in Angriff genommen ist und die Gründung von Kolonien

im stadtischen Schiwarzwald bei den daselbst befindlichen Hütten⸗

Etablissements beabsichtigt wird, eine große Zukunft bevor. Die be—

deutenden Vermögensobjekte der Stadtgemeinde bieten ein weites und

ergiebiges Feld zur Beförderung des Wohlstandes der Kommune, Unter diesen Verhältnissen kann dem Amte des Bürgermeisters mit Erfolg nur ein Mann vorstehen, welcher, bei produktivem Talente, wissenschaftliche Bildung und gereifte Erfahrung besitzt. z ö ist wünschenswerth, daß derselbe der polnischen Sprache mäch— ig sei. Mit diesem Amte ist ein fixirter Gehalt von jährlich 1200 Thlr. nebst 300 Thlr. nicht pensionsfähigen Repräsentationsgeldern, also jährlich 1500 Thlr., verbunden,

Die Wahl wird Ende Oktober d. J. stattfinden und sind die Be⸗ werbungen bei dem Stadtverordneten⸗Vorsteher anzubringen.

Beuthen in Oberschlesien, im September 1866. ;

Die Stadtverordneten-⸗Versammlung. Gutmann.

3529 Mecklenburgische Eisenbahn. Vom ]. Oktober d. J. ab wird der Lokalzug, welcher seit dem Juni im Anschlusse an den von Berlin kommenden Zug um 12 Uhr

1 Min. von Hagenow nach Schwerin täglich abgefertigt worden ist

wieder eingestellt werden.

Schwerin, im September 1866. Die Direction,